Fachbeiträge & Kommentare zu Urlaubsanspruch

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schwerbehinderte Menschen a... / 2.4 Zusatzurlaub für schwerbehinderte Arbeitnehmer

Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von 5 Arbeitstagen pro Urlaubsjahr.[1] Der Anspruch auf Zusatzurlaub tritt dem Urlaubsanspruch hinzu, den der Beschäftigte ohne Berücksichtigung seiner Schwerbehinderung beanspruchen kann.[2] Ist die regelmäßige Arbeitszeit des Mitarbeiters auf mehr oder weniger als 5 Tage pro Woche verteilt, ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rehabilitationsmaßnahmen, m... / 4 Urlaub und Rehabilitationsmaßnahme

Sofern der Arbeitnehmer eine sozialrechtlich bewilligte Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch nimmt, die den Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 9 EFZG auslöst, ist der Arbeitnehmer von seiner Arbeitsleistungspflicht befreit. Der Arbeitgeber kann diese Zeiten nicht mit gesetzlichen Urlaubsansprüchen "verrechnen".[1] Dies gilt auch dann, wenn der 6-wöchige Entgeltfortzahlungszei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankheitsbedingte Kündigun... / 5.2.2 Erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen

Dabei geht das BAG zunächst davon aus, dass bei dauernder Unfähigkeit des Arbeitnehmers, seine Arbeitsleistung zu erbringen, die betrieblichen Beeinträchtigungen auf der Hand lägen. Der Arbeitgeber sei auf unabsehbare Zeit gehindert, sein Direktionsrecht ausüben zu können und die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers abzurufen.[1] Hohe Entgeltfortzahlungskosten werden hier regelm...mehr

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Beendigung des Arbeitsverhä... / 1 Tod des Arbeitnehmers/Arbeitgebers als Beendigungsgrund

Tod des Arbeitnehmers Der Tod des Arbeitnehmers beendet das Arbeitsverhältnis immer. Dies folgt aus § 613 Satz 1 BGB, wonach der Arbeitnehmer die Dienste im Zweifel in Person zu leisten hat. Der Anspruch auf rückständigen Lohn geht auf die Erben über. Gesetzliche Entgeltfortzahlungsansprüche der Erben über den Tod hinaus gibt es nicht. Nicht selten werden sie jedoch tarifvertr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Arbeit auf ... / 6.3 Urlaubsanspruch

Wie alle Voll- und Teilzeitarbeitnehmer hat der Abrufarbeitnehmer gemäß § 3 Abs. 1 BUrlG Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub, soweit nicht tarif- oder einzelvertraglich ein höherer Anspruch vereinbart ist. Der gesetzlich geregelte Mindesturlaubsanspruch von 24 Werktagen bezieht sich auf die Werktage Montag bis Samstag, also eine 6-Tage-Urlaubswoche. Da bei der Arbeit ...mehr

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Teilzeitarbeit: Diskriminie... / 4.4 Urlaub

Nach der Rechtsprechung des EuGH gebietet der Grundsatz der Nichtdiskriminierung von Teilzeitbeschäftigten, dass der einmal erworbene Urlaubsanspruch auch bei einer Änderung des Beschäftigungsausmaßes erhalten bleibt. So hat etwa der Arbeitnehmer, der von einer Vollzeit- zu einer Teilzeitbeschäftigung wechselt, Anspruch darauf, dass die in Zeiten der Vollzeitbeschäftigung er...mehr

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Teilzeitarbeit: Arbeit auf ... / 6 Vertragsgestaltung

Ein Vertrag über die Arbeit auf Abruf sollte Regelungen zur Vergütung, zur Bezahlung von Ausfallzeiten und zum Urlaubsanspruch enthalten. 6.1 Regelung der Vergütung Der Arbeitnehmer, der in einem Abrufarbeitsverhältnis beschäftigt ist, hat gegen den Arbeitgeber Anspruch auf Zahlung des im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbarten Arbeitsentgelts. Da es sich um ein Teilzeitarbeit...mehr

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Teilzeitarbeit: Arbeit auf ... / Zusammenfassung

Überblick Unter flexibler Teilzeitarbeit versteht man in erster Linie die flexible Handhabung der Teilzeit-Arbeitszeiten, d. h. Umfang und/oder Lage und Verteilung der vereinbarten Arbeitszeit sind nicht abschließend vertraglich festgelegt, wie es bei "klassischen" Teilzeit-Vereinbarungen häufig der Fall ist (z. B. Vereinbarungen einer Arbeitszeit von 20 Wochenstunden, die a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Diskriminie... / Zusammenfassung

Überblick Die Beschäftigungsform der Teilzeitarbeit gehört unter betrieblichen und individuellen Aspekten gleichermaßen zum "Standardrepertoire" in der Praxis. Im Laufe der Zeit haben sich verschiedene Formen der Teilzeitarbeit mit der Zielsetzung herausgebildet, die Arbeitszeit zu flexibilisieren. Neben der "klassischen" Teilzeitarbeit mit verkürzter täglicher oder wöchentl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 5.2 Urlaub

Rz. 76 Arbeitnehmer in Abrufarbeit haben wie alle (Teilzeit-)Arbeitnehmer einen Urlaubsanspruch auf entsprechend der Arbeitsleistung gekürzten Erholungsurlaub. Die für flexible Arbeitszeiten mit diskontinuierlicher Arbeit typischen Schwierigkeiten ergeben sich, wenn vertraglich ein Bezugszeitraum von über einem Monat gewählt wird.[1] Rz. 77 Zunächst ist die Anzahl der Urlaubs...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Musikschullehrer / 4.3 Urlaub und Ferienüberhang

Gemäß Nr. 3 des § 51 TVöD BT-V (VKA) ist der Angestellte verpflichtet, seinen Erholungsurlaub während der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen; außerhalb des Urlaubs kann er während der unterrichtsfreien Zeit zur Arbeit herangezogen werden. Obwohl sich die Vorschrift ausdrücklich nur auf § 26 TVöD bezieht, gilt sie entsprechend für alle Ansprüche auf Erholungsurlaub, gleich aus ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 2.16 ESRS S1-15 – Parameter für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

Rz. 138 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-15 zielen darauf ab, den Anspruch auf familienbedingte Freistellungen und die tatsächlich gelebte Realität bzw. Inanspruchnahme, insbes. mit Blick auf die Verteilung zwischen den Geschlechtern, darzustellen (ESRS S1.91 f.). Hierfür sind die folgenden Angaben zu tätigen: der Prozentsatz der Beschäftigten, die Anspruch auf familienbeding...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 4.4 Anspruch bei länger andauernder Krankheit

Die Jahressonderzahlung wird grundsätzlich auch an arbeitsunfähig erkrankte Beschäftigte gezahlt. Eine länger andauernde Krankheit kann jedoch zu einer Verminderung der Jahressonderzahlung führen. Eine Verminderung der Jahressonderzahlung unterbleibt für Kalendermonate, in denen der Beschäftigte Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 22 Abs. 1 i. V. m. § 21 h...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsausfall / 2.1 Bestehende Arbeitspflicht

Der Entgeltfortzahlungsanspruch gilt für alle Formen des Arbeitsverhältnisses ohne jede Einschränkung (Teilzeit, Befristung, geringfügige Beschäftigung etc.). Auch auf Berufsausbildungsverhältnisse finden die Regelungen bis zum Bestehen bzw. endgültigen Nichtbestehen Anwendung.[1] Der Arbeitgeber muss berechtigt sein, die Arbeitsleistung vom Beschäftigten uneingeschränkt ver...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.4.2 Zu berücksichtigende Aufwendungen

Rz. 46 Ungewisse Geldleistungsverpflichtungen sind mit dem Betrag anzusetzen, den das Unt voraussichtlich wird zahlen müssen, um die Schuld zu begleichen. Bei Sachleistungsverpflichtungen bemisst sich der Erfüllungsbetrag nach dem Wertverzehr für das Bewirken der geschuldeten Leistung. Das sind die der Erfüllungshandlung direkt oder im Weg einer Schlüsselung zurechenbaren Vo...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Neue Urlaubsmodelle / 3.2 Abweichung von tariflichen Urlaubsansprüchen

Tarifverträge geben die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs normalerweise klar vor und lassen keinen Spielraum für Flexibilisierungen. Bei beiderseitiger Tarifbindung auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite kann der Arbeitnehmer auch nicht zu seinen Ungunsten auf die tarifvertraglich eingeräumten Rechte verzichten. Eine Flexibilisierung der Urlaubsansprüche ist in solchen F...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Neue Urlaubsmodelle / 3 Urlaub nach Bedarf

Eine weitere Möglichkeit der Flexibilisierung von Urlaubsansprüchen ist das Modell "Urlaub nach Bedarf". Während beim Vertrauensurlaub die Mitarbeiter die Anzahl ihrer individuellen Urlaubstage frei festlegen und somit ggf. sogar unbegrenzt Urlaub nehmen können, sollen sie bei Urlaub nach Bedarf über ihre im Vorfeld festgelegten Urlaubsansprüche gegen eine Reduzierung oder E...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Neue Urlaubsmodelle / 1.2 Sonderkonstellationen

Einige Situationen während eines Beschäftigungsverhältnisses können sich im Zusammenhang mit Vertrauensurlaub für den Arbeitgeber nachteilig auswirken und sind deshalb bei der Regelung des Vertrauensurlaubs zu bedenken: Beginn eines Arbeitsverhältnisses Vertrauensurlaub mag einige neue Mitarbeiter dazu verleiten, gleich zu Beginn der Beschäftigung Urlaub zu beanspruchen. Aller...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung der Lohnsteuerh... / 2.1 Allgemeines

Der Beratungsstellenleiter eines Lohnsteuerhilfevereins kann im Angestelltenverhältnis oder selbstständig als freier Mitarbeiter tätig sein.[1] In beiden Fällen übt er als Hilfsperson des Vereins eine diesem im Rahmen des § 4 Nr. 11 StBerG erlaubte Hilfeleistung in Steuersachen aus.[2] Wer Arbeitnehmer ist, ist unter Beachtung der Vorschriften von § 1 LStDV nach dem Gesamtbil...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsunfähigkeit / 6 Wiedereingliederung

Von der begrenzten Arbeitsunfähigkeit ist die stufenweise Wiedereingliederung abzugrenzen. Diese Maßnahme der beruflichen Rehabilitation ist in § 74 SGB V geregelt. Sind arbeitsunfähige Versicherte nach ärztlicher Feststellung in der Lage, ihre bisherige Tätigkeit teilweise zu verrichten, und können sie durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit voraussichtlich be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.2.3 Bestehen von Urlaubsansprüchen

Rz. 198 Der Urlaubsabgeltungsanspruch setzt voraus, dass der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Beendigung noch einen offenen Urlaubsanspruch hat. Dies ist insbesondere dann zu beachten, wenn der Arbeitnehmer zum Jahresende oder zum 31.3. als Ende des Übertragungszeitraums ausscheidet. Bei einer Beendigung zum 31.12. ist Voraussetzung der Abgeltung, dass ein Übertragungsgrund nac...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.6 Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers bei Untergang des Urlaubsanspruchs

Rz. 177 In der Vergangenheit waren bei Untergang des befristeten Urlaubsanspruchs wegen Unmöglichkeit Schadensersatzansprüche nach den §§ 275 Abs. 1, 4, 280, 283 Satz 1, 286 Abs. 1 Satz 1, 249 Abs. 1 BGB zu prüfen. Voraussetzung von Schadensersatzansprüchen war, dass der Arbeitgeber die Nichtgewährung des Urlaubs zu vertreten hatte. Bei dem Schadensersatzanspruch handelte es ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.12 Durchsetzung des Urlaubsanspruchs

2.12.1 Klage auf Urlaubsgewährung Rz. 114 Da der Arbeitnehmer kein Recht zur Selbstbeurlaubung hat[1], muss er im Konfliktfall seine Ansprüche mit Klage beim Arbeitsgericht durchsetzen. Unproblematisch zulässig ist die Leistungsklage auf Urlaubsgewährung für einen bestimmten Zeitraum.[2] Beispiel Es wird beantragt, den Beklagten zu verurteilen, dem Kläger 10 Tage Erholungsurlau...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.5 Untergang des Urlaubsanspruchs

3.5.1 Untergang am Ende des Kalenderjahres Rz. 158 Liegt keiner der Übertragungsgründe nach § 7 Abs. 3 BUrlG vor, so geht der bei Erfüllung der Mitwirkungsobliegenheiten wirksam befristete Urlaubsanspruch mit Ende des Kalenderjahres unter. Dies gilt nur dann nicht, wenn aufgrund sonstiger Vereinbarungen eine Übertragung erfolgt. An dieser Rechtslage hat sich auch als Folge der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.5.2 Untergang am Ende des ersten Quartals des Folgejahres

Rz. 159 Liegt ein Übertragungsgrund vor, so ist bei Erfüllung der Mitwirkungsobliegenheiten durch den Arbeitgeber der Urlaub im Übertragungszeitraum zu nehmen, ansonsten geht er unter. Der Urlaubsanspruch erlosch nach alter Rechtsprechung des BAG grundsätzlich auch dann, wenn dem Arbeitnehmer im Übertragungszeitraum die Inanspruchnahme von Urlaub unmöglich war. Entgegen eine...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.2 Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers

Rz. 7 Es besteht keine Pflicht des Arbeitgebers, den Urlaub von sich aus festzusetzen. Nach langjähriger Rechtsprechung des BAG musste der Arbeitnehmer auch nicht auf die Möglichkeit der Geltendmachung hingewiesen werden.[1] Mehrere Instanzgerichte[2] haben seit 2014 gegen diese Rechtsprechung des BAG die Pflicht zur Gewährung ohne Antrag bejaht, da der gesetzliche Urlaubsans...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.1.1 Voraussetzung der Befristung des Urlaubsanspruchs

Rz. 121 Nach § 1 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Diese Bindungswirkung wird durch § 7 Abs. 3 BUrlG konkretisiert. Das BAG hat seit seiner grundlegenden Entscheidung vom 13.5.1982 [1] in ständiger Rechtsprechung gegen zunächst heftige Kritik von Teilen der Literatur[2] und instanzgerichtlicher Rechtsprechung[3] diesen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 5 Tarifvertraglicher und einzelvertraglicher Mehrurlaub

Rz. 209 Die Entscheidungen des EuGH und des BAG betreffen zunächst nur den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von 4 Wochen (24 Werktage). Daneben betrifft die neue Rechtsprechung auch den Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen, da der Zusatzurlaubsanspruch aus § 208 Abs. 1 Satz 1 SGB IX an das rechtliche Schicksal des Mindesturlaubsanspruchs gebunden ist.[1] Rz. 210 Das ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.1.4 Befristung und Art. 31 GRC, Art. 7 der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG

Rz. 128 Hat der Arbeitgeber durch Erfüllung seiner Mitwirkungsobliegenheiten[1] den Urlaubsanspruch an das Urlaubsjahr gebunden und verlangt der Arbeitnehmer dennoch nicht, ihm Urlaub zu gewähren, verfällt der Urlaubsanspruch mit Ablauf des Urlaubsjahres, es sei denn, es liegt eine der gesetzlich vorgesehenen Übertragungsmöglichkeiten nach § 7 Abs. 3 Satz 2 und Satz 4 BUrlG....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.2.1 Rechtsnatur

Rz. 187 Seit einer Entscheidung des 6. Senats des BAG vom 18.6.1980[1] hatte das BAG in ständiger Rechtsprechung entscheidend darauf abgestellt, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch Ersatz für den wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr erfüllbaren Anspruch auf Befreiung von der Arbeitspflicht ist. Dieses Verständnis des Urlaubsabgeltungsanspruchs als Surrogat des ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.2.6 Verjährung des Anspruchs auf Urlaub

Rz. 148 Nach den Entscheidungen des BAG[1] kann es bei einem Verstoß des Arbeitgebers gegen seine Mitwirkungsobliegenheiten zu einem uneingeschränkten Kumulieren von Urlaubsansprüchen über mehrere Jahre kommen. Eine Grenze für das Kumulieren der Urlaubsansprüche gibt es nicht. Die 15-Monats-Grenze, die gilt, wenn ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen seinen Jahresurl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.2.1 Rechtsnatur

Rz. 130 Hat der Arbeitgeber seine Mitwirkungsobliegenheiten erfüllt und der Arbeitnehmer gleichwohl keinen Antrag auf Gewährung des Urlaubs gestellt, so geht der noch offene Jahresurlaubsanspruch mit Ablauf des Urlaubsjahres unter. Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht ohne Einschränkungen. Nach § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG erfolgt die Übertragung des Urlaubsanspruchs auf das Folgej...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.1.2 Grundsatz

Rz. 122 Der Urlaubsanspruch ist bei Erfüllung der dem Arbeitgeber vorgegebenen Mitwirkungshandlungen[1] auf das Kalenderjahr zeitlich befristet. Urlaubsjahr ist jeweils das Kalenderjahr. Beispiel Bei einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis vom 1.8. bis zum 31.7. des Folgejahres bestanden hat, wird nicht der Urlaub für ein Beschäftigungsjahr berechnet. Im ersten "Urlaubsja...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.1 Abgeltungsverbot

Rz. 186 Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses darf der gesetzliche Urlaubsanspruch nicht finanziell abgegolten werden. Einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer im bestehenden Arbeitsverhältnis darauf, dass der Urlaub "ausbezahlt" wird, so liegt hierin eine gegen §§ 7 Abs. 4 BUrlG, 13 Abs. 1 BUrlG verstoßende Vereinbarung, die nach § 134 BGB zur Unwirksamkeit führt. D...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.4 Urlaubsgewährung im Übertragungszeitraum

Rz. 153 Der übertragene Urlaubsanspruch muss nach § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG bis zum 31.3. genommen werden. Nur in diesem Zeitraum kann der Urlaub gewährt und damit der Urlaubsanspruch erfüllt werden. Nicht erfüllte Urlaubsansprüche erloschen nach ständiger Rechtsprechung des BAG seit 1982 ohne Ausnahme.[1] Dies gilt weiterhin, sofern der Arbeitgeber seinen Mitwirkungsobliegenh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.7.5 Urlaub in der Kündigungsfrist

Rz. 72 Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber kann zu verschiedenen urlaubsrechtlichen Problemen führen. Hat der Arbeitnehmer noch offene Urlaubsansprüche, kann der Arbeitgeber grundsätzlich den Zeitraum der Kündigungsfrist zur Urlaubsgewährung nutzen. Auszugehen ist von dem Grundsatz, dass die tatsächliche Urlaubsgewährung Vorrang vor der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.2.4 Entstehen und Erfüllbarkeit des Abgeltungsanspruchs

Rz. 199 Sind zum Zeitpunkt der Beendigung Urlaubsansprüche offen, entsteht automatisch der Abgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG. Der Urlaubsabgeltungsanspruch entsteht nach Aufgabe der Surrogatstheorie mit der Beendigung auch dann, wenn die Urlaubsgewährung vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Arbeitsunfähigkeit nicht möglich war und der Arbeitnehmer beim Aussche...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.7.3 Leistungsverweigerungsrecht bei Wunsch des Arbeitnehmers

Rz. 48 Urlaubswünschen des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber grundsätzlich zu entsprechen. Der Arbeitgeber ist daher zur Gewährung des Urlaubs durch Abgabe der Freistellungserklärung verpflichtet, wenn ihm kein Leistungsverweigerungsrecht nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG zusteht. Seiner Verpflichtung zur Urlaubsgewährung kann sich der Arbeitgeber im Urlaubsjahr nur und nur so la...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.5 Festsetzung durch den Arbeitgeber

Rz. 25 Unabhängig von der Geltendmachung durch den Arbeitnehmer ist der Arbeitgeber nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG verpflichtet, den Urlaub durch Festsetzung des Urlaubszeitraums zu gewähren. Mit der Freistellungserklärung als Leistungshandlung nach § 243 Abs. 2 BGB erfüllt der Arbeitgeber seine Pflicht zur Festsetzung. Rz. 26 Im Normalfall wurde seit der Entscheidung des BAG v...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.4 Fälligkeit

Rz. 21 Die Pflicht zur Festsetzung des Urlaubsanspruchs durch den Arbeitgeber bei Geltendmachung setzt voraus, dass der Urlaubsanspruch fällig ist. Von den Sonderfällen der Teilurlaubsansprüche nach § 5 Abs. 1 Buchst. a und b BUrlG abgesehen, entsteht der Urlaubsanspruch erstmalig nach Erfüllung der Wartezeit und anschließend jeweils mit Jahresbeginn. Nach § 271 Abs. 1 BGB b...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.5.2 Mehrere Freistellungsmöglichkeiten

Rz. 35 Die zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs erforderliche Erklärung des Arbeitgebers muss hinreichend deutlich erkennen lassen, dass durch die zeitliche Festlegung der Arbeitsbefreiung Urlaub gewährt wird (§ 7 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 BUrlG). Andernfalls ist nicht feststellbar, ob der Arbeitgeber als Schuldner des Urlaubsanspruchs eine Erfüllungshandlung bewirken (§ 36...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.5.1 Freistellungserklärung im Zusammenhang mit Kündigung

Rz. 31 Im Zusammenhang mit einer Kündigung wird der Arbeitnehmer bei Tätigkeiten mit Kundenkontakten häufig von der Arbeitsleistung freigestellt. Losgelöst von der Problematik der Zulässigkeit einer solchen Freistellung führt die Freistellung für die Dauer der Kündigungsfrist regelmäßig nicht zu einer Erfüllung der Urlaubsansprüche.[2] Offene Urlaubsansprüche hat der Arbeitg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.5.1 Untergang am Ende des Kalenderjahres

Rz. 158 Liegt keiner der Übertragungsgründe nach § 7 Abs. 3 BUrlG vor, so geht der bei Erfüllung der Mitwirkungsobliegenheiten wirksam befristete Urlaubsanspruch mit Ende des Kalenderjahres unter. Dies gilt nur dann nicht, wenn aufgrund sonstiger Vereinbarungen eine Übertragung erfolgt. An dieser Rechtslage hat sich auch als Folge der geänderten Rechtsprechung des BAG bei Arb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In § 7 BUrlG sind für das Urlaubsrecht wesentliche Vorschriften zusammengefasst. Die Vorschrift regelt 3 zentrale Punkte, die die Erfüllung der bestehenden Urlaubsansprüche betreffen: Festlegung des Urlaubszeitpunkts unter Berücksichtigung der Wünsche der Arbeitnehmer (§ 7 Abs. 1, 2 BUrlG), Bindung des Urlaubs an das Kalenderjahr (§ 7 Abs. 3 BUrlG) und Ausbezahlung von of...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.8.1 Unteilbarkeit des Urlaubs

Rz. 80 § 7 Abs. 2 BUrlG bestimmt, dass der Erholungsurlaub grundsätzlich zusammenhängend zu gewähren ist. Die Vorgabe verfolgt ein gesundheitspolitisches Ziel. Entsprechend den bei Inkrafttreten des BUrlG vorliegenden medizinischen Erkenntnissen sollte eine Erholungsphase mindestens 3 Wochen umfassen.[1] Auch nach der Erhöhung des gesetzlichen Mindesturlaubs auf 4 Wochen bes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.2.4 Übertragung nach dem TVöD

Rz. 141 Durch die Regelung des TVöD sind im Gegensatz zum BAT die Übertragungsmöglichkeiten des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr wesentlich vereinfacht worden. § 26 TVöD regelt den "Erholungsurlaub" und legt in Abs. 1 die Höhe des Urlaubsanspruchs fest. Die Regelung der Übertragung ergibt sich im Zusammenspiel zwischen § 26 Abs. 2 TVöD und BUrlG: zunächst legt der TVöD fe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.9.2 Sonstige Erfüllungshindernisse

Rz. 93 Bei sonstigen Erfüllungshindernissen ist entscheidend, ob die Urlaubsgewährung bereits vor dem Entstehen eines sonstigen Erfüllungshindernisses erfolgt ist. Hat der Arbeitgeber durch die Freistellungserklärung seine Pflicht aus dem BUrlG erfüllt, so wird er auch dann von der Leistungspflicht frei, wenn ein Erfüllungshindernis hinzukommt und die Freistellung nachträglic...mehr