Fachbeiträge & Kommentare zu Urlaubsanspruch

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.1.2 Grundsatz

Rz. 122 Der Urlaubsanspruch ist bei Erfüllung der dem Arbeitgeber vorgegebenen Mitwirkungshandlungen (zum Inhalt der Mitwirkungsobliegenheiten oben Rz. 7 ff.) auf das Kalenderjahr zeitlich befristet. Urlaubsjahr ist jeweils das Kalenderjahr. Beispiel Bei einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis vom 1.8. bis zum 31.7. des Folgejahres bestanden hat, wird nicht der Urlaub fü...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.2.1 Rechtsnatur

Rz. 130 Hat der Arbeitgeber seine Mitwirkungsobliegenheiten erfüllt und der Arbeitnehmer gleichwohl keinen Antrag auf Gewährung des Urlaubs gestellt, so geht der noch offene Jahresurlaubsanspruch mit Ablauf des Urlaubsjahres unter. Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht ohne Einschränkungen. Nach § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG erfolgt die Übertragung des Urlaubsanspruchs auf das Folgej...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.1.4 Befristung und Art. 31 GRC, Art. 7 der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG

Rz. 128 Hat der Arbeitgeber durch Erfüllung seiner Mitwirkungsobliegenheiten (zum Inhalt der Mitwirkungsobliegenheiten s. Rz. 7 ff.) den Urlaubsanspruch an das Urlaubsjahr gebunden und verlangt der Arbeitnehmer dennoch nicht, ihm Urlaub zu gewähren, verfällt der Urlaubsanspruch mit Ablauf des Urlaubsjahres, es sei denn, es liegt eine der gesetzlich vorgesehenen Übertragungsm...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.2.1 Rechtsnatur

Rz. 191 Seit einer Entscheidung des 6. Senats des BAG vom 18.6.1980[1] hatte das BAG in ständiger Rechtsprechung entscheidend darauf abgestellt, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch Ersatz für den wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr erfüllbaren Anspruch auf Befreiung von der Arbeitspflicht ist. Dieses Verständnis des Urlaubsabgeltungsanspruchs als Surrogat des ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.4 Urlaubsgewährung im Übertragungszeitraum

Rz. 153 Der übertragene Urlaubsanspruch muss nach § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG bis zum 31.3. genommen werden. Nur in diesem Zeitraum kann der Urlaub gewährt und damit der Urlaubsanspruch erfüllt werden. Nicht erfüllte Urlaubsansprüche erlöschen nach ständiger Rechtsprechung des BAG seit 1982 ohne Ausnahme.[1] Dies gilt weiterhin, sofern der Arbeitgeber seinen Mitwirkungsobliegenh...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.7.5 Urlaub in der Kündigungsfrist

Rz. 73 Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber kann zu verschiedenen urlaubsrechtlichen Problemen führen. Hat der Arbeitnehmer noch offene Urlaubsansprüche, kann der Arbeitgeber grundsätzlich den Zeitraum der Kündigungsfrist zur Urlaubsgewährung nutzen. Auszugehen ist von dem Grundsatz, dass die tatsächliche Urlaubsgewährung Vorrang vor der ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.5.1 Freistellungserklärung im Zusammenhang mit Kündigung

Rz. 32 Im Zusammenhang mit einer Kündigung wird der Arbeitnehmer bei Tätigkeiten mit Kundenkontakten häufig von der Arbeitsleistung freigestellt. Losgelöst von der Problematik der Zulässigkeit einer solchen Freistellung führt die Freistellung für die Dauer der Kündigungsfrist regelmäßig nicht zu einer Erfüllung der Urlaubsansprüche.[2] Offene Urlaubsansprüche hat der Arbeitg...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.4 Fälligkeit

Rz. 22 Die Pflicht zur Festsetzung des Urlaubsanspruchs durch den Arbeitgeber bei Geltendmachung setzt voraus, dass der Urlaubsanspruch fällig ist. Von den Sonderfällen der Teilurlaubsansprüche nach § 5 Abs. 1 Buchst. a und b BUrlG abgesehen, entsteht der Urlaubsanspruch erstmalig nach Erfüllung der Wartezeit und anschließend jeweils mit Jahresbeginn. Nach § 271 Abs. 1 BGB b...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.7.3 Leistungsverweigerungsrecht bei Wunsch des Arbeitnehmers

Rz. 49 Urlaubswünschen des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber grundsätzlich zu entsprechen. Der Arbeitgeber ist daher zur Gewährung des Urlaubs durch Abgabe der Freistellungserklärung verpflichtet, wenn ihm kein Leistungsverweigerungsrecht nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG zusteht. Seiner Verpflichtung zur Urlaubsgewährung kann sich der Arbeitgeber im Urlaubsjahr nur und nur so la...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.5 Festsetzung durch den Arbeitgeber

Rz. 26 Unabhängig von der Geltendmachung durch den Arbeitnehmer ist der Arbeitgeber nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG verpflichtet, den Urlaub durch Festsetzung des Urlaubszeitraums zu gewähren. Mit der Freistellungserklärung als Leistungshandlung nach § 243 Abs. 2 BGB erfüllt der Arbeitgeber seine Pflicht zur Festsetzung. Rz. 27 Im Normalfall wurde seit der Entscheidung des BAG v...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.2.6 Verjährung des Anspruchs auf Urlaub

Rz. 148 Nach den Entscheidungen des BAG[1] kann es bei einem Verstoß des Arbeitgebers gegen seine Mitwirkungsobliegenheiten zu einem uneingeschränkten Kumulieren von Urlaubsansprüchen über mehrere Jahre kommen. Eine Grenze für das Kumulieren der Urlaubsansprüche gibt es nicht. Die 15-Monatsfrist bei langandauernder Arbeitsunfähigkeit bezieht sich auch auf die Fälle, in denen...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.5.2 Mehrere Freistellungsmöglichkeiten

Rz. 36 Die zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs erforderliche Erklärung des Arbeitgebers muss hinreichend deutlich erkennen lassen, dass durch die zeitliche Festlegung der Arbeitsbefreiung Urlaub gewährt wird (§ 7 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 BUrlG). Andernfalls ist nicht feststellbar, ob der Arbeitgeber als Schuldner des Urlaubsanspruchs eine Erfüllungshandlung bewirken (§ 36...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.2.4 Entstehen und Erfüllbarkeit des Abgeltungsanspruchs

Rz. 203 Sind zum Zeitpunkt der Beendigung Urlaubsansprüche offen, entsteht automatisch der Abgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG. Der Urlaubsabgeltungsanspruch entsteht nach Aufgabe der Surrogatstheorie mit der Beendigung auch dann, wenn die Urlaubsgewährung vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Arbeitsunfähigkeit nicht möglich war und der Arbeitnehmer beim Aussche...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.1 Abgeltungsverbot

Rz. 190 Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses darf der gesetzliche Urlaubsanspruch nicht finanziell abgegolten werden. Einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer im bestehenden Arbeitsverhältnis darauf, dass der Urlaub "ausbezahlt" wird, so liegt hierin eine gegen §§ 7 Abs. 4 BUrlG, 13 Abs. 1 BUrlG verstoßende Vereinbarung, die nach § 134 BGB zur Unwirksamkeit führt. D...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.5.1 Untergang am Ende des Kalenderjahres

Rz. 158 Liegt keiner der Übertragungsgründe nach § 7 Abs. 3 BUrlG vor, so geht der bei Erfüllung der Mitwirkungsobliegenheiten wirksam befristete Urlaubsanspruch mit Ende des Kalenderjahres unter. Dies gilt nur dann nicht, wenn aufgrund sonstiger Vereinbarungen eine Übertragung erfolgt. An dieser Rechtslage hat sich auch als Folge der geänderten Rechtsprechung des BAG bei Arb...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In § 7 BUrlG sind für das Urlaubsrecht wesentliche Vorschriften zusammengefasst. Die Vorschrift regelt 3 zentrale Punkte, die die Erfüllung der bestehenden Urlaubsansprüche betreffen: Festlegung des Urlaubszeitpunkts unter Berücksichtigung der Wünsche der Arbeitnehmer (§ 7 Abs. 1, 2 BUrlG), Bindung des Urlaubs an das Kalenderjahr (§ 7 Abs. 3 BUrlG) und Ausbezahlung von of...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.8.1 Unteilbarkeit des Urlaubs

Rz. 80 § 7 Abs. 2 BUrlG bestimmt, dass der Erholungsurlaub grundsätzlich zusammenhängend zu gewähren ist. Die Vorgabe verfolgt ein gesundheitspolitisches Ziel. Entsprechend den bei Inkrafttreten des BUrlG vorliegenden medizinischen Erkenntnissen sollte eine Erholungsphase mindestens 3 Wochen umfassen.[1] Auch nach der Erhöhung des gesetzlichen Mindesturlaubs auf 4 Wochen bes...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.2.4 Übertragung nach dem TVöD

Rz. 141 Durch die Regelung des TVöD sind im Gegensatz zum BAT die Übertragungsmöglichkeiten des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr wesentlich vereinfacht worden. § 26 TVöD regelt den "Erholungsurlaub" und legt in Abs. 1 die Höhe des Urlaubsanspruchs fest. Die Regelung der Übertragung ergibt sich im Zusammenspiel zwischen § 26 Abs. 2 TVöD und BUrlG. Zunächst legt der TVöD fe...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.9.2 Sonstige Erfüllungshindernisse

Rz. 93 Bei sonstigen Erfüllungshindernissen ist entscheidend, ob die Urlaubsgewährung bereits vor dem Entstehen eines sonstigen Erfüllungshindernisses erfolgt ist. Hat der Arbeitgeber durch die Freistellungserklärung seine Pflicht aus dem BUrlG erfüllt, so wird er auch dann von der Leistungspflicht frei, wenn ein Erfüllungshindernis hinzukommt und die Freistellung nachträglic...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.2.3 In der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe

Rz. 137 Die in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründe müssen nicht das gleiche Gewicht haben wie die betrieblichen Gründe. Es genügen sachliche Gründe. Dies ist weitgehend anerkannt.[1] Typischer Fall der Übertragung aus einem in der Person des Arbeitnehmers liegenden Grund ist die Arbeitsunfähigkeit, wenn diese der Inanspruchnahme von Urlaub im Urlaubsjahr entgegenste...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.9.1 Erfüllbarkeit bei Arbeitsunfähigkeit

Rz. 92 Solange ein Arbeitnehmer wegen einer Erkrankung nicht die vertraglich geschuldete Leistung erbringen kann, ist der Urlaubsanspruch nicht erfüllbar.[1] Da der Arbeitnehmer als Folge einer Krankheit, die zur Arbeitsunfähigkeit führt, von der Arbeitspflicht befreit ist, kann im gleichen Zeitraum Urlaub nicht gewährt werden. Dabei spielt keine Rolle, ob die Urlaubsgewähru...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.11.1 Anwendungsbereich des Mitbestimmungsrechts

Rz. 104 Der Arbeitgeber ist bei der Festlegung der Lage des Urlaubs durch die dem Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG zustehenden Mitbestimmungsrechte beschränkt. Ungewöhnlich an der Regelung ist, dass diese nicht nur einen kollektiven Bezug hat. Der Bogen spannt sich von den allgemeinen Urlaubsgrundsätzen über den konkreten Urlaubsplan bis hin zu Streitigkeiten über d...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.6 Verjährung/Ausschlussfristen/Verzicht

Rz. 210 Da nach Aufgabe der Surrogatstheorie der Abgeltungsanspruch ein reiner Geldanspruch ist, unterliegt dieser der Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB). Ob dies auch gilt, wenn der Arbeitgeber seinen Mitwirkungsobliegenheiten nicht nachgekommen ist, ist durch das BAG inzwischen geklärt.[1] Danach unterliegt der Anspruch auf Urlaubsabgeltung auch bei Nichterfüllung de...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.12.2 Einstweilige Verfügung

Rz. 119 Die Schwierigkeiten der Klage auf Urlaubsgewährung für einen bestimmten Zeitraum führen dazu, dass im Grundsatz trotz aller dogmatischen Begründungsprobleme anerkannt ist, dass ein Arbeitnehmer den Urlaubsanspruch für einen bestimmten Zeitraum im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen kann.[1] Der 2. Senat des BAG, der den eigenmächtigen Urlaubsantritt als wicht...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.2.2 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 198 Der Urlaubsabgeltungsanspruch knüpft an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses an. Auf die Art der Beendigung, sei es Befristung, Kündigung oder Aufhebungsvereinbarung, kommt es nicht an. Daher besteht der Urlaubsabgeltungsanspruch auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erreichens der Altersgrenze. [1] Auch die Anfechtung des Arbeitsvertrags führt zur Bee...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.3 Übertragung von Teilurlaubsansprüchen

Rz. 149 Auch Teilurlaubsansprüche nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a BUrlG erlöschen zum Jahresende, es sei denn, es liegt eine der beiden Übertragungsmöglichkeiten vor. Voraussetzung ist auch hier, dass der Arbeitgeber seinen Mitwirkungsobliegenheiten nachkommt. Grundsätzlich ist der Teilurlaubsanspruch nach § 5 Abs. 1 Buchst. a BUrlG im Jahr der Einstellung zu nehmen, da die...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.12.1 Klage auf Urlaubsgewährung

Rz. 114 Da der Arbeitnehmer kein Recht zur Selbstbeurlaubung hat (s. hierzu Rz. 40 f.), muss er im Konfliktfall seine Ansprüche mit Klage beim Arbeitsgericht durchsetzen. Unproblematisch zulässig ist die Leistungsklage auf Urlaubsgewährung für einen bestimmten Zeitraum.[1] Beispiel Es wird beantragt, den Beklagten zu verurteilen, dem Kläger 10 Tage Erholungsurlaub in der Zeit ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.7.2 Ohne Urlaubswunsch des Arbeitnehmers

Rz. 43 § 7 Abs. 1 BUrlG enthält nicht nur ein Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers. So ist die Befugnis des Arbeitgebers anerkannt, den Urlaub auch ohne Urlaubswunsch des Arbeitnehmers festzulegen. Die Festlegung erfolgt weder nach § 315 BGB noch nach § 243 BGB. Der Arbeitgeber erfüllt mit der Festlegung seine Pflicht zur Urlaubsgewährung (dies ist zu trennen von der...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.7.2 Abdingbarkeit durch Betriebsvereinbarung oder Einzelarbeitsvertrag

Rz. 187 Sehr umstritten ist, ob und inwieweit durch Betriebsvereinbarung und Einzelarbeitsvertrag von den Übertragungs- und Befristungsregelungen des § 7 Abs. 3 BUrlG für den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch abgewichen werden darf. Obwohl die Handhabung in der Praxis oft gegen die gesetzlichen Regelungen verstößt, existiert kaum Rechtsprechung zur Abdingbarkeit. Dies gilt...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.8.4 Mindestdauer von 2 Wochen

Rz. 88 Für den Fall, dass der Urlaub aus dringenden betrieblichen oder in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden kann, muss nach § 7 Abs. 2 Satz 1 BUrlG einer der Urlaubsteile mindestens 12 aufeinander folgende Werktage betragen. Diese zum 1.1.1974 eingeführte Regelung stellt sicher, dass der Arbeitnehmer zumindest einen zusammenh...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.4 Abgeltung und Arbeitslosengeld

Rz. 207 Der Urlaubsabgeltungsanspruch führt zu keiner Verlängerung des Arbeitsverhältnisses. Es bleibt bei dem Beendigungszeitpunkt, der sich als Folge der Kündigung, Befristung oder Aufhebungsvereinbarung ergibt. Hinweis Der Arbeitgeber hat daher auch im Rahmen der sozialversicherungsrechtlichen Meldepflicht diesen Zeitpunkt anzugeben und nicht den Beendigungszeitpunkt unter...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.1 Überblick

Rz. 5 Nach dem BUrlG hat der Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis einen Anspruch auf Urlaub als Freistellung von der Arbeitspflicht. Regelungen dazu, wie dieser Anspruch geltend zu machen ist, finden sich nicht. § 7 BUrlG regelt in den Absätzen 1 und 2 folgende Abfolge: Die Festlegung des Urlaubs geschieht durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss die Urlaubswünsche des Arbeitn...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.3 Urlaubsabgeltung bei Erwerbsminderung

Rz. 206 Ein Urlaubsabgeltungsanspruch ist auch dann entstanden und erfüllbar, wenn der Arbeitnehmer mit Erwerbsminderung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Auf die früher bedeutsame Unterscheidung zwischen Erwerbsminderung und Arbeitsunfähigkeit[1] kommt es in Bezug auf den gesetzlichen Mindesturlaub nicht mehr an, da auch bei Arbeitsunfähigkeit der offene Urlaubsanspruc...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.1.3 Vereinbarkeit mit IAO-Übereinkommen Nr. 132

Rz. 127 Die Bindung des Urlaubsanspruchs an das Kalenderjahr verstößt nicht gegen Art. 9 Abs. 1 des Übereinkommens Nr. 132 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) vom 24.6.1970.[1] Das Übereinkommen sieht zwar weitergehende Übertragungsmöglichkeiten vor. Gleichwohl sind jedoch innerstaatliche abweichende Regelungen, die zu einem vorzeitigen Anspruchsverlust des Arbeitn...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.2.2 Dringende betriebliche Gründe

Rz. 135 Ein Übergang der offenen Urlaubsansprüche in das erste Quartal des Folgejahres erfolgt, wenn dringende betriebliche Gründe der Gewährung des Urlaubs im laufenden Kalenderjahr entgegenstanden. Der Begriff knüpft an das Leistungsverweigerungsrecht in § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG an.[1] Zu beachten ist jedoch, dass sich das Leistungsverweigerungsrecht in § 7 Abs. 1 BUrlG auf...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.7.1 Abdingbarkeit durch Tarifvertrag

Rz. 185 Nach § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG kann durch Tarifvertrag von den gesetzlichen Befristungs- und Übertragungsregelungen des § 7 Abs. 3 BUrlG abgewichen werden. So sind beispielsweise folgende tarifvertragliche Regelungen zulässig: Andere und weitere Übertragungszeiträume, so z. B. der 31.5 (so z. B. § 26 Abs. 2 Buchst. a TVöD). weitergehende Übertragungsregelungen, so z. B....mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.8.5 Zusammenhängende Gewährung im TVöD

Rz. 91 Die Regelung des § 26 Abs. 1 Satz 6 TVöD ist auf den ersten Blick irreführend. Nach § 26 Abs. 1 Satz 6 TVöD kann der Urlaub auch in Teilen genommen werden. Dies ist möglich, da § 7 Abs. 2 Satz 2 BUrlG nach § 13 Abs. 1 BUrlG abdingbar ist. Die Protokollerklärung zu § 26 Abs. 1 Satz 6 TVöD stellt jedoch klar, dass der Urlaub grundsätzlich zusammenhängend gewährt werden ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.11.5 Festlegung des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer

Rz. 111 Die konkrete Festlegung des Urlaubs zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist als individuelle Maßnahme grundsätzlich mitbestimmungsfrei. Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht nur dann, wenn es einen Konflikt zwischen Arbeitgeber und beteiligten Arbeitnehmern über die zeitliche Lage des Urlaubs gibt. Nur auf die Festlegung bezieht sich das Mitbestimmungsre...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.3 Geltendmachung durch den Arbeitnehmer

Rz. 20 Das BUrlG legt nicht fest, ob der Festsetzung durch den Arbeitgeber ein Verlangen des Arbeitnehmers im Sinne der Geltendmachung vorausgehen muss. Der Arbeitgeber ist Schuldner der Pflicht zur Urlaubsgewährung. Anträge von Arbeitnehmern sind als Aufforderung an den Arbeitgeber zu verstehen, den Urlaub festzusetzen. Der Arbeitgeber muss dieser Geltendmachung Folge leist...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.6 Selbstbeurlaubung durch den Arbeitnehmer

Rz. 40 Da nach den gesetzlichen Regelungen die Freistellungserklärung durch den Arbeitgeber zu erfolgen hat, hat der Arbeitnehmer kein Recht, bei Ablehnung des Urlaubsantrags sich selbst zu beurlauben. Lehnt der Arbeitgeber die Urlaubsgewährung ab, ohne dass einer der in § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG genannten Verweigerungsgründe vorliegt, so kann der Arbeitnehmer die Abgabe der F...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.7.4 Zeitpunkt der Festlegung

Rz. 71 Die Tatsache, dass nach Erfüllung der Wartezeit mit Jahresbeginn der Jahresurlaubsanspruch entsteht und fällig ist, klärt nicht, wann der Arbeitgeber die Freistellungserklärung abgeben muss. Dieser Zeitpunkt ist für beide Seiten von entscheidender Bedeutung, wobei die Interessenlagen verschieden sein können. Der Arbeitnehmer benötigt die Freistellungserklärung zur Pla...mehr

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Sauer, SGB III § 157 Ruhen ... / 2.2 Anspruch auf Arbeitsentgelt/Urlaubsabgeltung

Rz. 17 Zum Begriff des Arbeitsentgelts vgl. § 14 SGB IV. Erhält der Arbeitslose kein Arbeitsentgelt und hat er auch keine Urlaubsabgeltung erhalten, ruht der Anspruch auf Alg dennoch für die Zeit, für die er Arbeitsentgelt oder Urlaubsabgeltung zu beanspruchen hat. Ein solcher Anspruch muss nicht mit Sicherheit bestehen, es genügt, dass er nur möglicherweise besteht oder ent...mehr

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Sauer, SGB III § 157 Ruhen ... / 2.1 Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung

Rz. 2 § 157 ist eine Ruhensvorschrift. Die Anwendung der Regelung setzt voraus, dass ein Anspruch auf Alg entstanden ist, der Arbeitslose die Anspruchsvoraussetzungen (§ 137 Abs. 1) für das Alg erfüllt bzw. auf einen früher entstandenen Anspruch zurückgreift (Wiederbewilligung des Alg). Als Arbeitsverhältnis i. S. d. § 157 ist auch das Berufsausbildungsverhältnis anzusehen. ...mehr

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Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 2.4 Verfügbarkeit

Rz. 33 Den Vermittlungsbemühungen steht zur Verfügung (Abs. 1 Nr. 3), wer fähig zu versicherungspflichtiger Arbeit und seiner Arbeitsfähigkeit entsprechend arbeitsbereit ist (Abs. 5 Nr. 1 und 3). Die objektive Leistungsfähigkeit und die subjektive Arbeitsbereitschaft müssen übereinstimmen. Für die subjektive Verfügbarkeit genügt die Bereitschaft nicht, ausschließlich die Wie...mehr

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Sauer, SGB III § 157 Ruhen ... / 2.3 Arbeitslosengeld bei nicht erfüllten Ansprüchen auf Arbeitsentgelt/Urlaubsabgeltung

Rz. 20 Abs. 3 entspricht inhaltlich § 158 Abs. 4 . Der Arbeitslose soll nicht dadurch in eine Notsituation geraten, dass einerseits sein Anspruch auf Arbeitsentgelt oder Urlaubsabgeltung nicht erfüllt wird, andererseits aber auch kein Alg geleistet wird, dem Arbeitslosen also keine Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts zur Verfügung stehen, obwohl gewiss ist, dass er ent...mehr

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Kurzzeitkonten: Gestaltungs... / 3.2 Umgang mit Plus- und Minusstunden bei Ausscheiden

Vergütungsrechtlich spiegelt ein Zeitkonto den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers wider. Das wird insbesondere beim Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Betrieb relevant: Bei Plussalden hat der Mitarbeiter einen Auszahlungsanspruch, wenn der im Rahmen einer Zeitkontenregelung vorgesehene (Zeit-)Ausgleich eines Zeitguthabens nicht möglich ist. Das Guthaben ist in diesem Fal...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.4.1 Einkünfte aus Ausübung oder Verwertung, Buchst. a)

Rz. 236 § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG definiert das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik bei nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG Rz. 19a) von beschr. stpfl. Arbeitnehmern.[1] Der regelmäßige Anknüpfungspunkt bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ist, ebenso wie bei der selbstständigen Arbeit, die Ausübung oder Verwertung im Inland.[2] Da es genügt, dass die nichtselbsts...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 7.3 Weiterarbeit über das Befristungsende hinaus

Fiktion eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses Setzt der Arbeitnehmer nach Ende der Befristung das Arbeitsverhältnis mit Wissen des Arbeitgebers fort, so gilt das Arbeitsverhältnis nach § 15 Abs. 6 TzBfG als auf unbefristete Zeit geschlossen. Das Gesetz fingiert also das Zustandekommen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses bei Fortsetzung der Tätigkeit nach Ablauf des be...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Arbeitsverhältnisse

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Einzelne Rückstellungen (Rn. 229 – 256 kommentiert von Mayer-Wegelin)

Rn. 229 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Rückstellungen kommen insbes. für folgende Fälle in Betracht:mehr