Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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AGS 03/2021, PKH-Anwaltsver... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des Bay. LSG ist jedenfalls im Ergebnis zuzustimmen. Die Voraussetzungen für den Anspruch der dem Kläger im Wege der PKH beigeordneten Rechtsanwältin auf Zahlung der Vergütung gegen die Landeskasse waren hier erfüllt. Hierzu gehören: 1. Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe Zutreffend weist das Bay. LSG darauf hin, dass die gerichtliche Beiordnung der Rech...mehr

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FF 03/2021, Versorgungsausg... / Leitsatz

1. Bei einer Trennungszeit von 2/3 der Ehezeit kann von einer Versorgungsgemeinschaft der Ehegatten, die Grundlage des Gedankens des Versorgungsausgleichs ist, nicht mehr ausgegangen werden, vielmehr ist, sofern konkrete Anhaltspunkte nicht entgegenstehen, ohne Weiteres anzunehmen, dass die Eheleute ihre Versorgungsgemeinschaft endgültig und nachhaltig aufgehoben und sich wi...mehr

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Gewerberaummietverhältnis: ... / 6 Muster-Gewerberaummietvertrag des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

folgenden Mietvertrag: (1) Der Vermieter vermietet dem Mieter vom _______________ ab die in gelegenen Räume, und zwar: Die zul...mehr

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BGM in der öffentlichen Ver... / 6.4.1 Wesentliche Erfolgsfaktoren

Wichtig Lösungsansätze und Erfolgsfaktoren Einsatz von Fachpersonal (Qualifikationen im BGM) Konzentration auf wesentliche Kennzahlen Beurteilung der Kennzahlen (Normabweichung, Unterschiede und Ursachen) Optimierung/Organisation des BEM Bündeln von Informationen (BGM-Hotline) Entwicklung digitaler Angebote (u. a. Arbeitgeber-App "Meine LHW") In Krisenzeiten: EAP und psychologische...mehr

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FF 03/2021, Versorgungsausg... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die beteiligten Eheleute haben am 17.7.1987 geheiratet, am 13.7.1988 wurde ihr gemeinsamer Sohn geboren. Seit Juli 1998 leben sie voneinander getrennt. Der Scheidungsantrag wurde am 8.5.2019 zugestellt. [2] Der Antragsteller beantragt, den Versorgungsausgleich zu beschränken. Wegen der langen Zeit des Getrenntlebens solle der Ausgleich auf die während der Zeit ...mehr

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AGS 03/2021, Gegenstandswer... / IV. Bedeutung für die Praxis

Das OLG Rostock hat leider in seinem Beschluss die entsprechenden Werte nicht mitgeteilt. Den Beschlussgründen lässt sich lediglich entnehmen, dass sich das Prozessgericht bei der Festsetzung des Gegenstandswertes an den Kosten für die konkret benannten Arbeiten zur Beseitigung der Gefährdung der Giebelwand orientiert haben. Demgegenüber erstrebten die Beschwerdeführer die A...mehr

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ZErb 03/2021, Funktionelle ... / 2 Gründe

II. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache Erfolg, weil der angefochtene Beschl. v. hier funktionell unzuständigen Rechtspfleger erlassen worden und daher aufzuheben ist. 1. Zur Entscheidung über die Einziehung von Erbscheinen ist beim Nachlassgericht funktionell grundsätzlich der Rechtspfleger zuständig, § 3 Nr. 2 lit. c RPflG i.V.m. § 342 Abs. 1 Nr. 6 FamFG. Es gibt jedoc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 12. Gewerblich geprägte Personengesellschaften

Schrifttum: P. Fischer, Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Umlaufvermögen bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft, Anm. zu BFH v. 19.1.2017 – IV R 10/14, jurisPR-SteuerR 27/2017 Anm. 2; Geck, Die gewerblich geprägte Einheitspersonengesellschaft in der Nachfolgeberatung, ZEV 2018, 19; Leuthe, Die gewerblich geprägte GbR, 1993; Lieber, Betriebsstättenzurechnung und...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kanzleimanagement: Einfache und rechtssichere Kanzleiprozesse mithilfe eines Chatbots

Eine Kaufmannsweisheit lautet: "Der Gewinn liegt im Einkauf." Im Zeitalter von 4.0 müsste sie allerdings lauten: "Der Gewinn steckt in den Prozessen." Je nachdem wie die Kanzleiprozesse strukturiert sind, steckt in ihnen eine Menge Geld, das entweder in die Kosten geht – oder in den Gewinn. Und das beginnt bereits mit der Aufnahme neuer Mandanten in der Kanzlei. Die Mandatsan...mehr

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Drittes Corona-Steuerhilfeg... / 3.4 Ermächtigungen des Rats für EU-Mitgliedstaaten zu von der MwStSystRL abweichenden Maßnahmen

Mit Durchführungsbeschluss (EU) 2020/2189 des Rates v. 18.12.2020[1] wurde es den Niederlanden gestattet, erstmals die MwSt auf Gegenstände und Dienstleistungen vom Recht auf Vorsteuerabzug auszuschließen, wenn diese Gegenstände und Dienstleistungen zu mehr als 90 % für private Zwecke des Unternehmers oder seines Personals oder allgemein für unternehmensfremde Zwecke oder ni...mehr

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Drittes Corona-Steuerhilfeg... / 3.3 Richtlinienvorschlag zur Übertragung von Durchführungsbefugnissen an die EU-Kommission zur Definition von Begrifflichkeiten der MwStSystRL

Die EU-Kommission hat am 18.12.2020 einen Vorschlag zur Änderung der MwStSystRL vorgelegt, mit der der EU-Kommission Durchführungsbefugnisse zur Definition der Bedeutung bestimmter in der MwStSystRL verwendeter Begriffe übertragen werden sollen.[1] Die EU-Kommission hat bisher keinerlei Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die MwStSystRL. Das einzige bestehende Instrument der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 99 Ermächtigung

I. Vorbemerkungen Rn. 1 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Die Vorschrift ermächtigt das BMF zum Erlass von Rechtsverordnungen bezüglich des Altersvorsorgezulageverfahrens, zur Bestimmung von Vordrucken und Bescheinigungen, zur Bestimmung des Inhalts und Aufbaus von Datensätzen im Zusammenhang mit dem Altersvorsorgezulageverfahren nach dem XI. Abschnitt, des SA-Abzugs für Altersvorsorgea...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Altersvorsorge-Durchführungsverordnung (§ 99 Abs 2 EStG)

Rn. 23 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Das BMF hat durch den Erlass der Altersvorsorge-DurchführungsVO (AltvDV) von der Verordnungsermächtigung Gebrauch gemacht (VO zur Durchführung der steuerlichen Vorschriften des EStG zur Altersvorsorge und zum Rentenbezugsmitteilungsverfahren sowie zum weiteren Datenaustausch mit der zentralen Stelle – AltvDV – v 17.12.2002, (BGBl I 2002, 454...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Korrekturvorschrift (§ 91 Abs 1 S 3 u 4 EStG)

Rn. 10 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 § 91 Abs 1 S 3 u 4 EStG sind als lex specialis zu den Korrekturvorschriften der AO zu qualifizieren. Die zentrale Stelle kann ermittelte und ausgezahlte Zulagen ändern und ggf zurückfordern, die FA können Entscheidungen über gesondert festgestellte Steuerermäßigungen anpassen, soweit die Ergebnisse der Datenerhebung zeigen, dass die ursprüng...mehr

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Sachliche Unzuständigkeit des sog. regionalen Inkassoservice im Bereich des steuerlichen Kindergeldes

Leitsatz 1. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 Satz 4 FVG räumt dem Vorstand der Bundesagentur für Arbeit nur die Befugnis ein, innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs die Entscheidung über den Anspruch auf Kindergeld für bestimmte Bezirke oder Gruppen von Berechtigten abweichend von den Vorschriften der AO über die örtliche Zuständigkeit von Finanzbehörden einer anderen Familienkasse...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Datenerhebung und Datenabgleich (§ 91 Abs 1 S 1 u 2 EStG)

Rn. 3 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 § 91 EStG bildet die Rechtsgrundlage für den Datenaustausch zwischen den Beteiligten. Dieser bezieht sich im Detail auf folgende Aspekte: Datenabgleich mit den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung zur Überprüfung der Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis und zum Mindesteigenbeitrag Datenabgleich mit dem Spitzenverband der landwirt...mehr

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GmbH: Beiziehung von Berate... / 3.3 Vertretung

Als dritte Stufe schließlich kommt eine vollständige Vertretung des Gesellschafters durch den Dritten in Betracht. Dann liegt keine Beiziehung mehr, sondern eine sog. Vertretung vor. Dort redet dann in der Gesellschafterversammlung nicht mehr der Gesellschafter, sondern sein Vertreter für ihn. Eine Vertretung des Gesellschafters ist im GmbH-Recht in § 47 Abs. 3 GmbHG ausdrüc...mehr

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GmbH: Beiziehung von Berate... / Einführung

Der Gesellschafter einer GmbH ist in der Praxis häufig auf externe Beratung angewiesen. Hierfür kann es unterschiedliche Gründe geben: Ein Gesellschafter kann beispielsweise infolge von Krankheit oder Gebrechlichkeit nicht in der Lage sein, der Gesellschafterversammlung zu folgen. Oder es geht für den Gesellschafter um essenzielle Entscheidungen, wie etwa seinen Ausschluss a...mehr

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Erbschaft- und Schenkungsteuer: Begünstigung von Grundstücken im Betriebsvermögen bei Nutzungsüberlassung an Dritte

Leitsatz 1. Eine steuerschädliche Nutzungsüberlassung an Dritte ist nicht anzunehmen, wenn der Erblasser oder Schenker sowohl das Besitzunternehmen als auch die Betriebskapitalgesellschaft faktisch beherrscht. Dazu ist eine Einwirkung des Erblassers oder Schenkers mit den Mitteln des Gesellschaftsrechts auf die zur Beherrschung führenden Stimmrechte notwendig. Ein Einfluss n...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Die Nichterhebung der USt gem. § 19 Abs. 1 UStG

Rz. 26 Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird die für Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG geschuldete USt nicht erhoben, wenn der Gesamtumsatz des Vorjahrs 22.000 EUR [1] nicht überschritten hat und im laufenden Kj. 50.000 EUR voraussichtlich nicht überschreiten wird. Die Grenze von 50.000 EUR gilt seit dem 1.1.2003 (s. Rz. 24). Sie blieb bei der Anhebung der Vorjahresumsatzgrenze au...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 1 ... / 4 Abs. 3 (Steuerliche Nebenleistungen)

Rz. 27 § 1 Abs. 1 AO erfasst nicht unmittelbar die steuerlichen Nebenleistungen. Die in § 3 Abs. 4 AO einzeln aufgezählten steuerlichen Nebenleistungen (insbes. Verspätungszuschläge, Zinsen, Säumniszuschläge, Zwangsgelder, Kosten sowie Zinsen i. S. d. ZK) sind zwar Abgaben, aber keine Steuern. Abs. 3 sieht wegen des engen Zusammenhangs der steuerlichen Nebenleistungen mit de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 10 Haftung, Verjährung (§ 10b Abs. 4 S. 2 bis 5 EStG)

Rz. 195 Die Vertrauensschutzregelung ist mit einem Haftungstatbestand versehen worden. Danach haftet, wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Bestätigung ausstellt, vorsätzlich oder grob fahrlässig[1] veranlasst, dass die Zuwendungen nicht zu dem in der Bestätigung angegebenen Zweck verwendet werden. Die Haftung umfasst die entgangene Steuer, die mit 30 % des zugew...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.2.3.1 Rechtslage ab Vz 2007

Rz. 57 Die Voraussetzungen der gemeinnützigen Zwecke nach § 52 Abs. 1 AO sind durch Gesetz v. 15.10.2007 ab Vz 2007 unverändert geblieben. § 52 Abs. 2 AO enthält ab Vz 2007 eine abschließende Aufzählung der als Förderung der Allgemeinheit anzuerkennenden gemeinnützigen Zwecke. Rz. 58 Eine Körperschaft verfolgt gem. § 52 Abs. 1 AO gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit dara...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 11 § 14 UStG definiert in Abs. 1 den Begriff der Rechnung. Während vor dem 1.7.2011 damit nur die Rechnungen in Papierform gemeint waren, enthält diese Vorschrift seither auch Regelungen zu Rechnungen in elektronischer Form, wobei die schon bisher geltenden besonderen Regelungen gem. § 14 Abs. 3 UStG für elektronische Rechnungen mit qualifizierter Signatur oder durch Dat...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11 Rechnungen über Umsätze, die verschiedenen Steuersätzen unterliegen (§ 32 UStDV)

Rz. 141 Der ab dem 1.1.2004 geltende § 32 UStDV regelt auf der Grundlage der Ermächtigung in § 14 Abs. 6 Nr. 3 UStG (wie davor § 32 S. 2 UStDV 1999) die Rechnungserteilung bei Umsätzen, die verschiedenen Steuersätzen unterliegen, wenn der Steuerbetrag maschinell ermittelt wird. In diesem Fall ist der Ausweis des gesamten Steuerbetrags – abweichend von § 14 Abs. 4 Nr. 7 UStG ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 Rechnungen über Kleinbeträge (§ 33 UStDV)

Rz. 130 § 14 Abs. 6 Nr. 3 UStG ermächtigt – wie früher § 14 Abs. 6 Nr. 2 UStG 1999 – das BMF (nicht die Bundesregierung) zum Erlass einer Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats, wonach "zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens" Rechnungen bestimmte Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG nicht enthalten müssen. Diese Kleinbetragsrechnungen sind aber dennoch vollwertige Abr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 1 Die im Mehrwertsteuersystem zusammen mit den Vorschriften über den Vorsteuerabzug zentrale Norm zur Rechnungserteilung gem. § 14 UStG hat eine bewegte Entstehungsgeschichte: § 14 UStG in der vorstehend abgedruckten Fassung gilt seit dem 29.12.2020 gem. Art. 11 Nr. 2 i. V. m. Art. 50 Abs. 1 Jahressteuergesetz 2020. Zu diesem Zeitpunkt trat die durch das JStG 2020 angeord...mehr

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Feststellungserklärung 2020 / 3.2 Empfangsvollmacht (Zeilen 19–24)

Die Zeilen 19–22 beschäftigen sich mit dem im Fall der gesonderten und einheitlichen Feststellung erforderlichen Empfangsbevollmächtigten, dem der Feststellungsbescheid mit Wirkung für und gegen alle Feststellungsbeteiligten bekannt gegeben werden kann. Die in § 183 AO getroffenen Regelungen im Einzelnen: Zur Verfahrensvereinfachung sollen die Feststellungsbeteiligten einen g...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Einord... / 3.2.2 Fahrzeugzulassungsverordnung

Auch die FZV – als zentrale verkehrsrechtliche Vorschrift – enthält verschiedene Einordnungen zu Fahrzeugarten. So legt § 2 FZV folgende Fahrzeugarten fest: Krafträder: Dies sind zweirädrige Kraftfahrzeuge mit oder ohne Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³, im Falle von Verbrennungsmotoren, und/oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.4.2.1 Beachtung der sachlichen Zuständigkeit

Rz. 24 Da die Fachaufsicht bei der Amtsleitung des unterstützten FA verbleibt (vgl. Rz. 14, 34, 36b), kann sich zunächst die Frage nach der Bedeutung übereinstimmender sachlicher Zuständigkeit zwischen unterstütztem und unterstützendem FA stellen. Zunächst einmal ist auch für die Frage der ermessensgerechten Unterstützungszuweisung maßgebend, dass § 29a AO keine Sonderregelu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 5 Normkritik

Rz. 78 Die Fassung der Norm ist unübersichtlich und bedarf einschränkender Auslegung. Dies führt aber nicht zur Unbestimmtheit der Norm oder zu ihrer Verfassungswidrigkeit. Eine Behebung verbleibender Bestimmtheitsmängel durch verfassungskonforme Auslegung der Norm ist jedenfalls möglich (Rz. 26), da der Regelungskern der Norm deutlich den Zweck erkennen lässt, dem die Regel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2 Grundsatz (§ 29a S. 1 AO)

Rz. 15 Durch die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen liegt die Pflicht zur Erfüllung der Aufgaben im Besteuerungsverfahren konkret bei dem örtlich und sachlich zuständigen FA. Diese gesetzliche Verpflichtung beinhaltet dementsprechend auch die Pflicht zur Eigenerfüllung, soweit nicht ausnahmsweise eine gesonderte gesetzliche Ermächtigung Abweichungsmöglichkeiten regelt.[1]...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 2.5 Zweckbestimmung

Rz. 39 Zunächst beschreibt § 88b AO die Nutzungsmöglichkeiten und Ziele. Diese zweckbestimmte Eingrenzung ist ein wesentlicher Faktor für die Bestimmtheit der Norm. Eine Behebung eventuell verbliebener Bestimmtheitsmängel durch verfassungskonforme Auslegung der Norm ist jedenfalls dann möglich, wenn der Regelungskern der Norm deutlich den Zweck erkennen lässt, dem die Regelu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45e Ermächtigung für Zinsinformationsverordnung

1 Allgemeines 1.1 Überblick über die ZinsRL und die ZIV Rz. 1 § 45e EStG, der die Bundesregierung ermächtigt, die Richtlinie 2003/48/EG des Rates der EU v. 3.6.2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen[1], die sog. EU-Zinsrichtlinie (ZinsRL), durch den Erlass einer zustimmungsbedürftigen Rechtsverordnung, der sog. Zinsinformationsverordnung (ZIV), in innerstaatliches de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2 Anwendung der ZIV für Zinszuflüsse bis 31.12.2015

2.1 Wirtschaftlicher Eigentümer der Zinszahlungen (§§ 2, 3 ZIV) Rz. 6 Wirtschaftlicher Eigentümer der den grenzüberschreitenden Zinszahlungen jeweils zugrunde liegenden Forderungen und somit Nutzungsberechtigter der Zinszahlungen ist jede in einem anderen Mitgliedstaat der EU als dem der Zahlstelle oder in einem der in § 16a Abs. 2 ZIV benannten Gebiete (Rz. 45ff.) steuerlich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.2 Zinszahlungen i. S. d. Zinsinformationsverordnung (§§ 6, 15 ZIV)

2.2.1 Grundlagen Rz. 11 Der materielle Zinsbegriff der ZIV entspricht letztmalig für die Mitteilung von im Kj. 2008 zugeflossenen Zinszahlungen dem Begriff der Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 4, 5 und 7 sowie Abs. 2 EStG, jedoch mit Ausnahme von Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. a. Zinsen aus Lebensversicherungen i. S. v. § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 EStG fallen nic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.7 Anwendungsregelung des § 17 ZIV

Rz. 51 Hierzu Rz. 5b. Zur Weitergeltung in Bezug auf Österreich Rz. 5c.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1 Allgemeines

1.1 Überblick über die ZinsRL und die ZIV Rz. 1 § 45e EStG, der die Bundesregierung ermächtigt, die Richtlinie 2003/48/EG des Rates der EU v. 3.6.2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen[1], die sog. EU-Zinsrichtlinie (ZinsRL), durch den Erlass einer zustimmungsbedürftigen Rechtsverordnung, der sog. Zinsinformationsverordnung (ZIV), in innerstaatliches deutsches Recht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.2.4 Von Investmentfonds oder ähnlichen Organismen ausgeschüttete Zinserträge (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 ZIV)

Rz. 19 Werden Zinserträge von einer nach der Richtlinie 85/611/EWG zugelassenen Organisation für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) oder von einer Einrichtung, die von der Wahlmöglichkeit nach § 4 Abs. 3 ZIV Gebrauch gemacht hat, oder von einem außerhalb des räumlichen Anwendungsbereichs der Zinsrichtlinie ansässigen Organismus für die gemeinsame Anlage von Wertpapier...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.9 Bußgeldbewährung

Rz. 53 Nach § 50e Abs. 1 S. 1 EStG ist der vorsätzliche oder leichtfertige Verstoß (nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig Abgabe) gegen die Meldepflichten der ZIV oder aufgrund direkter Abkommen mit Drittstaaten zudem bußgeldbewehrt (Höhe bis zu 5.000 EUR; § 50e Abs. 1 S. 2 EStG).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.2.1 Grundlagen

Rz. 11 Der materielle Zinsbegriff der ZIV entspricht letztmalig für die Mitteilung von im Kj. 2008 zugeflossenen Zinszahlungen dem Begriff der Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 4, 5 und 7 sowie Abs. 2 EStG, jedoch mit Ausnahme von Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. a. Zinsen aus Lebensversicherungen i. S. v. § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 EStG fallen nicht unter den Zin...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.8 Außenprüfung

Rz. 52 Die Finanzverwaltung ist nach § 50b S. 1 EStG berechtigt, die den Mitteilungen an das BZSt zugrundeliegenden Verhältnisse nach § 45e EStG von Bedeutung sind oder der Aufklärung bedürfen, bei den am Verfahren Beteiligten zu prüfen. Zudem gelten die Vorschriften über die Außenprüfung nach den §§ 193 bis 203 AO nach § 50b S. 2 EStG sinngemäß.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.2 Entwicklung von § 45e EStG und der ZIV

Rz. 2 Aufgrund der Ermächtigung des § 45e EStG wurde die ZinsRL durch die Zinsinformationsverordnung (ZIV) [1] v. 26.1.2004[2] in innerstaatliches deutsches Recht umgesetzt. Die ZIV ist am 1.7.2005 in Kraft getreten.[3] Rz. 2a Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der ZIV v. 22.6.2005[4] wurden noch vor Inkrafttreten neben der Korrektur eines in die ZIV übernommenen Übersetzu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.1 Überblick über die ZinsRL und die ZIV

Rz. 1 § 45e EStG, der die Bundesregierung ermächtigt, die Richtlinie 2003/48/EG des Rates der EU v. 3.6.2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen[1], die sog. EU-Zinsrichtlinie (ZinsRL), durch den Erlass einer zustimmungsbedürftigen Rechtsverordnung, der sog. Zinsinformationsverordnung (ZIV), in innerstaatliches deutsches Recht umzusetzen, wurde durch Gesetz v. 15.12....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.2.2 Gezahlte oder einem Konto gutgeschriebene Zinsen (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZIV)

Rz. 12 Als Zinszahlung gelten nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZIV gezahlte oder einem Konto gutgeschriebene Zinsen, die mit Forderungen jeglicher Art zusammenhängen, unabhängig davon, ob diese grundpfandrechtlich gesichert sind oder nicht und ob sie ein Recht auf Beteiligung am Gewinn des Schuldners beinhalten oder nicht. Dazu zählen insbesondere Erträge aus Staatspapieren, Anlei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.3 Zahlstellen und ihre Aufgaben (§§ 4, 8 ZIV)

Rz. 27 Zahlstelle i. S. d. § 4 Abs. 1 ZIV ist jeder Wirtschaftsbeteiligte, der dem in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem der in § 16a Abs. 2 ZIV benannten Gebiete (Rz. 45ff.) steuerlich ansässigen wirtschaftlichen Eigentümer grenzüberschreitend Zinsen zahlt oder Zinsen zu dessen Gunsten einzieht. Wirtschaftsbeteiligter i. d. S. ist jede natürliche oder juristische ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.5 EU-Quellensteuer statt Datenübermittlung (§§ 10 bis 14 ZIV)

Rz. 39 Während des in Art. 10 ZinsRL bestimmten Übergangszeitraums ist es nach § 10 ZIV den EU-Mitgliedstaaten Belgien, Luxemburg und Österreich aus Rücksicht auf das dort bestehende Bankgeheimnis gestattet, anstelle der Datenübermittlung zu den von der ZinsRL erfassten grenzüberschreitenden Zinszahlungen EU-Quellensteuer zu erheben. Der Steuersatz beläuft sich v. 1.7.2005 b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.1 Wirtschaftlicher Eigentümer der Zinszahlungen (§§ 2, 3 ZIV)

Rz. 6 Wirtschaftlicher Eigentümer der den grenzüberschreitenden Zinszahlungen jeweils zugrunde liegenden Forderungen und somit Nutzungsberechtigter der Zinszahlungen ist jede in einem anderen Mitgliedstaat der EU als dem der Zahlstelle oder in einem der in § 16a Abs. 2 ZIV benannten Gebiete (Rz. 45ff.) steuerlich ansässige natürliche Person, die grenzüberschreitende Zinszahl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.2.5 Bei Abtretung, Rückzahlung oder Einlösung von Anteilen an Fonds realisierte Erträge (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 ZIV)

Rz. 23 Haben Fonds unmittelbar oder mittelbar mehr als 40 % ihres Vermögens in Forderungen i. S. v. § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZIV (Rz. 12ff.) investiert, so ist der gesamte Erlös aus der Realisation meldepflichtig. Hiermit wird zu diesem Zeitpunkt der Realisation auch der Zins in die Meldepflicht einbezogen, der dem Anleger aufgrund der Thesaurierung bislang nicht tatsächlich zu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.2.3 Abtretung, Rückzahlung oder Einlösung von Forderungen (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZIV)

Rz. 16 Unter den Zinsbegriff nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZIV fallen die bei Abtretung, Rückzahlung oder Einlösung von Forderungen i. S. v. § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZIV aufgelaufenen oder kapitalisierten Zinsen. Im Wesentlichen sind darunter Erträge aus abgezinsten (z. B. Nullkupon-Anleihen) oder aufgezinsten (z. B. Bundesschatzbriefe Typ B) Schuldverschreibungen zu verstehen. Rz...mehr