Fachbeiträge & Kommentare zu Urlaubsanspruch

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.3 Verwirkung

Rz. 35 Die Verwirkung ist ein Sonderfall der unzulässigen Rechtsausübung und mit dem Verbot widersprüchlichen Verhaltens verwandt. Verwirkung kann eintreten, wenn ein Anspruch längere Zeit nicht geltend gemacht wird. Sie kann auch bereits vor der Verjährung des Anspruchs eintreten. Die Verwirkung soll dem Bedürfnis nach Rechtsklarheit dienen. Es ist aber nicht Zweck der Verw...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.1 Erlassvertrag/Schuldanerkenntnis

Rz. 33 Beispiel Ausgleichsklausel Eine Arbeitnehmerin und eine Arbeitgeberin schließen im Juni 2023 einen Aufhebungsvertrag zum 31.10.2023. Sie vereinbaren darin u. a.: 5. URLAUB Der Arbeitnehmerin steht für das Kalenderjahr 2023 der volle Urlaubsanspruch von 20 Tagen zu. … 9. AUSGLEICHSKLAUSEL Mit dieser Vereinbarung sind alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5.7 Urlaubsübertragung (§§ 1, 3 Abs. 1, 7 Abs. 3 BUrlG)

Rz. 63 Beispiel In einem Tarifvertrag ist folgende Regelung enthalten: "Der Urlaubsanspruch erlischt mit Ablauf des 31.3. des folgenden Kalenderjahres, es sei denn, Arbeitnehmer und Arbeitgeber treffen eine abweichende Vereinbarung. Der Urlaubsanspruch ist dann bis zum 31.12. des folgenden Jahres zu gewähren". Der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber vereinbaren im Dezember 2023, ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5.5 Abrundung von Teilurlaubstagen (§§ 1, 3 Abs. 1, 5 Abs. 1 BUrlG)

Rz. 61 Beispiel Ein Tarifvertrag beinhaltet u. a. folgende Regelungen: Die Arbeitszeit beträgt 37,5 Stunden in der Woche und ist auf 5 Arbeitstage in der Woche zu verteilen. Urlaubsansprüche von weniger als einem halben Tag werden auf volle Tage abgerundet. Ein Arbeitnehmer arbeitet in der 5-Tage-Woche. Er ist seit dem Jahr 2020 beschäftigt und scheidet zum 28.2.2024 aus. Der A...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5.4 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs/Entfallen des Anspruchs auf Urlaubsentgelt (§§ 1, 8, 11 Abs. 1 BUrlG)

Rz. 60 Beispiel Ein Tarifvertrag enthält folgende Regelung: "Angestellte, die ohne Erlaubnis während des Urlaubs gegen Entgelt arbeiten, verlieren hierdurch den Anspruch auf die Urlaubsvergütung für die Tage der Erwerbstätigkeit." Lösung Die tarifliche Regelung kann nur insoweit angewendet werden, als sie Urlaub betrifft, der über den gesetzlichen Mindesturlaub der §§ 1, 3 Abs....mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4 Erlass, Schuldanerkenntnis, Vergleich, Verwirkung, Ausschlussfristen, Verjährung

Rz. 32 Mit der in § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG festgelegten Unabdingbarkeit der Mindestbedingungen des BUrlG geht einher, dass das Erlöschen von Ansprüchen durch "Verzichtserklärungen" des Arbeitnehmers jedenfalls im bestehenden Arbeitsverhältnis nicht wirksam möglich ist. Das gilt unabhängig davon, ob der "Verzicht" in einem Erlassvertrag nach § 397 BGB, einem negativen Schulda...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.6.1 Anrechnung von Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation (§§ 1, 3 Abs. 1, 10 BUrlG)

Rz. 69 Beispiel Ein Tarifvertrag enthält folgende Regelung: Der Urlaub beträgt pro Urlaubsjahr 25 Tage. Kuren und Heilverfahren, für die dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 9 Abs. 1 EFZG zustehen, können auf den Erholungsurlaub gem. Nr. 1 angerechnet werden. Die Anrechnung darf nicht mehr als 10 Urlaubstage umfassen. Lösung Eine solche Regelung ist insofe...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5.6 Rückforderungsverbot (§§ 1, 5 Abs. 3 BUrlG)

Rz. 62 Beispiel Ein Tarifvertrag beinhaltet folgende Regelung: "Kündigt ein Arbeitnehmer, kann der Arbeitgeber die bereits ausgezahlte Urlaubsvergütung, soweit sie die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses liegende Zeit des Kalenderjahres betrifft, vom Arbeitnehmer zurückverlangen bzw. bei der letzten Lohnzahlung einbehalten." Lösung Problematisch könnte eine solche Regelung...mehr

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Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 9 Pflegezeit und Erholungsurlaub

Rz. 56 Der gesetzliche Urlaubsanspruch nach § 1 BUrlG besteht grundsätzlich unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat.[1] Seit dem 1.1.2015 sieht § 4 Abs. 4 PflegeZG die Möglichkeit einer anteiligen Reduzierung des Urlaubsanspruchs entsprechend der Dauer der Pflegezeit – nach dem Vorbild des § 17 BEEG für die Dauer einer Elternzeit – vor. Der Arbeitgeb...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5.1 Zuschläge (§§ 1, 11 Abs. 1 BUrlG)

Rz. 57 Beispiel Arbeitnehmer und Arbeitgeber treffen im Arbeitsvertrag folgende Regelung: § 2 Arbeitszeit Die wöchentliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers beträgt 40 Stunden. Die Arbeitszeit ist in der Zeit von Montag bis Freitag zu erbringen. § 3 Vergütung und Zuschläge Der Arbeitnehmer erhält einen Stundenlohn von 13,50 EUR. Zudem erhält er Zuschläge wie folgt:mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.2.2 Urlaubsentgelt

Rz. 73 Das Urlaubsentgelt beträgt gem. § 8 Nr. 4.1 BRTV Bau 14,25 % – bei schwerbehinderten Menschen 16,63 % – des Bruttolohns und setzt sich zusammen aus Urlaubsentgelt i. H. v. 11,4 % des Bruttolohns – bei schwerbehinderten Menschen 13,3 % – und dem zusätzlichen Urlaubsgeld i. H. v. 25 % des Urlaubsentgelts. Hinzu kommen Regelungen, die z. B. für den Fall, dass ein Arbeitn...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.2.3 Urlaubsabgeltung, Verfall, Entschädigung, Tod des Arbeitnehmers

Rz. 75 Die Tarifvertragsparteien haben in § 8 Nr. 6.1 BRTV Bau eine Regelung hinsichtlich der Urlaubsabgeltung getroffen, durch die § 7 Abs. 4 BUrlG abbedungen ist. Die Aufzählung der Fälle, in denen ein Urlaubsabgeltungsanspruch entsteht, ist abschließend. Die Tarifvertragsparteien werden zu überdenken haben, ob diese Regelung, jedenfalls in § 8 Nr. 6.1 Buchstabe f mit Art....mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5.3 Urlaub bei Übergang vom Ausbildungs- zum Arbeitsverhältnis (§ 2 BUrlG)

Rz. 59 Beispiel Der Arbeitnehmer stand bis 31.7.2024 in einem Ausbildungsverhältnis zum Arbeitgeber. Seit dem 1.8.2024 wird er im Rahmen eines Arbeitsvertrags weiterbeschäftigt. Der Tarifvertrag für Auszubildende regelt hinsichtlich des Urlaubs unter anderem Folgendes: "Wird ein Auszubildender nach Beendigung der Ausbildung in ein Arbeitsverhältnis übernommen, ist der restlic...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.6 Urlaub und Erkrankung (§§ 1, 3 Abs. 1, 9 BUrlG)

Rz. 68 Beispiel In einem Tarifvertrag findet sich im Rahmen von Urlaubsregelungen nachfolgende Vorschrift: "Erkrankt der Arbeitnehmer während des Urlaubs und zeigt er dies unverzüglich an, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Urlaub nicht angerechnet. Der durch die Unterbrechung verbleibende Resturlaub ist nachzugewähren." L...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.3 Individualvertragliche Vereinbarung des Tarifvertrags (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 22 Der Vorrang tariflicher Regelungen vor dem BUrlG nach § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG kann nur dann greifen, wenn beide Parteien tarifgebunden sind (§ 3 Abs. 1 TVG), weil sie Mitglieder der tarifschließenden Parteien sind (Gewerkschaft einerseits und Arbeitgeberverband andererseits, sofern kein Haustarifvertrag vorliegt) oder der Tarifvertrag für allgemein verbindlich erklär...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.2.2 Günstigkeitsvergleich zwischen Arbeitsvertrag-Betriebsvereinbarung bzw. Arbeitsvertrag-Tarifvertrag

Rz. 15 Im Verhältnis der unter dem Rang des BUrlG stehenden Regelungen in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung und einem Arbeitsvertrag gilt die Einschränkung des Einzelvergleichs, wie er durch § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG vorgegeben ist, dann nicht, wenn das Verhältnis dieser Regelungen zueinander und nicht im Verhältnis zum BUrlG zur Prüfung steht (zur speziellen Pro...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5.9 Wartezeit (§§ 1, 3 Abs. 1, 4 BUrlG)

Rz. 67 Beispiel Eine Arbeitnehmerin ist bei einem Arbeitgeber aufgrund eines auf 3 Monate befristeten Probearbeitsvertrags vom 1.2. bis 30.4. beschäftigt. Der anzuwendende Tarifvertrag lautet auszugsweise wie folgt: "Jeglicher Urlaubsanspruch entsteht erstmalig nach mehr als 3-monatiger ununterbrochener Zugehörigkeit zu demselben Betrieb/Unternehmen." Lösung Der Anspruch auf Te...mehr

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Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 2.1.4 In Heimarbeit Beschäftigte und die ihnen Gleichgestellten

Rz. 10 HI1996267 Allgemeines Zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 auch die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten. Für die Begriffsbestimmung gilt die gesetzliche Definition des Heimarbeitsgesetzes (HAG). Rz. 11 HI1996268 Heimarbeiter Heimarbeiter ist nach § 2 Abs. 1 HAG, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte (eigener Wohnung ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.2.5 Angestellte, Jugendliche, Auszubildende

Rz. 77 Für nicht-gewerbliche Arbeitnehmer haben die Tarifvertragsparteien die Urlaubsansprüche im Rahmentarifvertrag für die Angestellten und Poliere des Baugewerbes vom 5.11.2021, in Kraft seit 1.1.2023, den gesetzlichen Urlaubsregelungen weitgehend angeglichen. Da § 13 Abs. 2 BUrlG nur zur Sicherstellung eines zusammenhängenden Urlaubs Sonderregelungen in Tarifverträgen ge...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 13 BUrlG enthält eine Kollisionsregelung für den Fall, dass Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) mit kollektiven Normen aus Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen oder mit Regelungen aus Arbeitsverträgen zusammentreffen. Die Bestimmungen des BUrlG sind grundsätzlich unabdingbar. Auch durch Tarifvertrag darf von den Regelungen der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 BUrlG ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2 Grundsätzliche Unabdingbarkeit des BUrlG (§ 13 Abs. 1 Satz 1 und 3)

Rz. 4 Aus der Formulierung in § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, "von den vorstehenden Vorschriften mit Ausnahme der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 kann in Tarifverträgen abgewichen werden", ergibt sich im Zusammenspiel mit der weitergehenden Regelung in § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG, wonach "im Übrigen – abgesehen von § 7 Abs. 2 Satz 2 BUrlG – von den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht zuungunsten...mehr

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Urlaub: Urlaubsgeld / 6 Rückforderung bei Überzahlung

Hat der Arbeitnehmer seinen vollen Urlaubsanspruch bereits ausgeschöpft und stellt sich dann heraus, dass er z. B. aufgrund von Rechen- oder Übertragungsfehlern tatsächlich zu viel Urlaub erhalten hat, oder vermindert sich der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers im Nachhinein auf einen Teilurlaubsanspruch, weil das Arbeitsverhältnis in der ersten Hälfte des Jahrs beendet wird,...mehr

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Urlaub: Urlaubsgeld / 3 Urlaubsgeld bei Arbeitsunfähigkeit

Arbeitnehmer haben auch dann Anspruch auf Urlaub, wenn Sie das gesamte Kalender- bzw. Urlaubsjahr hinweg ohne Unterbrechung arbeitsunfähig erkrankt waren.[1] Ein mit dem Urlaubsentgelt verknüpfter Anspruch auf Urlaubsgeld wird in solchen Fällen ebenfalls grundsätzlich bis zu 15 Monaten nach Ablauf des Urlaubsjahres übertragen. Der Arbeitgeber ist aber erst dann verpflichtet,...mehr

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Urlaub: Teilurlaub / 2 Berechnung des Teilurlaubs

Für alle Fallgestaltungen des Teilurlaubsanspruchs in § 5 Abs. 1 BUrlG gelten die folgenden Regeln zur Berechnung: Angefangene Monate begründen keinen Anspruch auf einen Teilurlaub. Endet ein Monat mit einem Sonn- oder Feiertag oder einem Tag, an dem für den Arbeitnehmer bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen keine Arbeitspflicht bestanden hätte, so ist...mehr

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Urlaub: Teilurlaub / 6 Tarifliche Regelung zum gesetzlichen Teilurlaub

§ 13 BUrlG gestattet grundsätzlich tarifliche Regelungen des in § 5 BUrlG geregelten Teilurlaubs, auch zum Nachteil der Arbeitnehmer.[1] So können Ansprüche auf Teilurlaub tariflich modifiziert werden. Es kann also eine andere Regelung der Teilurlaubsansprüche gefunden werden, die keinen vollen Urlaubstag ergeben. Grundsätzlich kann also generell eine Abrundung genauso wie ei...mehr

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Urlaub: Teilurlaub / 3 Übertragung von Teilurlaub

Der sich errechnende Teilurlaubsanspruch ist auf Wunsch des Arbeitnehmers auf das folgende Urlaubsjahr zu übertragen.[1] Die Übertragung muss grundsätzlich explizit und noch im Urlaubsjahr verlangt werden. Dafür reicht jede Handlung des Arbeitnehmers aus, mit der er für den Arbeitgeber deutlich macht, den Teilurlaub erst im nächsten Jahr nehmen zu wollen. Es reicht hingegen n...mehr

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Urlaub: Teilurlaub / 5 Unterbrechungen der Wartezeit

Lediglich Teilurlaube erwirbt ein Arbeitnehmer auch dann, wenn er im 1. Halbjahr ein Arbeitsverhältnis mit seinem Arbeitgeber beendet und im 2. Halbjahr mit demselben Arbeitgeber ein neues Arbeitsverhältnis eingeht. Für jedes Arbeitsverhältnis ist der Urlaubsanspruch dann je getrennt zu ermitteln. Eine Ausnahme sieht das BAG, wenn das weitere Arbeitsverhältnis nur für kurze Z...mehr

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Tarifeinigung für die Besch... / 1 Die wesentlichen Eckpunkte der Tarifeinigung:

Entgelterhöhung: Die Entgelte werden in drei Schritten erhöht, zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens aber um 100 EUR, zum 1. März 2027 um weitere 2 Prozent, zum 1. Januar 2028 um weitere 1 Prozent. Wechselschicht- und Schichtzulagen: Die Wechselschicht- und Schichtzulagen werden deutlich erhöht Angleichung der Arbeitsbedingungen im Tarifgebiet Ost an das Tarifgebiet West:...mehr

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Personalcontrolling: Kennza... / 1.2.3 Arbeitsvolumen

Die Erhebung des Arbeitsvolumens hilft, den Personalbedarf zu planen und zu kontrollieren und kann bei der Reduzierung des Personalbedarfs unterstützen. Die genaue Zahl des Personalbedarfs kann nur errechnet werden, wenn genaue Kenntnis über das Arbeitsvolumen vorliegt. Dieses errechnet sich so:mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 5 Freistellung des Arbeitnehmers für die Dauer der Kündigungsfrist

Einseitige Freistellung nur in Ausnahmefällen Ein Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers, gerichtet auf seine tatsächliche Beschäftigung, besteht auch für die Dauer der Kündigungsfrist. Das Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers überwiegt während der Kündigungsfrist grundsätzlich nicht das Interesse des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung des Arbeitnehmers. Ein einseit...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 4... / 5.1 Urlaubsanspruch im Jahr der erfüllten Wartezeit

Rz. 30 Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich einen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub ab dem Zeitpunkt, in dem die Wartezeit erfüllt ist, also auch noch für das laufende Kalenderjahr – es sei denn, er hat schon bei einem vorherigen Arbeitgeber Urlaub erhalten. Beispiel Der Arbeitnehmer tritt am 15.5. des Jahres in ein neues Arbeitsverhältnis ein; am 16.11. des Jahres verlangt ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 4... / 5.2 Urlaubsanspruch im folgenden Jahr nach Wartezeiterfüllung

Rz. 32 Im folgenden Jahr hat der Arbeitnehmer bereits ab dem 1.1. einen Anspruch auf den Vollurlaub, wie sich aus dem Gegenschluss des § 4 BUrlG ergibt, der ausdrücklich davon spricht, dass der Vollurlaub "erstmalig" nach der erfüllten Wartezeit entsteht.[1] Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn bereits feststeht, dass er in diesem Jahr aus dem Arbeitsverhältnis auch wieder auss...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 2.4 Urlaubsansprüche in sonstigen besonderen Tätigkeitsverhältnissen

2.4.1 Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten Rz. 14 Arbeitnehmer mit geringfügigen Beschäftigungen i. S. d. § 8 Abs. 1 SGB IV sind urlaubsberechtigte Arbeitnehmer; sie haben aufgrund des Verbots der Diskriminierung gegenüber teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern im Übrigen den gleichen Urlaubsanspruch wie die vollbeschäftigten Mitarbeiter. Bei kurzfristig geringfügig besc...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 2.4.3 Berufsausbildung und Berufsbildung

Rz. 16 Auszubildende gelten als Arbeitnehmer i.S.d. § 2 BUrlG. In anderen Berufsbildungsverhältnissen (Umschulung, Fortbildung, Berufsausbildungsvorbereitung wie z.B. Berufspraktikanten, Volontäre[1]) i.S.d. § 26 BBiG ergibt sich ein Urlaubsanspruch über § 26 BBiG i.V.m. § 10 Abs. 2 BBiG, der darauf verweist, dass auch auf die sonstigen Berufsbildungsverhältnisse die arbeits...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 4... / 2.1 Rechtscharakter der Wartezeit

Rz. 3 Die Wartezeit verhindert das Entstehen eines vollen Urlaubsanspruchs nach § 3 BUrlG in den ersten 6 Monaten – dieser Anspruch wird nicht etwa aufgeschoben, sondern er existiert nicht; stattdessen hat der Arbeitnehmer aber unter den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 BUrlG einen Teilurlaubsanspruch. Rz. 4 Soweit andere Auffassungen hierzu vertreten werden, nach denen der Url...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 2.4.1 Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten

Rz. 14 Arbeitnehmer mit geringfügigen Beschäftigungen i. S. d. § 8 Abs. 1 SGB IV sind urlaubsberechtigte Arbeitnehmer; sie haben aufgrund des Verbots der Diskriminierung gegenüber teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern im Übrigen den gleichen Urlaubsanspruch wie die vollbeschäftigten Mitarbeiter. Bei kurzfristig geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 2 ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 2.4.4 Nebenberufliche Tätigkeiten

Rz. 17 Auch wenn eine Tätigkeit nur nebenberuflich ausgeübt wird, entstehen in diesem Arbeitsverhältnis Urlaubsansprüche. Es handelt sich um eine sog. Doppelbeschäftigung[1], in der aus jedem Arbeitsverhältnis ein eigener Urlaubsanspruch entsteht.[2]mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 2.4.6 Gesetzliche Vertreter juristischer Personen

Rz. 19 Die gesetzlichen Vertreter juristischer Personen gelten nach § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG nicht als Arbeitnehmer i.S.d. ArbGG; damit ist aber noch keine Aussage darüber gemacht, ob sie materiell-rechtlich Arbeitnehmer[1] oder arbeitnehmerähnliche Selbstständige sein können und aus diesem Grund in den persönlichen Geltungsbereich des BUrlG fallen. Für Gesellschafter-Geschäf...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 2.4.5 Wiedereingliederungsverhältnis

Rz. 18 Ein Wiedereingliederungsverhältnis nach § 74 SGB V ist kein Arbeitsverhältnis – denn der Arbeitnehmer kann aufgrund seiner Erkrankung seine Arbeitspflicht gerade nicht erfüllen. Daher kann er auch nicht von der Arbeitspflicht befreit werden, was die Voraussetzung für eine Urlaubserteilung ist. Auf der Grundlage der stufenweisen Wiedereingliederung entstehen daher kein...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 4... / 4.3 Das Ende der Wartezeit

Rz. 25 Das Ende der Wartezeit richtet sich nach § 188 BGB, wobei wiederum danach zu differenzieren ist, ob für den Beginn der Frist der erste Tag des Arbeitsverhältnisses mitzählt oder nicht. § 193 BGB findet auf die Berechnung der Wartezeit keine Anwendung. Der Zeitraum von 6 Monaten verlängert sich deshalb nicht, wenn sein letzter Tag auf einen Sonntag, einen allgemeinen F...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 2.4.2 Sozial motivierte Tätigkeiten

Rz. 15 Freiwillige nach dem Jugendfreiwilligendienstgesetz, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten, sind keine Arbeitnehmer, aber nach § 13 des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten haben sie einen Urlaubsanspruch nach den Regelungen des BUrlG. Dasselbe gilt für Entwicklungshelfer nach § 4 Nr. 4 EntwHelferG. Nach § 13 Abs. 2 BFDG haben Me...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 4... / 4.2.1 Unbeachtliche Umstände

Rz. 20 Ob eine tatsächliche Beschäftigung erfolgt, ist gleichgültig. Ohne Bedeutung für die Erfüllung der Wartezeit sind daher Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, Zeiten des Mutterschutzes, Elternzeit: Auch wenn die Elternzeit noch in der Wartezeit beginnt und der Arbeitgeber den Urlaub deshalb nach § 17 Abs. 1 BEEG kürzt, ist die Wartezeit nach 6 Monaten erfüllt, Zeiten des Ruhens d...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 4.1 Ausländische Arbeitnehmer deutscher Arbeitgeber

Rz. 28 Beschäftigt ein Arbeitgeber, dessen Sitz sich in Deutschland befindet, einen ausländischen Arbeitnehmer, so ist im Ergebnis das deutsche Urlaubsrecht anzuwenden. Zwar ist es denkbar, dass nach Art. 3 der VO (EG) 593/2008 (Rom I VO) ein inländischer Arbeitgeber mit einem ausländischen Arbeitnehmer das Urlaubsrecht des Herkunftslandes des Arbeitnehmers vereinbart. Bei ei...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 2 BUrlG regelt den persönlichen Geltungsbereich des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG), indem er definiert, wer Arbeitnehmer i.S.d. BUrlG ist und daher einen Urlaubsanspruch nach § 1 BUrlG hat. Als Arbeitnehmer i.S.d. BUrlG gelten Arbeitnehmer i.S.d. arbeitsrechtlichen Arbeitnehmerbegriffs, die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten und daneben auch die arbeitnehmerähnlichen...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 4... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 4 BUrlG knüpft den Anspruch auf den Vollurlaub daran, dass der Arbeitnehmer eine bestimmte Zeit – 6 Monate – im Arbeitsverhältnis stand, bevor er den Anspruch auf den vollen Jahresurlaub geltend machen kann. Diese vom Gesetz so bezeichnete Wartezeit zählt zu den Grundsätzen des Urlaubsrechts, die schon vor dem Inkrafttreten des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) allgemein...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 4... / 2.3 Zeitrahmen für die Wartezeit

Rz. 7 Die Wartezeit muss nicht in einem Kalender- oder Urlaubsjahr zurückgelegt werden, sondern kann sich auch über den Jahreswechsel hinziehen. Für das erste von der Wartezeit betroffene Kalenderjahr sind für die Entstehung und Übertragung des Teilurlaubsanspruchs nach § 5 BUrlG dessen Voraussetzungen zu beachten. Rz. 8 Die Wartezeit muss in einem zusammenhängenden Dienst- o...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 4... / 2.5 Wartezeit und Betriebsferien

Rz. 10 Ordnet der Arbeitgeber – ggf. mit Zustimmung des Betriebsrats – Betriebsferien an, so stellen sich hinsichtlich der Arbeitnehmer, die die Wartezeit noch nicht erfüllt haben, u. U. Sonderprobleme, weil hier ein Urlaubsanspruch noch nicht besteht, sofern sie in der ersten Hälfte des Kalenderjahrs eingetreten sind und in einem Dauerarbeitsverhältnis stehen.[1] Es besteht...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 2.3 Beweislast im Rechtsstreit, Zuständigkeit

Rz. 13 Beruft sich ein selbstständiger Dienstnehmer darauf, er sei in Wirklichkeit Arbeitnehmer, so kann er dies von den Arbeitsgerichten in einer sog. Statusklage geltend machen. Für die Umstände, die die Arbeitnehmereigenschaft belegen sollen, trägt er die Beweislast. Er kann die Arbeitnehmereigenschaft auch inzident im Rahmen einer Klage auf Gewährung von Urlaub prüfen la...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 4... / 4.2.2 Unterbrechungen der Wartezeit

Rz. 21 Von Bedeutung für die Wartezeit sind hingegen rechtliche Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses innerhalb der Wartezeit. Diese führen grundsätzlich dazu, dass die Wartezeit im Fall eines erneuten Arbeitsverhältnisses zwischen denselben Parteien wiederum vollständig zurückgelegt werden muss. Warum das Arbeitsverhältnis unterbrochen wurde, ist dabei zunächst gleichgült...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 2... / 2.4.7 Sonstige Tätigkeiten

Rz. 20 Familienmitglieder sind dann Arbeitnehmer, wenn sie ihre Tätigkeit aufgrund eines Arbeitsverhältnisses erbringen, andernfalls handelt es sich nur um eine familiär geprägte Mithilfe. Personen, die nach § 41 Strafvollzugsgesetz Arbeit leisten, leisten diese nicht aufgrund eines Arbeitsverhältnisses, sondern im Hinblick auf die angeordneten Maßnahmen. Die Freistellung reg...mehr