Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuer

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Teilweise Anrechnung

Rz. 56 Bei dieser Berechnungsmethode ist der Anwalt so zu stellen, als hätte er das Mahnverfahren von vornherein nur für den Mandanten, der das streitige Verfahren durchgeführt hat, allein durchgeführt. Insofern bleibt dem Rechtsanwalt zusätzlich die Erhöhung gemäß VV 1008 hinsichtlich des Auftraggebers erhalten, für den das streitige Verfahren nicht durchgeführt wird. I. Ma...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Verfahrensdifferenzgebühr, VV 3101 Nr. 1 und 2

Rz. 70 Der Verkehrsanwalt kann auch zusätzlich eine Verfahrensdifferenzgebühr nach VV 3400, 3101 Nr. 1 verdienen, wenn unter seiner Vermittlung eine Einigung protokolliert wird. Zu beachten ist dann § 15 Abs. 3. Beispiel: Ein Münchener Anwalt wird als Verkehrsanwalt für einen Rechtsstreit vor dem LG Bremen (Wert 6.000 EUR) beauftragt. In der mündlichen Verhandlung wird eine ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Anrechnungshöchstbetrag: 207 EUR

Rz. 18 Zu beachten ist, dass der Anrechnungsbetrag auf höchstens 207 EUR begrenzt ist. Angerechnet wird immer die Hälfte der anzurechnenden Geschäftsgebühr, höchstens 207 EUR, nicht der nach einer vorhergehenden Anrechnung verbleibende Restbetrag.[2] Beispiel: Wie vorangegangenes Beispiel; jedoch war die Tätigkeit im weiteren Beschwerdeverfahren sehr umfangreich und schwieri...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XI. Zurückverweisung nach Teilurteil

Rz. 339 Problematisch ist die Berechnung, wenn ein Teil des Ursprungsverfahrens in erster Instanz anhängig geblieben ist und nach Zurückverweisung weitergeführt wird. Es liegt dann nur eine Zurückverweisung vor, soweit die Sache im Berufungsverfahren anhängig war.[395] Rz. 340 Trotz einer einheitlichen Verhandlung können dann getrennte Gebühren entstehen, da gebührenrechtlich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Keine Kostenentscheidung

Rz. 23 In den Fällen nach § 765a ZPO, §§ 180 Abs. 2, 3, 30a ZVG hat keine Kostenentscheidung nach §§ 91 ff. ZPO zu ergehen, eine Kostenerstattung durch den Unterlegenen findet daher nicht statt.[18] Die hierdurch entstandenen Kosten können daher nur vom eigenen Mandanten, ggf. nach § 11 mittels Kostenfestsetzungsbeschluss, eingefordert werden. Lediglich bei den Kosten sog. be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Mehrere Auftraggeber

Rz. 14 Wird der Anwalt für mehrere Auftraggeber tätig, erhöht sich gemäß VV 1008 nur die Mahnverfahrensgebühr nach VV 3305 um je 0,3 pro weiteren Auftraggeber, nicht aber auch die Verfahrensgebühr der VV 3308 (Anm. S. 2 zu VV 3308). Dadurch wird deutlich, dass lediglich die Erhöhung bei zwei aufeinander aufbauenden Verfahrensschritten ausgeschlossen werden soll.[15] Eine dop...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Vergütung aus der Landeskasse

Rz. 16 Der beigeordnete Rechtsanwalt kann seine Vergütung aus der Landeskasse verlangen (§ 45 Abs. 2). Dies setzt jedoch wie bisher voraus, dass der Antragsgegner mit der Zahlung der Vergütung in Verzug ist (§ 45 Abs. 2). Ist der Antragsgegner mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, steht dem Anwalt gegen die Landeskasse allerdings nur ein Anspruch auf Vergütung eines Proze...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Teilweise nichtgebührenrechtliche Einwände

Rz. 200 Denkbar ist auch, dass der Auftraggeber zum Teil Einwände erhebt, die außerhalb des Gebührenrechts liegen. In diesem Fall ist die Vergütung insoweit festzusetzen, als hiergegen keine außergebührenrechtlichen Einwände erhoben werden. Nur im Übrigen ist die Festsetzung abzulehnen.[162] Beispiel: In einem Rechtsstreit, in dem die Kosten gegeneinander aufgehoben worden s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Sozialgerichtsbarkeit

Rz. 427 In erster Linie richtet sich Abs. 3 an die Sozialgerichtsbarkeit. Obwohl die gesetzliche Regelung an sich eindeutig ist und in den Kostenverfahren nach dem RVG auch nur die Regelung zu den Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln des RVG gelten können, hatte sich die Rechtsprechung – insbesondere in der Sozialgerichtsbarkeit – früher in verfassungswidriger Weise (Verstoß geg...mehr

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Vorbemerkung zu VV 3311, 3312 / 5. Ein Auftraggeber, Versteigerungsanträge aus verschiedenen Ansprüchen/Rangklassen

Rz. 15 Ungeklärt ist ebenso die Frage, wie sich die Abrechnung gestaltet, wenn ein Rechtsanwalt für einen Auftraggeber das Verfahren aus verschiedenen Rangklassen anordnen lässt bzw. den Beitritt hieraus erklärt. Bedeutsam ist dies vor allem bei der Zwangsversteigerung einer Wohnungseigentümergemeinschaft wegen rückständiger Hausgelder. Beispiel: Die Gläubigerin, eine Wohnun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Grundsatz: Umsatzsteuerpflicht

Rz. 4 Die Tätigkeit des Anwalts für seinen Auftraggeber unterliegt grundsätzlich der Umsatzsteuer, da zwischen Anwalt und Auftraggeber ein Leistungsaustausch i.S.d. § 1 UStG stattfindet.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Einigungsgebühr, VV 1000, 1003, 1004; VV 1005, 1006

Rz. 92 Die Einigungsgebühr erhält der Verfahrensbevollmächtigte, wenn eine Einigung zustande kommt und er daran mitgewirkt hat.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Anrechnung (Abs. 2 S. 2)

Rz. 24 Der durch das KostRÄG 2021 zum 1.1.2021 eingefügte Abs. 2 S. 2 stellt klar: Bei Anrechnung einer Gebühr, für die ein Anspruch gegen die Staatskasse nicht besteht, auf eine Gebühr, für die ein Anspruch gegen die Staatskasse besteht, vermindert sich der Anspruch gegen die Staatskasse nur insoweit, als der Rechtsanwalt insgesamt durch eine Zahlung auf die anzurechnende G...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Abänderungsverfahren (§ 120a ZPO) und Aufhebungsverfahren (§ 124 Abs. 1 Nr. 2–5 ZPO)

Rz. 8 Im Übrigen ist das Kosteninteresse nach billigem Ermessen zu bestimmen. Gemeint sind hiermit die Fälle des § 120a ZPO und § 124 Abs. 1 Nr. 2–5 ZPO . Legt der Anwalt also beispielsweise Beschwerde gegen einen Aufhebungsbeschluss ein, der sich auf die Gründe des § 124 Nr. 2–4 ZPO stützt, bestimmt sich der Wert nach dem Kosteninteresse. Dasselbe gilt in den Fällen der Abän...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Einigung unter Einbeziehung nicht anhängiger Ansprüche

Rz. 220 Hauptanwendungsfall des Abs. 3 ist die Einigung, in die nicht anhängige Ansprüche einbezogen werden. Hier ist Abs. 3 auf jeden Fall hinsichtlich der Einigungsgebühr zu berücksichtigen, gegebenenfalls auch hinsichtlich der Verfahrensgebühr. Der Anwalt erhält für die rechtshängigen Ansprüche eine 1,0-Einigungsgebühr (VV 1000, 1003). Für die nicht anhängigen Ansprüche e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Europäisches Mahnverfahren

Rz. 90 Im Europäischen Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 entstehen nur für den Antragsteller die gleichen Gebühren wie im Mahnverfahren nach der ZPO. Er erhält für den Antrag auf Erlass des Zahlungsbefehls die 1,0-Verfahrensgebühr nach VV 3305, die sich nach VV 3306 auf 0,5 ermäßigen kann. Rz. 91 Legt der Schuldner Einspruch nach Art. 17 EuMVO ein, löst die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 3 Ob, inwieweit und in welcher Höhe der Anwalt von seiner Vergütung Umsatzsteuer abzuführen hat, richtet sich nach dem UStG. Wegen Einzelheiten sei insoweit auf die einschlägigen Kommentierungen zum UStG verwiesen. Im Einzelnen gilt Folgendes:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Keine Anrechnung bei streitigem Verfahren zwei Jahre nach Mahnverfahren

Rz. 38 Eine Anrechnung der Verfahrensgebühr ist nach § 15 Abs. 5 S. 2 ausgeschlossen, wenn seit der Beendigung des Mahnverfahrens mehr als zwei Kalenderjahre verstrichen sind.[48] Hiernach gilt die weitere Tätigkeit als neue Angelegenheit, wenn der frühere Auftrag seit mehr als zwei Kalenderjahren erledigt ist. Eine direkte Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, weil ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / J. Anrechnung

Rz. 38 Sämtliche Gebühren der VV 4300 ff. sind anzurechnen, wenn der Anwalt anschließend mit der Vertretung im gesamten Verfahren, sei es als Verteidiger oder als Beistand oder Vertreter des Privat- oder Nebenklägers oder eines sonstigen Verfahrensbeteiligten, beauftragt wird (VV Vorb. 4.3 Abs. 4). Die Vorschrift des VV Vorb. 4.3 Abs. 4 ergänzt die Bestimmungen der VV 4300 f...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Festsetzung

Rz. 148 Allein aufgrund des Bewilligungsbeschlusses des OLG oder des BGH ist eine Auszahlung der Pauschvergütung nicht möglich. Diese muss vielmehr, ebenso wie die Pflichtverteidigervergütung, nach § 55 auf Antrag festgesetzt werden. Zuständig für die Festsetzung ist der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle (§ 55 Abs. 1 S. 1). Rz. 149 Ebenso wie bei dem Antrag auf Festsetzung de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Gegenstandswert

Rz. 36 Der Gegenstandswert der Terminsgebühr bemisst sich nach dem Wert derjenigen Gegenstände, über die der gerichtliche Termin, der Sachverständigentermin oder die Besprechung stattgefunden hat oder über die schriftlich entschieden oder verglichen worden ist. Ebenso wie in erster Instanz kommt es nicht darauf an, ob die Gegenstände anhängig sind oder nicht. Rz. 37 Werden ni...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) Auf die Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechungen

Rz. 87 Aus der Gesetzesformulierung "Mitwirkung an Besprechungen, die auf Erledigung des Verfahrens gerichtet sind" lässt sich entnehmen, dass die Gegenstände, hinsichtlich derer eine Erledigung erfolgen soll, bereits vom Mahnverfahrensauftrag umfasst – nicht notwendig anhängig[64] – sein müssen.[65] Denn begrifflich kann nur dann etwas erledigt werden, was anhängig ist bzw....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Anrechnung bei vorzeitiger Beendigung

Rz. 41 Eine Anrechnung hat auch auf die verkürzte Verfahrensgebühr nach VV 3101 Nr. 1 zu erfolgen, d.h. in den Fällen, in denen sich die Angelegenheit durch ein vorzeitiges Auftragsende erledigt hat, ein "nachfolgender Rechtsstreit" daher im engeren Sinne also noch gar nicht existiert. Hierfür spricht, dass die Vorschrift VV 3101 Nr. 1 systematisch unter Teil 3 des Vergütung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anrechnung der Verfahrensgebühr nach Anm. Abs. 1 S. 2 zu VV 3201

Rz. 30 Auch die Anm. zu VV 3201 sieht eine Anrechnung der Verfahrensgebühr vor, wenn Anzu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Übernahme der Reisekosten in der Rechtsschutzversicherung

Rz. 123 Während nach den ARB 75 grundsätzlich auch Reisekosten eines auswärtigen Anwalts vom Rechtsschutzversicherer zu übernehmen waren, ist dies nach den neueren ARB grundsätzlich nicht mehr der Fall. I.d.R. übernimmt der Rechtsschutzversicherer nur noch die Kosten eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwalts bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines am Ort ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Anrechnung auf Terminsgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits bei höherem Wert im streitigen Verfahren

Rz. 98 Hat das nachfolgende streitige Verfahren einen höheren Wert, wird die Terminsgebühr des Mahnverfahrens gemäß Anm. Abs. 4 zu VV 3104 nur insoweit angerechnet, als sie tatsächlich angefallen ist, soweit sich also seine Gegenstände mit denen des nachfolgenden streitigen Verfahrens decken. Beispiel: Der Anwalt erhält den Auftrag für ein Mahnverfahren über 7.500 EUR. Der A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Weitere Gebühren

Rz. 32 In Rechtsprechung und Literatur war die Abgrenzung des Abgeltungsbereichs der Grundgebühr zur Verfahrensgebühr[24] umstritten. Rz. 33 Nach einer Auffassung in der Kommentarliteratur[25] sollten sich die Abgeltungsbereiche von Verfahrensgebühr und Grundgebühr gegenseitig ausschließen. Beide Gebühren seien tatbestandlich voneinander abzugrenzen. Zunächst entstehe die Gru...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Vertretung nur im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids

Rz. 18 Wird der Anwalt erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist mit dem Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids beauftragt, ohne dass er zuvor im Mahnverfahren tätig war, steht ihm nur die Verfahrensgebühr nach VV 3308 für den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids zu, nicht aber auch die Verfahrensgebühr nach VV 3305 für die Vertretung im Mahnverfahren. Beispie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XI. Anrechnung und Kürzung nach § 15 Abs. 3

Rz. 86 Problematisch ist die Abrechnung, wenn im gerichtlichen Verfahren die Verfahrensgebühr zu unterschiedlichen Sätzen anfällt, sodass eine Kürzung nach § 15 Abs. 3 vorzunehmen wäre, die Geschäftsgebühr aber nur aus einem Teilwert anzurechnen ist. Es stellt sich dann die Frage, ob erst zu kürzen ist und dann anzurechnen oder ob umgekehrt vorzugehen ist. Beispiel: Der Anwa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / t) Versorgungsausgleich

Rz. 107 Schließen die Parteien den Versorgungsausgleich aus und genehmigt das Familiengericht diese Vereinbarung oder wird die Vereinbarung notariell beurkundet, so war früher strittig, ob und wann dies eine Einigungsgebühr auslöst und wann noch von einem Verzicht i.S.d. Anm. Abs. 1 S. 1, 2. Hs. auszugehen ist. Nach derzeitiger Rechtslage stellt sich das Problem in der Regel...mehr

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Vorwort

Zum 1.1.2021 ist das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 in Kraft getreten, das umfangreiche Änderungen im RVG mit sich gebracht hat, so dass eine Neuauflage schon aus diesem Grund erforderlich war. Aufgrund dessen, dass der Gesetzgeber im Gesetzgebungsverfahren im letzten Moment immer noch Änderungen eingefügt und auch Gebührenbeträge mehrfach geändert hat, war eine abschließe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Teilversäumnisurteil

Rz. 33 Sofern ein Rechtsanwalt nur hinsichtlich eines Teils der Klageforderung Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils stellt und beispielsweise die Klage im Übrigen nach Erörterung mit dem Gericht zurücknimmt, ist dies bei der Gebührenberechnung zu berücksichtigen. Nach einer Ansicht[41] verdient der Anwalt in diesen Fällen eine 1,2-Terminsgebühr aus dem vollen Gegenstand...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Höhe der Gebühr

Rz. 34 Dem Anwalt steht ein Gebührenrahmen von 0,5 bis 1,0 zu. Die Mittelgebühr beträgt 0,75. Die Gebührenhöhe bestimmt der Anwalt unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 Abs. 1 im Einzelfall. Rz. 35 Der Höchstsatz von 1,0 rechtfertigt sich in der Regel dann, wenn es sich bei dem zugrundeliegenden Fall um eine rechtlich schwierige, umfangreiche Sache handelt (hier Arzth...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Voraussetzungen

Rz. 49 Weshalb sich der Beschuldigte nicht auf freiem Fuß befindet, ist für die Anwendung des Abs. 4 unerheblich. Hauptanwendungsfall ist sicherlich die Untersuchungshaft; die Vorschrift des Abs. 4 gilt jedoch auch beimehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Vergütung nach dem RVG

Rz. 276 Ein als Verfahrenspfleger bestellter Rechtsanwalt kann seine Aufwendungen nach § 1 Abs. 2 S. 1 grds. nicht als Vergütung nach dem RVG abrechnen, weil die Führung einer Verfahrenspflegschaft allein nicht als anwaltliche Tätigkeit i.S.d. RVG angesehen werden kann.[493] Nach §§ 1 Abs. 2 S. 2 RVG, 1835 Abs. 3 BGB kann der Rechtsanwalt jedoch ausnahmsweise Aufwendungsersa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Mehrere Auftraggeber

Rz. 52 Vertritt der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit mehrere Auftraggeber, erhöht sich die Verfahrensgebühr je weiteren Auftraggeber um den Satz von 0,3 gemäß VV 1008. Aus der Formulierung in der Vorb. zu VV Teil 1 "Die Gebühren dieses Teils entstehen neben den in anderen Teilen bestimmten Gebühren" könnte man zu der Schlussfolgerung gelangen, dass die Erhöhung nach V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Schriftlicher Vergleich außerhalb eines gerichtlichen Termins

Rz. 15 Nicht eindeutig geregelt ist der Fall, wenn die Parteien einen schriftlichen Vergleich abschließen. Rz. 16 War noch kein Termin anberaumt, dürfte eine analoge Anwendung der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu VV 3104 von vornherein ausscheiden. Beispiel: Das LG lehnt den Erlass einer einstweiligen Verfügung (Wert: 5.000 EUR) ab. Der Antragsteller legt dagegen Beschwerde ein. Im Besch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / G. Weitere sonstige Gebühren

Rz. 16 Neben der Grundgebühr entsteht immer zugleich auch die Verfahrensgebühr, da diese nach VV Vorb. 5 Abs. 2) "für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information" entsteht. Nun ist es aber nicht möglich, sich in die Sache einzuarbeiten, ohne Informationen entgegenzunehmen und bereits die Verteidigung zu betreiben (siehe hierzu ausführlich VV 4100 Rdn 31). Das ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Hauptsache und Arrest, einstweilige Verfügung oder einstweilige Anordnungen

Rz. 15 Einem Hauptsacheverfahren und dem zugehörigen Eilverfahren liegen stets verschiedene Gegenstände zugrunde, auch wenn es in der Sache um das Gleiche geht. Das Hauptsacheverfahren ist auf eine endgültige Klärung gerichtet, während mit dem Eilverfahren eine vorläufige Regelung angestrebt wird. Wird im Hauptsacheverfahren das Eilverfahren mit verhandelt oder erörtert und ...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / VI. Beschwerdeverfahren

Rz. 136 Weist das Gericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrests ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurück, so ist hiergegen die sofortige Beschwerde gegeben (§ 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO). Dieses Beschwerdeverfahren wiederum stellt gem. § 17 Nr. 1 eine eigene Angelegenheit dar, die nach den VV 3500 ff. zu vergüten ist. Rz. 137 Wird eine solc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Außergerichtliche Tätigkeit

Rz. 28 Die Geschäftsgebühr kann nur für außergerichtliche Tätigkeiten des Anwalts entstehen. Erfasst wird dabei sowohl die Tätigkeit in zivilrechtlichen als auch in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten, nicht dagegen die Tätigkeit in Strafsachen; für Letztere sind die Gebühren in VV Teil 4 geregelt. Bezieht sich die Tätigkeit auf ein gerichtliches Verfahren, kann die Gesch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Ermittlung für jede Gebühr gesondert

Rz. 40 Der Gegenstandswert muss nicht für sämtliche Gebühren in derselben Angelegenheit derselbe sein. Für jede Gebühr ist der Gegenstandswert vielmehr gesondert zu ermitteln. Es kann daher durchaus vorkommen, dass für jede Gebühr ein anderer Wert maßgebend ist. Beispiel: Eingeklagt werden 10.000 EUR. Nach teilweiser Klagerücknahme i.H.v. 3.000 EUR wird über die restlichen 7...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Änderungen des Steuersatzes

Rz. 64 Ändert sich der Steuersatz, so stellt sich die Frage, nach welchem Stichtag die Umsatzsteuer zu berechnen ist. Abzustellen ist hier auf die Fälligkeit der Vergütung gemäß § 8 und nicht nach dem Zeitpunkt der Rechnungsstellung (siehe hierzu ausführlich 7. Aufl. Anhang zu § 61).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Trennung gemäß § 145 ZPO

Rz. 67 Nach § 145 Abs. 1 ZPO kann das Gericht anordnen, dass mehrere in einer Klage erhobene Ansprüche in getrennten Prozessen verhandelt werden. Gemäß § 145 Abs. 2 ZPO gilt das Gleiche, wenn von dem Beklagten eine Widerklage erhoben worden ist, die nicht in einem rechtlichen Zusammenhang mit der erhobenen Klage steht. Kommt es zu einer derartigen Trennung der Prozesse, so s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gegenstandswert

Rz. 28 Für den Gegenstandswert gilt das Gleiche wie im selbstständigen Räumungsfristverfahren (vgl. Rdn 21). Das Gericht muss auch in verbundenen Verfahren für den Räumungsfristantrag auf Antrag gegebenenfalls einen Streitwert festsetzen. Dies ergibt sich allerdings nicht aus dem GKG, da nach dem Räumungsfristantrag keine gesonderten Gerichtsgebühren entstehen. Nach § 33 Abs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Anwendungsbereich

Rz. 139 Die Regelung des Abs. 6 S. 3 hat nur Bedeutung, wenn der Anwalt in einem oder mehreren verbundenen Verfahren bereits bestellt oder beigeordnet war, in einem anderen oder mehreren hinzuverbundenen Verfahren dagegen nicht. Abs. 6 S. 3 gilt daher nicht, wennmehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / ee) Die Höhe der Gebühren

Rz. 272 Zum Teil wird die Auffassung vertreten, die Gebühren seien im Rahmen des § 14 Abs. 1 grundsätzlich geringer anzusetzen, da das einstweilige Anordnungsverfahren eine geringere Bedeutung habe (keine endgültige Klärung) und dass in diesem Verfahren Vorkenntnisse aus dem Hauptsacheverfahren verwertet werden können. Diese pauschale Bemessung ist jedoch unzutreffend. Die e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Auslagen

Rz. 52 Hinzu kommen Auslagen und Umsatzsteuer. Da das Verfahren vor dem Gericht eine eigene selbstständige Angelegenheit ist, entsteht auch eine gesonderte Postpauschale. Der frühere Streit über die doppelte Postentgeltpauschale (VV 7002) für vorgerichtliches und gerichtliches Verfahren, der in Straf- und Bußgeldsachen bestand, ist auf dieses Verfahren nicht übertragbar.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Streitwerterhöhung im Nachverfahren

Rz. 382 Bei der Frage, ob sich Klageerweiterungen oder Widerklagen im Nachverfahren auf den Streitwert und damit auf die Verfahrensgebühr auswirken, ist zu differenzieren: Verlangt der Beklagte im Nachverfahren neben der Aufhebung des Vorbehaltsurteils und der Klageabweisung auch die Erstattung der Kosten des Urkundenprozesses oder die Rückzahlung des auf der Grundlage des Vo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 8 Die Gebühren nach den VV 4300 ff. können in derselben Strafsache mehrmals anfallen. Jede Einzeltätigkeit ist eine eigene Angelegenheit i.S.d. § 15 Abs. 1 (Ausnahme: Anm. zu VV 4300; Anm. zu VV 4301). Insbesondere fällt auch jeweils eine eigene Postentgeltpauschale nach VV 7002 an. Beispiel: Der Anwalt erhält zunächst den Auftrag, die vom Verurteilten selbst eingelegte ...mehr