Fachbeiträge & Kommentare zu Urlaubsanspruch

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Urlaub: Anspruch und Voraus... / 2 Vertraglicher Urlaubsanspruch

Die vorstehenden Regeln gelten wie einleitend bemerkt nur für den gesetzlichen Urlaub. Die Arbeitsvertragsparteien und die Tarifparteien können den von ihnen vereinbarten Zusatzurlaub frei regeln. Bislang stellte die Rechtsprechung allerdings strengere Anforderungen, wenn die Arbeits- der Tarifvertragsparteien vom Gesetz abweichende, für den Arbeitnehmer ungünstigere Rechtsfo...mehr

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Praxis-Beispiele: Baulohn / 1 Urlaubsanspruch Bauhauptgewerbe, gewerblicher Arbeitnehmer über 18 Jahre (West)

Sachverhalt Ein 30 Jahre alter Arbeitnehmer tritt am 1.5.2024 in das Unternehmen ein. Vom 1.1.-30.4.2024 war er bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt. Aus dem Vorjahr stehen ihm noch 2,5 Urlaubstage und 355,21 EUR Urlaubsgeld zu. Im Juli 2024 nimmt der Arbeitnehmer 4 Tage Urlaub. Wie wird das Urlaubsgeld für diesen Mitarbeiter berechnet? Ergebnis Die Urlaubsvergütung beträg...mehr

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Praxis-Beispiele: Baulohn / 7 Urlaubsanspruch für gewerbliche Arbeitnehmer, Mindesturlaubsvergütung Krankheit

Sachverhalt Ein gewerblicher Arbeitnehmer ist seit 1.1.2015 bei einer Firma beschäftigt, die zum Geltungsbereich des Bundesrahmentarifvertrags (BRTV) des Bauhauptgewerbes gehört und einen Betriebsrat hat. Er ist gesetzlich krankenversichert. Sein Stundenlohn beträgt 22,40 EUR.[1] Seine Sollarbeitszeit beträgt im Februar 2024 insgesamt 160 Stunden sowie im März 2024 158 Stund...mehr

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Urlaub: Anspruch und Voraus... / 1.2 Wirksames Arbeitsverhältnis

Mit der Festlegung des berechtigten Personenkreises verlangt das Bundesurlaubsgesetz implizit, dass der Berechtigte in einem wirksamen Arbeitsverhältnis oder in einem ähnlichen Rechtsverhältnis zu dem Verpflichteten steht. Das BAG ist der Auffassung, dass dabei der bloße Bestand des Arbeitsverhältnisses die einzige Voraussetzung des Urlaubsanspruchs ist. Auch in einem ruhende...mehr

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Urlaub: Anspruch und Voraus... / 1.1.2 Geringfügig Beschäftigte/Aushilfen

Geringfügig Beschäftigte und Aushilfen haben, wenn sie Arbeitnehmer sind, den gesetzlichen Urlaubsanspruch in gleicher Weise wie alle anderen Arbeitnehmer auch. Üben sie mehrere geringfügige Tätigkeiten parallel aus, so kann das lediglich Auswirkungen auf die Berechnung des Urlaubsanspruchs haben.mehr

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Urlaub: Anspruch und Voraus... / 1.3.1 Berechnung der Wartezeit

Zur Berechnung der Wartezeit sind die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zur Berechnung von Fristen heranzuziehen. Beginn und Ende der Wartezeit berechnen sich also nach den §§ 187 ff. BGB; lediglich § 193 BGB findet auf die Wartezeit keine Anwendung, sodass Sonn- und Feiertage auf deren Ablauf keinen Einfluss haben. Beginn der Wartezeit Die Wartezeit ...mehr

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Urlaub: Anspruch und Voraus... / 1.3 Wartezeit

Bei einem neu begründeten Arbeitsverhältnis entsteht der Anspruch auf den vollen Erholungsurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz erst, wenn eine Wartezeit von 6 Monaten ab Beginn des Arbeitsverhältnisses zurückgelegt ist.[1] Dies bedeutet aber nicht, dass der Arbeitnehmer während der ersten 6 Monate per se keinen Erholungsurlaub nehmen könnte. Zwar hat er noch keinen Anspruch a...mehr

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Urlaub: Anspruch und Voraus... / 1.1.1 Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer nennt das Bundesurlaubsgesetz die Arbeiter und Angestellten.[1] Es behält damit eine Unterscheidung bei, die in der beruflichen Praxis kaum mehr Bedeutung hat. Das Bundesurlaubsgesetz gewährt den Urlaubsanspruch für Arbeiter und Angestellte ohne Unterschiede. Es kommt allein auf den umfassenden Begriff des Arbeitnehmers an. Das Bundesurlaubsgesetz enthält kei...mehr

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Urlaub: Anspruch und Voraus... / 1.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis

Der anspruchsberechtigte Personenkreis ergibt sich aus § 2 BUrlG. Genannt sind die herkömmlichen Arbeitnehmergruppen der Arbeiter und Angestellten, ferner Auszubildende und arbeitnehmerähnliche Personen. 1.1.1 Arbeitnehmer Als Arbeitnehmer nennt das Bundesurlaubsgesetz die Arbeiter und Angestellten.[1] Es behält damit eine Unterscheidung bei, die in der beruflichen Praxis kaum...mehr

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Urlaub: Anspruch und Voraus... / 1.1.6 Organe von juristischen Personen

Organe juristischer Personen – also z. B. GmbH-Geschäftsführer und Vorstände von Aktiengesellschaften – sind grundsätzlich keine Arbeitnehmer. Auf sie ist das Bundesurlaubsgesetz also grundsätzlich nicht anwendbar. Selbst wenn ein Organ aus einem Arbeitsverhältnis in diese Position befördert wurde und ausnahmsweise das Arbeitsverhältnis für die Laufzeit der Beschäftigung als...mehr

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Urlaub: Anspruch und Voraus... / 1.1.5 Bundesfreiwilligendienst

Mit Aussetzung der Wehrpflicht ab 2011 wurde als Ersatz für die damit auch entfallenden Zivildienstleistenden ein Bundesfreiwilligendienst geschaffen. Das Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) ist am 3.5.2011 in Kraft getreten. Während der Zivildienst noch sehr stark in Anlehnung an das Soldatenrecht ausgestaltet war, erhält der Bundesfreiwilligendienst stärkere arbeitsrecht...mehr

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Urlaub: Anspruch und Voraus... / 1.1.4 Arbeitnehmerähnliche Personen/Heimarbeiter

Als Arbeitnehmer im Sinne des Urlaubsrechts gelten gemäß § 2 Satz 2 BUrlG auch Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind. Das sind Dienstverpflichtete (z. B. freie Mitarbeiter), die zwar nicht wie Arbeitnehmer persönlich abhängig sind, die aber aufgrund ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit vom Dienstberechti...mehr

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Urlaub: Anspruch und Voraus... / 1.3.2 Entstehung des Urlaubs nach Ablauf der Wartezeit

Nach Ablauf der Wartezeit erlangt der Arbeitnehmer unmittelbar mit Beginn eines jeden neuen Kalenderjahres sofort Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, vorbehaltlich eines Ausscheidens im ersten Kalenderhalbjahr. Bereits zu Beginn jeden Jahres kann der Arbeitnehmer also den vollen Jahresurlaub geltend machen, es sei denn, sein Ausscheiden im ersten Kalenderhalbjahr steht sch...mehr

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Urlaub: Anspruch und Voraus... / 1.1.3 Auszubildende

Anspruch auf Erholungsurlaub haben nach § 2 Satz 1 BUrlG auch diejenigen, die zu ihrer Berufsausbildung in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Auszubildende, Anlernlinge, Praktikanten und Volontäre sind daher zum anspruchsberechtigten Personenkreis zu rechnen. Hinweis Zusatzurlaub für Jugendliche Soweit die Personen, die im Rahmen ihrer Berufsausbildung beschäftigt werden, ...mehr

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Rückstellungen aus Arbeitsv... / 15.2 Steuerliche Bewertung

In der Steuerbilanz ist bei der Höhe von dem Erfüllungsbetrag auszugehen, der sich nach den erwarteten Ausgaben aufgrund der Preisverhältnisse am Bilanzstichtag richtet. Auch für die Frage, ob den Arbeitnehmern der Urlaubsanspruch zusteht, kommt es auf die Verhältnisse am Bilanzstichtag an. Es ist daher für die Höhe der Rückstellung unbedeutend, ob nach dem Bilanzstichtag di...mehr

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Urlaub: Anspruch und Voraus... / Zusammenfassung

Überblick Der Urlaub ist wesentliches Element des Arbeitsverhältnisses. Die Grundlagen und zugleich die Mindestvorgaben des Urlaubs finden sich im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Für bestimmte Personengruppen gewähren Sondergesetze darüber hinausgehenden weiteren Mindesturlaub. In der deutschen Praxis wird der gesetzliche Mindesturlaub in den meisten Branchen ergänzt durch weit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen aus Arbeitsv... / 15.3 Berechnungsschemata

Die künftigen Ausgaben können ermittelt werden individuell für jeden Urlaubsberechtigten nach Maßgabe des geschuldeten Urlaubsentgelts oder im Wege einer Durchschnittsberechnung für die Belegschaft. In diesem Fall sind die Kosten zu dividieren steuerrechtlich durch die Zahl der regulären (regelmäßigen) Arbeitstage (aus Vereinfachungsgründen werden hier oftmals 250 Arbeitstage z...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Anspruch und Voraussetzungen

Zusammenfassung Überblick Der Urlaub ist wesentliches Element des Arbeitsverhältnisses. Die Grundlagen und zugleich die Mindestvorgaben des Urlaubs finden sich im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Für bestimmte Personengruppen gewähren Sondergesetze darüber hinausgehenden weiteren Mindesturlaub. In der deutschen Praxis wird der gesetzliche Mindesturlaub in den meisten Branchen erg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen aus Arbeitsv... / 15.1 Handelsrechtliche Bewertung

Handelsrechtlich ist bei der Bewertung der Lohn- und Gehaltsaufwand des abgelaufenen Geschäftsjahres zugrunde zu legen unter Berücksichtigung der im folgenden Geschäftsjahr geltenden Löhne und Gehälter. Lohnerhöhungen im folgenden Geschäftsjahr sind daher bei der Bewertung der Rückstellung zu berücksichtigen. Praxis-Beispiel Berücksichtigung von Lohnerhöhungen Das Urlaubsjahr ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.1 Überblick

Rz. 94 Der Leistungsausschluss besteht nur für Ausländer, also den Personenkreis der nicht deutschen Staatsangehörigen. Wegen der unterschiedlichen Rechtsstellung muss dabei nach Unionsbürgern und Drittstaatsangehörigen unterschieden werden. Das LSG Nordrhein-Westfalen vermochte sich nicht davon zu überzeugen, dass der festzustellende vollständige Leistungsausschluss von lauf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 4. Abweichende Regelungen zum übergesetzlichen Urlaubsanspruch

Rz. 130 Das BAG geht in seiner Rechtsprechung davon aus, dass gesetzliche und vertragliche Urlaubsansprüche gleich zu behandeln sind, soweit die Vertragspartner nichts Abweichendes vereinbaren. Der Klauselvorschlag in Abs. 4 macht für den übergesetzlichen Urlaubsanspruch weitreichend von bestehenden Abweichungsmöglichkeiten Gebrauch. Die vorgesehenen Einschränkungen sind als...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsverträge mit Jahresa... / 1.4 Urlaubsanspruch

Gemäß § 3 Abs. 1 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 24 Werktage (auf Basis einer 6-Tage-Arbeitswoche Montag bis Samstag) Erholungsurlaub, soweit nicht tarif- oder einzelvertraglich ein höherer Anspruch vereinbart ist. Wie bei allen Teilzeitarbeitsverhältnissen sind zur Berechnung der Urlaubsdauer die im Jahresarbeitsvertrag vereinbarten Arbeitsstunden zu de...mehr

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Aushilfen / 1.3.3 Urlaubsansprüche

Aushilfen haben Urlaubsansprüche. Sie richten sich nach § 26 TVöD. Nach § 26 Abs. 2 b) TVöD beträgt der Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses 1/12 des Urlaubs nach § 26 Abs. 1 TVöD. Zu beachten ist, dass es auf volle Monate, aber nicht volle Kalendermonate ankommt. Praxis-Beispiel Ist die Aushilfe vom 5.1. bis zum 4.2. beschäftigt, hat ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Unbezahlt... / 1 Urlaubsanspruch während Auszeit

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer arbeitet an 5 Tagen in der Woche von Montag bis einschließlich Freitag und hat einen Anspruch auf 30 Urlaubstage/Jahr. Er beantragt unbezahlten Urlaub vom 13.3.2024 bis zum 29.9.2024, um eine Weltreise zu unternehmen. Ein Tarifvertrag findet keine Anwendung. Arbeitsvertraglich ist keine Regelung hierzu vorhanden. Muss der Arbeitgeber den unbezahlt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 1. Umfang des Urlaubsanspruchs

Rz. 122 Es bietet sich an, zwischen dem aufgrund gesetzlicher Vorgaben und dem zusätzlich aufgrund vertraglicher Zusage zu gewährenden Urlaub zu unterscheiden. Hintergrund ist die erwähnte Auslegung der Arbeitszeitrichtlinie durch den EuGH und deren Auswirkungen auf die Anwendung des deutschen Urlaubsrechts. Das BAG hat in nunmehr ständiger Rechtsprechung[206] erklärt, dass ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Aushilfen / 1.2.4 Urlaubsansprüche

Aushilfen haben Urlaubsansprüche. Sie richten sich regelmäßig nach § 5 Abs. 1 BUrlG; es entsteht wegen der Kurzfristigkeit der Beschäftigung regelmäßig nur ein Teilurlaubsanspruch. Nach § 5 Abs. 1 BUrlG beträgt der Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses 1/12 des Urlaubs nach § 3 Abs. 1 BUrlG. Zu beachten ist, dass es auf volle Monate, a...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 3. Übertragung des Urlaubsanspruchs

Rz. 129 Der Klauselvorschlag zur Übertragung des Urlaubs in Abs. 3 orientiert sich an § 7 Abs. 3 S. 2, 3 BUrlG.mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / I. Musterklausel

Rz. 118 Muster 3.19: Urlaub Muster 3.19: Urlaub (1) Der Arbeitnehmer hat im Kalenderjahr einen Anspruch auf insgesamt _________________________ Urlaubstage bezogen auf eine Fünf-Tage-Woche; dieser Anspruch setzt sich zusammen aus 20 Tagen gesetzlichem Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz und zusätzlichen _________________________ Tagen übergesetzlichem Urlaubsanspruch...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / A. Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung

Rz. 2 Im Folgenden wird hier zunächst ein Muster für einen Arbeitsvertrag (Vollzeit) mit einem Angestellten vorgestellt. Das Arbeitsverhältnis unterliegt hier keinen tarifvertraglichen Regelungen. Rz. 3 Muster 6.1: Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung Muster 6.1: Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung ARBEITSVERTRAG Zwischen [Vor- und Zuname, Adresse des Arbeit...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / C. Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung

Rz. 7 Das nachfolgende Muster stellt eine Vorlage für einen befristeten Arbeitsvertrag dar. Es ist auf Basis der Annahme gestaltet, dass das Arbeitsverhältnis keinen tarifvertraglichen Regelungen unterfällt. Rz. 8 Muster 6.3: Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung Muster 6.3: Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG Zwischen [Vor- und Zuname,...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 2. Urlaubsgewährung und Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers

Rz. 126 Zwischenzeitlich geklärt ist auch die Frage, ob und welche Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers bei der Urlaubsgewährung bestehen. Das BAG hatte den EuGH hierzu in den letzten Jahren mehrfach angerufen und Antworten erhalten. Begonnen hatte dieses "Frage-Antwort-Spiel" mit der BAG-Anfrage, die in die sog. "Max-Planck-Entscheidung" des EuGH aus dem Jahr 2018 mün...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag mit Aushilfen / 3.4 Sonstige Arbeitsbedingungen

Der Anspruch der Aushilfsarbeitskraft auf Fortzahlung der Vergütung im Krankheitsfall richtet sich nach den Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG). Von praktischer Bedeutung ist, dass nach § 3 Abs. 3 EFZG der Anspruch auf Entgeltfortzahlung erst nach 4-wöchiger ununterbrochener Dauer des (Aushilfs-)Arbeitsverhältnisses entsteht (sog. Wartezeit). Dauert die Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verjährung / 2 Verjährungsfristen

Die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren nach § 195 BGB gilt für alle arbeitsrechtlichen Ansprüche. Ihr unterliegen grundsätzlich alle vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche sowohl des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers. Die Verjährung nach § 195 BGB setzt unter zwei Voraussetzungen ein: 1. Der Anspruch ist wirksam entstanden.[1] 2. Der Inhaber des Anspruchs h...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 119 Ein aus Sicht beider Vertragsparteien wichtiger Aspekt im Arbeitsverhältnis ist der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers. Aus Arbeitnehmersicht handelt es sich neben der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wohl um den wichtigsten Fall der Abweichung vom Grundsatz "ohne Arbeit kein Lohn". Entsprechend häufig bietet ein Urlaubswunsch des Arbeitnehmers und dessen Behandlu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 3 Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis

Die beiderseitigen Leistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis ruhen während der Dauer der Elternzeit, Ansprüche auf Lohnersatzleistungen wie Entgeltfortzahlung entfallen. Unter Umständen bleibt aber der Anspruch auf Sonderleistungen, die nur vom Bestehen des Arbeitsverhältnisses abhängen. Zunächst entsteht auch der Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaub. Der Arbeitgeber kan...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 2.2.1 Beitragspflicht und Zuordnung

Rz. 6 Einmalzahlungen sind in der Sozialversicherung nur dann beitragspflichtig, wenn sie auch tatsächlich ausgezahlt werden (sog. Zuflussprinzip). Der bloße Anspruch auf die Einmalzahlung reicht für die Beitragspflicht nicht aus. Die Einmalzahlung wird dem Kalendermonat der Auszahlung zugeordnet. Dies gilt ebenso bei langzeiterkrankten Mitarbeitern (z. B. Mitarbeiter im Kran...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Aushilfen / 1.4 Sonstige Ansprüche von Aushilfen

Aushilfen im Geltungsbereich des TVöD haben unter den Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 TVöD – Bestehen des Arbeitsverhältnisses am 1.12. des Jahres – einen regelmäßigen, aber nur anteiligen Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. Ebenso besteht für jeden vollen Monat der Zeit des Arbeitsverhältnisses ein anteiliger Urlaubsanspruch. Auch ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Das Nachweisgesetz 2022 / X. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 11 NachwG – Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs

Rz. 23 Unverändert geblieben ist die Pflicht, den Arbeitnehmer über die Dauer seines jährlichen Erholungsurlaubs zu informieren (§ 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 11 NachwG). Unproblematisch ist dies bei Vollzeitmitarbeitern. Zu beachten ist allerdings, dass der Urlaubsanspruch auch für Teilzeitmitarbeiter konkret anzugeben ist. Ändert sich die Arbeitszeit und geht damit eine Veränderung ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Studenten, Schüler / 1.3 Arbeitnehmerrechte

Studenten haben während ihrer Beschäftigung, die in aller Regel typischerweise im Rahmen von Arbeitsverhältnissen verrichtet wird, die gleichen Rechte und Pflichten wie ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer. Sie dürfen entsprechend § 4 Abs. 1 TzBfG auch nicht schlechter behandelt werden als Vollzeitbeschäftigte. Das bedeutet u. a., dass sie entsprechend ihrer Tätigkeit einzu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit / 1 Teilzeitarbeitsverhältnisse

Auf Teilzeitarbeit finden die allgemeinen, für die Vollzeitarbeit geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften Anwendung. Das Teilzeitarbeitsverhältnis wird wie jeder andere Arbeitsvertrag durch Angebot und Annahme geschlossen.[1] Die Vertragsparteien können also grundsätzlich frei darüber entscheiden, ob, für welchen Zeitraum, in welcher Stundenhöhe und für welche Vergütung sie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Anhang Vertragsmuster / B. Unbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung

Rz. 4 Nachstehend findet sich eine Vorlage für einen (unbefristeten) Vollzeitarbeitsvertrag, wie er etwa für einen gewerblichen Arbeitnehmer oder auch für einen Angestellten in einem tarifgebundenen Unternehmen zur Anwendung kommen könnte. Das Arbeitsverhältnis soll hier – jedenfalls kraft vertraglicher Bezugnahme – den Regelungen eines Tarifvertrags unterstellt werden. Es i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Anhang Vertragsmuster / D. Zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung

Rz. 9 Im Folgenden wird nun ein Muster für einen zweckbefristeten Arbeitsvertrag (mit Tarifbindung) vorgestellt. Rz. 10 Muster 6.4: Zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung Muster 6.4: Zweckbefristeter Arbeitsvertrag mit Tarifbindung BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG Zwischen [Vor- und Zuname, Adresse des Arbeitnehmers] – nachfolgend als "Arbeitnehmer"*[4] bezeichnet – und [der] [...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag mit Aushilfen / 3.3 Vergütung von Aushilfen

Vielfach wird in der Praxis mit Aushilfskräften eine geringere Vergütung vereinbart als diejenige, die dauerhaft beschäftigten Arbeitnehmern gezahlt wird. Diese Praxis begegnet regelmäßig rechtlichen Bedenken. Die Zahlung einer unterschiedlichen Vergütung scheidet jedenfalls dann aus, wenn das Arbeitsverhältnis in den Geltungsbereich eines Tarifvertrags fällt und beiderseitige ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / IV. Alternativer Regelungsvorschlag

Rz. 132 Muster 3.20: Urlaub Muster 3.20: Urlaub Der Arbeitnehmer hat im Kalenderjahr einen Anspruch auf insgesamt _________________________ Urlaubstage bezogen auf eine Fünf-Tage-Woche. Die Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes finden Anwendung. Rz. 133 Alternativ zur unter Rdn 118 vorgeschlagenen umfangreichen Urlaubsregelung ist dies die Kurzform. Es werden lediglich – auch...mehr

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Arbeitsverträge mit Jahresa... / Zusammenfassung

Überblick Unter flexibler Arbeitszeit versteht man aus betrieblicher Perspektive die Anpassung der Arbeitszeit an den Arbeitsanfall. Verteilung und Lage der Arbeitszeit sind nicht vollständig vorab festgelegt, sondern können etwa saisonalen oder konjunkturellen Schwankungen folgen. Bei der Vereinbarung von Arbeit auf Abruf ist es darüber hinaus möglich, in bestimmten Grenzen...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / III. Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 121 Grundsätzlich könnte man es sich sehr einfach machen. Einer vertraglichen Regelung des Urlaubs bedarf es aufgrund der schon im Bundesurlaubsgesetz vorgesehenen Regelungen nicht zwingend. Allerdings gewähren zum einen die meisten Arbeitgeber mehr Urlaub als gesetzlich gefordert, etwa um für Arbeitnehmer attraktiv zu sein. Zum anderen dürfte ein Vertrag ohne Urlaubsreg...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / I. Musterklausel

Rz. 270 Muster 3.45: Dauer, Probezeit, Beendigung und Ruhen des Arbeitsverhältnisses Muster 3.45: Dauer, Probezeit, Beendigung und Ruhen des Arbeitsverhältnisses (1) Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. (2) Eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses vor seinem Beginn ist ausgeschlossen. (3) Die ersten [Anzahl] Monate des Arbeitsverhältnisses gel...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / b) Eingeschränkte Anwendung von § 613a BGB

Rz. 194 § 613a BGB ist grds. anwendbar, d.h. insb. gehen die mit dem übernommenen Betrieb bestehenden Arbeitsverhältnisse auf den Erwerber über (Bestandschutzfunktion). Allerdings haftet der Erwerber grds. nicht für die bereits bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen Ansprüche[197] der Arbeitnehmer.[198] Weiter haftet der Erwerber nur für die nach Insolvenzeröffnun...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Anstellungsvertrag

Rz. 246 Der Anstellungsvertrag regelt das Anstellungsverhältnis zwischen GmbH und Geschäftsführer. Der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers ist, wenn wie i.d.R. eine entgeltliche Tätigkeit vereinbart wird, ein Dienstvertrag in der Form eines Geschäftsbesorgungsvertrages, andernfalls ein Auftrag mit dem Recht auf Auslagenerstattung. Das Arbeitsrecht findet keine Anwendung....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.1.4 Unterstützende Stellen

Rz. 36 Die Behörden der Zollverwaltung sind regelmäßig auf das Fachwissen der sie unterstützenden Stellen im Rahmen der Prüfungen nach § 2 SchwarzArbG angewiesen.[1] Das SchwarzArbG spricht von Stellen, da die Sozialversicherungsträger keine Behörden sind. Nach § 2 Abs. 2 SchwarzArbG wird der Zoll unterstützt von Rz. 37mehr