Fachbeiträge & Kommentare zu Veräußerungsgewinn

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2.3.2.5 Besteuerungsrecht für Veräußerungsgewinne – Art 13 Abs 2 OECD-MA

Tz. 1081 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Art 13 Abs 2 OECD-MA hat folgenden Wortlaut: Zitat Gewinne aus der Veräußerung beweglichen Vermögens, das BV einer BetrSt ist, die ein Unternehmen eines Vertragsstaats im anderen Vertragsstaat hat, oder das zu einer festen Einrichtung gehört, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für die Ausübung einer selbständigen Arbeit im and...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.6.1 Nicht besteuerte Veräußerungsgewinne bei Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften (bei intransparenter Besteuerung im Ausland)

Tz. 2063 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Wenn der Sitzstaat einer Pers-Ges diese als KSt-Subjekt behandelt, besteuert er regelmäßig entspr Art 13 Abs 5 OECD-MA den VG nicht. Geht D von gew Eink aus, droht die doppelte Nichtbesteuerung. Beispiel: An einer Pers-Ges sind die in D wohnhaften Gesellschafter A-GmbH und B-GmbH beteiligt. Die Pers-Ges übt ihre Tätigkeit im Ausl in einer do...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Gewinnausschüttungen (Buchst. a)

a) Gewinnausschüttungen Rz. 31 [Autor/Stand] Allgemeines. § 3 Nr. 41 Satz 1 Buchst. a EStG befreit Gewinnausschüttungen von der Besteuerung, sofern aufgrund einer Beteiligung an einer ausl. Zwischengesellschaft innerhalb der vorangegangenen sieben Jahre eine Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7–14 AStG durchgeführt worden ist. Ohne diese Regelung würden die Gewinnausschütt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Unionsrechtliche Bedenken

a) Grundfreiheiten Rz. 16 [Autor/Stand] Unionsrechtliche Bedenken an den §§ 7–14 AStG. Werden im Schrifttum aus unionsrechtlicher Perspektive noch Bedenken gegen die §§ 7–14 AStG geäußert (s. auch Vor §§ 7–14 AStG Anm. 31 ff.),[2] lassen sich die Argumente nicht unmittelbar auf § 3 Nr. 41 EStG übertragen.[3] Daran ändert auch der Umstand nichts, dass § 3 Nr. 41 EStG systemati...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Norminhalt

Rz. 10 [Autor/Stand] Normzweck. Die aus einer steuerlichen Belastung der nachfolgenden Beteiligungserträge resultierende Doppelbelastung der Einkünfte widerspricht dem Konzept der Hinzurechnungsbesteuerung. Hiergegen kann man einwenden, die Hinzurechnungsbesteuerung wolle nur eine zu geringe ertragsteuerliche Vorbelastung auf Ebene der ausl. Zwischengesellschaft nachholen. S...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Einfügung von § 3 Nr. 41 EStG a.F. durch das StÄndG v. 18.7.1958. Die ursprüngliche Fassung von § 3 Nr. 41 EStG wurde durch das StÄndG v. 18.7.1958[2] eingefügt, also noch vor Inkrafttreten der Hinzurechnungsbesteuerung (s. Anm. 2), aber ebenfalls zur Verhinderung einer Doppelbesteuerung. Befreit wurden "Einkünfte der Steuerpflichtigen insoweit, als ihnen...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2.2.5 Inländische gewerbliche Einkünfte ohne Betriebsstätte

Tz. 1064 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Der Gesetzgeber hat durch Gewerblichkeitsfiktionen versucht, das nach den DBA regelmäßig bestehende dt Besteuerungsrecht (s Art 6 OECD-MA für lfd Eink, s Art 13 OECD-MA für Veräußerungsgewinne) innerstaatlich zu regeln. Tz. 1065–1073 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 vorläufig freimehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.4 Zuordnung von Sonderbetriebsvermögen, Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben

Tz. 1668 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Vergleichbare Fragen der Qualifikationskonflikte bei GA und Veräußerungsgewinnen stellen sich auch bei der Zuordnung von WG, vor allem Beteiligungen und den daraus beruhenden GA. Beispiel 1: Eine in der CH ansässige Kap-Ges ist an einer dt GmbH & Co KG als Kdst und Gesellschafter der Kpl-GmbH beteiligt. Die GmbH-Anteile sind notwendiges BV d...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.5.3.3 Hinweis/Ausblick – Auswirkungen der ATAD-Richtlinie

Tz. 2014 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Die nach Art 11 der ATAD-Richtlinie vorgegebene Umsetzung sieht vor, dass die Mitgliedstaaten die Richtlinie spätestens bis zum 31.12.2018 in nationales Recht umsetzen und ab dem 01.01.2019 anwenden sollen. Lediglich die Regelungen für eine Exit Tax (Entstrickung) sind spätestens bis zum 31.12.2019 in nationales Recht umzusetzen und ab dem ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.12.2 Anwendung von § 32a Abs 1 KStG bei der Abgeltungsteuer?

Tz. 43d Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 EStG unterliegen Kap-Erträge iSv § 20 Abs 1 Nr 1 EStG dem KapSt-Abzug von 25 %. Darunter fallen grds auch vGA. In der Vergangenheit wurde jedoch auf den KapSt-Abzug regelmäßig verzichtet, da die KapSt bei nachträglicher Aufdeckung einer vGA beim Empfänger sofort wieder hätte angerechnet werden müssen ("Vorrang des Vera...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung zum UntStFG v. 10.9.2001 (BT-Drucks. 14/6882)

Artikel 1 – Änderung des Einkommensteuergesetzesmehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2.3.2.3 Zuordnung von Zinsen – Art 11 Abs 3 OECD-MA

Tz. 1078 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Art 11 Abs 3 OECD-MA hat folgenden Wortlaut: Zitat Die Abs 1 und 2 [= Grundsatz der Wohnsitzbesteuerung und begrenzten Quellen-St-Erhebung bei Zinsen] sind nicht anzuwenden, wenn der in einem Vertragsstaat ansässige Nutzungsberechtigte im anderen Vertragsstaat, aus dem die Zinsen stammen, eine gew Tätigkeit durch eine dort gelegene BetrSt ode...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, EStG § 3 Nr. 41 EStG [Der Hinzurechnungsbesteuerung nachfolgende Gewinne]

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt, Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Jens Schönfeld, Bonn Gary Rüsch, Köln Literaturverzeichnis Kommentare: von Beckerath in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 3 Nr. 41 EStG (Stand: Juli 2003); Dötsch in Dötsch/Pung/Möhlenbrock, KStG, § 3 Nr. 41 EStG (Stand: Dezember 2015); Erhard in Blümich, EStG/KStG/GewStG, § 3 Nr. 41 EStG (Stand: Sept...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.1.2 Beteiligung einer inländischen Kapitalgesellschaft an einer ausländischen Personengesellschaft

Tz. 1501 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Bei der Beteiligung an einer ausl Pers-Ges bedarf es für die inl Kap-Ges der Abwägung folgender Vor- und Nachteile (hierzu auch s Prinz/Breuninger, IWB F10 International Gr 2, 1293): Tz. 1502 Stand: EL 86 – ET: 05/2016mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Gesonderte Feststellung (Satz 2)

Rz. 101 [Autor/Stand] Umfang der gesonderten Feststellung. Der Wortlaut von § 3 Nr. 41 Satz 2 EStG ist unglücklich gewählt. Denn danach soll sich die gesonderte Feststellung nach § 18 AStG lediglich auf die Tatsache beziehen, dass Hinzurechnungsbeträge der ESt unterlegen haben. Sowohl § 3 Nr. 41 Satz 1 Buchst. a EStG als auch § 3 Nr. 41 Satz 1 Buchst. b EStG verfügen jedoch ...mehr

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Sonderumlagen als Gewinnminderungen i.S.d. § 8b Abs. 6 Satz 2 i.V.m. Abs. 3 Satz 3 KStG

Leitsatz Zahlungen eines Betriebs gewerblicher Art in Form von Sonderumlagen an einen öffentlich-rechtlichen Verband, die dem Ausgleich eines Bilanzverlusts aus der Teilwertabschreibung auf dessen Beteiligung an einer Anstalt des öffentlichen Rechts dienen, unterstehen dem Abzugsverbot des § 8b Abs. 6 Satz 2 i.V.m. Abs. 3 Satz 3 KStG. Normenkette § 8b Abs. 6 Satz 2, Abs. 3 Sa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6c... / 4 Übertragungsvorgang bei Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung

Rz. 8 Der bei der Veräußerung begünstigter Wirtschaftsgüter entstehende Gewinn ist im Zeitpunkt der Veräußerung in der Weise zu ermitteln, dass der Veräußerungserlös als Betriebseinnahme und die Veräußerungskosten sowie die noch nicht verbrauchten Absetzungen für Abnutzung – im Fall nicht abnutzbarer Wirtschaftsgüter die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten –...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6c... / 3 Übertragungsmöglichkeiten

Rz. 5 Seit der Neuregelung durch das StEntlG 1999/2000/2002 werden Stpfl., die ihren Gewinn durch Einnahme-Überschussrechnung oder nach Durchschnittssätzen ermitteln, gegenüber bilanzierenden Unternehmern nicht mehr benachteiligt. Die in § 6b und § 6c EStG begünstigten Veräußerungs- und Reinvestitionsobjekte stimmen nun überein. Das hat für § 6c EStG nur die Konsequenz, dass...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6c... / 8 Zu führende Verzeichnisse

Rz. 17 Die nach § 6c Abs. 2 EStG zu führenden Verzeichnisse ersetzen die "Verfolgbarkeit in der Buchführung" nach § 6b Abs. 4 Nr. 5 EStG. Die Führung dieser Verzeichnisse ist materiell-rechtliche Voraussetzung für die Gewährung der Begünstigung nach § 6c EStG; werden diese Verzeichnisse nicht, nicht vollständig oder nicht fortlaufend geführt, entfällt die Begünstigung. "Lauf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6c... / 2.2 Verpächter

Rz. 4 § 6c EStG gilt auch für den Verpächter eines Betriebs. Ob die Reinvestitionsobjekte dann aber wieder zum notwendigen Betriebsvermögen gehören müssen, ist streitig. Die Finanzverwaltung lässt die Bildung von gewillkürtem Betriebsvermögen bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nur hinsichtlich der Sondergewinne i. S. d. § 13a Abs. 6 S. 2 EStG zu (R 4.2 Abs. 16...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6c... / 5 Übertragungsvorgang bei Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

Rz. 12 Für die Übertragung von Veräußerungsgewinnen bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen bei Land- und Forstwirten (§ 13a EStG) gelten die vorstehenden Ausführungen zur Übertragung bei der Gewinnermittlung nach der Einnahme-Überschussrechnung entsprechend. § 6c EStG ist jedoch hier nur auf solche Gewinne anwendbar, die gem. § 13a Abs. 7 S. 1 Nr. 1 Buchst. a) ESt...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG Ein... / 9.4 Sechster bis Achter Teil

Rz. 33 Im Sechsten bis Achten Teil des UmwStG sind neben Übertragungen der Einzelrechtsnachfolge auch Umwandlungen der Gesamtrechtsnachfolge umfasst. Der Sechste Teil regelt die Einbringung eines Betriebs, eines Teilbetriebs oder eines Mitunternehmeranteils (sog. Sacheinlage) in eine Kapitalgesellschaft (§ 20 UmwStG) sowie den Anteilstausch, mithin die Einbringung eines Ante...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG Ein... / 3.2 Weitere Gesetzsänderungen nach 2006

Rz. 6 Das UmwStG 2006 ist seit seiner Einführung neunmal geändert worden. Mit dem Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 vom 14.8.2007[1] erfolgte die Anpassung von § 4 Abs. 2 S. 2 UmwStG dahingehend, dass neben verrechenbaren Verlusten, verbleibenden Verlustvorträgen und nicht ausgeglichenen negativen Einkünften auch ein Zinsvortrag nicht übergehen darf. Mit dem JStG 2008 vom ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG Ein... / 9.3 Zweiter bis Fünfter Teil

Rz. 25 Der Zweite Teil (§§ 3–10 UmwStG) regelt den Vermögensübergang bei Verschmelzung auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person und den Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft. Der Dritte Teil (§§ 11–14 UmwStG) befasst sich mit der Verschmelzung oder Vermögensübertragung auf eine andere Körperschaft. Der Vierte Teil (§§ 15, 16 ...mehr

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Verpächterwahlrecht bei Beendigung einer unechten Betriebsaufspaltung – Bedeutung des Sonderbetriebsvermögens bei Einbringung eines Mitunternehmeranteils in Personengesellschaft

Leitsatz 1. Die Grundsätze über das Verpächterwahlrecht gelten nicht nur bei Beendigung einer "echten Betriebsaufspaltung", sondern auch dann, wenn eine "unechte Betriebsaufspaltung" beendet wird (Anschluss an BFH-Urteil vom 17. April 2002 – X R 8/00, BFHE 199, 124, BStBl II 2002, 527, unter B.II.3.c bb (1)). 2. Für die Einbringung des ganzen Mitunternehmeranteils nach § 24 A...mehr

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Keine Steuerfreiheit für anteiligen Veräußerungserlös aus einer Unterbeteiligung

Leitsatz Resultiert der anteilige Erlös aus der Veräußerung von GmbH-Anteilen aus einer mehrstufigen Unterbeteiligung, kann die Steuerfreiheit gemäß § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG zu versagen sein. Sachverhalt Die klagende A-GmbH war zu 6 % direkt und zu 8,2 % durch einen Unter-Unter-Beteiligungsvertrag über die K-GmbH an der H-GmbH beteiligt. Die K-GmbH veräußerte ihren Anteil an d...mehr

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Sperrfristverletzung gemäß § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG nach Realteilung

Leitsatz Wird eine Gemeinschaftspraxis im Wege der Realteilung aufgeteilt und veräußert ein Realteiler seine Einzelpraxis innerhalb der Sperrfrist des § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG, ist der durch die Aufdeckung der stillen Reserven infolge der Realteilung rückwirkend entstandene Übertragungsgewinn als laufender Gewinn allen Realteilern zuzurechnen und nicht nur dem Gesellschafter,...mehr

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Ertrag aus Währungskurssicherungsgeschäft erhöht steuerfreien Veräußerungsgewinn aus Anteilsverkauf

Leitsatz Bei der Bemessung des nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG steuerfreien Veräußerungsgewinns aus einem in Fremdwährung abgewickelten Anteilsverkauf ist der Ertrag aus einem Devisentermingeschäft, das der Veräußerer vor der Veräußerung zum Zweck der Minimierung des Währungskursrisikos in Bezug auf den Veräußerungserlös abgeschlossen hat, als Bestandteil des Veräußerungspreise...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Höhe der Ermäßigung

Rn. 46 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Die gem § 35b S 1 EStG ermittelte Bemessungsgrundlage wird um den in S 2 bestimmten Hundertsatz ermäßigt. Der Prozentsatz ergibt sich nach § 35b S 2 EStG aus dem Verhältnis der festgesetzten ErbSt zu dem Betrag, der sich daraus ergibt, dass dem erbstpfl Erwerb die Freibeträge nach §§ 16, 17 ErbStG und der steuerfreie Betrag nach § 5 ErbStG hi...mehr

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Anspruch auf Akteneinsicht bei der Finanzbehörde aufgrund DSGVO

Leitsatz Ein Akteneinsichtsrecht ist zwar nicht ausdrücklich in der DSGVO geregelt, es besteht aber ein Auskunftsanspruch über sämtliche verarbeitete personenbezogenen Daten. Dies gilt auch für Papierakten mit Informationen zu einer Zeit vor Inkrafttreten der DSGVO. Sachverhalt Der Kläger war zu einem Drittel an einer Ende 2008 aufgelösten GbR beteiligt, bei der ab dem Jahr 2...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 7.2 Entgeltliche Übertragung bei bisher nicht ausgeglichenen Verlusten

Rz. 346 Scheidet ein Kommanditist aus einer KG aus, bei der ihm Verlustanteile zugerechnet worden sind, die nicht ausgleichsfähig waren und daher als verrechenbarbar festgestellt wurden, ist dieser Sachverhalt zunächst und grundsätzlich wie jede andere Beendigung einer Mitunternehmerstellung zu würdigen. Nach den allg. Regelungen des § 16 EStG bedeutet dies, dass der Veräuße...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.5.3.4 Spezialfragen in Veräußerungsfällen

Rz. 230 Wenn der verrechenbare Verlust erst im Rahmen einer Anteilsveräußerung zu einer Gewinnminderung führt, treten gegenüber einem normalen Verlustvortrag Nachteile ein, weil – wegen der Betriebsbezogenheit der Verluste – immer mit einem Veräußerungsgewinn aufgerechnet werden muss, auch wenn andere positiv und normal zu versteuernde Einkünfte vorhanden sind. Es bleibt dan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 7.1.2 Sondervorschrift § 52 Abs. 24 S. 3 EStG

Rz. 341 § 52 EStG regelt durchweg die erst- oder letztmalige Anwendung der einzelnen Vorschriften des EStG. Davon abweichend enthält § 52 Abs. 24 S. 3 EStG eine eindeutig materiell-rechtliche Regelung. Hier wird die Fiktion eines Veräußerungsgewinns für den Fall aufgestellt, dass ein Kommanditist mit negativem Kapitalkonto aufgrund ausgleichsfähiger Verluste aus der KG aussc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 7 Ausscheiden des Kommanditisten

Rz. 332 § 15a EStG behandelt – in Ergänzung zu § 15 EStG – die ertragsteuerliche Situation des Kommanditisten während seiner Zugehörigkeit zu der KG, damit die laufenden Verluste oder laufenden Gewinne. Fragen, die sich aus der Beendigung der Mitunternehmerstellung speziell oder der Mitunternehmerschaft generell ergeben, sind in § 15a EStG mit Ausnahme von § 15a Abs. 2 S. 2 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.2.2 Zeitpunkt für die Bestimmung des Kapitalkontos

Rz. 169 Maßgebend für den Stand des Kapitalkontos ist jeweils das Ende eines Wirtschaftsjahres, für das dem Kommanditisten ein Verlustanteil zuzurechnen ist.[1] Es gilt ein strenges Stichtagsprinzip. Ein Zwischenstand im Lauf des Wirtschaftsjahres bleibt unberücksichtigt. Während Entnahmen und Einlagen des genannten Zeitraums einzubeziehen sind, gilt das nicht für einen Gewi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 7.5.2 Realteilung

Rz. 364 Im Falle der Realteilung einer Kommanditgesellschaft gem. § 16 Abs. 3 S. 2 bis 4 EStG gehen die für den jeweiligen Kommanditisten festgestellten verrechenbaren Verluste aus seiner Beteiligung nicht unter, wenn das Unternehmen in anderer Form weitergeführt wird, etwa weil einer der Mitunternehmer einen Teilbetrieb übernimmt, während die übrigen Gesellschafter die Gese...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.5.1 Kein Ausgleich mit anderen Einkünften

Rz. 200 Aus der Gesetzesformulierung werden zunächst 2 Regelungsinhalte deutlich. Erstens kommt in dem Verbot des Ausgleichs "mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb" eine Objekt- bzw. Betriebsbezogenheit zum Ausdruck. Zweitens wird ausweislich der Formulierung "noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten" ein Einkünfteausgleich im Rahmen des § 2 Abs. 3 EStG verhindert....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Einflussnahmen auf den ertragsteuerlichen Wert

Rz. 225 [Autor/Stand] Der Steuerpflichtige kann über den Steuerbilanzwert für das Gebäude die steuerliche Bemessungsgrundlage beeinflussen. Rz. 226 [Autor/Stand] Aus bewertungsrechtlicher Sicht lässt der Gesetzgeber somit Folgendes zu: a) Abschreibungsmöglichkeiten ausschöpfen Rz. 227 Abschreibungsmöglichkeiten sollten vor dem Bewertungsstichtag voll ausgeschöpft werden. In die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 7.5.1 Auflösung und Liquidation

Rz. 362 Für den Fall des Ausscheidens des Kommanditisten im Zusammenhang mit einer Liquidation gelten die in Rz. 334ff. dargestellten Grundsätze entsprechend. Die Auflösung, Liquidation und Beendigung der KG kann dabei eine begünstigte Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe i. S. v. § 16 EStG darstellen. Soweit bei der Auflösung, Liquidation und Beendigung der Gesellschaft ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.1.2 Abweichende Haftungsvereinbarungen

Rz. 114 Nach den Vorstellungen des HGB spielt der Kommanditist im Rahmen der KG eine untergeordnete Rolle; er tritt im Normalfall als Geldgeber auf, während die Geschäfte vom Komplementär geführt werden, der dadurch und durch sein eigenes finanzielles Engagement die Geschicke der KG zur Hauptsache bestimmt. Rz. 115 Diese Verhältnisse haben sich in der Praxis seit längerem völ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 7.3 Entgeltliche Übertragung bei ausgeglichenen Verlusten

Rz. 358 Auch wenn der ertragsteuerliche Verlustausgleich durch § 15a EStG eine tief greifende Einschränkung erfahren hat, werden weiterhin negative Kapitalkonten durch ausgleichsfähige Verluste entstehen oder sich erhöhen. Das gilt insbesondere für die Fälle einer erweiterten Haftung (vgl. Rz. 237ff.) und das Vorhandensein nicht abzugsfähiger Betriebsausgaben (Rz. 197). Rz. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.5.3.3 Person der Verrechnung (Verrechnungsberechtigter)

Rz. 227 Eine Verrechnung i. S. d. § 15a Abs. 2 EStG kann grundsätzlich nur derjenige vornehmen, dem der "Anteil am Verlust der KG" zugerechnet und für den er festgestellt worden ist. Damit bleibt er ein Steuermerkmal des Kommanditisten des Verlustjahres einerseits, Bestandteil des KG-Anteils andererseits. Wird dieser Anteil später auf eine andere Person übertragen, bevor ein...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.8.2 Sinngemäße Anwendung im außerbetrieblichen Bereich

Rz. 85 Bei den Anteilen des typisch stillen Gesellschafters am Verlust des Betriebs und bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist § 15a EStG nur "sinngemäß" anzuwenden.[1] Im Bereich der nichtbetrieblichen, privaten Einkünfte werden damit nur bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen und alle Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, allerdings keine sonstigen Eink...mehr

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Keine Teilwertzuschreibung auf Verpflichtung aus Umtauschanleihe bei Deckungsbestand

Leitsatz 1. Wird bei Umtauschanleihen die Option auf Aktienlieferung durch den Anleihegläubiger ausgeübt, ist die Anleiheverbindlichkeit gegen den Buchwert der abgegebenen Aktien auszubuchen. Sofern der Ansatz der Anleiheverbindlichkeit den Buchwert der Aktien übersteigt, entsteht ein Gewinn, der § 8b Abs. 2 KStG unterfällt. 2. Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 2.2.3 Rückwirkung von Steuergesetzen (Art. 20 Abs. 3 GG)

Rz. 22 Die Grundrechte und das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) garantieren im Zusammenwirken die Verlässlichkeit der Rechtsordnung als wesentliche Voraussetzung für die Selbstbestimmung über den eigenen Lebensentwurf und damit als eine Grundbedingung freiheitlicher Verfassungen. Der Gesetzgeber ist daher grundsätzlich gehindert, in Nachhinein andere, belastendere Rec...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.1.2 Pragmatischer Einkommensbegriff

Rz. 35 Der Gesetzgeber hat es in der Erkenntnis der aufgezeigten Mängel beider Theorien in den Fassungen folgender EStG (ab 1925) vermieden, ein einheitliches theoretisches Konzept zu schaffen. In der Begründung zum EStG 1934[1] heißt es dazu: Zitat Der Einkommensbegriff des neuen EStG ist im Wesentlichen der gleiche, wie der des bisherigen EStG. Auch das neue EStG hat sich ke...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.2.5.3.2.2 Überschusseinkünfte

Rz. 79 Der in § 15 Abs. 2 S. 1 EStG für die Gewinneinkünfte positiv geregelte Grundsatz der Gewinnerzielungsabsicht gilt auch für die Überschusseinkünfte, selbst wenn er nicht ausdrücklich im Gesetz niedergelegt ist (Überschusserzielungsabsicht).[1] Rz. 80 Überschusserzielungsabsicht ist das Streben nach einem Totalüberschuss innerhalb der voraussichtlichen Vermögensnutzung. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 3.2.3 Ermittlung der Einkünfte

Rz. 61 Nach § 2 Abs. 2 EStG werden die Einkunftsarten in 2 Gruppen, in die Gewinn- und Überschusseinkünfte gegliedert (Rz. 22). Der Gewinn ist nach §§ 4 – 7k EStG und § 13a EStG zu ermitteln. Erzielt der Stpfl. verschiedene Einkünfte, ist der Gewinn für jede Einkunftsart gesondert, innerhalb einer Einkunftsart für jede einzelne Betätigung, zu ermitteln. Die Zusammenrechnung a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 2.1 Allgemeines

Rz. 4 Die ESt ist mit einem Aufkommen von 283.203 Mio. EUR für 2017 neben der USt mit einem Aufkommen von 170.498 Mio. EUR zzgl. 55.856 Mio. EUR Einfuhrumsatzsteuer für 2017 – die ertragreichste Steuer. Allerdings entfällt der weitaus größte Anteil des Aufkommens auf die Abzugsteuern: LSt: 195.524 Mio. EUR, Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag 20.918 Mio. EUR (nach Abzug der Er...mehr