Fachbeiträge & Kommentare zu Urlaubsanspruch

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Urlaub (Hessen) / 1 Allgemeines

Urlaub im arbeitsrechtlichen Sinne ist die dem Arbeitnehmer zum Zwecke der Erholung gewährte Befreiung von der Arbeitspflicht unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Seine Rechtsgrundlage findet der Urlaubsanspruch vor allem in einzelvertraglichen oder kollektivvertraglichen (Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung) Regelungen sowie im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Ferner finden...mehr

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Urlaub (Hessen) / 3.6 Urlaub und Feiertag

Feiertage sind (nur) die gesetzlich anerkannten Feiertage. Gleichgültig ist dabei, ob es sich um bundesgesetzlich oder landesgesetzlich anerkannte Feiertage handelt. Die kirchlichen Feiertage, die nicht zugleich auch gesetzliche Feiertage sind, fallen nicht unter den Feiertagsbegriff des § 3 BUrlG. Das Feiertagsrecht ist – mit Ausnahme des Tages der Deutschen Einheit am 3. O...mehr

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Urlaub (Hessen) / 3.3 Wechselschicht und Schichtarbeit

In § 27 Abs. 2 und 3 sieht der TV-H als Ausgleich für die besonderen Belastungen der Wechselschicht- oder Schichtarbeit Zusatzurlaub vor. Insgesamt sind die Regelungen zum Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit und Schichtarbeit deutlich vereinheitlicht worden. Für die Gewährung des Zusatzurlaubs sind die Art und der Umfang der Arbeitsleistung des Beschäftigten entscheidend. ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Scheinselbständigkeit

Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Sozialversicherungspflicht und der Versicherungsschutz sog. "freier Mitarbeiter" richten sich nach den für das Vorliegen einer Beschäftigung (§ 7 SGB IV) maßgebenden Kriterien. Diese Grundsätze gelten im Übrigen auch für (Gesellschafter-)Geschäftsführer, deren Beschäftigung im Einzelfall als sozialversicherungsrechtlich "selbständig" oder als s...mehr

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Teilzeitarbeit: Diskriminie... / 3.4 Urlaub

Nach der Rechtsprechung des EuGH gebietet der Grundsatz der Nichtdiskriminierung von Teilzeitbeschäftigten, dass der einmal erworbene Urlaubsanspruch auch bei einer Änderung des Beschäftigungsausmaßes erhalten bleibt. So hat etwa der Arbeitnehmer, der von einer Vollzeit- zu einer Teilzeitbeschäftigung wechselt, Anspruch darauf, dass die in Zeiten der Vollzeitbeschäftigung er...mehr

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Teilzeitarbeit: Diskriminie... / Zusammenfassung

Überblick Die Beschäftigungsform der Teilzeitarbeit gehört unter betrieblichen und individuellen Aspekten gleichermaßen zum "Standardrepertoire" in der Praxis. Im Laufe der Zeit haben sich verschiedene Formen der Teilzeitarbeit mit der Zielsetzung herausgebildet, die Arbeitszeit zu flexibilisieren. Neben der "klassischen" Teilzeitarbeit mit verkürzter täglicher oder wöchentl...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5... / 3.3 Bruchteile außerhalb der Zwölftelungsregelung des § 5

Rz. 36 Die Bruchteilsregelung in § 5 Abs. 2 BUrlG gilt nur für die Teilurlaubsansprüche nach § 5 Abs. 1 BUrlG. Ergeben sich außerhalb der Zwölftelungsregelung des § 5 Abs. 1 BUrlG bei der Berechnung von Urlaubsansprüchen Bruchteile von mindestens 0,5, findet keine Aufrundung statt. § 5 Abs. 2 BUrlG als Sonderregelung kann nicht verallgemeinert werden.[1] Es kommt daher insbes...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5... / 2.6 Zwölftelung bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte

Rz. 30 Scheidet ein Arbeitnehmer nach Erfüllung der Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte aus, kann der zustehende gesetzliche Vollurlaubsanspruch im Hinblick auf die §§ 1 und 4 BUrlG weder durch einzelvertragliche Vereinbarung noch durch eine tarifvertragliche Regelung gekürzt werden. Damit scheidet eine anteilige Zwölftelung aus.[1] Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf den ge...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5... / 2.1.1 Entstehen und Fälligkeit von Teilurlaubsansprüchen

Rz. 4 Der volle Urlaubsanspruch entsteht nach § 4 BUrlG mit Erfüllung der Wartezeit von 6 Monaten. Wann Teilurlaubsansprüche entstehen, ist im Gesetz nicht geregelt und umstritten. Dabei geht es entscheidend darum, wann der Arbeitgeber einen geltend gemachten Anspruch des Arbeitnehmers nach § 7 Abs. 1 BUrlG zu erfüllen hat. Zu unterscheiden ist zwischen dem Entstehen und der ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5... / 2.3 Teilurlaub nach § 5 Abs. 1 Buchst. b

Rz. 19 Nach § 5 Abs. 1 Buchst. b BUrlG erwirbt der Arbeitnehmer einen Teilurlaubsanspruch, wenn er vor erfüllter Wartezeit ausscheidet. Allein entscheidend ist die rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor und mit (s. hierzu unten Rz. 21) Erfüllung der Wartezeit. Dies sind befristete Arbeitsverhältnisse für eine Zeit von bis zu 6 Monaten, unbefristete oder auf einen Z...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5... / 4.2.2 Rückforderungsansprüche nach den §§ 812 ff. BGB

Rz. 45 Hat der Arbeitnehmer mehr als den zustehenden Urlaub erhalten, kann eine Rückforderung des Urlaubsentgelts bei Fehlen einer Vereinbarung oder tarifvertraglichen Regelung über Bereicherungsrecht nach § 812 BGB erfolgen. Solange die Rechtsprechung den Anspruch auf Urlaub und Urlaubsentgelt als Einheitsanspruch verstand[1], wurde ein Rückforderungsanspruch überwiegend mi...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5... / 3.1 Bruchteile von mindestens einem halben Tag

Rz. 33 Bei einer Berechnung von Urlaubsansprüchen nach § 5 Abs. 1 BUrlG gebietet § 5 Abs. 2 BUrlG die Aufrundung auf volle Urlaubstage, wenn der Bruchteil mindestens einen halben Tag ergibt. Ab 0,5 Urlaubstagen ist aufzurunden, und zwar unabhängig davon, ob der Urlaub gewährt oder abgegolten wird. Abzustellen ist auf die erste Dezimalstelle. Bei berechneten 3,496 Urlaubstage...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5... / 3.2 Bruchteile von weniger als einem halben Tag

Rz. 34 Lange Zeit haben Literatur und das BAG unter Hinweis auf das im Urlaubsrecht geltende Ganztagesprinzip § 5 Abs. 2 BUrlG bei Bruchteilen von weniger als einem halben Tag als Abrundungsregelung ausgelegt. Inzwischen vertritt das BAG jedoch zu Recht die Auffassung, dass Bruchteile, die nicht nach § 5 Abs. 2 BUrlG aufzurunden sind, nicht umgekehrt abzurunden sind, da der ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5... / 4.2.3 Rückzahlungsklausel

Rz. 51 Die Schwierigkeiten der Rückforderung über Bereicherungsrecht können mit der Vereinbarung einer Rückzahlungsklausel teilweise vermieden werden. Eine solche Rückzahlungsklausel ist zulässig. § 13 BUrlG steht dem nicht entgegen, da das BUrlG mit Ausnahme von § 5 Abs. 3 BUrlG Regelungen zur Rückforderung von zu viel gezahltem Urlaubsentgelt nicht enthält. § 5 Abs. 3 BUrl...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5... / 3.4 Abdingbarkeit der Bruchteilsberechnung

Rz. 37 Im Tarifvertrag kann sowohl für die tariflichen als auch die gesetzlichen Teilurlaubsansprüche nach § 5 Abs. 1 Buchst. a und b BUrlG eine Abrundungsregelung vereinbart werden. Für den gesetzlichen gekürzten Vollurlaub nach § 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG ist dies nicht möglich.[1] Rz. 38 Im Arbeitsvertrag kann eine Abrundung dann vereinbart werden, wenn der gesetzliche Mind...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5... / 2.4 Verhältnis von § 5 Abs. 1 Buchst. a zu b

Rz. 24 Es ist einhellige Meinung, dass ein Teilurlaubsanspruch nur nach einer der beiden Regelungen bestehen kann. Der Teilurlaubsanspruch nach § 5 Abs. 1 Buchst. a BUrlG setzt das Bestehen des Arbeitsverhältnisses über die Wartezeit hinaus voraus. Der Teilurlaubsanspruch nach § 5 Abs. 1 Buchst. b BUrlG setzt die Beendigung vor und mit der Wartezeit voraus (s. auch oben Rz. ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5... / 1 Mitwirkungsobliegenheiten

Rz. 1 § 5 BUrlG zählt 3 Fallgestaltungen auf, in denen es zu einer Zwölftelung des gesetzlichen Jahresurlaubsanspruchs kommt. Ein Teilurlaubsanspruch entsteht, wenn im Eintrittsjahr die Wartezeit nicht erfüllt werden kann (§ 5 Abs. 1 Buchst. a BUrlG) oder der Arbeitnehmer vor erfüllter Wartezeit wieder ausscheidet (§ 5 Abs. 1 Buchst. b BUrlG). Ein Teilurlaubsanspruch entsteht au...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5... / 2.1.2 Berechnung der Beschäftigungszeiten

Rz. 11 Für die Berechnung des zustehenden anteiligen Urlaubs sind 3 Faktoren ausschlaggebend: Abzustellen ist zunächst auf den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses. Wie bei § 4 BUrlG kommt es auf den Umfang der tatsächlichen Arbeitsleistung nicht an[1], da der Urlaubsanspruch nicht durch erbrachte Arbeitsleistung bedingt ist.[2] Stellt ein Tarifvertrag auf Tätigkeitsm...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5... / 4.1 Rückforderungsverbot nach § 5 Abs. 3

Rz. 39 Bei einem nachträglich gekürzten Urlaubsanspruch kann es vorkommen, dass ein Arbeitnehmer mehr Urlaub erhalten hat als ihm zusteht. Praxis-Beispiel Einem Arbeitnehmer, der zu Jahresbeginn bereits die Wartezeit nach § 4 BUrlG erfüllt hat, werden im April bereits 18 Werktage Urlaub gewährt. Später wird ein Aufhebungsvertrag zum 31.5. geschlossen. Nach § 5 Abs. 1 Buchst. ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5... / 2.2 Teilurlaub nach § 5 Abs. 1 Buchst. a

Rz. 15 Der Teilurlaub wegen Nichterfüllung der Wartezeit kann nur im Eintrittsjahr entstehen, da die Wartezeit für den Vollurlaubsanspruch nach § 4 BUrlG nur einmal für das Arbeitsverhältnis erfüllt werden muss und nicht in jedem Kalenderjahr. Voraussetzung von § 5 Abs. 1 Buchst. a BUrlG ist der rechtliche Beginn des Arbeitsverhältnisses in der zweiten Jahreshälfte. Das Arbe...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5... / 2.5 Teilurlaub nach § 5 Abs. 1 Buchst. c

Rz. 26 § 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG kommt bei Vorliegen von 2 kumulativen Voraussetzungen zur Anwendung: Ausscheiden nach erfüllter Wartezeit und Ausscheiden in der ersten Kalenderjahreshälfte Da mit Erfüllung der Wartezeit nach § 4 BUrlG der Vollurlaubsanspruch entsteht, handelt es sich bei § 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG um eine Vorschrift, die den Vollurlaubsanspruch entweder gekür...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5... / 2.1.3 Unabdingbarkeit

Rz. 13 Einzelvertraglich kann der Erwerb von Teilurlaubsansprüchen nach § 5 Abs. 1 BUrlG nicht zuungunsten der Arbeitnehmer abgeändert werden (§ 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG). Dies gilt auch für den Zeitpunkt des Entstehens und der Fälligkeit. Der Arbeitgeber kann daher bei Teilurlaubsansprüchen die Fälligkeit nicht hinausschieben. Dagegen kann nach der bisherigen Rechtsprechung de...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5... / 3 Bruchteile von Urlaubstagen (Abs. 2)

Rz. 31 Im ersten Moment verblüfft die Aufrundungsregelung in § 5 Abs. 2 BUrlG. Da der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch 24 Werktage jährlich beträgt und das Zwölftelungsprinzip auf volle Monate abstellt, können beim gesetzlichen Mindesturlaub Bruchteile von Urlaubstagen nicht entstehen. Bis zum 31.12.1994 war dies nicht so, da bei vormalig 18 Urlaubstagen jeder volle Monat ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Scheinselbstständige

Rz. 628 Die Scheinselbstständigen repräsentieren den Personenkreis, deren Einkünfte aufgrund formal unabhängiger Tätigkeit als Gewinn bzw. als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten von ihnen selbst im Rahmen der steuerlichen Einkommensermittlung ermittelt werden. Scheinselbstständige sind Erwerbstätige, die rechtlich als Selbstständige behandelt werden, in Wirklich...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Sonstige Personalrückstellungen

Rz. 387 [Autor/Zitation] Für einen zum Bilanzstichtag offenen Urlaubsanspruch ist der Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung verpflichtet, weshalb anteilig eine Rückstellung zu bilden ist (vgl. Rz. 145; Patloch-Kofler/Patloch-Kofler, SWK 2017, 1283; Obereder, SWK 2017, 639; Patloch/Petrikovics, SWK 2017, 430; Hirschler, RWZ 1993, 77).mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) ABC der Rückstellungen

Rz. 312 [Autor/Zitation] Abbruchkosten: Bei Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten für Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden (§ 249 Rz. 210) ist der erforderliche Betrag verursachungsgemäß in den Jahren anzusammeln, in denen die Gebäude genutzt werden (Rz. 238). Die Ansammlung kann je nach Nutzung linear, progressiv, degressiv oder leistungsbezogen erfolgen...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ee) ABC der sonstigen Rückstellungen

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Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7b Erreichb... / 2.6 Nicht arbeitslose und nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte

Rz. 51 Die Prüfung der Beeinträchtigung einer Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit entfällt bei dem Personenkreis der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ohne Erwerbsobliegenheiten, die weder arbeitslos noch erwerbstätig sind (Abs. 3 Satz 3). Bei diesen Personen ist zwar wegen der Eigenschaft der Erwerbsfähigkeit die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit jederzeit denkbar, jed...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7b Erreichb... / 2.2 Grundsatz

Rz. 13 § 7b regelt keinen Leistungsausschluss kraft Gesetzes bei Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs des Jobcenters ohne dessen Zustimmung, setzt aber Erreichbarkeit nach Maßgabe der Vorschrift bzw. der aufgrund der Ermächtigung in § 13 Abs. 2 erlassenen Rechtsverordnung für eine Leistungszahlung voraus (Abs. 1 Satz 1). Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten demna...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Art und Dauer der Tätigkeit

Rn. 89 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Werden überwiegend einfache, zB manuelle Arbeiten ohne hohe Berufsqualifikation ausgeführt, wirkt sich das Weisungsrecht wegen des geringen verbleibenden eigenen Gestaltungsspielraumes stärker aus, sodass regelmäßig Nichtselbstständigkeit anzunehmen ist. Das ist beispielsweise bei Reinemachefrauen der Fall, s BFH BStBl II 1975, 297; FG BdW E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Kriterien

Rn. 85 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach der zutreffenden (s BFH BStBl II 1985, 661; 1986, 184; 1988, 768) Interpretation des § 19 EStG durch § 1 Abs 2 LStDV ist nichtselbstständig tätig, wer in der Betätigung seines geschäftlichen Willens unter der Leitung des ArbG steht oder im geschäftlichen Organismus des ArbG dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist. Danach ist zusamme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Arbeitsrecht / I. Muster: Vergleich im Kündigungsschutzprozess (aus Arbeitnehmersicht)

Rz. 42 Muster 8.9: Vergleich im Kündigungsschutzprozess (aus Arbeitnehmersicht) Muster 8.9: Vergleich im Kündigungsschutzprozess (aus Arbeitnehmersicht) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Aktuelle Situation Ihr Arbeitsverhältnis wurde durch Ihren Arbeitgeber gekündigt. Hiergegen haben Sie eine Kündigungsschutzklage erhoben....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Arbeitsrecht / I. Muster: Abschluss eines Aufhebungsvertrags (aus Arbeitgebersicht)

Rz. 69 Muster 8.13: Abschluss eines Aufhebungsvertrags (aus Arbeitgebersicht) Muster 8.13: Abschluss eines Aufhebungsvertrags (aus Arbeitgebersicht) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Situation vor der Unterschrift unter dem Aufhebungsvertrag Sie möchten mit Ihrem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag schließen. Ein Aufhebun...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Urlaubsgelder

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zuschüsse des ArbG für die Urlaubszeit sind stpfl > Arbeitslohn; ebenso Geldentschädigungen zur Abgeltung von Urlaub (> R 19.3 Abs 1 Satz 1 Nr 2 LStR; FG HH vom 19.03.2019 – 6 K 80/18, DStRE 2019, 1071 = HaufeIndex 13 125 286). Bemisst sich die Höhe des Urlaubsgelds nach dem Durchschnittslohn der Vergangenheit unter Einschluss von steuerfreie...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.13 Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers

Rz. 23 Nach älterer Rechtsprechung des BAG (vgl. Urteil v. 20.4.1956, 1 AZR 448/54) handelte es sich beim Urlaubsanspruch um einen höchstpersönlichen Anspruch des Arbeitnehmers, der weder übertragbar noch vererblich war. Unter Bezug auf ein Urteil des EuGH v. 12.6.2014 (C-118/13) hat das BAG inzwischen mit Urteil v. 22.9.2015 (9 AR 170/14) entschieden, dass der Anspruch auf U...mehr

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Urlaub: Urlaubsabgeltung / Zusammenfassung

Überblick Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer Urlaub in Form von Freizeit nehmen. Wurde ein Arbeitsverhältnis jedoch beendet, z. B. durch Kündigung, ist es dem Arbeitgeber nicht mehr möglich, den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers zu erfüllen. In diesem Fall entsteht der Urlaubsabgeltungsanspruch als monetärer Ersatz für die Urlaubsgewährung. Die Urlaubsabgeltung kommt dementsp...mehr

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Urlaub: Urlaubsabgeltung / 7 Kürzung wegen Elternzeit

Auf der anderen Seite sieht das BAG in Abkehr von früherer Rechtsprechung keine Möglichkeit, den erst einmal entstandenen Urlaubsabgeltungsanspruch nach Maßgabe des § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG um jeden vollen Kalendermonat einer der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorausgegangenen Elternzeit zu kürzen.[1] Die Regelung in § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG, nach der der Arbeitgeber einen...mehr

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Urlaub: Urlaubsabgeltung / 8 Verjährung

Der Urlaubsanspruch selbst unterliegt grundsätzlich der Verjährung. Allerdings beginnt die 3-jährige Verjährungsfrist erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.[1] Hat der Arbeitgeber diese Mitwirkung...mehr

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Urlaub: Urlaubsabgeltung / 2 Urlaubsabgeltung als Geldanspruch

In Anwendung des Surrogatgedankens ging das BAG in früherer Rechtsprechung davon aus, dass der Abgeltungsanspruch des Arbeitnehmers in gleicher Weise wie der Urlaubsanspruch erlischt, wenn der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und bis zum Ende des Urlaubsjahres bzw. des Übertragungszeitraums arbeitsunfähig krank war.[1] Im Anschluss an die Entscheidung des ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Urlaub: Urlaubsabgeltung / 5 Vererblichkeit des Anspruchs

Der Urlaubsabgeltungsanspruch ist grundsätzlich vererblich.[1] Allerdings muss der Urlaubsabgeltungsanspruch nach früherem deutschen Recht erst einmal für den Arbeitnehmer entstanden sein, um vererblich zu werden. Die Rechtsprechung dazu hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Zunächst forderte das BAG noch, dass ein Urlaubsabgeltungsanspruch vor dem Tod des Arbeitneh...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Urlaub: Urlaubsabgeltung / 6 Ausschlussfristen

Der Urlaubsanspruch ist nach § 13 BUrlG nicht abdingbar. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird er aber zu einem reinen Geldanspruch. Aus diesem Grund können vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen den Urlaubsabgeltungsanspruch erfassen.[1] Daran hält das BAG auch in seiner neuesten Entscheidung fest.[2] Wie bei der Verjährung von Urlaubsabgeltungsansprüchen st...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Urlaub: Urlaubsabgeltung / 1 Voraussetzung des Abgeltungsanspruchs

Einzige Voraussetzung für das Entstehen eines Abgeltungsanspruchs nach § 7 Abs. 4 BUrlG ist, dass der Urlaub in Gestalt von Freizeit wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr genommen werden kann.[1] Eine Auszahlung des Urlaubs während der Beschäftigung ist nicht möglich, auch nicht bei einer Langzeiterkrankung. Es spielt keine Rolle, ob es...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 2.4.1.7 Urlaub

Hinsichtlich des Urlaubs besteht im Teilzeitmodell kein Regelungsbedarf. Der Beschäftigte erhält wie jeder andere Teilzeitbeschäftigte seinen Urlaub gewährt. Sofern sich die Arbeit während der Altersteilzeit auf weniger Wochentage verteilt, verringert sich der Urlaubsanspruch gem. § 26 Abs. 1 Satz 3 TVöD. Erfolgt der Wechsel im Lauf des Kalenderjahres, ist zu beachten, dass ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsabtretung / 1 Überblick

Rechtsgrund einer Forderungsabtretung können sowohl ein Kaufvertrag, eine Schenkung, eine Geschäftsbesorgung (z. B. Inkasso), ein Sicherungsvertrag oder jede sonst denkbare sinnvolle Vereinbarung sein. Aufgrund der Abstraktheit, d. h. der rechtlichen Unabhängigkeit des Verfügungsgeschäfts vom zugrunde liegenden Verpflichtungsgeschäft, lassen Mängel des Grundgeschäftes die Wi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufhebungsvertrag: Inhalt / 5 Allgemeine Erledigungsklausel/Ausgleichsklausel

Eine Ausgleichsklausel sollte mit in den Aufhebungsvertrag aufgenommen werden, um Folgestreitigkeiten zu vermeiden. Praxis-Beispiel Ausgleichsklauseln Variante 1: Schlichte Empfangsbestätigung Der Arbeitnehmer bestätigt den Erhalt folgender Unterlagen: "… Der Arbeitgeber bestätigt die Rückgabe folgender Arbeitsmaterialien …" Variante 2: Echte Ausgleichsklausel mit Verzichtswirkun...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 279 Verwalt... / 2.8 Verfassung des MD, Verfahren der Organe (Abs. 8)

Rz. 27 Die Vorschrift erklärt zahlreiche Vorschriften aus dem Recht der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung für entsprechend anwendbar. Die Anwendung entspricht der engen Verbindung zwischen Krankenkassen und MD. Folgende Regelungen sind zu berücksichtigen: Verhinderung von Organen (§ 37 SGB IV), Beanstandung von Rechtsverstößen (§ 38 SGB IV), ehrenamtliche Tätigkeit der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufhebungsvertrag: Inhalt / 2.2 Anrechnung von Urlaub

Die Freistellung des Arbeitnehmers kann unter Anrechnung von (Rest-)Urlaubstagen erfolgen. Allerdings ist zu beachten, dass die Anrechnung von Urlaubstagen nicht automatisch erfolgt. In der Aufhebungsvereinbarung muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Freistellung unter Anrechnung der restlichen Urlaubstage geschieht. Nach Meinung des BAG könne nicht davon aus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / i) Urlaubsanspruch während der Kündigungsschutzklage aus Annahmeverzug

Rz. 161 Auch im Fall des Annahmeverzugs während eines Kündigungsschutzprozesses entsteht der Urlaubsanspruch. So hat der EuGH entschieden, dass in dem Fall, dass der Arbeitnehmer erfolgreich gegen seine Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorgeht, das nationale Recht ihm für die Dauer des Annahmeverzugs des Arbeitgebers den Urlaubsanspruch nicht versagen darf, obwohl i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / 6. Urlaubsanspruch

Rz. 47 Von erheblicher praktischer Bedeutung ist die Gewährung von Urlaub durch einstweilige Verfügung (zum Urlaubsanspruch vgl. § 21 Rdn 1642 ff.). Dem Arbeitnehmer steht kein Recht auf Selbstbeurlaubung zu, insofern ist es dem Arbeitnehmer unbedingt zu empfehlen, bei einer Verweigerung der Urlaubsgewährung durch den Arbeitgeber gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / i) Urlaubsanspruch/-abgeltung

Rz. 1386 Die Entstehung des Urlaubsanspruches ist nicht abhängig von der Erbringung einer tatsächlichen Arbeitsleistung, sondern von dem Bestehen des Arbeitsverhältnisses und die Erfüllung der Wartezeit nach dem BurlG. Gem. § 4 Abs. 4 PflegeZG kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub, der der oder dem Beschäftigten für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat ...mehr