Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 106 Nettoe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift (vormals § 179) ist zum 1.1.1998 durch das 1. SGB III-Änderungsgesetz v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) erstmalig geändert worden und durch die Sonderregelung für Heimarbeiter in Abs. 5 ergänzt worden. Durch das 2. SGB III-Änderungsgesetz v. 21.7.1999 (BGBl. I S. 1648) ist Abs. 1 Satz 3 zum 1.8.1999 geändert worden. Mit dem Einmalzahlungs-Neuregelungsgeset...mehr

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COVID-19-Pandemie: Teilnahm... / 5 Hinweis

Problemüberblick Herrscht eine Pandemie, muss sich die Verwaltung fragen, ob und wenn ja auf welche Weise sie eine Versammlung organisieren kann. Öffentliches Recht lässt Versammlungen nicht zu Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer muss sich stets an das öffentliche Recht halten und dieses 1:1 umsetzen. Verbietet das öffentliche Recht die Abhaltung von Versammlungen, muss die...mehr

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Verwalter: Übertragung sein... / 4 Die Entscheidung

Im Ergebnis ohne Erfolg! Allerdings sei der Versammlungsleiter berechtigt gewesen, S nach der Gemeinschaftsordnung nicht als Vertreter zu akzeptieren. Zwar habe K die dem S erteilte Vollmacht als "Generalvollmacht" bezeichnet. S sei aber nur ermächtigt gewesen, das Wohnungseigentum des K zu vertreten – und auch dies nur beschränkt, denn die Veräußerung des Wohnungseigentums ...mehr

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COVID-19-Pandemie: Teilnahm... / 1 Leitsatz

Lädt der Verwalter die Wohnungseigentümer mit dem Hinweis, kein Wohnungseigentümer dürfe zur Versammlung erscheinen und alle Wohnungseigentümer müssten ihm eine Vollmacht erteilen, sind die Wohnungseigentümer im Kernbereich ihres Wohnungseigentums verletzt. Dennoch gefasste Beschlüsse sind auf Anfechtung hin für ungültig zu erklären.mehr

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COVID-19-Pandemie: Teilnahm... / 3 Das Problem

Der Verwalter lädt die Wohnungseigentümer am 27.4.2020 für den 6.5.2020 zu einer außerordentlichen Versammlung ein. Das Einladungsschreiben enthält den Hinweis, im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie und ein damit einhergehendes Versammlungsverbot dürfe kein Wohnungseigentümer persönlich erscheinen, so dass es wichtig sei, dass jeder Wohnungseigentümer eine beiliegende Vollma...mehr

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Sondernutzungsrecht: Nachtr... / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Wohnungseigentümer können nach § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG Sondernutzungsrechtsvereinbarungen treffen. Sollen diese zum Inhalt des Sondereigentums gemacht werden, müssen die Wohnungseigentümer und sämtliche Grundpfandrechtsgläubiger die Inhaltsänderung bewilligen. Anders ist es, wenn der Bauträger auf der Grundlage von Vollmachten eine Sondernutzungsrechtsvere...mehr

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Verwalter: Übertragung sein... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall werden 2 Probleme angesprochen. Das eine ist die Frage, welche Personen einem Wohnungseigentümer als Vertreter dienen können. Das andere ist die Frage, was gilt, wenn eine dazu nicht befugte Person die Wohnungseigentümer zu einer Versammlung lädt. Mögliche Vertreter eines Wohnungseigentümers Jeder Wohnungseigentümer besitzt das Recht, sich als Eigentüme...mehr

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Prozessführungsbefugnis von... / 1 Leitsatz

Der Verwalter hat eine Vertretungsmacht, bei Altverfahren ohne Beteiligung der Wohnungseigentümer für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu entscheiden, ob ein Altkläger weiterhin prozessführungsbefugt ist.mehr

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Prozessführungsbefugnis von... / 4 Die Entscheidung

Der BGH weist zur Vorbereitung seiner mündlichen Verhandlung darauf hin, die Ansicht, K's Prozessführungsbefugnis für die geltend gemachten Unterlassungsansprüche könne (auch) aus dem Sondereigentum abgeleitet werden, erscheine zweifelhaft. Daher könnte es entscheidend darauf ankommen, ob K auf der Grundlage der Ausführungen des Senats (BGH, Urteil v. 7.5.2021, V ZR 299/19) i...mehr

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Folgenbeseitigungsanspruch:... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Mittelpunkt des Falles steht eine dogmatische Frage, nämlich die, was für einen Beschluss gilt, der angefochten worden ist. Ferner ist zu klären, wie eine Gerichtsentscheidung umzusetzen ist, mit der ein bereits ganz oder teilweise angefochtener Beschluss für ungültig erklärt wird. Bindung an nicht nichtige, aber ordnungswidrige Beschlüsse Auch dann, wenn ei...mehr

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Beschluss außerhalb der Ver... / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Wohnungseigentümer können einen Beschluss in der Versammlung fassen. Sie können einen Beschluss aber auch außerhalb der Versammlung fassen. Gleichsam ein "Zwitter" ist ein Beschluss außerhalb der Versammlung, dem aber nur die Mehrheit der Wohnungseigentümer zustimmen muss. Denn er ist in der Regel erst möglich, nachdem die Wohnungseigentümer dazu in einer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genehmigtes Kapital (§ 55a ... / 1. Die Ermächtigungsgrundlage für das genehmigte Kapital

Notwendigkeit einer Satzungsregelung: Das genehmigte Kapital erfordert eine Ermächtigungsgrundlage in der Satzung. Die Satzung kann die Geschäftsführer (GF) gem. § 55a Abs. 1 GmbHG für höchstens fünf Jahre ermächtigen, das Stammkapital bis zu einem bestimmten Nennbetrag durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Einlagen zu erhöhen (ausführlich zum genehmigten Kapital im Gmb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genehmigtes Kapital (§ 55a ... / 2. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Für die Satzung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) sind die Besonderheiten des Sacheinlageverbots zu beachten (§ 5a Abs. 2 S. 2 GmbHG). Eine Sachkapitalerhöhung ist jedoch dann zulässig, wenn die Ermächtigung vorsieht, dass durch die Sachkapitalerhöhung das Mindeststammkapital von 25.000 EUR erreicht wird (hierzu DNotI-Report 2013, 1).mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genehmigtes Kapital (§ 55a ... / 6. Formulierungsvorschlag

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Genehmigtes Kapital (§ 55a ... / 5. Fristwahrung

Die Kapitalerhöhung muss innerhalb der gesetzlichen Frist von fünf Jahren im Handelsregister eingetragen sein (Heckschen/Löffler in Wachter, Praxis des Handels- und Gesellschaftsrechts, 5. Aufl. 2021, § 10 Rz. 378; Wicke, GmbHG, 4. Aufl. 2020, § 55a Rz. 9). Es reicht somit nicht aus, dass der Beschluss innerhalb der Frist gefasst wird. Die Gesellschafter können in der Ermäch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genehmigtes Kapital (§ 55a ... / 3. Gründung im vereinfachten Gründungsverfahren

Bei einer Gründung mithilfe des Musterprotokolls (§ 2 Abs. 1 a GmbHG) ist eine Ermächtigung für das genehmigte Kapital ausgeschlossen, so dass nur der Weg der Satzungsänderung bleibt. Diese Satzungsänderung ist nicht kostenprivilegiert i.S.d. §§ 108 Abs. 1 S. 1, 105 Abs. 6 S. 1 Nr. 2 GNotKG.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genehmigtes Kapital (§ 55a ... / [Ohne Titel]

Dr. Martin Lohr, Notar[*] Der Gesetzgeber hat in 2008 mit dem MoMiG – in Anlehnung an die §§ 202 ff. AktG – auch für die GmbH die Möglichkeit eines genehmigten Kapitals durch die Neuregelung des § 55a GmbHG eröffnet. Kennzeichnend für das genehmigte Kapital ist die Ermächtigung der Geschäftsführer, ohne einen notariellen Beschluss das Kapital zu erhöhen. Bei der personalistis...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genehmigtes Kapital (§ 55a ... / 4. Ausnutzung des genehmigten Kapitals

Der Gesetzgeber hat in § 55a GmbHG nur die Anforderungen an die Ermächtigungsgrundlage geregelt, nicht jedoch die Ausnutzung des genehmigten Kapitals. Orientierung an aktienrechtlichem Vorbild der §§ 202 ff. AktG: Die Regelung des § 55a GmbHG orientiert sich an dem aktienrechtlichen Vorbild der §§ 202 ff. AktG, so dass die Grundsätze des Aktienrechts bei Zweifelsfragen herang...mehr

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Hausgeld (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Die Wohnungseigentümer haben die Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums zu tragen. Diese werden durch Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG auf Grundlage des Wirtschaftsplans für die entsprechende Wirtschaftsperiode festgelegt und nach dem geltenden Kostenverteilungsschlüssel auf die Wohnungseigentümer umgelegt. Der nach dem Gesamt- und den Einzelwirtschaftsplänen a...mehr

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Kündigung im Wohnungseigent... / 3 Kündigung von Vertragsverhältnissen

Da der Verwalter die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gemäß § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG mit Ausnahme des Abschlusses von Grundstückskauf- und Darlehensverträgen gerichtlich und außergerichtlich vertritt, bedarf er für die Kündigung, etwa eines Dauerschuldverhältnisses wie eines Hausmeistervertrags, keiner besonderen Vollmachtsurkunde. Vor Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmod...mehr

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Wohnungseigentumsgesetz (WE... / 1.5 WEG-Reform 2007 und 2020

Infolge der Entscheidung des BGH zur Nichtigkeit sog. "Zitterbeschlüsse"[1] wurde Reformbedarf laut, der in einer ersten Gesetzesinitiative 2004 mündete. Dieser erste Regierungsentwurf erwies sich als wenig brauchbar. Ein neuer Diskussionsentwurf ebnete dann den Weg zu einer umfassenden Reform des WEG im Jahr 2007. Wiederum grundlegend geändert wurde das Wohnungseigentumsges...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 35c Ermächtigung

1 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 35c GewStG war bereits Bestandteil des GewStG 1951 v. 27.12.1951.[1] Seit dem GewStG i. d. F. der Bekanntmachung v. 15.10.2002[2] wurde § 35c GewStG mehrfach geändert. Die letzte Änderung erfolgte durch Gesetz v. 12.5.2021.[3] Die Änderungen betrafen § 35c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d GewStG, [4] § 35c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e GewStG, [5] und § 35c Abs. 1 Nr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 2 Der Gesetzgeber kann nach Art. 80 Abs. 1 S. 1 GG die Bundesregierung durch formelles Gesetz ermächtigen, Rechtsverordnungen – hierbei handelt es sich um Gesetze im materiellen Sinn und nicht um Verwaltungsvorschriften – zu erlassen. Das Ermächtigungsgesetz muss nach Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung bestimmen. Genügt das Ermächt...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3 Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

Rz. 5 Die Auflistung der einzelnen Ermächtigungsgrundlagen in § 35c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a bis e und Nr. 2 Buchst. a bis g GewStG ist abschließend. Weitere Ermächtigungsgrundlagen zum Erlass von Rechtsverordnungen für gewerbesteuerliche Zwecke existieren nicht. Rz. 6 In Ausfüllung der in § 35c Abs. 1 GewStG genannten Ermächtigungsgrundlagen wurde die GewStDV erlassen. Geltung...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 4 Neufassung von GewStG und GewStDV

Rz. 9 Durch § 35c Abs. 2 GewStG wird das BMF ermächtigt, den Wortlaut des GewStG und der GewStDV nach dem jeweils geltenden Stand in einer Neufassung satzweise nummeriert mit neuem Datum und u. U. in neuer Paragrafenfolge bekannt zu machen und dabei Unstimmigkeiten im Wortlaut zu beseitigen. Die Umstellung auf eine neue Rechtschreibung ist dabei als Beseitigung von Unstimmig...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 35c GewStG war bereits Bestandteil des GewStG 1951 v. 27.12.1951.[1] Seit dem GewStG i. d. F. der Bekanntmachung v. 15.10.2002[2] wurde § 35c GewStG mehrfach geändert. Die letzte Änderung erfolgte durch Gesetz v. 12.5.2021.[3] Die Änderungen betrafen § 35c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d GewStG, [4] § 35c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e GewStG, [5] und § 35c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f GewSt...mehr

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Entgelt / 3.4.2.7 Mitbestimmung

Die Rechtsprechung hat Kriterien entwickelt, nach denen sich beurteilt, ob bei der Einstellung neben der Eingruppierung auch die damit in Zusammenhang stehende Stufenzuordnung der Mitbestimmung unterliegt. Danach gilt Folgendes: Soweit die Stufenzuordnung nach den einschlägigen Tarifnormen trotz der Auslegungsspielräume, die durch die dort verwandten unbestimmten Rechtsbegri...mehr

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V / Verteidiger, Vollmacht des Verteidigers [Rdn 5026]

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V / Verteidiger, Vollmacht des Verteidigers [Rdn 3826]

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FoVo 08+09/2022, Die fehlende Vollmacht macht die Vollstreckungsmaßnahme nicht unwirksam

Leitsatz Die Nichtvorlage der Vollmacht des Gläubigers bei Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses durch einen Inkassodienstleister führt nicht zur Nichtigkeit des Beschlusses und kann geheilt werden. BGH, Beschl. v. 4.5.2022 – VII ZB 18/18 1 Der Fall Forderungspfändung Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einem Endurteil über ...mehr

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FoVo 08+09/2022, Die fehlen... / 2 II. Die Entscheidung

BGH folgt dem LG im Ergebnis Das hält der rechtlichen Nachprüfung im Ergebnis stand. Zu Recht hat das LG dem Begehren des Schuldners, den PfÜB vom 30.1.2017 aufzuheben, obwohl die in Vertretung der Gläubigerin handelnde Inkassodienstleisterin dem Antrag auf seinen Erlass keine Vollmacht beigefügt hatte, nicht entsprochen. Der Mangel ist geheilt. Inkassodienstleister ist postul...mehr

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§ 8 Externe Veränderungen / 2. Vollmacht

Rz. 3 Im Musterfall handelt der Verwalter aufgrund einer ihm in der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung erteilten Vollmacht. Auch bei absehbaren Straßengrunderwerben ist problematisch, ob eine solche Vollmacht verdinglicht werden kann. Da es sich beim Hinzuerwerb sowohl um eine Verfügung auf der Ebene der sachenrechtlichen Bruchteilsgemeinschaft als auch der Bildung n...mehr

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FoVo 08+09/2022, Die fehlen... / 3 Der Praxistipp

Für die Zukunft sind die Fragen geklärt Der Gesetzgeber hat ein Einsehen gehabt und mit § 753a ZPO neben den Rechtsanwälten auch die Inkassodienstleister von der Verpflichtung, eine Vollmacht vorzulegen, befreit. Tatsächlich ist nicht zu sehen, dass es in der Vergangenheit zu Missbräuchen gekommen ist. § 753a ZPO erfasst dabei nach Auffassung des Bundesministeriums der Justiz ...mehr

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FoVo 08+09/2022, Die fehlen... / Leitsatz

Die Nichtvorlage der Vollmacht des Gläubigers bei Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses durch einen Inkassodienstleister führt nicht zur Nichtigkeit des Beschlusses und kann geheilt werden. BGH, Beschl. v. 4.5.2022 – VII ZB 18/18mehr

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FoVo 08+09/2022, Die fehlen... / 1 Der Fall

Forderungspfändung Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einem Endurteil über eine Forderung in Höhe von 5.528,63 EUR nebst Zinsen und Kosten. Am 24.1.2017 hat die Gläubigerin, vertreten durch die H mbH, eine in das Rechtsdienstleistungsregister eingetragene Inkassodienstleisterin, den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜ...mehr

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Z / Zustellungsfragen [Rdn 4293]

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§ 1 Grundlagen und Einführung / d) Dingliche Ermächtigungen

Rz. 104 Sachenrechtliche Verschiebungen zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum sowie umgekehrt folgen den allgemeinen Regelungen. Die Umsetzung[183] auch noch so konkret geplanter und/oder geringfügiger Änderungen bedarf daher der Mitwirkung aller Eigentümer unter Zustimmung dinglich Berechtigter.[184] Diesbezügliche Vollmachten sind grundsätzlich widerruflich, werden of...mehr

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B / Berufung, Verwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, Vertretung des Angeklagten [Rdn 835]

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V / Verteidiger, Vertretung des Angeklagten [Rdn 3808]

Rdn 3809 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Verteidiger, Vollmacht des Verteidigers, Teil V Rdn 3826. Rdn 3810 1. Der Verteidiger hat grds. nur die Stellung eines Beistandes des Angeklagten, er ist nicht dessen Vertreter (allgemein zur Stellung des Verteidigers Burhoff, EV, Rn 5021). Der Verteidiger kann jedoch den Angeklagten gem. § 234, wenn befugt in Abwesenheit des Ang...mehr

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B / Berufung, Berufungsrücknahme [Rdn 756]

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B / Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Anwesenheit des Betroffenen [Rdn 1488]

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V / Verteidiger, Vertreter des Beschuldigten [Rdn 5021]

Rdn 5022 Literaturhinweise: Dierbach, Die Vertretung des Angeklagten durch den Verteidiger, StraFo 2019, 50 s.a. die Hinw. bei → Verteidiger, Allgemeines, Teil V Rdn 4803, und bei → Verteidiger, Vollmacht des Verteidigers, Teil V Rdn 5027. Rdn 5023 1. Allein die allgemein erteilte Vollmacht berechtigt den Verteidiger als Beistand nicht, den Beschuldigten auch zu vertreten (u.a...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / I. Muster

Rz. 62 Muster 3.2: Neubau Wohnungsanlage Muster 3.2: Neubau Wohnungsanlage § 1 Grundstück und Bebauung 1. _________________________ ist Eigentümer des _________________________ belegenen, im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ von _________________________ Blatt _________________________ verzeichneten Grundbesitzes, Flurstück _________________________ mit eine...mehr

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AGS 01/2022, Auftrag zur au... / III. Bedeutung für die Praxis

Das Urteil des BGH zeigt auf, dass so manchem Rechtsanwalt nicht bekannt ist, unter welchen Voraussetzungen ihm für die vorgerichtliche Tätigkeit eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV anfällt, wenn er später in derselben Angelegenheit als Prozessbevollmächtigter tätig wird. Die für den Anfall der Geschäftsgebühr maßgeblichen Umstände sind in dem Schadensersatzprozess vorzutr...mehr

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S / Strafbefehlsverfahren [Rdn 2981]

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§ 6 Besondere Regelungen in... / 1. Allgemeines

Rz. 12 Jeder Fall liegt besonders und bedarf einer individuellen Regelung. Zur Problematik von Ausbaurechten vgl. oben § 3 Rdn 55. Rz. 13 Für die rechtliche Gestaltung ist zum einen entscheidend, welche rechtliche Ausgestaltung neu geschaffene Räumlichkeiten haben sollen. In Betracht kommt hier ein Sondernutzungsrecht oder Sondereigentum. Besteht letzteres noch nicht, weil di...mehr

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R / Revision, Begründung, Form [Rdn 2690]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
R / Revision, Begründung, Allgemeines [Rdn 2681]

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L / Ladung des Angeklagten

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A / Akteneinsicht, Allgemeines [Rdn 225]

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