Fachbeiträge & Kommentare zu Veräußerungsgewinn

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Steuerfreistellung nach § 8b Abs. 2 KStG bei gewinn- und umsatzabhängigen Kaufpreisforderungen

Leitsatz Die Rechtsprechung, nach der gewinn- oder umsatzabhängige Kaufpreisforderungen erst im Zeitpunkt ihrer Realisation zu einem Veräußerungsgewinn führen, gilt auch für Veräußerungsgewinne nach § 8b Abs. 2 KStG. Normenkette § 8b Abs. 2, Abs. 3, § 34 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG Sachverhalt Die Klägerin, eine GmbH, wurde im Jahr 1998 gegründet. Sie hielt eine Beteiligung an de...mehr

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Veräußerung einer bis ins Jahr der Veräußerung zu eigenen Wohnzwecken genutzten Eigentumswohnung

Leitsatz Wird eine innerhalb von zehn Jahren nach ihrem Kauf wieder verkaufte Wohnung bis in das Jahr der Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt und erst beginnend während des Jahres der Veräußerung bis zum Zeitpunkt der Veräußerung (im Streitfall: von April bis Dezember) vermietet, so ist der Gewinn aus der Veräußerung nicht steuerbar. Sachverhalt Im Strei...mehr

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Enteignung löst keine Veräußerungsgewinnbesteuerung nach § 23 EStG aus

Leitsatz Ein nach § 23 EStG steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft bedingt eine wirtschaftliche Betätigung des Veräußerers und damit einen auf die Veräußerung gerichteten rechtsgeschäftlichen Willen. Sachverhalt Im Streitfall war der Steuerpflichtige Eigentümer eines Grundstücks. Nach Durchführung eines Bodensonderungsverfahrens erließ die Stadt in Bezug auf das Grundstück ei...mehr

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Objektverbauch wegen einer nicht beantragten, nicht gerechtfertigten Vergünstigung

Leitsatz Gewährt das Finanzamt für die Nachzahlung von Betriebseinnahmen ohne Antrag des Steuerpflichtigen den ermäßigten Steuersatz, führt das nicht zu einem Verbrauch dieser Vergünstigung. Sachverhalt Die Gemeinschaftspraxis, an der der Steuerpflichtige beteiligt war, erhielt 2006 eine Nachzahlung von der kassenärztlichen Vereinigung. Obwohl die Feststellungserklärung hierf...mehr

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Keine Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG ohne Abzug von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Reinvestitionswirtschaftsguts

Leitsatz 1. Eine Rücklage nach § 6b EStG darf vor der Anschaffung oder Herstellung eines Reinvestitionswirtschaftsguts nicht auf einen anderen Betrieb des Steuerpflichtigen übertragen werden. 2. Ein Veräußerungsgewinn, der in eine Rücklage nach § 6b EStG eingestellt worden ist, kann in einen anderen Betrieb des Steuerpflichtigen erst in dem Zeitpunkt überführt werden, in dem ...mehr

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Gesonderte und einheitliche Feststellung von Kapitaleinkünften

Leitsatz 1. Kapitaleinkünfte gemäß § 20 Abs. 2 EStG, die nach Anschaffung einer Kapitalanlage durch eine vermögensverwaltende GbR aufgrund einer Anteilsveräußerung durch einen Gesellschafter gemäß § 20 Abs. 2 Satz 3 EStG entstehen, werden nicht gemäß §§ 179 Abs. 1, 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO gemeinschaftlich erzielt. 2. Kapitaleinkünfte, die aufgrund einer Anteilsve...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Spekulationsgeschäfte

Stand: EL 111 – ET: 05/2019 Mit Inkrafttreten der Abgeltungsteuer zum 01.01.2009 wurde die Besteuerung von Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften erheblich ausgeweitet. Die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. v. § 23 EStG (Anhang 10) sind als sonstige Einkünfte i. S. v. § 22 Nr. 2 EStG (Anhang 10) zu erfassen. Private Veräußerungsgeschäfte sind nach § 23 Ab...mehr

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§ 18 Steuerrecht / c) Zusammensetzung der Erbengemeinschaft ändert sich durch Ausscheiden eines Miterben

Rz. 29 Grundsätzlich stellt das Ausscheiden eines Miterben aus der Erbengemeinschaft die Übertragung seines Erbteils auf die verbleibenden Erben dar. Daher finden beim Ausscheiden ohne Abfindung die Grundsätze zur unentgeltlichen Übertragung eines Erbteils[39] (siehe Rdn 21) und beim Ausscheiden gegen Abfindung die Grundsätze über die entgeltliche Übertragung eines Erbteils ...mehr

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§ 18 Steuerrecht / b) Umgekehrte Abfindung

Rz. 63 Zu umgekehrten Abfindung im Zusammenhang mit einer zunächst teilweisen Auseinandersetzung kommt es, wenn im Rahmen der endgültigen Auseinandersetzung vom Empfänger der Abfindung aus der Teilauseinandersetzung seinerseits eine Abfindung gezahlt wird. Nach Auffassung der Finanzverwaltung wirkt sich diese zweite oder umgekehrte Abfindung wie eine Kürzung der ursprünglich...mehr

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§ 18 Steuerrecht / dd) Einfache Nachfolgeklausel

Rz. 76 Zur zivilrechtlichen Definition der einfachen Nachfolgeklausel wird auf das Kapitel zum Gesellschaftsrecht verwiesen (siehe § 17 Rdn 146). Die Finanzverwaltung folgt der zivilrechtlichen Ausgestaltung der Nachfolge in den Geschäftsanteil einer Personengesellschaft nicht, denn die Geschäftsanteile werden steuerlich so behandelt, als stünden sie, wie die übrigen Nachlass...mehr

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§ 18 Steuerrecht / (2) Nachlass mit Privatvermögen

Rz. 25 Die entgeltliche Veräußerung eines Erbteils mit Privatvermögen führt beim Erwerber zu Anschaffungskosten, nach denen sich die AfA gem § 7 EStG bemisst.[35] Die übrigen Miterben führen hingegen die AfA des Erblassers gem. § 11d Abs. 1 EStDV fort. Beispiel 20 des BMF-Schreibens vom 14.3.2006 E wird von seinen Söhnen A, B und C zu je ⅓ beerbt. Zum Nachlass gehört nur ein ...mehr

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§ 18 Steuerrecht / aa) Fortsetzungsklausel

Rz. 72 Wie im Kapitel zum Gesellschaftsrecht beschrieben, wird die Personengesellschaft nach dem Tod eines Gesellschafters entweder mit den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt (siehe § 17 Rdn 63) oder im Falle der BGB-Gesellschaft aufgelöst (siehe § 17 Rdn 4). Soweit die Fortsetzung sich nicht bereits aus der gesetzlichen Regelung ergibt, kann sie durch den Gesellschaf...mehr

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§ 18 Steuerrecht / cc) Eintrittsklausel

Rz. 74 Auch hinsichtlich der Eintrittsklausel wird zunächst auf das Kapitel zum Gesellschaftsrecht verwiesen (siehe § 17 Rdn 154). Wesen der Eintrittsklausel ist der fehlende Automatismus des Erwerbs des Gesellschaftsanteils durch den Erben. Steuerlich wird dieser Sachverhalt nachvollzogen. Der Geschäftsanteil, der erst aufgrund Eintrittsklausel auf die Erben übergeht, bewirkt...mehr

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§ 18 Steuerrecht / (1) Nachlass mit Betriebsvermögen

Rz. 24 Bei der entgeltlichen Übertragung eines Erbteils liegt ein Veräußerungsvorgang vor, der auf Seiten des Veräußerers zu einem Veräußerungserlös gem. § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG und auf Seiten des Erwerbers zu Anschaffungskosten führt.[34] Beispiel 19 des BMF-Schreibens vom 14.3.2006 Der Nachlass besteht allein aus einem Einzelunternehmen. Das Kapitalkonto betrug 600.000 ...mehr

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§ 18 Steuerrecht / (1) § 17 EStG

Rz. 52 Hiernach kann ein Veräußerungsgewinn steuerbar sein, wenn es sich um die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften handelt, an denen der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens 1 % beteiligt war. Beispiel 11 des BMF-Schreibens vom 14.3.2006 Erblasser E, zu dessen Privatvermögen eine 50 %ige Beteiligung an einer GmbH gehörte, wird von A und B b...mehr

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§ 18 Steuerrecht / (3) § 21 UmwStG

Rz. 54 Bei § 21 UmwStG kommt es zu einer Besteuerung von Veräußerungsgewinnen an Anteilen von Kapitalgesellschaften, die steuerverhaftet sind. Diese Verhaftung resultiert aus der Entstehung des Anteils. Regelmäßig werden solche Anteile im Wege der Sachgründung oder Sachkapitalerhöhung mittels eingebrachten Betriebsvermögens ohne Aufdeckung der stillen Reserven geschaffen (ei...mehr

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§ 18 Steuerrecht / ee) Qualifizierte Nachfolgeklausel

Rz. 78 Die qualifizierte Nachfolgeklausel wird aus zivilrechtlicher Sicht im Kapitel zum Gesellschaftsrecht dargestellt (siehe § 17 Rdn 150). Aufgrund der auf den qualifizierten Erben beschränkten Sondererbfolge an dem Gesellschaftsanteil werden die übrigen Erben nicht Mitunternehmer. Die qualifizierte Nachfolgeklausel ist als eine mit dem Erbfall vollzogene Teilungsanordnung...mehr

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§ 18 Steuerrecht / cc) Mischnachlass

Rz. 55 Abfindungszahlungen bei der Auseinandersetzung von Mischnachlässen führen zu Anschaffungskosten bei zahlenden Miterben und ggf. steuerpflichtigen Veräußerungserlösen beim übertragenden Miterben. Am besten verdeutlicht Beispiel 18 des BMF-Erlasses die Folgen des Zusammenfallens beider Vermögensarten: Beispiel 18 des BMF-Schreibens vom 14.3.2006 Erben sind A und B zu je ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.1.4.4 Passivierungsbeschränkungen unterliegende Verpflichtungen als Gegenleistung

Rz. 22 Nicht eindeutig geregelt ist, was gilt, wenn ein Wirtschaftsgut übertragen wird und der Erwerber als (Teil seiner) Gegenleistung eine Verpflichtung des Veräußerers übernimmt, die einer Passivierungsbeschränkung unterliegt. Solange in diesem Fall die stillen Reserven im übertragenen Wirtschaftsgut die stillen Lasten in der übertragenen Verpflichtung übersteigen, kommt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.4.2 Teile von Mitunternehmeranteilen

Rz. 42 Die Veräußerung oder Aufgabe des Teils eines Mitunternehmeranteils ist in § 4f Abs. 1 S. 4 EStG nicht erwähnt. Nach der hier vertretenen Auffassung ist § 4f EStG in derartigen Fällen ohnehin nur auf mitübertragene Verpflichtungen im Sonderbereich des Veräußerers anzuwenden (Rz. 28ff.). Wird ein Teil eines Mitunternehmeranteils unter Realisierung derartiger stiller Las...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.4.1 Grundfall

Rz. 40 § 4f Abs. 1 S. 4 bis 6 EStG behandelt Teilbetriebsveräußerungen oder -aufgaben i. S. der §§ 14, 16 Abs. 1, 3 und 3a EStG sowie § 18 Abs. 3 EStG. In diesen Fällen ist ein etwaiger Veräußerungs- oder Aufgabeverlust nur insoweit um den Aufwand i. S. d. § 4f Abs. 1 S. 1 EStG zu vermindern, als dieser den Verlust begründet oder erhöht hat. Mit anderen Worten: Führt die Tei...mehr

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Erlöse aus Mitarbeiterbeteiligungen können Kapitaleinkünfte oder Arbeitslohn sein

Leitsatz Welcher Einkunftsart gehören Veräußerungserlöse aus Mitarbeiterbeteiligungen an? Das FG Düsseldorf geht dieser Frage mit Urteil vom 9.10.2018 nach und führt dabei die Kriterien auf, die zur Abgrenzung von Kapitaleinkünften und Arbeitslohn heranzuziehen sind. Sachverhalt Ein angestellter Manager nahm an einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm seiner Firmengruppe teil un...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / c) Zivilrechtliche Rückbeziehung

Tz. 41 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grds. entfaltet die zivilrechtlich vereinbarte Rückwirkung eines Vertrages keine steuerrechtlichen Wirkungen. Der einmal entstandene Steueranspruch ist den Parteien entzogen und kann nicht durch zivilrechtlich rückwirkende Vereinbarung wieder beseitigt werden. Steht der steuerlich relevante Sachverhalt unter einer auflösenden Bedingung,...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Gegenstand und Voraussetzungen der Bindungswirkung

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bindungswirkung besagt, dass die im Feststellungsbescheid getroffenen Feststellungen für die Folgebescheide verbindlich sind, soweit die Feststellungen für diese von Bedeutung sind. Dies hängt grundsätzlich von der Abgrenzung der den Grundlagenbescheiden einerseits und den Folgebescheiden andererseits zugewiesenen Regelungsbereiche ab (B...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Gesonderte Feststellung (§ 179 Abs. 1 AO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die gesonderte Feststellung erfolgt durch Feststellungsbescheid. Gegenstand des Feststellungsbescheids sind die i. d. R. mehreren Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen (s. Rz. 2), die jede für sich einen selbstständigen Ausspruch ("Tenor") bilden. Die einzelne Feststellung ist jedoch kein gesonderter Verwaltungsakt, Verwaltungsakt is...mehr

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zerb 10/2018, Steuerliche A... / b) Rechtsfolgen der Wegzugsbesteuerung

Der steuerpflichtige fiktive Veräußerungsgewinn ist die Differenz zwischen dem gemeinen Wert der Anteile (§ 9 BewG) im Zeitpunkt des Wegzugs und ihren historischen Anschaffungskosten (§ 6 Abs. 1 S. 4 AStG). Ungeklärt ist dabei, ob es zu einer Aufstockung der Anschaffungskosten kommt, wenn der Erblasser (Schenker) Anteile an einer ausländischen Kapitalgesellschaft überträgt, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Ergänzungsbescheid (§ 179 Abs. 3 AO)

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ist im Feststellungsbescheid eine notwendige Feststellung unterblieben, kann sie im Ergänzungsbescheid gem. § 179 Abs. 3 AO nachgeholt werden. Der Ergänzungsbescheid ist ein eigenständiger Feststellungsbescheid, das Ergänzungsverfahren ein selbstständiges Verwaltungsverfahren (BFH v. 13.07.1999, VIII R 76/97, BStBl II 1999, 747 m. w. N....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Begriffliches; auflösend bedingte Rechtsgestaltungen, insbes. Steuerklauseln

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Von bedingter Steuerschuld (oder -befreiung) ist hier nicht im Sinne eines rechtstechnischen Mittels die Rede, dessen sich der Gesetzgeber zur Sicherung steuerbegünstigter Zwecke bedient, etwa in Bezug auf Verwendungsarten verbrauchsteuerpflichtiger Waren (s. § 50 AO). Gemeint sind auch nicht die Fälle des § 41 Abs. 1 AO. Im Zusammenhan...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Allgemeines

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand des Feststellungsbescheids sind die im Rahmen einer Personengesellschaft gemeinschaftlich erzielten und in der Person der Gesellschafter einkommensteuer- und körperschaftsteuerpflichtigen Einkünfte und die mit ihrer Erzielung in Zusammenhang stehenden Besteuerungsgrundlagen, die deshalb einheitlich abschließend beurteilt werd...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 5. "Obwohl er nur einmal hätte berücksichtigt werden dürfen"

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein von § 174 Abs. 1 AO geforderter Widerstreit liegt vor, wenn ein Sachverhalt in mehreren Steuerfestsetzungen berücksichtigt wurde, obwohl er nur einmal hätte berücksichtigt werden dürfen (§ 174 Abs. 1 AO, s. Rz. 2 ff.). Eine mehrfache Berücksichtigung des Sachverhaltes muss sich denkgesetzlich ausschließen, d. h. die mehrfachen Berüc...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Höhere Steuer oder niedrigere Steuer

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO sind die unter die Vorschrift fallenden Bescheide aufzuheben oder zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden (s. Rz. 17 ff.), die zu einer höheren Steuer führen. Ob eine nachträglich bekannt gewordene Tatsache zu einer höheren oder niedrigeren Steuer führt, hängt in erster Linie ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Einkunftsart

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Feststellungsbescheid muss über die Einkunftsart bindend entschieden werden. Eine Feststellung ist auch durchzuführen, wenn die Einkünfte aus der gemeinsamen Quelle bei den einzelnen Beteiligten unterschiedlichen Einkunftsarten zuzuordnen sind. Die Einkünfte der Beteiligten müssen nicht derselben Einkunftsart zuzuordnen sein. Tz. 17 S...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Klagebefugnis von bestimmten Gesellschaftern (§ 48 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 FGO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 48 Abs. 1 Nr. 3 FGO stellt klar, dass auch ausgeschiedene Feststellungsbeteiligte klagebefugt sind, wenn sie von dem angefochtenen Feststellungsbescheid betroffen sind. Dies gilt auch, wenn die betreffende Personengesellschaft handelsrechtlich voll beendet ist (FG He v. 30.04.2003, 13 K 1481/00, EFG 2004, 129). Auch wenn § 48 Abs. 1 Nr...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 67 Klageänderung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in § 67 FGO geregelte Klageänderung betrifft die Änderung der Klageart, der Beteiligten, des Anfechtungsgegenstands sowie des Streitgegenstands während der Rechtshängigkeit (s. § 65 FGO Rz. 4; s. § 66 FGO Rz. 1 ff.). § 67 FGO betrifft nur die gewillkürte, d. h. von einem Beteiligten beantragte Klageänderung, während die Klageänderung...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Gesondert festgestellte Besteuerungsgrundlagen

Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Dies gilt nur dann nicht, wenn die Besteuerungsgrundlagen gesondert festgestellt werden. Gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen bedeutet verfahrensmäßige Trennung von der Festsetzung der Steuer. Die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen erfolgt in einem eigenen Verwaltungsakt, dem Feststellungsbescheid, und bildet die verb...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Feststellung der Beteiligten und der Mitunternehmerschaft

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Beteiligte der Gewinnfeststellung sind die an den Einkünften beteiligten Personen (s. Rz. 7). Der Feststellungsbescheid muss eindeutig angeben, für wen er seinem Inhalt nach bestimmt ist, muss also bindend entscheiden, für welche Personen die Feststellungen getroffen werden, wer Feststellungsbeteiligter ist und mit welchem Anteil er am ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 65 Notwendiger Inhalt der Klage

Schrifttum Von Wedelstädt, Teilanfechtung und ihre Folgen, DB 1997, 696; Bartone, Notwendiger Klageinhalt und Ausschlussfristen – Der Umgang mit § 65 FGO in der finanzgerichtlichen Praxis, AO-StB 2018, 49. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während § 64 Abs. 1 FGO das Formerfordernis der Schriftlichkeit für die Klageerhebung aufstellt, betrifft § 65 Abs. 1 FGO – insbes. § 65...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Als besondere Form der Sachverhaltsermittlung können Finanzbehörden über das BZSt Informationen über Kontendaten abrufen lassen (§ 93 Abs. 7 und 8 AO i. V. m. § 93b AO). Zur einheitlichen Rechtsanwendung hat die FinVerw umfangreiche Regelungen in den AEAO eingefügt (AEAO zu § 93, Nr. 2). Das Abrufverfahren soll den Finanzbehörden und ve...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Fall von geringer Bedeutung (§ 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO)

Tz. 74 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Fall von geringer Bedeutung i. S. des § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO ist anzunehmen, wenn es sich um einen leicht überschaubaren Sachverhalt handelt, die Einkünfte leicht zu ermitteln und nach einfachem Schlüssel auf die Beteiligten zu verteilen sind und die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen bei den Beteiligten gering oder nahez...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Unbilligkeit aus sachlichen Gründen

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Unbilligkeit liegt in der Sache selbst, wenn sie sich als unmittelbare Folge der Besteuerung, also aus dem steuerlichen Tatbestand, unabhängig von der Wirtschaftslage des Schuldners ergibt. Dabei ist maßgebend, ob nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers auf dem in Frage kommenden Steuerrechtsgebiet angenommen wer...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Einkünfte

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand der Feststellung sind die für die inländische Besteuerung relevanten gemeinschaftlichen einkommen- und körperschaftsteuerpflichtigen Einkünfte. Dazu gehören auch Gewinne oder Verluste, die ein Beteiligter aus der Veräußerung seines Mitunternehmeranteils erzielt. Weist der Feststellungsbescheid keinen Gewinn oder Verlust aus d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Vermögensübertragung von bzw an Trägerunternehmen

Tz. 17 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Nach § 6 Abs 5 S 2 KStG sind die Zuwendungen des Trägerunternehmens nicht erhöhend und Versorgungsleistungen der Kasse sowie Vermögensübertragungen an das Trägerunternehmen nicht mindernd zu berücksichtigen. Tz. 18 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Im Einzelnen gilt Folgendes: Mit der Gesetzesänderung in § 6 Abs 5 S 2 KStG wurde erreicht, dass bei Unters...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / b) Einkünfte und ihre Höhe

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Festgestellt werden müssen die gemeinschaftlich erzielten Einkünfte und ihre Höhe. Dazu gehören auch solche aus dem Gemeinschaftsverhältnis resultierenden Feststellungen, die für die steuerrechtliche Behandlung der Einkünfte im Festsetzungsverfahren erheblich sind, wie z. B. die Frage, ob es sich um laufende Gewinne oder um Veräußerungs...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Fälle verneinter Umgehung

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gesellschaftsverträge mit Ehegatten oder Kindern, auch wenn außerbetriebliche Gründe maßgebend waren, bei folgerichtiger Durchführung, angemessener Gewinnverteilung und Vermeidung einer Rückbeziehung (BFH v. 31.01.1961, I 259/60 U, BStBl III 1961,158; BFH v. 29.05.1972, GrS 4/71, BStBl II 1973, 5), gegebenenfalls unter Inkaufnahme der S...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Höhe des Streitwerts

Tz. 94 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Höhe des Streitwerts bestimmt sich nach dem Grundsatz des § 52 Abs. 1 GKG nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache und ist nach Ermessen zu bewerten. Bietet der bisherige Sach- und Streitstand hierfür keine genügenden Anhaltspunkte, so ist ein Streitwert von 5000 Euro als Auffangwert anzunehmen...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / IV. Steuerforderungen

Rz. 85 Einkommensteuerforderungen, die auf Einkünfte entfallen, die der Erblasser bis zu seinem Tode erzielt hat, sind zweifelsfrei Erblasserschulden und damit Nachlassverbindlichkeiten.[114] Zu versteuernde Einkünfte, die nach dem Erbfall entstehen, sind Einkünfte des Erben und damit keine Nachlassverbindlichkeit, sondern Eigenverbindlichkeit des Erben. Der Steuersatz richt...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / f) Die Eintrittsklausel

Rz. 373 Ein Gesellschaftsvertrag kann auch ein sogenanntes Eintrittsrecht für den/die potentiellen Gesellschaftsnachfolger vorsehen.[426] In diesem Fall wird die Gesellschaft zunächst unter den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt. Der Eintrittsberechtigte hat aber das Recht (Option), in die Gesellschaft einzutreten.[427] Die Mitgliedschaft in der Gesellschaft wird hierbei ni...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / H. Der Abzug von Nachlassverbindlichkeiten ("Passiva")

Rz. 45 Zu den Erblasserschulden zählen alle Verbindlichkeiten, die der Erblasser vor seinem Tod eingegangen ist.[50] Dies sind zunächst alle Schulden des Erblassers, wie beispielsweise unbezahlte Rechnungen, Darlehen, Bankschulden oder Beitragsrückstände. Hierbei ist darauf zu achten, in welcher Höhe die Schulden den Erblasser selbst treffen und inwieweit er die Schulden auf...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / I. Allgemeines

Rz. 339 Angesichts der engen Verbindung des Erbrechts zu angrenzenden Rechtsgebieten wie Gesellschaftsrecht, Steuerecht und Familienrecht ist bei der Testamentsgestaltung für einen Unternehmer auf die Ermittlung des Sachverhaltes ganz besondere Sorgfalt zu legen.[368] Im Hinblick auf die zu treffenden Verfügungen ist unbedingt darauf zu achten, dass steuerliches Privat- und ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / c) Die Fortsetzungsklausel

Rz. 359 Unter Fortsetzungsklausel versteht man die gesellschaftsvertragliche Vereinbarung, dass bei dem Tod eines Gesellschafters die Gesellschaft mit den übrigen Gesellschaftern fortgeführt wird. Der Anteil des Verstorbenen wächst hierbei den übrigen Gesellschaftern gemäß § 738 Abs. 1 S. 1 BGB bzw. § 105 Abs. 3 HGB i.V.m. § 738 Abs. 1 S. 1 BGB an. Für die Erben des Gesellsc...mehr