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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Scheinselbständigkeit

Dr. Henning Frase
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Stand: EL 134 – ET: 11/2023

Die Sozialversicherungspflicht und der Versicherungsschutz sog. "freier Mitarbeiter" richten sich nach den für das Vorliegen einer Beschäftigung (§ 7 SGB IV) maßgebenden Kriterien. Diese Grundsätze gelten im Übrigen auch für (Gesellschafter-)Geschäftsführer, deren Beschäftigung im Einzelfall als sozialversicherungsrechtlich "selbständig" oder als sozialversicherungspflichtig angestellt (Arbeitnehmer) ausgestaltet werden kann. Zum 01.01.1999 wurde die Thematik der Scheinselbständigkeit neu geregelt, um diesen Personenkreis in der Sozialversicherung besser zu erfassen. Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn Erwerbstätige nach formaler Ausgestaltung ihrer Rechtsbeziehungen wie Selbstständige behandelt werden, ihre Tätigkeit sich jedoch nach den tatsächlichen Gegebenheiten als abhängige Beschäftigung darstellt. Selbstständige Tätigkeit ist demgegenüber gekennzeichnet durch Unternehmerrisiko, Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft, eigene Gestaltung der Tätigkeit sowie der Arbeitszeit. Ob es sich bei einer Tätigkeit um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis oder eine sozialversicherungsfreie Tätigkeit eines "freien Mitarbeiters" (oder Freelancers) handelt, kann anhand folgender Checkliste geprüft werden.

Kriterien für selbständige Tätigkeit:

  • freie Gestaltung der Arbeitszeit und des Arbeitsortes;
  • nicht weisungsgebunden gegenüber dem auftraggebenden Verein/Körperschaft;
  • keine feste Arbeitszeit, kein Urlaubsanspruch;
  • persönliches Unternehmerrisiko;
  • eigenes Betriebskapital und eigene Betriebsmittel;
  • keine Ausschließlichkeitsklausel;
  • Rechnungsstellung für die erbrachte Leistung (Honorar);
  • Entscheidungsfreiheit hinsichtlich der Preiskalkulation;
  • Entlohnung nur nach erbrachter Leistung;
  • freie Entscheidung über Annahme oder Ablehn...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Reuber, Die Besteuerung der Vereine enthalten. Sie wollen mehr?

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  • § 14 Klageerhebung / I. Muster für eine Klage
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  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
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Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine

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