Fachbeiträge & Kommentare zu Veräußerungsgewinn

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsentwicklung

Rn. 11 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Eine Tarifermäßigung für außerordentliche Einkünfte findet sich erstmals im EStG 1920 v 29.03.1920 (RGBl 1920, 359) in den §§ 22–25. Zur Rechtsentwicklung bis 1958 vgl Sieker in K/S/M, § 34 EStG Rz A 36ff (November 2016). Rn. 12 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Durch das StÄndG v 13.07.1961 (BStBl I 1961, 981) wurden Ausgleichszahlungen an Handelsve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Veräußerungen gegen wiederkehrende Bezüge

Rn. 58 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Bei Veräußerung eines ganzen Betriebes (nach hM auch Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil, 100 %ige Beteiligung an einer KapGes, s § 16 neu Rn 525) hat der StPfl ein Wahlrecht zwischen der nach §§ 16 und 34 EStG begünstigten sofortigen Besteuerung und der (nicht begünstigten) nachträglichen Versteuerung als Einkünfte gemäß § 15 EStG iVm § 24 Nr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Betriebsaufgabe

Rn. 60 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Aufgabe eines ganzen Betriebes oder Teilbetriebes erfolgt im Regelfall nicht in einem einheitlichen Vorgang, sondern erstreckt sich über einen gewissen Zeitraum durch Veräußerung der wesentlichen Betriebsgrundlagen an verschiedene Erwerber und/oder Überführung in das PV. Die der Betriebsveräußerung gleichgestellte begünstigte Betriebsaufg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Berechnung der ESt bei einem negativen verbleibenden zvE (§ 34 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 135 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Ist das gesamte zvE positiv, aber nach Abzug der darin enthaltenen außerordentlichen Einkünfte negativ, so betrifft das gesamte zvE nur die außerordentlichen Einkünfte. Die ESt beträgt dann das Fünffache der sich für ein Fünftel des zvE ergebenden ESt nach dem Regeltarif, § 34 Abs 1 S 3 EStG. Durch diese Regelung soll sichergestellt werden, d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Einmalige Inanspruchnahme

Rn. 145 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der StPfl kann den Durchschnittssteuersatz nur einmal im Leben in Anspruch nehmen, § 34 Abs 3 S 4 EStG. Unschädlich ist eine bereits bis VZ 2000 erfolgte Inanspruchnahme nach § 34 Abs 1 EStG aF bzw die Inanspruchnahme der Fünftelregelung ab VZ 2001 nach § 34 Abs 1 EStG, vgl Hagen/Schynol, DB 2001, 397. Fällt der Aufgabegewinn in zwei VZ an, w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Abschließende Aufzählung

Rn. 50 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 § 34 Abs 2 EStG enthält eine abschließende Aufzählung von außerordentlichen Einkünften, für die entweder die Steuerermäßigung nach § 34 Abs 1 EStG (betrifft Einkünfte iSd § 34 Abs 2 Nr 1–4 EStG) oder nach § 34 Abs 3 EStG (betrifft nur Veräußerungsgewinne iSd § 34 Abs 2 Nr 1 EStG) in Betracht kommt. Begünstigt sind im Einzelnen: Veräußerungsgew...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Abzugsbeträge

Rn. 121 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Rechtsfolge des § 34 Abs 1 EStG (Progressionsglättung) erfordert, dass alle im zvE enthaltenen außerordentlichen Einkünfte von den übrigen (nicht begünstigten) Einkünfte abzugrenzen und auch getrennt zu ermitteln sind, vgl BFH v 29.10.1998, BStBl II 1999, 588. Der sachliche Umfang der außerordentlichen Einkünfte ist daher für sich gesond...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bemessungsgrundlage (positive Bestandteile)

Rn. 28 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Für die neueren Veräußerungstatbestände (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 9–12 EStG) verweist § 43a Abs 2 S 2 EStG in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung auf die Gewinnermittlung nach § 20 Abs 4 und 4a EStG. Gegenzurechnen sind also die AK und die Kosten des Veräußerungsvorgangs (Weber-Grellet, DStR 2013, 1357, 1359). Dafür muss allerdings das entspre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Veranlagung

Rn. 43 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Über die Gewährung der Tarifermäßigung des § 34 EStG wird grds im ESt-Veranlagungsverfahren entschieden. Werden die Einkünfte nach §§ 179, 180 AO gesondert und einheitlich festgestellt, so ist im Feststellungsverfahren darüber zu entscheiden, ob und in welcher Höhe außerordentliche (begünstigte) Einkünfte vorhanden sind und wem diese Einkünft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Veräußerung von Mitunternehmeranteilen

Rn. 61 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Mitunternehmeranteil umfasst nach st Rspr und hM sowohl die (dinglichen) Anteile an den WG des Gesamthandsvermögen als auch WG des Sonder-BV (Sonder-BV I und Sonder-BV II), vgl zB BFH v 24.11.2005, BFH/NV 2006, 717; BFH v 06.12.2000, BStBl II 2003, 194; Wacker in Schmidt § 16 EStG Rz 407 (41. Aufl); aA Storg, DStR 2002, 1384; Sieker in K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Offerhaus, Zu den Voraussetzungen für eine Zusammenballung von ArbG-Entschädigungsleistungen, DB 1993, 651; Kanzler, Anmerkungen zum BFH-Urteil v 12.06.1996 – XI R 56, 57/96, FR 1996, 678; Hannes, Zu Telos und Anwendungsbereich der §§ 16 und 34 EStG, DStR 1997, 685; Richter, Vorteile bei Anwendung der geplanten Neuregelung des § 34 EStG für betriebliche Veräußerungsgewinne und ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Tatbestandsmerkmale

Rn. 57 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 § 34 Abs 2 Nr 1 EStG verweist auf die §§ 14, 14a Abs 1 EStG, §§ 16 und 18 Abs 3 EStG. Es handelt sich um eine Rechtsgrundverweisung (vgl Sieker in K/S/M, § 34 EStG Rz B 18 (November 2016)), dh, die Begünstigung nach § 34 EStG setzt voraus, dass die jeweiligen Veräußerungstatbestände erfüllt sind. Die Tatbestandsmerkmale der Einzelvorschriften ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Zusammentreffen der Fünftelregelung mit §§ 34 Abs 3 und 34b EStG

Rn. 136 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Erzielt der StPfl außerordentliche Einkünfte, die nach § 34 Abs 1 EStG begünstigungsfähig sind, und Veräußerungsgewinne, für die der ermäßigte Steuersatz des § 34 Abs 3 EStG (§ 34b EStG) Anwendung findet, beeinflussen sich die Steuerermäßigungen gegenseitig. Die Steuerermäßigungen sind unter Berücksichtigung der jeweils anderen Steuerermäßig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Antrag

Rn. 142 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Anwendung des Durchschnittssteuersatzes ist seit seiner (Wieder-)Einführung ab VZ 2001 antragsgebunden. Der Grund besteht darin, dass die Vergünstigung nach § 34 Abs 3 EStG dem StPfl nur einmal im Leben gewährt wird und dessen Inanspruchnahme wohl überlegt sein muss, vgl Horn in H/H/R, § 34 EStG Rz 83 (August 2019). Die Antragstellung nac...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Anwendungsbereich

Rn. 56 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Tarifermäßigung nach § 34 Abs 1 EStG oder (auf Antrag) nach § 34 Abs 3 EStG kommt in Betracht, wenn die Veräußerungstatbestände der §§ 14, 14a Abs 1 EStG (luf Betrieb), § 16 EStG (Gewerbebetrieb) oder § 18 Abs 3 EStG (Vermögen, das der selbstständigen Arbeit dient) erfüllt sind. Im Einzelnen sind folgende Veräußerungsvorgänge bzw gleichge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Abgrenzung der begünstigten Einkünfte

Rn. 53 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Gewährung der Tarifermäßigung setzt voraus, dass die begünstigten (außerordentlichen) Einkünfte von den lfd Einkünften derselben Einkunftsart abgegrenzt und auch getrennt ermittelt werden, vgl BFH v 29.10.1998, BStBl II 1999, 588. Die außerordentlichen Einkünfte bilden nach herrschender Kommentarmeinung und st Rspr eine "besondere Gruppe"...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bedeutung der Vorschrift

Rn. 8 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 § 34 EStG ist eine Billigkeitsregelung, die – dem Leistungsfähigkeitsprinzip und dem Gleichheitssatz folgend – unbillige Härten vermeiden soll, die aus der Zusammenballung von außerordentlichen, nicht regelmäßig wiederkehrenden Einkünften in einem VZ entstehen können, vgl Juchum, DB 2000, 343; aA Sieker in K/S/M, § 34 EStG Rz A 3–4 (November ...mehr

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Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung

Grundsätzlich wird der Streitwert durch die Anwendung eines Pauschsatzes von 25 % auf den streitigen laufenden[1] Gewinn bestimmt. Dies gilt auch für Streitjahre nach Einführung der Gewerbesteueranrechnung.[2] Sollten jedoch Anzeichen dafür sprechen, dass dieser Prozentsatz zu niedrig bemessen ist, kann auch ein höherer Prozentsatz angesetzt werden.[3] Eine Abweichung vom Re...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2 Allgemeine Angaben

In den Zeilen 1 bis 8 hat der Steuerpflichtige in den Zeilen 1 und 2 seinen Namen und Vornamen anzugeben; in Zeile 3 die Steuernummer des Betriebs einzutragen; dieser Eintrag hat vor allem dann Bedeutung, wenn dem Steuerpflichtigen für den Betrieb eine andere Steuernummer als diejenige für die Einkommensteuer zugeteilt wurde oder wenn mehrere Betriebe vorliegen; in Zeile 4 ein ...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 7 Ergänzende Angaben und zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen

Im 4. und 5. Teil des Vordrucks werden insbesondere ergänzende Angaben zu Rücklagen, stillen Reserven und Ausgleichsposten (Zeilen 121 bis 124) sowie Entnahmen und Einlagen von Einzelunternehmern zwecks Schuldzinsenabzug (Zeilen 125 bis 126) gefordert. Die Eintragungen in den Zeilen 121 bis 124 müssen vor dem Abschluss des ersten Teils des Vordrucks vorgenommen werden, da die s...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.3 Abschreibungen

Abschreibungen und ähnliche Abzugsbeträge sind aus der Anlage AVEÜR in die Anlage EÜR zu übertragen und dort getrennt zu erfassen, nämlich in Zeile 29 in Form von Absetzungen auf unbewegliche Wirtschaftsgüter, ausgenommen häusliche Arbeitszimmer, Zeile 30 für immaterielle Wirtschaftsgüter Zeile 31 für bewegliche Wirtschaftsgüter, insbesondere Maschinen und Fahrzeuge, einschließ...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.2 Erfassung der Kfz-Kosten in der Anlage EÜR

In den Zeilen 81 bis 83 werden sämtliche tatsächlichen Kosten für Fahrzeuge, darüber hinaus aber auch als Reisekosten einzustufende Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und von Mietwagen zusammengefasst. Zeile 84 übernimmt ergänzend Nutzungseinlagen infolge betrieblicher Fahrten mit einem Fahrzeug des Privatvermögens. Die Minderung um Kosten für Fahrten zwische...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Auflösung der für die Altgesellschafter anlässlich des Eintritts eines Neugesellschafters gebildeten negativen Ergänzungsbilanzen bei nachfolgendem entgeltlichen Ausscheiden des neu Eingetretenen

Leitsatz Die negativen Ergänzungsbilanzen, die anlässlich des Eintritts eines neuen Gesellschafters in eine bestehende Personengesellschaft für die Altgesellschafter nach § 24 UmwStG zum Zweck der Buchwertfortführung gebildet worden sind, sind nicht aufzulösen, wenn der neu eingetretene Gesellschafter nachfolgend gegen Geldabfindung unter dann gebotener Auflösung der für ihn...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 3 Veräußerung betrieblicher Kraftfahrzeuge

Rz. 68 Bei einem zu 100 % betrieblich genutzten Kfz berechnet sich der Veräußerungsgewinn (bzw. -verlust) wie bei allen anderen abnutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens: Veräußerungserlös abzüglich aktueller Buchwert. Rz. 69 Wird ein zum Betriebsvermögen gehörendes Kfz, das auch privat genutzt wurde, veräußert, so errechnet sich der Veräußerungsgewinn ebenso aus ...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 1.2 Ansatz: BV-Zugehörigkeit

Rz. 2 Handelsrechtlich sind diejenigen Anlagegüter im Anlagevermögen zu aktivieren, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.[1] Steuerrechtlich gilt grundsätzlich dieselbe Ansatzvorschrift.[2] Zur Differenzierung zwischen notwendigem Betriebsvermögen und gewillkürtem Betriebsvermögen sowie notwendigem Privatvermögen bestehen im Steuerrecht darüber hinaus det...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.2 Sonderfall: Unfallkosten als außergewöhnliche Kfz-Kosten – Aufdeckung stiller Reserven bei Untergang während Nutzungsentnahme?

Rz. 17 Von der Aufteilung der Kosten eines sowohl betrieblich oder beruflich als auch privat genutzten Kfz ausgenommen sind Aufwendungen, die anlässlich eines Unfalles mit dem Kfz entstehen.[1] Sie sind stets voll dem betrieblichen/beruflichen oder dem privaten Bereich zuzuordnen, in dem sie angefallen sind. Sie teilen steuerrechtlich das Schicksal der Fahrt, auf der sie en...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Anrechnung ausländischer Steuer nach § 34c EStG

Leitsatz 1. Höchstbetrag für die Anrechnung einer ausländischen Steuer auf die inländische Steuer nach § 34c EStG ist die festgesetzte und gezahlte ausländische Steuer; dabei gilt eine zeitliche und sachliche Begrenzung, so dass nur die Steuer anrechenbar ist, die auf die im Veranlagungszeitraum bezogenen und in die inländische Veranlagung als "ausländische Einkünfte" i.S. d...mehr

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Einheitliche und gesonderte... / 7 Folgen bei Aufhebung/Änderung des Feststellungsbescheids

Nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO ist ein Steuerbescheid (als Folgebescheid) zu ändern, soweit ein Grundlagenbescheid aufgehoben oder geändert wird, dem Bindungswirkung für diesen Steuerbescheid zukommt. Diese spezielle Berichtigungsnorm dient zum einen dazu, die vom Grundlagenbescheid ausgehende Bindungswirkung[1] verfahrensrechtlich zur Geltung zu bringen, zum anderen trägt sie d...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.2.2.2 Bewertung der Entnahme mit dem Teilwert

Rz. 35 Entnahmen sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG mit dem Teilwert, bei der fiktiven Entnahme nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Dies gilt aber nur für bilanzierungsfähige Wirtschaftsgüter, nicht für Nutzungsentnahmen.[1] Teilwert ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises fü...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 3.2.3 Kaufvertrag über Bodenschätze

Rz. 62 Bodenschätze können nur Gegenstand eines Kaufvertrages sein, wenn es sich um eine einmalige Lieferung einer fest begrenzten Menge eines vom Steuerpflichtigen gehobenen Bodenschatzes handelt oder wenn der Bodenschatz zusammen mit dem Grund und Boden veräußert wird.[1] Rz. 63 Finanzgericht und Bundesfinanzhof haben den im BFH-Urteil v. 6.5.2003[2] vorliegenden Sandausbeu...mehr

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Einheitliche und gesonderte... / 8.1 Einkommensteuer- und körperschaftsteuerpflichtige Einkünfte

Die Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 D) dient u. a. der Identifizierung des Unternehmens. Zur Erklärung gehören der Hauptvordruck (ESt 1 B) – dient im Wesentlichen dazu, allgemeine Informationen abzufragen, um die gesonderte und einheitliche Feststellung durchführbar zu machen – sowie zusätzlich für die verschiedenen ...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.2.2.1 Allgemeines

Rz. 33 Durch die Entnahme scheidet das Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen aus und ist daher beim Betriebsvermögensvergleich nicht mehr zu berücksichtigen. Die Buchung der Entnahme ist in Höhe des Buchwertes gewinnneutral. Durch den Ansatz des Teilwertes [1] oder gemeinen Werts[2] werden die stillen Reserven realisiert und sind zu versteuern. Einnahmen und Ausgaben, die du...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.2.1.2 Entnahmehandlung und Entnahmewille

Rz. 14 Die Wirtschaftsgüter müssen entnommen werden. Die Entnahme ist regelmäßig ein tatsächlicher Vorgang,[1] der eine ausdrückliche oder schlüssige Entnahmehandlung voraussetzt, die von einem Entnahmewillen getragen ist.[2] Entnahmehandlung Rz. 15 Der Steuerpflichtige entscheidet im Rahmen seiner Willensfreiheit, welche Wirtschaftsgüter er für seinen Betrieb nutzen (Einlage)...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / II. Gewinne aus der tatsächlichen Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen

Rz. 54 Art. 13 DBA Österreich/Deutschland unterscheidet bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften zwischen Gesellschaften, deren Aktivvermögen überwiegend aus unbeweglichem Vermögen besteht, und anderen Gesellschaften. Die Höhe des Aktivvermögens orientiert sich nach Nr. 4 des Protokolls zum DBA Österreich/Deutschland vom 24.8.2000 an der letzten, vor der Ver...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / III. Einkünfte aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens

Rz. 58 Das in Art. 6 DBA Österreich/Deutschland zum Ausdruck kommende Belegenheitsprinzip für laufende Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen hat nach Art. 13 Abs. 1 DBA Österreich/Deutschland auch Bestand im Falle der Veräußerung von Immobilien, sodass das Besteuerungsrecht im Grundsatz stets dem Belegenheitsstaat zusteht. Ist die Immobilie Teil einer Betriebsstätte, so wird s...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / a) ATAD-Umsetzungsgesetz

Rz. 70 Im Hinblick auf den persönlichen Anwendungsbereich der Norm hat sich im Vergleich zur alten Fassung die Dauer der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht geändert: Erfasst werden nach § 6 Abs. 1 S. 1 AStG n.F. natürliche Personen, die insgesamt mindestens sieben Jahre in den letzten 12 Jahren nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt steuerpflichtig waren. Die bisherige starre ...mehr

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Anhang / I. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Rz. 1 (Vom 11.8.1971, einschließlich Änderungsprotokoll vom 30.11.1990, einschließlich Revisionsprotokoll vom 21.12.1992 und einschließlich Revisionsprotokoll vom 8.2.2003; Fundstellen: BStBl 1972 I S. 518, BGBl 1972 II S. 1021, BStBl 1990 I S. 409, BGBl 1990 II S. 766, BStBl 1993 I S. 927, BGBl 1993 II S. 1886. Neueste Fassung vom 8.2.2003 zu finden unter juris, Dokumentnum...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / 3. EuGH-Rechtsprechung in der Rechtssache DMC

Rz. 128 Der EuGH hat in dem insgesamt nur schwer nachzuvollziehenden[140] Urteil in der Rechtssache DMC [141] zur deutschen gegenständlichen Entstrickungsbesteuerung festgehalten, dass die deutsche Entstrickungsbesteuerung nach § 4 Abs. 1 S. 3, 4 EStG europarechtskonform ist. In dem vom FG Hamburg vorgelegten Fall wurden Kommanditanteile rückwirkend (zum 31.12.2000) in die Kom...mehr

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§ 6 Fazit

Rz. 1 Im Vergleich zu den Vorauflagen aus 2004 und 2009 haben sich einige Rahmendaten stark verändert. So wurde etwa die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG in Deutschland komplett reformiert und am 1.1.2009 trat eine Abgeltungssteuer in Deutschland in Kraft, die zumindest in den Grundzügen und stark vereinfachend gesagt mit dem österreichischen Modell übereinstimmt. Zudem fand...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / 3. Entsprechensklausel

Rz. 157 § 21 Abs. 1 S. 1 ErbStG verlangt für die Anrechnung, dass die ausländische Steuer der deutschen Erbschaftsteuer entspricht, sog. Entsprechensklausel. Insbesondere bei Nachlasssteuern, also Steuern, die am gesamten Nachlass und nicht wie die deutsche Erbanfallsteuer am Erwerb des Einzelnen anknüpfen, ist fraglich, ob die Entsprechung gewahrt ist. Der BFH[168] hat hier...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / II. Besteuerung von Kapitalgewinnen aus der Veräußerung von wesentlichen Beteiligungen

Rz. 55 Das DBA Schweiz/Deutschland folgt in Art. 13 Abs. 3 zunächst dem Grundsatz der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen im Wohnsitzstaat des Veräußerers. Jedoch bestimmt Art. 13 Abs. 4 DBA Schweiz/Deutschland, dass die bei einer vollständigen oder teilweisen Veräußerung wesentlicher Beteiligungen[73] erzielten Gewinne auch im Ansässigkeitsstaat der Gesellschaft besteuert ...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / f) Sonstige Einkünfte (redditi diversi), Art. 67 ff. TUIR

Rz. 41 Die sonstigen Einkünfte werden in den Art. 67 ff. TUIR aufgelistet. Einkünfte, die den anderen fünf Einkunftsarten nicht zugeordnet werden können, werden unter die sonstigen Einkünfte subsummiert. Zur besseren Übersichtlichkeit werden an dieser Stelle nur einzelne sonstige Einkünfte dargestellt, welche von besonderer Bedeutung für Personen sind, die nach Italien ziehe...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / III. Einkünfte aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens

Rz. 69 Das Recht zur Besteuerung des Veräußerungsgewinnes einer Immobilie wird nach Art. 13 Abs. 1 DBA Schweiz/Deutschland dem Staat des Belegenheitsortes zugewiesen. Die durch einer Veräußerung von in Deutschland belegenen Grundstücken entstandenen Gewinne werden gem. §§ 1 Abs. 4, 49 Abs. 1 Nr. 2 lit. f, 15 EStG besteuert, wenn – bei Abwesenheit einer Betriebsstätte oder ei...mehr

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Anhang / IV. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung (DBA Italien)

Rz. 4 (Vom 18.10.1989, BGBl 1990 II S. 742; BStBl 1990 I S. 396. Das Abkommen trat am 27.12.1992, gleichzeitig mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden, in Kraft.) Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Artikel 2 Unter das Abkommen fallende Steuern (1) Dieses Abkommen g...mehr

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Anhang / III. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Rz. 3 (BStBl I 2002, S. 584 ff, S. 958. Das Abkommen trat am 21.8.2002 einen Monat nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft. Es ist nach Art. 31 Abs. 2 DBA Österreich/Deutschland ab dem 1.1.2003 anwendbar.) Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Artikel 2 Unter d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Das häusliche Arbeitszimmer... / 1 Arbeitszimmer als Betriebsvermögen

Steuernachteil Bei Gewerbetreibenden oder freiberuflich Tätigen kann ein häusliches Arbeitszimmer auch steuerliche Nachteile haben. Beträgt der anteilige Wert des Arbeitsraums mehr als 20 % des ganzen Grundstücks oder mehr als 20.500 EUR, so ist dieser Teil des Grundstücks notwendiges Betriebsvermögen (§ 8 EStDV). Das bedeutet, dass bei einer Veräußerung des betreffenden Grun...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gebäude / 10 Veräußerung eines Gebäudes

Der Gewinn aus der Veräußerung eines Grundstücks im Privatvermögen unterliegt der Einkommensteuer, wenn es innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren nach der Anschaffung wieder veräußert wird. Gebäude, selbstständige Gebäudeteile und Außenanlagen sind einzubeziehen, soweit sie innerhalb dieses Zeitraums errichtet, ausgebaut oder erweitert werden; dies gilt entsprechend für Geb...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Allgemeine Grundsätze für eine Tarifermäßigung (§ 34 Abs 1 und 2 EStG)

Rz. 1 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Für bestimmte außerordentliche Einkünfte (> Rz 4) wird die Steuer mit einem besonderen, einem niedrigeren Steuersatz bemessen. Das hat seinen Grund in dem im Wesentlichen progressiv ansteigenden Einkommensteuertarif (vgl § 32a EStG; > Lohnsteuertarif Rz 4–11/1). Anders als bei einem gleichbleibenden (proportionalen) Tarif, bei dem die Steuer ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Tarifermäßigung bei der Veranlagung durch das Finanzamt

Rz. 120 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Die ESt auf Einkünfte iSv § 34 Abs 2 EStG, die zusammengeballt zufließen und deshalb außerordentlich sind (> Rz 95 ff), beträgt das Fünffache des Unterschiedsbetrags zwischen der ESt für das um diese Einkünfte verminderte zu versteuernde Einkommen (verbleibendes zvE) und der ESt für das verbleibende zvE zuzüglich eines Fünftels dieser Einkü...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 5 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Bereits § 34 Abs 3 Satz 2 EStG idF bis 1998 berechnete die Steuerermäßigung nach einem sog Multiplikatormodell (sog Drittelung); die Tarifermäßigung war für die Fälle des § 34 Abs 1 und 3 EStG unterschiedlich. § 34 Abs 1 EStG gewährte im Prinzip den halben durchschnittlichen Steuersatz für die in § 34 Abs 2 EStG genannten Entschädigungen iSv ...mehr