Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsorgeaufwendungen

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 1j Die Vorschrift war bereits im EStG 1934 enthalten. Hinzuweisen ist auf nachstehende Änderungen: Durch das StÄndG 2007 v. 19.7.2006[1] wurde das Lebensalter in Abs. 1 Nr. 7 und 8 v. 27. Lebensjahr auf das 25. Lebensjahr herabgesetzt. Mit dem JStG 2007 v. 13.12.2006[2] wurde der Kreis der Anbieter für die sog. Basisrente erweitert und die Günstigerprüfung in Abs. 4a geänd...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.8 Ausländische Sonderausgaben

Rz. 17 Zahlungen an Empfänger im Ausland sind nur dann als Sonderausgaben abziehbar, wenn das Gesetz keine Einschränkungen vorsieht. Im Einzelnen gilt: Unterhaltsleistungen (Abs. 1a Nr. 1) setzen grundsätzlich unbeschränkte Steuerpflicht des Empfängers voraus (Rz. 170f; zu Ausnahmen Rz. 170g). Lebenslange wiederkehrende Versorgungsleistungen (Abs. 1a Nr. 2 ) müssen an einen un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.3.1 Allgemeines

Rz. 68 Durch das G. v. 16.7.2009[1] ist der Sonderausgabenabzug für Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen sowie für sonstige Vorsorgeaufwendungen ab Vz 2010 neu geregelt worden. Die Neuregelung war erforderlich, nachdem das BVerfG den bisherigen eingeschränkten Abzug (Abs. 4) für verfassungswidrig erklärt hatte.[2] Die Regelung gilt ab Vz 2010. § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.3 Günstigerprüfung (§ 10 Abs. 4a EStG)

Rz. 269 § 10 Abs. 4a EStG sah für die Kalenderjahre 2013 bis 2019 eine Günstigerprüfung zwischen altem und neuem Recht vor. Ist der Sonderausgabenabzug nach altem Recht günstiger als nach neuem Recht, wird der Sonderausgabenabzug im Rahmen der Höchstbeträge nach § 10 Abs. 3 EStG a. F. gewährt. Betroffen sind hier überwiegend Stpfl. mit geringen Einkünften, z. B. ledige Arbei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4.6 Hälftiger Höchstbetrag nach § 10 Abs. 3 Nr. 4 EStG a. F.

Rz. 253 Vorsorgeaufwendungen, die die nach Abs. 3 Nr. 1 bis 3 abziehbaren Beträge übersteigen, können grundsätzlich zur Hälfte, höchstens bis zu 50 % des Grundhöchstbetrags nach Abs. 3 Nr. 1 abgezogen werden. Überschießende Beträge werden steuerlich nicht mehr berücksichtigt; sie können auch nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden (§ 33 Abs. 2 S. 2 EStG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.3 Begriff der Sonderausgaben

Rz. 2 Der Begriff Sonderausgaben ist im Gesetz nicht definiert. Nach § 10 Abs. 1 EStG sind es Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden. Die Erweiterung des Einleitungssatzes um "wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden" ist durch G. v. 26.4.2006[1] erfolgt und bezieht sic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.4.2 Einwilligung

Rz. 214 Die schriftliche Einwilligung zur Datenübermittlung ist bis Vz 2018 in § 10 Abs. 2a EStG geregelt. Die folgenden Ausführungen gelten daher nur noch bis zum Vz 2018. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.7.2016[1] ist § 10 Abs. 2a S. 4 bis 13 mit Wirkung ab 1.1.2017 neu gefasst und an den neuen § 93c Abs. 1 AO angeglichen worden (zur Anwe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4.3 Kürzung des Vorwegabzugs (§ 10 Abs. 3 Nr. 2 S. 2 EStG a. F.)

4.3.1 Allgemeines Rz. 230 Zur zeitlichen Anwendung vgl. Rz. 226. Wegen der Zielrichtung der Kürzungsregelung vgl. Rz. 227. Die Vorschrift ist häufig geändert worden. Durch das StRefG 1990 v. 25.7.1988 wurde sie mit Wirkung ab Vz 1990 äußerlich und inhaltlich völlig umgestaltet und erweitert (Rz. 237). Durch das ZinsabschlagG v. 9.11.1992 hat die Regelung ihren heutigen Inhalt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.4 Zertifizierung und Einwilligung

Rz. 212 Durch das JStG 2009 v. 19.12.2008[1] ist der Sonderausgabenabzug für Beiträge des Stpfl. zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG) für nach dem 31.12.2009 beginnende Vz von den Voraussetzungen einer Zertifizierung des Vertrags und einer schriftlichen Einwilligung zur Datenübermittlung nach § 10 Abs. 2a EStG gegenübe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.4.3 Datenübermittlung der Aufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG, Abs. 2b

Rz. 218 Durch das 2. DSAnpUG-EU v. 20.11.2019[1] ist mit Wirkung ab 1.1.2019 ein Abs. 2b in das Gesetz eingefügt worden. Die Bestimmung regelt die Datenübermittlung der Aufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG (Rz. 69ff.). Die mitteilungspflichtigen Stellen sind (wie bisher, Rz. 214b) das Versicherungsunternehmen, der Träger der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 53 Bis Vz 2004 sind als Sonderausgaben abziehbar Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, zu den gesetzlichen Rentenversicherungen und an die Bundesagentur für Arbeit sowie zu bestimmten Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall (sog. Vorsorgeaufwendungen, Abs. 2 S. 3, Abs. 3). Diese Regelungen sind durch das Alterseinkünftegesetz (AltEi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.4.1 Zertifizierung

Rz. 213 Der Vertrag muss nach § 5a AltZertG zertifiziert worden sein. Die Zertifizierung ist Grundlagenbescheid i. S. d. § 171 Abs. 10 AO. Hiermit wird erreicht, dass das FA nicht für jeden einzelnen Vertrag prüfen muss, ob er die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG erfüllt. Mit der Zertifizierung liegt ein begünstigter Vertrag vor, die Beiträge sind abziehb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4.4 Grundhöchstbetrag nach § 10 Abs. 3 Nr. 1 EStG a. F.

Rz. 251 Die Höchstbeträge haben wiederholt gewechselt, für die Beträge bis Vz 1992 aufgrund des StSenkG 1986/1988 v. 26.6.1985[1]; mit dem gestrichenen Abs. 3 Nr. 1 S. 2 entfielen ab Vz 1986 die kindbedingten Zusatzhöchstbeträge; ein Ausgleich wurde mit der Anhebung des Kinderfreibetrags nach § 32 Abs. 6 EStG geschaffen. Die letzte Änderung erfolgte durch das ZinsabschlagG v...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.1 Höchstbetrag für Versicherungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG (§ 10 Abs. 3 EStG)

Rz. 262 Nach § 10 Abs. 3 EStG beträgt der Höchstbetrag für Versicherungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG 20.000 EUR, im Fall zusammen veranlagter Ehegatten[1] 40.000 EUR. Siehe auch Rz. 261. Der Höchstbetrag gilt für Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen (Rz. 56ff.), zur landwirtschaftlichen Alterskasse (Rz. 59), berufsständischen Versorgungseinrichtungen (Rz. 60...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.4 Aufwendungen

Rz. 6 Sonderausgaben werden als Aufwendungen bezeichnet (§ 10 Abs. 1 EStG). Aufwendungen setzen eine tatsächliche, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mindernde Ausgabe voraus.[1] Eine Definition findet sich im EStG nicht, jedoch kann aus dem Begriff der Einnahmen im Umkehrschluss der Ausgabenbegriff dahin bestimmt werden, dass er alle abfließenden Güter in Geld und Gelde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4.3.1 Allgemeines

Rz. 230 Zur zeitlichen Anwendung vgl. Rz. 226. Wegen der Zielrichtung der Kürzungsregelung vgl. Rz. 227. Die Vorschrift ist häufig geändert worden. Durch das StRefG 1990 v. 25.7.1988 wurde sie mit Wirkung ab Vz 1990 äußerlich und inhaltlich völlig umgestaltet und erweitert (Rz. 237). Durch das ZinsabschlagG v. 9.11.1992 hat die Regelung ihren heutigen Inhalt bekommen.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4.5 Zusätzlicher Höchstbetrag für eine freiwillige Zusatzpflegeversicherung nach § 10 Abs. 3 Nr. 3 EStG a. F.

Rz. 252 Ab Vz 1995 ist durch das PflegeVG v. 26.5.1994[1] eine zusätzliche Vergünstigung für junge Stpfl., die nach dem 31.12.1957 geboren sind, als Anreiz zum Abschluss einer freiwilligen Zusatzpflegeversicherung eingeführt worden. Begünstigt sind Versicherungen, die neben der Pflichtversicherung abgeschlossen werden. Abziehbar sind zusätzlich 184 EUR/360 DM, die nicht gekü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1.1 Alterseinkünftegesetz

Rz. 54 Der Gesetzgeber ist der Aufforderung des BVerfG nachgekommen und hat mit Wirkung ab Vz 2005 die Besteuerung der Alterseinkünfte mit dem Alterseinkünftegesetz neu geregelt. Hierzu hatte das BMF zuvor eine Kommission unter Vorsitz von Prof. Bert Rürup eingesetzt, die innerhalb des vom BVerfG vorgegebenen Rahmens Lösungsvorschläge einer umfassenden Reform entwickeln soll...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4.3.2 Vornahme der Kürzung

Rz. 231 Die z. Zt. gültige Rechtslage gilt ab Vz 1993: Der Vorwegabzug wird gekürzt um 16 % der Summe der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit i. S. d. § 19 EStG ohne Versorgungsbezüge i. S. d. § 19 Abs. 2 EStG, wenn für die Zukunftssicherung des Stpfl. Leistungen i. S. d. § 3 Nr. 62 EStG erbracht werden oder der Stpfl. zum Personenkreis des § 10c Abs. 3 Nr. 1 oder 2 EStG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.2.2 Beiträge zu privaten kapitalgedeckten Lebensversicherungen, Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. aa EStG

Rz. 62 Als Sonderausgaben abziehbar sind nach § 10 Nr. 2 Buchst. b EStG Beiträge des Stpfl. zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung (sog. Basisrente-Alter), ggf. ergänzt um eine Absicherung des Eintritts der verminderten Erwerbsfähigkeit, der Berufsunfähigkeit oder von Hinterbliebenen oder zur Absicherung gegen den Eintritt der verminderten Erwerbsfähigkei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.6 Abzugsberechtigung

Rz. 11 Abzugsberechtigt ist der Stpfl., der durch die Aufwendungen wirtschaftlich belastet ist (Rz. 7). Das ist im Regelfall derjenige, der die Aufwendungen aus seinem eigenen Vermögen selbst oder durch Dritte, die in seinem Auftrag handeln, erbringt. Hinzukommen muss, dass der Stpfl. die Aufwendungen aufgrund einer für ihn bestehenden privat- oder öffentlich-rechtlichen Ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4.2 Vorwegabzug nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG a. F.

Rz. 226 Der Vorwegabzug gilt noch bis einschl. Vz 2004. Ab Vz 2005 ist er – wie der Grundhöchstbetrag und der hälftige Grundhöchstbetrag – durch einen einheitlichen Höchstbetrag ersetzt worden, sodass nachfolgende Ausführungen nur noch bis Vz 2004 gelten, sofern keine Günstigerprüfung nach § 10 Abs. 4a EStG erfolgt. Er beträgt ab Vz 2002 3.068/6.136 EUR. Rz. 227 Es soll aber e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.3.2 Beiträge zu Krankenversicherungen (§ 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG)

Rz. 69 Beiträge zu Krankenversicherungen sind ab Vz 2010 abziehbar, wenn sie zur Erlangung eines durch das SGB XII bestimmten der Sozialhilfe gleichen Versorgungsniveaus erforderlich sind (Basiskrankenversicherung), sofern auf die Leistung ein Anspruch besteht. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind die nach dem Dritten Titel des Ersten Abschnitts des Achten...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.1.2 Überblick über die Änderungen des § 10 EStG durch das Alterseinkünftegesetz

Rz. 55 Das Alterseinkünftegesetz v. 5.7.2004[1] und Folgeänderungen haben im Bereich des § 10 EStG zu folgenden – z. T. bereits wieder überholten – Änderungen geführt: § 10 Abs. 1 Nr. 1a S. 2 EStG verweist auf die Ertragsanteilstabelle des § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG für Leibrenten, die nicht aus der gesetzlichen Rentenversicherung, den landwirtschaftliche...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.3.1 Allgemeines

Gem. § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 erster Halbsatz EStG kommt ein Sonderausgabenabzug für Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nrn. 2, 3 und 3a EStG grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn diese nicht in "unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang" mit steuerfreien Einnahmen stehen.[1] Die Regelung soll verhindern, dass der Steuerpflichtige neben der Steuerfreiheit bestimmter Einnahmen die...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.3.2.4 Praktische Umsetzung

Die Finanzverwaltung geht nach derzeitigem Stand von folgendem Anwendungsbereich aus:mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.3.2 Europarechtliche Zulässigkeit

Es ist seit Jahren strittig, ob die Grundsätze des Abstellens auf den Inlandsbezug aus europarechtlicher Sicht zulässig sind. Bisherige Voraussetzung für die Anwendung des Sonderausgabenabzugs für Vorsorgeaufwendungen ist, dass die Beträge nicht in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen (§ 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG). Von dieser Abzugs...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.3.2.3 Nochmalige gesetzliche Änderung

Die Neuregelung des § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 2 EStG im Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften führt dazu, dass Vorsorgeaufwendungen i. S. d. Abs. 1 Nr. 2, 3 und 3a zu berücksichtigen sind, soweit: sie in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit in einem Mitgliedstaat...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.3.2.1 Die Neuregelung im "JStG 2018"

Nach der Neuregelung sind Vorsorgeaufwendungen i. S. d. Abs. 1 Nr. 2, 3 und 3a zu berücksichtigen, soweit sie in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den im Europäischen Wirtschaftsraum erzielten Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit stehen, diese Einnahmen nach einem DBA ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 6.3 Grundsätze der Aufteilung

Überblick Die Frage einer Aufteilung des Arbeitslohns stellt sich immer, wenn die Auslandstätigkeit wegen Überschreitens der 183-Tage-Grenze zu einem anteiligen (aber nicht vollständigen) Besteuerungsrecht des ausländischen Staates führt (Auslandstätigkeit zwischen 183 und 363 Tagen). Ist der jährliche Arbeitslohn in Deutschland nach einem DBA dann teilweise freizustellen, is...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / M. Spendenvortrag, gesonderte Feststellung des Zuwendungsvortrags (§ 10 Abs 1 S 9 und 10 EStG)

Rn. 171 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Abziehbare Zuwendungen, die die Höchstbeträge nach § 10b Abs 1 S 1 EStG überschreiten oder die den um die Beträge nach § 10 Abs 3 und 4 EStG, § 10c und § 10d EStG verminderten Gesamtbetrag der Einkünfte übersteigen, sind in den folgenden VZ iRd Höchstbeträge als Sonderausgaben abzuziehen (§ 10b Abs 1 S 9 EStG). Es handelt sich um einen zeit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2025, Altersvorsorge im Fokus: wieviel, worauf, wie und woraus?

Britta Schönborn Das Thema "Altersvorsorge" beschäftigt Familienrechtler insbesondere im Unterhaltsrecht. Die Höhe der Abzüge ist weitgehend geklärt: Primäre und sekundäre Altersvorsorge werden mit insgesamt 22,6 % des Bruttoeinkommens angesetzt (bzw. 23,6 % beim Elternunterhalt). Altersvorsorge wird nur auf Einkünfte aus beruflicher Tätigkeit akzeptiert, nicht aber auf Einkün...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Meldepflichten und automati... / IV. Meldepflichten sog. "mitteilungspflichtiger Stellen" i.S.v. § 93c AO

Die Einzelsteuergesetze enthalten ferner eine Vielzahl von Vorschriften, die bestimmte Institutionen (sog. "mitteilungspflichtige Stellen" i.S.v. § 93c AO) verpflichten, ihnen vorliegende, besteuerungsrelevante Daten anderer Steuerpflichtiger elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln (sog. "eDaten"). Die mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vorsorgeaufwendungen

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Als Vorsorgeaufwendungen bezeichnet § 10 Abs 2 Satz 1 EStG Beiträge zu einer Basisversorgung, also > Rentenbeiträge zur GRV (> Sozialversicherung), zur > Landwirtschaftliche Alterskasse sowie zu > Berufsständische Versorgungseinrichtungen (§ 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG) und zum Aufbau einer kapitalgedeckten Altersversorgung (§ 10 Abs 1 Nr 2 Buchst ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 9 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Vor 1975 wurden > Sonderausgaben iSd §§ 10, 10b EStG pauschal mit 936 DM bei ArbN, 636 DM bei Rentnern und mit 200 DM bei anderen Stpfl abgezogen (§ 10c EStG aF). Besonders bei ArbN hatte der Pauschbetrag wegen der steigenden Beiträge zur > Sozialversicherung seine Vereinfachungswirkung verloren. Das führte zu einer besonderen Vorsorgepauscha...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Aufgabe und Wirkungsweise

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 ArbN erhalten beim LSt-Abzug eine Vorsorgepauschale. Diese wird nach bestimmten Prozentsätzen des maßgeblichen Arbeitslohns oder der Sozialversicherungsbeiträge für diesen > Arbeitslohn bemessen und durch Höchstbeträge begrenzt. Zur Entstehung > Rz 9 ff. Sie soll die jedem ArbN erwachsenden Vorsorgeaufwendungen abgelten (§ 39b Abs 2 Satz 5 Nr...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Pflichtveranlagungstatbestand

Rz. 48 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Es besteht bis 2025 eine Pflicht des FA zur > Veranlagung von Arbeitnehmern (vgl § 46 Abs 2 Nr 3 EStG), wenn die Summe der beim LSt-Abzug berücksichtigten Teilbeträge der Vorsorgepauschale für die gesetzliche und private KV und PflV (> Rz 32 ff) höher ist als die bei der Veranlagung abziehbaren übrigen Vorsorgeaufwendungen (> Sonderausgaben ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Arbeitnehmeranteil am Sozialversicherungsbeitrag

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Den Gesamtsozialversicherungsbeitrag tragen > Arbeitnehmer und > Arbeitgeber anteilig (> Sozialversicherung Rz 5). Gegenüber der Einzugstelle schuldet allein der ArbG die Beiträge. Der ArbG-Anteil ist für den ArbN steuerfrei nach § 3 Nr 62 EStG (> Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung). Sein eigener Anteil an den Beiträgen gehört zu den > Vors...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nettoprinzip

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (Art 3 Abs 1 GG; > Gleichheitssatz). Deshalb muss der Gesetzgeber sie gleichmäßig und nicht über ihre individuelle Leistungsfähigkeit hinaus besteuern (im Einzelnen vgl BVerfG 107, 27 = BStBl 2003 II, 534). Nur das Nettoeinkommen – die Erwerbseinnahmen abzüglich der Erwerbsaufwendungen – wird besteuert...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Niederlande

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Niederlande (Hauptstadt: Amsterdam; Amtssprache: Niederländisch) sind ein Land des Königreichs der Niederlande, zu dem auch das Land Aruba, das Land > Curaçao und Sint Maarten gehören. Aruba, Curaçao und Sint Maarten sind autonome Länder in der Karibik mit eigener Verfassung und Regierung, jedoch keine souveränen Staaten iSd Völkerrechts....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 5.1.4 Die Steuerbefreiung nach § 14 Abs. 4 Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz

Rz. 17 Im Zuge der Maßnahmen gegen die negativen Auswirkungen der im Herbst 2008 aufgetretenen Finanzmarktkrise hat der Bund u. a. einen Fonds unter der Bezeichnung "Finanzmarktstabilisierungsfonds – FMS" errichtet, der der Stabilisierung des Finanzmarkts dienen soll. Der Fonds ist ein Sondervermögen i. S. v. Art. 110 Abs. 1 und Art. 115 Abs. 2 GG und nicht rechtsfähig.[1] Im...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.2 Vorsorgeaufwendungen im Zusammenhang mit steuerfreien ausländischem Arbeitlohn (Art. 14 OECD-MA)

5.2.1 Ursprüngliche Rechtslage Nach dem früheren Wortlaut von § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG kam ein Sonderausgabenabzug für Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 3a EStG (Vorsorgeaufwendungen) nur dann in Betracht, wenn diese nicht in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen standen. Die Regelung entsprach § 3c Abs. 1 EStG für den Werbungskosten...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 5.2.4 Gesetzliche Nachbesserung

Durch das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (UStAVermG) vom 11.12.2018, BGBl 2018 I S. 2338, BStBl 2018 I S. 1377, erfolgte die gesetzliche Nachbesserung. § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG wurde dahingehend ergänzt, dass Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 3a EStG a...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.2.6 Folgerechtsprechung und anhängige Verfahren

Das FG Düsseldorf hat[1] entschieden, dass auch bei Anwendung eines DBA mit einem Staat außerhalb der EU/des EWR (Drittstaat) und bei Anwendung des Auslandstätigkeitserlasses (ATE) Vorsorgeaufwendungen, die in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen und im ausländischen Tätigkeitsstaat nicht abziehbar sind, als Sonderausgaben zu berücksi...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3.3 Nochmalige gesetzliche Änderung des § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG

Die Neuregelung des § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 2 EStG im Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften führt dazu, dass Vorsorgeaufwendungen i. S. d. Abs. 1 Nr. 2, 3 und 3a zu berücksichtigen sind, soweit: sie in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit in einem Mitgliedstaat...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.2.1 Ursprüngliche Rechtslage

Nach dem früheren Wortlaut von § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG kam ein Sonderausgabenabzug für Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 3a EStG (Vorsorgeaufwendungen) nur dann in Betracht, wenn diese nicht in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen standen. Die Regelung entsprach § 3c Abs. 1 EStG für den Werbungskosten-/Betriebsausgabenabzug.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.2.5 Zweite Reaktion der Finanzverwaltung

Nach der zweiten Verwaltungsanweisung[1] ergibt sich für die einzelnen EU-/EWR-Staaten Folgendes: Fallgruppe 1 Sonderausgabenabzug möglich, da alle in § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG n. F. genannten Voraussetzungen erfüllt sind: Großbritannien & Nordirland, Irland, Litauen, Malta, Niederlande (mögliche Ausnahme: Beschluss vom Staatssecretaris vom 24.03.2014, DGB 2014/144M, Stcrt....mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.2.2 Entscheidung des EuGH

Der EuGH hat[1] entschieden, dass die unionsrechtliche Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Artikel 45 AEUV (vorher: Artikel 39 EG) der Regelung eines Mitgliedstaates entgegensteht, nach der die Altersvorsorgeaufwendungen und Krankenversicherungsbeiträge von in einem EU-Mitgliedstaat tätigen, aber in Deutschland wohnenden Arbeitnehmern, deren Arbeitslohn nach einem Doppelbesteueru...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.2.3 Erste Reaktion der Finanzverwaltung

Bereits im Vorgriff auf eine gesetzliche Änderung von § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG hatte die Finanzverwaltung[1] den erweiterten nicht diskriminierenden Sonderausgabenabzug für alle offenen Fälle gewährt.mehr