Fachbeiträge & Kommentare zu Unterhalt

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Trennungsunterhalt / 1.4 Bedürftigkeit/Mehr- und Sonderbedarf

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bedarfsbemessung im Rahmen des Trennungsunterhalts sind die aktuellen Verhältnisse, es sei denn, sie beruhen auf Veränderungen nach der Trennung, die auf einer unerwarteten und vom Normalfall erheblich abweichenden Entwicklung beruhen.[1] Das Existenzminimum des unterhaltsberechtigten Ehegatten einschließlich des trennungsbedingten Mehrbedarfs ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 2.9 Ersatzzustellung durch Niederlegung (§ 3 Abs. 2 VwZG i. V. m. § 181 ZPO)

Rz. 33 § 181 ZPO lässt die Ersatzzustellung durch Niederlegung bei der von der Post dazu bestimmten Stelle unter Benachrichtigung des Empfängers zu, wenn der Zustellungsempfänger nicht angetroffen wurde und eine Ersatzzustellung nach § 178 Abs. 1 Nr. 1, 2 ZPO nicht möglich war, weil eine empfangsberechtigte Person nicht angetroffen wurde. § 3 Abs. 2 VwZG enthält darüber hina...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 3.2.1 Wirksamkeitskontrolle

Der Richter wird daher in einem 1. Schritt gem. § 138 Abs. 1 BGB eine Wirksamkeitskontrolle der Vereinbarung anhand einer auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses bezogenen Gesamtwürdigung der individuellen Verhältnisse der Ehepartner vornehmen, insbesondere also hinsichtlich ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse und ihres geplanten oder bereits verwirklichten Lebenszus...mehr

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Trennungsunterhalt / 1.5 Unterschiedliche unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate

Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate der diversen Oberlandesgerichte dienen nur als Hilfsmittel zur Bestimmung des angemessenen Unterhalts. Sie beruhen auf Erfahrungswerten, resultieren aus typischen Sachverhalten, und sollen zur Vereinheitlichung des Unterhaltsrechts beitragen. Sie haben keine bindende Wirkung und können eine auf den Einzelfall bezogene G...mehr

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Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.10 Notwendiger Unterhalt und Krankenhilfe (Abs. 4)

Rz. 18 Das 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) ergänzte die Leistungen um den notwendigen Unterhalt der betreuten Personen sowie die Krankenhilfe nach Maßgabe von § 40. Hierdurch liegt die gesamte Leistungserbringung und deren Kontrolle in der Hand des zuständigen Jugendhilfeträgers. Der "notwendige Unterhalt" ist wie in § 39 geregelt zu bemessen. Es handelt sich ...mehr

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Jung, SGB VIII § 13 Jugends... / 2.5 Unterhalt und Krankenhilfe (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 20 Die Unterbringung in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen bietet für den jungen Menschen den weiteren Vorteil, dass sein notwendiger Unterhalt sichergestellt und Krankenhilfe geleistet werden soll (vgl. Satz 2). Dies soll vermeiden, dass junge Menschen in dieser Lebenssituation gesondert Sozialhilfe zur Sicherung ihres Lebensunterhalts in Anspruch nehmen müssen. Be...mehr

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Jung, SGB VIII § 20 Betreuu... / 2.2 Ausfall des bisher überwiegend betreuenden Elternteils (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 5 Mit der Neufassung der Vorschrift durch das KJSG wird die Integration der Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen in den Katalog der Hilfen zur Erziehung rückgängig gemacht und ein Rechtsanspruch auf diese Hilfe außerhalb der Hilfen zur Erziehung in Abs. 1 geschaffen. In Nr. 1 bis 4 sind kumulativ die Voraussetzungen dieses Anspruchs geregelt. Diese Vorau...mehr

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Jung, SGB VIII § 13 Jugends... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 13 hat die früher in § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 JWG geregelte Aufgabe des Jugendamtes stark erweitert, Einrichtungen und Veranstaltungen für Erziehungshilfen während der Berufsvorbereitung, Berufsausbildung und Berufstätigkeit einschließlich der Unterbringung außerhalb des Elternhauses anzuregen, zu fördern und ggf. zu schaffen. Das 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BT-Drs....mehr

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Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 2.2 Heranziehung unterhaltspflichtiger Personen

Rz. 13 Die Neufassung des Abs. 2 durch das KICK regelt das Vor- und Nachrangverhältnis speziell für unterhaltsberechtigte Empfänger von Hilfen und Teilnehmern an Maßnahmen nach dem SGB VIII und unterhaltsverpflichteten Dritten. Aus dem Kontext des Abs. 2 Satz 1 geht hervor, dass die Leistungen der Jugendhilfe unabhängig von dem Bestehen oder Nichtbestehen von Unterhaltsverpf...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) EuGH-Vorlage: Vereinbarkeit des Zuschlags nach § 162 Abs. 4 AO mit Unionsrecht

Dem EuGH wird die Frage vorgelegt, ob der Zuschlag wegen unzureichender Erfüllung der Aufzeichnungspflichten für Auslandssachverhalte gem. § 90 Abs. 3 AO (§ 162 Abs. 4 AO) mit Unionsrecht vereinbar ist. FG Bremen v. 7.7.2021 – 2 K 187/17 (3) Beraterhinweis Das FG Bremen hat Zweifel an der Vereinbarkeit des § 162 Abs. 4 AO mit Unionsrecht. In den in § 90 Abs. 3 AO vorgesehenen ...mehr

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FF 10/2021, Rechtsprechung ... / Unterhalt nach § 1615l BGB

OLG Koblenz, Beschl. v. 16.11.2020 – 7 UF 228/20 Der Unterhaltsbedarf der nicht mit dem Vater des Kindes verheirateten Mutter nach § 1615l BGB bestimmt sich allein nach deren früherem Erwerbseinkommen. Zu ersetzen sind nur die durch die Geburt und Erziehung des Kindes bedingten Einkommenseinbußen. Dementsprechend mindern Kapitaleinkünfte, über die die Mutter bereits vor der G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Erfüllung und Nichterfüllung der Unterhaltspflicht

Rn. 866 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Eine Übertragung ist dann möglich, wenn der Antragsteller seiner Unterhaltspflicht – für das Kj – im Wesentlichen nachkommt, der andere Elternteil aber nicht. Damit ist Voraussetzung, dass das Kind überhaupt über einen die Unterhaltspflicht begründenden Unterhaltsanspruch verfügt, BFH v 25.07.1997, VI R 107/96, BStBl II 1998, 329; BFH v 24....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Der zentrale Begriff in § 12 Nr 1 EStG: "Aufwendungen für die Lebensführung"

Rn. 62 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 § 12 Nr 1 EStG beinhaltet ein Abzugsverbot für Aufwendungen, die für die allg Lebensführung erbracht werden. Dazu wird in § 12 Nr 1 S 1 EStG bestimmt, dass die für den Haushalt und für den Unterhalt der Familienangehörigen geleisteten Beträge nicht abzugsfähig sind. Nach § 12 Nr 1 S 2 EStG sind auch die Aufwendungen für die Lebensführung, di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Keine Unterhaltspflicht mangels finanzieller Leistungsfähigkeit

Rn. 900 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Ferner erfolgt (ab dem VZ 2012) auf Antrag auch dann eine Übertragung des Kinderfreibetrags auf den einen Elternteil, wenn der andere Elternteil mangels finanzieller Leistungsfähigkeit nicht zum Unterhalt verpflichtet ist. Zuvor war dies nicht möglich, vgl BFH v 25.07.1997, VI R 107/96, BStBl II 1998, 329; Selder in Blümich, § 32 EStG Rz 13...mehr

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FF 10/2021, Der Unterhaltsprozess

Eschenbruch/Schürmann/Menne (Hrsg.)7. Aufl. 2020, 1892 Seiten, Luchterhand Verlag/Wolters Kluwer, 139,00 EURISBN 978-3-472-09524-8 Das Praxishandbuch des materiellen Unterhaltsrechts und des Verfahrens in Unterhaltssachen ist 2021 in 7. komplett überarbeiteter und erweiterter Auflage erschienen. 7 Jahre nach der letzten Auflage ist das hervorragend eingeführte Handbuch auf de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Begriff u Ermittlung der Bezüge

Rn. 1041 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Zu den Bezügen gehören alle Einnahmen in Geld o Geldeswert, die nicht iRd einkommensteuerrechtlichen Einkunftsermittlung erfasst werden (BFH v 28.05.2009, III R 8/06, BStBl II 2010, 346), dh nicht steuerbare o für steuerfrei erklärte Einnahmen, R 32.10 Abs 2 EStR 2008, H 32.10 EStH 2011. Dazu gehören gem § 32 Abs 4 S 2 EStG aF (seit dem VZ...mehr

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FF 10/2021, Zulässigkeit vo... / A. Problematik

Beteiligte in familienrechtlichen Verfahren machen nicht selten verschiedenartige Ansprüche in demselben Verfahren geltend. Zum Teil werden Ansprüche auf Unterhalt neben güterrechtlichen Ansprüchen oder Ansprüchen aus Sachverhalten, die gemäß § 266 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 FamFG vor den Familiengerichten zu verhandeln sind, oder aus gänzlich anderen Rechtsgründen (z.B. Miterbengem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Vorrang des Adoptiv- oder Pflegekindschaftsverhältnisses (§ 32 Abs 2 EStG)

Rn. 280 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Ab VZ 1996 schließt § 32 Abs 2 EStG die Mehrfachberücksichtigung von Kindern gänzlich aus, indem ein angenommenes Kind im Konkurrenzverhältnis zwischen Adoptiveltern und leiblichen Eltern vorrangig als Adoptivkind und ein Pflegekind im Konkurrenzverhältnis zwischen Pflegeeltern und leiblichen Eltern bzw Adoptiveltern vorrangig als Pflegekin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 311 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 In § 32 Abs 4 EStG sind die Voraussetzungen geregelt, bei deren Vorliegen Kinder berücksichtigt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dies betrifft sowohl den Kinderfreibetrag für das sächliche Kinderexistenzminimum als auch den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes, § 32 Abs 6 S 1 EStG. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Im ersten Grad mit dem StPfl verwandte Kinder (§ 32 Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 190 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Maßgeblich für den Kindbegriff des § 32 Abs 1 S 1 EStG sind die Vorschriften des BGB über die Verwandtschaft, §§ 1589–1771 BGB. Insoweit gilt für den Zeitraum seit dem 01.07.1998 das KindschaftsreformG v 16.12.1997 (BGBl I 1997, 2942), das die statusrechtlichen Differenzierungen zwischen nichtehelichen und ehelichen Kindern weitgehend aufge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Zuwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen gemäß § 12 Nr 2 EStG Alt 3

Rn. 199 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Das Abzugsverbot in § 12 Nr 2 EStG Alt 3 bezieht sich auf Zuwendungen, die an eine gegenüber dem StPfl oder seinem Ehegatten gesetzlich unterhaltsberechtigte Person oder deren Ehegatten geleistet werden. Es greift auch ein, wenn die Zuwendungen auf einer besonderen Vereinbarung beruhen. Rn. 200 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Wegen des Begriffs d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Behinderte Kinder (§ 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 471 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Nach § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG werden Kinder nach der Vollendung des 18. Lebensjahres zeitlich unbegrenzt berücksichtigt, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten; weitere Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist, BFH...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 1000 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Bis einschließlich des VZ 2011 bestimmte § 32 Abs 4 S 2 EStG aF, dass ein Kind nach § 32 Abs 4 S 1 Nr 1 u 2 EStG nur dann berücksichtigt wird, wenn es Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt und geeignet sind, von nicht mehr als 8 004 EUR (bis zum VZ 2009: 7 680 EUR) im Kj hat. Rn. 1001 St...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Erziehungsbedarf des Kindes

Rn. 150 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Das BVerfG hat in dem Beschluss v 10.11.1998, BVerfG v 10.11.1998, 2 BvR 1057/91, 2 BvR 1226/91, 2 BvR 980/91, BStBl II 1999, 182, ferner entschieden, dass der Gesetzgeber bei der gebotenen Neuregelung des Kinderleistungsausgleichs den Erziehungsbedarf des Kindes zusätzlich zu berücksichtigen habe. Dieser Bedarf umfasse diejenigen Aufwendun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

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FF 10/2021, Zulässigkeit vo... / E. Sonderfall Aufrechnung

Auch wenn eine objektive Antragshäufung und ein Widerantrag unzulässig sind, kann grundsätzlich vor dem Familiengericht mit einer Gegenforderung aufgerechnet werden, die vor dem Prozessgericht einzuklagen wäre. Bei Aufrechnung gegen einen Anspruch auf Unterhalt sind jedoch die Grenzen der §§ 394 BGB und § 850b Abs. 1 Nr. 2 ZPO zu beachten.[29] Die in einem familiengerichtliche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Das sächliche Existenzminimum des Kindes

Rn. 104 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Das sächliche Existenzminimum des Kindes bemisst sich nach dem nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen zu ermittelnden tatsächlichen Bedarf, der die Sozialhilfeleistungen zwar über-, jedoch nicht unterschreiten darf, vgl BVerfG v 10.11.1998, 2 BvL 42/93, BStBl II 1999, 174. Der Gesetzgeber muss dem Einkommensbezieher von dessen Erwerbsbezüg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Rechtsfolgen der Übertragung

Rn. 920 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Das FA entspricht dem Antrag auf Übertragung dadurch, dass es den StPfl unter Abzug des doppelten Kinderfreibetrags iHv 4 368 EUR zur ESt veranlagt. Die Übertragung ist nicht Gegenstand eines eigenständigen VA, Selder in Blümich, § 32 EStG Rz 142 (Februar 2019); aA Loschelder in Schmidt, § 32 EStG Rz 91 (40. Aufl). § 32 Abs 6 S 6 1 EStG bet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 162 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der Pflege-Pauschbetrag in Höhe von 924 EUR im VZ (ab VZ 2021 gestaffelt in 600 EUR, 1 100 EUR und 1 800 EUR, abhängig vom Pflegegrad) soll vor allem eine steuerwirksame Berücksichtigung von persönlicher Pflegeleistung an hilfsbedürftige Personen bewirken. Denn im Unterschied zur Übernahme von Heim- und Unterbringungskosten bzw Pflegekosten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Keine Übertragung des Kinderfreibetrags nach § 32 Abs 6 S 6 EStG für Zeiträume, für die Unterhaltsleistungen nach dem UnterhaltsvorschussG gezahlt werden (§ 32 Abs 6 S 7 EStG)

Rn. 911 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die durch das StVereinfG 2011 mit Wirkung ab dem VZ 2012 eingeführte Regelung schließt eine Übertragung des Kinderfreibetrags für Zeiträume aus, für die Leistungen nach dem UnterhaltsvorschussG (UnterhVG), BGBl I 2007, 1446 gezahlt werden. Das KroatienAnpG, das insoweit zum 31.07.2014 in Kraft getreten ist, hat klargestellt, dass es nicht a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Antrag

Rn. 851 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der Antrag auf Übertragung ist an das für den Antragsteller zuständige Wohnsitz-FA zu richten, eine Erklärung gegenüber der Familienkasse ist nicht bindend, Selder in Blümich, § 32 EStG Rz 135 (Februar 2019); Wendl in H/H/R, § 32 EStG Rz 181 (April 2019). Der Antragsteller muss darlegen, dass die Voraussetzungen für die Übertragung des Kind...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Der Kernbereich der Lebensführungsaufwendungen

Rn. 71 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die in § 12 Nr 1 S 1 EStG genannten Aufwendungen für den "Haushalt" und für den "Unterhalt der Familienangehörigen" sind Bsp für den Kernbereich der Aufwendungen für die Lebensführung. Hierunter fallen Aufwendungen für Wohnung, Kleidung, Ernährung, Körperpflege, Gesundheitsvorsorge, Freizeit, Hobby, allg Bildung, kulturellen Genuss, sportlic...mehr

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FF 10/2021, Herbsttagung und Mitgliederversammlung 2021

25. bis 26. November 2021 in BerlinPräsenz in Berlin & Online Donnerstag, 25. November 2021 (5,5 Std. FAO)mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / K. Übertragung der Freibeträge nach § 32 Abs 6 S 1–9 EStG auf einen Stiefelternteil oder Großelternteil (§ 32 Abs 6 S 10 EStG)

Rn. 960 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die den Eltern nach § 32 Abs 6 S 1–9 EStG zustehenden Freibeträge können auf Antrag auch auf einen Stiefelternteil oder Großelternteil übertragen werden, wenn dieser das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat, vgl BMF v 28.06.2013, BStBl I 2013, 845 Rz 12 ff; ggf auch gegen den Willen der Eltern (Loschelder in Schmidt, § 32 EStG Rz 97 (40....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Horizontale Besteuerungsgleichheit und Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit

Rn. 101 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 § 32 EStG stellt die Gleichmäßigkeit der Besteuerung von StPfl mit Kindern gegenüber solchen StPfl ohne Kinder her. Der Aufwand, der durch den Unterhalt für Kinder zwangsläufig entsteht, mindert die Leistungsfähigkeit der Eltern. Art 6 Abs 1 u 2 GG gebietet, dass der Staat nur das Einkommen der Besteuerung unterwirft, das den Eltern nach Ab...mehr

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FF 10/2021, Verfahrenswert ... / Leitsatz

Auch für den Antrag auf Titulierung eines bislang freiwillig gezahlten Kindesunterhalts richtet sich der Verfahrenswert nach dem vollen Betrag des geltend gemachten Unterhalts. (red. LS) OLG Köln, Beschl. v. 22.6.2021 – 14 WF 58/21 (AG Euskirchen)mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Begriff und Ermittlung der Einkünfte

Rn. 1009 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Als Einkünfte iSd § 32 Abs 4 S 2 EStG aF sind solche iSd § 2 Abs 2 EStG zu verstehen, BFH v 21.07.2000, VI R 153/99, BStBl II 2000, 566, insoweit bestätigt durch BVerfG v 10.01.2005, 2 BvR 167/02, BFH/NV 2005 Beilage 3, 260; BFH v 07.04.2011, III R 72/07, BStBl II 2011, 974. Der Begriff ist weder als "zvE" iSv § 2 Abs 5 EStG noch als "Eink...mehr

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FoVo 10/2021, Auf den Spiel... / 1 Der Fall

Der Schuldner im Glück Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung und hat u.a. auf das Kontoguthaben nach § 833a ZPO im Wege der Forderungspfändung zugegriffen. Der Schuldner unterhält allerdings ein P-Konto nach § 850k ZPO. Der Schuldner ist nun im Glück und erzielt einen Lottogewinn, der ihm auf seinem Konto gutgeschrieben wird. Er will diesen aber ni...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Mehrere Pflegepersonen und Pflegebedürftige

Rn. 173 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Pflegen mehrere Personen denselben Pflegebedürftigen, so müssen sie sich den Pauschbetrag nach Köpfen teilen (§ 33b Abs 6 S 6 EStG aF; § 33 Abs 6 S 9 EStG nF). Dies gilt auch dann, wenn sich der Pauschbetragsanteil bei einer Person nicht einkommensteuerlich auswirkt (BFH BStBl II 1998, 20; H 33b EStH 2020 "Pflege-Pauschbetrag"). Zwar erford...mehr

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FoVo 10/2021, Reform: Kontopfändung beim Gemeinschaftskonto

Mit dem Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (BGBl I 2020, S. 2466) werden ab dem 1.12.2021 erstmals die Rechtsfolgen der Pfändung eines Gemeinschaftskontos geregelt, das der Schuldner mit anderen Personen unterhält. Ziel der Regelung ist es, eine Trennung von Schuldner und sonstigen Kontoinhabern mit dem Ergebnis herbeizuführen, dass der Schuldner ein P-Konto eröffne...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 2 Abrufbare Daten (Abs. 1 und 1a)

Rz. 2 Der am 1.4.2003 in Kraft getretene § 24c KWG, der bis dahin insbesondere zur Kapitalmarktaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und zur Bekämpfung der Geldwäsche diente, ermöglicht die Feststellung von sog. Kontostammdaten. Kreditinstitute (aber nicht die übrigen Verpflichteten nach § 154 Abs. 2 Satz 1 AO) haben künftig nach § 154 Ab...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Betriebsstätten (§ 4j Abs. 1 Satz 3 EStG)

"Als Schuldner und Gläubiger gelten auch Betriebsstätten, die ertragsteuerlich als Nutzungsberechtigter oder Nutzungsverpflichteter der Rechte für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten behandelt werden." a) Grundsätzliches Rz. 129 [Autor/Stand] Ausweitung des Schuldner- bzw. Gläubigerbegriffs auf Betriebsstätten. Gemäß § 4j Abs. 1 Satz 3 EStG gelt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Auffangtatbestand für sonstige hybride Gestaltungen (Abs. 3)

"Soweit nicht bereits die Voraussetzungen für die Versagung des Betriebsausgabenabzugs nach den vorstehenden Absätzen vorliegen, sind Aufwendungen auch insoweit nicht als Betriebsausgaben abziehbar, als die den Aufwendungen entsprechenden Erträge auf Grund deren vom deutschen Recht abweichender steuerlicher Zuordnung oder Zurechnung nach den Rechtsvorschriften anderer Staate...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 12.1 Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 EStG

Rz. 77 Im Regelfall ist die ESt für Einkünfte beschränkt Stpfl., die dem Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 EStG unterliegen, durch den Steuerabzug abgegolten (§ 50 Abs. 2 S. 1 EStG). Unterhält der beschr. Stpfl. jedoch einen inländischen Betrieb und sind die Einkünfte Betriebseinnahmen dieses inländischen Betriebs, oder liegt ein sonstiger Tatbestand des § 50 Abs. 2 S. 2 EStG vor...mehr

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Personengesellschaften: Ste... / 2.4 Abfärbung

Doch nicht alle Personengesellschaften mit mehreren Tätigkeitsbereichen erzielen auch verschiedene Einkunftsarten. Denn die Einkunftsart kann durch eine Sonderregelung beeinflusst sein, der sog. Abfärbetheorie.[1] Betroffen davon sind die OHG, KG und auch andere Personengesellschaften, welche eine gewerbliche Tätigkeit ausüben bzw. gewerbliche Einkünfte beziehen. Ist dies de...mehr

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Kindergeld / 3.3.8 Mehrere Anspruchsberechtigte

Für jedes Kind wird immer nur einer Person Kindergeld gewährt (§ 64 Abs. 1 EStG). Doppelzahlungen sollen dadurch vermieden werden. Erheben mehrere Personen Anspruch auf Kindergeld für dasselbe Kind – besteht also eine sog. Anspruchskonkurrenz –, bestimmt § 64 Abs. 2 EStG, wer vorrangig berechtigt ist und damit das Kindergeld erhält. Bei den nachrangigen Berechtigten wird das...mehr

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Kindergeld / 3.3.5.5 Kindergeld nach Vollendung des 18. Lebensjahres – Rechtslage bis 31.12.2011

Für Zeiträume bis zum 31.12.2011 wird ein Kind nach Vollendung des 18. Lebensjahres, das die besonderen Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 oder Ziffer 2 EStG (Arbeit suchend, Berufsausbildung, Übergangszeit, Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres etc.) erfüllt, bei der Kindergeldzahlung nur berücksichtigt, wenn es "Einkünfte und Bezüge, ...mehr

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Kindergeld / 3.3.6 Altersgrenzen

Das Kindergeldrecht kennt im Wesentlichen 3 Altersgrenzen: bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird für jedes Kind – ohne weitere Voraussetzungen – Kindergeld gezahlt (sog. Regelkindergeld), Arbeit suchende Kinder werden längstens bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres berücksichtigt, Anspruch auf das sog. Ausbildungskindergeld besteht längstens bis zur Vollendung des 25. ...mehr

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Kindergeld / 3.1 Zielsetzung, Rechtsgrundlagen

Zielsetzung Art. 6 Abs. 1 GG verpflichtet den Staat zu besonderem Schutz von Ehe und Familie. Dieser Aufgabe kommt der Staat unter anderem durch die Zahlung von Kindergeld nach. Familienstand und Kinderzahl haben grundsätzlich keinen Einfluss auf die Höhe des Erwerbseinkommens. Erwerbstätige mit Kindern sind deshalb finanziell in doppelter Hinsicht benachteiligt: Kinder führen...mehr

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Kindergeld / 3.3.5.2 Das "Ausbildungskindergeld"

Bis zum 31.12.2011 wurde ein Kind nach Vollendung des 18. Lebensjahres, das die besonderen Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 oder Ziffer 2 EStG erfüllte (Arbeit suchend, Berufsausbildung, Übergangszeit, Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres etc.), bei der Kindergeldzahlung nur berücksichtigt, wenn es "Einkünfte und Bezüge, die zur Best...mehr