Rz. 23

Haben Fonds unmittelbar oder mittelbar mehr als 40 % ihres Vermögens in Forderungen i. S. v. § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZIV (Rz. 12ff.) investiert, so ist der gesamte Erlös aus der Realisation meldepflichtig. Hiermit wird zu diesem Zeitpunkt der Realisation auch der Zins in die Meldepflicht einbezogen, der dem Anleger aufgrund der Thesaurierung bislang nicht tatsächlich zugeflossen ist und nach Abs. 1 S. 1 Nr. 3 nicht erfasst wurde.

 

Rz. 24

Es ist unerheblich, ob die maßgeblichen Zinserträge unmittelbar oder auf einer Unterbeteiligungsstufe aus dem Inland oder aus dem Ausland stammen. Die nach Abs. 1 S. 1 Nr. 4 vorzunehmende Qualifizierung als Zins lässt die Meldepflicht nach § 8 ZIV entstehen, sie bewirkt jedoch keine Umqualifizierung der Einnahmen bei der endgültigen Veranlagung.[1]

 

Rz. 25

Ist die Zusammensetzung des Fondsvermögens nicht bekannt, gilt der gesamte Betrag nach § 6 Abs. 3 S. 1 ZIV als Zinsertrag i. S. d. ZIV.

 

Rz. 25a

Nach § 6 Abs. 5 ZIV werden Erträge aus ausschüttenden wie auch aus thesaurierenden Fonds i. S. v. Abs. 1 S. 1 Nr. 3 und 4 wegen Geringfügigkeit nicht von der ZinsRL erfasst, wenn das von den Fonds angelegte Vermögen höchstens zu 15 % aus Forderungen i. S. v. § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZIV besteht.[2]

 

Rz. 26

Nach § 15 ZIV gelten während des Übergangszeitraums nach Art. 10 Abs. 2 ZinsRL, spätestens jedoch bis zum 31.12.2010, in- und ausländische Anleihen sowie andere umlauffähige Schuldtitel, die erstmals vor dem 1.3.2001 begeben wurden oder deren Emissionsprospekt vor diesem Zeitpunkt von den zuständigen Behörden genehmigt wurde, nicht als Zinsforderungen i. S. d. § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZIV. Diese der Besitzstandwahrung dienende – auch Grandfathering genannte – Regelung hängt allerdings davon ab, dass ab 1.3.2002 keine Folgeemission durchgeführt wurde.

[1] Zur Verdeutlichung der Zurechnungsbestimmungen BMF v. 30.1.2008, IV C 1 – S 2402-a/0, Rz. 44ff., BStBl I 2008, 320.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge