Fachbeiträge & Kommentare zu Urlaubsanspruch

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.1.4 Mindesturlaubsvergütung (§ 8.5 BRTV)

Hinweis Mindesturlaubsvergütung Im Bereich der Mindesturlaubsvergütung sah der Tarifabschluss 2021 aufgrund einer Entscheidung des EuGH eine Änderung ab 2023 vor. Die Änderung beinhaltet eine Absenkung der bei der Errechnung der Mindesturlaubsvergütung zu berücksichtigenden fiktiven Vergütung für alle Tatbestände (Krankheit, Kurzarbeit, Saison-KUG) von 14,25 % auf 12,5 %. Die...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 5.2 Urlaub

Auszubildende haben einen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen. Samstage sind keine Arbeitstage. Eine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbsarbeit darf während des Urlaubs nicht ausgeführt werden.[1] Der Auszubildende erwirbt erstmalig nach einer ununterbrochenen Ausbildungszeit von 6 Monaten den vollen Urlaubsanspruch. Beträgt die Ausbildungszeit in einem Urlaubsjahr wenige...mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 6 Urlaub

Der Arbeitnehmer erwirbt gegen jeden Arbeitgeber einen seiner jeweiligen Arbeitszeit entsprechenden gesonderten Urlaubsanspruch.[1] § 6 Abs. 1 BUrlG (kein Urlaubsanspruch bei schon zuvor gewährtem Urlaub von einem früheren Arbeitgeber) ist auf die Mehrfachbeschäftigung nicht anwendbar.[2] Jedoch entsteht bei Urlaubsgewährung in einem nach einer Kündigung eingegangenen weitere...mehr

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§ 14 Personalwesen / I. Dauer

Rz. 35 Gemäß § 3 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) beträgt der gesetzliche Urlaubsanspruch 24 Werktage. Unter Werktagen versteht man dabei die Wochentage von Montag bis Samstag, sodass es letztendlich einen gesetzlichen Mindestanspruch von vier Wochen Urlaub gibt. Dies gilt auch für Mitarbeiter, deren Arbeitstage lediglich Montag bis Freitag sind. Ist hingegen im Arbeitsver...mehr

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Arbeitsvertrag mit Aushilfen / 3.4 Sonstige Arbeitsbedingungen

Der Anspruch der Aushilfsarbeitskraft auf Fortzahlung der Vergütung im Krankheitsfall richtet sich nach den Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG). Von praktischer Bedeutung ist, dass nach § 3 Abs. 3 EFZG der Anspruch auf Entgeltfortzahlung erst nach 4-wöchiger ununterbrochener Dauer des (Aushilfs-)Arbeitsverhältnisses entsteht (sog. Wartezeit). Dauert die Arbei...mehr

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Bundesfreiwilligendienst / 2 Rechtsnatur

Das durch eine Vereinbarung über einen Freiwilligendienst im Sinne des BFDG begründete Rechtsverhältnis unterliegt nicht dem Arbeitsrecht, sondern stellt ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zwischen dem Freiwilligen und dem Bund eigener Art dar.[1] Betont wird von der Rechtsprechung auch immer wieder der Ehrenamtscharakter – dies wirkt sich insbesondere im Entgeltber...mehr

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Praxis-Beispiele: Teilzeitb... / 2 Urlaubs- und Gehaltsanspruch

Sachverhalt In einem Unternehmen ist als regelmäßige Arbeitszeit die 39-Stunden-Woche festgelegt. Ein neuer Mitarbeiter soll als Teilzeitkraft eingestellt werden. Er soll 21 Stunden wöchentlich arbeiten: montags, mittwochs und freitags jeweils 7 Stunden. Das Gehalt für eine Vollzeitstelle beträgt monatlich 2.200 EUR, der jährliche Urlaub 24 Arbeitstage, im Juni werden 50 % U...mehr

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§ 14 Personalwesen / VI. Urlaubsabgeltung

Rz. 55 Die Urlaubsabgeltung kommt lediglich dann in Betracht, wenn der Urlaubsanspruch besteht, der Urlaub jedoch wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann. Ist der Urlaubsanspruch jedoch erloschen, gibt es auch keine Urlaubsabgeltung mehr, da diese lediglich den Ersatz (Surrogat) für den eigentlichen Urlaub darstellt. Rz. 56 Die Berechnung ers...mehr

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Bundesfreiwilligendienst: A... / 4.3.2 Urlaub

Der bisherige Verweis auf eine entsprechende Anwendung des BUrlG in § 13 Abs. 1 BFDG wurde mit dem Freiwilligen-Teilzeitgesetz[1] aufgehoben. Viele Regelungen des BUrlG besitzen für Freiwillige keine Relevanz oder werden im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen angepasst. Die Gesamtsituation der Freiwilligen und das Verhältnis zwischen den Beteiligten im Bundesfreiwilligen...mehr

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Jugendfreiwilligendienst (JFD) / 9 Urlaub

Den Freiwilligen steht nach § 13a Abs. 1 BFDG ein Anspruch auf Erholungsurlaub zu. Bei volljährigen Freiwilligen beträgt der Anspruch auf Erholungsurlaub bei einer Dienstdauer von 12 Monaten und einer Verteilung der regelmäßigen Dienstzeit auf 5 Werktage in der Kalenderwoche mindestens 20 Werktage. Ist die regelmäßige Dienstzeit auf mehr oder weniger als 5 Tage in der Kalend...mehr

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Teilzeitausbildung / 3 Vertragliche Vereinbarungen

In dem verwendeten Berufsausbildungsvertrag ist die Vereinbarung einer Teilzeitausbildung als wesentlicher Inhalt des Vertrages vor Beginn der Berufsausbildung abzufassen. Soll die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit erst nach Beginn der Berufsausbildung verkürzt werden, ist eine Änderungsvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag notwendig. Unabhängig vom verwendeten ...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 3.11.5 Urlaub und Urlaubsgeld, Arbeitsbefreiung

Für die geringfügig Beschäftigten gelten hinsichtlich des Erholungsurlaubs die Regelungen des § 26 TVöD; zu beachten ist, dass bei einem Abweichen von der 5-Tage-Woche nach § 26 Abs. 1 Satz 4 TVöD eine verhältnismäßige Anpassung des Urlaubsanspruchs zu erfolgen hat, z. B. beträgt bei einer 4-Tage-Woche der Urlaubsanspruch nur 4/5 des tariflichen Anspruchs. Zu beachten ist dab...mehr

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Baugewerbe / Zusammenfassung

Begriff Das Baugewerbe ist ein Wirtschaftszweig, der Planungs- und Ausführungsleistungen erbringt, die zur Errichtung von Bauwerken dienen. Zum Baugewerbe gehören hauptsächlich Bauunternehmen, welche die verschiedenen Gewerke ausführen. Die Baustoffindustrie, Baubehörden und Bauforschungsinstitute sowie Bauträgergesellschaften werden regelmäßig nicht zum Baugewerbe gezählt. St...mehr

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§ 14 Personalwesen / II. Wartezeit

Rz. 40 Der Anspruch auf den vollen Jahresurlaub wird gem. § 4 BUrlG erst nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben. Während dieser Wartezeit "sammelt" sich ein anteiliger Urlaubsanspruch an.mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.1.7 Urlaub bei Altersteilzeit

Vor Beginn der Altersteilzeit ist der gesamte dem Arbeitnehmer zustehende Urlaub zu gewähren. Eine Abgeltung durch den Arbeitgeber erfolgt nur dann, wenn der Urlaub vor Beginn des Altersteilzeit-Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt und genommen werden kann. Für die Urlaubsabgeltung sind keine Sozialkassenbeiträge zu entrichten, es entsteht daraus auch kein neuer Urlaubsan...mehr

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Elternzeit / 3 Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis

Die beiderseitigen Leistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis ruhen während der Dauer der Elternzeit, Ansprüche auf Lohnersatzleistungen wie Entgeltfortzahlung entfallen. Unter Umständen bleibt aber der Anspruch auf Sonderleistungen, die nur vom Bestehen des Arbeitsverhältnisses abhängen. Zunächst entsteht auch der Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaub. Der Arbeitgeber kan...mehr

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Sabbatical / 1.2 Art der Vereinbarung

Eine Vereinbarung sollte aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen[1] schriftlich getroffen werden und alle wesentlichen Punkte enthalten, wie etwa die Durchführung der Arbeitszeitansparung, die mögliche Dauer des Sabbaticals, Regelungen zur Vergütung, Regelungen zur Urlaubsentstehung während des Sabbaticals,[2] Regelung zur Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, Versicherungen, be...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.43 Nachbarschaftshelfer

Die im Rahmen der organisierten Nachbarschaftshilfe beschäftigten Helfer sind Arbeitnehmer. Der fehlende Urlaubsanspruch bzw. der fehlende Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sind bei Aushilfstätigkeiten nicht üblich und daher unschädlich.[1]mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.1.1 Urlaubsdauer

Gewerbliche Arbeitnehmer (§ 8.1 BRTV) Der Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr (= Urlaubsjahr) Anspruch auf einen bezahlten Erholungsurlaub von 30 Arbeitstagen. Bei schwerbehinderten Arbeitnehmern, die von den gesetzlichen Vorschriften erfasst werden, erhöht sich der Anspruch auf 35 Arbeitstage. Samstage gelten nicht als Arbeitstage. Die Urlaubsdauer richtet sich nach den Be...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.13 Berufskraftfahrer

Normalerweise sind Berufskraftfahrer aufgrund eines Arbeitsverhältnisses und damit als Arbeitnehmer beschäftigt. Gelegentlich bedienen sich Speditionsunternehmen aber auch Fahrern, die nur von Fall zu Fall bei Bedarf, z. B. bei Krankheit oder Urlaub der festangestellten Arbeitnehmer-Kraftfahrer, einen konkreten Fahrauftrag erledigen. Urlaubsanspruch oder Lohnfortzahlung im K...mehr

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§ 14 Personalwesen / IV. Übertragung des Urlaubs

Rz. 46 Grundsätzlich gilt, dass der Urlaubsanspruch nur für das jeweilige Kalenderjahr besteht und nicht für die Folgejahre "angespart" werden kann (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Lediglich in folgenden Fällen ist eine Übertragung bis zum 31.03. vorgesehen:mehr

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Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 2.2.1 Beitragspflicht und Zuordnung

Rz. 6 Einmalzahlungen sind in der Sozialversicherung nur dann beitragspflichtig, wenn sie auch tatsächlich ausgezahlt werden (sog. Zuflussprinzip). Der bloße Anspruch auf die Einmalzahlung reicht für die Beitragspflicht nicht aus. Die Einmalzahlung wird dem Kalendermonat der Auszahlung zugeordnet. Dies gilt ebenso bei langzeiterkrankten Mitarbeitern (z. B. Mitarbeiter im Kran...mehr

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Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 6.3 Begünstigter Arbeitslohn

Zum begünstigten Arbeitslohn gehören neben dem laufenden Arbeitslohn auch folgende Einnahmen, soweit sie im Zusammenhang mit der begünstigten Auslandstätigkeit gezahlt werden: Zulagen, Prämien oder Zuschüsse des Arbeitgebers für Aufwendungen des Arbeitnehmers, die durch eine begünstigte Auslandstätigkeit veranlasst sind oder die entsprechende unentgeltliche Ausstattung oder B...mehr

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Aushilfen / 1.4 Sonstige Ansprüche von Aushilfen

Aushilfen im Geltungsbereich des TVöD haben unter den Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 TVöD – Bestehen des Arbeitsverhältnisses am 1.12. des Jahres – einen regelmäßigen, aber nur anteiligen Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. Ebenso besteht für jeden vollen Monat der Zeit des Arbeitsverhältnisses ein anteiliger Urlaubsanspruch. Auch ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteh...mehr

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Unbezahlter Urlaub / Zusammenfassung

Begriff Unbezahlter Urlaub ist eine vom Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber vereinbarte Freistellung von der Arbeit, jedoch ohne Fortzahlung der Bezüge. Eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt gilt arbeitsrechtlich als fortbestehend, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert. Sozialversicherungsrechtlich besteht das Arbeitsverhältnis bei u...mehr

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Pflegezeit / 4 Pflegezeit

Das Pflegezeitgesetz gewährt in § 3 Abs. 1 PflegeZG Beschäftigten einen Anspruch auf vollständige oder auch nur teilweise Arbeitsfreistellung für die Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen. Der Anspruch ist ein einseitiges Gestaltungsrecht und bedarf einer entsprechenden Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber. Der Anspruch ist nicht von der Zustimmung des Arbeitgebers abhän...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.1.8 Urlaubsabgeltungen (§ 8.6 BRTV)

In bestimmten Fällen hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Abgeltung seiner Urlaubsansprüche, das heißt Auszahlung seiner noch nicht beanspruchten Urlaubsvergütung. Tarifvertraglich besteht der Anspruch ausschließlich (keine weiteren Gründe möglich), wenn der Arbeitnehmer länger als 3 Monate in Betrieben tätig war, die nicht dem BRTV unterliegen, länger als 3 Monate nicht in...mehr

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Teilzeitarbeit / 1 Teilzeitarbeitsverhältnisse

Der Begriff der Teilzeitbeschäftigung ist in § 2 Abs. 1 TzBfG legaldefiniert. Danach sind Teilzeitbeschäftigte alle Arbeitnehmer[1], deren regelmäßige Wochenarbeitszeit geringer ist als diejenige vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter (des Betriebs). Die Regelung geht von einem relativen, betriebsbezogenen Teilzeitbegriff aus. Entscheidend sind die Verhältnisse im jeweiligen B...mehr

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Praxis-Beispiele: Teilzeitb... / 3 Überstunden

Sachverhalt In einem Unternehmen ist als regelmäßige Arbeitszeit die 39-Stunden-Woche festgelegt. Ein neuer Mitarbeiter soll als Teilzeitkraft eingestellt werden. Er soll 21 Stunden wöchentlich arbeiten: montags, mittwochs und freitags jeweils 7 Stunden. Das Gehalt für eine Vollzeitstelle beträgt monatlich 3.200 EUR, der Urlaub 24 Arbeitstage jährlich, im Juni werden 50 % Ur...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / (a) Perspektive der Judikatur

Rz. 197 Nimmt man in den Blick, dass gerichtliche Entscheidungen zu Haushaltsführungsschäden in aller Regel erst viele Jahre nach Eintritt des Schadensereignisses ergehen und demnach der ausgeurteilten Stundensatzhöhe ein weit zurückliegender Zeitraum zugrunde liegt, greift der Gedanke, es gäbe eine "aktuell" von den Gerichten nach wie vor nur restriktiv zugesprochene Stunde...mehr

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Arbeitsvertrag mit Aushilfen / 3.3 Vergütung von Aushilfen

Vielfach wird in der Praxis mit Aushilfskräften eine geringere Vergütung vereinbart als diejenige, die dauerhaft beschäftigten Arbeitnehmern gezahlt wird. Diese Praxis begegnet regelmäßig rechtlichen Bedenken. Die Zahlung einer unterschiedlichen Vergütung scheidet jedenfalls dann aus, wenn das Arbeitsverhältnis in den Geltungsbereich eines Tarifvertrags fällt und beiderseitige ...mehr

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Wehrübung / 7 Sonstige Regelungen

Ein Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst hat gegen seinen Arbeitgeber Anspruch auf Entgeltfortzahlung wie im Fall des Erholungsurlaubs.[1] Kein Anspruch besteht jedoch auf Zahlung besonderer, urlaubsbezogener Leistungen wie ein vom Arbeitgeber zusätzlich zum Urlaubsentgelt gewährtes "Urlaubsgeld". Auf Antrag erstattet der Bund dem Arbeitgeber das zu zahlende Nettoentgelt[2] f...mehr

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Teilzeitarbeit / 1.3 Geringfügige Beschäftigung

Erfüllen Teilzeitbeschäftigungen die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, sind sie kranken-, arbeitslosen- und pflegeversicherungsfrei, aber rentenversicherungspflichtig. Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist auf Antrag möglich. Vom Arbeitgeber sind ggf. pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, vom Arbeitnehmer Beitragsan...mehr

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Ferienjobber / 1 Rechtliche Grundlagen

Bei der Beschäftigung von Ferienjobbern handelt es sich um befristete Arbeitsverhältnisse. Die Befristung ist ohne Sachgrund bis zur Dauer von 2 Jahren möglich.[1] Das Beschäftigungsverhältnis endet aufgrund der vertraglichen Regelungen zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Hinweis Schriftform und Nachweisgesetz Auch für Ferienjobs gelten die Vorschr...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.3 Das Meldeverfahren

Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse des Baugewerbes richtet für jeden Arbeitnehmer ein persönliches Konto ein. Die Betriebe teilen der Urlaubskasse monatlich für jeden Kalendermonat bis zum 15. des folgenden Monats mit: Den beitragspflichtigen Bruttolohn der Arbeitnehmer und die diesem zugrunde liegenden lohnzahlungspflichtigen Stunden, ggf. den Zeitpunkt des Ausscheidens des...mehr

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Saison-Kurzarbeitergeld: So... / 3.3.2 Einsetzen von Erholungsurlaub

Als vermeidbar gilt ein Arbeitsausfall im Allgemeinen auch dann, wenn er durch Gewährung von bezahltem Erholungsurlaub ganz oder teilweise verhindert werden kann. Dabei sind jedoch ausdrücklich vorrangige Urlaubswünsche der Arbeitnehmer zu berücksichtigen, um den Sinn und Zweck des Erholungsurlaubs nicht zu gefährden. Die Agentur für Arbeit fordert deshalb grundsätzlich nich...mehr

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Wintergeld und Beitragserst... / 2 Zuschuss-Wintergeld

Für einen Anspruch auf Zuschuss-Wintergeld können Guthaben aus flexiblen Arbeitszeitregelungen eingebracht werden. Hierunter fallen z. B. Guthaben auf tarifvertraglichen Arbeitszeitkonten[1], aber auch alle anderen Formen von Zeitguthaben, z. B. auf anderweitigen betrieblichen "Ansparkonten". Soweit Urlaubsansprüche in Zeitguthaben umgewandelt werden können[2], können auch d...mehr

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Freistellung von der Arbeit / 2 Einvernehmlich vereinbartes Freistellungsrecht

Die Freistellung kann auf einer einvernehmlichen Vereinbarung eines Freistellungsrechts zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beruhen, sei es bezahlt oder unbezahlt.[1] Die Freistellungsvereinbarung kann auch konkludent geschlossen werden; auch die Auslegung bestimmter Formulierungen kann zu einer Freistellungsvereinbarung führen; dies kann beispielsweise in der Vereinbarung...mehr

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Baugewerbe / 1.2.2 Aufgaben der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse im Insolvenzfall

Die Sozialpartner des Baugewerbes haben sich mit der ULAK darauf verständigt, dass die ULAK das Beitrags- und Meldeverfahren nur in den Fällen übernimmt, in denen der letzte Bauarbeitgeber in Insolvenz gefallen ist. Im Einzelnen ist folgende Verfahrensweise abgesprochen worden: Die ULAK entnimmt den Zeitraum der Zuordnung der Urlaubsabgeltung, soweit vorhanden, der letzten Be...mehr

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Rückstellungen im Personalb... / 4 Ausschluss von Rückstellungen

Für folgende Personalverpflichtungen ist eine Rückstellungsbildung nicht zulässig: Altersfreizeit wegen eines erhöhten Urlaubsanspruchs älterer Menschen, vom Arbeitgeber getragene Aufstockungsbeträge zum Kurzarbeitergeld (wegen der Ausgeglichenheitsvermutung ist laufender Personalaufwand anzunehmen), künftige Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall und Verdienstsicherungen (Weiterza...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.1.5 Urlaub für volljährige Arbeitnehmer im Auslernjahr (§ 8.10 BRTV)

Soweit Arbeitnehmer am 1.1. des Urlaubsjahres bereits das 18. Lebensjahr vollendet hatten und im laufenden Urlaubsjahr ihre Ausbildung beenden (sog. Auslernjahr), gelten die Zeiten der Ausbildung im Urlaubsjahr als Beschäftigungstage. Auf die Urlaubsdauer angerechnet werden die evtl. während der Ausbildungszeit im Urlaubsjahr bereits gewährten Urlaubstage. In diesem Auslernja...mehr

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Arbeitsverträge mit Jahresa... / Zusammenfassung

Überblick Unter flexibler Arbeitszeit versteht man aus betrieblicher Perspektive die Anpassung der Arbeitszeit an den Arbeitsanfall. Verteilung und Lage der Arbeitszeit sind nicht vollständig vorab festgelegt, sondern können etwa saisonalen oder konjunkturellen Schwankungen folgen. Bei der Vereinbarung von Arbeit auf Abruf ist es darüber hinaus möglich, in bestimmten Grenzen...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.2.1 Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK)

Aufgabe der ULAK ist insbesondere die Sicherung der Auszahlung der Urlaubsansprüche der gewerblichen Arbeitnehmer. Außerdem erstattet sie den Arbeitgebern teilweise die Ausbildungsvergütungen für die gewerblichen und technisch/kaufmännischen Auszubildenden. Damit diese Leistungen erbracht werden können, haben die Arbeitgeber Beiträge an die Kassen abzuführen. Höhe und Verfah...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.3.3 Ausbildungsnachweiskarte

Nachdem das Unternehmen den neuen Auszubildenden durch eine Kopie des Ausbildungsvertrags bei der SOKA-BAU angemeldet hat, bestätigt diese dem Ausbildungsbetrieb schriftlich die registrierten Daten (Ausbildungsnachweis) unter Angabe der Erstattungszeiträume. Die Bestätigung dient gleichzeitig zur Vorlage für die Teilnahme an überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen. Der Auszubi...mehr

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Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 2.2.2 Ergänzende Konsultationsvereinbarungen mit Österreich und der Schweiz

Zur DBA-rechtlichen Frage, ob das Besteuerungsrecht für die Entlassungsentschädigung dem früheren Tätigkeitsstaat oder dem Ansässigkeitsstaat (Wohnsitzstaat) zusteht, wurden Konsultationsvereinbarungen mit der Schweiz und Österreich geschlossen. Nach der Konsultationsvereinbarung vom 17.3.2010 mit der Schweiz [1] muss danach differenziert werden, ob einer Abfindung Versorgung...mehr

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Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 3.4.2 Nichtrückkehr an den Wohnsitz: 60-Tage-Grenze

Die Grenzgängereigenschaft hängt entscheidend von der regelmäßigen Rückkehr an den Wohnort in der Schweiz ab. Von einer regelmäßigen Rückkehr wird indes auch dann ausgegangen, wenn sich die Arbeitszeit (z. B. bei Arbeitnehmern mit Bereitschaftsdienst) über mehrere Tage erstreckt. Ferner ist es unschädlich, wenn der Grenzgänger aus beruflichen Gründen an bis zu 60 Arbeitstage...mehr

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Mindestlohn: Wen betrifft d... / 3.1 Praktikanten

Praktikantinnen und Praktikanten i. S. d. § 26 BBiG werden grundsätzlich vom MiLoG erfasst. Hintergrund ist die Vermeidung von Missbrauch, den manche Unternehmen in der Vergangenheit mit Praktikanten betrieben haben. Da ein Praktikantenverhältnis je nach Ausgestaltung Arbeitsverhältnis und Berufsausbildungsverhältnis sein kann, hat der Gesetzgeber im MiLoG bestimmte Praktikan...mehr

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§ 14 Personalwesen / H. Umlage U2 (Mutterschaft) und Exkurs Schwangerschaft

Rz. 68 Neben der Umlage U1 stellt die Umlage U2 (Mutterschaft) eine weitere finanzielle Entlastung für Arbeitgeber dar. Über die Umlage U2 erhalten Arbeitgeber eine Erstattung ihrer Aufwendungen, die sie nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) zahlen müssen. Rz. 69 Im Jahre 2006 wurden folgende Punkte hinsichtlich der Umlage U2 neu geregelt:mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / VII. Anwaltsgebühren

Rz. 226 In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten fallen im Urteils- oder Beschlussverfahren wie im Zivilrecht (bürgerliche Streitigkeiten) die Gebühren nach Teil 2 und 3 VV RVG an. Rz. 227 Hinsichtlich der einzelnen Gebührentatbestände (Beratung, Geschäftsgebühr, Verfahrens-, Termins- und Einigungsgebühr) wird auf den vergütungsrechtlichen Teil (vgl. § 8 Rdn 138 ff.) verwiesen. ...mehr

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Kinderpflegekrankengeld / 2 Freistellung mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Für den Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers kommen verschiedene gesetzliche Regelungen in Betracht: § 616 BGB, § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a BBiG, § 45 Abs. 1 SGB V und § 44a SGB XI; daneben können sich Ansprüche auf individual- oder kollektivvertraglicher Grundlage ergeben. Allgemeine Anspruchsgrundlage für eine bezahlte Freistellung im Fall der Kindererkrankung ist ...mehr