Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Das Familiengericht kann anordnen, dass die Eltern ein Verzeichnis des Vermögens des Kindes einreichen und über die Verwaltung Rechnung legen. 2Die Eltern haben das Verzeichnis mit der Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit zu versehen. 3Ist das eingereichte Verzeichnis ungenügend, so kann das Familiengericht anordnen, dass das Verzeichnis durch eine zuständi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Streit um die Wirksamkeit des Prozessvergleichs.

Rn 235 Es bleibt im Streit um die Wirksamkeit eines Vergleichs, namentlich bei Fortsetzung des Rechtsstreits beim Wert der ursprünglich gestellten Anträge (BGH MDR 12, 1436); mitverglichene Gegenstände führen nur zur Werterhöhung, soweit sie nunmehr in den Rechtsstreit einbezogen werden (hM, Übersicht in BGH FamRZ 07, 630, wo die Frage offen bleibt; aA Saarbr JurBüro 90, 97;...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Deliktische Haftung.

Rn 2 Neben einzelnen Nachlassgegenständen kann auch die gesamte Erbschaft durch eine Straftat wie Urkundenfälschung, Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung im Erbscheinsverfahren erlangt sein, nicht aber durch Unterschlagung von Nachlasssachen (Erman/Horn § 2025 Rz 3). Rn 3 Nimmt der Erbanwärter einen Nachlassgegenstand an sich, begeht er verbotene Eigenmacht. Dh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Auskunft.

Rn 2 Der Auskunftsanspruch (II, § 260) des wahren Erben setzt nicht voraus, dass der Scheinerbe den Erbschein im Besitz hat (Staud/Herzog Rz 9; Erman/Simon Rz 4) oder Erbschaftsbesitzer (§ 2027) ist. Anspruchsgegner kann auch der Miterbe mit unrichtig ausgewiesener Erbquote (Staud/Herzog Rz 9; aA Zimmermann Rz 534) oder ein Gläubiger (§ 792 ZPO; MüKo/Grziwotz Rz 13) sein. De...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Statthaftigkeit, Beschwer, Frist, Einlegung.

Rn 2 Die Beschwerde nach §§ 58, 117 ist statthaft gg Endentscheidungen (§ 38 I 1) in Ehe- u Familienstreitsachen, gg. Versäumnisentscheidungen jedoch nur im eingeschränkten Maße gem II 1 iVm § 514 ZPO. Zur Anfechtung der Kostenentscheidung s § 58 Rn 2. Ausgeschlossen ist die Beschwerde gg Entscheidungen, bei denen hinsichtlich der Rechtsmittel ausdr auf §§ 567 ff ZPO verwies...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Verfahren.

Rn 7 In der Regel ist der Anspruch auf Rechnungslegung oder eidesstattliche Versicherung im zivilprozessualen Erkenntnisverfahren geltend zu machen (Staud/Bittner/Kolbe § 259 Rz 44). Dies ist im Wege der Stufenklage nach § 254 ZPO möglich (MüKoBGB/Krüger § 259 Rz 45). Da die Rechnungslegung eine unvertretbare Handlung darstellt (BGH NJW-RR 06, 1088 f; ZWE 21, 282), erfolgt e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelf.

Rn 17 Gegen die Ablehnung des Erlasses eines Haftbefehls ist die sofortige Beschwerde des Gläubigers nach § 793 statthaft. Auch gegen den Erlass des Haftbefehls ist seitens des Schuldners die sofortige Beschwerde statthaft. Die Frist beginnt mit Übergabe der Abschrift (Rn 14). Der Haftbefehl ist ein Zwangsmittel nach § 570 I, sodass der sofortigen Beschwerde und der Rechtsbe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Wirkungen der Zahlungsvereinbarung und Vollstreckungsaufschub (Abs 2 S 2).

Rn 5 Da die Zahlungsvereinbarung keine materiell-rechtliche Wirkung (o Rn 1) auf Fälligkeit und Verzug hat und den weiteren Zinslauf nicht unterbricht, laufen die Zinsen auch nach einer solchen Vereinbarung grds weiter (S/W/K/T/Vuia § 802b Rz 5; BTDrs 16/13432, 42 f; Mroß DGVZ 12, 169). Hauptwirkung des Zahlungsplans ist der Aufschub der Vollstreckung. Solange der Aufschub g...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VermVV Anhang zu § 802k: VermVV

Vom 26.7.12 (BGBl I S 1663) Gesetzestext Diese Verordnung gilt für Vermögensverzeichnisse, die nach § 802f Absatz 6 der Zivilprozessordnung oder nach § 284 Absatz 7 Satz 4 der Abgabenordnung zu hinterlegen sind. Sie gilt ferner für Vermögensverzeichnisse, die aufgrund einer bundes- oder landesgesetzlichen Regelung errichtet worden sind, die § 284 Absatz 1 bis 7 der Abgabenord...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / cc) Berücksichtigung eines Versicherungsfalls.

Rn 240 BGH NJW-RR 17, 152 [BGH 14.12.2016 - IV ZR 477/15]: Bei einem Rechtsstreit über die Verpflichtung des Krankenversicherers zur Zahlung von Krankentagegeld für einen nicht feststehenden Zeitraum ist der Streitwert regelmäßig ausgehend von der vom Versicherer geschuldeten Leistung unter Zugrundelegung einer halbjährigen Bezugsdauer des vereinbarten Krankentagegelds, gege...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Kosten.

Rn 19 Die Kosten (II) der Verzeichnisse, die Kosten aufgrund der Hinzuziehung des Auskunftsberechtigten sowie die Kosten der Wertermittlung treffen den Nachlass (vgl BFH NJW 13, 2927 [BFH 19.06.2013 - II R 20/12] Rz 11). Weil sie vorrangig abgezogen werden können, mindern sie den Pflichtteil. Die Kosten der Auskunft und Wertermittlung für den pflichtteilsberechtigten Erben m...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Zur Abnahme der Vermögensauskunft setzt der Gerichtsvollzieher dem Schuldner für die Begleichung der Forderung eine Frist von zwei Wochen. Zugleich bestimmt er für den Fall, dass die Forderung nach Fristablauf nicht vollständig beglichen ist, einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft alsbald nach Fristablauf und lädt den Schuldner zu diesem Termin in seine Geschäfts...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vollmachtgeber.

Rn 8 Vollmachtgeber ist idR die Partei. Fehlt dieser die Prozessfähigkeit, wird die Vollmacht vom gesetzlichen Vertreter erteilt (§ 51). Die Befugnis zur Erteilung der Vollmacht bestimmt sich grds nach dem materiellen Recht und den daraus abzuleitenden Handlungsbefugnissen. Sie kann aber auch vom Nebenintervenienten oder einem am Prozess beteiligten Dritten erteilt werden, z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Ergebnislose Auskunft und Erledigung der 3. Stufe.

Rn 18 Stellt sich aufgrund der durch den Bekl erteilten Auskunft (und ggf bei Abgabe der eidesstattlichen Versicherung) heraus, dass ein Leistungsanspruch nicht besteht, muss die Klage abgewiesen werden. Rn 19 Eine einseitige Erledigungserklärung gem § 91a hilft dem Kl nicht, da der Leistungsantrag zu keiner Zeit begründet war (BGH NJW 94, 2895). Auch die analoge Anwendung de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Verhältnis zu anderen Vorschriften.

Rn 1 § 1128 ist eine Sondervorschrift ggü § 1129, wenn eine Gebäudeversicherung vorliegt; I u II gelten aber nicht, wenn iRd Versicherung die übliche Wiederherstellungsklausel vereinbart wurde (dann § 1130). Die praktische Bedeutung ist deshalb außerordentlich gering. § 1128 wird hinsichtlich der Feuerversicherung von Gebäuden durch §§ 101 ff VVG ergänzt; insb bestimmt § 104...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vergebliche oder aussichtslose Vollstreckung.

Rn 24 Als weitere Sachentscheidungsvoraussetzung nach Abs 2 darf die Vollstreckung in das sonstige bewegliche Vermögen des Schuldners nicht zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers geführt haben oder führen. Der Begriff des sonstigen beweglichen Vermögens verweist auf die Zwangsvollstreckung nach Buch 8, Abschnitt 2, Titel 2 ohne Untertitel 3, dh die §§ 803–827. De...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Aufgaben.

Rn 4 Der Aufgabenbereich umfasst alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, soweit sie nicht den Gerichten zugewiesen sind (§ 753 I ZPO), insb die Pfändung (§§ 803 ff ZPO), Wegnahme (§ 883 ZPO) und Räumung (§ 885 ZPO), die Abnahme einer Vermögensauskunft und der eidesstattlichen Versicherung (§ 802e ZPO), ggf Verhaftung des Schuldners (§ 802g ZPO), sowie die Zustellung von Schr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Kreditunwürdigkeit.

Rn 27 Vermögensverschlechterungen oder -gefährdungen der Verwendergegenseite können einen Rücktritt rechtfertigen, wenn sie zugleich eine (ernsthafte) Gefährdung des Gegenleistungsanspruchs des Verwenders begründen (vgl BGH NJW 01, 298 [BGH 27.09.2000 - VIII ZR 155/99]). Rn 28 Einzelfälle (gerechtfertigt +, nicht –): Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (+BGH NJW 01, 29...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Inhalt des Haftbefehls.

Rn 13 Der Inhalt des Haftbefehls ergibt sich aus Abs 1 S 2. Gläubiger, Schuldner und Haftgrund sind zu bezeichnen. Bei Prozessunfähigen sind die gesetzlichen Vertreter zu nennen und – da sie die Vermögensauskunft abzugeben haben (§ 802c Rn 9–12) – zu verhaften (BTDrs 16/10069, 28; BGH NJW 22, 393 [BGH 23.09.2021 - I ZB 20/21]). Als Haftgrund ist anzuführen, auf welcher genau...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Ablehnungsgesuch ist bei dem Gericht, dem der Richter angehört, anzubringen; es kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden. (2) 1Der Ablehnungsgrund ist glaubhaft zu machen; zur Versicherung an Eides statt darf die Partei nicht zugelassen werden. 2Zur Glaubhaftmachung kann auf das Zeugnis des abgelehnten Richters Bezug genommen werden. (3) Der abgelehnte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Glaubhaftmachung.

Rn 5 Die Tatsachen sind mit den Mitteln des § 294, mit Ausnahme der Versicherung an Eides Statt, glaubhaft zu machen. Dieser Nachteil wird nach S 2 durch die Möglichkeit der Bezugnahme auf das Zeugnis des Richters ausgeglichen. Gemeint ist damit die dienstliche Äußerung gem Abs 3 (Wieczorek/Schütze/Niemann § 44 Rz 15; Zö/Vollkommer § 44 Rz 3). Die Bezugnahme auf die dienstli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Ausnahmen.

Rn 6 Nach Abs 1 S 2 ist auch für Rechtsanwälte, Notare, Behörden sowie deren Zusammenschlüsse die Abgabe von Anträgen und Erklärungen nach den bisher geltenden Vorschriften zulässig, wenn eine Übermittlung aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. Die Vorschrift erfasst damit bspw vorübergehende Ausfälle der EDV aufgrund von Stromausfällen, technischem Versage...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Begründung des Antrags.

Rn 5 Nach Abs 3 S 1 sind die Tatsachen zur Begründung des Antrags glaubhaft zu machen. Nach § 31 Abs 1 kann dies durch alle hierfür geeigneten Mittel, insb aber durch Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung erfolgen. Eine Glaubhaftmachung der Antragsgründe ist damit noch im Verfahren über die Wiedereinsetzung statthaft (Begr zu § 18 RegE in BTDrs 16/6308, S 183). Gem Abs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wirkung der Vermutung.

Rn 4 Durch die Vermutung wird dem Erben nicht nur der Nachweis ordentlicher Verwaltung (§ 1978) ggü den Nachlassgläubigern erleichtert und gesichert (Erman/Horn § 2009 Rz 1), sondern auch der Umfang der Herausgabepflicht des Nachlasses in den Fällen der §§ 1973, 1974, 1990, 1992 bis zum Beweis des Gegenteils begrenzt und der Beweis der Nichtzugehörigkeit des Vollstreckungsge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Ist das Amt des Betreuers beendet, trifft diesen die Pflicht, das Vermögen und die Unterlagen des Betreuten herauszugeben und über Vermögensverwaltung eine Schlussrechnung zu erstellen. § 1872 gilt über die Verweisung des § 1807 auch für den Vormund und ersetzt § 1890 aF durch eine erheblich differenziertere Regelung. Neu ist der Verzicht auf die Pflicht zur Erstellung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Erbenhaftung für die Verwaltung.

Rn 3 Haftet der Erbe mit dem Nachlass infolge Nachlassverwaltung/-insolvenz beschränkt, muss der Nachlass den Gläubigern möglichst ungeschmälert erhalten bleiben. Daher ist ihnen der Erbe für seine Verwaltungsmaßnahmen verantwortlich. Er hat Auskunft zu erteilen, ein Verzeichnis aufzustellen, Rechenschaft, ggf die eidesstattliche Versicherung abzulegen und Nachlassgelder, di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Umfang der Anerkennung.

Rn 4 Der wichtigste Anerkennungsgegenstand ist die materielle Rechtskraft, auch soweit diese bei ausländischen Urteilen weiter gefasst ist (BGH FamRZ 08, 400). Nach dem Modell der Wirkungserstreckung müssten die objektiven und subjektiven Grenzen der Rechtskraft prima facie aus dem Recht des Urteilsstaats folgen. Der EuGH (C-456/11 – Gothaer Allgemeine Versicherung/Samskip, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Hinterlegung beim zentralen Vollstreckungsgericht und Ausdruck für den Gläubiger (Abs 6).

Rn 16 Das Vermögensverzeichnis ist bei dem nach § 802k I zuständigen Gericht (zentrales Vollstreckungsgericht) zu hinterlegen. Die Übermittlung erfolgt elektronisch. Vorher hat eine Registrierung des errichtungsberechtigten Gerichtsvollziehers zu erfolgen, was sich aus §§ 4, 8 I der VermVV zu § 802k (abgedruckt in Anhang zu § 802k) ergibt. Aus § 3 VermVV ergibt sich, dass vo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Berufung findet gegen die im ersten Rechtszug erlassenen Endurteile statt. (2) Die Berufung ist nur zulässig, wenn (3) Der Berufungskläger hat den Wert nach Absatz 2 Nr. 1 glaubhaft zu machen; zur Versicherung an Eidesstatt darf er n...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beginn.

Rn 12 Die Dauer des Vollstreckungsverfahrens muss va festgelegt werden, um den Zeitraum zu bestimmen, in dem Rechtsbehelfe gegen die Zwangsvollstreckung statthaft sind. Denn ein Rechtsschutzinteresse besteht nur, wenn die Zwangsvollstreckung begonnen hat. Auch sind Beginn und/oder Ende der Zwangsvollstreckung in vielen Vorschriften von Bedeutung, so etwa in §§ 707, 719, 720a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Glaubhaftmachung von Tatsachen durch den Gläubiger.

Rn 4 Es geht hier um eine Glaubhaftmachung nach den Regeln des § 294 (ThoPu/Seiler § 802d Rz 5). Der Gläubiger muss konkrete Tatsachen (zB Begleichung von Schulden, aufwendiger Lebensstil, Aufnahme einer Arbeit oder eines Gewerbes) darlegen, die den Schluss auf entsprechende geänderte Umstände erlauben. Weder genügen Vermutungen (AG Lahr DGVZ 15, 39, 40), noch dürfen die Inf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundlagen.

Rn 135 Der Schutz vor Mehrfachkonten erfolgt mit unterschiedlichen Instrumentarien. Bei Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos muss der Schuldner in einer formalisierten Erklärung versichern, keine weiteren Pfändungsschutzkonten zu unterhalten, Abs 8 S 2. Bei dieser Regelung handelt es sich um kein Schutzgesetz iSv § 823 II BGB. Die Einrichtung mehrerer Pfändungsschutzkonte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Klägerseite.

Rn 7 Im Antrag ist das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel darzustellen. Es muss der Sachverhalt geschildert und angegeben werden, wie er bewiesen werden kann (Saarbr FamRZ 93, 715). Außerdem ist anzugeben, welche Anträge gestellt werden sollen. Der Vortrag muss so substantiiert sein, dass dem Gericht eine rechtliche und tatsächliche Prüfung möglich ist (vgl BVerf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Auch die Mitwirkung des Nachlassgerichts, des Notars oder einer sonstigen Behörde bietet keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit des vom Erben errichteten Inventars (vgl Zimmer ZEV 2008, 365). Auch kann die Auskunftspflicht der §§ 1978, 666, 681, 259, 260 nur im Klagewege durchgesetzt werden. Daher haben die Nachlassgläubiger die Möglichkeit, die eidesstatt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Kreditinstitut darf zum Zwecke der Überprüfung der Richtigkeit der Versicherung nach § 850k Absatz 3 Satz 2 Auskunfteien mitteilen, dass es für den Kontoinhaber ein Pfändungsschutzkonto führt. 2Nur zu diesem Zweck dürfen die Auskunfteien diese Angabe verarbeiten und sie nur auf Anfrage anderer Kreditinstitute an diese übermitteln. 3Die Verarbeitung zu einem anderen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Auf einzelne Personen.

Rn 42 Nach § 124 I VVG wirkt bei allen ab dem 1.1.08 abgeschlossenen neuen Versicherungsverträgen ein klageabweisendes Sachurteil, das zwischen dem Geschädigten und dem Versicherer ergeht, immer auch zu Gunsten des Versicherungsnehmers; ein Urt zwischen dem Geschädigten und dem Versicherungsnehmer auch zu Gunsten des Versicherers. Für Altverträge treten die Vorschriften des ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Objektive Anknüpfung.

Rn 11 Mangels Rechtswahl kommt gem Art 7 III 3 das Recht des Ortes der Risikobelegenheit zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Anwendung. Im Gegensatz zum EGVVG wird primär an den Ort der Risikobelegenheit angeknüpft und nicht zunächst auf die engste Verbindung mit dem Recht eines Mitgliedstaates abgestellt. Diese Abweichung in der ROM I lässt sich damit begründen, dass de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsatz, Abs 1.

Rn 1 Die interne Teilung ist die zentrale Ausgleichsbestimmung. Durch sie soll der gerechte Ausgleich der Versorgungsanrechte der Eheleute sichergestellt werden. Der Ausgleichswert darf nicht überschritten werden, Billigkeitskorrekturen können nur über § 27 erreicht werden (BGH FuR 13, 591). Grds wird ein Anrecht innerhalb eines Versorgungssystems und jedes Anrecht gesondert...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beweiswert.

Rn 19 Der Beweiswert dieses Beweismittels ist aber äußerst begrenzt. Hierdurch kann nämlich lediglich der Nachweis dessen, was Inhalt der früheren Aussage war, geführt werden, nicht aber der Nachweis der inhaltlichen Richtigkeit der früheren Aussage (BGH NJW 95, 2856, 2857; grundlegend verfehlt daher Dresden, GesR 17, 333 Rz 11: ›im Wege des Urkundenbeweises gem § 373 ZPO‹)....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Erkennbarwerden der Gefährdung nach Vertragsabschluss.

Rn 4 Diese Gefährdung darf erst nach dem Vertragsabschluss erkennbar geworden sein. Das erfasst sowohl die erst nach Vertragsabschluss eingetretene Gefährdung wie auch die schon vorhandene, aber noch nicht erkennbare. Rn 5 Nach dem Zweck des § 321 entscheidet die Erkennbarkeit gerade für den Vorleistungspflichtigen. Andererseits bedeutet aber ›Erkennbarkeit‹, dass es nicht au...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Sicherungsschein/Direktanspruch (IV).

Rn 4 Der Veranstalter sichert den Reisenden, indem er ihm einen unmittelbaren einwendungsunabhängigen Direktanspruch gegen den Absicherer verschafft (§ 328; § 44 I VVG; vgl BGH 2.11.11 – X ZR 44/11) und einen von diesem oder auf dessen Veranlassung ausgestellten (deklaratorischen) Sicherungsschein (Art 252 EGBGB) übergibt; zudem ist vor dem Vertragsschluss ein Formblatt nach...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Eltern haben das ihrer Verwaltung unterliegende Vermögen, welches das Kind von Todes wegen erwirbt, zu verzeichnen, das Verzeichnis mit der Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit zu versehen und dem Familiengericht einzureichen. 2Gleiches gilt für Vermögen, welches das Kind sonst anlässlich eines Sterbefalles erwirbt, sowie für Abfindungen, die anstelle v...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Besondere Versicherungszweige.

Rn 239 Bei der Kapitallebensversicherung werden für die Feststellungsklage 80 % der Versicherungssumme angesetzt, da wegen des bestimmten Ablauftermins der Eintritt des Versicherungsfalls gewiss ist und grds die gesamte Versicherungssumme fällig wird (BGH NJW-RR 97, 1562; VersR 08, 988); bei der Risikolebensversicherung nimmt man 20 % (BGH NJW-RR 05, 259); bei Klage auf Rück...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Deckungsklage.

Rn 241 Die Klage auf Deckungsschutz ist eine Feststellungsklage (s.a. dort), die mit 20 % Abschlag zu bewerten ist (BGH NJW 82, 1399; NJW-RR 91, 1149), in der Haftpflichtversicherung zunächst begrenzt auf den Umfang der drohenden Inanspruchnahme (BGH JurBüro 82, 1017). Bei wiederkehrenden Leistungen kann für den ZuS § 9 ZPO einschlägig sein (BGH NJW 82, 1399; Hamm AnwBl 84, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Überweisung ersetzt die förmlichen Erklärungen des Schuldners, von denen nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts die Berechtigung zur Einziehung der Forderung abhängig ist. (2) Der Überweisungsbeschluss gilt, auch wenn er mit Unrecht erlassen ist, zugunsten des Drittschuldners dem Schuldner gegenüber so lange als rechtsbeständig, bis er aufgehoben wird und die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse, diemehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung und Normzweck.

Rn 1 Die Erzwingungshaft wird auf Antrag des Gläubigers gerichtlich angeordnet, wenn der Schuldner dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt fernbleibt oder diese ohne Grund verweigert. Die Norm fasst inhaltlich die Vorgaben der bisherigen §§ 901 aF und 909 I aF zusammen. Die der Verweigerung der Vermögensauskunft nachfolgende Haft kann aber nunmehr befohlen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Belege.

Rn 23 Die die einzelnen Ansätze rechtfertigenden Belege sind beizufügen, sofern sie nicht in der Gerichtsakte enthalten sind. Abschriften für den Gegner sind nicht vorzulegen (Musielak/Voit/Flockenhaus § 103 Rz 9). Dies kann jedoch nur dann gelten, wenn der Gegner zur Überprüfung der Erforderlichkeit der geltend gemachten Kosten (zB Reisekosten des Rechtsanwalts) nicht auf d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechenschaft.

Rn 10 Den Vorerben treffen beim Nacherbfall die Pflichten aus §§ 259, 260. In beiden Fällen ist er zur eidesstattlichen Versicherung verpflichtet. Von der Rechenschaftspflicht sind die Einnahmen ausgenommen, die dem Vorerben als Nutzungen zustehen, und ebenso die Ausgaben, die gew Erhaltungskosten iSd § 2124 I darstellen. Das Bestandsverzeichnis aus § 260 kann auf das Verzei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Streitwert.

Rn 28 Gemäß § 5 sind bei der Berechnung des Zuständigkeitsstreitwertes die Einzelwerte der mit der Klage geltend gemachten Ansprüche (Auskunftserteilung, eidesstattliche Versicherung und Leistung) zusammenzurechnen (Brandbg MDR 02, 536 [OLG Brandenburg 15.11.2001 - 1 AR 44/01]). § 40 GKG stellt ebenso wie § 4 I auf den Zeitpunkt des den Streitgegenstand betreffenden Antrags ...mehr