Fachbeiträge & Kommentare zu Veräußerungsgewinn

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Sale-and-Lease-Back-Transaktionen

Rn. 109 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Eine besondere Form von Leasinggeschäften stellen sog. Sale-and-Lease-Back-Transaktionen dar. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass der Leasingnehmer (Verkäufer) einen VG an einen Dritten – den Leasinggeber (Käufer) – veräußert und anschließend von diesem wieder zurückleast (vgl. ausführlich zum Begriff und Wesen des Sale-and-Lease-Back-Geschä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rn. 19 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von im PV gehaltenen wesentlichen Beteiligungen an KapGes lässt sich auf das Reichs-EStG (REStG) 1925 zurückführen (RGBl I 1925, 189). Nach § 30 Abs 3 REStG 1925 galten die Einkünfte aus der Veräußerung eines ganzen Gewerbebetriebs, eines Mitunternehmeranteils und einer wesentlichen Beteiligun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Minderung von AK/negative AK

Rn. 244 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 AK können sich durch eine Kapitalherabsetzung oder Kapitalrückzahlung mindern (§ 17 Abs 4 EStG). Rn. 245 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ausschüttungen aus dem EK 04 mindern nach alter Rechtslage die AK der Beteiligung. Über § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG wird – mE deklaratorisch – klargestellt, dass nicht steuerbare Einnahmen vorliegen (s § 20 Rn 415...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zeitpunkt der Besteuerung

Rn. 162 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Durch die Nähe der Einkünfte aus § 17 EStG zu den Gewinneinkünften (s Rn 1) erfolgt die Ermittlung der Einkünfte in Anlehnung an die §§ 4ff EStG. Entscheidend für die Entstehung des Gewinns iSd § 17 Abs 2 EStG ist der Zeitpunkt der Gewinnrealisierung nach § 4 Abs 1, § 5 EStG (BFH vom 07.03.1995, VIII R 29/93, BStBl II 1995, 693). Im Gegensa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Steuerstundung bei Sitzverlegung einer SE oder einer Sitzverlegung einer anderen KapGes innerhalb der EU

Rn. 406 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 § 17 Abs 5 EStG greift gemäß S 2 nicht, wenn eine Sitzverlegung einer SE oder einer anderen KapGes innerhalb der EU vorliegt. Art 10d Abs 1 Fusionsrichtlinie untersagt eine Besteuerung der Gesellschafter bei Sitzverlegung einer SE. Auch eine Sitzverlegung von anderen KapGes innerhalb der EU würde der Niederlassungsfreiheit (Art 49 AEUV) ent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gewerbliche Einkünfte nach §§ 15, 16 EStG

Rn. 28 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Vorschrift des § 17 EStG fingiert neben den Einkünften aus Gewerbebetrieb iSd § 15 EStG als weitere Einkünfte aus Gewerbebetrieb auch Veräußerungsgewinne aus einer wesentlichen Beteiligung an einer KapGes (im PV ≥ 1 %). Die den Einkünften zugrundeliegende Erwerbstätigkeit erfüllt nicht die Voraussetzungen des § 15 EStG, insbesondere nich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Einbringungsgeborene Anteile iSd UmwStG

Rn. 34 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG 1995 sind Anteile, die der StPfl bis zum 12.12.2006 durch Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs, Mitunternehmeranteils oder einer 100 %igen Beteiligung an einer KapGes in eine KapGes gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten unter Fortführung des Buchwerts bzw Zwischenwerts erworben hat. Die Vor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Neuregelung durch § 17 Abs 2a EStG ab 01.08.2019

Rn. 236d Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Hierzu ausführlich s Rn 281aff.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. AK durch Ausfall von Gesellschafterdarlehen

a) Alte Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG vom 23.10.2008 Rn. 223 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zur Vertrauensschutzregelung des BFH auch über den vorstehenden Zeitpunkt hinaus s Rn 235a. Zu § 17 Abs 2a EStG, mit dem die Rechtslage vor MoMiG im Wesentlichen wiederhergestellt wurde, s Rn 281aff. Ein Darlehen ist noch nach den Vorschriften vor Inkrafttreten des MoMiG zu behande...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Neuregelung nach Inkrafttreten des MoMiG vom 23.10.2008 bis 31.07.2019

Schrifttum: Kahlert, Neuausrichtung nachträglicher AK bei § 17 EStG durch den BFH, zugleich Besprechung des BFH vom 11.07.2017, IX R 36/15, DStR 2017, 2305; Förster, Ausfall von Gesellschafterdarlehen und Regressforderungen aus Bürgschaften, DB 2018, 336; Jachmann-Michel, BB-Rechtsprechungsreport zur Besteuerung der Kapitaleinkünfte 2017, BB 2018, 854; Kahlert, Gesellschafterfre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Neuregelung durch § 17 Abs 2a EStG ab 01.08.2019

Rn. 239c Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Hierzu ausführlich s Rn 281aff.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Einzelfälle von AK

a) Fremdwährung Rn. 249 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei ausländischen Anteilen, die in einer fremden Währung angeschafft wurden, ist die Bemessungsgrundlage für Veräußerungspreis, Veräußerungskosten und AK einzeln zum Zeitpunkt ihrer jeweiligen Entstehung in Euro umzurechnen (R 17 Abs 7 EStR 2012). Dadurch ergeben sich unterschiedliche Umrechnungszeitpunkte, so dass eine einfa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Veräußerungspreis

1. Allgemeines Rn. 170 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Veräußerungspreis iSd § 17 Abs 2 S 1 EStG ist das Entgelt, welches dem Veräußerer für die Übertragung am wirtschaftlichen Eigentum der Anteile zufließt. Das umfasst alle vom Erwerber erhaltenen Gegenleistungen. Diese können zusätzlich oder ausschließlich auch in Form von Sach-, Dienstleistungen, Rechten, Abtretungen von Fo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Wiederkehrende Bezüge

Rn. 180 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Hierzu s Rn 167ff.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Bürgschaft

Rn. 205 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Hierzu s Rn 238ff.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Forderungsverzicht

Rn. 212a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Hierzu s Rn 224ff.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 170 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der Veräußerungspreis iSd § 17 Abs 2 S 1 EStG ist das Entgelt, welches dem Veräußerer für die Übertragung am wirtschaftlichen Eigentum der Anteile zufließt. Das umfasst alle vom Erwerber erhaltenen Gegenleistungen. Diese können zusätzlich oder ausschließlich auch in Form von Sach-, Dienstleistungen, Rechten, Abtretungen von Forderungen oder...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. AK infolge Inanspruchnahme durch Bürgschaft

a) Alte Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG vom 23.10.2008 Rn. 237 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Auch Verbindlichkeiten eines Gesellschafters aus einer Bürgschaft können zu nachträglichen AK führen. Die Beurteilung, ob die Inanspruchnahme durch Bürgschaft zu AK führt, erfolgt stark angelehnt an die Kriterien für die Berücksichtigung von AK durch einen Ausfall von Gesellschaft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Einflüsse späterer Vorgänge auf den Veräußerungspreis

1. Allgemeines Rn. 255 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wie dargelegt, wird der Gewinn zum Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums der Anteile von dem Veräußerer auf den Erwerber ermittelt (Gewinnermittlung eigener Art), s Rn 161. Es handelt sich um ein punktuelles Ereignis, bei welchem nachträgliche Änderungen nicht bei der laufenden Einkünfteermittlung in einem spä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Besteuerung nach Verschmelzung gemäß § 13 Abs 1 und 2 UmwStG

Rn. 35 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei der Verschmelzung gelten die Anteile an der übertragenden Körperschaft grds als zum gemeinen Wert veräußert, und die an ihre Stelle tretenden Anteile an der übernehmenden Körperschaft gelten als mit diesem Wert angeschafft (§ 13 Abs 1 UmwStG nF). Es kommt zu einem gewinnrealisierenden Tausch. Da bereits nach allgemeinen ertragsteuerliche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. AK/Anschaffungsnebenkosten/nachträgliche AK

1. Anschaffungskosten Rn. 184 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die AK, bestehend aus dem Anschaffungspreis, den Anschaffungsnebenkosten, den vorweggenommenen vergeblichen, den nachträglichen und den negativen AK (Kapitalrückzahlungen) sind zusammen mit den Veräußerungskosten vom Veräußerungspreis abzuziehen. Grundsätzlich lehnt sich der Begriff der AK an § 6 EStG an. Dem zugrunde li...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Veräußerungsverlust nach § 17 Abs 2 S 6 EStG

1. Vorbemerkung Rn. 269 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Historisch betrachtet waren Verluste erstmals seit dem StÄndG 1965 nach den damaligen Grundsätzen abziehbar und ausgleichsfähig. Das bedeutete im Ergebnis einen uneingeschränkten Ausgleich von Verlusten aus der Veräußerung im PV gehaltener Beteiligungen mit anderen positiven Einkünften. Diese Berücksichtigung von Verlusten wu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. ABC der nachträglichen AK

a) Bürgschaft Rn. 205 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Hierzu s Rn 238ff. b) Darlehensverzicht Rn. 206 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Hierzu s Rn 224ff. c) Dienstleistungen/Nutzungsüberlassungen Rn. 207 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Mangels Zuwendung eines einlagefähigen Vermögensgegenstandes führen unentgeltliche Nutzungsüberlassungen und Dienstleistungen nicht zu nachträglichen AK der Betei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Gleichmäßige Verteilung von Aufgeldern (§ 17 Abs 2a S 5 EStG)

Rn. 281m Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Abweichend zur Beteiligung an einer PerGes behalten einzelne Geschäftsanteile an einer KapGes ihre Eigenständigkeit auch dann, wenn diese von einem Gesellschafter gehalten werden. Bedeutung hat dies insbesondere bei unterschiedlichen AK für einzelne Anteile, da bei einer späteren Veräußerung bestimmt werden kann, welcher Anteil verkauft wi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Darlehensverzicht

Rn. 206 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Hierzu s Rn 224ff.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Beschränkung oder Ausschluss des deutschen Besteuerungsrechts

Rn. 400 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zur Beurteilung, ob das deutsche Besteuerungsrecht ausgeschlossen oder beschränkt wird, ist ein Vergleich von zwei Rechtslagen auf Basis des EStG wie auch möglicher DBA maßgebend (Schneider in K/S/M, § 17 EStG Rz F15, 282. EL). Der Ausschluss des Besteuerungsrechts ist dann gegeben, wenn ein vor dem Wegzug bestehendes Besteuerungsrecht nach ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Veräußerung gegen wiederkehrende Bezüge

Rn. 166 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei wiederkehrenden Bezügen ist grundsätzlich zwischen einer vollentgeltlichen, teilentgeltlichen und einer unentgeltlichen Übertragung zu unterscheiden. Zur Bewertung der Entgeltlichkeit ist darauf abzustellen, ob die Höhe der Bezüge nach kaufmännischen Gesichtspunkten abgewogen worden ist, also ob sich die Höhe des Entgelts nach wirtschaf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 255 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wie dargelegt, wird der Gewinn zum Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums der Anteile von dem Veräußerer auf den Erwerber ermittelt (Gewinnermittlung eigener Art), s Rn 161. Es handelt sich um ein punktuelles Ereignis, bei welchem nachträgliche Änderungen nicht bei der laufenden Einkünfteermittlung in einem späteren VZ berüc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Beendigung der Zugewinngemeinschaft

Rn. 156 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei der Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft besteht grundsätzlich ein Ausgleichsanspruch. In diesem Wege kann ein Ehegatte dem anderen Ehegatten im Rahmen dieses zustehenden Ausgleichsanspruchs auch eine maßgebliche Beteiligung an einer KapGes iSd § 17 EStG übertragen. Dieser Vorgang ist als Veräußerung anzusehen (Vogt in B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einkünfte aus KapVerm nach § 20 EStG

Rn. 32 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei Anteilen an KapGes erfolgt eine Besteuerung auf zwei verschiedenen Ebenen, nämlich der Vermögensebene und der Ertragsebene. Insoweit besteht grundsätzlich eine "scharfe Trennlinie" (Pung in D/P/M, § 17 EStG Rz 18). Die laufenden Einkünfte aus der Beteiligung an der KapGes – offene oder vGA nach § 20 Abs 1 Nr 1 EStG – fallen auf der Ertra...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) Schuldzinsen/Refinanzierungskosten

Rn. 218 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wird zum Erwerb von Anteilen an einer KapGes ein Darlehen aufgenommen und werden damit verbunden Schuldzinsen gezahlt, sind diese nicht in die AK mit einzubeziehen. Diese Kreditkosten stellen WK dar, welche bei den Einkünften aus KapVerm zu berücksichtigen sind (BFH vom 08.10.1985, VIII R 234/84, BStBl II 1986, 596). Nur wenn langfristig mit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / l) Steuerschuldenhaftung

Rn. 221 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wird ein geschäftsführender Gesellschafter für Steuerschulden der KapGes in Anspruch genommen, so ist dies grds für die nachträglichen AK unbeachtlich. Dies ist damit zu begründen, dass die Zahlung aufgrund des Haftungsbescheids (§§ 34, 69 AO) auf dem Fehlverhalten des Geschäftsführers beruht und nicht auf das Gesellschaftsverhältnis zurück...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Forderungsausfall

Rn. 176 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Fällt die Kaufpreisforderung des Veräußerers nachträglich aus und wird uneinbringlich, so stellt dies ein steuerliches Ereignis dar, welches zu einer entsprechenden Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Veräußerung führt (BFH vom 19.07.1993, GrS 2/92, BStBl II 1993, 897); zum rückwirkenden Ereignis s Rn 256ff. Der BFH ist damit von seiner frühe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Stundung/Ratenzahlung

Rn. 179 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Da das Zuflussprinzip des § 11 EStG keine Anwendung findet, ist der Kaufpreis auch bei zinsloser Stundung oder Ratenzahlung grundsätzlich mit dem Nennbetrag anzusetzen, sofern der Stundungszeitraum ein Jahr nicht überschreitet. Beträgt der Zeitraum mehr als ein Jahr, muss eine Abzinsung im iSd § 12 Abs 3 BewG vorgenommen werden (Strahl in ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Kommanditgesellschaft auf Aktien

Rn. 67 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei der KGaA gemäß § 278 Abs 1 AktG ist zwischen dem unbeschränkt haftenden Komplementär und den übrigen Kommanditaktionären, die an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind, zu unterscheiden. Der Gewinn aus der Veräußerung des gesamten Anteiles eines Komplementärs einer KGaA wird dem Gewinn aus der Veräußerung des ganzen Gewerbeb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Sachleistung

Rn. 178 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Gegenleistung kann neben Geld auch in Sach- und Dienstleistungen sowie Rechten bestehen. Es handelt sich um ein Tauschgeschäft (§ 6 Abs 6 EStG ist insoweit anwendbar). Dieses ist grundsätzlich mit dem gemeinen Wert iSd § 9 BewG der empfangenen WG zum Zeitpunkt der wirtschaftlichen Übertragung anzusetzen (BFH vom 06.12.2016, IX R 7/16, B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Grunderwerbsteuer

Rn. 254 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die aufgrund einer Anteilsvereinigung (§ 1 Abs 3 GrEStG) resultierende GrESt führt zu sofort abzugsfähigem Aufwand auf Ebene der KapGes (BFH vom 20.04.2011, I R 2/10, BStBl II 2011, 761; FinBeh Ha vom 21.08.2015, S 2171–2014/001–52; Gosch in Kirchhof/Seer, § 17 EStG Rz 106 (22. Aufl)). Folglich handelt es sich hierbei nicht um AK auf Ebene ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) AK bei Erwerb

Rn. 190 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wenn die Anteile hingegen entgeltlich durch Kauf erworben wurden, ist der Nennwert des vereinbarten Kaufpreises der Anschaffungspreis. Analog zur Sacheinlage (s Rn 190) wird bei einem Tausch der gemeine Wert der entsprechenden WG als AK angesetzt (BFH vom 07.07.1992, VIII R 24/90, BStBl II 1993, 331). Behält sich der Veräußerer das Recht auf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Nachträgliche Veränderungen der AK

Rn. 266 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nachträgliche Veränderungen von AK können naturgemäß nur dann ein rückwirkendes Ereignis darstellen, soweit sie nach dem Veräußerungsvorgang eingetreten sind. Bei der Rückwirkung der AK muss daher genau differenziert werden, ob zum Zeitpunkt der Veräußerung der Gesellschafter schon ernsthaft mit den weiteren AK rechnen konnte. Die zur Passi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Vorbemerkung

Rn. 269 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Historisch betrachtet waren Verluste erstmals seit dem StÄndG 1965 nach den damaligen Grundsätzen abziehbar und ausgleichsfähig. Das bedeutete im Ergebnis einen uneingeschränkten Ausgleich von Verlusten aus der Veräußerung im PV gehaltener Beteiligungen mit anderen positiven Einkünften. Diese Berücksichtigung von Verlusten wurde aber mit Ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Dienstleistungen/Nutzungsüberlassungen

Rn. 207 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Mangels Zuwendung eines einlagefähigen Vermögensgegenstandes führen unentgeltliche Nutzungsüberlassungen und Dienstleistungen nicht zu nachträglichen AK der Beteiligung (BFH vom 26.10.1987, GrS 2/86, BStBl II 1988, 348; Pung/Werner in D/P/M, § 17 EStG Rz 360). Einlagefähig und zu nachträglichen AK führt hingegen der nachträgliche Verzicht au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Nachschüsse

Rn. 214 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Auch Nachschüsse an die Gesellschaft (§§ 26–28 GmbHG) stellen nachträgliche AK der Beteiligung dar (BFH vom 08.04.1998, VIII R 31/94, BStBl II 1998, 660). Dies gilt auch für die Fälle, in denen die Nachschüsse erst nach Auflösung der KapGes beschlossen wurden, da auch hier eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung besteht.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Leipzig, Die Auslegungsprobleme des § 17 Abs 2 S 6 EStG – Keine Lösung in Sicht?, DB 2007, 1159; Bahns, Steuerlich rückwirkende Ereignisse auf Grund von Steuerklauseln in Kaufverträgen über KapGes-Anteile, Ubg 2008, 762; Blumers/Elicker, Realisierungszeitpunkt und Bewertung beim Anteilstausch iRd Einkünfte des § 17 EStG, BB 2009, 1156; Bode, Nachträgliche AK beim Ausfall von Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Rückabwicklung/Rückgewähr einer vGA

Rn. 217 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Sofern eine vGA zurückgewährt wird, ist dies steuerrechtlich aus Sicht der Gesellschaft wie auch aus der Sicht des Gesellschafters wie eine verdeckte Einlage zu behandeln (BFH vom 29.04.1987, I R 176/83, BStBl II 1987, 733; BFH vom 14.03.1989, BStBl II 1989, 741). Dies gilt ebenso in den Fällen, in denen eine ordentliche Gewinnausschüttung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / k) Stammeinlage

Rn. 220 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Haftet ein wesentlich beteiligter Gesellschafter gesellschaftsvertraglich für die nichterbrachte Zahlung der Stammeinlage eines Mitgesellschafters und wird er hierfür später im Rahmen eines Gesamtvollstreckungsverfahrens über das Vermögen der GmbH in Anspruch genommen, führt dies nach dem FG Thüringen nicht zu nachträglichen AK. Dies soll a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / m) Verschleierte Sachgründung

Rn. 222 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei einer verschleierten Sachgründung stellt sich die Frage, inwieweit hier eine verdeckte Einlage vorliegt. Dies wurde für die Rechtslage vor dem MoMiG vom FG Münster verneint. Der KapGes sei kein Vermögensvorteil entstanden, da durch die verschleierte Sachgründung gleichzeitig ein Rückforderungsanspruch durch den Gesellschafter an die Kap...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 381 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Neben der Auflösung und der Kapitalherabsetzung stellt die Auskehrung aus dem steuerlichen Einlagekonto die dritte Fiktion des § 17 Abs 4 EStG dar, welche der Veräußerung iSd § 17 EStG gleichgestellt wird. Einlagen von Vermögensteilen des Gesellschafters, welche vorher im steuerlichen Einlagekonto iSd § 27 KStG festgestellt wurden, können v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ausscheiden oder Austritt des Gesellschafters/Einziehung von Anteilen

Rn. 169 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Beim Ausscheiden oder beim Austritt eines Gesellschafters kommt es korrespondierend zur tatsächlichen Veräußerung auf den tatsächlichen Vollzug des Austritts durch Abtretung oder Einziehung der Anteile an (Schmidt in H/H/R, § 17 EStG Rz 163 (August 2018)). Dieser bemisst sich nach der zivilrechtlichen Wirksamkeit. Die Einziehung von Aktien ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Nachträgliche Änderung des Veräußerungspreises

Rn. 177 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Eine Rückabwicklung des Geschäfts fällt nicht erneut unter die Tatbestandsmerkmale des § 17 EStG. Dies gilt allerdings nur, insoweit die Gründe für die Rückabwicklung im ursprünglichen Vertrag bereits verankert waren. Ist dies nicht der Fall, wird der Tatbestand des § 17 EStG abermals verwirklicht (ausführlich s Rn 255ff).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Erbschaft-/Schenkungsteuer

Rn. 253 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach dem FG Nbg sind Erbschaft-/Schenkungsteuern keine AK; eine Billigkeitsmaßnahme aufgrund einer übermäßigen Belastung mit ErbSt und ESt sei lediglich in atypischen Einzelfällen denkbar (FG Nbg vom 12.01.2016, 1 K 1589/15, ErbStB 2016, 141 rkr). Begründet wird dieses Ergebnis ua damit, dass aufgrund des unentgeltlichen Erwerbs gemäß § 17 ...mehr