Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

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Einstweilige Verfügung: Rep... / 4 Die Entscheidung

Das AG ist der Ansicht, der Antrag sei unzulässig! Es fehle schon an der erforderlichen Dringlichkeit. K habe die Dringlichkeit ihres Begehrens selbst widerlegt. Seit der Schadensmeldung sei K bekannt, dass gemeinschaftliches Eigentum durch Wassereintritt und Wasserdurchtritt im Bereich bzw. aus der Wohnung des B Schaden nehmen könne. Seither sei ein Zeitraum von über 9 Mona...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 11.3.4 Rückdeckungsversicherung

Wenn vor der Umwandlung eine Rückdeckungsversicherung bestand und diese Rückdeckungsversicherung auf die übernehmende Personengesellschaft übergeht, wird der Rückdeckungsanspruch in der Gesamthandsbilanz der Personengesellschaft fortgeführt. Künftige Beitragszahlungen zur Rückdeckungsversicherung sind nach der BFH-Rechtsprechung[1] eine Entnahme aller Gesellschafter, soweit d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Statuswechsel von der e... / 8. Musterformulierungen zur Statusanmeldung

Bleifeld, RNotZ 2024, 209 (230 f.); Gustavus, Handelsregisteranmeldungen, 12. Aufl. 2024, A 20.18-20.20; Heckschen / Freier; Das MoPeG in der Notar- und Gestaltungspraxis, 1. Aufl. 2024, § 5 Rz. 81 f.; Krafka, Registerrecht, 12. Aufl. 2024, Rz. 2329 Anmeldung des Statuswechselsmehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt die Versicherungspflicht der Beschäftigten und der Personen, die kraft gesetzlicher Fiktion diesem Personenkreis gleichgestellt werden. Das Gesetz unterscheidet hinsichtlich der Versicherung kraft Gesetzes (§§ 1 bis 4), der freiwilligen Versicherung (§ 7), der Versicherung durch Versorgungsausgleich, Nachversicherung und Rentensplitting (§ 8) so...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.7 Versicherungskonkurrenzen und Zuständigkeit

Rz. 111 Das SGB VI enthält keine Regelungen zur Versicherungskonkurrenz. Jedoch ist der Intention des Gesetzgebers (BT-Drs. 11/4424 und 11/4452) zu entnehmen, dass in Bezug auf dieselbe Tätigkeit grundsätzlich die Versicherungspflicht kraft Gesetzes (z. B. § 1) der Versicherungspflicht auf Antrag vorgeht (zur möglichen Mehrfachversicherung beim Aufeinandertreffen mehrerer Pf...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.4.1.1 Haftung nach § 2219 BGB

Für die Haftung des Testamentsvollstreckers enthält § 2219 BGB eine eigene, spezielle Regelung.[1] Gem. § 2219 Abs. 1 BGB haftet der Testamentsvollstrecker für den entstehenden Schaden des Erben, wenn er die ihm obliegenden Verpflichtungen verletzt. Durch die persönliche Haftung soll er zur Einhaltung der Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Verwaltung angehalten werden. Der Tes...mehr

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Jansen, SGB IV § 47 Gruppen... / 2.1 Gruppe der Versicherten (Abs. 1)

Rz. 4 In der Krankenversicherung gehören zur Gruppe der Versicherten die Mitglieder der Krankenkassen (Nr. 1). Mitglieder sind gemäß § 173 Abs. 1 Satz 1 SGB V lediglich die Pflichtversicherten und die freiwillig Versicherten (§§ 5 bzw. 9 SGB V), nicht aber die nach § 10 familienversicherten Personen (BSG, Urteil v. 8.9.2015, B 1 KR 28/14 R). Diese sind lediglich Versicherte ...mehr

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Jansen, SGB IV § 47 Gruppen... / 2.5 Rentenbezug (Abs. 5)

Rz. 14 Rentenbezieher bilden in der Regelung des § 47 keine eigene Gruppe. Während Abs. 1 Nr. 3 allein an den Erhalt der Versicherungsnummer und/oder den Rentenbezug anknüpfen, wird in den Abs. 2 und 3 für die Rentner der verschiedenen Versicherungszweige zur Voraussetzung ihrer jeweiligen Gruppenzugehörigkeit gemacht, dass sie unmittelbar vor dem Ausscheiden aus der versich...mehr

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Jansen, SGB IV § 53 Wahlorgane / 1 Allgemeines

Rz. 1a Wie die früheren Vorschriften betrifft § 53 die Wahlorgane (Abs. 1), deren Bestellung (Abs. 2) durch die jeweils zuständigen obersten Bund- und Landesbehörden, mögliche Richtlinien für einzelne Zweige der Versicherung (Abs. 3) sowie die Funktionen der Wahlbeauftragten und deren Stellvertreter (Abs. 4). Ergänzt wird die Vorschrift durch §§ 1 bis 9 der Wahlordnung für d...mehr

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Jansen, SGB IV § 48c Festst... / 2.1 Voraussetzung für die Feststellung der allgemeinen Vorschlagsberechtigung (Abs. 1)

Rz. 3 Die Vorschrift betrifft Arbeitnehmervereinigungen (also Gewerkschaften und sonstige Arbeitnehmervereinigungen), die bei allen Versicherungsträgern die Voraussetzungen der Vorschlagsberechtigung erfüllen (Satz 1). Die betreffenden Arbeitnehmervereinigungen müssen daher den Erfordernissen des § 48 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 48a entsprechen. Rz. 4 Stehen die Voraussetzungen d...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.3.2 Oberflächliches Nachlassverzeichnis

Verletzt der Testamentsvollstrecker seine Verpflichtung zur Erstellung eines Nachlassverzeichnisses (§ 2265 BGB) trotz Mahnung und Fristsetzung, kann das zu seiner Entlassung nach § 2227 BGB führen. Vermögensveränderungen zwischen Erbfall und Amtsantritt sollte er, soweit erkennbar, dokumentieren, damit man ihm nicht unterlassene Inbesitznahme unterstellen kann. Der Testamen...mehr

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Jansen, SGB IV § 47 Gruppen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift schließt an die Regelung des § 46 an, in der die Gruppen bestimmter Personen – insbesondere die der Versicherten und der Arbeitgeber – als die maßgebenden Träger der Selbstverwaltung herausgestellt werden. Sie regelt mit einer Reihe von Differenzierungen die Gruppenzugehörigkeit im Einzelnen. Dabei betrifft Abs. 1 die Gruppe der Versicherten, Abs. 2 die Gr...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 2.2.1 Überblick

Rz. 11 § 46 Abs. 1 befasst sich mit den medizinischen Leistungen, die der Leistungsgruppe "Leistungen zur medizinischen Rehabilitation" (§ 5 Nr. 1) zugeordnet werden und deren Kosten – sofern eine Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse besteht – dem Grunde nach allein von der Krankenkasse zu übernehmen sind (§ 43 Abs. 1, letzter Halbsatz SGB V). Es handelt sich hie...mehr

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Jansen, SGB IV § 44 Zusamme... / 2.6.1 Grund der Sonderregelungen

Rz. 17 Die Sonderregelungen sind eine notwendige Konsequenz aus der Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Rentenversicherung hatte bis dahin bekanntlich die überwiegende Zahl der bei ihr Versicherten in die Personengruppen der Arbeiter und Angestellten aufgeteilt. Von der Zugehörigkeit zu diesen Gruppen hing die Zuständigkeit der Versicherungsträger ab...mehr

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Umzugskosten / 5 Beförderungskosten (Speditionskosten)

Die Speditionskosten sind die weitaus höchsten erstattungsfähigen Aufwendungen anlässlich eines Umzugs. Sie werden nach dem niedrigsten von mindestens 2 vom Beschäftigten vor dem Umzug eingeholten Kostenvoranschlägen (mit verbindlichem Festpreis) erstattet. Die Kostenvoranschläge müssen von 2 rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen Unternehmen eingeholt werden. Der Besc...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt abschließend, ob und ggf. in welchem Umfang die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme einer Leistung der Krankenkasse entstehenden notwendigen Fahrkosten von dieser übernommen werden (BSG, Urteil v. 13.12.2016, B 1 KR 2/16 R). Während Abs. 1 Satz 1 und 3 sowie Abs. 2 Satz 1 die Anspruchsvoraussetzungen für die Übernahme der Fahrkosten durch die K...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.13 Aufstockung anderer Entgeltersatzleistungen mit Krankengeld (Abs. 3)

Rz. 38 Die Entgeltleistungen der verschiedenen Rehabilitationsträger, die vom Sinn und Zweck her mit dem Krankengeld vergleichbar sind (Übergangsgeld, Verletztengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Krankengeld der Soldatenentschädigung), sind aufgrund des trägerspezifischen Rechts teilweise unterschiedlich hoch. Wegen der unterschiedlichen Prozentsätze, die bei der ...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.12 Auswirkungen des Wegfalls einer Rente auf die Krankengeldzahlung (§ 50 Abs. 1 Satz 4)

Rz. 31 Wird eine der genannten Renten/Leistungen nicht mehr gezahlt (z. B. Bezugsdauer der Zeitrente ist erreicht), entsteht nach § 50 Abs. 1 Satz 4 SGB V ein Anspruch auf Krankengeld, wenn der Betreffende bei Eintritt einer erneuten Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert ist. Mit dieser Regelung wird klargestellt, dass bei Wegfall der genannten Renten ei...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.7 Beitragsberechnung beim "gekürzten" Krankengeld

Rz. 40 Vom Krankengeld sind grundsätzlich Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu entrichten. Hier ist zu unterscheiden zwischen dem Beitragsanteil des Versicherten (Rz. 41) und dem Beitragsanteil der Krankenkasse (Rz. 42). Sowohl die Teilrente wegen Alters als auch die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung lösen bei allen 3 Versicherungszweigen für sich...mehr

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Verkehrssicherungspflicht (... / 5.1 Checkliste für den Notfall

Wann immer Gefahr für Leib und Leben droht, ist der erste Schritt, die Gefahr zu beseitigen bzw. die Betroffenen aus der Gefahrenzone zu bringen. Oft ist keine Zeit, nach einer Checkliste zu arbeiten. Dennoch kann ein Blick auf die Checkliste die wichtigsten Schritte in Erinnerung bringen und verhindern, dass in der Hektik des Geschehens Wichtiges übersehen wird. Checkliste ...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / b) Kapitalerträge aus bestimmten Lebensversicherungen (Zeile 30)

In Zeile 30 werden Kapitalerträge aus nicht zertifizierten Kapitalversicherungen mit Sparanteil erfasst, bei denen die Voraussetzungen für die hälftige Besteuerung gem. § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG erfüllt sind. Der Betrag kann positiv oder negativ sein. Von dieser Regelung werden ausschließlich Neuverträge erfasst (s.a. Anemüller, Hdb. privater Kapitaleinkünfte, 3. Aufl. 2...mehr

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zfs 05/2025, Wirksamkeit von Beendigungsregelungen einer D&O Versicherung

VVG § 11; BGB § 307; AVB D&O VermSchHaftpflichtV Ziff. II 5b Leitsatz 1. Eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer D& O-Versicherung, die ohne Berücksichtigung der sich aus § 11 Abs. 1 und 3 VVG ergebenden Mindestkündigungsfrist das automatische Ende des Versicherungsvertrages mit dem Ablauf der Versicherungsperiode vorsieht, in welcher der Antrag auf Eröf...mehr

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zfs 05/2025, Anregungen für... / II. Was ist eine Versicherung und was nicht?

Ganz allgemein ist die grundlegende Idee einer Versicherung eine Verbindung zwischen einer rein privaten Vorsorge (im Regelfall durch Rücklagen) und einer rein kollektiven (zum Beispiel durch Umlagen). Der private Vorsorgeanteil liegt in dem Abschluss einer Versicherung und der Erfüllung der darin geregelten Pflichten und Obliegenheiten, der kollektive Anteil hingegen betrif...mehr

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zfs 05/2025, Anregungen für... / c) Haftungsversicherungen und Haftpflichtversicherungen

§ 100 VVG verpflichtet den Versicherer einer "Haftpflichtversicherung" den Versicherungsnehmer von Schäden Dritter freizustellen und unbegründete Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer abzuwehren. Der Begriff der "Haftpflichtversicherung" ist in diesem Fall irreführend, weil sich die Pflicht auf die Verbindlichkeiten des Versicherers bezieht und nicht auf eine Pflicht des V...mehr

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zfs 05/2025, Hinweis auf Fr... / 2 Aus den Gründen:

1. Die Kl. hat keinen Anspruch auf Invaliditätsleistungen aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Unfallversicherungsvertrag. a) Zwar hat der unstreitig mitversicherte Ehemann der Kl. durch seinen Sturz von einer Leiter am 21.6.2020 und der dadurch verursachten Fraktur des 2. Lendenwirbels einen Unfall im Sinne von Ziff. 1.3 der AUB erlitten, indem er durch ein plötzlich ...mehr

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zfs 05/2025, Wirksamkeit vo... / 2 Aus den Gründen:

[10] 1. Entgegen der Auffassung des BG hält die Klausel in Ziff. II.5.b) AVB, soweit sie das automatische Ende des Versicherungsvertrages mit dem Ablauf der Versicherungsperiode vorsieht, in welcher der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der VN gestellt worden ist, einer Inhaltskontrolle nicht stand. Die Bestimmung benachteiligt den VN unangemesse...mehr

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zfs 05/2025, Anregungen für... / a) Haftung, Gewährleistung, Garantie

Nicht jede Haftung für Risiken soll durch eine Versicherung gedeckt werden können. Von seinen Grundpflichten zum Verkauf, zur Herstellung einer mängelfreien Sache oder für eine Garantie soll ein Verkäufer, Werkunternehmer oder Garantiegeber nicht entlastet werden. Der Sinn von Versicherungen in diesen Bereichen ist es, die Risiken für ordentlich hergestellte Sachen und erbra...mehr

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zfs 05/2025, Anregungen für... / 2. Was ist ein Risiko, das von einem Versicherungsfall umfasst sein soll?

Erst in der Verbindung des zu Versichernden mit der Gefahr von außen entsteht ein Risiko im versicherungsrechtlichen Sinn. Ein Risiko bezeichnet die Möglichkeit eines Ereignisses, das mit nachteiligen Folgen verbunden sein kann. Kein Risiko ist somit ein Ereignis, dessen Eintritt sicher ist oder welches keine nachteiligen Folgen mit sich bringt. Eine Versicherung ist ein Ver...mehr

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zfs 05/2025, Anregungen für... / cc) Sterbeversicherung

Anders als bei Lebensversicherung, bei der nicht das Leben in Gänze, sondern nur für bestimmte Zeitabschnitte versichert werden kann, versichert die Sterbeversicherung kein Risiko, denn der Tod ist allen gewiss. Deshalb ist die sogenannte Sterbeversicherung nur bedingt eine Versicherung im engeren Sinn, sondern eher eine auf einen "Sterbeversicherer" ausgelagerte Vermögensvo...mehr

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zfs 05/2025, Anregungen für... / 1. Versicherungsbegriff

Der Begriff der Versicherung ist nicht abschließend legaldefiniert. § 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) definiert den Versicherungsvertrag als Verpflichtung eines Versicherers ein bestimmtes Risiko des Versicherungsnehmers oder eines Dritten durch eine Leistung abzusichern, die der Versicherer bei Eintritt des vereinbarten Versicherungsfalls zu erbringen hat und für den de...mehr

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zfs 05/2025, Anregungen für... / b) Personenversicherungen

Hier gilt hinsichtlich von Bagatellaufwendungen etwas Ähnliches wie für die meisten Sachversicherungsfälle: Im Regelfall bewegen sich die konkreten Krankheitskosten in einer Höhe, in der der Versicherungsnehmer diese Kosten selbst tragen könnte. Der Sinn dieser Versicherung liegt in der Absicherung der Risiken von gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die nicht jeden treffen ...mehr

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zfs 05/2025, Anregungen für... / VI. Fazit

Im Volksmund versteht man unter einer "Vollkaskomentalität" die Übertragung aller wesentlichen Lebensrisiken an die Gemeinschaft. Durch das Versicherungsrecht ist eine so breite und lückenlose Absicherung gar nicht möglich und der Begriff deshalb irreführend. Tatsächlich kann und sollte das Versicherungsrecht nur einen Ausschnitt von Risiken decken. Es gibt Risiken, die so u...mehr

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zfs 05/2025, Wirksamkeit vo... / 1 Sachverhalt

Der Kl., Insolvenzverwalter über das Vermögen der Insolvenzschuldnerin (I), nimmt die Bekl. aus abgetretenem Recht aus von der I und einem früheren Vorstand unterhaltenen D& O-Versicherungen in Anspruch. Die I und ihr früheres Vorstandsmitglied L schlossen mit der Bekl. in den Jahren 2013 bzw. 2014 Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen, denen unter anderem "AVB D& O – D...mehr

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zfs 05/2025, Anregungen für... / bb) Rechtsschutz in Zivil- und Verwaltungsangelegenheiten

Ähnlich wie bei der Regulierungshoheit des Haftpflichtversicherers dient das Weisungsrecht des Rechtsschutzversicherers in zivil- und verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten nicht nur der Wirtschaftlichkeit des Rechtsschutzversicherungswesens, sondern auch der Professionalisierung der Prozesskostenrisikoeinschätzung. Soweit Rechtsschutzversicherungen auch Kosten von Prozessen ...mehr

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zfs 05/2025, Anregungen für... / c) Sind Deckungsausschlüsse und Deckungsbegrenzungen gerecht?

Der durchschnittliche Versicherungsnehmer geht häufig davon aus, dass er mit einer Versicherung für eine bestimmte Sache, diese umfassend versichert hätte. Oft ist ihm nicht bewusst, dass er diese Sache grundsätzlich nur gegen bestimmte Risiken versichert hat und viele versicherte Risiken ungedeckt bleiben. Sind Risiken nicht kalkulierbar und werden sie deshalb vom Versicheru...mehr

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zfs 05/2025, Wirksamkeit vo... / Leitsatz

1. Eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer D& O-Versicherung, die ohne Berücksichtigung der sich aus § 11 Abs. 1 und 3 VVG ergebenden Mindestkündigungsfrist das automatische Ende des Versicherungsvertrages mit dem Ablauf der Versicherungsperiode vorsieht, in welcher der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Versicherungsneh...mehr

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zfs 05/2025, Anregungen für... / 3. Was sind gleichartige Risiken?

Der Zweck von Versicherungen ist es, möglichst ähnliche Risiken zusammenfassen, die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts und die möglichen Schadenshöhen zu kalkulieren. Der einzelne Versicherungsnehmer trägt das Risiko der anderen Versicherungsnehmer nicht direkt, sondern nur kalkulatorisch mit. Da in etwas gleichartige Risiken zusammengefasst werden, ist das Risiko de...mehr

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zfs 05/2025, Anregungen für... / aa) Rechtsschutz bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Die gesellschaftlich gewollte präventive Wirkung von Strafen würde unterlaufen werden, wenn man sich gegen Geldstrafen versichern könnte. Differenzierter sind Versicherungen gegen die Kosten der Verteidigung in der Strafverfolgung zu werten. Die Hilfe für eine ordnungsgemäße Verteidigung ist grundsätzlich rechtsstaatskonform und deshalb versicherbar. Nicht ganz so eindeutig ...mehr

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zfs 05/2025, Anregungen für... / cc) Cyberversicherung

Cyberversicherungen, mit der die Deckung von Lösegeldforderungen gegen Erpressungen gedeckt werden sollen, sind keine Rechtsschutzversicherungen, weil die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in § 125 VVG nur die rechtsstaatgemäßen Rechtsinstrumente umfasst. Das Verbot solcher Lösegelddeckungen soll den Abwehrwillen potenzieller Opfer stärken und die Wahrscheinlichkeit von...mehr

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zfs 05/2025, Anregungen für... / d) Rechtsschutzversicherungen

Rechtsschutzversicherungen haben mit den Haftpflichtversicherungen gemeinsam, dass es grundsätzlich nicht nur um die rechtlichen Interessen zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer geht, sondern um Rechtsverhältnisse zwischen Versicherungsnehmer und Dritten, einschließlich des Staates mit seinen Sanktionsansprüchen. aa) Rechtsschutz bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten...mehr

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zfs 05/2025, Anregungen für... / IV. Freier Markt und staatliche Regulierung

Grundsätzlich ist eine Versicherung sinnvoll, wenn sie erstens für die Versicherungsnehmer per Saldo vorteilhafter ist als die private Vorsorge oder die Absicherung über Solidarleistungen, zweitens die Versicherer wirtschaftlich nicht überfordert und drittens gesellschaftlichen Interessen nicht zuwiderläuft. Dieser Grundsatz bedarf weiterer Darlegungen: 1. Was soll versicherb...mehr

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zfs 05/2025, Anregungen für... / c) Abgrenzungen

Grenzfälle sind Ereignisse, deren Eintritt wahrscheinlich, aber nicht sicher, ist. Ein Beispiel ist, ab einem bestimmten Alter eine Brille zu benötigen. Eindeutig kein Risiko wird durch eine Sterbeversicherung versichert, denn der Tod ist gewiss. Der Zeitpunkt des Todes ist dagegen nicht gewiss. Insofern ist eine Lebensversicherung, mit der das Risiko des Todes vor einem bes...mehr

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zfs 05/2025, Anregungen für... / 4. Rechtsphilosophische Erwägungen für die speziellen Versicherungszweige

a) Sachversicherungen Sachversicherungen sind die Klassiker des Versicherungsrechts. Sie können als reine Absicherungsinstrumente gegen wirtschaftliche Überforderungen bei hohen Risiken für Haftungsverbindlichkeiten dienen, können aber auch unterhalb der Schwelle der wirtschaftlichen Überforderung sinnvoll sein, um große Sprünge im Aufwand zu glätten. Bei kleineren Schäden bei...mehr

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zfs 05/2025, Anregungen für... / a) Leistungsgerechtigkeit ohne Risikoeintritt

Der typische Versicherungsnehmer, der über Jahre keinen Schaden erlitten hat, der zu einer direkten Leistung des Versicherers hätte führen müssen, bedauert oft, dass er seine Prämien "umsonst" geleistet hätte. Diese Sichtweise beruht auf einer individuellen Sichtweise, die im Status ex ante stehengeblieben ist. Denn mit Eingehung eines Versicherungsvertrages ist der Versiche...mehr

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zfs 05/2025, Anregungen für... / b) Verschleiß

Kein Risiko ist der normale Verschleiß. Ein in Betrieb befindliches mechanisches System, wie eine Maschine oder ein Fahrzeug, unterliegt grundsätzlich dem Verschleiß. Verschleiß ist nachteilig für die Sache, aber kein Risiko, weil der Verschleiß durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache sicher ist und kein außerordentliches Ereignis, wie die Verwirklichung eines Risiko...mehr

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zfs 05/2025, Anregungen für... / a) Sachversicherungen

Sachversicherungen sind die Klassiker des Versicherungsrechts. Sie können als reine Absicherungsinstrumente gegen wirtschaftliche Überforderungen bei hohen Risiken für Haftungsverbindlichkeiten dienen, können aber auch unterhalb der Schwelle der wirtschaftlichen Überforderung sinnvoll sein, um große Sprünge im Aufwand zu glätten. Bei kleineren Schäden bei Ereignissen des tägl...mehr

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zfs 05/2025, Anregungen für... / aa) Krankenversicherungsrecht

Gerade im Krankenversicherungsrecht sind besondere Kenntnisse des medizinischen Kostenrechts erforderlich. Der durchschnittliche Versicherungsnehmer ist kaum in der Lage, die Angemessenheit von Rechnungsbeträgen in der medizinischen Leistungserbringung prüfen zu können. Es ist deshalb sinnvoll, dass gerade in diesem Bereich eine professionelle Überprüfung durch den privaten ...mehr

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zfs 05/2025, Anregungen für... / c) Obliegenheiten

Die Musterfassung des Gesamtverbandes der Versicherer für die Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen erläutern zwar, dass es sich bei Obliegenheiten um "Verhaltensregeln" handelt, deren Verletzung den Versicherungsschutz gefährden kann, führt dies aber nicht weiter aus und verzichtet, anders als beim Ausschluss, auf eine Begründung.[36] Angemessene Obliegenheiten stä...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1.1.1 Mutterschaftsgeld nach § 24i Abs. 1 SGB V

Rz. 9 Mutterschaftsgeld nach § 24i Abs. 1 SGB V erhalten "weibliche Mitglieder" einer gesetzlichen Krankenkasse, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben oder denen wegen der Schutzfristen nach § 3 MuSchG kein Arbeitsentgelt gezahlt wird.[1] Rz. 10 Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bemisst sich nach §§ 186 ff. i. V. m. §§ 5, 9 SGB V. ...mehr

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zfs 05/2025, Anregungen für... / bb) Lebensversicherungen

Unter diesem Oberbegriff werden zwei ganz unterschiedliche Konzepte zusammengefasst, die deutlich voneinander unterschieden werden sollten. Die Risikolebensversicherung versichert das Risiko vor einem bestimmten Alter zu versterben und nahestehende Personen oder Gläubiger für diesen Fall abzusichern. (Noch) auf Unterstützung angewiesene Angehörige mit diesem Instrument abzus...mehr