Fachbeiträge & Kommentare zu Urlaubsanspruch

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Urlaubsabgeltung / 1 Voraussetzungen des Abgeltungsanspruchs

Aufbauend auf dem Erholungsgedanken ist das Bundesurlaubsgesetz geprägt von dem Grundsatz, dass Urlaub in Form von Freizeit zu gewähren und zu nehmen ist. Die finanzielle Urlaubsabgeltung durch Zahlung von Geldbeträgen anstelle der Freistellung von der Arbeitspflicht widerspricht diesem Grundsatz. Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Voraussetzung für das E...mehr

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Urlaubsabgeltung / 2 Urlaubsabgeltung als Geldanspruch

Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wandelt sich der zu diesem Zeitpunkt noch offene Urlaubsanspruch in einen reinen Geldanspruch um. Die Urlaubsabgeltung ist dabei kein Ersatz für den noch ausstehenden Urlaub, sondern ein eigener Geldanspruch.[1] Dieser entsteht zwar infolge urlaubsrechtlicher Vorschriften, gehört aber – einmal entstanden – zum Vermögen des Arbeitnehm...mehr

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Urlaubsabgeltung / 5 Vererblichkeit

Wenn ein Arbeitnehmer verstirbt, bleibt sein Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub bestehen. Er muss an die Hinterbliebenen abgegolten werden. Arbeitgeber berechnen den Urlaub dann wie in allen anderen Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis beendet wird. Das betrifft sowohl den gesetzlichen Mindesturlaub als auch den Anspruch auf Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen und ...mehr

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Urlaubsabgeltung / 1.1 Abgeltungen wegen Todes

Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub geht mit dem Tod des Arbeitnehmers nicht unter. Dies gilt unabhängig davon, ob der Tod im laufenden Arbeitsverhältnis oder aber erst nach seinem rechtlichen Ende eingetreten ist. Nach der Rechtsprechung des BAG[1] geht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwar der Freistellungsanspruch unter, die Vergütungskomponente des Urlaubsansp...mehr

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Urlaubsabgeltung / 1.2 Abgeltungen im Baugewerbe

Arbeitnehmer des Baugewerbes haben Anspruch auf Urlaubsabgeltungen sowie Entschädigungsansprüche nach dem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe. Urlaubsabgeltungen nach § 8 BRTV-Bau sind Arbeitsentgelt und beitragsrechtlich als Einmalzahlung zu behandeln. Das gilt auch für Urlaubsabgeltungen, die erst nach einer 3-monatigen branchenfremden Tätigkeit ausgezahlt werden.[...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 3.3 Selbstständigkeit

Eine Tätigkeit wird nicht selbstständig ausgeübt, soweit natürliche Personen einem Unternehmen so eingegliedert sind, dass sie den Weisungen des Unternehmers zu folgen verpflichtet sind. Derjenige, der als Arbeitnehmer i. S. des Lohnsteuerrechts tätig ist, kann kein Unternehmer sein. Es gelten hier aus Praktikabilitätsgründen die Abgrenzungskriterien des Lohnsteuerrechts. Un...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 22 Ab... / 2 Abweichende Vereinbarungen zuungunsten des Arbeitnehmers

Rz. 2 Abweichende Vereinbarungen zuungunsten des Arbeitnehmers sind zulässig in den Fällen der Regelung über die Mindestdauer der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit und der Vorankündigungsfrist bei Arbeit auf Abruf, § 12 Abs. 6 TzBfG [1], Vertretungsregelung bei Arbeitsplatzteilung, § 13 Abs. 4 TzBfG, Regelung der Anzahl der Verlängerungen und der Höchstbefristungsdauer bei...mehr

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Teilzeitarbeit: Diskriminie... / 3.4 Urlaub

Nach der Rechtsprechung des EuGH gebietet der Grundsatz der Nichtdiskriminierung von Teilzeitbeschäftigten, dass der einmal erworbene Urlaubsanspruch auch bei einer Änderung des Beschäftigungsausmaßes erhalten bleibt. So hat etwa der Arbeitnehmer, der von einer Vollzeit- zu einer Teilzeitbeschäftigung wechselt, Anspruch darauf, dass die in Zeiten der Vollzeitbeschäftigung er...mehr

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Teilzeitarbeit: Diskriminie... / Zusammenfassung

Überblick Die Beschäftigungsform der Teilzeitarbeit gehört unter betrieblichen und individuellen Aspekten gleichermaßen zum "Standardrepertoire" in der Praxis. Im Laufe der Zeit haben sich verschiedene Formen der Teilzeitarbeit mit der Zielsetzung herausgebildet, die Arbeitszeit zu flexibilisieren. Neben der "klassischen" Teilzeitarbeit mit verkürzter täglicher oder wöchentl...mehr

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Arbeitsvertrag mit leitende... / 2.2 Individualarbeitsrecht

Für die Gestaltung des Arbeitsvertrags mit leitenden Angestellten gelten zwar einige Besonderheiten. Zunächst ist aber zu beachten, dass – bis auf einige Ausnahmevorschriften –, die die Arbeitnehmer schützenden arbeitsrechtlichen Vorschriften auch für leitende Angestellte gelten. In diesem Sinne sind sie ebenfalls Arbeitnehmer. So sollen die Arbeitsbedingungen wie auch bei a...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 5.1.4 Sonstige Arbeitsbedingungen (maximale Arbeitszeit & Co.)

Durch den Verweis des § 26 BBiG auf § 10 Abs. 2 BBiG sind auf das Orientierungspraktikum die Vorschriften und Grundsätze anwendbar, die üblicherweise für ein Arbeitsverhältnis gelten.[1] Dies umfasst Regelungen zum Arbeitsschutz (ArbSchG), zur Diskriminierung (AGG), zum Urlaubsanspruch (BurlG) sowie zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (EFZG), die somit auch für Orientie...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 3.1 Definition und Voraussetzungen

Pflichtpraktikanten, auch "echte Praktikanten" genannt, absolvieren ein Praktikum, das von einer Prüfungsordnung zwingend vorgesehen ist und meist Teil studien- oder ausbildungsbegleitender Programme ist. Das Tätigwerden dieser Praktikanten erfolgt ausschließlich im Rahmen der Prüfungsordnung, wobei das Studium oder die Ausbildung im Vordergrund steht. Kennzeichnend für Pfli...mehr

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Fürsorgepflicht, Haftung de... / 6 Weitere Rechtsprechung

Altersteilzeit Unrichtige Auskunft über den Bewährungsaufstieg in der Freistellungsphase beim Blockmodell. Ein Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wurde im Ergebnis verneint, da dieser nicht dargelegt hat, dass er ohne die Pflichtverletzung des Arbeitgebers am Bewährungsaufstieg hätte teilnehmen können.[1] Zwar hätte die unrichtige Auskunft grundsätzlich zu einem Schaden...mehr

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Beschäftigungsverbot / Arbeitsrecht

Die wichtigsten Beschäftigungsverbote betreffen den Mutterschutz und den Jugendarbeitsschutz. Darüber hinaus gilt z. B. ein Beschäftigungsverbot für Ausländer, wenn diese nicht im Besitz einer entsprechenden Genehmigung sind. Außerdem können Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen Beschäftigungsverbote normieren. Das Mutterschutzgesetz kennt 2 Arten von Beschäftigungsverbote...mehr

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Ausbildung / 2.3.9.2 Urlaubsanspruch bei Übernahme des Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis

2.3.9.2.1 Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber Wird der Auszubildende im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis vom gleichen Arbeitgeber in ein Arbeitsverhältnis übernommen[1], so ist die Abgeltung von noch nicht erfüllten Urlaubsansprüchen aus dem Berufsausbildungsverhältnis ausgeschlossen, da Ausbildungs- und Arbeitsverhältnis in diesem Fall urlaubsrech...mehr

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Ausbildung / 2.3.9.2.1 Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber

Wird der Auszubildende im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis vom gleichen Arbeitgeber in ein Arbeitsverhältnis übernommen[1], so ist die Abgeltung von noch nicht erfüllten Urlaubsansprüchen aus dem Berufsausbildungsverhältnis ausgeschlossen, da Ausbildungs- und Arbeitsverhältnis in diesem Fall urlaubsrechtlich als Einheit anzusehen sind (§ 7 Abs. 4 BUrlG).[...mehr

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Ausbildung / 2.3.9.1 Urlaubsregelung

Aufgrund der Verweisung in § 9 Abs. 1 Satz 1 TVA-L BBiG auf die für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Regelungen finden die Vorschriften des § 26 TV-L Anwendung, die u. a. die Höhe des Urlaubsanspruchs bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf mehr oder weniger als fünf Tage in der Kalenderwoche und die Abwicklung des Jahresurlaubs regeln sowie Rundungsvors...mehr

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Ausbildung / 2.3.9.2.2 Arbeitsverhältnis mit einem anderen Arbeitgeber

Beendet ein Auszubildender im Laufe eines Monats sein Ausbildungsverhältnis und wechselt ohne Unterbrechung in ein TV-L-Arbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber, ist der Teilmonat, in dem der Wechsel erfolgt, weder bei der Berechnung des Teilurlaubs für das beendete Ausbildungsverhältnis noch bei dem Teilurlaub des sich nahtlos anschließenden Arbeitsverhältnisses zu b...mehr

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Ausbildung / 3.5.2 Urlaubsanspruch bei Übernahme des Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis

3.5.2.1 Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber Beendet ein Auszubildender im Laufe eines Monats sein Ausbildungsverhältnis und wechselt ohne Unterbrechung in ein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber, stellt sich die Frage nach der Höhe des Urlaubsanspruchs, denn die Anwendung der tariflichen Zwölftelungsregelung des § 26 Abs. 2 Buchst. b TVöD zur Berechnung von Te...mehr

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Ausbildung / 3.5.2.1 Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber

Beendet ein Auszubildender im Laufe eines Monats sein Ausbildungsverhältnis und wechselt ohne Unterbrechung in ein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber, stellt sich die Frage nach der Höhe des Urlaubsanspruchs, denn die Anwendung der tariflichen Zwölftelungsregelung des § 26 Abs. 2 Buchst. b TVöD zur Berechnung von Teilurlaubsansprüchen würde bei einer Gesamtbetrachtu...mehr

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Ausbildung / 3.5.1 Urlaubsregelung, § 9 TVAöD

§ 9 Abs. 1 TVAöD verweist wegen des Erholungsurlaubs auf die für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Regelungen mit der Maßgabe, dass der Urlaubsanspruch der Auszubildenden bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 5 Tage in der Kalenderwoche in jedem Kalenderjahr 30[1] Ausbildungstage beträgt. Aufgrund der Verweisung auf die für die Beschäftigten des Ausbild...mehr

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Ausbildung / 3.5.2.2 Arbeitsverhältnis mit einem anderen Arbeitgeber

Beendet ein Auszubildender im Laufe eines Monats sein Ausbildungsverhältnis und wechselt ohne Unterbrechung in ein TVöD-Arbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber, ist der Teilmonat, in dem der Wechsel erfolgt, weder bei der Berechnung des Teilurlaubs für das beendete Ausbildungsverhältnis noch bei dem Teilurlaub des sich nahtlos anschließenden Arbeitsverhältnisses zu b...mehr

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Urlaub / 1 Urlaubsanspruch

Jeder Arbeitnehmer hat nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.[2] Dieser entsteht im laufenden Arbeitsverhältnis jeweils zu Beginn eines neuen Kalenderjahres in vollem Umfang. Für den Anspruch auf Erholungsurlaub müssen lediglich 2 grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein: Zum einen muss der Anspruchsteller zum Kreis...mehr

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Urlaub

Zusammenfassung Begriff Urlaub ist die zeitweilige Freistellung des Arbeitnehmers von der vertraglichen Arbeitsverpflichtung. Dabei unterscheidet man zwischen dem Erholungsurlaub und den sonstigen Freistellungen. Beim Erholungsurlaub handelt es sich um eine Freistellung gegen Fortzahlung des Arbeitsentgelts zum Zwecke der Erholung. Daneben existieren sonstige Freistellungen, ...mehr

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Urlaub / Zusammenfassung

Begriff Urlaub ist die zeitweilige Freistellung des Arbeitnehmers von der vertraglichen Arbeitsverpflichtung. Dabei unterscheidet man zwischen dem Erholungsurlaub und den sonstigen Freistellungen. Beim Erholungsurlaub handelt es sich um eine Freistellung gegen Fortzahlung des Arbeitsentgelts zum Zwecke der Erholung. Daneben existieren sonstige Freistellungen, z.B. Sonderurla...mehr

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Urlaub / 2 Urlaubsdauer und -berechnung

Infographic Gesetzlicher Erholungsurlaub Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage.[2] Als Werktage gelten gemäß § 3 Abs. 2 BUrlG alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Danach sind bei der Berechnung der Urlaubsdauer die Samstage als Urlaubstage mitzurechnen. Diese gesetzlichen Bestimmungen über die Dauer des Urlaubs sind unabdingbare Mindes...mehr

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Urlaub / 4 Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall

Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer Urlaub im laufenden Jahr nehmen. Eine Übertragung in das darauffolgende Jahr ist möglich, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen.[2] In diesem Fall verfällt dieser Resturlaub aber grundsätzlich am 31.3. des Folgejahres ersatzlos. Es besteht die Möglichkeit, über den 31.3. hinausgeh...mehr

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Urlaub / 5 Urlaub und Krankheit

Erkrankung während des Urlaubs[2] Wird ein Arbeitnehmer während eines Urlaubs krank, so werden nach § 9 BUrlG die durch ärztliches Attest nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet. Dabei unterscheidet der § 9 BUrlG zwischen Krankheit und Arbeitsunfähigkeit. Nur bei ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit werden die entsprechenden Urlau...mehr

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Urlaub / 3 Urlaubserteilung

Auch wenn dem Arbeitnehmer ein Urlaubsanspruch zusteht, ist er nicht berechtigt diesen eigenmächtig anzutreten. Vielmehr muss der Arbeitgeber in Ausübung seines Direktionsrechts die zeitliche Lage und die konkrete Dauer des Urlaubs bestimmen. Hierbei hat der Arbeitgeber jedoch gewisse gesetzliche Vorgaben zu berücksichtigen: Nach § 315 BGB bzw. § 106 Satz 1 GewO muss der Arbe...mehr

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Urlaub / Sozialversicherung

1 Bezahlter Urlaub Bezahlter Urlaub wirkt sich in der Sozialversicherung nicht aus. Eine bestehende Versicherung wird nicht beendet oder unterbrochen. Die Beiträge werden aus dem Arbeitsentgelt und ggf. dem Urlaubsgeld berechnet. Die Regelungen zur Beitragsberechnung aus Einmalzahlungen sind dabei zu berücksichtigen. Muss ein zunächst durch den Arbeitgeber genehmigter Urlaub a...mehr

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Urlaub / Arbeitsrecht

1 Urlaubsanspruch[1] Jeder Arbeitnehmer hat nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.[2] Dieser entsteht im laufenden Arbeitsverhältnis jeweils zu Beginn eines neuen Kalenderjahres in vollem Umfang. Für den Anspruch auf Erholungsurlaub müssen lediglich 2 grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein: Zum einen muss der Anspr...mehr

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Urlaub / 2 Unbezahlter Urlaub

Unbezahlter Urlaub hält dagegen die Versicherungspflicht längstens bis zur Dauer von einem Monat aufrecht[1], sofern das Arbeitsverhältnis noch fortbesteht. Mangels Entgeltzahlung fallen für diese Zeit auch keine Beiträge an. Dauert der unbezahlte Urlaub länger, besteht in der Krankenversicherung für bisher Versicherungspflichtige noch ein nachgehender Leistungsanspruch für ...mehr

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Urlaub / 3 Beurlaubung von Schwangeren

Wird eine Schwangere unter Wegfall des Arbeitsentgelts beurlaubt, bleibt die Krankenversicherungspflicht ohne Rücksicht auf die Dauer bis zum Beginn des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld bestehen. Für den ersten Monat nach § 7 Abs. 3 SGB IV und danach durch § 192 Abs. 2 SGB V bis zum Beginn des Bezugs von Mutterschaftsgeld. Für die Zeit des Erhalts der Mitgliedschaft nach § 19...mehr

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Urlaub / Lohnsteuer

Zahlt der Arbeitgeber während des Urlaubs den Arbeitslohn fort oder leistet er Sonderzahlungen, liegt regelmäßig steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Verringert sich der Arbeitslohn aufgrund unbezahlten Urlaubs, führt dies zu schwankenden Arbeitslöhnen, wodurch aus Jahressicht die Lohnsteuer mit einem zu hohen Betrag einbehalten wird. Durch den Lohnsteuer-Jahresausgleich des A...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Urlaub / 1 Bezahlter Urlaub

Bezahlter Urlaub wirkt sich in der Sozialversicherung nicht aus. Eine bestehende Versicherung wird nicht beendet oder unterbrochen. Die Beiträge werden aus dem Arbeitsentgelt und ggf. dem Urlaubsgeld berechnet. Die Regelungen zur Beitragsberechnung aus Einmalzahlungen sind dabei zu berücksichtigen. Muss ein zunächst durch den Arbeitgeber genehmigter Urlaub aufgrund dienstlich...mehr

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Verjährung / 2 Verjährungsfristen

Die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren nach § 195 BGB gilt für alle arbeitsrechtlichen Ansprüche. Ihr unterliegen grundsätzlich alle vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche sowohl des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers. Die Verjährung nach § 195 BGB setzt unter zwei Voraussetzungen ein: 1. Der Anspruch ist wirksam entstanden.[1] 2. Der Inhaber des Anspruchs h...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Urlaubsrückstellung / 1.3 Urlaubstage

Alle Urlaubstage, die am Bilanzstichtag vom Arbeitnehmer noch nicht in Anspruch genommen wurden und für die der Arbeitgeber zur Zahlung von Urlaubsentgelt verpflichtet ist, sind grundsätzlich in die Berechnung der Urlaubsrückstellung einzubeziehen. ImAllgemeinen kann es sich dabei nur um rückständige Urlaubstage des abgelaufenen Wirtschaftsjahrs handeln. Noch offene Urlaubst...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Urlaubsrückstellung / 2.2 Durchschnittsberechnung

Die Individualberechnung[1] ist relativ kompliziert und verursacht – insbesondere bei größeren Unternehmen – einen unverhältnismäßig hohen Aufwand. Deshalb wird zulässigerweise häufig von der einfacheren Durchschnittsberechnung Gebrauch gemacht, die im Einzelfall aber nicht pauschal und einheitlich für das gesamte Unternehmen angewendet werden muss, sondern für einzelne Abte...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Urlaubsrückstellung / 1.2 Arbeitstage

Die Zahl der Arbeitstage ist die zweite Rechengröße zur Ermittlung der Urlaubsrückstellungen. Dabei ist nicht von den tatsächlich abgeleisteten Arbeitstagen nach Abzug der in Anspruch genommenen Urlaubstage auszugehen, sondern von den regulären Arbeitstagen des Arbeitnehmers vor Abzug des Urlaubsanspruchs.[1] Werden der Berechnung die Verhältnisse der letzten 13 Wochen vor d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Urlaubsrückstellung / 4.2 Gesellschafter-Geschäftsführer

Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH sind arbeitsrechtlich keine Arbeitnehmer. Gleichwohl ist es steuerrechtlich zulässig, auch für diesen Personenkreis Urlaubsrückstellungen zu bilden. Bei der Bildung der Rückstellung ist hier allerdings zu beachten, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer arbeitsrechtlich kein Arbeitnehmer ist, so dass arbeitgeberseits keine Verpflich...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Urlaubsrückstellung / Zusammenfassung

Begriff Urlaub ist die Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit unter Fortzahlung der Vergütung. Er dient der Erholung. Vom Erholungsurlaub zu unterscheiden sind sonstige Freistellungen von der Arbeit, insbesondere bezahlte oder unbezahlte Freistellungen aus persönlichen Gründen. In vielen Betrieben ist der Urlaub der Arbeitnehmer tarifvertraglich geregelt. Diese Vereinb...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Urlaubsrückstellung / 4.1 Abweichendes Wirtschaftsjahr

Für die Bildung einer Urlaubsrückstellung bei abweichendem Wirtschaftsjahr gilt: Ein Ausweis in der Bilanz kommt nur insoweit in Betracht, als die Urlaubsverpflichtung zeitanteilig auf den vor dem Bilanzstichtag liegenden Teil des laufenden Kalenderjahrs entfällt. Dies bedeutet in den Fällen, bei denen der Bilanzstichtag nach dem 31.3. liegt, dass Urlaubsansprüche, die Arbei...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.2.3 Bestehen von Urlaubsansprüchen

Rz. 202 Der Urlaubsabgeltungsanspruch setzt voraus, dass der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Beendigung noch einen offenen Urlaubsanspruch hat. Dies ist insbesondere dann zu beachten, wenn der Arbeitnehmer zum Jahresende oder zum 31.3. als Ende des Übertragungszeitraums ausscheidet. Bei einer Beendigung zum 31.12. ist Voraussetzung der Abgeltung, dass ein Übertragungsgrund nac...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.6 Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers bei Untergang des Urlaubsanspruchs

Rz. 181 In der Vergangenheit waren bei Untergang des befristeten Urlaubsanspruchs wegen Unmöglichkeit Schadensersatzansprüche nach den §§ 275 Abs. 1, 4, 280, 283 Satz 1, 286 Abs. 1 Satz 1, 249 Abs. 1 BGB zu prüfen. Voraussetzung von Schadensersatzansprüchen war, dass der Arbeitgeber die Nichtgewährung des Urlaubs zu vertreten hatte. Bei dem Schadensersatzanspruch handelte es ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.5.2 Untergang am Ende des ersten Quartals des Folgejahres

Rz. 159 Liegt ein Übertragungsgrund vor, so ist bei Erfüllung der Mitwirkungsobliegenheiten durch den Arbeitgeber der Urlaub im Übertragungszeitraum zu nehmen, ansonsten geht er unter. Der Urlaubsanspruch erlosch nach alter Rechtsprechung des BAG grundsätzlich auch dann, wenn dem Arbeitnehmer im Übertragungszeitraum die Inanspruchnahme von Urlaub unmöglich war. Entgegen eine...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.12 Durchsetzung des Urlaubsanspruchs

2.12.1 Klage auf Urlaubsgewährung Rz. 114 Da der Arbeitnehmer kein Recht zur Selbstbeurlaubung hat (s. hierzu Rz. 40 f.), muss er im Konfliktfall seine Ansprüche mit Klage beim Arbeitsgericht durchsetzen. Unproblematisch zulässig ist die Leistungsklage auf Urlaubsgewährung für einen bestimmten Zeitraum.[1] Beispiel Es wird beantragt, den Beklagten zu verurteilen, dem Kläger 10 ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.5 Untergang des Urlaubsanspruchs

3.5.1 Untergang am Ende des Kalenderjahres Rz. 158 Liegt keiner der Übertragungsgründe nach § 7 Abs. 3 BUrlG vor, so geht der bei Erfüllung der Mitwirkungsobliegenheiten wirksam befristete Urlaubsanspruch mit Ende des Kalenderjahres unter. Dies gilt nur dann nicht, wenn aufgrund sonstiger Vereinbarungen eine Übertragung erfolgt. An dieser Rechtslage hat sich auch als Folge der...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.2 Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers

Rz. 7 Es besteht keine Pflicht des Arbeitgebers, den Urlaub von sich aus festzusetzen. Nach langjähriger Rechtsprechung des BAG musste der Arbeitnehmer auch nicht auf die Möglichkeit der Geltendmachung hingewiesen werden.[1] Der EuGH hatte in der Vergangenheit nationale Regelungen, die den Verlust des Urlaubsanspruchs am Ende eines Bezugszeitraums oder eines Übertragungszeitr...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.1.1 Voraussetzung der Befristung des Urlaubsanspruchs

Rz. 121 Nach § 1 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Diese Bindungswirkung wird durch § 7 Abs. 3 BUrlG konkretisiert. Das BAG hat seit seiner grundlegenden Entscheidung vom 13.5.1982 [1] in ständiger Rechtsprechung gegen zunächst heftige Kritik von Teilen der Literatur[2] und instanzgerichtlicher Rechtsprechung[3] diesen ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 5 Tarifvertraglicher und einzelvertraglicher Mehrurlaub

Rz. 212 Die Entscheidungen des EuGH und des BAG betreffen zunächst nur den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von 4 Wochen (24 Werktage). Daneben betrifft die neue Rechtsprechung auch den Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen, da der Zusatzurlaubsanspruch aus § 208 Abs. 1 Satz 1 SGB IX an das rechtliche Schicksal des Mindesturlaubsanspruchs gebunden ist.[1] Rz. 213 Das ...mehr