Fachbeiträge & Kommentare zu Vermieter

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Mieter kann der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. 2Dies gi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Ausgeschlossene Gründe.

Rn 15 Nach § 574 III werden zu Gunsten des Vermieters nur diejenigen Gründe berücksichtigt, die der Vermieter im Kündigungsschreiben genannt hatte (§§ 568 II, 573 III, Hamm WuM 92, 230 [OLG Hamm 16.03.1992 - 30 REMiet 6/91]), es sei denn, die Umstände, die ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses begründen, sind erst nach der Kündigun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Haftung des Erwerbers auf Kautionsrückzahlung.

Rn 1 Neu und für den Erwerber riskant (zur Verjährung seiner Ansprüche vgl LG Wuppertal ZMR 16, 116) ist dessen Haftung gem § 566a (ggf iVm § 578) für die Rückgewähr der Mietkaution, die der Mieter an seinen Veräußerer/Rechtsvorgänger gezahlt hat (Streyl NZM 10, 343; LG Berlin GE 10, 1272, BGH ZMR 11, 785: auch wenn es vor der MietRRef 2001 weitere Veräußerungsfälle gegeben ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Der Kündigungsgrund nach § 543 I.

Rn 4 Nach der Generalklausel in § 543 I 1 können beide Parteien das Mietverhältnis aus wichtigem Grund kündigen. Wann ein wichtiger Grund vorliegt, ist in 2 ausgeführt. Hiernach kommt es darauf an, ob dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Fehlen zugesicherter Eigenschaft gem § 536 II.

Rn 18 Das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft steht einem Mangel gleich, auch wenn keine erhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung vorliegt. Deshalb erklärt II nur I 1 u 2, nicht aber I 3 für anwendbar. Eine Differenzierung zwischen Sachmangel und zugesicherter Eigenschaft ist somit geboten, wenn die Erheblichkeit der Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit zweifelhaft (MüK...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Grundsatz.

Rn 128 Der Vermieter kann dem Mieter nach dem Vertrag oder den Umständen die Lieferung von Versorgungsleistungen schulden, etwa Strom, Wasser und Gas (BGH NJW 14, 1951 Rz 15). Ob ein Mieter Anspruch darauf hat, dass die Mieträume an das allgemeine Versorgungsnetz angeschlossen werden, oder ob er den Strom vom Vermieter zu beziehen hat, hängt vom Inhalt des Mietvertrags ab (B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Versorgungssperre.

Rn 129 Nach Beendigung eines Mietverhältnisses ist der Vermieter berechtigt, ggü dem unredlichen Mieter die Versorgungsleistungen einzustellen und diese gem § 273 I zurückzubehalten (für die Gewerberaumiete BGH NJW 09, 1947, 1949; KG ZMR 08, 47, 48; für die Wohnraummiete AG Bergheim ZMR 05, 53). Die Unterbrechung der Wasserversorgung (aber auch Gas, Wärme, Abfall und ggf Str...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Rückwirkung (§ 560 II 2).

Rn 13 Beruht die Erhöhungserklärung auf dem Umstand, dass sich Betriebskosten (§ 556 Rn 3) rückwirkend erhöht haben, zB die Grundsteuer, wirkt die Erhöhungserklärung nach § 560 II 2 auf den Zeitpunkt der Erhöhung der Betriebskosten, höchstens jedoch auf den Beginn des der Erklärung vorausgehenden Kalenderjahres zurück, sofern der Vermieter die Erklärung innerhalb von drei Mo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 194 Nach § 535 I 3 hat grds der Vermieter die auf der vermieteten Sache ruhenden Lasten (s § 103 Rn 1) zu tragen. Das sind sämtliche Lasten, die ihn als Eigentümer oder dinglich Berechtigten treffen. Die Verpflichtung des Vermieters betrifft sowohl die öffentlich-rechtlichen Lasten, zB Grundsteuern (Hamm ZMR 86, 198), Kanalisationsgebühren, Schornsteinfegergebühren, Straß...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Antragstellung.

Rn 4 Antragsberechtigt ist der Nachlassgläubiger, der beabsichtigt, einen Anspruch gg den Nachlass gerichtlich durchzusetzen und jeder, der berechtigt ist, eine Forderung des Nachlassgläubigers geltend zu machen (Soergel/Naczinsky § 1961 Rz 2). Ist der Anspruch eines Miterben auf Erbauseinandersetzung gerichtet, fehlt es an einem gg den Nachlass gerichteten Anspruch (Naumbg ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Allgemeines.

Rn 58 Mieter treffen kraft Gesetzes mit Übergabe der Mietsache (nicht mit Unterzeichnung des Vertrags) als Nebenpflicht ungeschriebene Obhuts- und Sorgfaltspflichten (BGH NZM 19, 816 Rz 15; NJW 18, 1746 [BGH 28.02.2018 - VIII ZR 157/17] Rz 18; s für die Wohnraummiete § 543 II 1 Nr 2). Aufgrund dieser Pflichten hat ein Mieter alles zu unterlassen, was zu einer Verschlechterun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat der Mieter die Betriebskosten für Wärme oder Warmwasser zu tragen und stellt der Vermieter die Versorgung von der Eigenversorgung auf die eigenständig gewerbliche Lieferung durch einen Wärmelieferanten (Wärmelieferung) um, so hat der Mieter die Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten zu tragen, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Eingriff (›in sonstiger Weise‹).

Rn 58 Der Bereicherungsanspruch aus § 812 I 1 Alt 2 setzt einen Eingriff in die Rechtssphäre des Bereicherungsgläubigers voraus. Was genau darunter zu verstehen ist, ergibt sich aus § 812 I 1 Alt 2 nicht. Für eine tatbestandskonforme Definition des Begriffs ist zu unterscheiden zwischen dem eigentlichen Eingriffsakt, seiner Qualifizierung als unbefugt und seinem Objekt. Rn 5...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Verwendungsrisiko.

Rn 2 Nach § 537 I 1 wird darauf abgestellt, ob der Mieter durch einen in seiner Person liegenden Grund (auch vorzeitiger Auszug, Saarbr IMR 15, 336; LG Berlin WuM 16, 227; vorzeitige Schlüsselrückgabe, Agatsy IMR 18, 154) an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird. Gleiches gilt, wenn zwar kein Hinderungsgrund vorliegt, der Mieter aber den Gebrauch nicht ausüben w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. 2Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Künd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 3 § 562b I regelt ein speziell ausgestaltetes Selbsthilferecht (BGH ZMR 06, 23; Kobl NZM 05, 784), das weniger voraussetzt als die §§ 229 f, die daneben anwendbar bleiben (Celle ZMR 94, 163, 164) und nicht so weit wie das Selbsthilferecht nach § 859 I reicht, da gg den Vermieter mangels unmittelbaren Besitzes keine verbotene Eigenmacht (§ 858 I) verübt werden kann. Voraus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Zeitpunkt (Abrechnungszeitraum).

Rn 42 Nach § 556 III 1 ist ›jährlich‹ abzurechnen (Abrechnungszeitraum/Abrechnungsperiode); s für den preisgebundenen Wohnraum § 20 III 2 NMV 1970. Der Abrechnungszeitraum darf ein Jahr nicht überschreiten (BGH NZM 08, 520 Rz 10). § 556 III 1 schreibt nicht vor, welcher jährliche Zeitraum der Abrechnung zugrunde zu legen ist (BGH NZM 08, 520 Rz 10). In Betracht kommen etwa d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 9 § 573c IV bestimmt – allerdings nicht für Altmietverträge vor dem 1.9.01 (BGH ZMR 05, 446), sofern die Kündigung vor dem 1.6.05 (Art 229 § 3 X 2 EGBGB) ausgesprochen wurde –, dass eine zum Nachteil des Mieters von § 573c I oder III abw Vereinbarung unwirksam ist. Nachteilig für den Mieter ist eine verkürzte Frist für den Vermieter sowie eine verlängerte Frist für den Mi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Nachgeholte Auskunft (§ 556g Ia 3).

Rn 20 § 556g Ia 3 ist auf Initiative des Rechtsausschusses in das Gesetz eingefügt worden. Er soll die Folge des § 556g Ia 2 abwenden und den Vermieter schützen, der die Auskunft nur versehentlich nicht erteilt hat oder die Erteilung der Auskunft nicht beweisen kann (BTDrs 19/6153, 21). Der Schutz besteht darin, dass der Vermieter die nicht erteilte oder unvollständige oder ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / g) Gewerbe in zu Wohnzwecken angemieteter Wohnung.

Rn 169 Unter den nach der Verkehrsanschauung zu bestimmendem Begriff des ›Wohnens‹ fallen auch solche berufliche Tätigkeiten, die der Mieter – etwa im häuslichen Arbeitszimmer – in einer nicht nach außen in Erscheinung tretenden Weise ausübt (BGH NJW 13, 1806 Rz 14), zB die Unterrichtsvorbereitung eines Lehrers, die Telearbeit eines Angestellten, die schriftstellerische Täti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Rechtsfolgen.

Rn 29 Liegen die in Rn 27–28 genannten Voraussetzungen vor, kann der Vermieter einseitig durch Erklärung in Textform (§ 126) bestimmen, dass die Betriebskosten zukünftig abweichend von der getroffenen Vereinbarung ganz oder tw nach einem Maßstab umgelegt werden dürfen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der erfassten unterschiedlichen Verursachung Rechnung tr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Anspruch des Mieters.

Rn 4 Wenn Dauer und Umfang des Leerstandes unter Berücksichtigung der Höhe der verbrauchsunabhängigen Kostenbestandteile eine für die Mieter nicht mehr hinnehmbare Mehrbelastung ergeben, ist der Vermieter nach §§ 242, 313 verpflichtet, diesem Umstand durch eine Änderung der Umlageschlüssel Rechnung zu tragen (zur HeizkostenV s BGH ZMR 15, 284 Rz 24) oder den Mietern in ander...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (1) Träger und Allgemeines.

Rn 49 Bei Grundstücken und Räumen treffen die Verkehrspflichten den Vermieter (BGH NZM 18, 509 [BGH 21.02.2018 - VIII ZR 255/16] Rz 20; NJW 15, 2111 [BGH 06.05.2015 - VIII ZR 161/14] zu Legionellen; NJW 09, 143 [BGH 15.10.2008 - VIII ZR 321/07] Rz 13; s § 823 Rn 2 ff). Der Mieter ist der Träger für die Innenräume (Rn 59) sowie für andere Räume und Flächen, wenn die Verkehrsp...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Miet- und Leasingverträge, WEG.

Rn 28 Der Vermieter verabredet ein Aufrechnungsverbot ggü seinem Mietzinsanspruch, um dessen zeitnahe Durchsetzbarkeit zu sichern. Hierauf kann er sich nach dem Ende des Mietverhältnisses regelmäßig nicht mehr berufen (BGH NJW-RR 00, 530). Ebenso liegt es hinsichtlich einer Klausel, die eine Vorankündigungsfrist für eine Aufrechnung bestimmt (BGH NJW-RR 88, 329 [BGH 16.12.19...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Insolvenz, Einzelzwangsvollstreckung und Zwangsverwaltung auf Vermieterseite.

Rn 22 Die Barkaution geht zunächst in das Vermögen des Vermieters über. Unterbleibt eine vorgeschriebene gesonderte Anlage, ist der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution und der Schadenersatzanspruch wegen Unterlassens der gesonderten Anlage im Fall der Vermieterinsolvenz eine einfache Insolvenzforderung nach § 38 InsO (BGH ZMR 08, 280, Eckert ZMR 10, 9, Timme NZM...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Zwangsvollstreckung, Insolvenz.

Rn 8 Bei der Zwangsversteigerung gilt § 566b 1 beim Eigentümerwechsel kraft Zuschlags nach § 57 ZVG analog in Fällen, in denen der Vermieter vor der Beschlagnahme (§ 57b I 1 ZVG) über den Mietanspruch verfügt. Für die Zwangsverwaltung gilt § 566b nicht. Hier gelten die §§ 1124 und 1125 bei Beschlagnahme durch einen Grundschuld- oder Hypothekengläubiger. Betreibt ein sonstige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Beweislast.

Rn 21 Der Vermieter, der zB eine Mieterhöhung verlangt, trägt nach allgemeinen Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast für die in Ansatz zu bringende tatsächliche Wohnfläche (BGH ZMR 17, 721 Rz 13). Wenn er eine bestimmte Wohnfläche vorträgt, genügt dies den Anforderungen an eine substanziierte Darlegung. Der sodann erklärungsbelastete Mieter hat – soll sein Vortrag beach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Schadensersatz, Auskunfts- und Unterlassungsansprüche.

Rn 14 Dem Vermieter stehen grds Schadensersatzansprüche wegen erlaubnisloser Untervermietung aus § 280 I 1 bzw Unterlassungsansprüche aus § 541 neben dem Recht zur fristlosen Kündigung zur Seite. In der Gewerbemiete kann ein Auskunftsanspruch hinsichtlich des Namens und der Firma des Untermieters, der Art der Nutzung, der Höhe der Untermiete sowie der Vertragslaufzeit besteh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Durchführung.

Rn 28 Der Vermieter muss eine einseitige empfangsbedürftige Erklärung in Textform (§ 126b) abgeben. Die Erklärung muss den Umfang der Vertragsänderung klar erkennen lassen. Insb muss der künftige Umlageschlüssel so eindeutig dargestellt werden, dass der Mieter die Abrechnung nachprüfen kann (LG Hamburg ZMR 98, 36). Eine Begründungspflicht sieht das Gesetz nicht vor. Die Erkl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Erhöhung der Miete, II.

Rn 12 Der Vermieter kann Untermietzuschlag (Anhebung der Grundmiete und/oder der Betriebskosten; Schlosser AnwZertOnline 12/16 Anm. 1, LG Berlin MM 18, Nr 5, 27) verlangen für die Erteilung der Erlaubnis, wenn ihm die Drittüberlassung anderenfalls nicht zuzumuten ist (Kunze JurisPR-MietR 11/19 Anm 3; AG Hamburg ZMR 18, 53; LG Berlin WuM 19, 373 u MM 18, Nr 5, 27). Erhöhung d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Keine Erklärung des entgegenstehenden Willens binnen zwei Wochen.

Rn 7 Die formlose empfangsbedürftige Erklärung des entgegenstehenden Willens, welche durch schlüssiges Verhalten erfolgen kann, muss der anderen Partei binnen zwei Wochen zugehen. Die rechtzeitige Erklärung ggü dem Gericht ist nicht ausreichend (LG Berlin NZM 01, 40 [LG Berlin 31.03.2000 - 64 S 534/99]). Aus der Erklärung muss für den objektiven Empfänger erkennbar sein, das...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift dient im Wesentlichen nur der Klarstellung. Der Mieter wird durch diese Vorschrift und ihr Abmahnungserfordernis ggü dem Vorgehen des Vermieters bei nur einmaligen Vertragsverstößen des Mieters geschützt. Dieser vertragliche Schutz läuft allerdings leer, wenn der Vermieter zugleich die Eigentümerstellung hat und Ansprüche aus § 1004 ggf ohne vorherige Abm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 14 Zur Begründung seines Mieterhöhungsverlangens kann ein Vermieter auf einen einfachen (§ 558c) oder qualifizierten (§ 558d) Mietspiegel Bezug nehmen. Der Vorzug besteht darin, dass ordnungsgemäß aufgestellte Mietspiegel – inhaltliche Anforderungen sind in §§ 558c, 558d geregelt – idR auf einer breiten Tatsachenbasis beruhen. Was ein Mietspiegel ist, definiert § 558c I, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 16 Zum – wenig passenden – Begriff ›Aufwendung‹ s zunächst § 256 Rn 3. Gemeint ist, dass dem Mieter die Kosten und Schäden zu ersetzen sind, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Duldungspflicht entstehen (s.a. BGH NJW 15, 2419 [BGH 13.05.2015 - XII ZR 65/14] Rz 25; 13, 223 Rz 18) und die geeignet waren, Störungen des Mietgebrauchs zu begegnen oder damit verbundene Na...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einschränkung der Sozialklausel, § 576a I.

Rn 3 Zur Interessenabwägung: Bei werks eigenen Mietwohnungen sind die Interessen des Kündigenden (Vermieter = Arbeitgeber), bei werks fremden Werkmietwohnungen sind Interessen des Vermieters und des personenverschiedenen belegungsberechtigten Arbeitgebers/Dienstberechtigten zu berücksichtigen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Wirkung der Beschränkung.

Rn 9 Die Beschränkung der Geltendmachung durch § 562d führt nicht etwa zum (teilweisen) Erlöschen des Pfandrechts. Verbleibt nach Befriedigung der vorrangigen Forderungen des Vermieters sowie der Forderung des Pfändungspfandgläubigers ein Resterlös, so steht dieser auch über die zeitliche Grenze des § 562d hinaus dem Vermieter zu (Lammel § 562d Rz 14).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Macht der Vermieter eine Mieterhöhung nach § 558 oder § 559 geltend, so kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. 2Kündigt der Mieter, so tritt die Mieterhöhung nicht ein. (2) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / dd) Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots.

Rn 54 Der Vermieter von Wohn- und Gewerberaum muss nach § 556 III 1 Hs 2 bzw § 242 als vertragliche Nebenpflicht den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachten. Zu den Einzelheiten s § 556 Rn 139.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Notwendigkeit.

Rn 9 Nach in § 535 I 3, II hat grds der Vermieter die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen (§ 535 Rn 196). Dazu gehören auch die Betriebskosten (BGH ZMR 19, 328 Rz 11; NZM 12, 608 Rz 13). Das Gesetz geht mithin davon aus, dass der Vermieter die aus der Gebrauchsgewährung herrührenden Kosten in die Miete einkalkuliert und diese mit der Miete (§ 535 Rn 176) abgegolten w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Zurückbehaltungsrecht.

Rn 115 Dem Mieter steht ggü der Nachforderung nach § 273 I ein temporäres Zurückbehaltungsrecht zu, solange der Vermieter ihm keine Überprüfung der Abrechnung durch Einsicht in die Belege (Rn 152 ff) ermöglicht (BGH NZM 22, 373 [BGH 26.10.2021 - VIII ZR 150/20] Rz 13; NJW 21, 693 Rz 12; NZM 19, 620 Rz 38; NJW 18, 1599 Rz 27). Zu den Abrechnungsunterlagen, auf die sich das Ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Fehlen des schutzwürdigen Eigeninteresses.

Rn 49 Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn der Berechtigte kein sachliches Eigeninteresse verfolgt, sei es, dass die Rechtsausübung nur zweckfremden oder unlauteren Motiven dient (BGHZ 5, 186, 189), sei es, dass die Rechtsausübung mangels irgendeines sachlichen Eigeninteresses des Ausübenden völlig nutzlos ist (BGHZ 93, 338, 350; NK/Krebs § 242 Rz 84). Von dieser A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IX. Mehrere Abrechnungen.

Rn 66 Ob der Vermieter eine Abrechnung für sämtliche Betriebskosten vorlegen muss/darf oder ob getrennte Abrechnungen zu erstellen sind, va die getrennte Abrechnung von Heiz-/Warmwasser- und den anderen Betriebskosten, richtet sich nach Auslegung des Mietvertrags. Dabei spricht es für eine getrennte Abrechnung, wenn verschiedene Abrechnungszeiträume vereinbart sind, zB Heizk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 5 § 558 I 2 stellt klar, dass das Mieterhöhungsverlangen ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden kann (Sperrfrist). Der Vermieter hat seinen nicht abtretbaren Anspruch auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete (Rn 8) aber erst, wenn diese zum Erhöhungszeitpunkt seit 15 Monaten unverändert ist (Wartefrist). Div...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Grundsatz.

Rn 21 Der Vermieter muss zur Begründung den aktuellen Spiegel nutzen (LG Stuttgart NZM 10, 161). Hat der Vermieter allerdings bei Abgabe des Verlangens einen noch nicht veralteten Mietspiegel genutzt, muss er seine Begründung später natürlich nicht auf den neuen, bei Zugang geltenden umstellen (LG Berlin GE 08, 1057; 06, 626). Im Prozess soll er dann einen Stichtagszuschlag ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 105 Der Vermieter darf die Mietsache, solange sie im Besitz des Mieters steht, grds nicht gg den Willen des Mieters verändern; dies gilt auch für nach § 535 I 2 geschuldete Erhaltungsmaßnahmen. Etwas anderes gilt va, wenn der Mieter eine Veränderung nach § 555d I dulden muss. Hierzu gehört auch eine Vergrößerung der Mietsache nach § 555b Nr 7 (BGH WuM 14, 546 [BGH 02.07.2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vertragsgrenzen (§ 556a I 2).

Rn 6 § 556a I 2 schreibt keine Verbrauchserfassung vor (BGH ZMR 10, 282 Rz 15). Auch Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung abhängen, sind daher nach hM vGw nicht nach § 556a I 2 umzulegen (BGH ZMR 10, 282 Rz 15 und Rz 20; NZM 08, 444 Rz 12). Stellungnahme. Der hM ist zu folgen, aber nur dann, wenn der Vermieter nicht nach Öffentl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Verstöße.

Rn 43 Verstößt der Vermieter gg Aufklärungspflichten, macht er sich nach §§ 311a, 241 II, 280, 282 schadensersatzpflichtig; ggf ist auch eine Anfechtung möglich (Rostock ZMR 09, 527, 528). Ferner kann der Mieter kündigen oder – vor Überlassung der Mietsache – zurücktreten oder nach § 123 anfechten. Verstößt der Mieter gg seine Aufklärungspflichten oder seine Pflicht, zulässi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Fehlen der Voraussetzungen.

Rn 16 Fehlen die Voraussetzungen, kann der Vermieter die fiktiv zu berechnenden bisherigen Betriebskosten gem §§ 7 II, 8 III HeizkostenV verlangen, nicht aber sonstige Kosten des Energielieferanten (Pfeifer MietRB 13, 94, 102; Horst MDR 13, 189, 193). Bezugspunkt der Berechnung ist nach dem Willen des Gesetzgebers die neue Heizungsanlage. Denn der Mieter kann nach § 5 WärmeL...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Obergrenze.

Rn 32 § 556 I 1 sieht keine Obergrenze vor, welche Betriebskosten in welcher Höhe umgelegt werden können (BGH NJW 13, 597 Rz 11; s.a. ZMR 22, 282 Rz 32). Eine allgemeine Abwägung der Interessen von Mieter und Vermieter gegeneinander findet über den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit (Rn 140 ff) hinaus nicht statt (BGH ZMR 22, 282 Rz 33). Es wird allein diskutiert, ob der Vermi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Umzug unzumutbar.

Rn 9 Ist der Umzug nur zeitweilig unzumutbar, kann nicht auf die Einräumung einer gerichtlichen Räumungsfrist gem § 721 ZPO verwiesen werden, auch wenn diese die Härte wesentlich abmildert. Der Vermieter hat während der Räumungsfrist nämlich nur eine eingeschränkte Erhaltungspflicht. Gerade bei älteren Mietern ist deren Verwurzelung (BGH ZMR 21, 470: langjährige Mietdauer lä...mehr