Fachbeiträge & Kommentare zu Urlaubsanspruch

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 2.4 Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit im Übertragungszeitraum vor Ende des Arbeitsverhältnisses

Sachverhalt Ein langjährig beschäftigter Arbeitnehmer erkrankte am 8.9.2023. Von seinem Urlaubsanspruch in Höhe von 28 Arbeitstagen im Kalenderjahr 2022 hatte er bis zu seiner Erkrankung erst 10 Tage in Anspruch genommen. Seine Arbeitsfähigkeit erlangte der Arbeitnehmer erst wieder zum 1.1.2024. Ab 25.3.2024 erkrankte der Arbeitnehmer erneut. Während der Dauer der Erkrankung...mehr

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 1.5 Urlaubsabgeltung – zwei Arbeitsverhältnisse – Ausschluss von Doppelansprüchen

Sachverhalt Die Klägerin hatte am 23.12.2019 eine fristlose Kündigung erhalten, deren Unwirksamkeit das Arbeitsgericht feststellte. Aufgrund einer weiteren wirksamen fristlosen Kündigung endete das Arbeitsverhältnis jedoch im Lauf des Monats Mai 2021. Während des Kündigungsrechtsstreits begann die Klägerin zum 1.2.2020 ein neues Arbeitsverhältnis mit einem anderen Arbeitgebe...mehr

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 5.2 Urlaub bei "Kurzarbeit 0"

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin arbeitete als Verkaufshilfe in einem Betrieb der Systemgastronomie 3 Tage in der Woche. Vertraglich stand ihr auf Grundlage einer 6-Tage-Woche ein Urlaubsanspruch von jährlich 28 Werktagen zu, also bei einer 3-Tage-Woche 14 Urlaubstage. In den Monaten Juni, Juli und Oktober 2020 befand sie sich in Kurzarbeit 0. Die Arbeitnehmerin meinte, das h...mehr

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 2.3 Langzeiterkrankung, Verfall

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin hat früher 5 Tage in der Woche gearbeitet und ist seit 1.1.2021 ununterbrochen arbeitsunfähig erkrankt. Wie viele Urlaubstage kann sie nach dem BUrlG beanspruchen, wenn sie Anfang Januar 2024 wieder gesund wird? Ergebnis Nach dem Urteil des EuGH vom 22.11.2011[1] wird der Erholungszweck des Urlaubs durch eine Vervielfältigung des Urlaubsanspruchs...mehr

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 2.5 Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit nach Ablauf des Übertragungszeitraums vor Ende des Arbeitsverhältnisses

Sachverhalt Ein langjährig beschäftigter Arbeitnehmer erkrankte am 8.9.2023 für eine längere Zeit. Von seinem Urlaubsanspruch in Höhe von 28 Arbeitstagen im Kalenderjahr hatte der Arbeitnehmer bis zu seiner Erkrankung erst 10 Tage in Anspruch genommen. Er war bis einschließlich 1.4.2024 arbeitsunfähig erkrankt. Aufgrund einer Kündigung im 1. Quartal 2024 endete das Arbeitsve...mehr

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 5.1 Anspruch auf bezahlten Urlaub für die Zeit unbezahlten Sonderurlaubs, Sabbatical?

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer beantragt unbezahlten Sonderurlaub vom 11.3. bis zum 30.9., um eine Weltreise zu unternehmen. Ein Tarifvertrag findet keine Anwendung. Arbeitsvertraglich ist keine Regelung hierzu vorhanden. Muss der Arbeitgeber den unbezahlten Urlaub gewähren und erwirbt der Arbeitnehmer während der "Auszeit" einen Urlaubsanspruch? Ergebnis Ein Arbeitgeber muss nur...mehr

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 2.2 Übertragung des Anspruchs auf das Folgejahr nach Langzeiterkrankung

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer war am Stück 1,5 Jahre arbeitsunfähig krank. Seit Juli ist er wieder gesund. Aus dem Vorjahr und dem aktuellen Jahr sind jeweils noch 30 Urlaubstage offen. Muss er diese 60 Urlaubstage im aktuellen Jahr nehmen oder kann er auch Urlaubsansprüche ins nächste Jahr mitnehmen? Ergebnis Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr.[1] Deshalb muss der Urlaub, auch we...mehr

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 2.9 Fehlende Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers, Verjährung von Urlaubsabgeltungsansprüchen?

Sachverhalt Eine Flugschule (Beklagte) beschäftigte einen Ausbildungsleiter (Kläger) seit dem 9.6.2010, ohne diesem seinen jährlichen Urlaub von 30 Arbeitstagen zu gewähren und seiner Mitwirkungsobliegenheit nachzukommen. Am 19.10.2015 verständigten sich die Parteien auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Kläger war künftig selbstständig für die Beklagte tätig. Mit...mehr

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 2.12 Urlaubsabgeltung nach Tod

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer, der noch Urlaubsansprüche hat, stirbt. Haben die Erben gegen den Arbeitgeber Anspruch auf Urlaubsabgeltung? Ergebnis Das Arbeitsverhältnis endet aufgrund seines höchstpersönlichen Charakters[1] automatisch mit dem Tod des Arbeitnehmers. Zahlungsansprüche, die bis zu diesem Zeitpunkt entstanden sind, gehen nach § 1922 BGB auf die Erben über, auch w...mehr

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 2.10 Urlaubsabgeltung, Verzicht

Sachverhalt Im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses wird am 30.9. in einem Vergleich vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis zum Ablauf des 30.6. endete. Der Arbeitnehmer hat zu diesem Zeitpunkt noch 10 Urlaubstage offen. Hierzu enthält der Vergleich lediglich die Formulierung: "Mit Erfüllung dieses Vergleichs sind zwischen den Parteien alle gegenseitigen Ansprüche aus dem A...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Urlaubsanspruch bei Freistellung in Zusammenhang mit der sog. einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Leitsatz Hat ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, der während der Geltungsdauer des vormaligen § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG a.F.) die in § 20a Abs. 1 IfSG aF aufgestellten Voraussetzungen nicht erfüllte, von der Erbringung der Arbeitsleistung freigestellt, sind die Zeiten dieser unbezahlten Freistellung bei der Berechnung des Jahresurlaubs zu berücksichtigen, so dass dem Arbeitnehmer nur ein anteilig kürzerer Urlaubsanspruch zusteht. Sachverhalt Die Klägerin ist bei der Beklagten in deren Se...mehr

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Erfüllung von Urlaub bei Quarantäne

Leitsatz 1. Bewilligt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer antragsgemäß Urlaub und zahlt an ihn Urlaubsentgelt, erfüllt er den Urlaubsanspruch ungeachtet des Umstands, dass die zuständige Behörde anschließend für denselben Zeitraum die Absonderung des selbst nicht erkrankten Arbeitnehmers in häusliche Quarantäne anordnet, weil er mit einer Person Kontakt gehabt hat, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert gewesen ist. 2. Die von dem Arbeitnehmer ausgehende Ansteckungsgefahr, die den Grund für di...§ 9 BUrlG§ 9 BUrlGmehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.4.2 Durchführung der Aufteilung

Rz. 233 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Das aufzuteilende Arbeitsentgelt (Tz. 5.4, Rn. 228) ist in Bezug zu den tatsächlichen Arbeitstagen (Tz. 5.4.1, Rn. 230) zu setzen. Daraus ergibt sich das Arbeitsentgelt pro tatsächlichem Arbeitstag. Das aufzuteilende Arbeitsentgelt pro tatsächlichem Arbeitstag ist mit den tatsächlichen Arbeitstagen zu multiplizieren, an denen der Arbeitnehm...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beendigung des Arbeitsverhä... / 1 Tod des Arbeitnehmers/Arbeitgebers als Beendigungsgrund

Tod des Arbeitnehmers Der Tod des Arbeitnehmers beendet das Arbeitsverhältnis immer. Dies folgt aus § 613 Satz 1 BGB, wonach der Arbeitnehmer die Dienste im Zweifel in Person zu leisten hat. Der Anspruch auf rückständigen Lohn geht auf die Erben über. Gesetzliche Entgeltfortzahlungsansprüche der Erben über den Tod hinaus gibt es nicht. Nicht selten werden sie jedoch tarifvertr...mehr

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Verjährung / 3 § 195 BGB (regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren)

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich für alle Ansprüche 3 Jahre, soweit keine Sonderregelungen eingreifen bzw. gem. §§ 196 ff. BGB eine längere Frist bestimmt ist.[1] Die regelmäßige Verjährungsfrist gilt damit auch für alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, es sei denn, aus § 197 BGB oder § 852 BGB ergeben sich andere Fristen. Dies bedeutet, dass alle auf...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 5.8 Verfahren (§ 7 BiUrlG HH)

Rz. 37 Der Arbeitnehmer muss die Inanspruchnahme und den Zeitpunkt des Bildungsurlaubs dem Arbeitgeber so früh wie möglich, spätestens jedoch 6 Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme mitteilen. Der Arbeitgeber kann den Bildungsurlaub nur ablehnen, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubsansprüche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang ve...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 7.8 Verfahren (§§ 15, 4 BfG M-V)

Rz. 48 Der Arbeitnehmer hat die Inanspruchnahme und den Zeitpunkt des Bildungsurlaubs der Beschäftigungsstelle so früh wie möglich, i. d. R. jedoch mindestens 8 Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme mitzuteilen. Er muss einen Nachweis über die Anerkennung der Veranstaltung und eine Information über Inhalt, Zeitraum und durchführende Einrichtung beifügen. Die Beschäftigungss...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 3.8 Verfahren (§ 25 BbgEBG)

Rz. 19 Der Arbeitnehmer muss die Inanspruchnahme und den Zeitpunkt des Bildungsurlaubs der Beschäftigungsstelle so früh wie möglich, spätestens jedoch 6 Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme, schriftlich oder elektronisch mitteilen. Die Beschäftigungsstelle kann den Bildungsurlaub nur ablehnen, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubsansprüche anderer Arbeitnehmer, ...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.8 Verfahren (§ 7 BremBZG)

Rz. 28 Der Arbeitnehmer muss die Inanspruchnahme und den Zeitpunkt des Bildungsurlaubs dem Arbeitgeber i. d. R. 4 Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme mitteilen. Lehrer, Sozialpädagogen im schulischen Bereich und sonstige Lehrkräfte sowie Professoren und andere an Hochschulen hauptberuflich selbstständig Lehrende können die Bildungszeit nur während der unterrichtsfreien bz...mehr

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Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach einer Elternzeit

Leitsatz § 24 Satz 2 MuSchG, demzufolge die Arbeitnehmerin den vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhaltenen Erholungsurlaub auch noch nach Ablauf der Verbote im laufenden Jahr oder im Folgejahr nehmen kann, steht einem Verfall von Urlaub während der Mutterschutzfristen entgegen. Während der Elternzeit gehen die gesetzlichen Sonderregelungen in § 17 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BEEG den allgemeinen Befristungsregelungen in § 7 Abs. 3 BUrlG vor. Sachverhalt Die Klägerin ...mehr

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F / 13 Fahrverbot, Anforderungen an das Urteil [Rdn 1506]

Rdn 1507 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Fahrverbot, Allgemeines, Rdn 1493. Rdn 1508 1. Im Grundsatz gelten für das schriftliche Urteil in Fahrverbotsfällen die allgemeinen Anforderungen an bußgeldrechtliche Urteile (→ Urteil, Allgemeine Feststellungen, Rdn 3739; zuletzt OLG Oldenburg, Beschl. v. 9.11.2023 – 2 ORBs 188/23). Darüber hinaus gilt: Rdn 1509 a) Keine Besonder...mehr

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F / 8 Fahrverbot, Absehen, berufliche Gründe [Rdn 1399]

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 8.5 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 64 Im streitigen Verfahren trifft den Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast für die gesetzlichen Voraussetzungen des Anspruchs auf Bildungsurlaub.[1] Er muss die Tatsachen darlegen und ggf. beweisen, aus denen sich die Einhaltung der Voraussetzungen seines Anspruchs nach dem jeweiligen Bildungsurlaubsgesetz ergibt. Hierzu zählt auch, dass es sich bei der von ihm au...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 5.4 Anrechnung

Rz. 36 In einigen Weiterbildungsgesetzen finden sich Vorschriften über die Anrechnung von Freistellungen zum Zwecke der Weiterbildung durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Einzelverträge. Danach ist teilweise die Anrechnung von betrieblichen Schulungen unter engen Voraussetzungen möglich (vgl. etwa § 4 SBFG, § 5 BzG BW, § 4 Ab...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 6.3.2 Ablehnungsgründe

Rz. 46 Nach den einzelnen Gesetzen zum Bildungsurlaub kann der Arbeitgeber den Antrag auf Freistellung zum Bildungsurlaub nur unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen. Dabei ist die Ablehnung aus folgenden Gründen möglich: Bei der Weiterbildungsveranstaltung, für deren Besuch eine Freistellung beansprucht wird, handelt es sich nicht um eine zulässige Veranstaltung i. d. jew...mehr

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Vereinbarung über den Verzicht von Urlaub oder Urlaubsabgeltung ist unwirksam

Leitsatz Der gesetzliche Schutzzweck des § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG würde verfehlt, wenn der Anspruch auf Urlaub oder Urlaubsabgeltung während des Arbeitsverhältnisses durch eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien ausgeschlossen oder beschränkt werden könnte. Etwas anders gilt auch nicht dann, wenn das bevorstehende Ende des Arbeitsverhältnisses mit dem Abschluss der einschränkenden Vereinbarung verbindlich feststeht. Sachverhalt Der Kläger war seit 2019 bei der Beklagten ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitskampfrecht / 12.2.3 Urlaub während des Streiks

Das Verhältnis von Urlaub und Streik ist vom Vorstehenden unabhängig zu klären. Solange sich der Arbeitnehmer nicht aktiv daran beteiligt, hat ein ausgebrochener Streik keine Auswirkungen auf den Urlaubs- und Urlaubsentgeltanspruch.[1] Ein bewilligter und bereits angetretener Urlaub wird durch einen Streikbeginn nicht unterbrochen. Ist er bewilligt, soll aber erst während de...mehr

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§ 28 Beendigung des Kündigu... / 4. Urlaubsanspruch und Freistellung

Rz. 43 Das Schicksal des Urlaubsanspruchs bedarf sowohl im bei Vergleichsschluss beendeten als auch noch nicht beendeten Arbeitsverhältnis besonderer Beachtung. Im beendeten Arbeitsverhältnis kann die Einigkeit darüber, dass der Arbeitnehmer keine Urlaubsansprüche mehr besitzt, beispielsweise wie folgt geregelt werden: Rz. 44 Formulierungsbeispielemehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.3 Selbstständigkeit natürlicher Personen als Gesellschafter-Geschäftsführer

Rz. 173 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Natürliche Personen, die als Gesellschafter Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen ausführen, werden unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 UStG selbstständig tätig (BMF vom 31.05.2007, BStBl I 2007, 503, Rz. 2). Rz. 174 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Frage der Selbstständigkeit natürlicher Personen ist für die Umsatzsteuer, Einkommens...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / I. Arbeitnehmeransprüche

Rz. 130 Ansprüche der Arbeitnehmer unterliegen nach der Insolvenzordnung grundsätzlich dem gleichen Regime, wie die Ansprüche anderer Gläubiger des insolventen Unternehmens: Ihre Ansprüche können sowohl Insolvenzforderungen als auch Masseverbindlichkeiten sein. Die frühere Privilegierung der Ansprüche auf rückständiges Arbeitsentgelt nach der KO wurde abgeschafft. Allerdings...mehr

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§ 39 Taktik und Fallstricke... / I. Einschätzung des Annahmeverzugslohnrisikos

Rz. 4 Gerät der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein (§ 615 S. 1 BGB). Im Kündigungsschutzprozess hat diese Vorschrift enorme wirtschaftliche Bedeutung: Das arbeitsgerichtliche Verfahren – obwohl eine...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / 1. Erzwungene Weiterbeschäftigung

Rz. 49 Treffen die Parteien keine privatautonome Regelung im Zusammenhang mit einem geltend gemachten WBA, dann wird der Arbeitnehmer nur zur Abwendung der Zwangsvollstreckung weiterbeschäftigt. Der Arbeitgeber will damit einerseits sein Annahmeverzugslohnrisiko reduzieren, andererseits die Zwangsvollstreckung abwenden. Darüber hinausgehende Erklärungstatbestände wird man de...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2.3 Selbstständigkeit

Rz. 32 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Begriff der Selbstständigkeit wird weder im UStG, noch in der MwStSystRL definiert, obwohl es sich um einen Schlüsselbegriff handelt. Vgl. dazu aber Abschn. 2.2. UStAE. Art 10 MwStSystRL grenzt den Begriff negativ ab. Danach werden Personen von der (Umsatz-) Besteuerung ausgeschlossen, die hinsichtlich ihrer Arbeitsbedingungen und des Arb...mehr

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§ 19 Abwicklungs- und Aufhe... / IV. Freistellungsklausel

Rz. 12 Der Arbeitgeber hat im bestehenden Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht das Recht, den Arbeitnehmer einseitig von der Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung freizustellen. Im Rahmen eines Abwicklungs- oder Aufhebungsvertrags wird eine solche widerrufliche oder unwiderrufliche Freistellung bis zum Ende der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Bezüge dagegen...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / III. Einstweilige Verfügung

Rz. 15 Einstweilige Verfügungen dienen der Sicherung eines Anspruchs auf eine gegenständliche Leistung (§ 935 ZPO Sicherungsverfügung) oder der einstweiligen Regelung eines streitigen Rechtsverhältnisses (§ 940 ZPO Regelungsverfügung). Die Abgrenzung beider Verfügungsarten lässt sich nicht eindeutig bestimmen; sie ist auch für das Verfahren, den Inhalt der jeweiligen Maßnahm...mehr

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§ 8 Kündigung im Berufsausb... / IV. Muster: Aufhebungsvereinbarung

Rz. 13 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.1: Aufhebungsvereinbarung Zwischen _________________________ und Frau/Herrn _________________________ wird folgende Vereinbarung geschlossen:mehr

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§ 34 Steuerrechtliches Umfe... / III. Schadensersatz/Entschädigungen

Rz. 47 Zahlungen, mit denen Schadensersatzansprüche nach § 15 Abs. 1 AGG erfüllt werden, sind steuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn damit Einkommensverluste ausgeglichen werden, die der Arbeitnehmer erlitten hat, z.B. wegen einer unterbliebenen Beförderung. Dient die Zahlung von Schadensersatz dagegen dem Ausgleich eines auf der Diskriminierung beruhenden immateriellen Schaden...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / VIII. Vertretungsbefugnis

Rz. 51 Sowohl die Gesellschafterversammlung als auch der Aufsichtsrat bei GmbH und AG können sich für den Ausspruch der jeweiligen Erklärungen nach allgemeinen Grundsätzen eines Dritten (Bevollmächtigter/einzelnes Mitglied des Organs/einzelne Gesellschafter/Mitglieder der Geschäftsleitung/Mitglieder des Vorstands) bedienen. Dem steht bei der Aktiengesellschaft insbesondere §...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / c) Anspruch auf Erteilung einer Lohnabrechnung und der Abrechnung von Provisionen

Rz. 145 In Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Schuldner einen titulierten Anspruch auf abschließende Berechnung seiner Vergütung und Erteilung einer entsprechenden Lohnabrechnung und auch die Erteilung einer elektronischen Steuerbescheinigung[128] haben. Rz. 146 Auch hier gilt für die Unterscheidung, ob eine vertretbare oder eine unvertretbare H...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / I. Allgemeines

Rz. 29 Die ganz überwiegende Zahl der Kündigungsschutzprozesse endet mit dem Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs. Hierbei werden häufig Ansprüche mitgeregelt, die bislang formal nicht Gegenstand des Verfahrens waren, z.B. die Abgeltung von Urlaubsansprüchen, Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung, Weihnachtsgratifikation, Zielvereinbarung, Bonus, Zeugnis, Aktienop...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / 2. Anschreiben an den Arbeitgeber vor Klageerhebung

Rz. 14 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.3: Anschreiben an den Arbeitgeber vor Klageerhebung Sehr geehrte(r) Frau/Herr _________________________, ausweislich der im Original beigefügten Vollmachtsurkunde hat uns Frau/Herr _________________________, in der vorgenannten Angelegenheit mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt. Ihr Kündi...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / 3. Aufhebungsvertrag

Rz. 89 Eine Ausnahme vom Sonderkündigungsschutz stellt der Aufhebungsvertrag dar. Der Arbeitnehmer begibt sich mit Abschluss eines Aufhebungsvertrags insgesamt dem allgemeinen und auch dem besonderen Kündigungsschutz.[175] Schließt ein schwerbehinderter Arbeitnehmer also einen Aufhebungsvertrag mit seinem Arbeitgeber, so bedarf es keiner Zustimmung des Integrationsamtes mehr...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 6... / 2.1.1 § 6 gilt für alle Urlaubsansprüche

Rz. 7 Die Vorschrift gilt zwar dem Wortlaut nach nur für die gesetzlichen Urlaubsansprüche, im Ergebnis aber auch für weitergehende tarifliche oder vertragliche Urlaubsansprüche [1] – jedenfalls dann, wenn die Vertragsparteien nichts Abweichendes für den "übergesetzlichen" Urlaub vereinbart haben.[2] Eine solche Abweichung muss klar und eindeutig sein.mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 6... / 2.1.4 Zusammentreffen von unterschiedlichen Voll- und Teilurlaubsansprüchen

Rz. 14 § 6 BUrlG setzt voraus, dass durch den Arbeitgeberwechsel im Kalenderjahr überschneidende Ansprüche entstanden sind.[1] Das kann in dreierlei Weise geschehen:mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 6... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 1 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer im Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub im gesetzlich vorgesehenen Umfang. Das bedeutet aber, dass er diesen Urlaub, unabhängig von einem möglichen Wechsel des Arbeitsplatzes, insgesamt nur einmal haben kann. Da es aber Konstellationen gibt, in denen der Arbeitnehmer durch einen Arbeitsplatzwechsel theoretisch seinen...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 6... / 2.1.5 Sonderfälle der Berechnung

Rz. 30 Die aufgezeigten Regeln gelten entsprechend, wenn sich die Arbeitsverhältnisse nicht nahtlos aneinander anschließen, sondern der Arbeitnehmer zwischenzeitlich arbeitslos ist. Es ist immer genau darauf zu achten, für welchen Zeitraum Überschneidungen der Urlaubsgewährung erfolgt sind. Unterscheidet sich der Urlaub im alten und neuen Arbeitsverhältnis auch darin, dass ei...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 6... / 2.2.2 Keine Anrechnungsbefugnis des alten Arbeitgebers

Rz. 36 Ebenso wenig regelt § 6 Abs. 1 BUrlG, was geschieht, wenn der Arbeitnehmer zunächst keine Urlaubsabgeltung im 1. Arbeitsverhältnis erhält, deshalb vom 2. Arbeitgeber Teilurlaub erhält und dann später den alten Arbeitgeber auf Urlaubsabgeltung aus dem 1. Arbeitsverhältnis verklagt. In diesem Fall muss der 1. Arbeitgeber die jeweils geschuldete Urlaubsabgeltung gewähren:...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 6... / 2.1.2 Wechsel des Arbeitsverhältnisses

Rz. 8 Voraussetzung für die Anwendung des § 6 BUrlG ist ein Wechsel des Arbeitsverhältnisses im laufenden Kalenderjahr. Dabei müssen sich die Arbeitsverhältnisse nicht aneinander anschließen; der Arbeitnehmer kann zwischenzeitlich auch arbeitslos gewesen sein. Wechselt der Arbeitnehmer zum 1.1., findet § 6 BUrlG nie Anwendung. Rz. 9 Es reicht aus, dass der Arbeitnehmer den Url...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 6... / 3 Ausgleichspflicht zwischen den Arbeitgebern bei Arbeitgeberwechsel

Rz. 38 §§ 4, 5 Abs. 3 und § 6 BUrlG können bei einem Arbeitgeberwechsel im laufenden Kalenderjahr dazu führen, dass der 1. Arbeitgeber im Verhältnis zur Dauer der Arbeitsverhältnisse zu altem und neuem Arbeitgeber "zu viel" Urlaub zu gewähren oder abzugelten hat. Daher stellt sich die Frage, ob der 1. Arbeitgeber in diesem Fall vom 2. Arbeitgeber einen Ausgleich verlangen ka...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 6... / 4.1 Inhalt der Urlaubsbescheinigung

Rz. 41 § 6 Abs. 2 BUrlG verpflichtet den alten Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub zu erteilen. Diese Pflicht steht im Zusammenhang mit dem Zweck des § 6 Abs. 1 BUrlG, Doppelansprüche zu vermeiden. Die Urlaubsbescheinigung muss enthalten: vollständigen Nam...mehr