Schrifttum:

P. Fischer, Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Umlaufvermögen bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft, Anm. zu BFH v. 19.1.2017 – IV R 10/14, jurisPR-SteuerR 27/2017 Anm. 2; Geck, Die gewerblich geprägte Einheitspersonengesellschaft in der Nachfolgeberatung, ZEV 2018, 19; Leuthe, Die gewerblich geprägte GbR, 1993; Lieber, Betriebsstättenzurechnung und Abgeltungswirkung bei gewerblich geprägter KG im Nicht-DBA-Fall, Anm. zu BFH v. 29.11.2017 – I R 58/15, jurisPR-SteuerR 22/2018 Anm. 1; Malzahn, Rechtsfolgen der Umwandlung einer rechtsirrig als gewerblich geprägte Gesellschaft angesehenen GmbH & Co. GbR in eine KG, EFG 2019, 335; Steinhauff, Keine gewerbliche Prägung einer GbR bei Beteiligung einer natürlichen Person, Anm. zu BFH v. 22.9.2016 – IV R 35/13, jurisPR-SteuerR 5/2017 Anm. 3; Steinhauff, Gewerbliche Prägung einer "Einheits-GmbH & Co. KG", Anm. zu BFH v. 13.7.2017 – IV R 42/14, jurisPR-SteuerR 46/17 Anm. 4; Söffing, Die gewerblich geprägte Personengesellschaft, NWB Fach 3, 7423; Henkel/Jakobs, Einkunftserzielungsabsicht als Tatbestandsmerkmal des § 15 Abs. 3 EStG, FR 1995,145; Eisgruber, Gewerblich prägbare Tätigkeiten einer Personengesellschaft, DStR 1995, 1569; Mohr, Die gewerblich geprägte GbR als steuerliches Gestaltungsinstrument, GmbH-StB 1997, 44; Petersen, Die GmbH & Co. GbR, GmbHR 1997, 1088; Breithecker/Zisowski, Die gewerbliche Prägung nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG, BB 1998, 508; von Gronau/Konold, Die "GmbH & Co. GbR mbH" – Ende einer Rechtsform?, DStR 1999, 1965 und DStR 2000, 1860; Eggert, "Umwandlung der GmbH & Co. GbR in eine KG", DStR 2000, 230; Limmer, Die identitätswahrende Umwandlung einer BGB-Gesellschaft in eine GmbH & Co. KG, DStR 2000, 1230; Wengel, Die steuerliche Behandlung der gewerblichen bzw. nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft, StuB 2000, 450; Wellkamp, Die GbR GmbH – Gestaltungshinweise nach dem Ende einer Rechtsform, FR 2000, 1123; Carlé, Ist die Stimmrechtsausübung der Kommanditisten in der Gesellschafter-Versammlung der Komplementär-GmbH einer Einheits-GmbH & Co. KG geprägeschädlich?, GmbHR 2001, 100; Harle/Kulemann, Liegt bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft immer eine Mitunternehmerschaft vor? StBp 2001, 110; Paus, Die GmbH & Co. GbR – eine unendliche Geschichte?, DStZ 2002, 66; Niehus, Zur Realisierung stiller Reserven über gewerblich geprägte Personengesellschaften – zugleich ein Plädoyer zur Abschaffung von § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG, StuW 2008, 359; Braun, Keine gewerbliche Prägung einer GmbH & Co. GbR, EFG 2009, 255; Carlé, Vorweggenommene Erbfolgen – Handlungsbedarf bei Gepräge-GmbH & Co. KG, FR 2006, 958; Geck, Die unentgeltliche lebzeitige Übertragung von Anteilen an gewerblich geprägten Personengesellschaften nach der Erbschaftsteuerreform, ZEV 2009, 601; Geck, Gestaltungsüberlegungen zur Übertragung von Anteilen an gewerblich geprägten Personengesellschaften gegen Versorgungsleistungen, DStR 2011, 962; Götz, Unentgeltliche Übertragung einer Beteiligung an gewerblich geprägter Personengesellschaft: keine Mitunternehmerinitiative bei Nießbrauchsvorbehalt, ZEV 2009, 151; Jülicher, Zur Rechtsprechung über die Übertragung von Beteiligungen an gewerblich geprägten Personengesellschaften (Anmerkung zu BFH II R 34/07), ZErb 2009, 128; Kempermann, Prüfung der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft, FR 2009, 535; Thomalla, Die Beteiligung gemeinnütziger Körperschaften an gewerblich geprägten Personengesellschaften, BB 2012, 490; Tölle, Gestaltungsmöglichkeiten der privaten Vermögensübertragung mittels gewerblich geprägter Familienpools, SteuK 2012, 70; Wendt, Unternehmensidentität bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft, FR 2018, 271; Wittkowski/Loose, Gewerblich geprägte Personengesellschaften im Internationalen Steuerrecht, DB 2009, 2411.

a) Rechtsentwicklung

 

Rz. 816

[Autor/Stand] Bis zum Beschluss des Großen Senats v. 25.6.1984[2] war eine Tätigkeit oder Vermögensnutzung durch eine Personengesellschaft unabhängig von der Art der Tätigkeit der Gesellschaft als Gewerbebetrieb zu behandeln, wenn an der Gesellschaft neben natürlichen Personen eine Kapitalgesellschaft beteiligt war, die der Personengesellschaft das Gepräge gab und ihre Tätigkeit entscheidend bestimmte.[3]

 

Rz. 817

[Autor/Stand] Diese "Gepräge-Rechtsprechung" hatte der BFH im Urteil v. 3.8.1972[5] fortgeführt. Der BFH hatte die Geprägegrundsätze nicht auf die GmbH & Co. KG beschränkt, sondern sie auch bei offenen Handelsgesellschaften angewandt, soweit an diesen Gesellschaften ausschließlich Kapitalgesellschaften beteiligt waren.[6] Waren an einer OHG neben Kapitalgesellschaften auch natürliche Personen beteiligt und übte die Gesellschaft eine vermögensverwaltende Tätigkeit aus, so konnte nicht von einem gewerblich geprägten Unternehmen ausgegangen werden.[7]

 

Rz. 818

[Autor/Stand] Die Finanzverwaltung hatte die von der Rechtsprechung entwickelten Geprägegrundsätze als Abgrenzungskriterien in Bezug auf die Gewerblichkeit von Personengesellschaf...

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