Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Nach der Fortzahlung.

Rn 14 Nach dem Ende der Fortzahlung (o. Rn 13) liegt der Ausfallschaden beim Verletzten selbst (soweit nicht sonstige Sozialversicherungsträger Leistungen erbringen; dies führt, etwa beim Krankengeld oder bei der Unfallrente, zum Forderungsübergang nach § 116 SGB X). Der Schaden umfasst den weggefallenen Verdienst, also auch denkbare Gehaltserhöhungen oder Beförderungen (BGH...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / F. Prozessuales zum Anspruch auf Auskunft und Wertermittlung

Rz. 102 Die Ansprüche auf Auskunfts- und Wertermittlung des § 2314 BGB können sowohl einzeln im Wege der Leistungsklage als auch gem. § 254 ZPO als Stufenklage verfolgt werden. Der Antrag auf Auskunft ist dabei möglichst konkret zu fassen, damit er später auch vollstreckt werden kann. Der Klageantrag sollte sich demzufolge auf die folgenden Punkte, die ein Nachlassverzeichni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die prozessuale Durchs... / 2. Im Zwangsvollstreckungsverfahren

Rz. 213 Gegen den Beschluss der Anordnung eines Zwangsmittels nach § 889 Abs. 2 ZPO steht dem Schuldner grundsätzlich die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde nach § 793 ZPO zu. Einwendungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung sind mit der Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO geltend zu machen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die prozessuale Durchs... / II. Auskunftsanspruch nach §§ 2057, 2316 BGB

Rz. 132 Im Rahmen eines jeden Pflichtteilsprozesses ist darauf zu achten, dass sich der Pflichtteilsanspruch durch lebzeitige Vorempfänge des Erblassers modifizieren kann, und zwar sowohl zugunsten des Pflichtteilsberechtigten, wenn z.B. seinen Geschwistern ausgleichspflichtige Zuwendungen gemacht wurden, aber auch zu seinen Lasten, wenn er selbst Vorempfänge zur Ausgleichun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (a) Lebensversicherung mit widerruflicher Bezugsberechtigung

Rz. 42 Soweit das Vorliegen einer Schenkung ganz oder teilweise zu bejahen ist, stellt sich die Frage nach dem ergänzungspflichtigen Gegenstand der Schenkung. Hinsichtlich der Pflichtteilsergänzung bei einer Kapitallebensversicherung auf den Todesfall mit einer widerruflichen Bezugsberechtigung hat der IV. Senat des BGH mit zwei Entscheidungen vom 28.4.2010[127] für Klarheit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Prozessuales.

Rn 21 Die Ansprüche können einzeln im Wege der Leistungsklage geltend gemacht werden (Zweibr FamRZ 69, 230, 231). Die Klage auf Auskunftserteilung macht nicht den Wertermittlungs- (München 8.3.17 – 20 U 3806/16) oder Pflichtteilsanspruch rechtshängig. Sie hemmt nicht dessen Verjährung (BGH NJW 19, 1219 [BGH 24.01.2019 - IX ZR 233/17] Rz 12). Anders verhält es sich bei der zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die prozessuale Durchs... / IV. Pfändungsantrag

Rz. 383 Ist der bereits vertraglich anerkannte bzw. rechtshängig gemachte Pflichtteilsanspruch zu pfänden, so richtet sich dies nach den Vorschriften der §§ 828 ff. ZPO über die Pfändung gewöhnlicher Geldforderungen. Der Pfändungsgläubiger hat dann das Anerkenntnis bzw. die Rechtshängigkeit des zu pfändenden Anspruchs darzulegen. Ein Nachweis ist jedoch nicht erforderlich. H...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich der Vorschrift.

Rn 2 Von § 28 werden private Berufsunfähigkeits(zusatz-)versicherungen erfasst. Dabei handelt es sich um reine Risikoversicherungen. Das Versicherungsunternehmen verspricht der versicherten Person als Gegenleistung für deren Beiträge eine Rente für den Fall der Berufsunfähigkeit (BU). Dieser Versicherungsfall tritt ein, wenn die versicherte Person den zuletzt ausgeübten Beru...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB V

Valorismus 245 11 Varianten der Geschlechtsentwicklung 1631e 1 Vater biologischer 1747 2 Vaterschaft 1592 2; Art. 19 EGBGB 16 Adoption 1747 2; 1748 10 nichteheliche ~ 1748 10 Vaterschaft; Leibliche ~ 1686a 1 Vaterschaftsanerkennung 1594 1; 1963 6 Drittanerkennung 1599 8 Form, Widerruf 1597 1 Unwirksamkeit 1598 1 Verbot missbräuchlicher Anerkennung 1597a 1 Zustimmung der Mutter 1595 1 Zusti...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Bank- und Versicherungsforderungen.

Rn 23 Ein Sparguthaben kann ohne Übergabe des Sparbuchs durch bloße formlose Einigung u Anzeige nach § 1280 verpfändet werden (RGZ 124, 217, 220; MüKo/Damrau Rz 8). Es wird ebenso wie andere Kontenguthaben vom AGB-Pfandrecht erfasst (BGH WM 56, 217, 218; 62, 183, 185; NJW 83, 2701, 2702; BGHZ 93, 71, 78; NJW 88, 3260, 3262; Fischer/Dissen DZWiR 04, 368; Bedenken aus §§ 305c ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Vorschriften der Kapitel 1 und 2 dieses Untertitels sind auf Verbraucherverträge anzuwenden, bei denen sich der Verbraucher zu der Zahlung eines Preises verpflichtet. (1a) Die Vorschriften der Kapitel 1 und 2 dieses Untertitels sind auch auf Verbraucherverträge anzuwenden, bei denen der Verbraucher dem Unternehmer personenbezogene Daten bereitstellt oder sich hierzu ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bestimmung des Rückkaufswerts.

Rn 4 Maßgebliche Bezugsgröße für die Bewertung eines Anrechts aus einem privaten Versicherungsvertrag ist grds der nach den Bestimmungen des VVG zu ermittelnde Rückkaufswert (§ 46 S 1). Dabei handelt es sich um den vom Versicherer im Fall der Kündigung oder Aufhebung des Versicherungsvertrages auszuzahlenden Betrag. Im VA kommt es auf den am Ende der Ehezeit (als dem gem § 5...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Fallgruppen der Drittberechtigung.

Rn 15 Neben den in den §§ 330, 331 erwähnten Fällen kommt eine Drittberechtigung auch sonst häufig vor (für den Vertrag zugunsten Dritter für den Todesfall Dresd NJW-RR 21, 1573 [OLG Dresden 01.07.2021 - 8 U 276/21]). Erwähnt seien die folgenden Fallgruppen: Rn 16 Der Anwaltsvertrag, der vom Haftpflichtversicherer für den Versicherungsnehmer abgeschlossen wird, berechtigt idR...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beispiele.

Rn 14 Eine einseitige Abrechnung wird regelmäßig als einseitiges tatsächliches Anerkenntnis zu werten sein (LAG Rheinland-Pfalz MDR 03, 159 [LAG Rheinland-Pfalz 09.10.2002 - 9 Sa 654/02]; LAG Köln 11 Sa 1329/06: Gehaltsabrechnung; BGH NJW-RR 04, 92, 94 f [BGH 24.07.2003 - VII ZR 79/02] Bauleistungen), ebenso eine Aufrechnungserklärung (LArbG Berlin-Brandenburg 13 Sa 832/10, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis im Allg.

Rn 1 Die Vorschrift enthält den Kern der Vollstreckerbefugnisse, insb den Nachlass zu verwalten und über Nachlassgegenstände zu verfügen. Diese Verfügungsbefugnis wird flankiert von § 2211, wonach die Erben über Nachlassgegenstände nicht verfügen können, so dass das Verfügungsrecht dem Testamentsvollstrecker ausschließlich zugewiesen ist. Zusätzlich ist der Testamentsvollstr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen (Abs 1 S 2).

Rn 15 Gem § 20 I 2 sind von dem ermittelten Ausgleichswert (nicht schon vom Ehezeitanteil, BGH FamRZ 14, 1529 Rz 33) die darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge oder vergleichbaren Aufwendungen des ausgleichspflichtigen Ehegatten abzuziehen. Noch vor den Sozialversicherungsbeiträgen ist ein bei der Scheidung erfolgter öffentlich-rechtlicher Teilausgleich abzuziehen (...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Maß des Familienunterhalts.

Rn 2 Jeder Ehegatte hat seinen Beitrag zum Familienunterhalt entspr seiner nach dem individuellen Ehebild übernommenen Funktion zu leisten. Der Anspruch umfasst den gesamten Lebensbedarf der Familie, nicht nur der Ehegatten, sondern auch der gemeinsamen Kinder und der ihnen gleichstehenden Personen, soweit sie unterhaltsberechtigt sind (eingehend Graba NZFam 19, 49). Aus § 1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Entgeltpunkte als Bezugsgröße.

Rn 5 Maßgebliche Bezugsgröße der GRV (iSv § 5 I) sind Entgeltpunkte. Im VA sind darunter die Entgeltpunkte iSd § 63 SGB VI zu verstehen, nicht die – sich erst nach Multiplikation mit dem sog Zugangsfaktor ergebenden – persönlichen Entgeltpunkte. Nimmt die versicherte Person die Altersrente mit Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch, beträgt der Zugangsfaktor 1,0, wirkt ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Verhältnis zu anderen Vorschriften.

Rn 1 § 1128 ist eine Sondervorschrift ggü § 1129, wenn eine Gebäudeversicherung vorliegt; I u II gelten aber nicht, wenn iRd Versicherung die übliche Wiederherstellungsklausel vereinbart wurde (dann § 1130). Die praktische Bedeutung ist deshalb außerordentlich gering. § 1128 wird hinsichtlich der Feuerversicherung von Gebäuden durch §§ 101 ff VVG ergänzt; insb bestimmt § 104...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Sicherungsschein/Direktanspruch (IV).

Rn 4 Der Veranstalter sichert den Reisenden, indem er ihm einen unmittelbaren einwendungsunabhängigen Direktanspruch gegen den Absicherer verschafft (§ 328; § 44 I VVG; vgl BGH 2.11.11 – X ZR 44/11) und einen von diesem oder auf dessen Veranlassung ausgestellten (deklaratorischen) Sicherungsschein (Art 252 EGBGB) übergibt; zudem ist vor dem Vertragsschluss ein Formblatt nach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Die prozessuale Durchs... / h) Verhandlung über die letzte Stufe

Rz. 237 Ist über die den Leistungsanspruch vorbereitenden Hilfsansprüche durch Teilurteil entschieden und sind diese bereits erfüllt worden, dann ist der Antrag aus der letzten Stufe (Leistungsantrag) zu stellen. Über ihn ist gem. § 128 Abs. 1 ZPO wiederum gesondert mündlich zu verhandeln. Im Rahmen des Leistungsantrags erfolgt dann aber eine Verurteilung durch Schlussurteil...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verfahren.

Rn 7 Der Fristsetzungsbeschluss ist beiden Ehegatten vAw zuzustellen. Eines Antrages bedarf es nicht, weil das Nachlassgericht den Güterstand vAw zu beachten, zu ermitteln hat. Rn 8 Das Inventar kann von beiden Ehegatten getrennt oder gemeinsam errichtet werden. Der erbende Ehegatte haftet für die Nachlassverbindlichkeiten unbeschränkt erst ab dem Zeitpunkt, in dem auch der a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zuständigkeit.

Rn 2 Bei der Abnahme der nach den §§ 259 II, 260 II geschuldeten Auskunft handelt es sich um einen Akt der freiwilligen Gerichtsbarkeit, auf den die §§ 361 FamFG, 410 Nr 1 (früher §§ 79, 163 FGG) Anwendung finden. Im Anwendungsbereich des § 261 I ist das Amtsgericht des Leistungsorts örtlich und sachlich zuständig, vgl § 23a II Nr 5 GVG. IRd freiwilligen Gerichtsbarkeit ist ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Ersteller.

Rn 38 Die Abrechnung und ihre Bestandteile/Ergänzungen hat der Verw als Organ der GdW aufzustellen, in dessen Amtszeit die Verpflichtung zur Erstellung entstanden ist (BGH ZMR 18, 523 Rz 11). Die Organ-Verpflichtung geht nicht auf den neuen Verw über (AG Kassel ZfIR 22, 99). Der Alt-Verw kann die Erstellung indes vertraglich nach § 280 I BGB und aus seiner (ehemaligen) Organ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verfahren der Auskunftserteilung.

Rn 6 Der Auskunftspflichtige hat sich bei der Abgabe der Auskunft auf alle Erkenntnisquellen zu stützen (etwa Grundbuch: Braunschw ZEV 19, 581) und ggf Hilfspersonen hinzuziehen (Einzelh München FamRZ 16, 1877). Bei Bereitschaft des Pflichtigen zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bestimmt sich nach §§ 410, 412, 413 FamFG. Die Kosten (KV Nr 15212 GNotKG) hat der Antr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Andere Nachweismöglichkeiten.

Rn 6 Statt durch Erbschein oder zusätzlich können Erbprätendenten ihr Erbrecht im Wege des Zivilprozesses durch Urt feststellen lassen (vgl § 256 ZPO; BVerfG ZEV 20, 489 [BVerfG 25.05.2020 - 1 BvR 1060/20] Rz 4 f; München 9.6.21 – 7 U 4638/15). Der Erbe ist grds nicht verpflichtet, sein Erbrecht durch einen Erbschein nachzuweisen. Er kann diesen Nachweis in anderer Form erbr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Inventarerrichtung (Abs 1).

Rn 2 Erstreckt sich die Inventarerrichtung eines Miterben nicht allein auf seinen Erbteil, sind die Nachlassgläubiger hinreichend geschützt. Sofern noch keine unbeschränkte Haftung eingetreten ist, wirkt daher dieses Inventar auch für den oder die Miterben. Die Erklärung nach § 2004 ist daher nicht erforderlich (Grüneberg/Weidlich § 2063 Rz 1). Die eidesstattliche Versicheru...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Einzelfälle.

Rn 4 Bloße Schikane liegt vor beim Herausgabeverlangen bzgl wegen Insolvenz wertloser Aktien bestimmter Nummerierung statt angebotener gleichwertiger (RGZ 96, 184, 186); Betretungsverbot für das Grundstück, auf dem das Grab der Mutter liegt (RGZ 72, 251, 254; zutr anders AG Grevenbroich NJW 98, 2063 f [AG Grevenbroich 15.12.1997 - 11 C 335/97] zum Verbot, Blumen auf dem Grab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Gesellschafter können die Gesellschaft bei dem Gericht, in dessen Bezirk sie ihren Sitz hat, zur Eintragung in das Gesellschaftsregister anmelden. (2) Die Anmeldung muss enthalten:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Schweigen.

Rn 21 Generell besitzt Schweigen keine Erklärungsbedeutung (BGH NJW 02, 3630 [BGH 19.09.2002 - V ZB 37/02]; Flume AT II, 64). Es liegt keine Willenserklärung vor beim Schweigen auf das Angebot einer Versicherung, einen Aufhebungsvertrag zu schließen (BGH NJW-RR 99, 819 [BGH 26.01.1999 - VI ZR 374/97]), auf eine Provisionsabrechnung gem § 87c HGB (BGH NJW-RR 07, 248 [BFH 19.1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Soweit die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und die Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums und des Sondereigentums nicht durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer geregelt sind, beschließen die Wohnungseigentümer eine ordnungsmäßige Verwaltung und Benutzung. (2) Zur ordnungsmäßigen Verwaltung und Benutzung gehören insbesonderemehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Erkennbarwerden der Gefährdung nach Vertragsabschluss.

Rn 4 Diese Gefährdung darf erst nach dem Vertragsabschluss erkennbar geworden sein. Das erfasst sowohl die erst nach Vertragsabschluss eingetretene Gefährdung wie auch die schon vorhandene, aber noch nicht erkennbare. Rn 5 Nach dem Zweck des § 321 entscheidet die Erkennbarkeit gerade für den Vorleistungspflichtigen. Andererseits bedeutet aber ›Erkennbarkeit‹, dass es nicht au...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Haftung.

Rn 7 Die Informationsansprüche sind einklagbar. Die Zwangsvollstreckung erfolgt über §§ 887, 888 ZPO. Eine eidesstattliche Versicherung (§ 261) kommt nur für die Auskunft und Rechenschaftslegung in Betracht (§§ 259 II, 260 II – zum Übergang auf den Erben BGHZ 104, 369). Die schuldhafte Nicht-, Schlecht- oder verzögerte Erfüllung der Informationspflichten können zu Schadenser...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Form der Auskunftserteilung.

Rn 10 Der (wesensgleiche) Auskunftsanspruch ist in verschiedene Grade abgestuft (Ddorf FamRZ 95, 1236, 1239). Er geht auf Vorlage eines vom Erben erstellten Bestandsverzeichnisses (I 1), wobei der Berechtigte, wie auch bei Erstellung des amtlichen Verzeichnisses (KG FamRZ 96, 767), seine Hinzuziehung – nicht: Mitwirkung (BGH 19.7.23 – IV ZB 31/22 Rz 17) – verlangen kann (I 2...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse, diemehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Sonstige Pflichten.

Rn 61 Die Sicherungsabrede regelt außerdem die Rechte u Pflichten der Parteien, insb Besitz-, Nutzungs- u ggf Verarbeitungs- u Veräußerungsrechte des Sicherungsgebers, seine Pflichten zur ordnungsgemäßen Verwahrung (Frankf NJW 60, 827), Erhaltung u Versicherung, zur Anzeige einer Zerstörung oder Pfändung des Sicherungsguts, seinen Herausgabeanspruch u ggf ein Wegnahmerecht (...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Kostengruppen.

Rn 2 Unter der Voraussetzung ordnungsmäßiger Bewirtschaftung kommen folgende Kosten für die Ausbringung und Pflege der Saat in Betracht: Saatgut, Pflänzlinge, Maschineneinsatz (Zeit, Treibstoff, Öl etc), Bewässerung, Düngung, Arbeitskräfte zur Pflanzung, Unkrautbefreiung. Zu notwendigen Verwendungen iSd § 994 zählen dagegen Reparaturkosten für Geräte, aber auch Beiträge zur ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Das anwaltliche Mandat... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB A

Abänderung des Versorgungsausgleichs 51 VersAusglG 1 ff. Abänderung eines Ausschlusses 51 VersAusglG 11 Abänderungsantrag, Antragsberechtigung 52 VersAusglG 2 Abänderungsantrag, Antragsgegner 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, örtliche Zuständigkeit 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, Zulässigkeit des ~ 52 VersAusglG 3 Abänderungsvoraussetzungen 51 VersAusglG 5 ff. Amtsermittlungsgr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Um dem Gläubiger die Durchsetzung von Ansprüchen zu erleichtern, gewährt ihm das Gesetz in verschiedenen Fällen einen Anspruch auf Rechenschaftslegung. § 259 bestimmt, wie die Rechenschaftspflicht zu erfüllen ist, um formell wirksam zu sein, begründet den Anspruch aber nicht. Durch die in § 259 normierte Verpflichtung, eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Auch die Mitwirkung des Nachlassgerichts, des Notars oder einer sonstigen Behörde bietet keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit des vom Erben errichteten Inventars (vgl Zimmer ZEV 2008, 365). Auch kann die Auskunftspflicht der §§ 1978, 666, 681, 259, 260 nur im Klagewege durchgesetzt werden. Daher haben die Nachlassgläubiger die Möglichkeit, die eidesstatt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Versicherungsrecht.

Rn 14 Nach § 86 III VVG ist der Anspruchsübergang, solange der Partner den Schaden nicht vorsätzlich verursacht hat – schon von Gesetzes wegen ausgeschlossen, wenn sich ›der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Person richtet, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt. Der in § 116 VI 1 SGB X für die gesetzliche Rentenversicherung nor...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verrechnung von gleichartigen Anrechten (Abs 2).

Rn 13 Das Gericht hat auch dann, wenn beide Ehegatten Anrechte gleicher Art bei demselben Versorgungsträger erworben haben, jedes Anrecht intern zu teilen. II 1 stellt jedoch sicher, dass beim Vollzug der gerichtlichen Entscheidung gleichartige Anrechte beider Ehegatten bei demselben Versorgungsträger miteinander dergestalt verrechnet werden, dass eine Gut- bzw Lastschrift n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Nachlass als wertbilden... / 2. Lebensversicherungen

Rz. 55 Soweit der Erblasser als Versicherungsnehmer gegenüber der Versicherungsgesellschaft einen Bezugsberechtigten benannt hat, gehört der Anspruch auf die Versicherungsleistungen nicht zum Nachlass. Vielmehr erwirbt der Begünstigte unmittelbar einen eigenen Anspruch auf die Versicherungsleistung. Dies gilt selbst dann, wenn im Versicherungsvertrag "die Erben" als Bezugsbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / e) Kosten

Rz. 53 Die Kosten für die Erstellung eines privaten oder amtlichen Bestandsverzeichnisses sind vom Nachlass zu tragen und als Nachlassverbindlichkeiten vom Aktivnachlass abzugsfähig. Dies gilt auch für Reise- und Anwaltskosten des Erben im Zusammenhang mit der Auskunftserteilung.[148] Sie belasten den Pflichtteilsberechtigten somit entsprechend seiner Pflichtteilsquote im Ve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1129 BGB – Sonstige Schadensversicherung.

Gesetzestext Ist ein anderer Gegenstand als ein Gebäude versichert, so bestimmt sich die Haftung der Forderung gegen den Versicherer nach den Vorschriften des § 1123 Abs. 2 Satz 1 und des § 1124 Abs. 1, 3. Rn 1 Für die Versicherung anderer Gegenstände als Gebäude gilt § 1128 nicht; stattdessen ist in § 1129 die Anwendung von Bestimmungen für Miet- und Pachtforderungen angeor...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Neubeginn.

Rn 23 Neubeginn der Verjährung ( § 212 ) kann durch Anerkenntnis eintreten, wenn zB der Verpflichtete sich zur Auskunft über den Nachlassbestand bereit erklärt (§ 2314) und erkennen lässt, sich bewusst zu sein, dass gegen ihn ein Pflichtteilsanspruch besteht (BGH NJW 85, 2945; NJW-RR 87, 1411; Ddorf FamRZ 99, 1097, 1098f), oder er ein Inventar (§ 1994) errichtet (BGH NJW 19, 1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Kosten.

Rn 19 Die Kosten (II) der Verzeichnisse, die Kosten aufgrund der Hinzuziehung des Auskunftsberechtigten sowie die Kosten der Wertermittlung treffen den Nachlass (vgl BFH NJW 13, 2927 [BFH 19.06.2013 - II R 20/12] Rz 11). Weil sie vorrangig abgezogen werden können, mindern sie den Pflichtteil. Die Kosten der Auskunft und Wertermittlung für den pflichtteilsberechtigten Erben m...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Objektive Anknüpfung.

Rn 11 Mangels Rechtswahl kommt gem Art 7 III 3 das Recht des Ortes der Risikobelegenheit zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Anwendung. Im Gegensatz zum EGVVG wird primär an den Ort der Risikobelegenheit angeknüpft und nicht zunächst auf die engste Verbindung mit dem Recht eines Mitgliedstaates abgestellt. Diese Abweichung in der ROM I lässt sich damit begründen, dass de...mehr