Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / IV. Die Berechnung der Anwaltsgebühren im Scheidungsverbund

Rz. 67 Zum Ehescheidungsverfahren (Hauptsache) können sonstige Familiensachen in den so genannten Scheidungsverbund mit einbezogen werden. Dies ergibt sich aus § 137 Abs. 1 S. 1 FamFG. Diese anderen Familiensachen werden damit zu Folgesachen, über die zusammen mit dem Scheidungsantrag durch einen einheitlichen Beschluss entschieden wird (§ 142 Abs. 1 FamFG). Es handelt sich ...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / III. Die Berechnung der Anwaltsgebühren in selbstständigen Familiensachen

Rz. 64 Selbstständige Familiensachen sind diejenigen, die nicht Folgesachen im Scheidungsverbund sind (§ 137 FamFG). Da über die Ehesache und die anhängigen Folgesachen im Verbund nach § 137 Abs. 1 FamFG zusammen verhandelt und entschieden wird, können selbstständige Familiensachen nur vor Anhängigkeit der Ehesache (Scheidung) oder nach Ausspruch der Scheidung durch das Fami...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / E. Anwaltsgebühren bei einstweiligen Anordnungen

Rz. 87 Durch eine einstweilige Anordnung kann das Gericht eine vorläufige Maßnahme treffen, wenn ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden besteht und die Maßnahme gerechtfertigt ist (§§ 49 ff., 119 Abs. 1 FamFG). Zuständig ist grundsätzlich das Gericht, das für die Hauptsache im ersten Rechtszug zuständig wäre (§ 50 FamFG). Es ist nicht Voraussetzung, dass ein...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / F. Zusammenstellung häufig gebrauchter Wertvorschriften

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / d) Die Abänderung von Unterhaltstiteln bei Änderung maßgeblicher Umstände (§§ 238 ff. FamFG)

Rz. 112 In Unterhaltstiteln (Festsetzungsbeschluss, vollstreckbare notarielle Urkunde, Vergleich) sind die nach den §§ 1612b und 1612 c BGB anzurechnenden Leistungen dem Betrage nach festzusetzen. Es handelt sich bei diesen Leistungen z. B. um das auf das Kind entfallende Kindergeld. Die Höhe der Kindergeldzahlung kann sich nun verändern. In solchen Fällen kann ausnahmsweise ...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / IV. Prüfungsschema zur Ermittlung des Gegenstandswertes (§ 23 RVG)

Rz. 28 Zur Lösung einer Aufgabe aus dem Kostenrecht ist es in der überwiegenden Zahl der Fälle notwendig, zur Berechnung der Wertgebühren mit der Ermittlung des Wertes zu beginnen, sei es der Gegenstandswert für die Anwaltsgebühren, der Streitwert für die Gerichtsgebühren oder der Geschäftswert für die Notargebühren. Es wurde schon darauf hingewiesen, dass dies nicht für die...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / A. Vorbemerkungen

Rz. 1 → Dazu Aufgaben Gruppe 23 Die Verfahren in Familiensachen – das sind in diesem Kapitel im Wesentlichen Ehe-, Kindschafts-, Abstammungs- und Unterhaltssachen – wurden im Jahr 2009 zu einem einheitlichen Familienverfahrensrecht zusammengefasst durch das "Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" vom 17....mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / F. Anwaltsgebühren in Abstammungssachen und Unterhaltssachen von Kindern

Rz. 91 → Dazu Aufgaben Gruppe 24 Im zweiten Buch des FamFG werden neben anderen Verfahren in Familiensachen (siehe dazu Rdn 1 ff.) auch das Verfahren in Abstammungssachen und das Verfahren über den Unterhalt geregelt, wobei die vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger von besonderer praktischer Bedeutung sind. I. Die Gebühren in Abstammungssachen Rz. 92 In § 16...mehr

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Aufgabenteil / 6. Berechnung des Gegenstandswertes (→ § 3 Rdn 1 ff.)

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Aufgabenteil / 23. Gebühren in Ehe- und anderen Familiensachen (→ § 11 Rdn 1 ff.)

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / 1. Gebühren bei gerichtlichen Scheidungsfolgenvereinbarungen

Rz. 75 Wird für anhängige Folgesachen ein Scheidungsfolgenvergleich gerichtlich protokolliert, so ist die Berechnung der Anwaltsgebühren ganz einfach: Zusätzlich zu den entstandenen Gebühren für die Durchführung des Verfahrens (Verfahrensgebühr, Terminsgebühr) erhält der RA eine 1,0 Einigungsgebühr (Nrn. 1000, 1003 VV RVG). Beispiel: Die Eheleute Dingskirchen haben die Scheid...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / I. Zwangsvollstreckung in Familienstreitsachen

Rz. 120 In § 120 Abs. 1 FamFG wird bestimmt, dass in Ehesachen und Familienstreitsachen anstelle der Vorschriften über die Vollstreckung des ersten Buches des FamFG die Vorschriften über die Zwangsvollstreckung nach dem achten Buch der ZPO (§§ 704 ff. ZPO) gelten. Rz. 121 Nach § 120 Abs. 2 FamFG sind Endentscheidungen in Ehesachen und Familienstreitsachen mit ihrem Wirksamwer...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / XII. Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen (§ 9 ZPO, § 51 FamGKG, § 42 GKG)

Rz. 95 Hinweis: Bei der Bewertung wiederkehrender Leistungen gibt es Unterschiede, je nachdem, ob die Bewertungsvorschriften für den Zuständigkeitsstreitwert oder für den Gebührenstreitwert heranzuziehen sind. Es ist daher bei wiederkehrenden Leistungen notwendig, die Streitwertarten streng auseinander zu halten. Rz. 96 Wiederkehrende Leistungen sind solche, die sich aus dems...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / II. Verschiedene Angelegenheiten (§ 17 RVG)

Rz. 151 Den Gegensatz zu § 16 RVG regelt § 17 RVG in einer vollständigen Aufzählung die Fälle, in denen verschiedene Angelegenheiten bestehen. Selbst wenn der RA nur einen Auftrag erhalten hat, liegen bei diesen Sachverhalten also verschiedene Angelegenheiten vor, in denen die Gebühren jeweils getrennt berechnet werden. Im Wesentlichen handelt es sich bei den folgenden in § ...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / V. Erhöhung für mehrere Auftraggeber

Rz. 77 Wird der RA in einer Zwangsvollstreckungsangelegenheit für mehrere Auftraggeber tätig, so ist gemäß § 7 RVG i. V. m. Nr. 1008 VV RVG für jeden weiteren Auftraggeber die 0,3 Verfahrensgebühr (Nr. 3309 VV RVG) um 0,3 zu erhöhen (siehe auch § 2 Rdn 32 ff.). Die maximale Erhöhung beträgt immer 2,0, sodass die Vollstreckungsgebühr höchstens 2,3 betragen kann. Denken Sie da...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / I. Dieselbe Angelegenheit (§ 16 RVG)

Rz. 150 Nach § 15 Abs. 2 RVG darf der RA in derselben Angelegenheit die Gebühren nur einmal fordern. Da der Begriff der Angelegenheit in § 15 RVG nicht definiert ist, klärt § 16 RVG, welche bestimmten Tätigkeiten zu einer Angelegenheit gehören sollen. Im Wesentlichen handelt es sich gemäß § 16 RVG in folgenden Fällen um nur eine, also dieselbe Angelegenheit:mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / G. Verfahrenskostenhilfe

Rz. 115 In Familiensachen können die Beteiligten Verfahrenskostenhilfe erhalten. Gemäß § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG handelt es sich hierbei um die Prozesskostenhilfe nach den §§ 114 ff. ZPO, nur dass nach § 113 Abs. 5 Ziff. 1 FamFG das Wort "Verfahren" an die Stelle des Wortes "Prozess" tritt. Zur Prozesskostenhilfe siehe § 9 des Buches; Sie können die Erläuterungen zur Prozessko...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / I. Die Gebühren in Abstammungssachen

Rz. 92 In § 169 FamFG ist definiert, welche Rechtsstreitigkeiten zu den Abstammungssachen gehören. Als Abstammungssachen gelten demnach folgende Verfahren:mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / III. Der Gegenstandswert in der Zwangsvollstreckung

Rz. 18 Zur Ermittlung des Gegenstandswertes in der Zwangsvollstreckung ist es nicht möglich, nach § 23 Abs. 1 RVG die für die Gerichtskosten geltenden Wertvorschriften heranzuziehen, da es solche Wertvorschriften hierfür nicht gibt. In gerichtlichen Verfahren der Zwangsvollstreckung sieht das GKG nämlich in den Nummern 2110 – 2113 und 2118 des Kostenverzeichnisses Festgebühr...mehr

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§ 12 Die Grundlagen des GKG... / E. Wichtige Kostenvorschriften aus GKG, FamGKG und GvKostG

Rz. 7 An dieser Stelle soll eine Auswahl der für Sie bedeutsamsten Gebührenvorschriften des GKG, des FamGKG und des GvKostG aufgezeigt werden.mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / B. Besonderheiten bei der Berechnung der Rahmengebühren

Rz. 8 Die oben (siehe § 2 Rdn 108 ff.) dargestellten Grundlagen der Berechnung von Rahmengebühren gelten selbstverständlich auch für die Gebühren in Strafsachen. Nach § 14 RVG bestimmt der RA die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit sowie der Verm...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / XIX. Nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten (§ 48 Abs. 2 GKG, § 43 FamGKG)

Rz. 114 Nichtvermögensrechtliche Ansprüche haben eigentlich keinen messbaren Wert. Eine Bewertung dieser Streitigkeiten muss auch nur zum Zweck der Gebührenberechnung und nur teilweise zur Klärung der Zuständigkeitsfrage vorgenommen werden. Nichtvermögensrechtliche Ansprüche sind solche Ansprüche, die sich nicht in Geld ausdrücken oder in einen Geldwert umsetzen lassen, weil ...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / I. Allgemeine Wertvorschriften des FamGKG

Rz. 17 Das FamGKG enthält in den §§ 33 bis 42 allgemeine Wertvorschriften. Diese entsprechen weitgehend den allgemeinen Wertvorschriften der §§ 39, 40, 43, 44, 45 und 47 des GKG. Deshalb wird hierzu auch auf die Ausführungen in § 3 Rdn 31 ff. dieses Buches verwiesen. Wichtige Wertvorschriften des FamGKG stellen sich zu einer kurzen Übersicht zusammengefasst wie folgt dar:mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / D. Die Vergütung für die Beratungshilfe (§ 44 RVG, Nrn. 2500 ff. VV RVG)

Rz. 39 → Dazu Aufgaben Gruppe 18 Dem RA steht gegenüber dem Rechtsuchenden, den er berät, gemäß Nr. 2500 VV RVG eine Beratungshilfegebühr von 15,00 EUR zu, die er nach dessen wirtschaftlichen Verhältnissen ermäßigen oder erlassen kann. Diese Schutzgebühr von 15,00 EUR erhält der RA ohne zusätzliche Auslagen und Umsatzsteuer, da dies in der Anmerkung zu Nr. 2500 VV RVG ausdrüc...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / 2. Rentenansprüche aus unerlaubten Handlungen und vertragliche Renten (§ 9 ZPO)

Rz. 101 Hinweis: Bis Juli 2013 waren Rentenansprüche aus unerlaubten Handlungen (Tötung oder Verletzung eines Menschen) in § 42 Abs. 1 S. 1 GKG geregelt. Diese Vorschrift wurde aufgehoben, sodass jetzt für diese Ansprüche § 9 ZPO heranzuziehen ist. Rz. 102 Der Gebührenstreitwert für als Schadenersatz geforderter Geldrenten wegen Tötung oder Verletzung eines Menschen ist nach ...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / II. Wahlverteidigergebühren für den Pflichtverteidiger

Rz. 62 Wenn die Verteidigung des Angeklagten im Sinne des § 140 StPO oder des § 68 JGG eine notwendige ist, dann wird ihm ein Pflichtverteidiger beigeordnet. Dies geschieht ohne eine Prüfung, ob der Angeklagte zahlungsfähig ist oder nicht, da der Zweck der Beiordnung im Strafprozess ein anderer ist als im Zivilprozess. Im Zivilprozess erhält die "arme" Partei einen RA zur Ge...mehr

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Aufgabenteil / 20. Gebühren in der Zwangsvollstreckung (→ § 8 Rdn 2 ff.)

Aufgabenteil Gruppe 20 Hinweis: Alle Aufträge zur Zwangsvollstreckung werden mit der Post versandt, falls in einzelnen Aufgaben nicht anders angegeben.mehr

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Aufgabenteil / 22. Gebühren in Strafsachen und Bußgeldsachen (→ § 10 Rdn 1 ff.)

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 3. Die Reisekosten (Nrn. 7003 bis 7006 VV RVG)

Rz. 208 Reisekosten werden dem RA nur ersetzt, wenn er bei einer Geschäftsreise den Ort, in dem seine Kanzlei oder seine Wohnung liegt, verlassen hat (Vorbemerkung 7 Abs. 2 VV RVG). Für Geschäfte an seinem Wohnort oder am Ort, in dem seine Kanzlei liegt, darf der RA Reisekosten nicht berechnen. Auch der Weg von der Kanzlei zu dem am selben Ort liegenden Gericht lässt keinen ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Begriff des Konsignationslagers

Rz. 1 Ein Konsignationslager ist ein Warenlager, das ein Unternehmer bei einem Abnehmer unterhält und aus dem der Abnehmer bei Bedarf Waren entnehmen kann. Bei einem Konsignationslager bleibt der Lieferer (Konsignant) zivilrechtlicher Eigentümer der im Lager befindlichen Ware. Erst wenn der Abnehmer (Konsignatar) die Ware entnimmt, geht das Eigentum an dieser vom Konsignante...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 6): Liebhab... / 2. Zur vGA der Höhe nach

Verzicht auf Vereinbarung eines Aufwendungsersatzanspruchs: Unterhält eine Kapitalgesellschaft im Interesse eines oder mehrerer Gesellschafter ein Wirtschaftsgut und entstehen ihr aus diesem Anlass Verluste, ohne dass sich der oder die Gesellschafter zu einem Verlustausgleich zzgl. der Zahlung eines angemessenen Gewinnaufschlags verpflichtet hat/haben, so ist in dem Verzicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mitbenutzungsrecht (WEMoG)

Begriff Jeder Wohnungseigentümer ist gemäß § 16 Abs. 1 Satz 3 WEG zum Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums nach Maßgabe von § 14 WEG berechtigt. Der Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums vollzieht sich durch Mitbesitz und Mitbenutzung. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche Regelungen finden sich in § 14 WEG und 16 Abs. 1 Satz 2 WEG. Jeder Wohnung...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 2.4 Steuerliche Behandlung der Realgemeinden

Rz. 41 Realgemeinden i. S. d. § 3 Abs. 2 sind von der Körperschaftsteuer befreit, wenn sie weder einen Gewerbebetrieb, der über den Rahmen eines Nebenbetriebs hinausgeht, unterhalten noch einen solchen Gewerbebetrieb verpachtet haben. Unterhält oder verpachtet eine Realgemeinde einen Gewerbebetrieb, der über den Rahmen eines Nebenbetriebs hinausgeht, ist sie partiell — aber ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 2.4.2 Einkommensermittlung, Steuersätze, Veranlagung

Rz. 44 Die Einkünfte der in vollem Umfang von der Körperschaftsteuer freigestellten Realgemeinden werden im Wege der gesonderten Feststellung nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 AO den beteiligten Mitgliedern zugerechnet und sind von ihnen zu versteuern. Dasselbe gilt für etwaige Steuerabzugsbeträge, die auf von der Realgemeinde erzielte Einnahmen entfallen. Unterhält die Realgemeinde je...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.2 Offenbar unbilliges Ergebnis

Rz. 12 Unbillig ist das Zerlegungsergebnis, wenn es bei objektiver Beurteilung ungerecht bzw. unsachlich ist, wobei sich die Ungerechtigkeit bzw. Unsachlichkeit gerade aus der Anwendung der Zerlegungsmaßstäbe nach den §§ 29, 31 GewStG ergeben muss. Zu bejahen ist dies dann, wenn diese Maßstäbe nicht dem Verhältnis der den einzelnen Gemeinden durch die Betriebsstätten des Unt...mehr

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FF 01/2022, Rechtsprechung ... / Unterhalt

OLG Bremen, Beschl. v. 19.10.2021 – 4 UF 59/21 1. Die Eltern schulden ihrem Kind Unterhalt für eine Berufsausbildung, die der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten Neigungen des Kindes am besten entspricht und sich dabei in den Grenzen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hält. 2. In den Fällen, in denen nach einem Realschulabschluss zu...mehr

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FoVo 01/2022, Nichtgewährung von Unterhalt

Leitsatz Wenn der Schuldner keinen Unterhalt gewährt, kann er auch keinen erhöhten Pfändungsfreibetrag für gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen für sich beanspruchen. AG Prenzlau, Beschl. v. 23.12.2019 – 6 M 2803/19 1 I. Die Entscheidung Schuldner zahlt keinen Unterhalt Dem Antrag der Gläubigerpartei auf Abänderung des unpfändbaren Einkommensteils des Schuldners war zu entsp...mehr

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FF 01/2022, Updates zum Vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger

Einführung Der Verfasser hat in den Jahren 2002 und 2009 Ausführungen zum Vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger (VV) gemacht.[1] Seitdem sind weitere 12 Jahre vergangen, sodass es nunmehr notwendig ist, die zu diesem Thema ergangene Rechtsprechung erneut auszuwerten. Dieses Vorhaben erfolgt auch im Hinblick darauf, dass das VV zwischenzeitlich einer Gesetz...mehr

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FoVo 01/2022, Nichtgewährun... / 1 I. Die Entscheidung

Schuldner zahlt keinen Unterhalt Dem Antrag der Gläubigerpartei auf Abänderung des unpfändbaren Einkommensteils des Schuldners war zu entsprechen. Von der Gläubigerpartei wurde durch Vorlage der Vermögensauskunft des Schuldners vom 4.11.2019 glaubhaft gemacht, dass der Schuldner zwar den Kindern J und D zum Unterhalt verpflichtet ist, jedoch keinen Unterhalt zahlt. Nichtberücks...mehr

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FoVo 01/2022, Nichtgewährun... / Leitsatz

Wenn der Schuldner keinen Unterhalt gewährt, kann er auch keinen erhöhten Pfändungsfreibetrag für gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen für sich beanspruchen. AG Prenzlau, Beschl. v. 23.12.2019 – 6 M 2803/19mehr

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FoVo 01/2022, Nichtgewährun... / 2 Der Praxistipp

Hier gilt § 850c Abs. 2 und nicht Abs. 6 ZPO "Gewährt" der Schuldner aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung seinem Ehegatten, einem früheren Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem früheren Lebenspartner, einem Verwandten – insbesondere seinen Kindern – oder nach den §§ 1615l und 1615n BGB einem Elternteil Unterhalt, so erhöht sich der Pfändungsfreibetrag nach § 850c Abs. 1...mehr

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FF 01/2022, Keine gesteiger... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Das antragstellende Land macht als Träger der Unterhaltsvorschusskasse Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht für den Zeitraum von Juni 2016 bis einschließlich Dezember 2017 gegen den Antragsgegner geltend. [2] Der Antragsgegner ist der Vater der im August 2010 geborenen M., die aus seiner inzwischen geschiedenen Ehe mit der Kindesmutter hervorgegangen ist, s...mehr

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FF 01/2022, Updates zum Ver... / 1. Antrag

Nach wie vor erfolgt die Einleitung des VV nach den §§ 249 ff. FamFG nur durch einen Antrag. Die Antragstellung erfolgt mittels eines Antragsformulars, das Herrmann [10] ihrem Aufsatz nebst dem dazu gehörenden Merkblatt[11] beigefügt hat. Ein Vordruckzwang besteht nicht mehr.[12] An die Stelle des strengen Einwendungsformulars tritt nunmehr das fakultativ zu verwendende Daten...mehr

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FF 07+08/2022, Erstausbildu... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragsteller sind die Söhne des Antragsgegners. Beide Kinder verfügen über kein eigenes Einkommen und kein Vermögen. Sie leben im Haushalt ihrer Mutter. Diese erhält das staatliche Kindergeld. [2] Im vorliegenden Verfahren verlangten sie mit Antragsschrift vom 19.4.2021 Kindesunterhalt in Höhe des jeweiligen gesetzlichen Mindestunterhalts der jeweiligen Al...mehr

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FF 01/2022, Updates zum Ver... / 3. Erstmalige Unterhaltsfestsetzung

Die Vorschrift des § 249 Abs. 2 FamFG setzt die Erstfestsetzung voraus. Der maßgebende Zeitpunkt hierfür ist die Zustellung des Festsetzungsantrages im VV. Hat vor diesem Zeitpunkt über den Unterhaltsanspruch des Kindes entweder ein Gericht entschieden oder ist ein gerichtliches Verfahren anhängig oder ist ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Schuldtitel errichtet worden, ...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / I. Vortrag zum ehebedingten Nachteil im Rahmen des § 1578b BGB

Von zentraler, in aller Regel streitentscheidender Bedeutung ist die sekundäre Darlegungslast für die Frage der Herabsetzung und zeitlichen Begrenzung des nachehelichen Unterhalts wegen Unbilligkeit nach § 1578b Abs. 1 u. 2 BGB. Nach § 1578b Abs. 1 S. 2, Abs. 2 S. 2 BGB ist dabei insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hinblick auf die Möglichke...mehr

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AGS 01/2022, Berechnung der... / II. Fällige Beträge nur bis Einreichung des Stufenantrags

Bei der nach § 51 Abs. 1 und 2 FamGKG vorzunehmenden Festsetzung des Verfahrenswerts ist zunächst die Bestimmung des Rückstandszeitraums streitentscheidend. Dabei kommt es nicht auf den Zeitpunkt des Eingangs des bezifferten Leistungsantrags an, sondern auf den Zeitpunkt des Eingangs des Stufenantrags. Nur die bis zu diesem Zeitpunkt fällig gewordenen, später bezifferten Unt...mehr

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AGS 01/2022, Berechnung der... / I. Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte am 26.7.2017 einen Stufenantrag auf Auskunft und Zahlung von Unterhalt eingereicht, mit dem sie Unterhalt für die Zeit ab Juli 2017 geltend gemacht hat, allerdings für Juli und August 2017 abzgl. bereits gezahlter 550,00 EUR. Am 24.7.2019 ist der Leistungsantrag im Umfang der ursprünglichen Erwartung mit 580,00 EUR monatlich beziffert worden. Das Fa...mehr

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FF 01/2022, Updates zum Ver... / 4. Eltern-Kind-Verhältnis

Die Vorschrift des § 249 Abs. 1 FamFG setzt ferner ein Eltern-Kind-Verhältnis voraus. Hieran fehlt es, wenn der in Anspruch genommene Elternteil bereits seine Vaterschaft angefochten hat. Anders ist es hingegen, wenn der auf Unterhalt in Anspruch genommene Elternteil nur behauptet, nicht der biologische Vater des Kindes zu sein. Solange aufgrund einer Anfechtung nicht rechts...mehr

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FF 01/2022, Rechtsprechungs... / VIII. Anpassungen nach Rechtskraft (§§ 32 ff. VersAusglG)

Nach bisher überwiegender Auffassung in der Literatur kann gleichzeitig ein Verfahren auf Anpassung wegen Unterhalt gem. §§ 33, 34 VersAusglG, und ein Abänderungsverfahren zum Unterhalt gem. §§ 238, 239 FamFG, anhängig gemacht werden. In diesen Fällen ist im Hinblick auf die Vorgreiflichkeit nach § 148 ZPO das Abänderungsverfahren auszusetzen. Dem tritt das Kammergericht ent...mehr