Fachbeiträge & Kommentare zu Veräußerungsgewinn

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 8... / 4.3 Gesellschafter der übertragenden Körperschaft (Abs. 2)

Rz. 26 Maßgebend für die Frage, bei welcher Einkunftsart das Übernahmeergebnis und die Einnahmen i. S. d. § 7 S. 1 UmwStG steuerlich zu erfassen sind, ist die Art der Steuerverhaftung der jeweils gehaltenen Anteile.[1] § 8 Abs. 2 UmwStG bestimmt in diesem Zusammenhang, dass die Anwendung des Freibetrags nach § 17 Abs. 3 EStG und die Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei teilentgeltlicher Übertragung von Wirtschaftsgütern

Bei einer teilentgeltlichen Übertragung von Wirtschaftsgütern eines Gesellschafters aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen einer anderen Personengesellschaft, an der er beteiligt ist, ist der Vorgang nach der strengen Trennungstheorie zu behandeln, d.h. er ist in ein voll unentgeltliches und ein voll entgeltliches Geschäft aufzuteilen und der vorhandene Buchwert...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Teilentgeltliche Übertragung von GmbH-Anteilen

Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns aus einer teilentgeltlichen Übertragung von GmbH-Anteilen ist eine Aufteilung des Geschäfts in eine voll entgeltliche Veräußerung i.S.d. § 17 Abs. 1 S. 1 EStG und eine voll unentgeltliche Übertragung i.S.d. § 17 Abs. 1 S. 4, Abs. 2 S. 5 EStG vorzunehmen. Das FG folgt insoweit der bisherigen BFH-Rechtsprechung sowie der von der Finanzve...mehr

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 4.3.4 Leasingvermögen

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 5.1 Erträge

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei teilentgeltlicher Übertragung von Wirtschaftsgütern

Streitig ist die Ermittlung eines Veräußerungsgewinns bei teilentgeltlicher Übertragung von Sonderbetriebsvermögen (Sonder-BV) nach § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 2 EStG. Wird ein im Sonder-BV eines Gesellschafters gehaltenes Wirtschaftsgut in das Gesamthandsvermögen einer anderen Mitunternehmerschaft, an der er beteiligt ist, teilentgeltlich übertragen, ist eine Aufteilung des Vorgangs...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus unbeweglichem Vermögen

Streitig ist, ob in Deutschland aufgrund eines Neuabschlusses eines DBA das Besteuerungsrecht für Veräußerungsgewinne aus unbeweglichem Vermögen weggefallen – und daher ein Entstrickungsgewinn entstanden ist. Für das hier streitige DBA-Australien entschied das FG, dass bereits nach Art. 6 DBA-Australien 1972 – und nicht erst mit dem Wirksamwerden des DBA-Australien 2015 – da...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Doppelstöckige Personengesellschaft: vollständige gewerbesteuerliche Erfassung des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen der Obergesellschaft

Veräußerung Mitunternehmeranteil der Obergesellschaft: Wird bei einer doppelstöckigen Personengesellschaft ein Mitunternehmeranteil der Obergesellschaft veräußert, gehört zum Gewerbeertrag der Obergesellschaft auch der Veräußerungsgewinn, der auf dem Wegfall des negativen Kapitalkontos beruht, wenn das negative Kapitalkonto des Mitunternehmers auf negativen Kapitalkonten der...mehr

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Vermögensverwaltende Gesell... / VI. Ergebnis

Im Ergebnis zeigt sich, dass durch die Nutzung verschiedener vermögensverwaltender Gesellschaften – unter Berücksichtigung individueller Anlagestrategien und -wünsche des Mandanten – unterschiedliche steuerliche Effekte resultieren. Im Kontext der hier betrachteten laufenden Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Abs. 2 Nr. 1 EStG, Einkünft...mehr

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Vermögensverwaltende Gesell... / a) Einkünfte aus Kapitalvermögen

Kapitaleinkünfte i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 lit. a EStG: Erzielt die Kapitalgesellschaft Einkünfte aus Kapitalvermögen, so können diese einer vollumfänglichen Steuerbefreiung nach § 8b Abs. 1 KStG unterliegen. Voraussetzung ist, dass es sich um Kapitaleinkünfte i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 lit. a EStG handelt – wobei hier insbesondere Dividendeneinkünfte ...mehr

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Vermögensverwaltende Gesell... / a) Einkünfte aus Kapitalvermögen

Auch Stiftungen können die Steuerbefreiung des § 8b KStG in Anspruch nehmen,[92] so dass auf die Ausführungen in Ziff. IV.3.a verwiesen werden kann. Soweit die Stiftung keinen Gewerbebetrieb unterhält, entfällt eine Gewerbesteuerbelastung. Die Steuerbelastung beläuft sich bei vollständiger Freistellung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen unter Berücksichtigung der Schach...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Kein Abzugsverbot für Fremdwährungsverluste aus Gesellschafterdarlehen an ausländische Tochtergesellschaften

Sind Fremdwährungsverluste aus Gesellschafterdarlehen an ausländische Tochtergesellschaften gem. § 8b Abs. 3 S. 4-7 KStG 2002 i.d.F. des JStG 2008 dem Gewinn außerbilanziell hinzuzurechnen? Das FG entschied: § 8b Abs. 3 S. 4 KStG in der im Streitjahr 2009 gültigen Fassung ist dahingehend teleologisch zu reduzieren, dass Kursverluste bei Fremdwährungsdarlehen (hier: an mittelb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 5 Veräußerungsgewinn (§ 23 Abs. 3 S. 1–4 EStG)

5.1 Grundlagen Rz. 124 Grundsätzlich ist der Gewinn oder Verlust aus Veräußerungsgeschäften nach § 23 Abs. 1 S. 1 EStG der Unterschied zwischen dem Veräußerungspreis einerseits und den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und den Werbungskosten andererseits. Sonderfälle regelt § 23 Abs. 3 S. 2–4 EStG. In den Fällen der Einlage (§ 23 Abs. 1 S. 5 EStG) tritt an die Stelle des V...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 5.4 Ermittlung des Veräußerungsgewinns

5.4.1 Gewinnberechnung Rz. 142 Gewinn oder Verlust aus einem Veräußerungsgeschäft ist nach § 23 Abs. 3 EStG der Veräußerungspreis, Geldbetrag oder Vorteil abzüglich der Anschaffungs- und Herstellungskosten nach deren Minderung gem. § 23 Abs. 3 S. 4 EStG aber einschließlich der Werte, die laut § 23 Abs. 3 EStG als Anschaffungskosten gelten, und abzüglich der Werbungskosten. Soweit n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 5.4.2 Zeitpunkt der Versteuerung

Rz. 143 § 23 Abs. 3 EStG bestimmt nur, wie der Gewinn zu berechnen ist, nicht aber – mit Ausnahme des § 23 Abs. 3 S. 6 EStG –, wann er zu versteuern ist. Da der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten maßgebend ist, gilt grundsätzlich (aber modifiziert) das Zuflussprinzip des § 11 EStG (§ 11 EStG Rz. 14ff.).[1] Die Steuerpflicht für den privaten Veräußerungsgewinn k...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 2.2.4 Steuerbefreiung für eigengenutzte Wohnungen

Rz. 38 Von der Steuerpflicht ausgenommen sind nach dem auch für Veräußerungen nach dem 31.12.1998 geltenden § 23 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG Wirtschaftsgüter (Grundstück und grundstücksgleiche Rechte oder Teile davon), die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 4.1.1 Grundsatz

Rz. 84 § 23 EStG setzt die Anschaffung und Veräußerung der genannten Wirtschaftsgüter (vgl. Rz. 28ff.) innerhalb der genannten Fristen (Rz. 80ff.) voraus. Rz. 85 Der Begriff der Anschaffung nach § 23 EStG ist i. S. d. § 6 EStG und § 255 Abs. 1 HGB auszulegen. Es ist der entgeltliche Erwerb und die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Vermögen eines Dritten a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 1.7 Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift

Rz. 20 Die grundsätzliche Regelung des § 23 EStG, Veräußerungsgewinne von bestimmten Wirtschaftsgütern des Privatvermögens unter Durchbrechung des Grundsatzes der Steuerfreiheit im Übrigen, dennoch einer Besteuerung zu unterwerfen, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Nach dem UntStReformG 2008[1] besteht dieser Grundsatz kaum noch. Die Besteuerung entspricht dem P...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 5.4.3 Werbungskosten

Rz. 147 Werbungskosten sind – in Angleichung an das für alle Überschusseinkunftsarten gleichermaßen geltende Veranlassungsprinzip und unter Berücksichtigung einkunftsartbedingter Besonderheiten – grundsätzlich alle durch ein Veräußerungsgeschäft i. S. d. § 23 EStG veranlassten Aufwendungen (z. B. Schuldzinsen), die nicht zu den (nachträglichen) Anschaffungs- oder Herstellung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 5.3 Anschaffungskosten – Herstellungskosten

Rz. 131 Anschaffungskosten i. S. v. § 23 EStG sind alle Kosten, die der Stpfl. zum Erwerb des betroffenen Wirtschaftsguts aufgewendet hat. Dazu gehören nicht nur die Kosten der Anschaffung selbst (z. B. der Kaufpreis), sondern auch alle Nebenkosten (z. B. Kosten für Beratung, Makler, Notar und Grundbuchgebühren; § 6 EStG Rz. 132). Zu den Anschaffungskosten gehören ebenfalls ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 5.4.1 Gewinnberechnung

Rz. 142 Gewinn oder Verlust aus einem Veräußerungsgeschäft ist nach § 23 Abs. 3 EStG der Veräußerungspreis, Geldbetrag oder Vorteil abzüglich der Anschaffungs- und Herstellungskosten nach deren Minderung gem. § 23 Abs. 3 S. 4 EStG aber einschließlich der Werte, die laut § 23 Abs. 3 EStG als Anschaffungskosten gelten, und abzüglich der Werbungskosten. Soweit nach § 3 Nr. 40 Buchst....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 2.1 Allgemeines

Rz. 24 Ein privates Veräußerungsgeschäft i. S. v. § 23 EStG setzt die Veräußerung eines innerhalb einer festgelegten Frist angeschafften Wirtschaftsguts voraus. Der Vorgang darf nicht unter eine andere Einkunftsart fallen (§ 23 Abs. 2 EStG). Die Beweggründe, also subjektive Tatbestandsmerkmale, sind für eine Veräußerung i. S. d. § 23 EStG ohne Bedeutung, z. B. eine Spekulati...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 5.1 Grundlagen

Rz. 124 Grundsätzlich ist der Gewinn oder Verlust aus Veräußerungsgeschäften nach § 23 Abs. 1 S. 1 EStG der Unterschied zwischen dem Veräußerungspreis einerseits und den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und den Werbungskosten andererseits. Sonderfälle regelt § 23 Abs. 3 S. 2–4 EStG. In den Fällen der Einlage (§ 23 Abs. 1 S. 5 EStG) tritt an die Stelle des Veräußerungspre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 2.2.2 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

Rz. 29 Die Frist des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG von 10 Jahren gilt nur für die Veräußerung von Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke (grundstücksgleiche Rechte) unterliegen. Grundstück i. S. d. Sachenrechts ist jeder abgegrenzte Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis des betreffenden Grundbuchs gesondert aufgeführ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 5.2 Veräußerungspreis

Rz. 125 Veräußerungspreis umfasst alles, was der Stpfl. für das Ausscheiden des veräußerten Wirtschaftsguts aus seinem Eigentum erhält. Dazu gehören auch Beträge, die er nicht vom Erwerber, sondern von Dritten erhält. Zum Veräußerungspreis gehören ferner spätere Erhöhungen des Kaufpreises, und zwar auch dann, wenn die Erhöhung des Kaufpreises erst nach Ablauf der Frist aus §...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 1.3 Rechtsentwicklung und zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 5 Die Vorschrift ist mehrfach erheblich geändert und erweitert worden. Durch G. v. 24.3.1999[1] wurde der Begriff des Spekulationsgeschäfts durch den der privaten Veräußerungsgeschäfte ersetzt. Zudem wurden die Fristen bei Grundstücksgeschäften von bisher 2 Jahren auf 10 Jahre, bei den übrigen Wirtschaftsgütern von 6 Monaten auf ein Jahr verlängert. Durch G. v. 22.12.199...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 1.2 Überblick über die Vorschrift

Rz. 4 § 23 Abs. 1 EStG bestimmt den Gegenstand der privaten Veräußerungsgeschäfte, die steuerbefangenen Wirtschaftsgüter sowie Sonderformen der Anschaffung und Veräußerung. § 23 Abs. 2 EStG enthält eine Subsidiaritätsklausel. Der bisher in Abs. 2 S. 2 geregelte Vorrang des § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG vor § 17 EStG wurde ab Vz 2009 aufgehoben. § 23 Abs. 3 EStG regelt die Ermittlun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 1.5.2 Verhältnis zu § 17 EStG

Rz. 10 Bis Vz 2008 gilt Folgendes: Nach § 23 Abs. 2 S. 2 EStG a. F. ist § 17 EStG in den Fällen des Abs. 1 Nr. 2 nicht anzuwenden, d. h., bei der Veräußerung im Privatvermögen gehaltener Anteile i. S. d. § 17 EStG (Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft im Privatvermögen von mindestens 1 %) hat § 23 EStG Vorrang. Die Auswirkungen sind, dass § 23 EStG im Gegensatz zu § 17 E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 2.3.2 Rechtslage ab Vz 2009

Rz. 52a Mit Einführung der Abgeltungsteuer durch G. v. 14.8.2007[1] werden Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften unabhängig von einer Behaltensfrist nach § 20 Abs. 2 Nr. 2 EStG n. F. erfasst. Entsprechend ist die Veräußerung von solchen Wertpapieren in § 23 EStG nicht mehr enthalten. Die Neuregelung gilt für nach dem 31.12.2008 angeschaffte Wertpa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 1.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 23 EStG gehört zu den sog. Überschusseinkünften. Gewinn i. S. d. Abs. 3 ist daher der Überschuss der Einnahmen (Veräußerungspreis) über die Anschaffungs-, Herstellungs- und Werbungskosten. Während bei den Gewinneinkünften (§ 2 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG) bei der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens regelmäßig die stillen Reserven aufgedeckt und versteuert...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 5.6 Entnahme oder Veräußerung vor Abwahl der Nutzungswertbesteuerung (§ 13 Abs. 4 S. 6 Nr. 1 EStG)

Rz. 325 Nach § 13 Abs. 4 S. 6 Nr. 1 EStG bleibt der Entnahme- oder Veräußerungsgewinn auch dann außer Ansatz, wenn die denkmalgeschützte Wohnung und der dazugehörende Grund und Boden vor Abwahl der Nutzungswertbesteuerung entnommen oder veräußert werden. Damit wird die Entnahme bzw. Veräußerung der denkmalgeschützten Wohnung in vergleichbarer Weise privilegiert wie die Überf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.1.2 Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 375 Die Absicht der Gewinnerzielung zeigt sich in dem Bestreben, während des Bestehens des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, d. h. von seiner Gründung bis zu seiner Beendigung durch Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation, einen Totalgewinn zu erzielen. Ob die land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit auf einer derartigen Absicht beruht, lässt sich als innere Tatsac...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.12 Einkünfte von Hauberg-, Wald-, Forst- und Laubgenossenschaften sowie ähnlichen Realgemeinden (§ 13 Abs. 1 Nr. 4 EStG)

Rz. 188 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 EStG Einkünfte von Hauberg-, Wald-, Forst- und Laubgenossenschaften und ähnlichen Realgemeinden i. S. d. § 3 Abs. 2 KStG. Rz. 189 Realgemeinden sind agrar- und forstwirtschaftliche Genossenschaften. Ihren Mitgliedern vermitteln sie Nutzungsrechte an ihren land- und forstwirtschaftlichen Gru...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.2 Gewinnermittlungszeitraum

Rz. 520 Zu ermitteln ist bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben nach § 4a Abs. 1 S. 1 EStG der Gewinn nach dem Wirtschaftsjahr. Regel-Wirtschaftsjahr bei Land- und Forstwirten ist nach § 4a Abs. 1 Nr. 1 EStG der Zeitraum v. 1.7. bis zum 30.6. Für bestimmte land- und forstwirtschaftliche Betriebe besteht die Möglichkeit, ein vom Regel-Wirtschaftsjahr abweichendes Sonde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 4 Freibetrag (§ 13 Abs. 3 EStG)

Rz. 275 § 13 Abs. 3 EStG sieht für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft einen Freibetrag vor. Nach § 13 Abs. 3 S. 1 EStG werden die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nur berücksichtigt, soweit sie den Betrag von 900 EUR übersteigen. Voraussetzung für die Anwendung des Freibetrags ist nach § 13 Abs. 3 S. 2 EStG, dass...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Veräußerungsgewinne/“latente Steuer“

Rz. 199 Gewinne, die bei der Veräußerung eines Betriebes, auch die fiktive Veräußerung im Zugewinnausgleichsverfahren, (siehe unten ausführlich unter "Sonstige Einkünfte" nach § 22 EStG, Rdn 730 ff.) erzielt werden, gehören nach § 16 Abs. 1 S. 1 EStG ebenfalls zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, wobei sich die Veräußerung beziehen kann auf:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Veräußerungsgewinne aus Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen, auch als Problem der Steuerlatenz (latente Steuern) in der Bewertung von Vermögensgegenständen im Zugewinnausgleich

Rz. 730 Hinweis Methodischer Ansatz: Die Problematik der Ermittlung der latenten Steuern auf Veräußerungsvorgänge folgt dem Ertragssteuerrecht. Die latenten Steuern, die den Vermögenswert Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen belasten, sollen im Kontext zu den Veräußerungsgeschäften dargestellt werden, ohne dass es sich um sonstige Einkünfte nach §§ 22, 23 EStG handelt (...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 6. Außerordentliche Einkünfte und ihre Steuerermäßigung nach § 34 EStG, insb. Veräußerungsgewinne aus Veräußerung von Betriebsvermögen

Rz. 979 ▪ Unterhaltsrelevanz Über das In-Prinzip beeinflusst die zu entrichtende Steuer das Unterhaltseinkommen. Bestimmte außerordentliche Einkünfte, wie beispielsweise Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung von Betriebsvermögen, unterliegen einer privilegierten Steuerregelung. Rz. 980 Nach der gesetzlichen Regelung des § 34 EStG werden in dessen Abs. 2 enumerativ die Anwend...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Umwandlungen

Rz. 499 Unterhaltsrelevanz Besonders das Umwandlungsrecht und das Umwandlungssteuerrecht gehören zu den schwierigsten Materien des Steuerrechts. Die Beurteilung der damit zusammenhängenden Steuerrechtsfragen ist deshalb für den steuerrechtlichen Laien praktisch unmöglich und damit haftungsträchtig. Dabei können diese Rechtsinstitute gerade deshalb angewandt werden, um Vermöge...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / e) Einzelfragen mit Beispielen i.V.m. Grundstücksveräußerungen (Eigennutzung und Vereinbarungen im Zugewinnausgleich)

Rz. 709 Für Grundstücksveräußerungen ist die Regelung des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG unverändert geblieben, sodass insoweit auf ältere Quellen zurückgegriffen werden kann.[473] Von der Besteuerung ausgenommen hat der Gesetzgeber eigengenutzte Grundstücke, die gemäß den § 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den b...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Rücklage nach § 6b EStG

Rz. 144 [Autor/Zitation] Die Vorschrift des § 6b EStG erlaubt (Wahlrecht) die Übertragung von Veräußerungsgewinnen bestimmter Wirtschaftsgüter auf ein Reinvestitionsgut und bewirkt insofern eine Minderung der Anschaffungskosten. Wird im Wirtschaftsjahr der Veräußerung keine Übertragung vorgenommen, kann der übertragbare Teil der stillen Reserven als sog. 6b-Rücklage in der St...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Rücklage nach § 6b EStG für die Übertragung stiller Reserven bei Veräußerung bestimmter Anlagegüter

Rz. 433 Veräußerungsgewinne durch Aufdeckung stiller Reserven sind Bestandteil des steuerrechtlichen Gewinns und damit auch des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens [300] Hinweis Die stillen Reserven müssen aber wegen § 6b EStG nicht aufgedeckt werden und sind deshalb in den Steuereinkünften erfolgsneutral.[301] Nach § 6b Abs. 4 EStG ist die Voraussetzung ist, dassmehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 22 Nr. 2 EStG i.V.m. § 23 EStG; früher auch Spekulationsgeschäfte), auch als Problem der Steuerlatenz in der Bewertung von Vermögensgegenständen im Zugewinnausgleich ("latente Steuer")

Rz. 702 Private Veräußerungsgeschäfte,[463] früher auch Spekulationsgeschäfte genannt, gehören systematisch zu den sonstigen Einkünften und werden deshalb hier dargestellt. Sie haben im Kontext zur Bewertung von Vermögensgegenständen im Zugewinnausgleichsverfahren eine zusätzliche Bedeutung erhalten. Der BGH[464] hat in einem obiter dictum zur latenten Steuerlast (zukünftige s...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Lebensversicherungen

Rz. 724 Die laufende Versteuerung nach geltendem Recht ist unter b) dargestellt (siehe Rdn 704 ff.). Lebensversicherungen, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen worden sind, waren gemäß § 20 Nr. 6 EStG mit ihren Zinsen und Gewinnanteilen nur dann steuerpflichtig, sofern die Lebensversicherung weniger als 12 Jahre bestand.) Wenn die Rechtsprechung des BGH[491] einen Veräußerungsv...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundsätzliches – rein steuerbilanzielle Spezialvorschriften

Rz. 141 [Autor/Zitation] In der Steuerbilanz können aufgrund spezieller Vorschriften (zB § 6b EStG, R 6.6 EStR) in bestimmten Fällen die beim Abgang von Wirtschaftsgütern aufgelösten stillen Reserven (Veräußerungsgewinne) auf andere, neu zugehende Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens übertragen werden. Rz. 142 [Autor/Zitation] In der Handelsbilanz umfassen die Anschaffungskoste...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Erlöse

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§ 1 Einkommensermittlung / hh) Verlustverrechnungsverbot nach § 15a EStG

Rz. 426 Die einem Kommanditisten zuzurechnenden Anteile am Verlust dürfen nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen oder nach § 10d EStG abgezogen werden, soweit ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht (§ 15a EStG). D.h., die Verluste, insbesondere aus einer KG, können weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit anderen Einkünften aus anderen Einkunftsarten...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Unternehmensteuerreform 2008 (Paradigmenwechsel für Jahresabschlüsse ab 2009)

Rz. 6 Ein besonderer Steuersatz gilt für nicht entnommene Gewinne für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Thesaurierungsbegünstigung) bei Anwendung des Betriebsvermögensvergleichs mit 28,25 % Einkommensteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer sowie einer zusätzlichen Nachversteuerung im Falle der Ausschüttung in Höhe von 25 % Einkommensteuer (diese o...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. OR-Geschäfte

Rz. 1091 Die Ohne-Rechnung-Geschäfte sind im gewerblichen Bereich die gängigsten Mittel, die Einkommen- und Körperschaftsteuer zu hinterziehen. Mit den der Besteuerung entzogenen Erlösen, die auch Grundlage für das Unterhaltseinkommen sind, wird Schwarzgeld gebildet.[898] Scherzhaft spricht man in diesem Zusammenhang auch von "Otto-Richter-Geschäften" oder Geschäften nach "BA...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Steuerrecht

Rz. 225 [Autor/Zitation] Steuerrechtlich richtet sich der Ansatz der übergegangenen Wirtschaftsgüter nach dem UmwStG . Dieses lässt – abhängig von der Art des übergegangenen Vermögens bzw. der beteiligten Rechtsformen – idR eine Buchwertfortführung zu, sofern die Besteuerung der stillen Reserven in Deutschland sichergestellt ist. Der sachliche Anwendungsbereich des UmwStG best...mehr