Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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§ 43 Umwandlungsrecht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 27 Kaufrecht / 10. Muster: Klage auf Nacherfüllung (Neulieferung) und Ein- und Ausbau

Rz. 126 Muster 27.19: Klage auf Nacherfüllung (Neulieferung) und Ein- und Ausbau Muster 27.19: Klage auf Nacherfüllung (Neulieferung) und Ein- und Ausbau An das Amtsgericht _____ _____ (Anschrift) Klage In dem Rechtsstreit Frau Schmitt, _____ (Anschrift), – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ gegen Handwerksfreund GmbH, _____ (Anschrift), vertreten durch ihren Gesch...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / a) Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel

Rz. 84 Muster 31.17: Klage auf Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung (Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel) Muster 31.17: Klage auf Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung (Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel) An das Amtsgericht _____ – Mietabteilung – _____ Klage in dem Rechtsstreit des _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ gegen _____ – Bekla...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Muster: Räumungsklage

Rz. 119 Muster 31.27: Räumungsklage nach ordentlicher Kündigung Muster 31.27: Räumungsklage nach ordentlicher Kündigung An das Amtsgericht _____ – Mietabteilung – _____ Klage der Eheleute Erna und Klaus Meier, _____straße, _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ gegen die Eheleute Klara und Horst Müller, _____straße, _____ – Beklagte – wegen: Räumung Streitwert: __...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 12. Muster: Klage wegen Minderung

Rz. 128 Muster 27.20: Klage wegen Minderung Muster 27.20: Klage wegen Minderung An das Amtsgericht _____ _____ (Anschrift) Klage In dem Rechtsstreit Herr Herz, _____ (Anschrift), – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ gegen Herrn Bell, _____ (Anschrift), – Beklagter – wegen Minderung Streitwert: 800 EUR Namens und mit Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und werde beantr...mehr

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§ 42 Transportrecht / 7. Lagerscheine

Rz. 94 Es gehört zu den Aufgaben des gewerblichen Lagerhalters, über die Einlagerung von Gütern Lagerpapiere auszustellen. Bei diesen Lagerpapieren handelt es sich um Urkunden von unterschiedlicher rechtlicher Qualität. Zu unterscheiden sind zum einen verschiedene Arten von Lagerscheinen – Orderlagerschein (§ 363 HGB), Inhaberlagerschein und Namenslagerschein – und zum ander...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / II. Checkliste: Wohngeld (Hausgeld)

Rz. 58 Bevor auf die rechtlichen Grundlagen eingegangen wird, soll zur besseren praktischen Verständlichkeit ein Kurzüberblick über die bei der Mandatserteilung ständig wiederkehrenden klärungsbedürftigen Fragen gegeben werden:mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / k) Standard-Abschlusstext

Rz. 376 Muster 51.35: Standard-Abschlusstext Muster 51.35: Standard-Abschlusstext Es wird ein Vorschuss von _____ EUR gefordert, dessen Eingang hier erwartet wird spätestens innerhalb einer Woche ab Datum dieses Schreibens. Die Angemessenheit der angeforderten Akontozahlung ergibt sich aus den gemachten Angaben bzw. aus den in der Anlage beigefügten Unterlagen. Sofern die Akontoz...mehr

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§ 35 Reiserecht / (3) Muster: Außergerichtliche Korrespondenz wegen Aufforderung zur Zahlung nach Rücktritt

Rz. 67 Muster 35.2: Außergerichtliche Korrespondenz wegen Aufforderung zur Zahlung nach Rücktritt Muster 35.2: Außergerichtliche Korrespondenz wegen Aufforderung zur Zahlung nach Rücktritt An _____ [Reiseveranstalter] Wir zeigen die anwaltliche Vertretung des Reisenden _____ an. Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Unser Mandant hat den mit Ihnen geschlossenen Pauschalre...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / IV. Muster: Stellungnahme nach § 3 Abs. 2 BauGB zu Bebauungsplanentwurf

Rz. 26 Muster 9.4: Stellungnahme nach § 3 Abs. 2 BauGB zu Bebauungsplanentwurf Muster 9.4: Stellungnahme nach § 3 Abs. 2 BauGB zu Bebauungsplanentwurf An die Stadt _____ Stadtplanungsamt Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. _____ vom _____ bis _____ Anregungen und Bedenken In der Bezugssache zeigen wir die anwaltliche Vertretung der Fa. _____ an. Ordnungsgemäße Bevollmäch...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 4. Muster: Gläubigerantrag auf Insolvenzeröffnung

Rz. 53 Hinweis: Eine allgemeine Prozessvollmacht berechtigt nicht zur Stellung eines Insolvenzantrags. Ggf. ist eine ergänzende Bevollmächtigung einzuholen. Muster 21.11: Gläubigerantrag auf Insolvenzeröffnung Muster 21.11: Gläubigerantrag auf Insolvenzeröffnung An das Amtsgericht Frankfurt am Main – Insolvenzgericht – Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Hiermit wird bea...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 3. Name

Rz. 8 Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts führt keine Firma im Sinne der §§ 17 ff. HGB, die auch keine analoge Anwendung finden. Sie ist nicht registerpflichtig.[12] Der Name der Gesellschaft kann mit den Namen der Gesellschafter und einem Hinweis auf die Rechtsform der Gesellschaft gebildet werden. Zusätze, die auf den Gegenstand der Gesellschaft hinweisen, sind sinnvoll. ...mehr

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§ 27 Kaufrecht / c) Handelskauf

Rz. 19 Für den Handelskauf gelten Sonderregeln: Aufgrund der nach § 346 HGB zu beachtenden, in den jeweiligen Geschäftskreisen üblichen Handelsbräuche, kann dem aktiven und dem passiven Verhalten des Kaufmanns eine besondere Bedeutung zugemessen werden. Gesetzlich geregelte Folgen des Schweigens eines Kaufmanns finden sich in §§ 75h, 91a HGB (Schweigen als Genehmigung des sc...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / 4. Vertretungsbefugnis beim Unternehmensverkauf

Rz. 43 Der Verkauf des gesamten Unternehmens durch eine GmbH ist auch dann von der umfassenden Vertretungsmacht der Geschäftsführer gedeckt, wenn dadurch die Resttätigkeit der GmbH nicht mehr vom Unternehmensgegenstand erfasst wird.[40] Ist der Verkäufer eine KG, so bedarf der Verkauf des gesamten Unternehmens mit (oder ohne, str.) Firma trotz § 126 HGB als Grundlagengeschäft...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / 7. Haftungsfragen

Rz. 70 Die Stiftung haftet[128] gegenüber Dritten nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zwingend für jeden Schaden, den ein Stiftungsorgan, ein Organmitglied oder ein sonstiger für die Stiftung Mitwirkender in Ausführung der ihm übertragenen Aufgaben schuldhaft verursacht (Außenhaftung); grundsätzlich kann die Stiftung Rückgriff gegenüber den betreffenden Organmitgliedern nehmen ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 3. Registeranmeldung

Rz. 349 Gem. § 65 Abs. 2 GmbHG ist die Auflösung zur Eintragung in das Handelsregister[1293] anzumelden. Die Anmeldepflicht trifft die Liquidatoren in vertretungsberechtigter Zahl.[1294] Diese müssen gem. § 67 Abs. 1 GmbHG auch ihre eigene Vertretungsmacht sowie deren spätere Veränderungen anmelden (vgl. Rdn 348). Die Anmeldung der Liquidatoren nach § 67 Abs. 2 bis 5 GmbHG e...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / bb) Ab 2021: Modifizierung der Insolvenzgründe und Insolvenzantragspflicht

Rz. 115 Mit Wirkung ab 2021 hat das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG)[405] erneute Änderungen gebracht. Die gesetzliche Höchstfrist für die Antragstellung (vgl. Rdn 113) beträgt gem. § 15 Abs. 1 S. 2 InsO n.F. nur noch bei Zahlungsunfähigkeit drei Wochen, demgegenüber bei Überschuldung sechs Wochen. Das soll den erfolgreichen Abschlus...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Geschäftsführerpflichten

Rz. 112 Unabhängig vom Anstellungsvertrag hat der Geschäftsführer als Organ Pflichten gegenüber Gesellschaft und Gläubigern: Er muss den Gesellschaftszweck aktiv verfolgen und alles unterlassen, was der Gesellschaft schaden könnte. Seine Hauptpflichten sind Vertretung, Geschäftsführung einschl. Treuepflichten, zu denen die Verschwiegenheitspflicht zählt,[381] sowie Buchführu...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / b) Benachrichtigungs- und Informationspflicht

Rz. 32 Der Unternehmer schuldet des Weiteren unverzügliche Unterrichtung im Falle einer bevorstehenden erheblich beschränkten Auftragsannahme. Insoweit ist vor allem zu berücksichtigen, dass die unternehmerische Freiheit und das berechtigte Geheimhaltungsinteresse des Unternehmers vielfach die Grenze bilden.[106] Besonders problematisch ist die Informationspflicht im Falle e...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag

Rz. 34 Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Zwischen im Folgenden kurz "Partner" genannt, wird folgender Partnerschaftsgesellsch...mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / Literaturtipps

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§ 17 GmbH-Recht / c) Prüfung durch Registergericht

Rz. 224 Das Registergericht prüft Ordnungsmäßigkeit der Anmeldung (Legitimation des Anmelders, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der eingereichten Unterlagen).[877] Zudem hat es zu prüfen, ob der der Eintragung zugrundeliegende Beschluss rechtswirksam ist, ob er nichtig, wirkungslos oder schwebend unwirksam ist.[878] Falls es dies verneint, darf es Änderung nicht eintrag...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / X. Muster: Einstweilige Verfügung (hier: Baustopp) während des rechtshängigen Hauptsacheprozesses

Rz. 94 Muster 56.25: Einstweilige Verfügung (hier: Baustopp) während des rechtshängigen Hauptsacheprozesses Muster 56.25: Einstweilige Verfügung (hier: Baustopp) während des rechtshängigen Hauptsacheprozesses Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Baustopp) nach § 44 WEG n.F., §§ 935 ff. ZPO In der WEG-Sache _____ Prozessbevollmächtigter: _____ gegen Verband "WEG" _____,...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Unwiderlegbare Vermutung: Gesellschafter nur die in Gesellschafterliste eingetragene Person

Rz. 176 Nach § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG gilt[732] im Verhältnis zur GmbH "im Falle einer Veränderung in der Person der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung" als Inhaber des Geschäftsanteils nur, wer als solcher in der im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste eingetragen ist.[733] Die Vermutung ist nach wohl h.M. unwiderleglich.[734] Die Regelung ähnelt d...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / III. Muster: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds basierend auf einem Wirtschaftsplan mit Fortgeltungsklausel

Rz. 87 Muster 56.20: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds basierend auf einem Wirtschaftsplan mit Fortgeltungsklausel Muster 56.20: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds basierend auf einem Wirtschaftsplan mit Fortgeltungsklausel An das Amtsgericht _____ (Rubrum etc. wie Muster Rdn 85) Begründung: Die Parteien bilden die im Rubrum genannte Wohnungseigentümerg...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Einmann-GmbH

Rz. 33 Besonderheiten hat die Einmann-GmbH zu beachten (zur Keinmann-GmbH vgl. Rdn 23), bei der der alleinige Gesellschafter zugleich Geschäftsführer ist. Gem. § 35 Abs. 3 GmbHG gilt auch für den Gesellschafter-Geschäftsführer grundsätzlich das Verbot des § 181 BGB, Geschäfte der GmbH mit sich selbst abzuschließen. Aufgrund einer Ermächtigung im Gesellschaftsvertrag kann der...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / V. Muster: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds sowie Sonderumlage

Rz. 89 Muster 56.22: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds sowie Sonderumlage Muster 56.22: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds sowie Sonderumlage (Rubrum etc. wie Muster Rdn 85) Begründung: Die Parteien bilden die im Rubrum genannte Wohnungseigentümergemeinschaft. In der Eigentümerversammlung vom _____, deren Protokoll überreicht wird als Anlage K 1, beschlo...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 359 Die Beschwerde[183] nach §§ 304 ff. StPO ist eine Tatsachen- und Rechtsbeschwerde. Das Gericht hat die Tatsachengrundlage der angefochtenen Entscheidung sowie die richtige Rechtsanwendung nachzuprüfen. Zwar hat das mit der Beschwerde angerufene Gericht von Amts wegen alle ihm zugänglichen Tatsachen zu bewerten. Eine Begründung der Beschwerde wäre deshalb an sich entb...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / (10) Chefarzt

Rz. 98 Liegt ein totaler Krankenhausaufnahmevertrag (siehe hierzu Rdn 102) zugrunde, wird der Chefarzt als Erfüllungsgehilfe des Krankenhauses tätig und es kommt somit kein eigener Behandlungsvertrag zum Patienten zustande. Liegt ein Arztzusatzvertrag vor, so wird der Chefarzt Vertragspartner des Patienten und haftet somit aus Vertrag.[251] Für Chefärzte entfällt auch die Mö...mehr

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§ 1 Aktienrecht / a) Kapitalerhöhungsbetrag

Rz. 50 Der Kapitalerhöhungsbeschluss muss den Betrag bestimmen, um den das Grundkapital erhöht werden soll. Die Angabe eines Mindest- und Höchstbetrags der Kapitalerhöhung oder auch nur eines Höchstbetrags ist nach allgemeiner Auffassung zulässig[52] und auch zweckmäßig, wenn nicht die Zeichnung aller Aktien bei Beschlussfassung bereits gesichert ist. Notwendig ist dann die ...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 3. Rederecht in der Hauptversammlung

Rz. 113 In der Hauptversammlung steht jedem Aktionär das Recht zu, sich an der Aussprache zur Tagesordnung zu beteiligen und für oder gegen die Beschlussvorschläge der Verwaltung zu plädieren. Dem Versammlungsleiter obliegt die Bestimmung der Reihenfolge der Redner. Er kann, wenn andernfalls die Abhandlung der Tagesordnung am Tag der Hauptversammlung gefährdet ist, allgemein...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Vertretungsbefugnis

Rz. 32 Es ist üblich und zweckmäßig, die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer zu regeln, zumal ob Einzel- [132] oder Gesamtgeschäftsführungsbefugnis gilt.[133] Es empfiehlt sich eine explizite Regelung mit der Möglichkeit, abweichende Gesellschafterbeschlüsse zu fassen. Bei mehreren Geschäftsführern hat es sich oft bewährt, die Gesellschaft durch je zwei Geschäftsführer od...mehr

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§ 1 Aktienrecht / c) Durchführungsfrist, Gewinnberechtigung

Rz. 52 Der Kapitalerhöhungsbeschluss kann eine Frist zur Durchführung der Kapitalerhöhung setzen ("Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum Ablauf des 30.9.2017 neue Aktien im Nennbetrag von zusammen mindestens 24 Mio. EUR gezeichnet sind."). Wird keine Frist bestimmt, ist die Kapitalerhöhung unverzüglich durchzuführen. Zweckmäßig is...mehr

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§ 1 Aktienrecht / III. Checkliste: Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung

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§ 31 Miete und Pacht / III. Anmerkungen zum Muster

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§ 23 Internationales Zivilp... / e) Muster: Klage auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils nach §§ 722, 723 ZPO

Rz. 48 Muster 23.8: Klage auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils nach §§ 722, 723 ZPO Muster 23.8: Klage auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils nach §§ 722, 723 ZPO An das Landgericht _____ _____ Klage _____ (Name, Adresse) – Kläger – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ gegen _____ (Name, Adresse) – Beklagte – wegen Vollstreckbarerklärung ein...mehr

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§ 41 Strafrecht / 10. Mandatsbeendigung

Rz. 31 Der sog. Anwaltsvertrag zwischen Wahlverteidiger und Mandant ist eine entgeltliche Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB), die sowohl auftrags- als auch dienstvertragsrechtliche Elemente enthält. Ein solcher Vertrag ist grundsätzlich jederzeit von beiden Seiten kündbar. Da es sich bei den Diensten eines Rechtsanwalts jedoch um sog. "Dienste höherer Art" handelt, zu denen der ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Bargründung mit Musterprotokoll

Rz. 16 § 2 Abs. 1a GmbHG soll Gründungen mit höchstens drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer erleichtern: Solche Gesellschafter[73] können die GmbH im sogenannten "vereinfachten Verfahren" mit einem in der Anlage zum GmbHG bestimmten Musterprotokoll (siehe Rdn 60 f.) gründen. Dieses fasst drei Dokumente in einem zusammen: Gesellschaftsvertrag (vgl. Rdn 10), Geschäft...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 4. Handelnden- und Gründerhaftung

Rz. 13 Gem. § 11 Abs. 2 GmbHG haften die Personen, die als Geschäftsführer oder wie ein solcher für die künftige GmbH tätig werden; die Handelndenhaftung erlischt mit der Eintragung der GmbH.[50] Streitig, aber für die Praxis geklärt, ist die Frage der Haftung der Gesellschafter bzw. der Vorgesellschaft für deren Verbindlichkeiten: Haften die Gesellschafter überhaupt nicht,[5...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Drei-Wochen-Frist

Rz. 602 Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden, wenn ein Arbeitnehmer geltend machen will, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist (§ 4 S. 1 KSchG).[1001] Dabei zählt auch der tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Ausschluss der ordentlichen Kündigun...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Grundsätze

Rz. 119 Die Bestellung begründet nur die organschaftliche Vertretungsmacht des Geschäftsführers sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten. Wesentliche Punkte (u.a. Gegenleistung für die Geschäftsführung) sind damit noch offen. Daher schließen[413] Geschäftsführer und Gesellschaft regelmäßig einen (von der organschaftlichen Stellung getrennten) schuldrechtlichen Anstel...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Erster Schritt: Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrages und Geschäftsführerbestellung – Vorgesellschaft

Rz. 10 Der notwendig nach außen gerichtete erste eigentliche Schritt für die Gründung ist der Abschluss eines notariell – ggf. von einem ausländischen Notar [31] (zu den entsprechenden Fragen der Geschäftsanteilsübertragung und der Satzungsänderung vgl. Rdn 171, 220) – beurkundeten Gesellschaftsvertrages nach § 2 GmbHG und die Bestellung der Gründungsgeschäftsführer nach § 6 ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Dauer der Bestellung, Abberufung, Amtsniederlegung

Rz. 111 Die Gesellschafter[360] können die Bestellung befristen.[361] Sie können gem. § 38 Abs. 1 GmbHG den Geschäftsführer [362] als Organ grundsätzlich jederzeit abberufen (anderer Begriff: widerrufen)[363] – unbeschadet eventueller vertraglicher Entschädigungsansprüche aus dem Anstellungsvertrag. Der Gesellschaftsvertrag – nicht der Anstellungsvertrag (vgl. Rdn 119 ff.)[36...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / aa) Bis 2020 geltendes Recht

Rz. 113 Bis zum Coronoa-Krisenrecht (vgl. Rdn 114) musste jeder Geschäftsführer (einschl. des faktischen[386] und einschl. von Liquidatoren[387]) bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung (s.u.) ohne schuldhaftes Zögern spätestens binnen drei Wochen[388] Insolvenzantrag stellen[389] (§ 15a Abs. 1 S. 1 InsO a.F.). Die Antragspflicht regelt seit dem MoMiG (vgl. Rdn 3) nicht me...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Handelsregisteranmeldung

Rz. 105 Gem. § 39 Abs. 1 GmbHG sind Änderungen in Person und Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer zum Handelsregister anzumelden.[331] Die (Nicht-)Eintragung hat "nur" Bedeutung für die Publizitätsregeln des § 15 HGB und die sonstigen Rechtsscheingrundsätze. Über den Wortlaut des § 39 Abs. 1 GmbHG hinaus ist nicht nur die Beendigung der Vertretungsbefugnis, sondern jede Ä...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 124 Grds. sind Steuererstattungsansprüche gegenüber dem Finanzamt nach § 46 Abs. 1 AO ohne Begrenzung durch den Pfändungsschutz nach § 850c ZPO pfändbar. Drittschuldner ist in der Regel das Finanzamt gem. § 46 Abs. 7 AO, das allerdings mit anderweitigen Steuerschulden gegen den Erstattungsanspruch wirksam aufrechnen kann (vgl. § 47 AO, § 392 BGB). Rz. 125 Für die seit dem...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 1. Ablauf des vorläufigen Verfahrens, Aufgaben und Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters

Rz. 63 Zur Klärung für die Entscheidung über eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt das zur Ermittlung von Amts wegen verpflichtete Insolvenzgericht regelmäßig Sachverständige ein, § 5 Abs. 1 InsO. Neben der Frage nach dem Vorliegen eines Insolvenzgrundes ist von dem Gutachter vor einer Verfahrenseröffnung zu klären, ob ausreichende Mittel zur Deckung der Verfahrenskost...mehr

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§ 50 Vergaberecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 4 Das Vergaberecht wird allgemein definiert als die Gesamtheit der Regeln und Vorschriften, die ein Träger öffentlicher Verwaltung bei der Beschaffung von sachlichen Mitteln und Leistungen, die er zur Erfüllung von Verwaltungsaufgaben benötigt, beachten muss.[2] Ein privater Auftraggeber kann in der Regel frei entscheiden, an wen und unter welchen Voraussetzungen er Auft...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 33 Als wichtigste Vorbereitungshandlung ist die Aufstellung der Tagesordnung (TO) anzusehen, die mit der Einladung zu verschicken ist (vgl. § 23 Abs. 2 WEG). § 23 Abs. 2 WEG bezweckt, jedem Eigentümer eine ausreichende Vorbereitung auf die Versammlung zu ermöglichen, insbesondere soll er vor überraschenden Themen und Beschlussfassungen geschützt werden.[97] Bei Standardb...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / I. Gestaltungsspielräume (Partei- und Privatautonomie, Schiedsabrede)

Rz. 30 Für die Vertragspraxis ist die Rechtswahlfreiheit als kollisionsrechtlicher Anwendungsfall der Parteiautonomie [85] bedeutsam, sei es, um die häufig schwer kalkulierbare Anwendung ausländischen Rechts zu vermeiden, sei es, um ein bestimmtes Ergebnis nach fremdem Recht gezielt herbeizuführen oder nur, um ein bestimmtes Recht zu fixieren, das auch im Falle eines Wegzugs ...mehr