Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsorgeaufwendungen

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Härteausgleich, § 46 Abs. 3, 4 EStG, § 70 EStDV

Rz. 916 Hier sind zwei Grundfälle zu unterscheiden, und zwar: Danach gilt: Betragen die Einkünfte, die nicht der Lohnsteuer zu unterwerfen waren, abzüglich der darauf entfallenden Beträge nach § 13 Abs. 3 EStG und § 24a S. 5 EStG insgesamt nicht mehr als 410 EUR, so wird de...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Kirchensteuer

Rz. 987 Die Kirchensteuer wird mit dem maßgeblichen Prozentsatz unmittelbar von der zu erhebenden Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer berechnet, wenn der Steuerpflichtige keine Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG erhält. Sie werden im Allgemeinen bereits bei der Veranlagung zur Einkommensteuer von den Finanzämtern festgesetzt und auch erhoben. Bei Lohnsteuerpflichtigen berechnet di...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Überblick zur Ermittlung der Summe der Einkünfte

Rz. 742 Die Summe der Einkünfte nach § 2 Abs. 2 EStG resultiert aus der Zusammenrechnung der positiven und/oder negativen Einkünfte der verschiedenen sieben Einkunftsarten. Sie stellt ein Zwischenergebnis bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens dar.mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / VII. Lohnsteuer

Rz. 990 Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuer, sondern vielmehr eine Unterart und besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie wird bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gem. § 19 EStG direkt vom Lohn abgezogen. Gem. § 38 Abs. 3 EStG behält der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer, § 1 Lohnsteuerdurchführungsverordnung (LStDV), die Lohnsteuer ein und führt sie ab. ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Altersentlastungsbetrag, § 24a EStG

Rz. 752 Den Altersentlastungsbetrag erhalten Steuerpflichtige, die vor Beginn des Veranlagungszeitraumes das 64. Lebensjahr vollendet haben (§ 24a S. 3 EStG, für 2007 alle, die vor dem 1.1.1943 geboren worden sind). Im Falle der Zusammenveranlagung von Ehepartnern ist der Altersentlastungsbetrag jedem Ehepartner, der das 64. Lebensjahr vollendet hat, nach Maßgabe seiner Eink...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Eintrag des Steuerfreibetrages – unterhaltsrechtliche Obliegenheit?

Rz. 1006 Die steuerlichen Auswirkungen zugunsten des Unterhaltspflichtigen bezüglich der Abzugsmöglichkeiten von Unterhaltszahlungen machen sich unterschiedlich bemerkbar, je nachdem, ob sie erst in der Jahressteuererklärung abgegeben werden oder ob bereits ein Freibetrag in der Lohnsteuerklasse eingetragen wird. Hieraus folgt, dass sich die Lohnsteuer ermäßigt, die der Arbei...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf

Rz. 907 Neben dem Kinderfreibetrag kann jährlich ein Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf für den VZ 2023 in Höhe von 1.464 EUR in Anspruch genommen werden (§ 32 Abs. 6 S. 1 EStG). Dieser Betrag verdoppelt sich bei Ehegatten, die zusammen veranlagt werden auf 2.928 EUR (§ 32 Abs. 6 S. 2 EStG). Voraussetzung ist, dass das Kind zu beiden Ehegatten ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (a) Nachteilsausgleich

Rz. 796 Die Zustimmung setzt voraus, dass dem Zustimmenden keine Nachteile entstehen bzw. alle steuerlichen, sozialrechtlichen und sonstigen wirtschaftlichen Nachteile ausgeglichen werden.[577] Rz. 797 ▪ Steuerliche Nachteile Steuerliche Nachteile treten bereits dann auf, wenn eine Unterhaltsleistung das steuerliche Existenzminimum nach § 32a EStG überschreitet. Die Höhe des E...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / bb) Konkrete Bedarfsberechnung

Rz. 532 Bei außergewöhnlich guten Einkommensverhältnissen bedarf es jedoch einer konkreten Bemessung des eheangemessenen Unterhalts. Von einer bestimmten Einkommenshöhe an ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass die Eheleute das zur Verfügung stehende Einkommen nicht vollständig dem Konsum widmen, sondern Vermögensbildung betreiben.[550] Da die Höhe des dem Konsum zugeführte...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Für-Prinzip

Rz. 1008 Das in der Literatur präferierte "Für-Prinzip" folgt der tatsächlichen Steuerlast ausweislich der steuerrechtlichen Veranlagung.[810] Das In-Prinzip ist wegen seiner Manipulationsmöglichkeiten und seines Verstoßes gegen das Prinzip der periodengerechten Jahresabgrenzung der Bilanzierung abzulehnen. Zudem werden Steuerzahlungen und Steuererstattungen berücksichtigt, d...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Horizontaler Verlustausgleich

Rz. 744 Unter einem horizontalen Verlustausgleich versteht man die Verrechnung der positiven und negativen Einkünfte innerhalb einer Einkunftsart zur Ermittlung der Einkünfte einer Einkunftsart. Überschreiten die positiven die negativen Einkünfte innerhalb einer Einkunftsart, entstehen positive Einkünfte dieser Einkunftsart. Überschreiten die negativen die positiven Einkünfte ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Solidaritätszuschlag

Rz. 989 Zur Einkommensteuer wird ab dem 1.1.1995 ein Solidaritätszuschlag erhoben (§ 1 Abs. 1 SolZG). Bemessungsgrundlage ist hierfür die Einkommensteuer unter Berücksichtigung der Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 SolZG). Bei der Veranlagung der Einkommensteuer ist dies die festzusetzende Einkommensteuer, wenn der Steuerpflichtige keine Freibeträge nach § 32...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Überblick zum zu versteuernden Einkommen

Rz. 898 Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus dem Einkommen, vermindert um die Freibeträge für Kinder und den Härteausgleich.mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Beschränkte Steuerpflicht

Rz. 116 Erzielen natürliche Personen, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, inländische Einkünfte i.S.d. § 49 EStG, so unterliegen nur die inländischen Einkünfte der Einkommensteuer. Es besteht insoweit die sog. beschränkte Einkommensteuerpflicht. Bei den Einkünften i.S.v. § 49 EStG handelt es sich z.B. ummehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 4. Steuerermäßigungen

Rz. 969 ▪ Begrenzung des Tarifs bei Gewinneinkünften, § 32c EStG (nur VZ 2007) Von der "Reichensteuer" ausgenommen waren Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit, d.h. Gewinneinkünfte, weil diese nach Ansicht des Gesetzgebers mit einem spezifischen unternehmerischen Risiko behaftet sind. Aus diesem Grund war auch für diese Gewinneinkün...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Überblick zum Gesamtbetrag der Einkünfte

Rz. 751 Der Gesamtbetrag der Einkünfte ist die Summe der Einkünfte, vermindert um den Altersentlastungsbetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und den Freibetrag für Land- und Forstwirte.mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Fiktive Zurechnung von Einkünften

Rz. 481 Ist eine zumutbare Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsberechtigten zu bejahen, können ihm erzielbare Nettoeinkünfte aus einer entsprechenden Erwerbstätigkeit fiktiv zugerechnet werden. Voraussetzung ist, dass er sich nicht ernsthaft um eine entsprechende Arbeitsstelle bemüht und bei ernsthaften Bemühungen eine reale Beschäftigungschance bestanden hätte. Rz. 482 Die Höhe...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Generelles

Rz. 1003 Bis zum 30.11. des Kalenderjahres besteht nach § 39a Abs. 2 S. 2 bis 4 EStG die Möglichkeit, einen vom Arbeitslohn abzuziehenden Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen. Hierbei muss die Summe der Beträge, die einen Freibetrag begründen, mindestens 600 EUR ausmachen. Rz. 1004 Hinweis Steuerklassen sind grundsätzlich unabhängig vom Scheidungszeitpunkt z...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Unterhaltsaufwendungen/Alternative zum Realsplitting

Rz. 878 Die steuerliche Abzugsmöglichkeit von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG besteht alternativ zum Realsplitting. Unter Unterhaltsaufwendungen versteht man typische Unterhaltsaufwendungen, d.h. das, was Menschen üblicherweise zum Leben benötigen. Hierunter fallen u.a. Aufwendungen zum Bestreiten des Lebensunterhalts, z.B. für Ernährung, Kleidung und Wohnung.[693]...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 6. Lückenhafter/unvollständiger Anwaltsvortrag zur Einkommensteuer

Rz. 1012 In der Fallbearbeitung zeigt sich immer wieder, dass zu den verschiedenen Prinzipien nicht oder kaum vorgetragen wird. Auch die Gerichte beauftragen den Sachverständigen zwar damit, das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen zu ermitteln. Sie geben aber oft nicht vor, wie die Einkommensteuer anzurechnen ist. Teilen sie dann auf Nachfrage mit, das In-Prinzip sei zur...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Fälle des konkreten Mehrbedarfs

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Abzugsposten vom Einkommen

Rz. 1911 Das unterhaltsrechtlich zu bestimmende Einkommen wird grundsätzlich berechnet durch Abzug von Bei begrenzter Leistungsfähigkeit sind an die Möglichkeit des Abzugs dieser Positionen erhöhte Anforderungen zu stellen. Dabei sind im Einzelfall d...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Grundtarif (Grundtabelle)

Rz. 921 Die Grundtabelle, also der Grundtarif, wird angewendet bei:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 5. Steuerermäßigungen im Rahmen des Haushalts

Rz. 970 ▪ Haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis, § 35a EStG [796] Auf Antrag ermäßigt sich auch für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, die in einem inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen ausgeübt werden, die tarifliche Einkommensteuer, vermindert jedoch um die sonstigen Steuerermäßigungen. Rz. 971 ▪ Definition haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis Ein haushaltsna...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Erwerbseinkommen

Rz. 1455 Das Schwergewicht der Einkünfte liegt regelmäßig im erzielten Einkommen aus selbstständiger oder nicht selbstständiger Berufstätigkeit. Zur Berechnung des für die Deckung des Lebensbedarfs zur Verfügung stehenden Einkommens ist deshalb nicht das Bruttoeinkommen, sondern das bereinigte Nettoeinkommen heranzuziehen. Rz. 1456 Das bereinigte Nettoeinkommen wird berechnet...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Halbteilungsgrundsatz

Rz. 1586 Bei der Bedarfsbemessung steht jedem Ehegatten die Hälfte des verteilungsfähigen Einkommens zu. Dies folgt aus dem Grundsatz gleicher Teilnahme der Ehegatten am ehelichen Lebensstandard.[1713] Rz. 1587 Das BVerfG hat den Grundsatz hälftiger Teilung des zur Verfügung stehenden Einkommens zwischen Eheleute daraus geschlossen, dass grundsätzlich die von beiden Ehegatten...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Überblick über die Ermittlung der Einkommensteuerschuld

Rz. 918 Im Einkommensteuergesetz wird tarifliche und festzusetzende Einkommensteuer unterschieden. Die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens (Bemessungsgrundlage) und der festzusetzenden Einkommensteuer folgt aus § 2 Abs. 1 a–5 EStG, R 2 Abs. 1 EStR 2005 und § 2 Abs. 6 EStG, R 2 Abs. 2 EStR 2005. Das zu versteuernde Einkommen i.S.d. § 2 Abs. 5 EStG wird im Wesentlichen so...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Thesaurierung von Gewinnen bei Einzelunternehmen

Rz. 590 "Klassisch" wird die Problematik der thesaurierten Gewinne bei Personen- und Kapitalgesellschaften diskutiert und nicht bei Einzelunternehmen. Hierbei wird fälschlicherweise unkritisch unterhaltsrechtlich mit einer Fiktion gearbeitet, dass die Gewinne uneingeschränkt dem Unternehmer zur persönlichen Lebensführung (unter Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen und St...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 4. Jahressteuergesetz 2010, insb. Auswirkung für Kinder, Familie, Unterhalt und Krankenversicherung gemäß Wachstumsbeschleunigungs- und Bürgerentlastungsgesetz

Rz. 15 Der Grundfreibetrag wird auf 8.004 EUR für Alleinstehende und für Ehepaare auf 16.009 EUR angehoben. Rz. 16 Faktorverfahren: Ehepaare haben zusätzlich zu den Steuerklassenkombinationen III/V bzw. IV/IV die Möglichkeit, auf der Lohnsteuerkarte jeweils die Steuerklasse IV in Verbindung mit einem Faktor eintragen zu lassen. Ab 2010 gibt es also eine dritte mögliche Kombin...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Wiederkehrende Bezüge/Renten aus der Basisversorgung (§ 22 Nr. 1 S. 3 a aa EStG)

Rz. 695 Hauptanwendungspunkt sind Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Rürup-Renten nach der Rechtslage ab 2005. Für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (nicht Unfallrenten der BG), aus landwirtschaftlichen Alterskassen, aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen und für Renten aufgrund einer privaten, kapitalgedeckten Leibrentenversicherung i.S.d...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Aufteilung im Familienrecht

Rz. 1060 Der vom BMF vorgegebene steuerrechtliche Leitfaden unterstützt die familienrechtliche Bearbeitung im ersten Schritt. Im zweiten Schritt hat eine Aufteilung von Steuererstattungen im Innenverhältnis zu erfolgen. Diese vollzieht sich allein nach zivilrechtlichen Maßstäben. Nach der Familienrechtsprechung[861] hat die Aufteilung eines nach Trennung fällig werdenden Erst...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Lohnsteuertabellen

Rz. 992 Steuerklasse I: a) Ledige b) Verheiratete, Geschiedene oder Verwitwete, wenn die Voraussetzungen für Steuerklasse III oder IV nicht erfüllt sind c) beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind Steuerklasse II: wie Steuerklasse I und wenn der Freibetrag für Alleinerziehende zu berücksichtigen ist, § 24b EStG Steuerklasse III: a) Verheiratete, beide unb...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Kindergeld/Günstigerprüfung

Rz. 910 Kindergeld und Kinder- und Betreuungsfreibetrag können nicht zusammen, sondern nur alternativ in Anspruch genommen werden. Rz. 911 ▪ Höhe des Kindergeldes Das Kindergeld (§ 66 Abs. 1 EStG) beträgt seit dem 1.1.2023 monatlich für jedes Kind 250 EUR. Rz. 912 ▪ Günstigerprüfung von Amts wegen Das Finanzamt prüft im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer, ob der Freibetr...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Gewinn- und Überschusseinkünfte/Liebhaberei

Rz. 123 Das Familienrecht unterscheidet das unterhalts- und das steuerrechtliche Einkommen.[68] Definitionen: Das Unterhaltseinkommen einerseits definiert sich aus der Summe der Unterhaltseinkünfte abzüglich von Vorsorgeaufwendungen und Einkommensteuer. Die Unterhaltseinkünfte ermitteln sich aus der Summe des auf steuerlichen Einkünften basierenden unterhaltsrechtlichen modifiz...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Freibeträge für Kinder

Rz. 900 Zu den Freibeträgen nach § 32 Abs. 6 EStG gehören: Die Gewährung der Freibeträge hängt davon ab, dass ein Kind nach § 32 Abs. 3, 4, 5 oder 6 EStG zu berücksichtigen ist. Rz. 901 ▪ Definition Kind Kinder i.S.d. § 32 Abs. 1 EStG sind:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, § 24b EStG

Rz. 753 Alleinerziehende Steuerpflichtige erhalten ab dem Veranlagungszeitraum 2004 anstelle des früheren Haushaltsfreibetrages den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Ab dem Veranlagungszeitraum 2023 beträgt der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 4.260 EUR (im Jahr 2022 = 4.008 EUR). Für das zweite und jedes weiter zu berücksichtigende Kind erhöht sich der Entlastun...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 6. Außerordentliche Einkünfte und ihre Steuerermäßigung nach § 34 EStG, insb. Veräußerungsgewinne aus Veräußerung von Betriebsvermögen

Rz. 979 ▪ Unterhaltsrelevanz Über das In-Prinzip beeinflusst die zu entrichtende Steuer das Unterhaltseinkommen. Bestimmte außerordentliche Einkünfte, wie beispielsweise Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung von Betriebsvermögen, unterliegen einer privilegierten Steuerregelung. Rz. 980 Nach der gesetzlichen Regelung des § 34 EStG werden in dessen Abs. 2 enumerativ die Anwend...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Vertikaler Verlustausgleich

Rz. 745 Unter einem vertikalen Verlustausgleich versteht man die Verrechnung der positiven Einkünfte einzelner Einkunftsarten mit negativen Einkünften anderer Einkunftsarten zur Ermittlung der Summe der Einkünfte. Abwandlung des Beispiels Unterhaltsschuldner S hat neben seinen negativen Einkünften aus V & V in Höhe von –20.000 EUR noch Einkünfte aus selbstständiger Arbeit als...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Lohnsteuerabzugsmerkmale und Faktorverfahren

Rz. 996 ▪ § 39 EStG und elektronische Lohnsteuerkarte, § 39e EStG Die Lohnsteuerkarte erfasst die persönlichen Merkmale des Steuerpflichtigen. Die letzte in Papierform wird ab 2013 durch das elektronische System "ElsterLohn II" abgelöst. Lohnsteuerliche Merkmale der Arbeitnehmer werden nur noch in diesem System gespeichert, wobei der Arbeitgeber mithilfe der ihm von seinem Ar...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Splittingverfahren (Splittingtabelle)

Rz. 924 Die Splittingtabelle wird angewendet bei:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Aufteilung im Steuerrecht

Rz. 1025 ▪ Zusammenveranlagung Bei einer Zusammenveranlagung nach § 26b EStG werden die Ehepartner gemeinsam als ein Steuerpflichtiger behandelt. Die Ehepartner sind Gesamtschuldner der sich aufgrund der Steuerfestsetzung ergebenden Steuerschuld nach § 44 Abs. 1 S. 1 AO. Ein interner Ausgleich zwischen den Gesamtschuldnern ist in § 44 AO nicht geregelt. Dies bedeutet, dass je...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Berechnung des Wohnwertes

Rz. 629 Zieht im Zuge der Trennung einer der Eheleute aus einem Eigenheim aus und bewohnt der Unterhaltsberechtigte das Eigenheim allein oder mit den gemeinsamen Kindern weiter, ist dieser Wohnvorteil wie folgt zu ermitteln: Grundsätzlich ist die Ermittlung einer Marktmiete Ausgangspunkt der Wohnwertberechnung.[673] Diese Berechnung erfolgt aber nicht im Umfang des bewohnten ...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 3 Werbungskostenabzug bei steuerfreien Auslandsbezügen

Für den Werbungskostenbegriff bei Auslandstätigkeiten gelten die allgemeinen Grundsätze. Unerheblich ist, wenn die beruflich veranlassten Ausgaben im Ausland anfallen. Keine Werbungskosten sind die bei Auslandsbezügen regelmäßig entstehenden Umrechnungskosten für den in fremder Währung bezogenen Arbeitslohn.[1] Eine Besonderheit besteht aber dann, wenn der im Ausland bezogen...mehr

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Veranlagungsformen für Eheg... / 7.6 Höchstbetrag für abziehbare Versicherungsbeiträge

Im Rahmen der Höchstbetragsberechnung nach den Bestimmungen des Alterseinkünftegesetzes wird bei der Ehegatten-Zusammenveranlagung der Höchstbetrag von 26.528 EUR pro Steuerpflichtigem im Veranlagungsjahr 2023 auf 53.056 EUR verdoppelt. Hiervon können vor allem Ehegatten profitieren, die zusätzlich eine Basisrente-Alter oder Basisrente-Erwerbsminderung[1] abgeschlossen haben...mehr

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Veranlagung von Arbeitnehmern / 6.2 Antragsgründe

Die folgenden Umstände bzw. Vergünstigungen können im Rahmen der Veranlagung zu einer Erstattung führen: Der Arbeitslohn ist im Laufe des Jahres erhöht oder herabgesetzt worden. Aufgrund des progressiven Tarifs kann dies zu einem überhöhten Lohnsteuerabzug führen. Diese Nachteile lassen sich jedoch im Rahmen des Lohnsteuer-Jahresausgleichs durch den Arbeitgeber ausgleichen.[1...mehr

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Veranlagungsformen für Eheg... / Zusammenfassung

Überblick Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, die die Voraussetzungen für eine Ehegattenveranlagung erfüllen, ist meist die Zusammenveranlagung günstiger, vor allem wegen des Splittingtarifs. Oft wird allerdings übersehen, dass in Sonderfällen die Einzelveranlagung von Ehegatten Vorteile bieten kann, insbesondere bei nicht zu hohen Differenzen im zu versteuernden E...mehr

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Veranlagung von nicht eheli... / 1.2 Verdopplung von Freibeträgen

Bei der Zusammenveranlagung verdoppeln sich bestimmte Freibeträge, die im Rahmen einer Einzelveranlagung für Alleinstehende nur einfach abgezogen werden können: der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 EUR auf 2.000 EUR[1]; die Höchstbeträge für Parteispenden, und zwar sowohl die Steuerermäßigung von 50 % der Ausgaben[2] (1.650 statt 825 EUR) als auch der zusätzliche Spendenabzug von...mehr

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Veranlagungsformen für Eheg... / 7.8 Die technischen Regeln der Ehegatten-Einzelveranlagung

Die Einkünfte der Ehegatten werden wie bei der Zusammenveranlagung getrennt ermittelt. Auch für die Anerkennung von Verträgen zwischen den Ehegatten gelten dieselben Grundsätze wie bei der Zusammenveranlagung, insbesondere der Maßstab des Fremdvergleichs. Der Altersentlastungsbetrag [1] wird für jeden Ehegatten getrennt berechnet. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Melchior, Das Alterseinkünftegesetz im Überblick, DStR 2004, 1061; Risthaus, Die Änderungen in der privaten Altersversorgung durch das Alterseinkünftegesetz, DB 2004, 1329; Weber-Grellet, Das Alterseinkünftegesetz, DStR 2004, 1721; Korn/Strahl, Alterseinkünftegesetz: Änderungen und Empfehlungen, KÖSDI 2004, 14 360. Verwaltungsanweisungen: BMF vom 19.08.2013, BStBl I 2013, 1087 (E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Labus, Steuerliche Fragen zum Versorgungsausgleich bei Ehescheidung, BB 1977, 1041; Stuhrmann, Versorgungsausgleich in einkommensteuerlicher Sicht, DStR 1977, 468; Meincke, Die steuerlichen Folgen des neuen Ehe- und Familienrechts, StKongrR 1978, 389; Biergans, Die einkommensteuerliche Behandlung des Versorgungsausgleichs, DB 1979, 955; Glade, Die einkommensteuerliche Beurteilun...mehr