Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 6 Durch DBA steuerfrei gestellte ausländische Einkünfte bei Organgesellschaften (§ 32b Abs. 1a EStG)

Rz. 66 Durch G. v. 24.3.1999[1] ist in § 32b Abs. 1a EStG mit Wirkung ab Vz 1999 eine besondere Regelung für den Fall eingeführt worden, dass die nach DBA steuerfreien Einkünfte von einer Organgesellschaft bezogen werden.[2] Nach § 32b Abs. 1 EStG greift der Progressionsvorbehalt ein, wenn ein unbeschränkt oder beschr. Stpfl. Einkünfte bezogen hat, die nach einem DBA steuerfr...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.5 Massegläubiger, Insolvenzgläubiger, nachrangige Gläubiger

Nach dem Insolvenzrecht gibt es Massegläubiger[1], Insolvenzgläubiger[2] und nachrangige Gläubiger.[3] Die Entstehung der Forderungen wird anhand der folgenden Zeitschiene verdeutlicht: Vor Eröffnung des Verfahrens entstandene Verbindlichkeiten, die das Schuldnerunternehmen begründet hatte, gelten als Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO. Vor Eröffnung des Verfahrens entstanden...mehr

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Beteiligung an anderen Körp... / 3.1 Grundsatz der Steuerbefreiung

Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an anderen Körperschaften, deren Leistungen beim Empfänger bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens nach § 8b Abs. 1 KStG nicht angesetzt werden, bleiben ebenfalls steuerfrei. Die Befreiung für Veräußerungsgewinne findet auch auf die Veräußerung von Organbeteiligungen Anwendung. Die Steuerbefreiung gilt daneben auch für Liqui...mehr

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FF 03/2022, Rechtsprechung ... / Unterhalt

BGH, Beschl. v. 15.12.2021 – XII ZB 557/20 a) Steuerliche Abschreibungen für die Abnutzung von Gebäuden berühren das unterhaltsrechtlich maßgebende Einkommen nicht (Bestätigung des Senatsurt. v. 1.12.2004 – XII ZR 75/02, FamRZ 2005, 1159). b) Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, die mittels kreditfinanzierter Immobilien erzielt werden, ist bis zur erzielten Miete nic...mehr

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FF 03/2022, Anpassung des Versorgungsausgleichs wegen Unterhalt

Einführung Die Entscheidung zum Versorgungsausgleich (Wertausgleich bei der Scheidung; im Folgenden: VA) kann sich vorübergehend für beide Ehegatten sehr ungünstig auswirken, wenn nämlich der insgesamt ausgleichspflichtige Ehegatte vor dem anderen eine Versorgung wegen Alters oder Invalidität bezieht, diesem aber zugleich noch unterhaltspflichtig ist. Er kann dann in aller Re...mehr

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FF 03/2022, Anpassung des V... / 2. Vereinbarungen zur Höhe des Unterhalts

Unterhaltsvereinbarungen werden nicht selten schon im Vorfeld der erwarteten Entscheidung über die Aussetzung der Kürzung getroffen. Davon muss auch nicht abgeraten werden, jedoch sind zwei Punkte wichtig: Zum einen ist der zu zahlende Unterhalt weder mit der zu erwartenden Aussetzung der Kürzung noch mit dem Unterhalt gleichzusetzen, welcher sich ohne die Kürzung durch den V...mehr

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FF 03/2022, Anpassung des V... / 1. Unterhaltsverzicht/Unterhaltsabfindung

Verzichtet die ausgleichsberechtigte Person auf Unterhalt, scheidet eine Aussetzung der Kürzung des Versorgungsausgleichs aus. Probleme bereiten Unterhaltsabfindungen. Sie führen dazu, dass zwar kein laufender Unterhalt gezahlt werden muss. Die Unterhaltsbelastung wird aber nur in die Verpflichtung zu einer sonstigen (Einmal-)Leistung transformiert. Insbesondere bei Gesamtab...mehr

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FF 03/2022, Anpassung des V... / a) Unterhaltsanspruch ohne die Kürzung

Für die Berechnung des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs, der sich ohne die Kürzung ergeben würde, ist wichtig zu wissen, dass das Ergebnis ein rein fiktives ist. Das wird durch zwei Gründe bedingt: Beträgt die Kürzung beispielsweise 600 EUR, ergibt sich aber ohne die Kürzung rechnerisch nur ein Unterhaltsanspruch von 400 EUR, wird die Kürzung nur in Höhe von 400 EUR ausgesetz...mehr

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FF 03/2022, Anpassung des V... / III. Verhältnis zu den §§ 35, 36 VersAusglG

Gibt ein Ehegatte Anrechte aus einer bereits laufenden Primärversorgung wegen Invalidität oder einer besonderen Altersgrenze ab und erhält er im Gegenzug Anrechte aus einer Primärversorgung, deren Voraussetzungen (Invalidität/Altersgrenze) er (noch) nicht erfüllt, entsteht ein Härtefall, den erst der Hin-und-Her-Ausgleich des geltenden Rechts hervorgebracht hat. Die Regelung...mehr

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FF 03/2022, Anpassung des V... / Einführung

Die Entscheidung zum Versorgungsausgleich (Wertausgleich bei der Scheidung; im Folgenden: VA) kann sich vorübergehend für beide Ehegatten sehr ungünstig auswirken, wenn nämlich der insgesamt ausgleichspflichtige Ehegatte vor dem anderen eine Versorgung wegen Alters oder Invalidität bezieht, diesem aber zugleich noch unterhaltspflichtig ist. Er kann dann in aller Regel nur no...mehr

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FF 03/2022, Die Depression ... / II. Depression als Krankheit

Das weitere Vorgehen der jeweiligen anwaltlichen Vertreter hängt entscheidend davon ab, ob bei dem Unterhalt begehrenden Ehegatten eine Erkrankung[3] in Form einer Depression vorliegt oder nicht. Dazu muss zunächst auf einige medizinische Grundlagen und Begriffe eingegangen werden. 1. Grundsätze Bei einer Depression[4] handelt es sich um eine psychische Störung bzw. Erkrankung...mehr

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FF 03/2022, Handbuch Familienrecht

Gerhardt/v. Heintschel-Heinegg/Klein12. Aufl. 2021, 3437 Seiten, kartoniert, Luchterhand Verlag, 169 EUR Mit der 12. Auflage ist das bislang unter dem Titel eingeführte "Handbuch des Fachanwalts Familienrecht" geändert worden in "Handbuch Familienrecht". Der Autorenstamm hat sich ebenfalls teilweise verändert. Ausgeschieden sind Büte, Maier, Schwarzer und Strifler-Sapper; neu...mehr

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FF 03/2022, Anpassung des V... / V. Konsequenzen für Unterhaltsvereinbarungen

Vereinbarungen zwischen den Ehegatten über den Unterhalt in den Fällen der §§ 33, 34 VersAusglG sind sinnvoll; sie bedürfen aber einiger Sorgfalt. 1. Unterhaltsverzicht/Unterhaltsabfindung Verzichtet die ausgleichsberechtigte Person auf Unterhalt, scheidet eine Aussetzung der Kürzung des Versorgungsausgleichs aus. Probleme bereiten Unterhaltsabfindungen. Sie führen dazu, dass ...mehr

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FF 03/2022, Anpassung des V... / 3. Verhältnis zum Unterhaltsverfahren

Zum Unterhaltsverfahren, das ggf. parallel geführt wird, ist das Verfahren nach den §§ 33 f. VersAusglG zwangsläufig vorgreiflich, wenn auch nur im Hinblick auf die Höhe der Aussetzung, weil der gesetzliche Unterhaltsanspruch erst berechnet werden kann, wenn über die Höhe der Aussetzung rechtskräftig entschieden ist.[23] Finden beide Verfahren vor unterschiedlichen Gerichten...mehr

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FF 03/2022, Die Depression ... / a) Aktueller Zustand und Vorgeschichte

Der Ehemann wird in der Regel wissen, ob und wie häufig die Ehefrau in der Zeit des Zusammenlebens wegen Depressionen in ärztlicher Behandlung war. Hier können sich große Unterschiede ergeben je nachdem, ob "nur" gelegentlich der Hausarzt aufgesucht oder ob fachärztliche Behandlung in Anspruch genommen wurde. Besteht auch nur der geringste Zweifel an einer in der Vergangenhei...mehr

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AGS 03/2022, Die Angelegenh... / 3. Weitere Unwägbarkeiten

Gerade in Kombination mit dem Familienrecht stellt das Thema "andere Hilfemöglichkeiten" eine unliebsame Begleiterscheinung dar. Denn selbst gelangt man mit dem zuständigen Gericht zur selben Erkenntnis, was die Zahl der Berechtigungsscheine und damit die Zahl der potentiellen Abrechnungsmöglichkeiten angeht, bleibt "unklar", ob es diese Zahl an Genehmigungen für Berechtigun...mehr

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FF 03/2022, Anpassung des V... / I. Beispielsfälle

Beispielsfall 1 [3]: M und F sind noch nach dem alten Recht geschieden worden. Ihre Ehezeit hat vom 1.11.1981 bis zum 31.1.2001 gedauert. Der seinerzeit durchgeführte VA ist durch Totalrevision gem. § 51 VersAusglG mit Wirkung zum 1.4.2019 abgeändert worden. M hatte danach folgendes Anrecht: Die F ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.1 Unbeschränkte Steuerpflicht

Tz. 208 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Der BFH hat – da der Gesetzeszweck der Entnahme die Gewährleistung der Erfassung der stillen Reserven sei (s Tz 206) – uE den sog weiten Betriebsbegriff für maßgeblich erklärt (zB s Urt des BFH v 17.08.1972, BStBl II 1972, 903, und v 14.06.1988, BStBl II 1989, 187). Nach diesem Verständnis des Betriebsbegriffs bilden mehrere Betriebe eines S...mehr

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AGS 03/2022, Die Angelegenh... / 2. Arbeitshilfe

Naturgemäß wird die Frage der Zahl der Angelegenheiten seitens der Staatskasse sicherlich anders beurteilt als vom Rechtsanwalt. Beigefügt ist eine kleine Arbeitshilfe zur Anzahl der Angelegenheiten in familienrechtlichen Beratungshilfe-Mandaten.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Unmittelbarkeitsgrundsatzes

Rz. 21 [Autor/Stand] Eine Steuerbefreiung nach §§ 3, 4 GrStG kommt nur in Betracht, wenn der betreffende Grundbesitz unmittelbar für steuerbegünstigte Zwecke bzw. durch eine steuerbegünstigte Person genutzt wird. Anders als § 7 Satz 2 GrStG, der den frühestmöglichen Beginn einer Steuerbefreiung regelt, setzt § 7 Satz 1 GrStG voraus, dass der Grundbesitz dem erforderlichen Be...mehr

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Leistungsort bei Messen, Au... / 1 Problematik

Führt ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt eine sonstige Leistung aus, muss geprüft werden, wo sich der Ort der Leistung befindet. Die zutreffende umsatzsteuerrechtliche Beurteilung hängt davon ab, an wen die Leistung ausgeführt wird und was ihr wirtschaftlicher Gehalt ist. Wird eine sonstige Leistung an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgefüh...mehr

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FF 03/2022, Anpassung des V... / 4. Tenor

Grundsätzlich lautet der Tenor, dass die Kürzung der betroffenen Versorgung der ausgleichspflichtigen Person in der zuvor berechneten und bestimmten Höhe ausgesetzt wird. Bei einer gestaffelten Unterhaltsvereinbarung kann auch gestaffelt zu tenorieren sein.[25] In der Praxis hat sich für mehrjährige Unterhaltsverhältnisse ein Bedürfnis nach einem dynamischen Tenor erwiesen. B...mehr

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Werklieferung oder Werkleis... / 2.2 Fragestellung

Die beteiligten Unternehmer möchten wissen, wie die Leistungen unter den genannten Möglichkeiten abzurechnen sind. S unterhält in Deutschland neben dem Auslieferungslager (keine Betriebsstätte i. S. d. Umsatzsteuerrechts) keine Betriebsstätten oder Zweigniederlassungen.mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Ausnahmen

Rz. 367 [Autor/Stand] Überblick. Von der auf die Körperschaft isolierten Betrachtungsweise für die Prüfung der sachlichen Entlastungsberechtigung gibt es systemimmanente Ausnahmen. Diese betreffen (potenziell) folgende Fälle: Mittelbare vertikale Verbundbetrachtung (vgl. Rz. 368 ff.) Gegenbeweis (vgl. Rz. 370 ff.) Besondere DBA-Regelungen (vgl. Rz. 372 ff.) Aktivität von Betrieb...mehr

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MwSt-Digitalpaket: Fernverk... / 3.1 Sachverhalt

Unternehmer D aus Singen (Deutschland) betreibt in Singen ein Einzelhandelsgeschäft für Lebensmittel. Aufgrund der Corona-Pandemie hat er sich auf Wunsch diverser Kunden auch eine Online-Plattform eingerichtet, auf der seine Kunden frische Lebensmittel bestellen und auch zugestellt bekommen können. Aus zollrechtlichen Gründen liefert er aber nur an Kunden in Deutschland. Die ...mehr

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Sonstige Leistungen – der E... / 4.1 Sachverhalt

Personalberater P betreibt sein Unternehmen (unstrittig) von Arnhem (NL) aus. Unter anderem berät er auch eine Gemeinde in der Nähe von Münster (DE). Im Januar 2022 berät er die Gemeinde bei der Besetzung einer Führungsposition in der Gemeindeverwaltung. Die Gemeinde unterhält neben ihren hoheitlichen Tätigkeiten auch mehrere Bereiche, in denen sie nach § 2b UStG unternehmeri...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 11 Einkünfte von Zwischengesellschaften (§ 7 S. 7 GewStG)

Rz. 129 Hinzurechnungsbeträge i. S. d. § 10 Abs. 1 AStG sind nach § 7 S. 7 GewStG Einkünfte, die in einer inl. Betriebsstätte anfallen. Rz. 130 Sind unbeschränkt Stpfl. an einer ausl. Zwischengesellschaft i. S. d. §§ 7 bis 14 AStG beteiligt, sind die Einkünfte der ausl. Zwischengesellschaft nach § 7 Abs. 1 AStG bei jedem von ihnen mit dem Teil steuerpflichtig, der auf die ihm...mehr

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zfs 03/2022, Keine Deckung ... / Sachverhalt

I. Der Kl., von Beruf Heilpraktiker mit eigener Praxis, begehrt die Verurteilung der Bekl., eines Schadenabwicklungsunternehmens, ihm aus einer Rechtsschutzversicherung Deckungsschutz für die außergerichtliche und gerichtliche Inanspruchnahme eines weiteren VR aus einer bei diesem gehaltenen Betriebsunterbrechungs-Versicherung zu gewähren. Die dem Vertrag zugrunde liegenden A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Betrieb iSd § 4h EStG

Tz. 45 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 4h Abs 1 S 1 EStG regelt die Abziehbarkeit von Zinsaufwendungen eines Betriebs, ohne den Begriff "Betrieb" näher zu definieren (s Heintges/Kamphaus/Loitz, DB 2007, 1261). Dabei kommt der Abgrenzung des Begriffs grundlegende Bedeutung zu, da damit einerseits bestimmt wird, welche Zinsaufwendungen und -erträge in die Ermittlung der Nettozins...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Weiterleitung der Einkünfte (Var. 2: sog. Durchleitungstest)

Rz. 272 [Autor/Stand] Überblick. Die bloße Weiterleitung (s. Rz. 282 ff.) der Einkünfte (s. Rz. 280) an beteiligte oder begünstigte Personen (s. Rz. 281) gilt nach § 50d Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Halbs. 2 Var. 2 EStG nicht als Wirtschaftstätigkeit. Ausweislich der Gesetzesbegründung soll durch die Var. 2 das Kriterium der "Durchleitungsgesellschaft" abgebildet werden, das in der R...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Geschäftsbetrieb

Rz. 309 [Autor/Stand] Überblick. Der Geschäftsbetrieb betrifft die betriebliche Organisation der Körperschaft, bestehend aus den für die Ausübung der Wirtschaftstätigkeit vorgehaltenen personellen und sachlichen Ressourcen (vgl. Rz. 310). Eine Körperschaft kann mehrere Geschäftszwecke und dementsprechend auch mehrere Geschäftsbetriebe haben (vgl. Rz. 313). Dann ist eine nach...mehr

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zfs 03/2022, Mutwilligkeit ... / Sachverhalt

Der Antragsteller begehrt im Wege der einstweiligen Verfügung den Ausspruch der Verpflichtung der Antragsgegnerin zur Einzahlung eines in einem Klageverfahren des Antragstellers und dortigen Klägers gegen die A AG vor dem LG B festgesetzten Auslagenvorschusses für einen gerichtlich bestellten Sachverständigen. Er unterhält bei B eine Rechtsschutzversicherung. Versichert ist u...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.10 Verhältnis zum Steueroasenabwehrgesetz

Tz. 29c Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Ab dem VZ 2025 stellt sich die Frage nach dem Verhältnis der Zinsschranke zu dem in § 8 StAbwG (Ges zur Abwehr von St-Vermeidung und unfairem St-Wettbewerb v 25.06.2021, BGBl I 2021, 2056) normierten BA-Abzugsverbot (s § 3 Abs 1, Abs 2 S 2 iVm § 13 Abs 1 StAbwG). § 8 StAbwG erfasst im Inl grds abzb Aufwendungen, die aus Geschäftsbeziehungen...mehr

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Umsatzsteuer bei Immobilien / 2 Fall: Der Plan

Sachverhalt Die Musterbau AG (M) aus Flensburg möchte in den Norden Europas expandieren. Sie beauftragt einen Architekten aus Dänemark, Pläne für einen neuen Typ Fertighaus (Prototyp) zu entwerfen, das besonders den nordischen Ansprüchen genügen soll. M plant, diese Fertighäuser auf noch von ihr zu erwerbenden Grundstücken in Dänemark und Schweden zu errichten und dann an Int...mehr

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MwSt-Digitalpaket: Fernverk... / 1 Problematik

Im Mittelpunkt der Änderungen durch das MwSt-Digitalpaket zum 1.7.2021 stehen die Lieferungen innerhalb der Europäischen Union an Abnehmer, die keine innergemeinschaftlichen Erwerbe besteuern müssen.[1] Bisher waren Lieferungen an diese Abnehmer als "Versandhandelslieferungen" über die Altfassung des § 3c UStG im Bestimmungsland ausgeführt, wenn der liefernde Unternehmer ent...mehr

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Besteuerung unentgeltlicher... / 1 Problematik

Unentgeltliche Leistungen eines Unternehmers können unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 1b UStG als unentgeltliche Wertabgaben, entweder als Lieferung gegen Entgelt [1] oder unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 9a UStG als sonstige Leistung gegen Entgelt [2] angesehen werden. Insbesondere betrifft dies Leistungen, die der Unternehmer aus nichtunternehmerischen (privaten) ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Tätigkeit

Rz. 305 [Autor/Stand] Tätigkeit. Vgl. Rz. 249 f. Rz. 306 [Autor/Stand] Gegenstand des Substanztests. Nach dem Wortlaut gilt eine "Tätigkeit" nicht als "Wirtschaftstätigkeit", wenn sie mit einem für den Geschäftszweck nicht angemessen ausgestatteten Geschäftsbetrieb ausgeübt wird. Gegenstand des Substanztests ist also eine tatsächliche Tätigkeit in Form eines aktiven Tuns (auc...mehr

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Werklieferung oder Werkleis... / 2.3 Lösung

Alle Beteiligten sind Unternehmer, die selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig sind; dass es sich teilweise um ausländische Unternehmer handelt, ist dabei ohne Auswirkung. Alle Unternehmer handeln im Rahmen ihres Unternehmens. Im ersten Fall liefert Unternehmer S die Heizung. Da er keine weitere Be- oder Verarbeitung vornimmt, liegt der Grundfall der...mehr

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Sonstige Leistungen – der E... / 3.3 Lösung

L ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG. Es handelt sich bei der von L ausgeführten Leistung um eine Werkleistung, da er fremde Stoffe bearbeitet, selbst aber nur Nebensachen oder Zutaten verwendet.[1] Es handelt sich damit um eine sonstige Leistung, deren Ausführungsort zu prüfen ist. Bei Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen muss geprüft werden, ob diese Leistun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1.1 Allgemeines

Tz. 77 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Nach § 4h Abs 2 S 1 Buchst b EStG gilt die Zinsschranken-Grundregel nicht, wenn der Betrieb nicht oder nur anteilmäßig zu einem Konzern gehört. Der vom Gesetz benutzte Konzernbegriff ist dabei mehrstufig (ebenfalls s Schr des BMF v 04.07.2008, BStBl I 2008, 718, Rn 59 ff).mehr

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Sonstige Leistungen – der E... / 1 Problematik

Führt ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens eine Leistung aus, muss er prüfen, wo diese Leistung nach den umsatzsteuerrechtlichen Regelungen als ausgeführt gilt. Dabei kann nicht allgemein auf den Sitz des leistenden Unternehmers abgestellt werden, vielmehr muss immer nach den für den jeweiligen Sachverhalt einschlägigen Regelungen geprüft werden, ob der Ort der Leis...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (5) Ausgeübt

Rz. 339 [Autor/Stand] Geschäftsbetrieb muss tatsächlich betrieben werden. Damit ein Gestaltungsmissbrauch nach § 50d Abs. 3 Satz 1 EStG nicht gesetzlich vermutet wird, ist eine Tätigkeit erforderlich, die mit einem für den Geschäftszweck angemessen eingerichteten Geschäftsbetrieb „ausgeübt” wird. Das Gesetzt geht damit implizit davon aus, dass das reine Vorhandensein eines a...mehr

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Kleinunternehmer mit grenzü... / 2.3 Lösung

Alle Beteiligten sind Unternehmer, die selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig sind; dass es sich teilweise um ausländische Unternehmer handelt, ist dabei ohne Auswirkung. Alle Unternehmer handeln im Rahmen ihres Unternehmens. Maurermeister M führt mit der Errichtung der Trennwand eine Werklieferung [1] aus, da er den Hauptstoff für die von ihm ausgef...mehr

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FoVo 03/2022, Keine Ablehnu... / 3 Der Praxistipp

Zwei Möglichkeiten bei der Vorpfändung Die Vorpfändung kann über den GV in zwei verschiedenen Varianten erfolgen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4.4.3 Rückgriffsberechtigter Dritter

Tz. 116 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die durch das URefG 2008 erfolgte Neufassung des § 8a KStG ist hinsichtlich der stlichen Sanktionierung von FK-Vergütungen an rückgriffsgesicherte Dritte schärfer als der bisherige § 8a KStG. Dritter ist nach wie vor jeder, der nicht wes beteiligter AE oder nahe stehende Pers ist (ebenso s Frotscher, in F/D, § 8a KStG Rn 202; s Stangl, in R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 41 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Nach § 4h Abs 1 S 1 EStG, der gem § 8 Abs 1 KStG auch bei der KSt gilt, sind Zinsaufwendungen eines Betriebs bis zur Höhe des Zinsertrags des Betriebs abzb, darüber hinaus nur bis zur Höhe des verrechenbaren EBITDA. Das verrechenbare EBITDA beläuft sich nach § 4h Abs 1 S 2 EStG auf 30 % des um die Zinsaufwendungen und um die nach § 6 Abs 2 S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Schädliche Vorgänge im Sinne des § 8c KStG

Tz. 243a Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Nach § 8a Abs 1 S 3 KStG, der durch das WachstumsBG an den geänderten § 8c KStG angepasst worden ist, gilt für den Zinsvortrag gem § 4h Abs 1 S 5 EStG der § 8c KStG entspr. Dh bei einem AE-Wechsel an einer Kö von mehr als 25 % bzw mehr als 50 % innerhalb von fünf Jahren geht der Zinsvortrag anteilig oder vollständig unter (wegen Einzelheite...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse

„(3) [1] Eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse ...” a) Körperschaftsteuersubjektfähigkeit Rz. 99 [Autor/Stand] Überblick. Vom persönlichen Anwendungsbereich des § 50d Abs. 3 EStG (s. Rz. 100) sind nur solche (inländischen oder ausländischen, vgl. Rz. 107 f.; unbeschränkt oder beschränkt körperschaftsteuerpflichtige, vgl. Rz. 105) Rechtsgebilde ("Körperscha...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ee) Outsourcing

Rz. 379 [Autor/Stand] Überblick. Das Outsourcing von Geschäftsfunktionen (vgl. zu Begrifflichkeiten Rz. 381) betrifft zum einen die Frage der Zurechnung einer Wirtschaftstätigkeit, zum anderen aber auch das Bestehen des Substanztests (vgl. Rz. 385). Zur sachgerechten Einordnung ist zu differenzieren zwischen dem Outsourcing von Hilfsfunktionen (vgl. Rz. 386), dem Outsourcing...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Einzelheiten (Konkretisierung des Zusammenhangs)

Rz. 410 [Autor/Stand] Konkretisierung des wesentlichen Zusammenhangs. Wie bereits dargelegt (vgl. Rz. 405 f.), ist der erforderliche Zusammenhang nach dem Veranlassungsprinzip im Wege einer wirtschaftlich-funktionalen Betrachtungsweise zu konkretisieren. Dabei sind die Kriterien für das Bestehen eines solchen wesentlichen Zusammenhangs am normspezifischen und unionsrechtlich...mehr