Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsorgeaufwendungen

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Lohnsteuerabzugsmerkmale und Faktorverfahren

Rz. 996 ▪ § 39 EStG und elektronische Lohnsteuerkarte, § 39e EStG Die Lohnsteuerkarte erfasst die persönlichen Merkmale des Steuerpflichtigen. Die letzte in Papierform wird ab 2013 durch das elektronische System "ElsterLohn II" abgelöst. Lohnsteuerliche Merkmale der Arbeitnehmer werden nur noch in diesem System gespeichert, wobei der Arbeitgeber mithilfe der ihm von seinem Ar...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Splittingverfahren (Splittingtabelle)

Rz. 924 Die Splittingtabelle wird angewendet bei:mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Berechnung des Wohnwertes

Rz. 629 Zieht im Zuge der Trennung einer der Eheleute aus einem Eigenheim aus und bewohnt der Unterhaltsberechtigte das Eigenheim allein oder mit den gemeinsamen Kindern weiter, ist dieser Wohnvorteil wie folgt zu ermitteln: Grundsätzlich ist die Ermittlung einer Marktmiete Ausgangspunkt der Wohnwertberechnung.[673] Diese Berechnung erfolgt aber nicht im Umfang des bewohnten ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Aufteilung im Steuerrecht

Rz. 1025 ▪ Zusammenveranlagung Bei einer Zusammenveranlagung nach § 26b EStG werden die Ehepartner gemeinsam als ein Steuerpflichtiger behandelt. Die Ehepartner sind Gesamtschuldner der sich aufgrund der Steuerfestsetzung ergebenden Steuerschuld nach § 44 Abs. 1 S. 1 AO. Ein interner Ausgleich zwischen den Gesamtschuldnern ist in § 44 AO nicht geregelt. Dies bedeutet, dass je...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Melchior, Das Alterseinkünftegesetz im Überblick, DStR 2004, 1061; Risthaus, Die Änderungen in der privaten Altersversorgung durch das Alterseinkünftegesetz, DB 2004, 1329; Weber-Grellet, Das Alterseinkünftegesetz, DStR 2004, 1721; Korn/Strahl, Alterseinkünftegesetz: Änderungen und Empfehlungen, KÖSDI 2004, 14 360. Verwaltungsanweisungen: BMF vom 19.08.2013, BStBl I 2013, 1087 (E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Labus, Steuerliche Fragen zum Versorgungsausgleich bei Ehescheidung, BB 1977, 1041; Stuhrmann, Versorgungsausgleich in einkommensteuerlicher Sicht, DStR 1977, 468; Meincke, Die steuerlichen Folgen des neuen Ehe- und Familienrechts, StKongrR 1978, 389; Biergans, Die einkommensteuerliche Behandlung des Versorgungsausgleichs, DB 1979, 955; Glade, Die einkommensteuerliche Beurteilun...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr 62 Satz 1 EStG

Rz. 15 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Nicht zum stpfl > Arbeitslohn gehören Beiträge für die Zukunftssicherung, wenn sie der ArbG leistet, soweit er dazu nach sozialversicherungsrechtlichen oder anderen gesetzlichen Vorschriften oder aufgrund einer auf gesetzlicher Ermächtigung (> Ermächtigungen Rz 8 ff) beruhenden Bestimmung verpflichtet ist. Diese Verpflichtung beruht in den meiste...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Aufbau und Bezug einer Altersversorgung für Arbeitnehmer

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Gegen Lebensrisiken kann sich der ArbN auf unterschiedliche Weise absichern, die weitgehend staatlich gefördert werden. Neben der in diesem Stichwort behandelten Basisvorsorge in Form der gesetzlichen > Sozialversicherung (> Rz 10 ff) gibt es weitere staatlich geförderte Wege, um für die Zukunft selbst oder mit Hilfe des ArbG vorzusorgen. Der...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / V. Abzug des Arbeitnehmer-Anteils am Beitrag als Sonderausgaben

Rz. 51 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag, den der ArbN im Innenverhältnis zum ArbG nach Beitragsrecht zu tragen hat (zu Einzelheiten > Rz 16), wird grundsätzlich aus dem versteuerten > Arbeitslohn erbracht (BFH/NV 2007, 2283 mwN). Die Beiträge sind jedoch als Vorsorgeaufwendungen für die sog Basisversorgung beschränkt abziehbar (> Sond...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Erbschaftsteuer

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die ErbSt ist als Personensteuer (vgl BFH 139, 253 = BStBl 1984 II, 27; > Steuer Rz 6) nicht auf die ESt anrechenbar (§ 12 Nr 3 EStG). Das gilt auch für die nach § 23 ErbStG gezahlte ErbSt, die nicht vom Kapitalwert der Rente, sondern jährlich im Voraus von dem Jahreswert erhoben wird (BFH 232, 441 = BStBl 2011 II, 680). § 35b EStG sieht eine...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Exkurs: Steuerfreiheit bei Auslandssachverhalten

Rz. 35 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei Sachverhalten mit Auslandsbezug ist vorweg zu klären, ob Deutschland überhaupt das Besteuerungsrecht hat (zur > Doppelbesteuerung vgl BMF vom 03.05.2018, Rz 16 ff, BStBl 2018 I, 643, > Anh 2 Doppelbesteuerung/Behandlung von Arbeitslohn ). Kann der ArbN in Deutschland nicht besteuert werden, bedarf es keiner Steuerbefreiung für Beiträge iS...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Besonderheiten bei betrieblicher Altersversorgung/Gehaltsumwandlung

Rz. 25 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zu den einzelnen Voraussetzungen einer bAV vgl > Betriebliche Altersversorgung sowie BMF vom 12.08.2021, Rz 8 ff, BStBl 2021 I, 1050, angepasst durch BMF vom 18.03.2022, BStBl 2022 I, 333, > Anh 2 Betriebliche Altersversorgung . Sagt der ArbG dem ArbN eine Betriebsrente/Werkspension zu (sog Direktzusage), fließt dem ArbN noch kein > Arbeitsloh...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / cc) Optimierung durch (Teil-)Einzahlung der angedachten Abfindung in die Deutsche Rentenversicherung – § 3 Nr. 28 EStG i.V.m. § 187a SGB VI

Rz. 202 Insbesondere für ältere Arbeitnehmer kann es von nicht unerheblichem Interesse sein, eine vereinbarte Abfindung ganz oder teilweise steuerfrei in die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zu überführen, um dadurch – im Fall des vorzeitigen Rentenbezugs – lebenslange Rentenminderungen i.H.v. 0,3 % pro Monat auszugleichen (vgl. Schönhöft/Röpke, NZA 2021, 1610 ff.). Denn re...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Antragsveranlagung

Rz. 1077 Bei der Antragsveranlagung beträgt die Frist zur Abgabe der Steuererklärung vier Jahre, die Steuererklärung für das Jahr 2022 ist also bis zum 31.12.2026 abzugeben. Die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung lohnt sich, wenn die individuellen Ausgaben, die in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können, höher sind als die pauschalen Sätze, die das Fi...mehr

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§ 16 Vertragstypen / III. Sozialversicherungsrecht

Rz. 389 Vor Abschluss des Geschäftsführer-Dienstvertrages ist jeweils zu prüfen, ob der GmbH-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig in der ist (vgl. ausführlich Haase, GmbHR 2022, 1225 ff. m.w.N.; kritisch zur Rspr. des BGH,...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 2. Berechnung des einzusetzenden Einkommens und Vermögens

Rz. 75 Die Partei hat einzusetzen: § 115 ZPO regelt: Zitat "(1) 1Die Partei hat ihr Einkommen einzusetzen. 2Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. 3Von ihm sind abzusetzen:" 1. a) die in § 82 Abs. 2 SGB XII bezeichneten Beträge; b) bei Parteien, die ein Einkommen aus...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / e) Einkommensverhältnisse

Rz. 318 Zunächst ist für die Bewertung das in drei Monaten vor Antragstellung erzielte Nettoeinkommen zugrunde zu legen,[242] vgl. dazu auch zu § 34 FamGKG, Rdn 185 und 307 in diesem Kapitel. Rz. 319 Tritt während des Verfahrens eine Steigerung oder Minderung des Nettoeinkommens ein, ist dies bei der Wertberechnung nicht zu berücksichtigen.[243] Etwas anderes gilt nur dann, w...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Anwendung des Abzugsverbots des § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG bei Bediensteten zwischenstaatlicher Einrichtungen mit Wohnsitz und Beschäftigungsort im Inland

Leitsatz Wenn ein Bediensteter einer zwischenstaatlichen Einrichtung, der seinen Wohnsitz und Beschäftigungsort im Inland hat, von der Einrichtung Arbeitslohn bezieht, der aufgrund einer Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Organisation einkommensteuerfrei ist, können die damit in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden, an ein eigenes S...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nichteheliche Lebensgemeins... / 2.7 Sonstige Frei- und Pauschbeträge

Bei der Zusammenveranlagung verdoppeln sich bestimmte Freibeträge, die bei einer Einzelveranlagung nur einfach abgezogen werden: Der einheitliche Sparer-Pauschbetrag[1] (seit 1.1.2023: 2.000 EUR statt 1.000 EUR); der Freibetrag für Land- und Forstwirte [2] (1.800 EUR statt 900 EUR) bei einer Summer der Einkünfte bis 30.700 EUR bei Einzelveranlagung und 61.400 EUR bei Zusammenve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitallebensversicherungen... / 12 Sonderausgabenabzug für Lebensversicherungsbeiträge

Durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung[1] wurde der Sonderausgabenabzug insbesondere für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab dem Veranlagungszeitraum 2010 gesetzlich neu geregelt. Steuerpflichtige können danach diejenigen Beiträge zur (privaten und gesetzlichen) Krankenversicherung als Sonderausgaben abziehen, die erforderlich sind, um ein sozialhilfeg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitallebensversicherungen... / 7.2.5 Umwandlung einer Kapitallebensversicherung in eine nach § 851c ZPO unter Pfändungsschutz stehende Rentenversicherung

Zum 31.3.2007 ist das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge [1] in Kraft getreten. Dadurch wird die Altersvorsorge Selbstständiger in gleicher Weise vor dem Vollstreckungszugriff von Gläubigern geschützt wie die Rentenansprüche abhängig Beschäftigter. Ein Versicherungsnehmer darf zum Aufbau einer angemessenen Alterssicherung – nach seinem Lebensalter gestaffelt – jähr...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen aus einer in den Niederlanden ausgeübten freiberuflichen Tätigkeit

Leitsatz 1. Die Sonderregelung zur Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen in § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Teilsatz 2 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes gilt aufgrund der Niederlassungsfreiheit (Art. 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) auch für Vorsorgeaufwendungen, die in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit Einnahmen aus einer in den N...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Sterbegeldversicherung

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Sterbegeldversicherung ist eine Form der Risikolebensversicherung (> Lebensversicherungsprämien Rz 15). Beiträge an gesetzliche und private Lebensversicherungen, die auch ein Sterbegeld vorsehen, sowie an reine Sterbekassen sind > Vorsorgeaufwendungen und damit beschränkt abziehbare Sonderausgaben iSv § 10 Abs 1 Nr 3a EStG (Zu Einzelheite...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Die Wirkung einer Steuerbefreiung

Rz. 9 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Steuerbefreiungen haben in erster Linie die Folge, dass die freigestellten > Einnahmen beim Stpfl nicht besteuert werden dürfen. Sie wirken darüber hinaus auch im Falle eines Haftungsbescheids, dh ein Haftungsschuldner kann für eine Steuerschuld, der eine steuerfreie Einnahme zugrunde liegt, selbst dann nicht in Anspruch genommen werden, wenn...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Höchstbeträge

Rz. 64 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Spenden zur Förderung der in §§ 52 bis 54 AO genannten begünstigten Zwecke (> Rz 26–47) kann der Spender bis zur Höhe von 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte (> Einkünfte Rz 3) oder 4 % der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter abziehen. Auf die Umsätze bzw Löhne und Gehälter im Kalenderjahr ist...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Rechtssystematische Grundlegung

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Für den laufenden > Arbeitslohn ermittelt der ArbG die LSt für jeden ArbN individuell nach der > Jahreslohnsteuer (§ 39b Abs 2 EStG; > R 39b.5 LStR; > Lohnsteuertarif); für > Sonstige Bezüge wird sie besonders errechnet (§ 39b Abs 3 EStG; > R 39b.6 LStR). Die LSt wird durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben, belastet also den ArbN. Der ArbN ist S...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 3.2.4 Sonstige Zuschüsse

Wiederkehrende Zuschüsse sind zu versteuern.[1] Soweit sie nicht unter eine Befreiungsregelung des § 3 EStG fallen, sind sie vom Empfänger zu versteuern, wenn sie der unbeschränkt steuerpflichtige Geber als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen kann.[2] Alterssicherung der Landwirte Zuschüsse zum Beitrag nach § 32 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte sin...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verrechnung und Hinzurechnung (§ 10 Abs. 4b Sätze 2 und 3 EStG) einer Erstattung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung für mehrere Jahre

Leitsatz 1. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die dem Steuerpflichtigen erstattet worden sind, sind auch dann gemäß § 10 Abs. 4b Satz 2 EStG mit den dort genannten Aufwendungen zu verrechnen und gemäß § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzuzurechnen, wenn die Erstattung darauf beruht, dass ein Sozialversicherungsverhältnis rückabgewickelt od...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / c) Steuerlicher Vorteil

Rz. 20 Ein steuerlicher Vorteil nach § 138d Abs. 3 S. 1 AO soll vorliegen, wenn durch die Steuergestaltungmehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Steuerliche Behandlung der Beiträge

Rz. 10 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Die ArbG-Anteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag sind in dem gleichen Umfang steuerfrei, wie sie der ArbG aufgrund gesetzlicher Verpflichtung zu tragen hat (§ 3 Nr 62 Satz 1 EStG). Eigentlich gehören die ArbG-Anteile ohnehin nicht zum > Arbeitslohn; § 3 Nr 62 EStG hat insoweit lediglich deklaratorische Bedeutung (BFH 199, 524 = BStBl 200...mehr

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FF 07+08/2023, Tilgung, Vorsorgeaufwendungen und Anderes

Vermögensrechtliche Abzüge vom unterhaltsrechtlichen Einkommen in der aktuellen Rechtsprechung I. Einleitung Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte wurde in der Vergangenheit, insbesondere nach dem 1.1.2008, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21.12.2007 (BGBl I, S. 3189), dominiert von den "großen P...mehr

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FF 07+08/2023, Tilgung, Vor... / VII. Fazit

Die Aussage, dass weder der Unterhaltsberechtigte noch der Pflichtige auf Kosten des anderen Vermögens bilden kann, gilt – abgesehen von der zusätzlichen Altersvorsorge – auch in Anwendung der dargestellten Rechtsprechung. Eine besondere Ausrichtung hat diese dem Merkmal "auf Kosten" des anderen gegeben. Hieran fehlt es nicht nur, wenn der andere über Güterstand oder Miteige...mehr

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FF 07+08/2023, Tilgung, Vor... / III. Tilgungsraten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Immobilienvermögen der beteiligten Ehegatten oder Eltern generiert unterhaltsrechtliches Einkommen nicht nur über den Vorteil des Wohnens in einer eigenen Immobilie. Für Unterhaltszwecke einzusetzen sind auch Einkünfte des Pfllichtigen wie des Berechtigten aus Vermietung und Verpachtung. Grundbesitz, der solche Erträge erbringt, ist in der Regel ebenfalls fremdfinanziert, so...mehr

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FF 07+08/2023, Tilgung, Vor... / VI. "Nicht privilegierte" Vermögensbildung

Vermögensbildung betreiben auch Eheleute, deren Einkünfte unterhalb der "Schallgrenze" von 11.000 EUR liegen, wie eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf von Dezember 2021 zeigt.[42] Die Eheleute lebten in auskömmlichen wirtschaftlichen Verhältnissen; die Einkommensgrenze von 11.000 EUR war allerdings deutlich unterschritten. Der Ehemann hatte während des Zusamme...mehr

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FF 07+08/2023, Tilgung, Vor... / 2. Kindesunterhalt

Ist der Schuldner einem minderjährigen Kind zum Unterhalt verpflichtet, ist dessen Existenzsicherung seine vorrangige Aufgabe. Kann er sie nicht erfüllen, ist also der Mindestunterhalt des Kindes nicht gedeckt, kommt eine einseitige Vermögensbildung nicht in Betracht. Dies gilt ungeachtet ihrer besonderen Bedeutung für Aufwendungen zur zusätzlichen Altersvorsorge (s.o. IV) u...mehr

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FF 07+08/2023, Tilgung, Vor... / I. Einleitung

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte wurde in der Vergangenheit, insbesondere nach dem 1.1.2008, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21.12.2007 (BGBl I, S. 3189), dominiert von den "großen Problemen" des Betreuungs- und vor Allem des Ehegattenunterhalts. Eine kaum zu überschauende Anzahl von Ents...mehr

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FF 07+08/2023, Tilgung, Vor... / V. Aufwendungen zur Vermögensbildung und gute Einkommensverhältnisse

Die dargestellte Rechtsprechung betrifft mit Leistungen zum Erwerb von Immobilien- und Altersvorsorgevermögen Sonderfälle vermögensbildender Aufwendungen. nämlich solche, die einen bestimmten, unterhaltsrechtlich anerkennenswerten Zweck verfolgen. Darüber hinaus sind Leistungen zur Vermögensbildung unterhaltsrechtlich bedeutsam bei guten Einkommensverhältnissen. Diese sind ge...mehr

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FF 07+08/2023, Tilgung, Vor... / 1. Ehegattenunterhalt

Die ältere Rechtsprechung hat Maßnahmen zur Bildung von Vermögen auf der Ebene des Bedarfs grundsätzlich anerkannt. Haben Eheleute – gleich aus welchen Einkommensteilen – während bestehender Ehe Vermögensbildung betrieben, standen diese Mittel für Zwecke des Konsums nicht zur Verfügung. Sie haben grundsätzlich die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt. Allein zu prüfen war, o...mehr

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FF 07+08/2023, Tilgung, Vor... / II. Tilgungsraten und Wohnvorteil

Der Vorteil des mietfreien Wohnens in einer eigenen Immobilie ist anerkannter Bestandteil des unterhaltsrechtlichen Einkommens. Er ist allerdings nicht uneingeschränkt für Zwecke des Unterhalts zu verwenden, sondern zu kürzen um die auf den Mieter nicht umlegbaren Nebenkosten sowie die im Rahmen der regelmäßig notwendigen Finanzierung anfallenden Zinslasten. Während die Berü...mehr

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FF 07+08/2023, Tilgung, Vor... / IV. Aufwendungen für eine zusätzliche Altersvorsorge

Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die sich mit der Abzugsfähigkeit von Tilgungsleistungen bis zur Höhe des Wohnvorteils bzw. bis zur Höhe der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung befassen, enthalten – sinngemäß – den Satz: "Tilgungsleistungen, die über den positiven Wohnwert (die positiven Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) hinausgehen, können als zusätzliche...mehr

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Kein Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen bei Bezug von steuerfreiem Arbeitslohn aus einer Tätigkeit in einem Drittstaat

Leitsatz Bezieht ein Steuerpflichtiger für eine Tätigkeit in einem Drittstaat steuerfreien Arbeitslohn, sind hiermit im Zusammenhang stehende Vorsorgeaufwendungen (im Streitfall Beiträge zur gesetzlichen Renten- sowie Arbeitslosenversicherung) nach § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Teilsatz 1 EStG zur Vermeidung einer doppelten steuerlichen Berücksichtigung nicht als Sonderausgaben a...mehr

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Inflationsausgleichsgesetz

Zusammenfassung Der Bundesrat hat am 25.11.2022 dem Inflationsausgleichsgesetz zugestimmt, in dem die Absenkung des Einkommensteuertarifs und die Erhöhung des Kindergelds vorgesehen ist. Bereits im August 2022 hatte Bundesfinanzminister Christian Lindner Eckpunkte für das Inflationsausgleichsgesetz vorgestellt. Im September hat dann das Bundeskabinett den Regierungsentwurf fü...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Einkommens-(Lohn-)Ersatzleistungen

Rz. 22 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 In den Progressionsvorbehalt werden die Einkommens-(Lohn-)Ersatzleistungen (> Rz 9 ff) mit den Beträgen einbezogen, die als Leistungsbeträge nach den einschlägigen Leistungsgesetzen festgestellt werden. Kürzungen dieser Leistungsbeträge, die sich im Fall der Abtretung oder durch den Abzug von Versichertenanteilen an den Beiträgen zur Rentenv...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einteilung der Sonderausgaben

Rn. 310 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Bei den Sonderausgaben nach §§ 10–10g EStG lassen sich nach verschiedenen Gesichtspunkten unterscheiden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. "Echte" Sonderausgaben

Rn. 313 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Zu ihnen gehören die in den §§ 10, 10b u 10c EStG genannten Abzugsposten. Die Grundnorm bildet § 10 EStG. In ihr sind eine ganze Reihe unterschiedlicher Aufwendungen zusammengestellt. Den Aufwendungen ist gemeinsam, dass sie eine endgültige wirtschaftliche Belastung des StPfl voraussetzen. Ausgaben, die als Gegenleistung für den Erwerb eine...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. "White-List" gesetzlich vorgesehener steuerlicher Vorteile

„ [3] Das Bundesministerium der Finanzen kann im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder in einem im Bundessteuerblatt zu veröffentlichenden Schreiben für bestimmte Fallgruppen bestimmen, dass kein steuerlicher Vorteil im Sinne der Sätze 1 und 2 anzunehmen ist, insbesondere weil sich der steuerliche Vorteil einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung ausschl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die festzusetzende ESt

Rn. 351 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 2 Abs 6 S 1–3 EStG geben das Rechenschema für die Ermittlung der festzusetzenden ESt vor:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rn. 10 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Aus Aktualitätsgründen werden nachfolgend lediglich die seit 2000 ergangenen Änderungen des § 2 EStG kurz dargestellt: StEuglG (BGBl I 2000, 3): Ersetzung der DM-Beträge 100 000/200.000 durch die EUR-Beträge 51 500/103.000 in § 2 Abs 3 EStG ab VZ 2002. StSenkG (BGBl I 2000, 1433): Einfügung des § 2 Abs 5a EStG – betrifft nur außersteuerliche V...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 2. Die Festlegung von Ausgaben

Rz. 75 Geregelt werden kann naturgemäß, was die Eheleute für Familienunterhalt einzusetzen gedenken und welche Anteile sie für Vermögensbildung, für eigene Zwecke etc. verwenden wollen. Eheleute können die Lebenshaltungskosten im Einzelnen konkret ermitteln[91] und Beträge dafür einsetzen, die sie dann zur Grundlage einer Vereinbarung über die Ausgaben im Rahmen des Gesamtbed...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / a) Konkrete Festlegung von Einzelbeträgen

Rz. 168 Geregelt werden kann naturgemäß, was die Eheleute für Familienunterhalt einzusetzen gedenken und welche Anteile sie für Vermögensbildung, für eigene Zwecke etc. verwenden wollen. Eheleute können die Lebenshaltungskosten im Einzelnen konkret ermitteln[147] und Beträge dafür einsetzen, die sie dann zur Grundlage einer Vereinbarung über die Ausgaben im Rahmen des Gesamtb...mehr