Fachbeiträge & Kommentare zu Urlaubsanspruch

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Pauschalbesteuerung von Erholungsbeihilfen

Rz. 146 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Vorbemerkung: Beihilfen zur Förderung der Genesung nach oder zur Vorsorge vor Krankheiten können steuerfrei sein. Deshalb ist die Erholungsbeihilfe iSv § 40 Abs 2 Satz 1 Nr 3 EStG abzugrenzen von steuerfreien Leistungen wie den Leistungen einer Betriebskrankenkasse (§ 3 Nr 1 Buchst a EStG), ArbG-Leistungen zur > Betriebliche Gesundheitsförd...mehr

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Elternzeit: Auswirkungen au... / 7.1 Erholungsurlaub

Sofern der oder die Beschäftigte keine Teilzeitarbeit leistet, kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub anteilig für Zeiten der Elternzeit kürzen (§ 17 BEEG). Die Kürzung kann jedoch nur für volle Kalendermonate der Elternzeit stattfinden. Selbst wenn in einem Monat lediglich Tage ohne Arbeitspflicht (z. B. Feiertage) fehlen, verhindert das die Kürzung.[1] Praxis-Beispiel Ber...mehr

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Elternzeit: Auswirkungen au... / 7.2 Urlaubsgeld

Gesetzliche Regelungen zum Urlaubsgeld existieren nicht. Grundsätzlich gilt, dass jeder Anspruch auf Urlaubsgeld entfällt, wenn der Arbeitnehmer während des Kalenderjahres vollständig in Elternzeit war, wenn der Arbeitgeber die Kürzung der Urlaubsansprüche vornimmt. Im Übrigen kann eine Kürzung ausdrücklich geregelt werden; wenn Urlaubsgeld nicht nur Arbeitsleistung entlohne...mehr

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Urlaub: Teilurlaub / 2 Berechnung des Teilurlaubs

Für alle Fallgestaltungen des Teilurlaubsanspruchs in § 5 Abs. 1 BUrlG gelten die folgenden Regeln zur Berechnung: Angefangene Monate begründen keinen Anspruch auf einen Teilurlaub. Endet ein Monat mit einem Sonn- oder Feiertag oder einem Tag, an dem für den Arbeitnehmer bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen keine Arbeitspflicht bestanden hätte, so ist...mehr

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Urlaub: Teilurlaub / 6 Tarifliche Regelung zum gesetzlichen Teilurlaub

§ 13 BUrlG gestattet grundsätzlich tarifliche Regelungen des in § 5 BUrlG geregelten Teilurlaubs, auch zum Nachteil der Arbeitnehmer.[1] So können Ansprüche auf Teilurlaub tariflich modifiziert werden. Es kann also eine andere Regelung der Teilurlaubsansprüche gefunden werden, die keinen vollen Urlaubstag ergeben. Grundsätzlich kann also generell eine Abrundung genauso wie ei...mehr

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Urlaub: Teilurlaub / 5 Unterbrechungen der Wartezeit

Lediglich Teilurlaube erwirbt ein Arbeitnehmer auch dann, wenn er im 1. Halbjahr ein Arbeitsverhältnis mit seinem Arbeitgeber beendet und im 2. Halbjahr mit demselben Arbeitgeber ein neues Arbeitsverhältnis eingeht. Für jedes Arbeitsverhältnis ist der Urlaubsanspruch dann je getrennt zu ermitteln. Eine Ausnahme sieht das BAG, wenn das weitere Arbeitsverhältnis nur für kurze Z...mehr

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Urlaub: Teilurlaub / 3 Übertragung von Teilurlaub

Der sich errechnende Teilurlaubsanspruch ist auf Wunsch des Arbeitnehmers auf das folgende Urlaubsjahr zu übertragen.[1] Die Übertragung muss grundsätzlich explizit und noch im Urlaubsjahr verlangt werden. Dafür reicht jede Handlung des Arbeitnehmers aus, mit der er für den Arbeitgeber deutlich macht, den Teilurlaub erst im nächsten Jahr nehmen zu wollen. Es reicht hingegen n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.7 Hochsee- und Küstenfischerei (Nr. 7)

Rz. 32 § 3 Nr. 7 GewStG enthält eine Steuerbefreiung für kleine und mittlere Hochsee- und Küstenfischereibetriebe.[1] Dabei handelt es sich um eine sachliche, nicht um eine persönliche Steuerbefreiung. Das KStG enthält keine entsprechende Befreiung. Die GewSt-Befreiung soll die Existenz dieser Betriebe sichern, indem die geringere Steuerbelastung einen Wettbewerbsvorteil geg...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 3.3.2 Grenzen des Umfangs der Arbeitszeitverringerung

Rz. 32 Das Recht des Arbeitnehmers, eine Neuverteilung seiner Arbeitszeit zu wünschen, findet seine Grenze im Rechtsmissbrauch (§ 242 BGB). Ein solcher ist anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer offensichtlich gar nicht die tatsächliche Verringerung der Arbeitszeit wünscht, sondern durch eine marginale Veränderung die Neuverteilung seiner Arbeitszeit erreichen will. In der Rechts...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.6 Tod des Arbeitnehmers

Rz. 85 Der Tod des Arbeitnehmers beendet aufgrund der persönlichen Leistungsverpflichtung gem. § 613 Satz 1 BGB das Arbeitsverhältnis. Schon entstandene, aber noch nicht erfüllte Ansprüche gegen den Arbeitgeber aus dem Arbeitsverhältnis gehen auf die Erben über, soweit sie nicht ausnahmsweise höchstpersönlich sind oder von einer Sonderregelung erfasst werden. Das BAG ist seit...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.3.1 Kriterien zugunsten des Arbeitnehmers

Rz. 428 Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers beeinflussen das Gewicht des Interesses desselben an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes und können bei der Abwägung zu berücksichtigen sein (BAG, Urteil v. 27.2.1997, 2 AZR 302/96 [1]: Kündigung wegen wiederholten Zuspätkommens). Dies soll allerdings nach der Rechtsprechung nicht bei schweren Pflichtverletzungen gelten (BAG, Urte...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.20 Ansprüche im Zusammenhang mit Urlaub

Die Behandlung von Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen im Hinblick auf Ausschlussfristen unterschied sich früher sehr von der Behandlung anderer Ansprüche, da das BAG dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) insoweit Sonderregelungen entnahm.[1] Danach war der gesetzliche Mindesturlaub ohnehin Ausschlussfristen entzogen und da sämtliche Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche am...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmer / 2.2.1 Selbstständigkeit

Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG kann nur eine selbstständige Tätigkeit zur Unternehmereigenschaft führen. Die Frage, wann eine Tätigkeit selbstständig ausgeübt wird, wird dabei im Umsatzsteuerrecht nicht positiv, sondern über § 2 Abs. 2 UStG negativ abgegrenzt. Die Tätigkeit wird danach in den folgenden Fällen nicht selbstständig ausgeführt: Eine natürliche Person ist nach § 2 Ab...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1 Eingliederung von natürlichen Personen

Rz. 67 Eine natürliche Person ist dann nicht selbstständig tätig, wenn sie in ein Unternehmen dergestalt eingegliedert ist, dass sie den Weisungen des Unternehmers zu folgen verpflichtet ist. Bei dieser Abgrenzung handelt es sich insbesondere auch um die Abgrenzung der Arbeitnehmereigenschaft, da die negative Definition in § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG der positiven Bestimmung für d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.3 Geschäftsführung bei einer Kapitalgesellschaft

Rz. 153 Die Grundsätze über die Führung der Geschäfte bei einer Personengesellschaft sind auf die Geschäftsführungstätigkeit einer natürlichen Person bei einer Kapitalgesellschaft nicht in vollem Umfang übertragbar. Erbringt eine natürliche Person als Gesellschafter Geschäftsführungs- oder Vertretungsleistungen an eine Kapitalgesellschaft, liegt im Regelfall eine selbstständ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 3.2 Fremdvergleich

Eine steuerliche Anerkennung setzt insbesondere voraus, dass die Verträge zivilrechtlich wirksam zustande gekommen sind und inhaltlich den zwischen Fremden üblichen Vereinbarungen entsprechen.[1] Dieser Grundsatz gilt sowohl für Bar- als auch für Sachlohn. Hinweis Dienstwagen an Arbeitnehmer-Ehegatten Nach Auffassung des BFH ist die Überlassung eines Firmen-Pkw zur uneingeschr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Erholungszweck und ... / 1.1 Begriff und Zweck des Erholungsurlaubs

Begriff des Erholungsurlaubs "Erholungsurlaub" im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes wird als die zeitweilige Freistellung des Arbeitnehmers von der vertraglichen Arbeitsverpflichtung unter Fortzahlung der Vergütung zu Zwecken der Erholung definiert.[1] Dies ist die durchgängig im Bundesurlaubsgesetz geltende Definition, auch wenn dort stellenweise nur vom "Urlaub" die Rede ist....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Infektionsschutz / 2.5.1 Personen, die tätig sind

Bei Personen, die in den genannten Einrichtungen grundsätzlich tätig sind, besteht die Verpflichtung bis spätestens zum Ablauf des 15.3.2021 einen entsprechenden Nachweis vorzulegen (zur Abgrenzung s. Gliederungspunkt 1.3). Kommen diese Personen dieser Verpflichtung nicht nach oder bestehen Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des Nachweises, besteht zunächs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerähnliche Personen / 2 Arbeitsgerichtsbarkeit und anwendbare Vorschriften

Für arbeitnehmerähnliche Personen findet keine generelle Anwendung arbeitsrechtlicher Vorschriften statt. Allerdings erstrecken einige gesetzliche Normen den Anwendungsbereich einzelner arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften auch auf arbeitnehmerähnliche Personen: Arbeitnehmerähnliche Personen unterstehen nach § 5 Abs. 1 ArbGG der Arbeitsgerichtsbarkeit. Sie haben einen Urlaubs...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Form und Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses

Rz. 30 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Das Dienstverhältnis endet, sobald der ArbN nach den diesem zugrunde liegenden zivilrechtlichen Vereinbarungen keine arbeitsrechtlichen oder – sofern ein Dienstverhältnis nach Arbeitsrecht nicht vorliegt (wie zB beim Vorstand einer AG) – keine bürgerlich-rechtlichen Leistungsansprüche mehr hat, sodass weitere Leistungen auf einem neuen Recht...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 13 Ar... / 3.5.4 Urlaub

Rz. 17 Die Gewährung des Urlaubs erfolgt durch den Arbeitgeber. Das Bestimmungsrecht der Arbeitsplatzpartner über die Lage der Arbeitszeit erstreckt sich nicht auf die Urlaubsplanung.[1] Bei der Festlegung hat der Arbeitgeber jedoch neben einem möglichen Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG nach § 7 Abs. 1 BUrlG die Interessen der Arbeitsplatzpa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Mengenmäßige Erfassung

Rn. 40 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Zur Erstellung einer Bilanz bedarf es nach den GoB zunächst der Erstellung eines Inventars (§ 240 HGB) in das die aufzunehmenden WG und Schulden etc zunächst der Menge nach aufzunehmen sind. Dort erscheinen also im ersten Arbeitsschritt zB Maschinen eines bestimmten Typs, Lastkraftwagen, Urlaubsansprüche ausgedrückt in Tagen und Einzelgarant...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Regelungsinhalt

Rn. 1 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 § 6 EStG steht konsequent in der Normfolge zur Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich. § 4 Abs 1 EStG definiert den Gewinn, § 5 EStG bestimmt, was dem Grunde nach in diesen Vermögensvergleich (Bilanz) an WG, Schulden und RAP aufzunehmen ist (Bilanzansatz). Da die Steuererhebung ganz generell in Währung vorzunehmen ist, besteht insoweit ein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 2.1.1 Urlaubsanspruch bei verringerter Anzahl von Arbeitstagen pro Woche

Der Mindesturlaubsanspruch nach § 3 Abs. 1 BUrlG beträgt bei Fehlen einer tariflichen oder vertraglichen Vereinbarung 24 Werktage, d. h. bei einer 5-Tage-Woche 20 Arbeitstage. Ist die Arbeitszeit bei einem Teilzeitbeschäftigten gleichmäßig auf die Wochenarbeitstage verteilt, hat er Anspruch auf dieselbe Anzahl von Urlaubstagen wie der Vollzeitbeschäftigte.[1] Praxis-Beispiel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 2.1.2 Urlaubsanspruch bei ungleichmäßiger Verteilung der Arbeitszeit

Die Berechnung der Urlaubsdauer eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers, dessen Arbeitszeit ungleichmäßig im Rahmen eines Wechselschichtmodells verkürzt ist, ist wie folgt vorzunehmen: Praxis-Beispiel Wechselschichtmodell Die betriebliche Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte beträgt 37 Stunden pro Woche. Aufgrund einer Betriebsvereinbarung hat ein Arbeitnehmer im Rahmen eine...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 2.1 Berechnung des Urlaubsanspruchs

Teilzeitbeschäftigte haben wie Vollzeitbeschäftigte Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Es gelten insoweit die allgemeinen Grundsätze, d. h., der Arbeitnehmer hat an den Tagen innerhalb des Urlaubs, an denen er zur Arbeit verpflichtet wäre, gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung seines A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 2.1.3 Wechsel von Arbeitszeitmodellen innerhalb des Urlaubsjahrs

Urlaub aus dem laufenden Kalenderjahr Die Zahl der Urlaubstage hängt grundsätzlich von der Anzahl der individuellen Wochenarbeitstage ab. Ändert sich im Verlauf eines Kalenderjahres die Verteilung der Arbeitszeit auf weniger oder auf mehr Arbeitstage einer Kalenderwoche, verkürzt oder verlängert sich die Dauer des dem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubs entsprechend. Der Urlaubs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 2.1.4 Urlaubsberechnung bei unterschiedlich langen Arbeitstagen

Schwierigkeiten bereitet oft die Frage, wie sich eine ungleichmäßige Dauer der täglichen Arbeitszeit von bspw. montags 8 Stunden, mittwochs 6 Stunden und freitags 4 Stunden auf die Urlaubsgewährung auswirkt. In der Praxis ist zuweilen zu beobachten, dass Arbeitnehmer in diesen Fällen dazu neigen, ihren Urlaub vorzugsweise auf die "langen Tage" zu legen. Dies muss der Arbeitge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 2.2 Berechnung des Urlaubsentgelts

Nach § 1 BUrlG hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Fortzahlung seines Arbeitsentgelts während des Erholungsurlaubs (Urlaubsentgelt).[1] Gemäß § 11 Abs. 1 BUrlG bemisst sich das Urlaubsentgelt nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat. Dazu gehören auch unregelmäßige Verdienstbestandteile ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 4.6.3 Diskriminierung und Alter

Ein öffentlicher Arbeitgeber, der die Auswahl, welche Beschäftigte er einem sog. "Personalüberhang" zuordnet und dann zu einem sog. Stellenpool versetzt, auf Beschäftigte einer bestimmten Altersgruppe (älter als 40) beschränkt, und seine Vorgehensweise lediglich damit rechtfertigt, dies sei zur Herstellung einer ausgewogenen Personalstruktur erforderlich, ohne im Einzelnen d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 5 Übertragung/Verfall/Erlöschen

Rz. 16 Bereits nach dem seit 1.4.2004 geltenden § 125 Abs. 3 SGB IX a. F. galt bei rückwirkender Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft die Regelung des § 7 Abs. 3 BUrlG auch für die Übertragung des Zusatzurlaubs aus dem vorangegangenen Kalenderjahr. Dies gilt bei § 208 SGB IX seit 1.1.2018 unverändert. D. h., auch der Zusatzurlaub muss grundsätzlich im laufenden Kale...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 6 Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers

Rz. 17 Der Anspruch auf Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen ist nicht unionsrechtlich gewährleistet. Deshalb ist der nationale Gesetzgeber frei, die Anforderungen an diesen zu regeln. Nach der Rechtsprechung des für das Urlaubsrecht zuständigen Neunten Senats des BAG sind die Vorschriften über die Entstehung, Übertragung, Kürzung und Abgeltung des gesetzlichen Mindest...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 3 Koppelung an den Erholungsurlaub

Rz. 6 Bei dem Urlaub nach § 208 SGB IX handelt es sich um "Zusatz"-Urlaub. D. h., er kommt zu dem Erholungsurlaub hinzu und ist regelmäßig mit diesem zusammen zu gewähren. Ein Anspruch auf den vollen Zusatzurlaub besteht deshalb z. B. erst, wenn die für den regulären Erholungsurlaub maßgebliche 6-monatige Wartezeit erfüllt ist.[1] Da der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte, ab...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 4 Dauer des Zusatzurlaubs

Rz. 7 Der Anspruch auf Zusatzurlaub beträgt 5 Arbeitstage, sofern die individuelle Arbeitszeit regelmäßig auf 5 Tage pro Woche verteilt ist. Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des schwerbehinderten Arbeitnehmers auf mehr oder weniger als 5 Arbeitstage in der Kalenderwoche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend, § 208 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz SGB IX...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 4.2 Verhältnis der Zwölftelung nach § 208 Abs. 2 SGB IX zur Wartezeit des § 4 BUrlG

Rz. 14 Da der Zusatzurlaub nach § 208 SGB IX an den Erholungsurlaub nach dem BUrlG gekoppelt ist, besteht ein Anspruch auf den vollen Zusatzurlaub des schwerbehinderten Menschen auf jeden Fall erst, wenn die für den (regulären) Erholungsurlaub maßgebliche 6-monatige Wartezeit des § 4 BUrlG abgelaufen ist.[1] Besteht zwar die Schwerbehinderteneigenschaft, nicht aber das Arbei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 7 Vergütung/Abgeltung

Rz. 18 Die Vergütung des Zusatzurlaubs erfolgt nach den Regeln über den regulären Erholungsurlaub. Dem Arbeitnehmer steht für den Zusatzurlaub dieselbe Vergütung zu, wie für jeden Tag des Grundurlaubs (BAG, Urteil v. 24.10.2006, 9 AZR 669/05).[1] Kann der Zusatzurlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht gewährt werden, muss der Arbeitgeber ihn ebenso wie den regu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 8 Unabdingbarkeit

Rz. 19 Der (Mindest-)Umfang des gesetzlichen Zusatzurlaubs nach § 208 SGB IX ist – wie der Umfang des Urlaubs nach dem BUrlG – zwingendes Recht. Er unterliegt weder der Disposition der Tarifvertragsparteien zum Nachteil des schwerbehinderten Arbeitnehmers (BAG, Urteil v. 8.3.1994, 9 AZR 49/93 [1]) noch der Disposition der Arbeitsvertragsparteien (BAG, Urteil v. 14.3.2006, 9 A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendarbeitsschutz / 10 Bezahlter Urlaub

Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt bei Jugendlichen unter 16 Jahren mindestens 30 Werktage, unter 17 Jahren mindestens 27 Werktage und bei Jugendlichen unter 18 Jahren mindestens 25 Werktage.[1] Maßgeblich ist jeweils das Alter zu Beginn eines Kalenderjahres. Im Bergbau unter Tage werden 3 Tage Zusatzurlaub gewährt. Soweit der Urlaub Berufsschülern entsprechend der Soll...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Vermögen zur Deckung von Altersversorgungsverpflichtungen, Abs. 3

Rz. 178 § 13b Abs. 3 ErbStG wurde durch das ErbStG 2016 neu in das Gesetz eingefügt. Er regelt, dass diejenigen Teile des begünstigungsfähigen Vermögens, die ausschließlich und dauerhaft der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen nicht aus den Altersversorgungsverpflichtungen unmittelbar berechtigten Gläubiger entzoge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2022/2023: Ar... / 9.2 Update Urlaubsrecht – Hinweispflichten des Arbeitgebers zum Verfall des Urlaubs

Die Befristung des Urlaubsanspruchs nach § 7 Abs. 3 BUrlG auf das Kalenderjahr setzt grundsätzlich voraus, dass der Arbeitgeber konkret und in völliger Transparenz dafür Sorge trägt, dass der Arbeitnehmer tatsächlich in der Lage ist, seinen bezahlten Jahresurlaub zu nehmen. Dazu muss er den Arbeitnehmer – erforderlichenfalls förmlich – auffordern, seinen Urlaub zu nehmen und...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2022/2023: Ar... / 9.4 Verfall des Urlaubs bei Langzeiterkrankung

In einer weiteren Entscheidung des EuGH ging es um die Frage, ob der Urlaub im Falle einer Langzeiterkrankung des Arbeitnehmers über mehrere Jahre auch ohne Belehrung des Arbeitgebers über den Verfall des Urlaubs auch in dem Jahr verfällt, in dem der Arbeitnehmer noch einen Teil des Jahres gearbeitet hat bevor er dauerhaft arbeitsunfähig erkrankt ist. Der Fall Der Arbeitnehmer...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2022/2023: Ar... / 9.3 ... Und er verjährt doch nicht!

Hat der Arbeitgeber seinen Hinweispflichten bezüglich des Verfalls des Erholungsurlaubes nicht genügt, verfällt der Urlaub nicht am Jahresende, sondern wird dem Erholungsurlaub des Folgejahres zugeschlagen. Da die Hinweispflicht des Arbeitgebers durch die Rechtsprechung erst im Jahre 2019 entwickelt worden ist, aber gleichwohl auch für die Vergangenheit gilt, kommt es zu Situ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2022/2023: Ar... / Zusammenfassung

Überblick Der Jahreswechsel bringt einige Änderungen im Arbeitsrecht mit sich. Bereits im September 2022 wurde das Infektionsschutzgesetz bzgl. Urlaub und Absonderung angepasst. Seit dem 1.10.22 gilt eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung und die Corona-Sonderregelungen in Bezug auf das Kinder-, Kranken- und Betreuungsgeld wurden verlängert. Die Bundesregierung hat einen E...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines Gleichbehandlun... / 3.3.2 Förderung der beruflichen Eingliederung

Als legitimes Ziel bezeichnet das AGG beispielhaft die Förderung der beruflichen Eingliederung sowie den Schutz von jugendlichen und älteren Beschäftigten und von Personen mit Fürsorgepflichten. Diese Ziele erlauben es, besondere Bedingungen für den Zugang zur Beschäftigung und besondere Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen festzulegen, einschließlich der Entlohnungs- und ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines Gleichbehandlun... / 3.1 Wegen beruflicher Anforderungen

Die gesetzliche Zielsetzung, Benachteiligungen zu verhindern, gilt nicht ausnahmslos. In § 8 AGG ist geregelt, unter welchen allgemeinen Voraussetzungen berufliche Anforderungen eine Ungleichbehandlung rechtfertigen können. Eine unterschiedliche Behandlung wegen eines der 8 in § 1 AGG genannten Merkmale ist danach nur zulässig, wenn das Merkmal "wegen der Art der auszuübende...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstweiliger Rechtsschutz ... / 3.3 Anspruch auf Urlaubsgewährung

Nach § 1 BUrlG haben Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Gewährung bezahlten Erholungsurlaubs. Grundsätzlich sind bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, wenn nicht dringende betriebliche Belange oder vorrangig zu berücksichtigende Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer entgegenstehen.[1] Ein Recht des Arbei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige arbeitsgerichtlich... / 12 Ansprüche aus Gesetzen

Ansprüche des Arbeitnehmers können sich auch unmittelbar aus gesetzlichen Regelungen ergeben. Praxis-Beispiel Ansprüche aus Gesetzen Urlaubsabgeltung nach § 7 Abs. 4 BUrlG; Gewährung von Freizeit zum Aufsuchen eines anderen Arbeitsverhältnisses nach der Kündigung nach § 629 BGB; Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nach § 8 TzBfG bei mindestens sechsmonatiger Da...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Einführung des § 38 Abs... / 2. Regelungen für die Folgen der Befreiung von den Organpflichten in anstellungsrechtlicher Hinsicht

Auch ist zum anderen daran zu denken, eindeutige Regelungen für die Folgen der Befreiung von den Organpflichten in anstellungsrechtlicher Hinsicht zu normieren: Neben der selbstverständlichen Regelung zum Wegfall der Hauptleistungspflichten sollte normiert werden, ob und inwieweit Urlaubsansprüche entstehen, wie es sich mit Zusatzvergütungen (Tantieme, Zielvereinbarung), der Wei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.3 Betriebsausgaben im Einzelnen

Rz. 1083 [Waren, Roh- und Hilfsstoffe → Zeile 26] Die Kosten für Waren, Roh- und Hilfsstoffe (einschließlich Nebenkosten) sind Betriebsausgaben im Zeitpunkt der Zahlung. Davon ausgenommen sind die AK oder HK für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere u. Ä., für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens. Diese sind erst bei Zufluss des Veräußerungserlöses od...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag mit Praktika... / 1.2.2 Vertragsgestaltung beim freiwilligen Praktikanten mit Arbeitsentgelt

Bei der Gestaltung eines Vertrags mit einem freiwilligen Praktikanten hat der Arbeitgeber/Ausbilder die Grenzen und Vorgaben des BBiG zu beachten. Insbesondere muss der Unternehmer folgende Besonderheiten gegenüber normalen Arbeitsverhältnissen beachten: Probezeit: Die Probezeit darf höchstens 4 Monate betragen.[1] Im Unterschied zum Berufsausbildungsverhältnis kann die Probe...mehr