Die beteiligten Unternehmer möchten wissen, wie die Leistungen unter den genannten Möglichkeiten abzurechnen sind. S unterhält in Deutschland neben dem Auslieferungslager (keine Betriebsstätte i. S. d. Umsatzsteuerrechts) keine Betriebsstätten oder Zweigniederlassungen.

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