Fachbeiträge & Kommentare zu Urlaubsanspruch

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 3.5.2.1 Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber

Beendet ein Auszubildender im Laufe eines Monats sein Ausbildungsverhältnis und wechselt ohne Unterbrechung in ein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber, stellt sich die Frage nach der Höhe des Urlaubsanspruchs, denn die Anwendung der tariflichen Zwölftelungsregelung des § 26 Abs. 2 Buchst. b TVöD zur Berechnung von Teilurlaubsansprüchen würde bei einer Gesamtbetrachtu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 3.5.1 Urlaubsregelung, § 9 TVAöD

§ 9 Abs. 1 TVAöD verweist wegen des Erholungsurlaubs auf die für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Regelungen mit der Maßgabe, dass der Urlaubsanspruch der Auszubildenden bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 5 Tage in der Kalenderwoche in jedem Kalenderjahr 30[1] Ausbildungstage beträgt. Aufgrund der Verweisung auf die für die Beschäftigten des Ausbild...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 3.5.2.2 Arbeitsverhältnis mit einem anderen Arbeitgeber

Beendet ein Auszubildender im Laufe eines Monats sein Ausbildungsverhältnis und wechselt ohne Unterbrechung in ein TVöD-Arbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber, ist der Teilmonat, in dem der Wechsel erfolgt, weder bei der Berechnung des Teilurlaubs für das beendete Ausbildungsverhältnis noch bei dem Teilurlaub des sich nahtlos anschließenden Arbeitsverhältnisses zu b...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Urlaubsrückstellung / 1.3 Urlaubstage

Alle Urlaubstage, die am Bilanzstichtag vom Arbeitnehmer noch nicht in Anspruch genommen wurden und für die der Arbeitgeber zur Zahlung von Urlaubsentgelt verpflichtet ist, sind grundsätzlich in die Berechnung der Urlaubsrückstellung einzubeziehen. ImAllgemeinen kann es sich dabei nur um rückständige Urlaubstage des abgelaufenen Wirtschaftsjahrs handeln. Noch offene Urlaubst...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Urlaubsrückstellung / 2.2 Durchschnittsberechnung

Die Individualberechnung[1] ist relativ kompliziert und verursacht – insbesondere bei größeren Unternehmen – einen unverhältnismäßig hohen Aufwand. Deshalb wird zulässigerweise häufig von der einfacheren Durchschnittsberechnung Gebrauch gemacht, die im Einzelfall aber nicht pauschal und einheitlich für das gesamte Unternehmen angewendet werden muss, sondern für einzelne Abte...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Urlaubsrückstellung / 4.1 Abweichendes Wirtschaftsjahr

Für die Bildung einer Urlaubsrückstellung bei abweichendem Wirtschaftsjahr gilt: Ein Ausweis in der Bilanz kommt nur insoweit in Betracht, als die Urlaubsverpflichtung zeitanteilig auf den vor dem Bilanzstichtag liegenden Teil des laufenden Kalenderjahrs entfällt. Dies bedeutet in den Fällen, bei denen der Bilanzstichtag nach dem 31.3. liegt, dass Urlaubsansprüche, die Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Urlaubsrückstellung / 1.2 Arbeitstage

Die Zahl der Arbeitstage ist die zweite Rechengröße zur Ermittlung der Urlaubsrückstellungen. Dabei ist nicht von den tatsächlich abgeleisteten Arbeitstagen nach Abzug der in Anspruch genommenen Urlaubstage auszugehen, sondern von den regulären Arbeitstagen des Arbeitnehmers vor Abzug des Urlaubsanspruchs.[1] Werden der Berechnung die Verhältnisse der letzten 13 Wochen vor d...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Urlaubsrückstellung / 4.2 Gesellschafter-Geschäftsführer

Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH sind arbeitsrechtlich keine Arbeitnehmer. Gleichwohl ist es steuerrechtlich zulässig, auch für diesen Personenkreis Urlaubsrückstellungen zu bilden. Bei der Bildung der Rückstellung ist hier allerdings zu beachten, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer arbeitsrechtlich kein Arbeitnehmer ist, so dass arbeitgeberseits keine Verpflich...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Urlaubsrückstellung / Zusammenfassung

Begriff Urlaub ist die Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit unter Fortzahlung der Vergütung. Er dient der Erholung. Vom Erholungsurlaub zu unterscheiden sind sonstige Freistellungen von der Arbeit, insbesondere bezahlte oder unbezahlte Freistellungen aus persönlichen Gründen. In vielen Betrieben ist der Urlaub der Arbeitnehmer tarifvertraglich geregelt. Diese Vereinb...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 157 Ruhen ... / 2.2 Anspruch auf Arbeitsentgelt/Urlaubsabgeltung

Rz. 17 Zum Begriff des Arbeitsentgelts vgl. § 14 SGB IV. Erhält der Arbeitslose kein Arbeitsentgelt und hat er auch keine Urlaubsabgeltung erhalten, ruht der Anspruch auf Alg dennoch für die Zeit, für die er Arbeitsentgelt oder Urlaubsabgeltung zu beanspruchen hat. Ein solcher Anspruch muss nicht mit Sicherheit bestehen, es genügt, dass er nur möglicherweise besteht oder ent...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 157 Ruhen ... / 2.1 Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung

Rz. 2 § 157 ist eine Ruhensvorschrift. Die Anwendung der Regelung setzt voraus, dass ein Anspruch auf Alg entstanden ist, der Arbeitslose die Anspruchsvoraussetzungen (§ 137 Abs. 1) für das Alg erfüllt bzw. auf einen früher entstandenen Anspruch zurückgreift (Wiederbewilligung des Alg). Als Arbeitsverhältnis i. S. d. § 157 ist auch das Berufsausbildungsverhältnis anzusehen. ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 2.4 Verfügbarkeit

Rz. 33 Den Vermittlungsbemühungen steht zur Verfügung (Abs. 1 Nr. 3), wer fähig zu versicherungspflichtiger Arbeit und seiner Arbeitsfähigkeit entsprechend arbeitsbereit ist (Abs. 5 Nr. 1 und 3). Die objektive Leistungsfähigkeit und die subjektive Arbeitsbereitschaft müssen übereinstimmen. Für die subjektive Verfügbarkeit genügt die Bereitschaft nicht, ausschließlich die Wie...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 157 Ruhen ... / 2.3 Arbeitslosengeld bei nicht erfüllten Ansprüchen auf Arbeitsentgelt/Urlaubsabgeltung

Rz. 20 Abs. 3 entspricht inhaltlich § 158 Abs. 4 . Der Arbeitslose soll nicht dadurch in eine Notsituation geraten, dass einerseits sein Anspruch auf Arbeitsentgelt oder Urlaubsabgeltung nicht erfüllt wird, andererseits aber auch kein Alg geleistet wird, dem Arbeitslosen also keine Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts zur Verfügung stehen, obwohl gewiss ist, dass er ent...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kurzzeitkonten: Gestaltungs... / 3.2 Umgang mit Plus- und Minusstunden bei Ausscheiden

Vergütungsrechtlich spiegelt ein Zeitkonto den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers wider. Das wird insbesondere beim Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Betrieb relevant: Bei Plussalden hat der Mitarbeiter einen Auszahlungsanspruch, wenn der im Rahmen einer Zeitkontenregelung vorgesehene (Zeit-)Ausgleich eines Zeitguthabens nicht möglich ist. Das Guthaben ist in diesem Fal...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.4.1 Einkünfte aus Ausübung oder Verwertung, Buchst. a)

Rz. 236 § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG definiert das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik bei nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG Rz. 19a) von beschr. stpfl. Arbeitnehmern.[1] Der regelmäßige Anknüpfungspunkt bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ist, ebenso wie bei der selbstständigen Arbeit, die Ausübung oder Verwertung im Inland.[2] Da es genügt, dass die nichtselbsts...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Befristete Arbeitsverträge / 7.3 Weiterarbeit über das Befristungsende hinaus

Fiktion eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses Setzt der Arbeitnehmer nach Ende der Befristung das Arbeitsverhältnis mit Wissen des Arbeitgebers fort, so gilt das Arbeitsverhältnis nach § 15 Abs. 6 TzBfG als auf unbefristete Zeit geschlossen. Das Gesetz fingiert also das Zustandekommen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses bei Fortsetzung der Tätigkeit nach Ablauf des be...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Arbeitsverhältnisse

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Einzelne Rückstellungen (Rn. 229 – 256 kommentiert von Mayer-Wegelin)

Rn. 229 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Rückstellungen kommen insbes. für folgende Fälle in Betracht:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / O. Literaturverzeichnis

Rn. 924 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Adler, Hans/Düring, Walther/Schmaltz, Kurt (1995), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart. Arbeitskreis Bilanzrecht der Hochschullehrer Rechtswissenschaft (2008), Stellungnahme zu dem Entwurf eines BilMoG: Einzelfragen zum materiellen Bilanzrecht, in: BB 2008, S. 209–216. Arbeitskreis Steuern und Revision im Bundesver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsvertrag und Tarifver... / 3.7 Nachwirkung von Tarifverträgen

Die Nachwirkung eines Tarifvertrags tritt nach § 4 Abs. 5 TVG ein, wenn er beendet ist. Ein Ende des Tarifvertrags liegt im Wesentlichen vor bei Ablauf seiner vereinbarten Laufzeit, ordentlicher Kündigung durch eine der Tarifvertragsparteien. Wenn im unmittelbaren Anschluss ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen wird, tritt keine Unterbrechung ein. Tritt aber kein neuer Tarifvert...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Tarifvertrag: Inhalt / 3.1.10 Urlaub

Tarifverträge können Urlaubsregelungen enthalten; solche Bestimmungen sind als Inhaltsnormen grundsätzlich zulässig. Üblich sind Bestimmungen zur Länge des Urlaubs, zur Abgeltung, Berechnung der Urlaubsvergütung sowie zu seiner erstmaligen Fälligkeit. Bei der inhaltlichen Ausgestaltung sind die Tarifvertragsparteien an die zwingenden Vorgaben des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG)...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Pfändbarkeit des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung

Rz. 1038 Die Urlaubsabgeltung wird als Arbeitsentgelt gezahlt. Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung ist der Ersatz für die wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglichen Befreiung von der Arbeitspflicht. Der Urlaubsabgeltungsanspruch ist danach wie Arbeitseinkommen pfändbar.[824] Rz. 1039 Vor der Entscheidung des BAG war die Pfändbarkeit des Urlaubsabgeltungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Jugendarbeitsschutz / 10 Bezahlter Urlaub

Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt bei Jugendlichen unter 16 Jahren mindestens 30 Werktage, unter 17 Jahren mindestens 27 Werktage und bei Jugendlichen unter 18 Jahren mindestens 25 Werktage.[1] Maßgeblich ist jeweils das Alter zu Beginn eines Kalenderjahres. Im Bergbau unter Tage werden 3 Tage Zusatzurlaub gewährt. Soweit der Urlaub Berufsschülern entsprechend der Soll...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 3.3.2 Grenzen des Umfangs der Arbeitszeitverringerung

Rz. 32 Das Recht des Arbeitnehmers, eine Neuverteilung seiner Arbeitszeit zu wünschen, findet seine Grenze im Rechtsmissbrauch (§ 242 BGB). Ein solcher ist anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer offensichtlich gar nicht die tatsächliche Verringerung der Arbeitszeit wünscht, sondern durch eine marginale Veränderung die Neuverteilung seiner Arbeitszeit erreichen will. In der Rechts...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allg Voraussetzungen des Härteausgleichs

Rn. 82 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Es muss einer der Veranlagungstatbestände des § 46 Abs 2 EStG vorliegen. Ob eine Veranlagung nach diesen Vorschriften in Betracht kommt, ist ohne Anwendung der Härteausgleichsvorschriften zu prüfen (s BFH BStBl II 1972, 278). Die Vorschrift ist – ebenso wie § 46 Abs 5 EStG – aus Gleichbehandlungsgrundsätzen analog anzuwenden, wenn eine Veran...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 3. Muster: Benachrichtigung über die bevorstehende Pfändung (Vorpfändung) – Arbeit

Rz. 283 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.13: Benachrichtigung über die bevorstehende Pfändung (Vorpfändung) – Arbeit An In der Zwangsvollstreckungssache _________________________ ./. _________________________ steht dem Gläubiger gegen den Schuldner aus dem ______...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 ABC der Forderungspfändung / Literaturtipps

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beschäftigungsverbot währen... / Entscheidung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass der Arbeitgeber die 68 Urlaubstage abgelten muss. Arbeitgeber müssen Urlaub abgelten, der wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann. Bei Beschäftigungsverboten handelt es sich um gesetzlich geregelte Verbote, die es dem Arbeitnehmer untersagen, seine Arbeit auszuführen, bei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beschäftigungsverbot währen... / Hintergrund

Eine Zahnärztin, die von 2017 bis Ende März 2020 angestellt war, konnte aufgrund von Mutterschutz und weiteren Beschäftigungsverboten nicht arbeiten. Der Vertrag gewährte ihr 28 Tage Urlaub pro Jahr. Wegen ihrer Schwangerschaften und der anschließenden Kinderbetreuung war sie ab Dezember 2017 nicht mehr tätig. Zum Ende ihrer Anstellung forderte sie die Abgeltung von 68 Urlaub...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld / 7.3 Ruhen bei Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung (§ 157 SGB III)

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht, wenn der Arbeitslose Arbeitsentgelt erhält oder zu beanspruchen hat (§ 157 Abs. 1 SGB III) oder wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Urlaubsabgeltung erhält oder zu beanspruchen hat (§ 157 Abs. 2 SGB III). Diese Regelung schließt den Bezug von Doppelleistungen aus. Es soll keine Leistungen der Arbeitslosenversicherung gezahlt wer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / Zusammenfassung

Überblick Der Jahreswechsel bringt einige Änderungen im Arbeitsrecht mit sich. Ab dem 1.1.2025 erhöhen sich der gesetzliche Mindestlohn und die Minijobgrenze. Auch die am 31.3.2025 fällige Ausgleichsabgabe im Schwerbehindertenrecht ändert sich. Eine Vielzahl an arbeitsrechtlichen Änderungen bringt zudem das 4. Bürokratieentlastungsgesetz mit sich, das überwiegend am 1.1.2025...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Teilzeitarbeit: Arbeit auf ... / 6.3 Urlaubsanspruch

Wie alle Voll- und Teilzeitarbeitnehmer hat der Abrufarbeitnehmer gemäß § 3 Abs. 1 BUrlG Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub, soweit nicht tarif- oder einzelvertraglich ein höherer Anspruch vereinbart ist. Der gesetzlich geregelte Mindesturlaubsanspruch von 24 Werktagen bezieht sich auf die Werktage Montag bis Samstag, also eine 6-Tage-Woche. Da bei der Arbeit auf Abr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilzeitarbeit: Job-Sharing / 3.2 Entgeltfortzahlung bei Fehlzeiten

Auch Job-Sharing-Partner haben – wie die übrigen Arbeitnehmer – einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaub. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen Der Anspruch des Job-Sharing-Partners auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bestimmt sich nach denselben Grundsätzen, die für vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer oder Teilzeitbeschäftigte mit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Teilzeitarbeit: Arbeit auf ... / 6 Vertragsgestaltung

Ein Vertrag über die Arbeit auf Abruf sollte Regelungen zur Vergütung, zur Bezahlung von Ausfallzeiten und zum Urlaubsanspruch enthalten. 6.1 Regelung der Vergütung Der Arbeitnehmer, der in einem Abrufarbeitsverhältnis beschäftigt ist, hat gegen den Arbeitgeber Anspruch auf Zahlung des im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbarten Arbeitsentgelts. Da es sich um ein Teilzeitarbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Teilzeitarbeit: Arbeit auf ... / Zusammenfassung

Überblick Unter flexibler Teilzeitarbeit versteht man in erster Linie die flexible Handhabung der Teilzeit-Arbeitszeiten, d. h. Umfang und/oder Lage und Verteilung der vereinbarten Arbeitszeit sind nicht abschließend vertraglich festgelegt, wie es bei "klassischen" Teilzeit-Vereinbarungen häufig der Fall ist (z. B. Vereinbarungen einer Arbeitszeit von 20 Wochenstunden, die a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilzeitarbeit: Job-Sharing / Zusammenfassung

Überblick Flexible Teilzeitarbeit ist durch eine variable Verteilung der Wochenarbeitszeit geprägt. Die Arbeitszeit des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers wird also nicht nach einem festen Schema verteilt. Vielmehr können Dauer und Lage der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit nach betrieblichen und/oder individuellen Bedürfnissen unterschiedlich gestaltet werden. Dadurc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung d... / 10.4 Arbeitsvertrag

Sofort fremdes Personal einzustellen ist aus Sicht des Existenzgründers immer mit Risiken verbunden, z. B. Ärger bei Kündigungen eines unzuverlässigen Mitarbeiters etc. Um ein Vertragsverhältnis zwischen Partnern einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft oder zwischen freundschaftlich verbundene fremden Dritten grundsätzlich steuerlich infrage zu stellen, müssen besondere und ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Urlaubsanspruch

Rz. 369 Während der Elternzeit wird das Fristenregime des § 7 Abs. 3 BUrlG durch die Sonderregelungen in § 17 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 BEEG verdrängt.[954] Hat der Arbeitnehmer seinen Urlaub vor Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann er diesen nach der Elternzeit im laufenden oder im Folgejahr nehmen, § 17 Abs. 2 BEEG.[955] Auch wenn die Hauptleitungsp...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / f) Urlaubsanspruch

Rz. 380 Wie auch bei der Elternzeit (s. hierzu Rdn 369) hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, den Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat der vollständigen Freistellung nach § 3 PflegeZG um ein Zwölftel zu kürzen, § 4 Abs. 4 PflegeZG. Zur Anpassung des Urlaubsanspruchs, wenn der Arbeitnehmer beim gleichen Arbeitgeber Teilzeit arbeitet, siehe Rdn 265 ff.mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Urlaubsansprüche

Rz. 914 Häufig sollen mit der Freistellung – insbesondere, wenn diese bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt – zugleich bestehende (Rest-)Urlaubsansprüche erfüllt werden. Dies setzt zunächst voraus, dass der Arbeitgeber hinreichend deutlich erkennen lässt, dass durch die Freistellung der Urlaubsanspruch erfüllt werden soll.[2127] Außerdem darf die Freistellung f...mehr

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§ 19 Arbeitsrecht / III. Urlaubsansprüche

Rz. 27 Verstirbt der Arbeitnehmer, so wird das Schicksal des Urlaubsanspruchs diskutiert. Der Anspruch auf Erteilung von Urlaub ist höchstpersönlicher Natur und geht mit dem Tod des Arbeitnehmers unter.[38] Dies ist einhellige Meinung in Rechtsprechung und Literatur.[39] Rz. 28 Hieran anknüpfend wurde zum Teil der Schluss gezogen, dass ein Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Ab...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Umfang des Urlaubsanspruchs

Rz. 1516 Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bezogen auf eine Sechs-Tage Woche (§ 3 Abs. 1 BUrlG); dies entspricht vier Wochen Urlaub. In der betrieblichen Praxis ist die Gewährung von 30 Werktagen (= fünf Wochen Urlaub) üblich; diese Regelung sehen auch viele Tarifverträge vor. In Arbeitsverträgen empfiehlt sich, die Anzahl der Urlaubstage in tatsächlichen Arb...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Berechnung

Rz. 268 Problematisch kann in Einzelfällen die Berechnung des Urlaubsanspruchs für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer sein. Rz. 269 Praxistipp Die Grundsätze sollten in schwierigen Fällen im Arbeitsvertrag ausdrücklich festgelegt werden. Rz. 270 Im Urlaubsrecht gilt danach grundsätzlich das Urlaubstageprinzip. Danach sind Urlaubstage immer nur ganze Arbeitstage. Es kommt nach b...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / cc) Freistellung und Urlaub

Rz. 374 Je nach Art des Arbeitsverhältnisses bietet es sich an, den Arbeitnehmer für die Restlaufzeit des Arbeitsvertrages von der Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung freizustellen. Eine Freistellung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn der Arbeitgeber aufgrund betriebsbedingter oder verhaltensbedingter Hintergründe auf die weitere Arbeitsleistung des Arbe...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1511 Jeder Arbeitnehmer hat nach § 1 des Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlen Erholungsurlaub. Zweck des Urlaubs ist die gesetzlich gesicherte Möglichkeit für einen Arbeitnehmer, die ihm eingeräumte Freizeit selbstbestimmt zur Erholung zu nutzen. Nach Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG [3564] treffen die Mitgliedstaaten die erforder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Urlaub / 3. Unterjährige Veränderungen der Zahl der Arbeitstage pro Woche

Rz. 22 Berechnungsschwierigkeiten ergeben sich, wenn sich die Verteilung der Arbeit auf die Wochentage unterjährig endet. Das BAG vertrat früher die Auffassung, die Urlaubstage seien grundsätzlich umzurechnen, wenn sich die Anzahl der mit Arbeitspflicht belegten Tage verringere oder erhöhe[13] (sog. Quotierung). Daran hat das BAG[14] nach den Entscheidungen des EuGH vom 22.4...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Allgemeine Urlaubsgrundsätze

Rz. 662 Allgemeine Urlaubsgrundsätze sind die betrieblichen Richtlinien, nach denen der Urlaub im Einzelfall gewährt oder – wie z.B. in Saison- und Kampagnenbetrieben – nicht gewährt werden darf oder soll.[1715] Hierzu gehört vor allem die generelle Entscheidung, ob der Erholungsurlaub von den Arbeitnehmern während des ganzen Jahres genommen werden kann oder während einer be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Anrechnung von Krankheitstagen

Rz. 293 Bei der Anrechnung von Krankheits- und anderen Fehltagen auf den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers handelt es sich maßgeblich um eine Frage der Erfüllungswirkung. Der Urlaubsanspruch wird grds. bereits durch die verbindliche Festlegung des Urlaubs durch den Arbeitgeber erfüllt. Entfällt während des festgelegten Urlaubs aus anderen Gründen die Arbeitspflicht, so wird ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Urlaub / I. Grundsätze zur Berechnung der Urlaubsdauer

Rz. 10 Die Dauer des Urlaubs beträgt nach § 3 Abs. 1 BUrlG mindestens vierundzwanzig Werktage. Dabei geht das BUrlG von einer Sechs-Tage-Woche aus. Werktage i.S.d. § 3 Abs. 1 BUrlG sind nämlich alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind, § 3 Abs. 2 BUrlG. Rz. 11 Für Vollzeit- wie Teilzeitbeschäftigte gilt daher, dass die Mindestzahl der Urlaubstage sic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Urlaub / A. Allgemeines

Rz. 1 Teilzeitbeschäftigte und insbesondere auch geringfügig Beschäftigte haben, genauso wie Vollzeitbeschäftigte, einen Anspruch auf Erholungsurlaub. Dies ergibt sich bereits aus § 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), der nicht nach Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung unterscheidet, sondern an die Arbeitnehmereigenschaft anknüpft. Es bedarf insoweit keines Rückgriffs auf das Dis...mehr