Fachbeiträge & Kommentare zu Urlaubsanspruch

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 6... / 2.1.6 Darlegungs- und Beweislast in Streitfällen

Rz. 33 Streitfälle im Zusammenhang mit § 6 BUrlG sind angesichts der komplizierten Materie (oder vielleicht auch gerade deshalb) erstaunlich selten. Trotzdem kann es auf die Darlegungs- und Beweislast zur Frage, ob der 2. Arbeitgeber Urlaub aus dem 1. Arbeitsverhältnis anrechnen kann, ankommen. Das BAG[1] hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der in dem Kalenderjahr seines ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 6... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 6 Nach dem Wortlaut des § 6 BUrlG sind Urlaubsansprüche gegen einen neuen Arbeitgeber ausgeschlossen, soweit für das laufende Kalenderjahr von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist. 2.1 Anwendungsvoraussetzungen 2.1.1 § 6 gilt für alle Urlaubsansprüche Rz. 7 Die Vorschrift gilt zwar dem Wortlaut nach nur für die gesetzlichen Urlaubsansprüche, im Ergebnis aber...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 8... / 4.6 Kein Entfall des Urlaubsanspruchs

Rz. 15 Vereinzelt wurde die Auffassung geäußert, bei verbotswidriger Erwerbstätigkeit während des Urlaubs entfalle der Urlaubsanspruch.[1] Inzwischen vertritt die weit überwiegende Meinung die Ansicht, der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers könne durch eine urlaubswidrige Erwerbstätigkeit nicht entfallen. Zu Recht wird darauf hingewiesen, dass das gesetzgeberische Ziel, den A...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 8... / 5 Tarifvertragliche Sonderregelungen

Rz. 17 § 13 Abs. 1 BUrlG gestattet die Abweichung von § 8 BUrlG durch Tarifverträge. § 13 Abs. 1 BUrlG verbietet jedoch Abweichungen von §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 BUrlG. Damit ist das Prinzip des bezahlten Urlaubs gesetzlich verankert.[1] Deshalb sind die Tarifvertragsparteien nicht befugt, Regelungen zu treffen, die in den Bestand oder den Umfang des unabdingbaren gesetzlichen Mi...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 8... / 4.5 Keine Urlaubsentgeltreduzierung, kein Rückforderungsanspruch, keine Anrechnung des anderweitig erzielten Verdienstes

Rz. 12 Ursprünglich hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Auffassung vertreten, bei Verrichtung urlaubszweckwidriger Erwerbstätigkeit habe der Arbeitgeber gegen den Arbeitnehmer einen Anspruch auf Rückzahlung des für die entsprechende Zeit entrichteten Urlaubsentgelts, einschließlich des zusätzlichen Urlaubsgeldes gem. § 812 Abs. 1 Satz 2 2. Halbsatz BGB. Schließlich sei ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 8... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 8 BUrlG gilt für den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis gewährt wird. Damit findet die Vorschrift keine Anwendung, wenn der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses lediglich eine Urlaubsabgeltung erhält, weshalb der Arbeitnehmer nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses trotz Zahlung einer Urlaubsabgeltung sofort ein neues Arbei...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 8... / 4.4 Schadensersatzanspruch

Rz. 11 Ein Arbeitnehmer, der während seines Urlaubs eine nach § 8 BUrlG verbotene Erwerbstätigkeit verrichtet, begeht grundsätzlich eine schuldhafte Nebenpflichtverletzung und kann sich deshalb nach § 280 Abs. 1 BGB schadensersatzpflichtig machen.[1] Meist wird es jedoch dem Arbeitgeber nicht gelingen, einen Schaden nachzuweisen. Denn ersetzbar ist nur ein adäquat kausal ver...mehr

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Schwerbehinderte Menschen / 12 Zusatzurlaub

Schwerbehinderte Menschen haben – im Gegensatz zu Gleichgestellten (§ 151 Abs. 3 SGB IX) – Anspruch auf Zusatzurlaub. Die Dauer des Zusatzurlaubs beträgt 5 Arbeitstage im Urlaubsjahr (§ 208 SGB IX), bezogen auf eine 5-Tage-Arbeitswoche; weicht die Arbeitszeit hiervon ab, ist der Zusatzurlaub entsprechend anzupassen. Ergeben sich dann Bruchteile von Urlaubstagen, kommt weder ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 11 Zusätzliches Urlaubsgeld

Rz. 126 Einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung eines zusätzlichen Urlaubsentgelts gibt es nicht. Eine Rechtsgrundlage dafür findet sich aber entweder im Arbeitsvertrag oder in zahlreichen Tarifverträgen. Dabei sind 2 "Modelle" zu unterscheiden. Entweder wird ein prozentualer Zuschlag auf das Urlaubsentgelt bei Inanspruchnahme des Urlaubs gezahlt oder eine Einmalzahlung zu e...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 5.2.4 Wechsel von Vollzeit- in Teilzeittätigkeit

Rz. 81 Der Wechsel von Vollzeit in Teilzeit oder umgekehrt ist keine Frage von Verdiensterhöhungen oder -verringerungen im Referenzzeitraum, sondern eine Frage der Arbeitszeitverringerung oder -erhöhung. Dabei stellt sich die Frage, wie sich diese auf das Urlaubsentgelt auswirkt. Die Berechnung des Urlaubsentgelts macht bei einem Wechsel von Vollzeittätigkeit in Teilzeittäti...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 6 Fälligkeit des Urlaubsentgelts

Rz. 104 § 11 Abs. 2 BUrlG ist nicht nur eine von § 614 BGB abweichende Bestimmung des Fälligkeitstermins für die Zahlung des Urlaubsentgelts, sondern bringt den urlaubsrechtlichen Grundsatz zum Ausdruck, dass die Erfüllung des Urlaubsanspruchs voraussetzt, dass der Arbeitgeber grundsätzlich auch bereit ist, für diese Zeit das geschuldete Urlaubsentgelt vorbehaltlos zu zahlen...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 5.2.5 Wechsel vom Berufsausbildungsverhältnis in ein Arbeitsverhältnis

Rz. 93 Wechselt ein Auszubildender nahtlos nach Bestehen der Prüfung in ein Anschlussarbeitsverhältnis und hat er im Berufsausbildungsverhältnis nicht den gesamten Urlaub in Anspruch genommen, so kann er diesen Urlaub dann im Arbeitsverhältnis nehmen. Das folgt schon daraus, dass § 3 BUrlG der Urlaubsanspruch für beiden Rechtsverhältnisse einheitlich regelt. Das Urlaubsentge...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 5.2.6.3 Arbeit auf Abruf

Rz. 98 Haben die Arbeitsvertragsparteien nach § 12 TzBfG Arbeit auf Abruf vereinbart, so besteht das Problem, dass für den Arbeitnehmer nicht erkennbar ist, wie viele Arbeitsstunden er vom Arbeitgeber abgerufen worden wäre, wenn er nicht zuvor bereits Urlaub beansprucht hätte. Im Gegensatz zu Schichtmodellen, bei denen die zu leistende Arbeitszeit aufgrund der regelmäßig meh...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 5.2.1 Kurzarbeit im Urlaubszeitraum

Rz. 76 Findet im Urlaubszeitraum des Arbeitnehmers Kurzarbeit statt, so hindert das nicht die Urlaubserteilung an den Arbeitnehmer. Im Gegenteil, aus § 96 Abs. 4, Satz 2 Nr. 2 SGB III ergibt sich, dass gerade zur Vermeidung von Kurzarbeit die Urlaubserteilung vorrangig zu nutzen ist, sofern nicht nach § 7 BUrlG vorrangige Urlaubswünsche des Arbeitnehmers dem entgegenstehen. A...mehr

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Neumann-Redlin, Springer, Z... / 3.2.1 Erkrankung im Urlaub

Rz. 23 Nach § 9 BUrlG werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Urlaub angerechnet. Weist der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit für die Urlaubstage nicht nach, geht sein Urlaubsanspruch unter. Er erhält dann Vergütung nach § 611 BGB, § 11 BUrlG, nicht jedoch Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Erfüllt er allerdings die N...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.10.1 Urlaubsdauer, § 12 Abs. 1 TVHöD

§ 12 Abs. 1 TVHöD verweist wegen des Erholungsurlaubs auf die für die Beschäftigten der verantwortlichen Praxiseinrichtung geltenden Regelungen mit der Maßgabe, dass der Urlaubsanspruch der Studierenden bei Verteilung der wöchentlichen Ausbildungszeit auf 5 Tage in der Kalenderwoche in jedem Kalenderjahr 30 Ausbildungstage beträgt. Aufgrund der Verweisung auf die für die Bes...mehr

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Duales Hebammenstudium im ö... / 2.10.2 Inanspruchnahme des Urlaubs, § 12 Abs. 2 TVHöD

Um den Studienerfolg nicht zu gefährden, sind die Studierenden gem. § 12 Abs. 2 TVHöD gehalten, den Erholungsurlaub in der vorlesungs- und unterrichtsfreien Zeit zu nehmen. Hierauf sollte im Studienvertrag ausdrücklich hingewiesen werden (vgl. § 3 Abs. 1 Buchst. h TVHöD). Die Tarifvertragsparteien haben insoweit die Regelung des § 13 Abs. 1 Satz 2 BUrlG genutzt, eine von § 7 ...mehr

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Personalabbau und seine Kos... / 2.3 Kosten aus der Freistellung

Manchmal zwingt die wirtschaftliche Lage ein Unternehmen, beim Personalabbau sehr weit zu gehen. Damit werden auch immer mehr Positionen betroffen, die mit großem Vertrauen zu den Mitarbeitern ausgestattet sind. Mitarbeiter im Vertrieb kennen wichtige Kundendaten, Einkäufer die Konditionen bei wichtigen Lieferanten. Die IT-Mitarbeiter können an alle Daten gelangen. Durch ein...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.10.2 Zusammenhängende Gewährung (§ 9 Abs. 2 TVSöD)

Um den Studienerfolg nicht zu gefährden, sind die Studierenden gem. § 9 Abs. 2 TVSöD gehalten, den Erholungsurlaub in der vorlesungs- und unterrichtsfreien Zeit zu nehmen. Hierauf sollte im Ausbildungs- und Studienvertrag ausdrücklich hingewiesen werden (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f TVSöD). Die Tarifvertragsparteien haben insoweit die Regelung des § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.10.1 Urlaubsdauer (§ 9 Abs. 1 TVSöD)

§ 9 Abs. 1 TVSöD verweist wegen des Erholungsurlaubs auf die für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Regelungen mit der Maßgabe, dass der Urlaubsanspruch der Studierenden bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 5 Tage in der Kalenderwoche in jedem Kalenderjahr 30 Ausbildungstage beträgt. Aufgrund der Verweisung auf die für die Beschäftigten des Ausbildenden...mehr

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Unternehmensnachfolgeberatu... / 2.10 Psychologische Aspekte der Unternehmensnachfolge

Probleme bei der Umsetzung des Nachfolgekonzepts ergeben sich in der Mehrzahl der Fälle aus psychologischen und emotionalen Konflikten zwischen Übernehmer und Übergeber, z. B. durch unterschiedliche, altersbedingte Wertvorstellungen und Lebenseinstellungen ("Generationenkonflikt"), durch unterschiedliche Vorstellungen über kurz- und langfristige Unternehmensziele sowie die A...mehr

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Sauer, SGB III § 54a Einsti... / 2.7 Arbeitsvertrag

Rz. 31 Bei der Einstiegsqualifizierung nach § 54a handelt es sich um ein Ausbildungsverhältnis eigener Art, das weder ein Arbeitsverhältnis noch ein Berufsausbildungsverhältnis darstellt (LAG Hamburg, Urteil v. 4.11.2015, 7 Sa 31/15; Kühl, in: Brand, SGB III, § 54a Rz. 4, der von einem Beschäftigungsverhältnis nach § 7 Abs. 2 SGB IV ausgeht; ebenso: Schön, in: Böttiger/Körte...mehr

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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.6.2.2.2 Lohn-/Vergütungsfragen

Rz. 71j Im Arbeitsverhältnis gilt aber der Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn". Einen allgemeinen Entgeltfortzahlungsanspruch außerhalb von Gesetz oder Tarifvertrag gibt es nicht (BAG, Urteil v. 19.9.2018, 10 AZR 496/17). Rz. 72 Bereitschaftszeit ist mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten. Bei Bereitschaftsdienst neben Vollarbeit darf der Bruttolohn das Produkt der Gesamt...mehr

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Schell, SGB IX § 44 Stufenw... / 2.5.3 Urlaub

Rz. 41 Während des Wiedereingliederungsprozesses ist der Wiedereinzugliedernde weiter arbeitsunfähig (§ 2 AU-Richtlinien, Rz. 56 ff.). Das bedeutet, dass er sich durch die Arbeit keine zusätzlichen Urlaubsansprüche erwirtschaften kann. Auf der anderen Seite kann ihm der Arbeitgeber keine Fehltage auf den Jahresurlaub anrechnen, wenn der Wiedereinzugliedernde zum Zwecke der E...mehr

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Tariferhöhung im öffentlich... / 4 Entgelte und Urlaubsanspruch der Auszubildenden und Praktikanten

In der Tarifrunde 2023 haben die Tarifvertragsparteien vereinbart, dass sich das Entgelt für Auszubildende, die unter den TVA-L BBiG und Pflege fallen, in zwei Stufen erhöht. Für die Auszubildenden erfolgt die Erhöhung in einem Festbetrag. Das Entgelt für Praktikanten, die unter den Anwendung...mehr

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Erwerbsminderung / 2.8 Hinzuverdienst

In der gesetzlichen Rentenversicherung wurden zum 1.1.2023 die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei vorgezogenen Altersrenten und bei Erwerbsminderungsrenten reformiert und im Achten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz – 8. SGB IV-ÄndG) geregelt. Im Bereich der Erwerbsminderungsrenten wurden ab 1.1.2023 die Hinzuv...mehr

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Erwerbsminderung / 3.3.2 Dauerhafte volle Erwerbsminderung

Automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses Nach § 33 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Satz 3 TVöD endet das Arbeitsverhältnis, sofern dem Beschäftigten der Rentenbescheid zugestellt wird, wonach der Beschäftigte eine Rente auf unbestimmte Dauer wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung erhält. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des dem Rentenbeginn vorangehenden Tages; fr...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 4. Abweichende Regelungen zum übergesetzlichen Urlaubsanspruch

Rz. 130 Das BAG geht in seiner Rechtsprechung davon aus, dass gesetzliche und vertragliche Urlaubsansprüche gleich zu behandeln sind, soweit die Vertragspartner nichts Abweichendes vereinbaren. Der Klauselvorschlag in Abs. 4 macht für den übergesetzlichen Urlaubsanspruch weitreichend von bestehenden Abweichungsmöglichkeiten Gebrauch. Die vorgesehenen Einschränkungen sind als...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 1. Umfang des Urlaubsanspruchs

Rz. 122 Es bietet sich an, zwischen dem aufgrund gesetzlicher Vorgaben und dem zusätzlich aufgrund vertraglicher Zusage zu gewährenden Urlaub zu unterscheiden. Hintergrund ist die erwähnte Auslegung der Arbeitszeitrichtlinie durch den EuGH und deren Auswirkungen auf die Anwendung des deutschen Urlaubsrechts. Das BAG hat in nunmehr ständiger Rechtsprechung[206] erklärt, dass ...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 3. Übertragung des Urlaubsanspruchs

Rz. 129 Der Klauselvorschlag zur Übertragung des Urlaubs in Abs. 3 orientiert sich an § 7 Abs. 3 S. 2, 3 BUrlG.mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / I. Musterklausel

Rz. 118 Muster 3.19: Urlaub Muster 3.19: Urlaub (1) Der Arbeitnehmer hat im Kalenderjahr einen Anspruch auf insgesamt _________________________ Urlaubstage bezogen auf eine Fünf-Tage-Woche; dieser Anspruch setzt sich zusammen aus 20 Tagen gesetzlichem Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz und zusätzlichen _________________________ Tagen übergesetzlichem Urlaubsanspruch...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / A. Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung

Rz. 2 Im Folgenden wird hier zunächst ein Muster für einen Arbeitsvertrag (Vollzeit) mit einem Angestellten vorgestellt. Das Arbeitsverhältnis unterliegt hier keinen tarifvertraglichen Regelungen. Rz. 3 Muster 6.1: Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung Muster 6.1: Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung ARBEITSVERTRAG Zwischen [Vor- und Zuname, Adresse des Arbeit...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / C. Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung

Rz. 7 Das nachfolgende Muster stellt eine Vorlage für einen befristeten Arbeitsvertrag dar. Es ist auf Basis der Annahme gestaltet, dass das Arbeitsverhältnis keinen tarifvertraglichen Regelungen unterfällt. Rz. 8 Muster 6.3: Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung Muster 6.3: Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG Zwischen [Vor- und Zuname,...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 2. Urlaubsgewährung und Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers

Rz. 126 Zwischenzeitlich geklärt ist auch die Frage, ob und welche Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers bei der Urlaubsgewährung bestehen. Das BAG hatte den EuGH hierzu in den letzten Jahren mehrfach angerufen und Antworten erhalten. Begonnen hatte dieses "Frage-Antwort-Spiel" mit der BAG-Anfrage, die in die sog. "Max-Planck-Entscheidung" des EuGH aus dem Jahr 2018 mün...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 119 Ein aus Sicht beider Vertragsparteien wichtiger Aspekt im Arbeitsverhältnis ist der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers. Aus Arbeitnehmersicht handelt es sich neben der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wohl um den wichtigsten Fall der Abweichung vom Grundsatz "ohne Arbeit kein Lohn". Entsprechend häufig bietet ein Urlaubswunsch des Arbeitnehmers und dessen Behandlu...mehr

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§ 5 Das Nachweisgesetz 2022 / X. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 11 NachwG – Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs

Rz. 23 Unverändert geblieben ist die Pflicht, den Arbeitnehmer über die Dauer seines jährlichen Erholungsurlaubs zu informieren (§ 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 11 NachwG). Unproblematisch ist dies bei Vollzeitmitarbeitern. Zu beachten ist allerdings, dass der Urlaubsanspruch auch für Teilzeitmitarbeiter konkret anzugeben ist. Ändert sich die Arbeitszeit und geht damit eine Veränderung ...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / B. Unbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung

Rz. 4 Nachstehend findet sich eine Vorlage für einen (unbefristeten) Vollzeitarbeitsvertrag, wie er etwa für einen gewerblichen Arbeitnehmer oder auch für einen Angestellten in einem tarifgebundenen Unternehmen zur Anwendung kommen könnte. Das Arbeitsverhältnis soll hier – jedenfalls kraft vertraglicher Bezugnahme – den Regelungen eines Tarifvertrags unterstellt werden. Es i...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / D. Zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung

Rz. 9 Im Folgenden wird nun ein Muster für einen zweckbefristeten Arbeitsvertrag (mit Tarifbindung) vorgestellt. Rz. 10 Muster 6.4: Zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung Muster 6.4: Zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG Zwischen [Vor- und Zuname, Adresse des Arbeitnehmers] – nachfolgend als "Arbeitnehmer"*[4] bezeichnet – und [der] [...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / IV. Alternativer Regelungsvorschlag

Rz. 132 Muster 3.20: Urlaub Muster 3.20: Urlaub Der Arbeitnehmer hat im Kalenderjahr einen Anspruch auf insgesamt _________________________ Urlaubstage bezogen auf eine Fünf-Tage-Woche. Die Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes finden Anwendung. Rz. 133 Alternativ zur unter Rdn 118 vorgeschlagenen umfangreichen Urlaubsregelung ist dies die Kurzform. Es werden lediglich – auch...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / I. Musterklausel

Rz. 270 Muster 3.45: Dauer, Probezeit, Beendigung und Ruhen des Arbeitsverhältnisses Muster 3.45: Dauer, Probezeit, Beendigung und Ruhen des Arbeitsverhältnisses (1) Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. (2) Eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses vor seinem Beginn ist ausgeschlossen. (3) Die ersten [Anzahl] Monate des Arbeitsverhältnisses gel...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / III. Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 121 Grundsätzlich könnte man es sich sehr einfach machen. Einer vertraglichen Regelung des Urlaubs bedarf es aufgrund der schon im Bundesurlaubsgesetz vorgesehenen Regelungen nicht zwingend. Allerdings gewähren zum einen die meisten Arbeitgeber mehr Urlaub als gesetzlich gefordert, etwa um für Arbeitnehmer attraktiv zu sein. Zum anderen dürfte ein Vertrag ohne Urlaubsreg...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / b) Eingeschränkte Anwendung von § 613a BGB

Rz. 194 § 613a BGB ist grds. anwendbar, d.h. insb. gehen die mit dem übernommenen Betrieb bestehenden Arbeitsverhältnisse auf den Erwerber über (Bestandschutzfunktion). Allerdings haftet der Erwerber grds. nicht für die bereits bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen Ansprüche[197] der Arbeitnehmer.[198] Weiter haftet der Erwerber nur für die nach Insolvenzeröffnun...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Anstellungsvertrag

Rz. 246 Der Anstellungsvertrag regelt das Anstellungsverhältnis zwischen GmbH und Geschäftsführer. Der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers ist, wenn wie i.d.R. eine entgeltliche Tätigkeit vereinbart wird, ein Dienstvertrag in der Form eines Geschäftsbesorgungsvertrages, andernfalls ein Auftrag mit dem Recht auf Auslagenerstattung. Das Arbeitsrecht findet keine Anwendung....mehr

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Rechtliche Due Diligence be... / 3. Arbeitsrecht

(Rest-)Urlaubsansprüche: Aktuelle Spezialthemen aus der arbeitsrechtlichen Due Diligence-Prüfung sind (Rest-)Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer. Laut BAG[10] verfallen und verjähren diese nicht, wenn der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber nicht individuell, rechtzeitig und konkret auf noch offene Urlaubsansprüche sowie auf deren Verfall hingewiesen wurde. Beraterhinweis Hier lohn...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Urlaubsabgeltung – Anrechnung von Urlaub bei Doppelarbeitsverhältnis

Leitsatz 1. Geht ein Arbeitnehmer nach einer rechtswidrigen Kündigung einer anderen Beschäftigung nach, entstehen für den Zeitraum der zeitlichen Überschneidung beider Arbeitsverhältnisse auch dann ungeminderte Urlaubsansprüche sowohl gegenüber dem alten als auch gegenüber dem neuen Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer die Pflichten aus beiden Arbeitsverhältnissen nicht hätte kumulativ erfüllen können. 2. In einem solchen Fall ist jedoch zur Vermeidung doppelter Urlaubsansprüche der Urlaub, den der...§ 11 Nr. 1 KSchG§ 615 Satz 2 BGBmehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Urlaubsberechnung bei Überschneidung von Krankheit und Kurzarbeit

Leitsatz Erkrankt der Arbeitnehmer in einem Zeitraum, für den – wirksam – Kurzarbeit "null" eingeführt worden ist, sind die ausgefallenen Arbeitstage bei der Berechnung des Urlaubsumfangs nicht Zeiten mit Arbeitspflicht gleichzustellen. Sachverhalt Der Kläger war bis zum 31.1.2021 bei der Beklagten als Mitarbeiter in der Betriebsschlosserei beschäftigt. Sein Jahresurlaub betrug 29 Arbeitstage in einer Fünftagewoche. Der Kläger war in der Zeit vom 20.3. bis zum 27.3.2020 arbeitsunfähig krank. Aus ...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.7.11 Mitbestimmung in organisatorischen Angelegenheiten nach § 80BPersVG

§ 80 BPersVG regelt Tatbestände der Mitbestimmung in organisatorischen Inhalten. Diese haben entweder kollektiv-personellen Charakter oder betreffen Fragen der Ordnung innerhalb der Dienststelle. Die Tatbestände unterliegen grundsätzlich der uneingeschränkten Mitbestimmung des Personalrats. Ausgenommen sind nach § 75 Abs. 3 BPersVG die Tatbestände der § 80 Abs. 1 Nr. 10 bis 1...mehr

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Anlage EÜR 2023 – Tipps und... / 3.3 Betriebsausgaben im Einzelnen

Rz. 1110 [Waren, Roh- und Hilfsstoffe → Zeile 26] Die Kosten für Waren, Roh- und Hilfsstoffe (einschließlich Nebenkosten) sind Betriebsausgaben im Zeitpunkt der Zahlung. Davon ausgenommen sind die AK oder HK für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere u. Ä., für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens. Diese sind erst bei Zufluss des Veräußerungserlöses od...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalles

Rz. 16 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ein Arbeitsausfall ist nur dann unvermeidbar, wenn > Arbeitgeber und > Betriebsrat vor der Einführung der > Kurzarbeit vergeblich versucht haben, die Kurzarbeit abzuwenden oder einzuschränken. Während des Bezuges von KuG muss der Betrieb sich laufend darum bemühen, die Kurzarbeit zu verringern oder zu beenden. Dies gilt auch dann, wenn die K...mehr

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Urlaub (Hessen) / 3.5 Arbeits-/Urlaubstag

Im TV-H richtet sich der Urlaubsanspruch im Gegensatz zum BUrlG nach Arbeitstagen und nicht nach Werktagen. Der Urlaubsanspruch ist auf eine 5-Tage-Woche als Grundsatz berechnet und ändert sich bei Erhöhung oder Verringerung der Arbeitstage. Arbeitstag ist grundsätzlich jeder Kalendertag, an dem der Beschäftigte dienstplanmäßig oder betriebsüblich zu arbeiten hätte. Somit kö...mehr