Fachbeiträge & Kommentare zu Teilbetrieb

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 4.1 Schließung des Betriebes durch behördliche Anordnung

Bei Schließung des Betriebs durch behördliche Anordnung bzw. landesgesetzliche Regelung stellt sich die Frage nach dem Entgeltanspruch der Beschäftigten und einem etwaigen Erstattungsanspruch auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes. Eine eindeutige gesetzliche Regelung besteht für Fälle, in denen ein Arbeitnehmer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) "als Aussch...mehr

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Erbausgleichszahlung / 1 Teilung von Betriebsvermögen

Einkommensteuerlich ist die Erbengemeinschaft zwingend als Mitunternehmerschaft einzustufen, soweit zum Nachlass Betriebsvermögen gehört. Das Gesetz ordnet an, dass bei der Realteilung einer Mitunternehmerschaft nach § 16 Abs. 2 Satz 2 EStG zwingend die Buchwerte anzusetzen sind, wenn die Wirtschaftsgüter in das jeweilige Betriebsvermögen der einzelnen Mitunternehmer übertrag...mehr

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Erbausgleichszahlung / 2.2 Ermittlung des Veräußerungsgewinns

Erhalten Miterben bei der Auseinandersetzung Wirtschaftsgüter, für die sie Ausgleichszahlungen erbringen, weil der Wert der zugeteilten Wirtschaftsgüter die Erbquote überschreitet, werden der einkommensteuerrechtlichen Beurteilung 2 rechtlich völlig getrennte Geschäfte zu Grunde gelegt: Ein unentgeltlicher Erwerb in Höhe der Erbquote (Fortführung der bisherigen Buchwerte) un...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 1.6 Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung

Rz. 19 Wie der BFH im Urteil v. 27.8.1992[1] ausführt, ist der häufigste Fall der Betriebsaufspaltung der, dass es sich bei dem Besitzunternehmen um ein Einzelunternehmen, eine Bruchteilsgemeinschaft oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und bei dem Betriebsunternehmen um eine GmbH handelt. Welche Gesellschafter bei derartigen Sachverhaltsgestaltungen – vom Ausnahmefall...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 3.1.3 Geschäfts- oder Firmenwert

Rz. 26 Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen bei der Begründung einer Betriebsaufspaltung der im bisherigen Unternehmen entstandene Geschäftswert auf die Betriebsgesellschaft übertragen wird, wurde vom BFH im Urteil v. 27.3.2001[1] geklärt; der BFH führt aus: "Der Geschäftswert ist derjenige Wert, der einem gewerblichen Unternehmen über den Substanzwert (Verkehrswe...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 3.3 Beendigung

Rz. 40 Der Wegfall der Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung infolge personeller und/oder sachlicher Entflechtung führt regelmäßig zu einer Betriebsaufgabe des Besitzunternehmens mit der Folge, dass dessen Betriebsvermögen grundsätzlich in das Privatvermögen des bisherigen Besitzunternehmers übergeht; die Folge ist, dass die in den Buchwertansätzen ruhenden stillen Reserve...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1.2 Einbringung eines Teilbetriebs

Tz. 53 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Teilbetriebe i. S. d. § 20 Abs. 1 Satz 1 UmwStG kommen bei der gGmbH grds. nur in Betracht im Bereich der Zweckbetriebe und der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe, nicht dagegen in den anderen Tätigkeitsbereichen. Da jeder Zweckbetrieb und jeder steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetrieb einen selbständigen Betrieb da...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2.1.2 Rechtsfolgen der Sacheinlage (§ 20 Abs. 2 bis 6 UmwStG)

Tz. 60 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Es ergeben sich nachstehende Rechtsfolgen: § 20 Abs. 2 und 3 UmwStG regeln die Bewertung des eingebrachten BV bei der Übernehmerin. Das Bewertungswahlrecht ermöglicht den Ansatz der einzelnen WG mit dem Buchwert, mit dem gemeinen Wert oder mit Zwischenwerten (s. § 20 Abs. 1 Satz 1 und Satz 6 UmwStG). Dieses Bewertungswahlrecht der Übernehmerin...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2.1.1 Sacheinlage (§ 20 Abs. 1 UmwStG)

Tz. 59 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Zum Gegenstand der Sacheinlage bei gGmbH hinsichtlich der Einbringung von Betrieben s. Tz. 52, von Teilbetrieben s. Tz. 53, von Mitunternehmer-Anteilen s. Tz. 54. Nicht nur gemeinnützigkeitsrechtlich, sondern auch hinsichtlich der Anwendung des § 20 Abs. 1 UmwStG sind die Fälle problematisch, in denen einzelne Tätigkeitsbereiche sich über den st...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Einbringung von Betriebsvermögen in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft (§ 20 UmwStG) durch gemeinnützige Körperschaften

Tz. 49 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Unter den Voraussetzungen, die in der folgenden Aufstellung angeführt sind, kann das BV einer gemeinnützigen Körperschaft in eine Kapitalgesellschaft oder eine Genossenschaft eingebracht werden:mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.2 Nachlassteilung mit Abfindung

Im Normalfall ist eine Erbauseinandersetzung durch reine Realteilung, bei der das Vermögen der Erbengemeinschaft auf die einzelnen Miterben nach dem Verhältnis der Erbteile ver­teilt wird, nicht möglich. Es kommt dann zu Ausgleichszahlungen des bei der Auseinandersetzung begünstigten Miterben an diejenigen Miterben, die weniger erhalten haben, als ihrem Erbanteil entspricht....mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.3 Sachwertabfindung

Der weichende Miterbe kann auch mit einem Sachwert abgefunden werden, der zum Betriebsvermögen des geerbten Unternehmens gehört. Hinsichtlich der sich hierbei ergebenden Rechtsfolgen verweist der Große Senat[1] auf die zum Ausscheiden aus einer Personengesellschaft gegen Sachwertabfindung ergangene BFH-Rechtsprechung. Danach gehört bei einer Sachwertabfindung ins Privatvermö...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.1.2 Zum Nachlass gehört nur ein Einzelunternehmen

Ist Gegenstand der Realteilung ein einzelner Betrieb und teilen die Erben die Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens im Rahmen der Erbauseinandersetzung ohne Ausgleichszahlung real untereinander auf, erwerben die Miterben zwar auch unentgeltlich. Die Realteilung führt aber zu einer steuerbegünstigten Betriebsaufgabe [1], wenn die Miterben die ihnen zugeteilten (zu den wesentl...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 3.5 Pflichtteilsanspruch

Die Testierfreiheit gestattet es dem Erblasser prinzipiell, seine gesetzlichen Erben von der Erbfolge auszuschließen. Den nächsten Verwandten wird aber eine Mindestbeteiligung am Wert des Nachlasses durch das Pflichtteilsrecht gesichert. Das Pflichtteilsrecht wird als "grundsätzlich unentziehbare und bedarfsunabhängige wirtschaftliche Mindestbeteiligung" am Nachlass verfassu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der landw Teilbetrieb

Rn. 47 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Ein landw Teilbetrieb ist ein mit einer gewissen Selbstständigkeit ausgestatteter, organisch geschlossener Teil eines Gesamtbetriebs, der für sich allein lebensfähig ist (BFH v 19.12.1975, BStBl II 1975, 415; BFH v 05.11.1981, BStBl II 1982, 158; BFH v 26.11.1989, BStBl II 1990, 373). Lebensfähig ist ein Teil des Gesamtunternehmens, wenn von...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der forstw Teilbetrieb

Rn. 56 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 An das Vorliegen eines forstw Teilbetriebs werden – ebenso wie im Hinblick auf die Betriebseigenschaft, s Rn 23 – wesentlich geringere Anforderungen gestellt; auf die früher einmal wesentliche Unterscheidung zwischen aussetzendem u Nachhaltsbetrieb (BFH v 05.11.1981, BStBl II 1982, 158) kommt es jedenfalls nicht mehr an (BFH v 17.01.1991, BS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 45 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Nach § 14 S 1 EStG iVm § 16 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG gehört zu den Einkünften aus LuF auch der Gewinn, der bei der Veräußerung eines Teilbetriebs erzielt wird; Entsprechendes gilt auch für die Aufgabe eines Teilbetriebs (§ 16 Abs 3 S 1 EStG). Für beide Fälle gilt § 16 Abs 4 EStG entsprechend (§ 14 S 2 EStG). Eine Teilbetriebsveräußerung erfordert...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Die Teilbetriebsaufgabe

Rn. 155 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Grundsätze über die Veräußerung eines Teilbetriebs gelten für die Aufgabe eines Teilbetriebs entsprechend (BFH v 15.07.1986, BStBl II 1986, 896); die Erläuterungen unter s Rn 45ff gelten demzufolge entsprechend auch für eine Teilbetriebsaufgabe. Die Aufgabe eines Teilbetriebs setzt voraus, dass die Abwicklung ein wirtschaftlich einheitl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die reale Teilung eines Betriebs

Rn. 85 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die reale Teilung einer Mitunternehmerschaft (wie auch einer Erbengemeinschaft) stellt grundsätzlich eine Betriebsaufgabe dar. Zu einer Gewinnrealisierung kommt es aber gem § 16 Abs 3 S 2 u 3 EStG dann nicht, wenn Teilbetriebe o Mitunternehmeranteile übertragen werden; Entsprechendes gilt (seit 2001) auch für die Zuweisung von einzelnen WG u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 70 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Betriebsaufgabe unterscheidet sich von der Betriebsveräußerung nur insoweit, als hier der Landwirt zunächst einmal seine Tätigkeit einstellen muss u daran anschließend alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang in das PV überführt o an verschiedene Erwerber veräußert. Die Betriebsaufgabe ist jedoch zu unterscheid...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die parzellenweise Verpachtung

Rn. 102 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Bei der parzellenweisen Verpachtung des luf Betriebs, also der Überlassung der wesentlichen Betriebsgrundlagen an mehrere Pächter, ging die FinVerw in der Vergangenheit grundsätzlich nur dann nicht von einer Betriebsaufgabe aus, wenn der Verpächter eine Betriebsfortführungserklärung abgegeben hat u für die spätere Betriebsfortführung (ggf d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Tarifvergünstigungen

Rn. 245 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Der Gewinn aus der Veräußerung bzw Aufgabe eines luf Betriebs, Teilbetriebs o Mitunternehmeranteils (nicht: Teil eines Mitunternehmeranteils) unterliegt von Amts wegen der Tarifbegünstigung nach § 34 Abs 1 S 1 EStG (sog Fünftelregelung), sofern der LuF hierauf nicht ganz o teilweise §§ 6b, 6c EStG anwendet o – falls der Betrieb gegen Leibre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Freibetrag (§ 14 EStG iVm § 16 Abs 4 EStG)

Rn. 235 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Der antragsgebundene Freibetrag nach § 16 Abs 4 EStG wird nur noch einmal im Leben – für alle Gewinneinkunftsarten – gewährt (BFH v 21.07.2009, BStBl II 2009, 963); vor dem 01.01.1996 in Anspruch genommene Freibeträge bleiben unberücksichtigt. Nicht verbrauchte Teile des Freibetrags können nicht auf eine andere Veräußerung/Aufgabe übertrage...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Vorweggenommene Erbfolge, Erbfall eines Alleinerben

Rn. 160 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Wird zu Lebzeiten in vorweggenommener Erbfolge ein (bislang selbst bewirtschafteter, verpachteter o im Wege des Nießbrauchs zur Nutzung überlassener) Betrieb im Ganzen o auch nur ein Teilbetrieb o ein Anteil am Betrieb unentgeltlich übertragen, so liegt weder eine stpfl Betriebs- o Teilbetriebsveräußerung noch eine Betriebs- o Teilbetriebsa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Wesentliche Betriebsgrundlagen

Rn. 26 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Bei der Bestimmung der wesentlichen Grundlagen eines luf Betriebs ist jedoch zu beachten, dass der Begriff "wesentliche Grundlage" normspezifisch unterschiedlich auszulegen ist. Im Anwendungsbereich des § 14 EStG gehören zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen alle WG, die entweder für die Führung des luf Betriebs von ihrer Funktion her wesent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Norminhalt

Rn. 1 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Zu den Einkünften aus LuF gehören nach § 14 EStG auch Gewinne, die bei der Veräußerung eines luf Betriebs o Teilbetriebs o eines Anteils an einem luf BV erzielt werden. Das gilt auch für die Aufgabe eines luf Betriebs bzw luf Teilbetriebs, da die Aufgabe einer Veräußerung gleichsteht (§ 14 S 2 EStG iVm § 16 Abs 3 S 1 EStG). Die – aus heutiger...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Entgeltlichkeit

Rn. 35 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Betriebsveräußerung ist entgeltlich, wenn Leistung u Gegenleistung nach kaufmännischen Grundsätzen (in etwa) ausgeglichen sind; davon ist auch dann noch auszugehen, wenn Leistung u Gegenleistung zwar objektiv gesehen ungleichgewichtig sind, aber die Vertragsparteien subjektiv von der Gleichwertigkeit der beiderseitigen Leistungen ausgega...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Das Wahlrecht zwischen Betriebsfortführung u Betriebsaufgabe

Rn. 125 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Der Betriebseigentümer hat sowohl zu Beginn als auch jederzeit während der Betriebsunterbrechung das Wahlrecht, den unterbrochenen Betrieb als BV fortzuführen o durch Erklärung aufzugeben (st Rspr seit GrS BFH v 18.03.1964, BStBl III 1964, 308); Gleiches gilt für den unterbrochenen Teilbetrieb (BFH v 05.10.1976, BStBl II 1977, 42). Hat der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Verhältnis zu § 6b EStG; § 6b Abs 2a EStG (Stundungsregelung)

Rn. 250 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Veräußert der LuF einen Betrieb, Teilbetrieb o Mitunternehmeranteil, kann er den dabei entstehenden Betriebsveräußerungsgewinn – soweit er den Freibetrag nach § 14 EStG iVm § 16 Abs 4 EStG übersteigt – ganz o teilweise in eine Rücklage nach § 6b EStG einstellen; dies gilt nicht für Aufgabegewinne, weil es diesbezüglich an einem Veräußerungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliches

Rn. 180 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Veräußerungsgewinn ist der Betrag, um den der Veräußerungserlös bzw gemeine Wert nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des BV übersteigt, das nach § 4 Abs 1 EStG für den Zeitpunkt der Veräußerung/Aufgabe ermittelt wird. Der Tatbestand der Betriebsveräußerung ist mit der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums auf den Erwerber verwir...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 95 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Keine Betriebsaufgabe, sondern eine nicht zur Aufdeckung der stillen Reserven zwingende Betriebsunterbrechung liegt vor, wenn die Bewirtschaftung eines Betriebs bzw Teilbetriebs (zB wegen Alters o Krankheit) eingestellt wird u ein gedachter Rechtsnachfolger mit den vorhandenen WG irgendwann wieder eine luf Betätigung aufnehmen kann. Soweit b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Die unentgeltliche Überlassung

Rn. 106 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Sind für die Überlassung eines Betriebs bzw Teilbetriebs abredegemäß weder Pachtzinsen noch sonstige altenteilsähnliche Leistungen zu zahlen, ist von einer unentgeltlichen Nutzungsüberlassung auszugehen (§ 598 BGB – Leihe). Eine unentgeltliche Nutzungsüberlassung wird regelmäßig nur unter Angehörigen vorkommen; dementsprechend hat der BFH v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Aufwendungen im Zusammenhang mit einer unentgeltlichen Übertragung bzw im Erbfall

Rn. 175 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Kosten im Zusammenhang mit einer unentgeltlichen Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs bzw Mitunternehmeranteils, wie zB Beratungs- u Notarkosten, können aufgrund ihrer privaten Veranlassung nicht als BA abgezogen werden, denn aus betrieblicher Sicht sind Aufwendungen infolge einer bestimmten Unternehmensnachfolge nicht betrieblich veran...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Der Veräußerungspreis

Rn. 185 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Veräußerungspreis ist die Gegenleistung, die der Veräußerer vom Erwerber erlangt, insb also der Anspruch auf den Kaufpreis o auf ein Tauschobjekt (BFH v 19.01.1978, BStBl II 1978, 295 mwN). Der Veräußerungspreis setzt sich regelmäßig aus verschiedenen Einzelteilen zusammen. Diese Einzelteile teilen einheitlich das Schicksal dessen, was als ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Der Aufgabegewinn

Rn. 200 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Für die Ermittlung der Aufgabegewinne gelten die Bestimmungen des § 16 Abs 3 EStG sinngemäß. Nach dieser Vorschrift kann der Aufgabegewinn entweder durch Vermögensvergleich, durch Gegenüberstellung von Ertrag u Aufwand des Aufgabevorganges o auch durch Vergleich des Buchwerts des Aktivvermögens mit seinem gemeinen Wert errechnet werden; bei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Betriebsverpachtung im Ganzen

Rn. 99 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Verpachtung eines luf Betriebs im Ganzen ist eine Unterform der Betriebsunterbrechung; sie führt unter den in s Rn 98 geschilderten Voraussetzungen grundsätzlich zu keiner Betriebsaufgabe. Dabei reicht es aus, dass die wesentlichen, dem Betrieb das Gepräge gebenden Betriebsgegenstände verpachtet werden; die Verpachtung aller Betriebsgege...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Wert des BV

Rn. 225 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Dem (um die Veräußerungskosten) bereinigten Veräußerungspreis ist der Wert des BV gegenüberzustellen. Der Wert des BV ergibt sich bei buchführenden LuF aus der gem § 6 Abs 2 EStDV auf den Veräußerungs- bzw Aufgabezeitpunkt aufzustellenden Schlussbilanz, aus der die Einsatzwerte des § 16 Abs 2 S 2 EStG zu entwickeln sind; die Erstellung eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kalkulation / 6.5 Mehrfache Divisionskalkulation

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Nebenbetriebe

Rz. 188 [Autor/Stand] Ein Nebenbetrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt vor, wenn überwiegend im eigenen Hauptbetrieb erzeugte Rohstoffe be- oder verarbeitet werden und die dabei gewonnenen Erzeugnisse überwiegend für den Verkauf bestimmt sind oder ein Land- und Forstwirt Umsätze aus der Übernahme von Rohstoffen[2] erzielt, diese be- oder verarbeitet und die dabei gewonne...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Nebenbetriebe

Rz. 163 [Autor/Stand] Ein Nebenbetrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt vor, wenn überwiegend im eigenen Hauptbetrieb erzeugte Rohstoffe be- oder verarbeitet werden und die dabei gewonnenen Erzeugnisse überwiegend für den Verkauf bestimmt sind oder ein Land- und Forstwirt Umsätze aus der Übernahme von Rohstoffen (z.B. organische Abfälle) erzielt, diese be- oder verarbeite...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Eintr... / 5.1 Unentgeltliche Aufnahme einer natürlichen Person in ein Einzelunternehmen

Wird ein Betrieb, ein Teilbetrieb oder der Anteil eines Mitunternehmers an einem Betrieb unentgeltlich übertragen, müssen gem. § 6 Abs. 3 EStG die Buchwerte fortgeführt werden. Bei demjenigen, der die Anteile überträgt, tritt keine Gewinnrealisierung ein. Derjenige, der den Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil übernimmt, tritt in die Rechtsstellung des bisherigen U...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Eintr... / 4 Wahlrecht zwischen Buchwert und gemeinem Wert

§ 24 UmwStG regelt die Fälle, in denen ein Betrieb oder Teilbetrieb in eine Personengesellschaft eingebracht wird. § 24 UmwStG beinhaltet ein Wahlrecht, sodass stille Reserven bei der Einbringung unter bestimmten Voraussetzungen nicht aufdeckt werden müssen. § 24 Abs. 2 UmwStG bietet die folgenden Möglichkeiten: Die Personengesellschaft setzt das eingebrachte Betriebsvermögen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3 Gewerbliche Infizierung und "gemischte" Tätigkeit

Vergleichbare Fragen wie bei gewerblich geprägten Personengesellschaften ergeben sich z. B. bei doppelstöckigen Personengesellschaften, bei denen nur die Untergesellschaft gewerblich tätig ist, die Obergesellschaft hingegen vermögensverwaltend. Auch hier ging die Finanzverwaltung ursprünglich entsprechend Art. 3 Abs. 2 OECD-MA bei einer grenzüberschreitenden Struktur von gewe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.4.4 Die gesetzliche Nachbesserung

Durch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen (sogenanntes BEPS-1-Gesetz) erfolgt sowohl eine Beschränkung des Abs. 1 als auch eine rückwirkende Änderung des § 50i Abs. 2 EStG. Im Detail zur Änderung des Abs. 1: Die Anwendung des § 50i Abs. 1 EStG wird damit auf diejenigen Fälle begrenzt, in denen ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.4.2 Die ursprüngliche Erweiterung des § 50i EStG mit dem StÄnd-AnpG-Kroatien

Hinweis Gesetzliche Änderung beachten Die ursprüngliche Fassung des § 50i Abs. 2 EStG wurde rückwirkend aufgehoben (vgl. 2.4.4). Die Darstellung erfolgt zur Erläuterung der Korrekturen. Die Erweiterung des § 50i Abs. 1 EStG erfasste tatbeständlich vor allem Holdingstrukturen, wenn ursprünglich originär gewerblich tätige Personengesellschaften i. S. des § 15 Abs. 1 und 2 EStG d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 3.4.1 Wesentliche Grundlagen des Unternehmens oder Teilbetriebs

Rz. 18 Die "Übereignung im Ganzen" erfordert den Übergang aller wesentlichen Grundlagen des Unternehmens.[1] Die Übereignung nur einiger wesentlicher Grundlagen reicht nicht.[2] Notwendig ist also die Übereignung sämtlicher zum Unternehmen bzw. Teilbetrieb gehörenden Gegenstände und Vermögenswerte, die zur Fortführung erforderlich sind. Behält der Veräußerer einzelne, für da...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 3.5 Übereignung eines lebenden Unternehmens oder Teilbetriebs

Rz. 32 Die Haftung nach § 75 AO greift nur ein, wenn ein — im Augenblick des Übergangs — ­lebendes und selbstständig lebensfähiges Unternehmen übereignet wird.[1] Das gilt für die Übertragung sowohl des Gesamtunternehmens als auch eines Teilbetriebs. Diese beiden Alternativen des § 75 AO stehen selbstständig nebeneinander und schließen sich gegenseitig aus. Die Vorschrift ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 3.3 Übereignung

Rz. 12 Das Unternehmen oder der selbstständige Teilbetrieb müssen "im Ganzen übereignet" werden. Diese Formulierung ist insofern unglücklich, als es im bürgerlichen Recht eine Übereignung von Sachgesamtheiten und Geschäften nicht gibt, und weil zum Unternehmen bzw. Teilbetrieb auch Rechte und sonstige Vermögenswerte gehören, z. B. Gebrauchsrechte an Sachen, Patente, Lizenzen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 3.2.2 Gesondert geführter Betrieb

Rz. 7 Ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb liegt vor, wenn eine mit einer gewissen Selbstständigkeit versehene für sich lebensfähige Einheit besteht, die unabhängig von der sonstigen wirtschaftlichen Betätigung des Unternehmers betrieben worden ist und nach außen hin[1] als in sich organisch geschlossenes, selbstständiges Wirtschaftsgebilde in...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 4 Ausnahmen von der Haftung (Abs. 2)

Rz. 36 Haftungsbegründend ist die rechtsgeschäftliche Übereignung (s. Rz. 18), wenn dadurch der Fortbestand des Geschäfts möglich ist. Unterliegt die wesentliche Grundlage des Betriebs jedoch der Beschlagnahme oder der Pfandverstrickung, so wäre die geschlossene Verwertung der wirtschaftlichen Einheit infrage gestellt, wenn der Erwerber noch mit unbekannten Steuerforderungen...mehr