Fachbeiträge & Kommentare zu Vermieter

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Eintritt des Vermieters.

Rn 6 Nach § 565 I 1 tritt der Vermieter bei der Beendigung des Mietverhältnisses in die Rechte und Pflichten nach dem Mietverhältnis zwischen dem Mieter und dem Dritten ein (LG Berlin ZMR 15, 25), und zwar auch wenn die Untervermietung an den Geschäftsführer des Hauptmieters erfolgte (Hambg ZMR 23, 974). Str ist, ob es zu einer vollständigen Vertragsübernahme oder aber zu ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / K. Ansprüche/Forderungen des Vermieters.

Rn 15 Bereits fällige vor Eigentumsumschreibung begründete Ansprüche verbleiben beim bisherigen Vermieter und müssen ggf im notariellen Kaufvertrag durch Abtretung rechtsgeschäftlich auf den Erwerber übertragen werden. Hatte der ursprüngliche Vermieter den Vertrag wirksam mit einer Kündigungsfrist gekündigt, die bei Eigentumsübergang noch nicht abgelaufen war, so entsteht de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anspruch des Vermieters.

Rn 3 Der Vermieter hat grds keinen Anspruch, dass leerstehende Räume/Wohnungen/Flächen zu seinen Gunsten aus der Umlegung bestimmter Betriebskosten ausgenommen werden. Nur im Einzelfall kann er nach §§ 242, 313 die Zustimmung zu einer Änderung des vereinbarten Flächenschlüssels dahin gehend verlangen, dass die Flächen leerstehender Wohnungen in die Umlegung bestimmter – insb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / J. Kündigung des Vermieters.

Rn 14 Hinsichtlich der Umwandlungsfälle wird auf die Kommentierung zu § 577a verwiesen. Soweit der ursprüngliche Vermieter vor Eigentumsübergang wirksam gekündigt hat, verliert diese Kündigung nur im Fall persönlicher Kündigungsgründe (insb Eigenbedarf) ihre Wirkung mit Eigentumsübergang, es sei denn der bisherige Kündigungsgrund besteht in seiner Person fort (LG Itzehoe ZMR...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ausreichende Sicherung des Vermieters.

Rn 9 Die in den Mieträumen verbleibenden Sachen reichen zur Sicherung offenbar aus. Für die Wertermittlung ist nicht von dem objektiven Wert der verbleibenden Sachen auszugehen, sondern von dem zu erwartenden Versteigerungserlös. Sachen, bei denen das Eigentum des Mieters nicht feststeht, bleiben hierbei außer Betracht. Dass die verbleibenden Sachen zur Sicherung ausreichen,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 546a BGB – Entschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe.

Gesetzestext (1) Gibt der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Miete verlangen, die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist. (2) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. A. Grundsätzliches. Rn 1 § 546a wurde durch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 573a BGB – Erleichterte Kündigung des Vermieters.

Gesetzestext (1) 1Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. 2Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate. (2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermiet...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 573b BGB – Teilkündigung des Vermieters.

Gesetzestext (1) Der Vermieter kann nicht zum Wohnen bestimmte Nebenräume oder Teile eines Grundstücks ohne ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 573 kündigen, wenn er die Kündigung auf diese Räume oder Grundstücksteile beschränkt und sie dazu verwenden will,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 573 BGB – Ordentliche Kündigung des Vermieters.

Gesetzestext (1) 1Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. 2Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen. (2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / N. Bürgenhaftung des Vermieters gem § 566 II.

Rn 19 Zum Schutz des Mieters vor einem zahlungsunfähigen Erwerber konstituiert § 566 II eine Bürgenhaftung des bisherigen Vermieters. Dieser kann durch die Mitteilung vom Eigentumsübergang jedoch schnell eine Haftungsbefreiung erreichen. Zu beachten ist bei der Haftungsbefreiung jedoch, dass bei einem Zeitmietvertrag die bürgenähnliche Haftung bis zum Ende der Mietzeit beste...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / X. Ansprüche des Vermieters bei unwirksamer Klausel.

Rn 23 Es besteht kein Anspruch auf Vertragsanpassung (§ 313, Börstinghaus WuM 05, 675, Klimke/Lehmann-Richter WuM 06, 653 [BGH 18.10.2006 - VIII ZR 52/06], Klimke WuM 10, 8; aA nur Horst DWW 07, 48). Der Vermieter muss dem Mieter Verhandlungen über eine Vertragsänderung (Ziel: wirksame Schönheitsreparaturenklausel mit ex-nunc-Wirkung, LG München II NZM 08, 608) anbieten. Nac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / L. Pflichten des Vermieters; Ansprüche des Mieters.

Rn 16 Für Ansprüche des Mieters sind der Eigentumsübergang und die Fälligkeit der Ansprüche maßgebend. Alle vor Eigentumsübergang bereits fälligen Ansprüche (zur Kaution vgl BGH ZMR 07, 529; zum Mieterdarlehen LG Berlin ZfIR 10, 813, wegen Verletzung von Verkehrspflichten LG Berlin GE 18, 642) sind gg den ursprünglichen Vermieter zu richten, während der Erwerber für die zeit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Des Vermieters.

aa) Schutzpflichten. Rn 45 Den Vermieter treffen für die Mietsache Schutzpflichten. Zu diesen Pflichten sind der Störungsschutz (Rn 46) und die Verkehrspflichten zu zählen (s Rn 49) sowie der Schutz Dritter, die mit der Mietsache in Berührung kommen (Rn 56; s.a. Vor §§ 328 bis 335 Rn 5 ff). In einem weiteren Sinne gehört hierher auch ein Konkurrenzschutz (Rn 183). Die vom Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Rechte des Vermieters.

I. Schadensersatz, Auskunfts- und Unterlassungsansprüche. Rn 14 Dem Vermieter stehen grds Schadensersatzansprüche wegen erlaubnisloser Untervermietung aus § 280 I 1 bzw Unterlassungsansprüche aus § 541 neben dem Recht zur fristlosen Kündigung zur Seite. In der Gewerbemiete kann ein Auskunftsanspruch hinsichtlich des Namens und der Firma des Untermieters, der Art der Nutzung, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Nach Willkür des Vermieters (§ 556a II 1).

1. Sinn und Zweck. Rn 25 § 556a II 1 verfolgt das Ziel, mehr Abrechnungs- und Kostengerechtigkeit zu schaffen (BGH ZMR 16, 521 Rz 19). Er räumt dem Vermieter allerdings nur ein Recht ein. Der Mieter hat keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter von der Änderungsmöglichkeit Gebrauch macht – auch wenn Erfassungsmöglichkeiten vorhanden sind (Rn 31). Aus § 556a II 1 folgt auch k...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Vorvertragliche Aufklärungspflichten des Vermieters.

aa) Grundsatz. Rn 38 Der Vermieter hat nach den allg Grundsätzen (§ 123 Rn 8) grds keine Pflicht, den Mieter über besondere Umstände zur Mietsache aufzuklären. Es ist nicht seine Sache, dem Mieter das Vertragsrisiko abzunehmen und dessen Interessen wahrzunehmen. Der Mieter – auch der gewerbliche – muss selbst prüfen und entscheiden, ob der beabsichtigte Vertrag für ihn von Vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Duldung eines Betretungs- und Besichtigungsrechtes des Vermieters.

(1) Übersicht. Rn 60 Die Mietvertragsparteien können ein Betretungs- und Besichtigungsrecht vereinbaren (BGH ZMR 23, 776 Rz 16; Agatsy IMR 18, 443, 445) oder es jedenfalls vertraglich näher ausgestalten. Liegt eine solche an § 307, § 138 I (s BVerfG ZMR 93, 405, 409; LG München II NJW-RR 09, 376) zu messende Vereinbarung vor, ist diese für Umfang und Ausgestaltung des Betretu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Rückzahlungen des Vermieters.

I. Guthaben. Rn 122 Die Rückzahlung eines Guthabens ist – entspr der Nachzahlung – mit Zugang einer ›formal‹ ordnungsgemäßen Abrechnung (Rn 52 ff) fällig (BGH NJW 13, 859 Rz 12; ZMR 05, 281 unter 1. b). II. Rückzahlung nicht geschuldeter Vorauszahlungen. Rn 123 Hat der Mieter eine Nachzahlung geleistet, obwohl der Vermieter die Ausschlussfrist von § 556 III 3 versäumt hat, so b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gesicherte Forderungen/Ansprüche des Vermieters.

Rn 4 IdR wird die Kaution für alle Verpflichtungen des Mieters aus dem Mietverhältnis bestellt. Sie sichert sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen des Vermieters (inkl Kosten der Rechtsverfolgung, LG Heilbronn WuM 98, 20) gg den Mieter. Die durch eine Bank zu übernehmende Bürgschaft muss alle zu sichernden Forderungen durch genaue Bezeichnung in der Sicherungsab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ein Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, § 573a I.

Rn 3 Der Begriff ›Wohnung‹ (Drasdo NJW-Spezial 16, 481) bedeutet mehr als nur Wohnraum und erfordert eine selbstständige, räumlich und wirtschaftlich abgeschlossene Wohneinheit, in der ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann (AG Nürtingen WuM 17, 538, LG Saarbrücken ZMR 07, 540, KG JW 25, 1125). Eigene Küche oder Kochgelegenheit (LG Bonn WuM 92, 24), Wasserversorgun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Tatbestand der Schadensersatzansprüche gem § 536a I.

Rn 4 Für anfängliche Mängel (s zum Mangel § 536 Rn 7–13) bei Vertragsschluss haftet der Vermieter nach der gesetzlichen Garantie gem § 536 I Alt 1 verschuldensunabhängig. Entscheidend ist der Zeitpunkt der (formlosen) Einigung, nicht derjenige einer ggf späteren schriftlichen Vertragsunterzeichnung (vgl BGH NJW 68, 885). Der Mangel braucht bei Vertragsschluss nicht in Ersche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / O. Besonderheiten bei Begründung von Wohnungseigentum.

Rn 20 Nicht nur die Veräußerung – Teilung nach § 8 WEG ist nicht ausreichend, Nbg ZMR 13, 650 – vermieteten Wohnungseigentums fällt unter § 566, sondern auch die sog Umwandlungsfälle, wobei dort mit einer teleologischen Reduktion der Norm in Einzelfällen dem Eintritt aller Wohnungseigentümer in die Stellung als Vermieter entgegengetreten wird. In den sog Umwandlungsfällen, d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 19 Die Sicherheit ist zurückzugeben oder zu verwerten (Lützenkirchen MDR 19, 257; LG Halle NZM 08, 685: wenn Forderung unstr, rechtskräftig festgestellt oder evident begründet ist, BGH ZMR 19, 759, Karlsr ZMR 09, 120 u Hamm ZMR 16, 619: auch wenn die Forderung streitig ist, LG Hambg ZMR 17, 164). Grds ist die Kaution zurückzugeben (zur Verjährung des Mieteranspruchs nach ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Erklärender.

Rn 4 Der Erklärende muss Vermieter oder die Erklärung muss dem Vermieter nach §§ 164 ff (Rn 5) zurechenbar sein (KG MDR 98, 529; LG Berlin GE 99, 777). Die Angabe weiterer Erklärender, die nicht Vermieter sind, soll ein Erhöhungsverlangen unwirksam machen (LG Berlin ZMR 99, 822; zw). Ist eine jur. Person Vermieter, muss die Erklärung von einem vertretungsberechtigten Organ a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (1) Überblick.

Rn 46 Den Vermieter treffen aus der Gebrauchsüberlassungspflicht fließende Fürsorge- und Sicherungspflichten zur Pflege und Obhut der Mietsache und zum Schutz des Eigentums der Mieter (BGH NZM 01, 686, 687 [BGH 17.05.2001 - III ZR 283/00]; NJW-RR 90, 1422, 1423 [BGH 20.06.1990 - VIII ZR 182/89]). Es ist daher vertragliche Nebenpflicht des Vermieters, Störungen des Mieters un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Benötigen.

Rn 21 Für das Merkmal des Benötigens reicht ein Wohnraumbedarf, ohne dass es auf die unzureichende Unterbringung der betreffenden Person ankommt (vgl BGH ZMR 88, 130 = WuM 88, 47 [BGH 20.01.1988 - VIII ARZ 4/87]; Hambg WuM 86, 51 [OLG Hamburg 10.12.1985 - 4 U 88/85]), es genügen für die Eigennutzungsabsicht des Vermieters vernünftige Gründe. Entgegenstehende Interessen des M...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Eine zum Nachteil des Mieters von den Vorschriften dieses Unterkapitels abweichende Vereinbarung ist unwirksam. Für Vereinbarungen über die Miethöhe bei Mietbeginn gilt dies nur, soweit die zulässige Miete überschritten wird. Der Vermieter hat dem Mieter zu viel gezahlte Miete nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung herauszugeben....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Wohnungseigentumsrecht.

Rn 89 Vermieter von SonderE (›Eigentumswohnung‹) ist grds der jeweilige Eigentümer. Wird hingegen gemE (§ 1 V WEG) vermietet (§ 16 WEG Rn 5), darf nach §§ 18 I, 9a II Fall 1 WEG nur die GdW als Vermieter auftreten (s.a. BGH NZM 13, 195 [BGH 30.11.2012 - V ZR 234/11] Rz 14). Ist künftiges gemE bereits vor Entstehung der GdW durch die Mit- oder den Alleineigentümer vermietet w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtsmissbrauch.

Rn 29 Der Vermieter, der eine Wohnung auf unbestimmte Zeit vermietet, obwohl er entweder entschlossen ist oder zumindest erwägt, sie alsbald selbst in Gebrauch zu nehmen, setzt sich mit einer später hierauf gestützten Eigenbedarfskündigung zu seinem früheren Verhalten in Widerspruch, wenn er den Mieter, der mit einer längeren Mietdauer rechnet, bei Vertragsschluss nicht über...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Wegfall des Kündigungsgrundes und vorgetäuschter Eigenbedarf.

Rn 32 Entfallen die den Eigenbedarf rechtfertigenden Gründe, bevor die Kündigungsfrist abgelaufen ist (für diese Zäsur BGH ZMR 21, 211: selbst wenn im Räumungsvergleich ein späterer Auszugstermin des Mieters vereinbart wurde; NJW 09, 1141; ZMR 03, 664; ZMR 06, 119, NJW 07, 2845) und – nach weitergehender Ansicht auch noch bis der Mieter die Wohnung geräumt hat (LG Hamburg ZM...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Die Kaution während des Mietverhältnisses.

Rn 18 Der Mieter darf auf die Kaution nicht einseitig zugreifen, er kann sie weder zurückverlangen noch gg Ansprüche des Vermieters aufrechnen. Es besteht nur ein durch das Vertragsende aufschiebend bedingter Rückzahlungsanspruch. Nach Kündigung darf der Mieter die Kaution nicht ›abwohnen‹ (LG München I WuM 96, 541). Wenn der Vermieter in Vermögensverfall gerät ist der Miete...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Ausschlussfrist des § 562b II 2.

Rn 14 Nach dem besonderen Erlöschensgrund in § 562b II 2 erlischt das Pfandrecht nach Ablauf eines Monats (vAw zu beachtende Ausschlussfrist; Burbulla MietRB 23, 178), nachdem der Vermieter von der Entfernung der Sachen Kenntnis erlangt hat bzw der Entfernung erfolglos widersprochen hat, wenn er nicht den Anspruch auf Herausgabe aus § 562b II 1 vorher gerichtlich geltend gem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Bei wirtschaftlicher Verwertung.

Rn 49 Es besteht eine Offenlegungsverpflichtung (vgl Disput/Hübner ZMR 09, 665). Der Vermieter hat eine nachprüfbare Wirtschaftlichkeitsberechnung bereits im Kündigungsschreiben vorzulegen, er muss nicht nur darlegen, inwieweit die von ihm geplante wirtschaftliche Verwertung angemessen ist, sondern auch warum eine Fortsetzung des Mietverhältnisses diese hindert, ob und welch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beispiele.

Rn 146 Der Entscheidungsspielraum ist überschritten bei Kosten für Maßnahmen, die nicht erforderlich oder sinnlos sind. Das gilt: Wenn sich der Vermieter auf unangemessene, Marktunübliche überhöhte Entgelte einlässt (Dorf ZMR 14, 31; Celle ZMR 99, 238, 240; LG Köln NZM 05, 453). Der Vermieter muss zwar nicht unbedingt den billigsten Anbieter wählen (Rn 143). Von ihm kann aber...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Wohnraummiete.

Rn 25 Besondere Voraussetzung der Anwendung des zivilrechtlichen Benachteiligungsverbots im Wohnraummietrecht ist grds, dass der Vermieter mehr als 50 Wohnungen zu einem nicht nur vorübergehenden Gebrauch vermietet (Großvermieter). § 19 I 1 Nr 1, V 3 AGG stellt allein auf die Anzahl der potenziell zu vermietenden Wohnungen ab. Vermietet ein Vermieter zB seine insgesamt 40 Wo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass der Mieter Betriebskosten trägt. 2Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder das Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. 3Für die Aufstellung der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 Der Vermieter hat beim besitzlosen Vermieterpfandrecht nur unter den Voraussetzungen des § 562b I 2 iVm §§ 562, 562a 2 bzw – was aus § 562b II 1 nicht hervorgeht – zum Zwecke der Pfandverwertung ein Recht, die Sache selbst in Besitz zu nehmen. Nimmt der Vermieter verfrüht eine Sache des Mieters in Besitz, kann er ggü einer Vindikation nicht § 986 einwenden. Wird die Sac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / ff) Sonstiges (§ 241 II).

Rn 56 Der Vermieter ist verpflichtet, im Falle einer Eigenbedarfskündigung eine zwar für seine Zwecke nicht geeignete, aber den Bedürfnissen des Mieters genügende frei gewordene Alternativwohnung im selben Anwesen oder in derselben Wohnanlage anzubieten (BGH NJW 17, 547 Rz 60). Der Vermieter darf keinen Eigenbedarf vorspiegeln (BGH NJW 15, 2324 [BGH 10.06.2015 - VIII ZR 99/14...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich, Normzweck.

Rn 4 Der Anwendungsbereich des § 548 (vgl Kandelhard NJW 02, 3291) wird grds weit ausgelegt (LG Aachen NZM 09, 276, BGH ZMR 06, 441: sogar für cic; BGH ZMR 21, 656), da es Zweck der Regelung ist, die Parteien zu einer raschen Auseinandersetzung des Mietverhältnisses nach dessen Beendigung zu veranlassen. § 548 erfasst auch Ansprüche des Vermieters gg Dritte, sofern diese in ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ausnahmen.

Rn 3 Das Vermieterpfandrecht erlischt nicht, wenn die Sache ohne Wissen des Vermieters entfernt wurde. Wissen bedeutet die positive Kenntnis des Vermieters von der Entfernung. Grob fahrlässige Unkenntnis steht dem Wissen nicht gleich, da es im Gegensatz zum positiven Wissen nicht darauf schließen lässt, dass der Vermieter bewusst auf sein Pfandrecht verzichtet hat. Rn 4 Das P...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Bereicherungsansprüche des Mieters.

Rn 8 Gem den §§ 539 I, 684 1 kann der Vermieter auch bei Fehlen eines Aufwendungsersatzanspruchs auf Herausgabe der Bereicherung (vgl BGH ZMR 09, 829) in Anspruch genommen werden (§§ 812, 818). Für den Fall einer Verwendungskondiktion entschied der BGH (BGHZ 23, 61 ff), dass dem Vermieter/Verpächter durch eine analoge Anwendung des § 1001 2 geholfen werden könne, dh der Verm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Weitere Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit, § 574c II.

Rn 4 (Nur) Bei einer Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit konnte vom Vermieter jederzeit erneut fristgemäß (§§ 573, 573a) gekündigt werden. 1. Fall: Verlängerung des Mietverhältnisses durch Urt auf unbestimmte Zeit. Hier kann der Mieter unter den erleichterten Voraussetzungen des § 574c II die weitere Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen. Sind die Um...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Frist des Widerspruchs, § 574b II.

Rn 5 Es handelt sich nicht um eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist. Der Widerspruch muss bis spätestens zwei Monate vor der Beendigung des Mietverhältnisses dem Vermieter ggü erklärt werden und zugegangen sein (§§ 130, 574b II 1). Die Fristversäumnis ist nur auf Einrede des Vermieters zu berücksichtigen. Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis. E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Mängelanzeigepflicht gem § 536c I.

Rn 3 Der Mieter ist verpflichtet, Sach- oder Rechtsmängel (I 2) unverzüglich nach Kenntniserlangung dem Vermieter anzuzeigen. Gleiches gilt nach der offenen Gesetzesformulierung für erkennbar in Erscheinung getretene Mängel, die dem Mieter infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt sind (BGH NJW-RR 02, 515 [BGH 14.11.2001 - XII ZR 142/99]) und für erkennbare konkrete Gefahr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Umsatzsteuer.

Rn 192 Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unterliegen grds nicht der Umsatzsteuerpflicht (§ 4 Nr 12a UStG). Nach § 9 I UStG kann der Vermieter auf die Steuerbefreiung verzichten (Umsatzsteueroption), wenn die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind (BGH ZMR 09, 436). Ob er optiert, kann der Vermieter frei entscheiden; auch dann, wenn der Mieter hieran ein stark...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 19 Der Vermieter hat eine bauliche Veränderung (Rn 2) der Mietsache (§ 555a Rn 2) nicht zu vertreten, wenn sie auf Umständen beruht, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen. Es sind Maßnahmen, die auf nachträglichen gesetzlichen Geboten (BGH NJW 20, 835 [BGH 09.10.2019 - VIII ZR 21/19] Rz 42), technischen Änderungen (LG Berlin IMR 17, 264) oder Verboten oder behördli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 13 Dem Mieter sollen durch die Begründung des Erhöhungsverlangens im Interesse einer außergerichtlichen Einigung zur Überprüfung konkrete Hinweise auf die sachliche Berechtigung des Erhöhungsverlangens gegeben werden, damit er während des Laufs der Zustimmungsfrist nach § 558b I (§ 558b Rn 2) sich darüber schlüssig werden kann, ob er freiwillig zustimmt (BGH NJW 10, 2945 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. ›Wichtiger Grund‹ in der Person des Untermieters als Kündigungsausschluss, § 540 I 2 letzter Hs.

Rn 12 Ein derartiger wichtiger Grund wird ua bei drohender Überbelegung oder sonstiger Unzumutbarkeit der Drittüberlassung angenommen. Bei der hier notwendigen einzelfallbezogenen Interessenabwägung (Hamm NJW 82, 2876 [OLG Hamm 17.08.1982 - 4 Re Miet 1/82]) ist ein wichtiger Grund nur dann anzunehmen, wenn die gesetzlich im Mietvertrag geschützten Interessen des Vermieters d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Interessen des Mieters.

Rn 25 Frühere ›berechtigte Interessen‹, wie Art, Dauer (Heilungschancen) und Schwere der Behinderung, Umfang und Erforderlichkeit der Maßnahme, Dauer der Bauzeit und Möglichkeiten des Rückbaus werden beim Wohnraummieter wohl weiter als Abwägungskriterien angesehen (LG Duisburg ZMR 00, 463) sowie die restliche/voraussichtliche Dauer des Mietverhältnisses, Entwicklung des Gesu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Wohnung.

Rn 26 Haben beide Partner den Mietvertrag über die gemeinsam genutzte Wohnung abgeschlossen, sind sie dem Vermieter ggü Gesamtschuldner der zu zahlenden Miete. Rn 27 Nimmt einer der Partner den anderen in die von ihm gemietete Wohnung auf, stellt dies eine selbständige Gebrauchsüberlassung iSd § 553 dar (BGH FamRZ 85, 42). Der aufgenommene Partner soll dort nach dem Willen be...mehr