Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhaltsanspruch

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FF 09/2020, Bedeutsame Ents... / c) Auswirkungen der Begrenzung gleichrangiger Unterhaltspflichten auf die Leistungsfähigkeit für andere gleichrangige Unterhaltspflichten

In der unterhaltsrechtlichen Praxis treten vielfach Konkurrenzverhältnisse zunächst beim Kindesunterhalt auf, wenn minderjährige Kinder aus verschiedenen Beziehungen wegen ihres Gleichrangs nach § 1609 Nr. 1 BGB in Konkurrenz treten im Blick auf die Verteilung des dem barunterhaltspflichtigen Elternteil für Unterhaltszwecke zur Verfügung stehenden Einkommens. Dazu hat der BG...mehr

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FF 09/2020, Verfahrenswert ... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragstellerin wurde im vorliegenden, vormals beim Amtsgericht rechtshängigen Trennungsunterhaltsverfahren u.a. von Rechtsanwältin X vertreten, die mit Schriftsatz vom 5.3.2019 mitteilte, dass sie die Antragstellerin nicht mehr vertreten würde. Mit gleichem Schriftsatz beantragte Rechtsanwältin X die "Festsetzung des Verfahrenswerts". Mit Beschl. v. 13.3....mehr

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FF 09/2020, Kein Alleinvert... / 2 Anmerkung

Die Frage, die den Anlass zur Zulassung der Rechtsbeschwerde gab, hat der BGH klar und überzeugend entschieden: Das in § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB begründete Alleinvertretungsrecht des Elternteils, in dessen Obhut sich ein Kind befindet, beschränkt sich auf die Durchsetzung des originären Unterhaltsanspruchs. Es handelt sich um eine eng begrenzte Ausnahmevorschrift, die bei einer...mehr

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FF 09/2020, Bedeutsame Ents... / 4. Begrenzung und Befristung nach § 1578b BGB

Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt ist nach § 1578b Abs. 1 S. 1 BGB auf den angemessenen Lebensbedarf herabzusetzen, wenn eine an den ehelichen Lebensverhältnissen orientierte Bemessung des Unterhaltsanspruchs auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes unbillig wäre. Nach § 1578b Abs. 2 S. 1 BG...mehr

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FF 09/2020, Die Crux mit de... / I. Erhöhte Darlegungslast bei der Unterhaltsauskunft

In seiner Entscheidung v. 15.11.2017 stellt der BGH[1] in Hinblick auf die familienrechtlichen unbestimmten Rechtsbegriffe "Bedarf", "Bedürftigkeit" und "Leistungsfähigkeit" klar, dass für einen unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch schon die Möglichkeit genügt, dass die Auskunft Einfluss auf den Unterhaltsanspruch hat. Dabei wird erneut zwischen Vermögen und Einkommen dif...mehr

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FF 09/2020, Bedeutsame Ents... / 5. Vollstreckung von zur Zeit der Minderjährigkeit titulierten Kindesunterhalts nach Eintritt der Volljährigkeit des Kindes

Die Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt beruht auf der Verwandtschaft in gerader Linie nach § 1601 BGB. Deshalb besteht auch Verfahrensgegenstandsidentität zwischen dem Unterhaltsanspruch des minderjährigen und des volljährigen Kindes. Das Hineinwachsen des Kindes in die Volljährigkeit bereitet in der Praxis Probleme. Den Unterhalt für das minderjährige macht der O...mehr

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FF 09/2020, Bedeutsame Ents... / 3. Auskunftspflicht eines beherrschenden GmbH-Gesellschafters

Grundsätzlich können zwar von GmbH-Gesellschaftern nur Angaben über die Höhe der Ausschüttung verlangt werden, da diese allein eine unterhaltsrechtliche Einnahme darstellt. Bei Gesellschaftern, die zwar nicht alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer sind, aber aufgrund der Quote ihrer Beteiligung oder ihrer Position die Geschäfte der Gesellschaft oder die Gewinnausschütt...mehr

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FF 09/2020, Bedeutsame Ents... / 5. Scheinvaterregress

Die Darlegungs- und Beweislast bei Unterhaltsregress des Scheinvaters gegen den leiblichen Vater war Gegenstand einer Entscheidung des BGH.[31] Das OLG Celle hat sich nach dieser Entscheidung erneut mit diesem Problemkreis befasst.[32] Das OLG lehnt es ab, die monatlich geschuldeten Unterhaltsbeträge zu indexieren. Eine Verbindlichkeit, die auf Zahlung eines bestimmten Betra...mehr

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FF 09/2020, Kein Alleinvert... / Leitsatz

Das Vertretungsrecht nach § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB umfasst nicht die Befugnis des Obhutselternteils, für sein Kind eine Vereinbarung über die Rückübertragung der Unterhaltsansprüche i.S.v. § 33 Abs. 4 S. 1 SGB II zu schließen. BGH, Beschl. v. 18.3.2020 – XII ZB 213/19 (OLG Frankfurt/M., AG Gelnhausen)mehr

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FF 09/2020, Bedeutsame Ents... / 3. Darlegungs- und Beweislast

Für die Praxis unterstreicht der BGH immer wieder die Bedeutung der Darlegungs- und Beweislast in Unterhaltssachen. Die Unterhalt beanspruchenden Kinder tragen die Darlegungs- und Beweislast bezüglich ihres Unterhaltsbedarfs und ihrer Bedürftigkeit während des gesamten streitbefangenen Unterhaltszeitraums. Demgegenüber hat der auf Unterhalt Inanspruchgenommene seine etwa man...mehr

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FF 09/2020, Bedeutsame Ents... / VI. Elternunterhalt

Zum 1.1.2020 ist das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) v. 10.12.2019[60] in Kraft getreten. Es soll u.a. auch der Entlastung von Kindern pflegebedürftiger Eltern dienen. Unterhaltspflichtige Angehörige sollen von den finanziellen Folgen schicksalhafter Ereignisse entlas...mehr

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FF 09/2020, Bedeutsame Ents... / b) Löschung einer Reallast zur Sicherung des Kindesunterhalts

Mit dem weit gefassten Begriff der Unterhaltssachen in § 231 Abs. 1 FamFG und der Abgrenzung der Zuständigkeit der ordentlichen und familiengerichtlichen Zuständigkeit hat sich das OLG Dresden befasst. In dem Verfahren nahm der Vater seine 2007, 2009 und 2010 geborenen Kinder auf Zustimmung zur Löschung von Reallasten in Anspruch, nach deren Inhalt der jeweilige Grundstückse...mehr

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FF 09/2020, Bedeutsame Ents... / 1. Inhalt der Auskunft

Die unterhaltsrechtlich geschuldete Auskunft ist nach §§ 1605 Abs. 1, 259, 269 BGB zu erteilen. Sie hat die systematische Zusammenstellung aller erforderlichen Angaben zu umfassen, die notwendig sind, um dem Auskunftsberechtigten ohne übermäßigen Arbeitsaufwand eine Berechnung seiner Unterhaltsansprüche zu ermöglichen. Die geforderte systematische Zusammenstellung des Einkom...mehr

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FF 09/2020, Bedeutsame Ents... / I. Wert der Beschwer i.S.d. § 61 FamFG

Welche Motivation auch immer die zur Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse Verpflichteten auch antreiben mag, sich gegen die gerichtlich titulierte Auskunftsverpflichtung nach §§ 1606, 1580 BGB mit Rechtsmitteln zu wenden, so konstant ist die – restriktive – Rechtsprechung zur erforderlichen Rechtsmittelbeschwer nach § 61 Abs. 1 FamFG in diesen vermögensre...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch e... / IV. Regelungen zum nachehelichen Unterhalt

Rz. 30 In vorsorgenden Eheverträgen sind Regelungen, die den nachehelichen Unterhalt einschränken, extrem kritisch, da sie in den Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts eingreifen. Sie sollten daher in den Fällen, in denen bereits weitere Bereiche umfangreich einschränkend geregelt wurden, möglichst ganz vermieden werden, um im Rahmen der Gesamtschau nicht den Vorwurf der Si...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch e... / 2. Notarkosten

Rz. 44 Der Geschäftswert für die Änderung des Güterstandes ermittelt sich gem. § 100 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GNotKG aus der Summe der jeweils modifizierten Reinvermögen beider Ehegatten im Zeitpunkt der Beurkundung. Die Vermögensmassen der Ehegatten sind dabei grds. getrennt voneinander zu betrachten und erst anschließend gem. § 35 GNotKG zu addieren. Auch die Modifizierung des Gü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 4.1 Entgeltliche Übertragung

Rz. 54 Veräußerung i. S. d. § 16 EStG ist jede entgeltliche Übertragung des privatrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums an Wirtschaftsgütern auf eine andere natürliche oder juristische Person. Die Veräußerung umfasst nicht nur das schuldrechtliche – ggf. auch gesellschaftsrechtliche – Verpflichtungsgeschäft, sondern auch den dinglichen Übereignungsvorgang. Die Veräußer...mehr

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FF 0708/2020, Zur Anwendung... / 4. Dreiteilung bei der Leistungsfähigkeit

Nach § 1581 S. 1 BGB sind bei der Leistung des Unterhalts an den geschiedenen Ehegatten sonstige Verbindlichkeiten des Verpflichteten zu berücksichtigen. Dazu gehören auch nach der Scheidung begründete Unterhaltslasten. Vorrangige Unterhaltsansprüche sind vorweg vom Einkommen des Pflichtigen abzuziehen, etwa der Unterhalt des minderjährigen Kindes nach § 1609 Nr. 1 BGB oder ...mehr

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FF 0708/2020, Abänderung ei... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten über die Herabsetzung titulierten Kindesunterhalts. [2] Die Antragsgegner sind die minderjährigen Kinder des Antragstellers. Die Antragsgegner zu 1 (geboren im März 2002) und 2 (geboren im Juli 2011) sind aus der Ehe des Antragstellers mit ihrer Mutter hervorgegangen. Die Antragsgegnerin zu 3 (geboren im Juli 2007) ist das nichteheliche...mehr

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FF 0708/2020, Abänderung ei... / 2 Anmerkung

Die Abänderung von Unterhaltsvergleichen ist gemäß § 239 Abs. 1 S. 2 FamFG lediglich dann zulässig, wenn Tatsachen vorgetragen werden, die eine Abänderung rechtfertigen. Dies ist der Fall, wenn sich die aktuelle Situation im Verhältnis zur Ausgangssituation bei Vergleichsabschluss verändert hat, sodass es in Abänderungsverfahren grundsätzlich erforderlich ist, dass die Situa...mehr

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AGS 07/2020, Wertfestsetzun... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist vorliegend nach § 33 Abs. 3 RVG statthaft, da das AG vorliegend eine Bestimmung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit unterlassen hat und stattdessen eine in Bezug auf die Beschwerdeführerin nicht veranlasste vorläufige Wertfestsetzung nach § 55 Abs. 1 FamGKG und sodann eine endgültige Wertbestimmung nach § 55 Abs. 2 FamGKG vorgenommen hat. D...mehr

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FF 0708/2020, Rechtsprechun... / Unterhalt

OLG Brandenburg, Beschl. v. 20.5.2020 – 13 WF 84/20 1. Das bloße Unterlassen der Geltendmachung des Unterhalts oder der Fortsetzung einer begonnenen Geltendmachung kann das Umstandsmoment der Verwirkung nicht begründen. Hinzutreten muss ein Vertrauen begründendes Verhalten des Gläubigers, das dem Schuldner Grund zu der Annahme gibt, der Unterhaltsberechtigte werde seinen Unte...mehr

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FF 0708/2020, Zur Anwendung... / Einführung

Nach der Ansicht des BGH kann der Unterhaltsbedarf der geschiedenen Ehefrau nach § 1578 BGB bei Konkurrenz mit dem gleichrangigen Unterhaltsanspruch einer neuen Ehefrau nach § 1360 BGB oder einer betreuenden nichtehelichen Mutter nach §§ 1615l Abs. 2 S. 2, 1610 BGB bemessen werden, indem die Einkommen der geschiedenen Ehefrau, der neuen Ehefrau/nichtehelichen Mutter und des ...mehr

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FF 0708/2020, Zur Anwendung... / 1. Halbteilungsgrundsatz

Die Dreiteilungsmethode beruht auf dem Halbteilungsgrundsatz. Deswegen ist auf diesen vorweg einzugehen. Der Ehegattenbedarf wird im Regelfall, in dem davon auszugehen ist, dass das Einkommen für den Unterhalt verbraucht wird, nach dem Halbteilungsrundsatz bemessen. Aus der Gleichberechtigung der Ehegatten folgt ihre gleiche Teilhabe an den ehelichen Lebensverhältnissen (ver...mehr

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ZErb 07/2020, Fragen der Ve... / V. Unterschiede im materiellen Erbrecht

In der Praxis von großer Bedeutung im Hinblick auf deutsch-amerikanische Erbfälle ist das Fehlen eines Pflichtteilsrechts in den meisten Bundesstaaten der USA. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass es oftmals gesetzliche Unterhaltsansprüche gegen den Nachlass gibt. 1. Form der Testamentserrichtung Auch die erforderliche Form eines Testaments unterscheidet sich deutlich. So s...mehr

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FF 0708/2020, Münchener Anwaltshandbuch Familienrecht

Klaus Schnitzler (Hrsg.)5. Aufl., C.H. Beck Verlag, München 2020, geb., 1959 SeitenISBN 978-3-406-73277-5179 EUR Sechs Jahre nach Erscheinen der Vorauflage wird die Neuauflage des bewährten Anwaltshandbuchs vorgelegt. In der fünften Auflage ist das Werk um mehr als 150 Seiten auf den stattlichen Umfang von jetzt knapp 2000 Seiten angewachsen – ein Hinweis darauf, dass das Fam...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, EStG § 76 EStG Pfändung

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 1Der Anspruch auf Kindergeld kann nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes, das bei der Festsetzung des Kindergeldes berücksichtigt wird, gepfändet werden. 2Für die Höhe des pfandbaren Betrags gilt:mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / II. Was bedeutet das Unterschreiten der 100.000-Euro-Grenze für das Unterhaltsrecht?

Wer im Wege der steuerrechtlichen Ermittlung nicht mehr als 100.000 EUR jährlich erzielt, ist zwar nach dem Buchstaben des Gesetzes unterhaltsrechtlich nach wie vor unterhaltspflichtig; er wird aber sozialhilferechtlich nicht mehr in Anspruch genommen. Der Einsatz als Einkommen i.S.v. § 82 EStG wird vom bedürftigen Elternteil nicht mehr verlangt. Ein Rechtsträgerwechsel nach...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / c) Korrektur überobligatorischen Einkommens?

Einkünfte können unterhaltsrechtlich regulär oder überobligationsmäßig erzielt werden. Dem Steuerrecht ist die Frage, ob Einkünfte überobligationsmäßig erzielt werden, fremd. Einkommen wird unterhaltsrechtlich überobligationsmäßig erzielt, wenn und soweit keine Erwerbsobliegenheit besteht. Wie mit gleichwohl erzielten Einkünften umzugehen ist, ist auch im Unterhaltsrecht nirg...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / 2. Der unterhaltsrechtliche Selbstbehalt und die unterhaltsrechtlichen Abzugsposten

Die Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Kindes endet unterhaltsrechtlich beim eigenen angemessenen Selbstbehalt und dem des Ehegatten. Bisher betrug der eigene angemessene Selbstbehalt 1.800,00 EUR für den Unterhaltspflichtigen und 1.440,00 EUR für das Schwiegerkind. Die Düsseldorfer Tabelle 2020 hat lediglich eine Anhebung auf 2.000,00 EUR und 1.600,00 EUR für das ...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / d) Zurechnung von Wohnwert der selbstgenutzten Immobilie – Steuerlich kein Einkommen – unterhaltsrechtlich schon?

Der Wohnvorteil eines Unterhaltspflichtigen ist unterhaltsrechtlich dem Einkommen hinzuzurechnen und nicht lediglich im Rahmen der vom Selbstbehalt umfassten Wohnkosten zu berücksichtigen.[7] In die Bemessung des Wohnvorteils können neben der angemessenen Wohnfläche auch Pkw-Stellplätze in einer Tiefgarage und weitere Nutzflächen einbezogen werden. Bei der Inanspruchnahme auf...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / IV. Neuregelung zur Auskunftsverpflichtung des Unterhaltspflichtigen zur Ermittlung der Jahreseinkommensgrenze von 100.000,00 EUR

Mit der 100.000-Euro-Grenze für die Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen im SGB XII wird nunmehr auch im Hinblick auf alle in Anspruch genommenen SGB XII-Leistungen, die bisher geltende Regelung zur Auskunftsverpflichtung für alle Fälle des SGB XII wirksam. Um nicht in jedem Einzelfall prüfen zu müssen, ob das Einkommen des an sich Unterhaltspflichtigen die 100.000-Euro-...mehr

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AGS 06/2020, Gegenstandswer... / 2 Aus den Gründen

… bb) Die Vergütung bemisst sich nach einem Gegenstandswert von bis zu 350.000,00 EUR. Der Gegenstandswert bestimmt sich gem. § 23 Abs. 1 S. 3 RVG nach den Vorschriften des FamGKG, da der Gegenstand der Tätigkeit auch Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein könnte. Er setzt sich gem. § 22 Abs. 1 RVG aus den Werten der Einzelgegenstände wie folgt zusammen: Der Wert der Üb...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / VI. Handlungsempfehlungen: Abänderungsanträge stellen

Die neue Vorschrift des § 94 Abs. 1a SGB XII hindert die Anrechnung von Unterhaltsansprüchen bei einem Leistungsbezug aller SGB XII-Leistungen bei einem Gesamteinkommen im Sinne des § 16 SGB IV bis zu 100.000 EUR. Die Rechtsprechung hat darüber schon bisher entschieden, dass zwar die Anrechnung von Unterhaltsansprüchen gehindert sein kann, aber die sozialhilferechtliche Berüc...mehr

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FF 06/2020, Internationaler Familienrechtstag in Berlin vom 14.–15.2.2020

Der Zweite Internationale Familienrechtstag der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht fand vom 14.–15.2.2020 in Berlin statt und war mit fast 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine gut besuchte und gelungene Veranstaltung. Die Vorträge der renommierten Referent(inn)en stießen auf großes Interesse und regten das Publikum zu lebhaften Diskussionen an. Ging es vor zwei Jahren noc...mehr

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FF 06/2020, Trennungsunterh... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten über die Zahlung von Trennungsunterhalt ab Dezember 2018. [2] Die Antragstellerin besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit, während der Antragsgegner britischer Staatsbürger ist. Beide haben einen indischen kulturellen Hintergrund. Am 23.8.2017 schlossen sie die Ehe, die von ihren Eltern arrangiert worden war. Spätestens seit einer Auss...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / III. Elternunterhalt bei Überschreiten der 100.000 Euro-Grenze

Das Unterhaltsrecht gewinnt wieder an Bedeutung, wenn durch die steuerrechtliche Freigrenzenberechnung die 100.000-Euro-Grenze "gerissen wird". Dann ist nach den bisherigen unterhaltsrechtlichen Regeln der Unterhalt auszurechnen. Der unterhaltsrechtlich errechnete Elternunterhalt ist dann Einkommen des Elternteils i.S.d. § 82 SGB XII. Rechtsfolge oberhalb der neueingeführten ...mehr

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ZErb 06/2020, Lernerfolgskontrolle zur Fortbildung im Selbststudium gem. § 15 Abs. 4 FAO

Hinweis Nach § 15 Abs. 4 FAO können seit dem 1.1.2015 im Rahmen der Fachanwaltsfortbildung bis zu 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Eine Fortbildung im Sinne dieses Selbststudiums ist durch Bescheinigungen und Lernkontrollen gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. Die folgende Lernerfolgskontrolle be...mehr

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FF 06/2020, Trennungsunterh... / 2 Anmerkung

Der Rechtsstreit geht um Trennungsunterhalt zwischen einer deutschen und einem britischen Staatsangehörigen. Beide haben einen indischen kulturellen Hintergrund. Die Eheschließung vom 23.8.2017 wurde von den Eltern arrangiert. Abgesehen von kurzfristigen Besuchen haben die Eheleute nie zusammengelebt. Sie hatten auch keine sexuelle Beziehung. Seit der Eheschließung lebt der ...mehr

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FF 06/2020, Die Rechtsprech... / 9. Die Eherechtsreform und ihre Konsequenzen

Vom Verschuldens- zum Zerrüttungsprinzip – eine säkulare Wende in der Familienrechtspolitik, die der Gesetzgeber trotz aller Widerstände mit dem 1. Eherechtsreformgesetz vom 14.6.1976, in Kraft seit 1.7.1977,[49] tatsächlich vollzogen hatte. Das deswegen sowohl im Rahmen von Vorlageverfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG als auch im Rahmen diverser Verfassungsbeschwerden angerufen...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / 2. Ändert sich etwas beim Schenkungsrückforderungsanspruch?

Grundsätzlich ist auch ein bestehender Schenkungsrückforderungsanspruch sozialhilferechtlich einzusetzen. Streitig ist lediglich, ob als Einkommen oder als Vermögen.[30] Nach § 529 Abs. 2 BGB hat der Beschenkte die Möglichkeit, die Herausgabe des Geschenkes zu verweigern, wenn dadurch sein eigener angemessener Unterhalt gefährdet wird. Hierzu reicht es aus, wenn die begründet...mehr

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ZErb 06/2020, Nachlasspfleg... / 1 Gründe

I. Das Amtsgericht hat mit Beschluss vom 14. Juni 2018 gemäß § 1961 BGB Nachlasspflegschaft für die unbekannten Erben angeordnet und den Beteiligten zu 1. zum Nachlasspfleger bestellt. Es hat festgestellt, dass der Nachlasspfleger das Amt berufsmäßig ausübt. Mit Antrag vom 14. Mai 2019 hat der Beteiligte zu 1. für den Zeitraum vom 14. Juni 2018 bis 14. Mai 2019 eine Vergütung...mehr

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Adoptionsrecht / 3.1.1 Erbschaftsteuerliche und erbrechtliche Gründe

In der Praxis hat die Erwachsenenadoption meist erbschaftsteuerliche Gründe; es handelt sich um ein vielfach empfohlenes Instrument der Nachlassplanung.[1] Weitere Gründe sind die Reduzierung unerwünschter Pflichtteilsansprüche, die Schaffung eines "Abkömmlings", wenn in einem Testament oder Erbvertrag ein solcher, z. B. als Nacherbe, bestimmt wurde und keine Einschränkung a...mehr

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Adoptionsrecht / 2.1.2 Entstehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses

Dem Anspruch der Adoption geht regelmäßig eine Probezeit (§ 1744 BGB) voraus. Der Annehmende muss das Kind angemessene Zeit in Pflege gehabt haben.[1] Das Entstehen des Eltern-Kind-Verhältnisses erfordert, dass ein entsprechender Altersunterschied besteht.[2] Deshalb ist die Adoption einer gleichaltrigen Person unzulässig. Umgekehrt sind auch Enkeladoptionen nicht zugelassen...mehr

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Adoptionsrecht / 2.3.2 Rechtsfolgen

Mit Wirksamkeit des Annahmebeschlusses erwirbt das Kind die rechtliche Stellung eines Kindes des Annehmenden (§ 1754 Abs. 2 BGB). Bei einer Annahme durch Ehegatten wird das Kind gemeinschaftliches Kind dieser Ehegatten (§ 1754 Abs. 1 BGB). Das Kind wird auch mit den Verwandten des Annehmenden verwandt. Die Mutter des Annehmenden wird Großmutter des Kindes, seine Schwester wi...mehr

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FF 05/2020, Die Rechtsprech... / 3. Vor und außerhalb der Ehe: Nichteheliche Kinder

Nach Art. 6 Abs. 5 GG sind und waren "unehelichen Kindern" durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern. Bereits in seinem Beschl. v. 23.10.1958 hatte das BVerfG deutlich gemacht, dass diese Verfassungsbestimmung einen bindenden Auftrag an den Gesetzgeb...mehr

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ZErb 05/2020, Elternunterha... / 4. Die Gesamteinkommensgrenze und Geschwisterkinder

Wenn Geschwisterkinder unterschiedlich hohe Einkünfte haben, so war nach altem Recht eine Berechnung vorzunehmen, bei der der ungedeckte Bedarf des Elternteils im Verhältnis der Leistungsfähigkeit der Kinder aufgeteilt wurde. Durch die neue 100.000 EUR-Jahreseinkommensgrenze muss nun eine weitere Berechnung erfolgen. Nunmehr muss für Kinder bis zur 100.000 EUR-Grenze eine Unt...mehr

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ZErb 05/2020, Elternunterha... / I. Die Änderungen im Sozialhilferecht (SGB XII)

Die eigentliche Veränderung im Elternunterhalt hat im Sozialhilferecht (SGB XII) und im neuen Eingliederungshilferecht (SGB IX) stattgefunden, und zwar im Wesentlichen beim zu berücksichtigenden Einkommen der Eltern aus Elternunterhalt und beim Rückgriff des Sozialhilfeträgers hierauf. Das lässt sich am besten am Bild des sozialhilferechtlichen Regress-Dreiecks nachvollziehen...mehr

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FF 05/2020, Nebengüterrecht... / I. Zuständigkeit des Familiengerichts nach § 266 FamFG

Abgabe von Willenserklärungen: Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden handelte es sich bei der Klage eines Vaters gegen seine Kinder auf Zustimmung zur Löschung von im Grundbuch eingetragenen Reallasten, welche die Zahlung von Unterhalt betrafen, um eine Unterhaltssache im Sinne des § 231 Abs. 1 Nr. 1 FamFG.[4] Die Entscheidung gründet auch, aber nicht nur au...mehr

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AGKompakt 05/2020, Mehrfach... / b) Außergerichtliche Vertretung/Vereinfachtes Unterhaltsverfahren/Hauptsacheverfahren

Vereinfachtes Unterhaltsverfahren Ein weiterer Fall kann in Familiensachen bei einem vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger und anschließendem Unterhaltsverfahren vorkommen. Hier ist einerseits der Anrechnungsvorgang nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV (Übergang außergerichtliche Vertretung zum vereinfachten Verfahren) und andererseits der Anrechnungsvorgang nach Anm....mehr