Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Kriterien für die Messung oder Beurteilung

Rz. 200 [Autor/Zitation] Nach § 325 Abs. 2a Satz 2 hat ein Unternehmen, das vom Wahlrecht nach § 325 Abs. 2a Satz 1 Gebrauch macht, die dort genannten internationalen Rechnungslegungsstandards vollständig zu befolgen (vgl. § 325 Rz. 148 ff.). Nach § 325 Abs. 2a Satz 3 sind auf einen solchen Abschluss auch folgende Vorschriften anzuwenden: § 243 Abs. 2 (Klarheit und Übersichtlic...mehr

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Einkommensanrechnung bei Re... / 2.3 Dauerhaftes Erwerbsersatzeinkommen

Bei dauerhaftem Erwerbsersatzeinkommen wird stets das laufende Einkommen berücksichtigt. Gezahlte oder noch zu erwartende Sonderzahlungen werden zu einem Zwölftel berücksichtigt. Zum dauerhaften Erwerbseinkommen gehören:mehr

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13. Kapitel: Der Minderjähr... / B. Verzeichnis der Nachlassgegenstände

Rz. 632 Der Nacherbe hat gegen den Vorerben einen Anspruch auf ein Verzeichnis der Nachlassgegenstände; diesen Anspruch macht er durch ein "Verlangen" geltend (§ 2121 BGB). Das Verlangen ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, mit welcher der Anspruch entgegen der Regel des § 271 BGB fällig und erfüllbar wird.[3] Es gehört bei einem minderjährigen Nacherben...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 331 im zweiten Abschnitt, sechster Unterabschnitt des dritten Buches über Handelsbücher des HGB ist die zentrale Strafrechtsnorm im Recht der Rechnungslegung (Altenhain in HKMS3/4, § 331 HGB Rz. 1 [9/2024]). Straftatbestände des Rechnungslegungsrechts werden umgangssprachlich und verkürzend auch als "Bilanzstrafrecht" bezeichnet, obwohl sie neben der ...mehr

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AGS 07/2025, Behandlung von... / V. Ermittlung der zu berücksichtigenden Fahrtkosten zur Arbeitsstätte, § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 ZPO, § 82 Abs. 2 Nr. 4 SGB XII, § 3 Abs. 6 Nr. 2 Durchführungsverordnung zu § 82 SGB XII

Gem. § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1a ZPO i.V.m. § 82 Abs. 2 Nr. 4 SGB XII können von dem zu ermittelnden einzusetzenden Einkommen die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben abgesetzt werden. Diese können, wenn sie über die eigenen Lebenshaltungskosten hinaus zur Berufsausübung auch erforderlich sind, neben dem zu berücksichtigenden Erwerbstätigenfreibetra...mehr

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Ehegattenunterhalt / 3.3 Belegbeibringungsverpflichtung

Neben der Auskunftsverpflichtung besteht für alle Beteiligten auch die Verpflichtung, über die Höhe der Einkünfte auf Verlangen Belege vorzulegen, aus denen sich die Höhe der Einkünfte ergibt. Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit Bei Nicht-Selbstständigen bezieht sich diese Belegbeibringungsverpflichtung regelmäßig auf die letzten 12 Gehaltsnachweise und den letzten St...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Ende der Rechnungslegungspflicht

Rz. 19 [Autor/Zitation] Das Unternehmen wird von der Rechnungslegungspflicht nach PublG frei, wenn an drei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen zwei der drei Größenmerkmale des § 1 Abs. 1 nicht mehr gegeben sind (Abs. 1 Satz 3). Während den Unternehmen durch diese Regelung ein verzögerter Start zugestanden wird, obwohl die Kriterien schon überschritten werden, bleiben sie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Gesetzliche Spezifikation und Auslegung nach Maßgabe des BMF

Rn. 12 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Nach der aktuellen Fassung des § 22a Abs 1 S 1 EStG haben die Mitteilungspflichtigen folgende Daten unter Beachtung der im BStBl veröffentlichten Auslegungsvorschriften der FinVerw an die zentrale Stelle (§ 81 EStG) zu übermitteln:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Gemeinschaftsrechtliche Antikumulierungsvorschriften (Art 76 VO (EWG) Nr 1408/71)

Rn. 176 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Daneben enthält das Gemeinschaftsrecht Antikumulierungsvorschriften, die in dem Fall eingreifen, dass es trotz der Zuständigkeitsregelungen in den Art 13ff VO (EWG) Nr 1408/71 zu einem Zusammentreffen von Leistungsansprüchen mehreren Personen kommen sollte. Die Anwendung der gemeinschaftsrechtlichen Antikumulierungsvorschriften setzt zunäch...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Unrichtige Wiedergabe im Lagebericht einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung bzw. im gesonderten nichtfinanziellen Bericht sowie in der Erklärung zur Unternehmensführung

Rz. 122 [Autor/Zitation] Alle KapGes. und KapCoGes., die keine kleinen KapGes. nach § 264 Abs. 1 sind, haben neben dem JA einen Lagebericht zu erstellen und offenzulegen (zu weiteren verpflichteten Unternehmen vgl. Kleindieck in BeckOGK HGB, § 289 Rz. 19 ff. [6/2022]). Der Zweck des Lageberichts sollte nicht – wie verbreitet in der Literatur zu lesen – vornehmlich als Ergänzu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Geltungsbereich der VO (EWG) Nr 1408/71

Rn. 161 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die VO (EWG) Nr 1408/71 v 14.06.1971 (ABl EG 1971 Nr L 149/1) und die DurchführungsVO (EWG) 574/72 v 21.03.1972 (ABl EG 1972 Nr L 74/1) erfassten in ihrem sachlichen Geltungsbereich gem Art 4 Abs 1 Buchst h VO (EWG) Nr 1408/71 das Kindergeld nach dem X. Abschn des EStG als Familienleistung, BFH v 13.08.2002, VIII R 97/01, BStBl II 2002, 869...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3.4 Nachweis

Rz. 80 Stand: 06/02 – 07/2025 Für die Unterrichtsleistungen der selbstständigen Lehrer ist kein Bescheinigungsverfahren wie in § 4 Nr. 21 S. 1 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG vorgesehen. Nach Abschn. 4.21.3. Abs. 3 UStAE bzw. Abschn. 4.21.6. Abs. 3 UStAE-E gem. Entwurf des BMF-Schreibens vom 20.01.2025 hat er vielmehr in geeigneter Weise nachzuweisen, dass er an einer Hochsch...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Schmölder, Überprüfte Regelung der aktienrechtlichen Pflichtrevision im Entwurf einer Novelle zum Versicherungsaufsichtsgesetz, JW 1930, 3687; Schlegelberger/Quassowski/Schmölder, Verordnung über Aktienrecht vom 19. September 1931 nebst den Durchführungsbestimmungen, 1932; Klausing, Gesetz über Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien (Aktien-Gesetz) nebst...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 3 [Autor/Zitation] Die Vorschrift konkretisiert die in § 341e Abs. 1 Satz 1 normierte Grundsatzvorschrift für die Bildung versicherungstechnischer Rückstellungen, wonach Rückstellungen zu bilden sind, wie dies nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die dauernde Erfüllbarkeit der versicherungstechnischen Verpflichtungen sicherzustellen. Als Rückstel...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Offenlegungsfrist

Rz. 8 [Autor/Zitation] Aufgrund des Verweises auf § 325 Abs. 1a hat die elektronische Übermittlung der offenzulegenden Unterlagen spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag des Geschäftsjahres, auf das sie sich beziehen, zu erfolgen. Die Offenlegungsfrist beginnt mit diesem Abschlussstichtag. Zur Wahrung der Frist ist gem. § 325 Abs. 4 Satz 2 der Zeitpunkt der Übermittlun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Personenversicherungen

a) Betriebsinhaber Rn. 194 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 In der Person des Betriebsinhabers begründete Risiken, wie das Risiko, zu erkranken oder Opfer eines Unfalls/Anschlags zu werden, stellen grds außerbetriebliche Risiken dar (BFH v 22.05.1969, IV R 144/68, BStBl II 1969, 489; BFH v 07.10.1982, IV R 32/80, BStBl II 1983, 101; BFH v 06.02.1992, IV R 30/91, BStBl II 1992, 653...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 341k Abs. 1 regelt, dass Versicherungsunternehmen unabhängig von ihrer Größe und Rechtsform dazu verpflichtet sind, ihren JA und Lagebericht sowie ihren Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den Vorschriften des Dritten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des HGB prüfen zu lassen. Als Abschlussprüfer kommen aufgrund der Anwendung des § 319 A...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 10 [Autor/Zitation] § 341b wurde im Rahmen der Umsetzung der EG Versicherungsbilanzrichtlinie (VersRiLiG v. 24.6.1994) in das Handelsrecht aufgenommen. Damaliges Ziel der Versicherungsbilanzrichtlinie und der dadurch in das HGB aufgenommenen §§ 341 ff. war die Verbesserung der Vergleichbarkeit und Übersichtlichkeit der Jahresabschlüsse von Versicherungsunternehmen. Wichti...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Persönlicher und räumlicher Anwendungsbereich

Rz. 12 [Autor/Zitation] § 341 definiert die Adressaten des Zweiten Unterabschnitts des Vierten Abschnitts des Dritten Buchs des HGB. Zu diesen zählen Versicherungsunternehmen mit Sitz im Inland, Niederlassungen von Versicherungen mit Sitz im Ausland und Pensionsfonds.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Der Dritte Abschnitt des Dritten Buchs des HGB enthält in §§ 336 bis 339 Vorschriften über die Aufstellung und Offenlegung des JA und Lageberichts eingetragener Genossenschaften, die ergänzend zu den allgemeinen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften für alle Kaufleute in §§ 238 bis 263 sowie jenen für Kapitalgesellschaften in §§ 264 bis 335c zu be...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 11 [Autor/Zitation] § 341k konkretisiert die Anforderungen an die Jahresabschlussprüfung von Versicherungen und ergänzt die für große Kapitalgesellschaften branchenunabhängig geltenden Vorschriften. Gemäß Abs. 1 Satz 4 gelten die Bestimmungen der VO (EU) Nr. 537/2014 (Abschlussprüfungs-VO) vorrangig vor den handelsrechtlichen Vorschriften zur Abschlussprüfung der §§ 316 f...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Krankenversicherung

Rz. 64 [Autor/Zitation] Beitragsüberträge spielen in der Krankenversicherung keine große Rolle, da die Versicherungen üblicherweise mit einer monatlichen Zahlungsweise abgeschlossen werden. Für Sonderfälle, zB die Auslandsreisekrankenversicherung, sind die Beiträge nach den allgemeinen Regelungen auf die Versicherungsdauer zu verteilen (IDW, WP Handbuch Edition, Versicherungs...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.10.6 Berufsbedingte Aufwendungen

Berufsbedingte Aufwendungen spielen in der Praxis regelmäßig bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit eine Rolle. Bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit oder aus Gewerbebetrieb sind derartige Ausgaben bereits als Betriebsausgaben ausgewiesen, sodass daneben keine zusätzlichen berufsbedingten Aufwendungen in Ansatz zu bringen sind. Ebenso wenig ist ein Abzug fü...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 6 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Bildung von versicherungstechnischen Rückstellungen wurde 1965 durch die Einführung des § 56 Abs. 3 VAG i.d.F. vom 17.12.1992 erstmals gesetzlich kodifiziert. Mit dem VersRiLiG wurde die Regelung entsprechend in das Handelsgesetzbuch übernommen. Rz. 7 [Autor/Zitation] Die Vorschrift des § 341e wurde 1994 durch das VersRiLiG ins HGB aufgeno...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 [Autor/Zitation] Als spezielle Vorschrift für Versicherungsunternehmen ergänzt § 341l die allgemeinen Offenlegungspflichten, die für alle Kaufleute und Unternehmen in §§ 325–329 HGB definiert sind. Während die allgemeinen Vorschriften des HGB die grundlegenden Anforderungen an die Offenlegung für alle Unternehmen festlegen, regelt § 341l HGB zusätzliche und spezifische ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / H. Fristverlängerungen für Rückversicherungsunternehmen (Abs. 5)

Rz. 28 [Autor/Zitation] Der Gesetzgeber hat für Versicherungsunternehmen, die ausschließlich als Rückversicherungsunternehmen agieren oder deren Beiträge aus in Rückdeckung übernommenen Versicherungen (aktive Rückversicherung) die übrigen Beiträge übersteigen, eine entsprechende Fristverlängerung zur Aufstellung des JA und Lageberichts sowie deren Vorlage zur Prüfung von vier...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 6 [Autor/Zitation] § 341 knüpft bei der Bestimmung des Versicherungsbegriffes und der damit verbundenen Regelung des Anwendungsbereichs an die in § 1 Abs. 1 und § 7 Nr. 33 VAG vorgenommene Versicherungsdefinition an. Materiell orientiert sich die aufsichts- und handelsrechtliche Begriffsbestimmung daran, ob das Unternehmen "den Betrieb von Versicherungsgeschäften zum Gege...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

IDW, Wirtschaftsprüferhandbuch Versicherungen- Rechnungslegung und Prüfung der Versicherungswirtschaft, 2018, 122. Sitzung des Versicherungsfachausschusses am 28.6.1994 in Düsseldorf, FN-IDW 1994, 396; IDW, IDW, Positionspapier zu Inhalten und Zweifelsfragen der EU-Verordnung und der Abschlussprüferrichtlinie, 6. ergänzte Aufl. 2021; IDW, Positionspapier zur EU-Regulierung d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Atomanlagenrückstellung

Rz. 32 [Autor/Zitation] Für die selbst abgeschlossenen und in Rückdeckung übernommenen Sach- und Haftpflicht-Versicherungen von Anlagen zur Erzeugung oder zur Spaltung von Kernbrennstoffen oder zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe gegen Kernenergieschäden ist jeweils eine Atomanlagenrückstellung als eine der Schwankungsrückstellung ähnliche Rückstellung gem. § 341h Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Einzelne Aufwendungen

Rn. 17 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Zu den Reisekosten zählen alle Aufwendungen, die durch die Reise veranlasst sind. Hierzu gehören zB Folgende: Fahrtkosten (s "Fahrtkosten"). Reisenebenkosten (zB Taxikosten, Gepäckbeförderung, Telefonkosten; s R 9.8 LStR 2023). Verpflegungskosten: Die Mehraufwendungen für die Verpflegung werden als BA anerkannt, wenn sie eindeutig betrieblich o...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Tagesmutter

Aufwendungen für die berufliche Nutzung eines Einfamilienhauses durch eine selbstständig tätige Tagesmutter können nicht als BA abgezogen werden, da keine Trennung zwischen privater und beruflicher Nutzung möglich ist (FG BaWü v 07.05.2019, 8 K 751/17, DStRE 2019, 1250). Ein Abzug von Aufwendungen für Nahrungsmittel, Ausstattungsgegenstände (Mobiliar), Beschäftigungsmateriali...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Zuständige Verwaltungsbehörden (Abs. 4 und 5)

Rz. 29 [Autor/Zitation] Als für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Rechnungslegung und Offenlegung sowie bei der Überwachung oder Auswahl des Abschlussprüfers zuständige Verwaltungsbehörde wird gem. § 341n Abs. 4 Satz 1 und 2 bei Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds die BaFin. bzw. bei Versicherungen und Pensionsfonds unter Landesaufsicht ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / H. Vorgesehene Änderungen des § 340l durch das CSRD-UmsG

Rz. 72 [Autor/Zitation] Im Zusammenhang mit der geplanten Umsetzung der CSRD-Richtlinie ergeben sich hinsichtlich der Offenlegungsanforderungen insoweit keine Besonderheiten, als die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß dem CRSD-Umsetzungsgesetz zwar gem. § 289b Abs. 1 Satz 2 HGB-E als separates Kapitel, formal jedoch mit dem Lagebericht zu veröffentlichen ist, und damit de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 341l regelt für Versicherungsunternehmen die rechtsform- und größenunabhängige Pflicht zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen. Die branchenspezifischen Regelungen knüpfen dabei weitgehend an die für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 325–329 an und stellen sicher, dass der Öffentlichkeit durch die Publizitätspflicht rele...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Aufbau- und Ablauforganisation

Rz. 10 [Autor/Zitation] Organisationsstruktur und Ablauf der Prozesse iVm. der Verabschiedung von Empfehlungen und Interpretationen durch das DRSC werden anhand der nachstehenden Abbildung dargestellt. Rz. 11 [Autor/Zitation] Mitglieder im DRSC e.V. können nur juristische Personen und Personenvereinigungen werden, die der gesetzlichen Rechnungslegungspflicht unterliegen oder si...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Pfändung: Ermittlung und Be... / 7.2.1 Pfändungsschutz durch das P-Konto

Durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 7.7.2009[1] wurde mit Wirkung zum 1.7.2010 jedem Inhaber eines Girokontos das Recht eingeräumt, von seiner Bank einen automatischen Pfändungsschutz – ein sog. "P-Konto" einrichten zu lassen. Der Kontopfändungsschutz beim P-Konto dient der Sicherung einer angemessenen Lebensführung des Schuldners und seiner Unterhalts...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeine Bewertungsnormen im HGB

Rz. 1 [Autor/Zitation] Mit § 341b gelten für Versicherungen spezielle Bewertungsvorschriften, welche die allgemeinen handelsrechtlichen Vorschriften ergänzen. Nach diesen sind VG gem. § 247 Abs. 1 in Anlage- und Umlaufvermögen zu trennen. Ihr Ansatz erfolgt gem. § 253 Abs. 1 höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige oder außerplanmäßige...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der Entnahmen

Rn. 274 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Abfall insb von Edelmetallen oder Edelmetallegierungen (zB Gold, Amalgam, Silber) und Schrottmetalle, die bei der betrieblichen Tätigkeit entstehen, werden nicht bereits mit ihrer Entstehung ins PV entnommen, sondern bleiben bis zur entgeltlichen Veräußerung oder einer Entnahmehandlung BV, selbst wenn durch metallurgische Umformung (Umguss ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Rouenhoff, Keine Auswirkungen von passiven AP auf ergebnisneutrale Verschmelzungen, DStR 2005, 1636; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG, DB 2006, 2714 und 2763; Prinz zu Hohenlohe/Rautenstrauch/Adrian, Der Entw des SEStEG: Geplante Änderungen bei inl Verschmelzung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Betriebssteuer

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Betriebssteuern sind betriebliche Aufwendungen. Zu den Betriebssteuern gehören USt, GewSt, betriebliche Kfz-Steuer, Feuerschutzsteuer, soweit sie auf betriebliche Versicherungen entfällt, GrSt und GrESt auf betriebliche Grundstücke. Zur Nichtabzugsfähigkeit der GewSt ab Erhebungszeitraum 2008 durch UnternehmensteuerreformG 2008 (BGBl I 2007, 1...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 8 [Autor/Zitation] Der nationale Gesetzgeber transformierte die RL 91/674/EWG durch das VersRiLiG (v. 24.6.1994, BGBl. I 1994, 1377) sowie durch die RechVersV vom 8.11.1994 (BGBl. I 1994, 3378) in deutsches Recht. Die Transformation führte zu einer Erweiterung des Vierten Abschnittes des Dritten Buchs des HGB um einen Zweiten Unterabschnitt (§§ 341–341p). Dieser enthält i...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Übertragsfähige Beitragsteile

Rz. 56 [Autor/Zitation] Während die Bildung von BÜ aufgrund der gesetzlichen Regelung dem Grunde nach unstrittig ist, ergeben sich hinsichtlich der Bemessung der übertragsfähigen Beitragsteile verschiedene strittige Bereiche. Die Finanzverwaltung hat hierzu in einem koordinierten Ländererlass (BMF v. 30.4.1974) Grundsätze zur Bemessung der BÜ festgelegt. Weder die handelsrech...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Bewertung

Rz. 30 [Autor/Zitation] Unter Bezugnahme auf die steuerlichen Regelungen werden entgegen dem Gesetzeswortlaut von § 341g Abs. 1 Satz 2 regelmäßig nur die Schadenermittlungskosten als Teilrückstellung für Schadenregulierungsaufwendungen angesetzt. Diese kann nach dem BMF-Schreiben v. 2.2.1973 entweder durch Einzelnachweis oder durch eine pauschale Ermittlung bewertet werden, w...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Pensionsfonds (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 27 [Autor/Zitation] Der Anwendungsbereich der versicherungsspezifischen Vorschriften des Zweiten Unterabschnitts des Vierten Abschnitts des Dritten Buchs des HGB wurde durch den im Zuge des Altersvermögensgesetzes (AVmG) v. 26.6.2001 eingefügten Abs. 4 auf Pensionsfonds erweitert (BGBl. I 2001, 1310). § 236 VAG definiert den Pensionsfonds als eine rechtsfähige Einrichtung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 16 [Autor/Zitation] Mit den Vorschriften zum § 340l hat der deutsche Gesetzgeber die Vorschriften von Art. 44 der EG-BBRL sowie Art. 2 bis 4 der EG-Zweigniederlassungs-Offenlegungs-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Bereits bei Abfassung der EG-BBRL wurde die Notwendigkeit erkannt, dass angesichts der Bedeutung der grenzüberschreitenden Tätigkeit von Kreditinstitute...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand und Geltungsbereich der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 6 Abs. 1 Satz 1 PublG normiert für alle aufgrund der §§ 1 iVm. 3 PublG zur Rechnungslegung verpflichteten Unternehmen die Pflicht zur Prüfung der nach § 5 PublG aufgestellten Rechnungslegung (JA und ggf. Lagebericht) durch einen Abschlussprüfer. Rz. 2 [Autor/Zitation] Für diese Prüfung sind gem. § 6 Abs. 1 Satz 2 PublG die dort genannten Prüfungsnormen ...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.3 Das Einkommen Selbständiger

Die Einkommensermittlung bereitet regelmäßig besondere Schwierigkeiten, wenn Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit vorhanden sind. Bei derartigen Einkünften ist der Gewinn gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG im Wege der Bilanzierung oder durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu ermitteln. Für die Einkommensermittlung sollten jedenfalls folgende Unterlagen herangezogen werden: Einn...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Ergänzende Anwendung für bestimmte Unternehmen (Abs. 2)

Rz. 50 [Autor/Zitation] Private und öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen sowie Unternehmen des Pfandleihgewerbes können im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit auch bestimmte Arten von Bankgeschäften tätigen. Versicherungsunternehmen (§ 1 Abs. 1 VAG) können insoweit bspw. durch Beitragsdepots, die Anlage von Geldern in Gelddarlehen oder die Übernahme von Gewährleistungen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Begriffsbestimmung

Rn. 1561 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Rspr bestimmt in Anlehnung an die Begriffsbestimmung für BA in § 4 Abs 4 EStG die BE als Wertzugang in Geld und Geldeswert, der durch den Betrieb veranlasst ist und keine Einlage iSd § 4 Abs 1 S 5 EStG darstellt (mittlerweile st Rspr zB BFH BStBl III 1964, 183; BStBl II 1974, 210; 1996, 273; 1998, 621; 2006, 650; 2008, 356; 2010, 548; ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Hinzuzurechnende Vergütung, Bereederungsentgelt (§ 5a Abs 4a S 3 EStG)

Rn. 171 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Liegen Vergütungen iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 und S 2 EStG vor, sind diese nach § 5a Abs 4a S 3 EStG dem pauschal ermittelten Gewinn hinzuzurechnen. Eine Ausnahme besteht lt Verwaltungsauffassung (BMF v 12.06.2002, BStBl I 2002, 614 Rz 34) lediglich für ein Bereederungsentgelt eines am Schiff beteiligten Bereederers und für einen auf gesellsch...mehr