Fachbeiträge & Kommentare zu Teilbetrieb

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.2.6 Fortführung durch den Erwerber

Rz. 67 Für das Vorliegen einer Betriebsveräußerung kommt es nicht darauf an, ob der Erwerber den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb tatsächlich fortführt. Es reicht aus, wenn er die Möglichkeit hat, den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb fortzuführen.[1] Von daher liegt auch in den Fällen, in denen der Erwerber den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb nicht fort...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6.2.4 Betriebsverlegung

Rz. 103 Keine Betriebsaufgabe, sondern eine Betriebsverlegung liegt vor, wenn der alte und der neue land- und forstwirtschaftliche Betrieb bei wirtschaftlicher Betrachtung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung wirtschaftlich identisch sind.[1] Davon ist im Regelfall auszugehen, wenn die wesentlichen Betriebsgrundlagen in den neuen land- und forstwirtschaftlichen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6.2.8 Strukturwandel

Rz. 114 Eine Betriebsaufgabe liegt nicht vor, wenn der Betrieb als selbstständiger Organismus in dem der inländischen Besteuerung unterliegenden Gebiet weitergeführt wird und die Einkünfte aus dem Betrieb lediglich infolge Strukturwandels rechtlich anders eingeordnet werden. Dies ist z. B. der Fall, wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb wegen nachhaltiger Erhöhung des Tierbe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6.5 Aufgabehandlung

Rz. 122 Bei selbstbewirtschafteten land- und forstwirtschaftlichen Betrieben kann allein durch eine Betriebsaufgabeerklärung eine Betriebsaufgabe i. S. d. § 14 EStG nicht herbeigeführt werden. Vielmehr handelt es sich bei der Betriebsaufgabe um einen tatsächlichen Vorgang mit der Folge, dass sich der Wille zur Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs in entspre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.4 Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Mitunternehmeranteils

Rz. 81 Wird ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb von einer Mitunternehmerschaft betrieben, dann fällt auch die Veräußerung des Mitunternehmeranteils unter § 14 Abs. 1 S. 1 EStG. Rz. 82 Der Mitunternehmeranteil muss einen in Form einer Mitunternehmerschaft geführten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb betreffen. Als Rechtsformen kommen insbesondere in Betracht die G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.2.5 Veräußerung

Rz. 58 Der land- und forstwirtschaftliche Betrieb muss veräußert werden. Ein begünstigter Veräußerungsgewinn kann auch gegeben sein, wenn der Land- und Forstwirt einen im Aufbau befindlichen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb (Rz. 38) veräußert.[1] Zu verstehen ist unter einer Veräußerung die entgeltliche Übertragung des bürgerlich-rechtlichen oder zumindest des wirtsch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.3 Ermittlung des Aufgabegewinns (§ 14 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 16 Abs. 3 S. 5 bis 8 EStG)

Rz. 220 Wird ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb aufgegeben, ermittelt sich der Aufgabegewinn nach § 14 Abs. 1 S. 2 EStG i. V. m. § 16 Abs. 2 und Abs. 3 S. 5 bis 8 EStG (§ 16 EStG Rz. 233ff.). Entsprechendes gilt bei der Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils. Der Aufgabegewinn ist bei Vorliegen der Voraussetzungen begün...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.2.3 Wesentliche Betriebsgrundlagen

Rz. 39 Voraussetzung für eine Betriebsveräußerung ist, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs an einen Erwerber übertragen werden. Hinsichtlich des Begriffs der wesentlichen Betriebsgrundlage gelten die Grundsätze sowohl der funktionalen als auch der quantitativen Betrachtungsweise. Zu beachten ist, dass der Begriff der wesentl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.2.2 Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb

Rz. 34 Veräußert werden muss ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb. Der Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs (§ 13 EStG Rz. 38ff.) ist im EStG nicht definiert. In § 13 EStG wird nur aufgelistet, welche Betätigungen im Einzelnen zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft führen. Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang ein land- und forstwirt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6.2.2 Einheitlicher Vorgang

Rz. 95 Die wesentlichen Betriebsgrundlagen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs müssen innerhalb kurzer Zeit und damit in einem einheitlichen Vorgang entweder in das Privatvermögen überführt oder an verschiedene Erwerber veräußert oder teilweise veräußert und teilweise in das Privatvermögen überführt werden. Im Gegensatz zur Betriebsveräußerung, die zu einem bestimmt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 13 Realteilung bei Übertragung oder Überführung einzelner Grundstücke (§ 14 Abs. 3 EStG)

Rz. 264 Werden im Rahmen der Aufgabe des Betriebs einer land- und forstwirtschaftlichen Mitunternehmerschaft – hierzu gehören auch Erbengemeinschaften – Grundstücke an den einzelnen Mitunternehmer übertragen oder scheidet ein Mitunternehmer unter Mitnahme einzelner Grundstücke aus dem Betrieb einer land- und forstwirtschaftlichen Mitunternehmerschaft aus, gelten diese nach §...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.5 Freibetrag (§ 14 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 16 Abs. 4 EStG)

Rz. 251 Bei der Veräußerung oder Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils kann nach § 14 Abs. 1 S. 2 EStG die Freibetragsregelung des § 16 Abs. 4 EStG Anwendung finden. Danach wird der Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn, sofern der Land- und Forstwirt das 55. Lebensjahr vollendet hat oder er im sozialversicherungsrechtlich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6.2.6 Betriebsunterbrechung

Rz. 108 Stellt ein Land- und Forstwirt seine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit ein, liegt darin nicht notwendigerweise eine Betriebsaufgabe. Die Einstellung kann auch als Betriebsunterbrechung zu beurteilen sein, die den Fortbestand des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs unberührt lässt, sofern dieser jederzeit wieder aufgenommen werden kann.[1] Die Betriebsunte...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Kennzeichen ohne Motivtest (Abs. 2)

a) Vorbemerkung Rz. 161 [Autor/Stand] Kennzeichen ohne Motivtest. Die unter § 138e Abs. 2 AO genannten Kennzeichen führen jeweils unabhängig vom Main-Benefit-Test zu einer Mitteilungspflicht. Mit anderen Worten wird bei solchen Gestaltungen die steuerliche Motivation als gegeben unterstellt bzw. eine Mitteilung wird losgelöst von steuerlichen Motiven als erforderlich erachtet...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 6.3 Stiller Gesellschafter

Rz. 156 Nach § 230 HGB liegt eine stille Gesellschaft vor, wenn jemand an dem Handelsgewerbe eines anderen mit einer Vermögenseinlage beteiligt ist, die in das Vermögen des Unternehmers übergeht. Die stille Gesellschaft ist eine Innengesellschaft. Zwischen dem Unternehmer und dem stillen Gesellschafter muss ein Gesellschaftsvertrag, der die Erreichung eines gemeinsamen Zweck...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / b) Anteile an Kapitalgesellschaften

Rz. 113 Anteile an Kapitalgesellschaften mit einer unmittelbaren[194] Beteiligungsquote von mehr als 25 %, die aus dem Privatvermögen oder als Einzelwirtschaftsgut außerhalb der "Konglomerate" Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil aus dem Betriebsvermögen übertragen werden[195] und bei denen sich Sitz oder Geschäftsleitung im Inland oder in der EU/EWR befinden, sind...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / 5. Erwerbszeitraumbezogene Behaltensregelungen

Rz. 130 Die Betriebsvermögensbegünstigungen sollen nur dann erhalten bleiben, wenn der Erwerber gewisse Spielregeln einhält. Neben der zuvor dargestellten Lohnsummenregelung gehört dazu auch, dass das produktive Betriebsvermögen im Sinne einer nahtlosen Unternehmensfortführung für gewisse Mindestzeiträume (fünf bzw. sieben Jahre) er- bzw. gehalten wird. Anders gewendet: Der ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 13.3 Verlustanteil

Rz. 364 § 8 Nr. 8 GewStG erfasst Verlustanteile an inl. und ausl. Personengesellschaften. Für den Begriff "Verlustanteil" wird an die Vorschriften des HGB und BGB angeknüpft. Maßgebend ist der sich aus § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG ergebende Verlustanteil.[1] Rz. 365 Nicht maßgebend ist, ob eine ausl. Personengesellschaft gewerbesteuerpflichtig ist. Verlustanteile einer ausl. P...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 5.3.1 Renten bzw. dauernde Lasten

Rz. 126 Hinzuzurechnen sind nur Renten und dauernde Lasten. Die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. b S. 1 GewStG setzt nicht voraus, dass die Renten bzw. dauernden Lasten wirtschaftlich mit der Gründung oder dem Erwerb eines Betriebs oder Teilbetriebs oder eines Anteils am Betrieb zusammenhängen.[1] Die Anwendung von § 8 Nr. 1 Buchst. b S. 1 GewStG wird auch nicht dadurch...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 5.3.2 Umfang der Hinzurechnung

Rz. 138 Hinzuzurechnen sind die Renten bzw. dauernden Lasten nur insoweit, als sie bei der Gewinnermittlung abgezogen wurden. Hätten sie nach den Vorschriften des EStG bzw. KStG nicht abgezogen werden dürfen, ist die gewerbesteuerliche Gewinnermittlung zu korrigieren. Eine Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. b S. 1 GewStG scheidet aus. Rz. 139 Die Hinzurechnung nach § 8 Nr. ...mehr

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Übertragung und Überführung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen

Kommentar Das BMF hat zur Übertragung und Überführung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen aus einer Mitunternehmerschaft und zum Verpächterwahlrecht bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben Stellung bezogen. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen Das BMF hat zu verschiedenen Rechtsfragen rund um die Übertragung und Überführung von landwirtschaftlichem Vermögen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Einbringungen iSd § 20 UmwStG (§ 50i Abs 2 EStG)

Rn. 9 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Gemäß § 50i Abs 2 EStG wird für Einbringungen von WG oder Anteilen iSd § 50i Abs 1 EStG das Bewertungswahlrecht des § 20 Abs 2 S 2 UmwStG suspendiert und stattdessen, soweit das deutsche Besteuerungsrecht an den erhaltenen oder damit zusammenhängenden Anteilen ausgeschlossen oder beschränkt ist, der zwingende Ansatz des gemeines Werts angeord...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Inhalt und Bedeutung

Rn. 2 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Vorschrift des § 50i Abs 1 S 1 EStG ordnet die Besteuerung eines Veräußerungsgewinns aus der Beteiligung an einer gewerblich infizierten oder gewerblich geprägten PersGes an, wenn im Zeitpunkt des Wegzugs ins Ausland, einer Umstrukturierung oder Überführung von WG des BV oder Anteilen iSd § 17 EStG eine Besteuerung unterblieb und das deu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Übertragungs- und Überführungsfiktion (§ 50i Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 6 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Eine Erweiterung hinsichtlich seiner tatbestandlichen Reichweite erfährt die Norm des § 50i Abs 1 S 1 EStG durch die Übertragungs- bzw Überführungsfiktion ("gilt auch") des § 50i Abs 1 S 2 EStG. Erfasst wird hierdurch insb auch der Fall, dass eine iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 u Abs 2 EStG originär gewerblich tätige PersGes ihren Gewerbebetrieb geg...mehr

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Feststellungserklärung 2021... / 2.2.2 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Zeilen 35-81)

Bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb erfolgen Eintragungen zu den laufenden Einkünften (einschließlich von Einkünften aus dem Teileinkünfteverfahren) in den Zeilen 35-37. Sind in den laufenden Einkünften auch solche enthalten, für die die Teilfreistellung nach §§ 20, 21 InvStG Anwendung findet, sind diese Einnahmen – vor Teilfreistellung – in den Zeilen 38-41 zu erfassen. Z...mehr

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Feststellungserklärung 2021... / 2.2.3 Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (Zeilen 82-110)

In den Zeilen 82-84 sind die laufenden Einkünfte aus selbstständiger Arbeit einschließlich der dem Teilenkünfteverfahren unterliegenden Einkünfte einzutragen, in die Zeilen 85-88 die in den laufenden Einkünften enthaltenen Einkünfte, für die die Freistellung nach §§ 20, 21 InvStG Anwendung findet. Sind Veräußerungsgewinne im Zusammenhang mit der Veräußerung/Aufgabe eines ganz...mehr

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Feststellungserklärung 2021... / 2.2.1 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Zeilen 3-34)

In den Zeilen 3-5 werden die laufenden Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erfasst, die sich nach den jeweiligen Gewinnermittlungen (Einnahmen-Überschussrechnung, Bestandsvergleich oder Gewinnermittlung nach § 13a EStG) ergeben, unter Berücksichtigung der Besonderheiten beim Teileinkünfteverfahren (Zeilen 4und 5) sowie bei Erträgen aus Investmentanteilen (Zeilen 6-9, Angab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Entstrickung von Betrieben und Teilbetrieben (§ 16 Abs 3a, § 36 Abs 5 EStG)

6.2.1 Fiktive Betriebsaufgabe nach § 16 Abs 3a EStG Tz. 639 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Mit Urt des BFH v 17.07.2008, BStBl II 2009, 464 (Nichtanwendungserl s BMF-Schr v 20.05.2009, BStBl I 2009, 671), hat der I. Senat seine bisherige langjährige Rspr zur sog finalen Entnahmetheorie "aufgegeben" (s Tz 226ff). Die dort aufgestellten Grundsätze hat er anschließend auf die finale...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.6 Ereignisse, die zur vorgezogenen Fälligkeit des Stundungsbetrags führen

Tz. 649 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 36 Abs 5 S 4 EStG enthält einen an Art 5 Abs 4 ATAD-RL angelehnten Katalog an Ereignissen, die zur vorgezogenen Fälligkeit der gestundeten St führen. In den in § 36 Abs 5 S 4 Nr 1 bis 5 genannten Fällen, ist die gestundete St innerhalb 1 Monats vollständig ("wenn": Nr 2 bis 4) oder ggf. anteilig ("soweit": Nr 1) nach Eintritts eines der d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1.2.5 Unentgeltlicher Erwerb betrieblicher Einheiten (§ 6 Abs 3 EStG)

Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Regelungsziel des § 6 Abs 3 EStG ist die Fortführung und der Erhalt von betrieblichen Einheiten. Entspr dem Rechtsgedanken der ununterbrochenen Betriebsfortführung wird die unentgeltliche Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils nicht als Betriebseinstellung, sondern als Fortsetzung der betrieblichen Tätigkeit durch den Rechtsnachfo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Fiktive Betriebsaufgabe nach § 16 Abs 3a EStG

Tz. 639 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Mit Urt des BFH v 17.07.2008, BStBl II 2009, 464 (Nichtanwendungserl s BMF-Schr v 20.05.2009, BStBl I 2009, 671), hat der I. Senat seine bisherige langjährige Rspr zur sog finalen Entnahmetheorie "aufgegeben" (s Tz 226ff). Die dort aufgestellten Grundsätze hat er anschließend auf die finale Entnahmetheorie bei Betriebsverlegung übertragen (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Fortentwicklung der finalen Entnahmetheorie durch den BFH

Tz. 226 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Mit Urt des BFH v 17.07.2008, I R 77/06 (BStBl II 2009, 464; Nichtanwendungserl s BMF-Schr v 20.05.2009, BStBl I 2009, 671); v 28.10.2009, I R 99/08 (IStR 2010, 98) und v 28.10.2009, I R 28/08 (IStR 2010, 103), hat der I. Senat seine bisherige langjährige Rspr zur sog finalen Entnahmetheorie (s Tz 2) "aufgegeben". Tz. 227 Stand: EL 83 – ET: 0...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1.2.9 (Teil-)Betriebsaufgabe, Realteilung (§ 16 EStG)

Tz. 86 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die Verlegung eines Betriebs oder Teilbetriebs ins Ausl unterfällt grds dem Anwendungsbereich des § 12 Abs 1 KStG und stellt keine (Teil-)Betriebsaufgabe iSd § 16 Abs 3 EStG dar, sofern die wirtsch Tätigkeit im Ausl fortgesetzt wird. Nach der bisherigen Rspr des BFH zur finalen Entnahmetheorie war die Betriebsverlegung von unbeschr KStpfl un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.1 Bedeutung; Überblick über die Regelung

Tz. 642 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 36 Abs 5 EStG setzt Art 5 Abs 2 bis 4 ATAD-RL als Grundregelung für WG des BV für die zeitliche Streckung der Besteuerung betreffend die Voraussetzungen, Widerrufsgründe und Sicherheitsleistung um (s BT-Drs 19/28652, 42). Sie steht zum einen in engem Zusammenhang mit § 16 Abs 3a EStG (s Tz 639ff). In den Fällen des § 16 Abs 3a EStG kann ge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Behaltensregelung für Betriebsvermögen (Abs. 6 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 176 [Autor/Stand] Die Veräußerung eines Gewerbebetriebs, eines Teilbetriebs oder eines Anteils an einer Gesellschaft i.S.d. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG, eines Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA oder eines Anteils daran innerhalb der Behaltensfrist ist ein Verstoß gegen die Behaltensregelungen, § 13a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 ErbStG. R...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Behaltensregelung für land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Abs. 6 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 185 [Autor/Stand] Die Veräußerung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen i.S.d. § 168 Abs. 1 Nr. 1 BewG (Wirtschaftsteil i.S.d. § 160 Abs. 2 BewG) und selbst bewirtschafteter Grundstücke i.S.d. § 159 BewG innerhalb der Behaltensfrist ist ein Verstoß gegen die Behaltensregelungen, § 13a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 ErbStG. Rz. 186 [Autor/Stand] Wird der Betrieb, Teilbetrieb o...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Reinvestitionsklausel (Abs. 6 Satz 3)

Rz. 239 [Autor/Stand] Von der Nachversteuerung ist abzusehen, wenn der Veräußerungserlös innerhalb der nach § 13b Abs. 1 ErbStG begünstigten Vermögensart verbleibt, § 13a Abs. 5 Satz 3 ErbStG. Ein Transfer zwischen verschiedenen begünstigten Vermögensarten ist wohl nicht möglich.[2] Rz. 240 [Autor/Stand] Bei dem Vermögen darf es sich nicht um nicht begünstigtes Vermögen i.S.d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Bewertung mit dem gemeinen Wert

Tz. 368 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Die fiktive Veräußerung und die fiktive Nutzungsüberlassung bei Ausschluss oder Beschränkung des dt Besteuerungsrechts sind mit dem gW zu bewerten. Entspr der Vermutung in der Rspr des BFH (zB s Urt des BFH v 23.02.2005, BStBl II 2005, 882) sowie der Auff der Fin-Verw (s Schr des BMF v 12.04.2005, BStBl I 2005, 570, Rn 5.3.1) sollen gW und F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.6.2 Sofortige gewinnerhöhende Auflösung bei Ereignissen iSd § 36 Abs 5 Satz 4 EStG (§ 4g Abs 2 S 2 erste Alternative EStG)

Tz. 620 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Abw von der Regel in § 4g Abs 2 S 1 EStG sieht § 4g Abs 2 S 2 erste Alt EStG eine sofortige vollständige Auflösung des AP vor, wenn ein Ereignis iSd § 36 Abs 5 S 4 EStG eintritt (s hierzu Tz 649ff). Tz. 621 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Ausscheiden des WG aus dem BV des Stpfl oder Verlagerung des WG in Drittstaaten (§ 36 Abs 5 S 4 Nr 1 EStG): Na...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2 § 36 Abs 5 EStG

6.2.2.1 Bedeutung; Überblick über die Regelung Tz. 642 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 36 Abs 5 EStG setzt Art 5 Abs 2 bis 4 ATAD-RL als Grundregelung für WG des BV für die zeitliche Streckung der Besteuerung betreffend die Voraussetzungen, Widerrufsgründe und Sicherheitsleistung um (s BT-Drs 19/28652, 42). Sie steht zum einen in engem Zusammenhang mit § 16 Abs 3a EStG (s Tz 639f...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.8 Stundung und Brexit

Tz. 658 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Anders als bei § 4g EStG (s Tz 638a) und § 12 Abs 3 S 4 KStG aF (s Tz 507a) hatte der Ges-Geber bei § 36 Abs 5 EStG aF keinen Handlungsbedarf für erforderlich gehalten. Dies war aufgr der bisherigen Ges-Fassung insofern nachvollziehbar als der Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland nicht zur Beendigung der Stundu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.7 Anzeigepflichten

Tz. 656 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Grundsatz: bei Abgabe Steuererklärung oder 01.07. eines jeden Jahres (§ 36 Abs 5 S 6 erster Hs EStG): Der Stpfl hat der zuständigen Fin-Beh jährlich bei Abgabe der St-Erklärung anzuzeigen, ob die Voraussetzungen für die Ratenzahlung weiterhin erfüllt sind. Dies gilt allerdings nur, wenn der Stpfl seine St-Erklärung fristgem abgibt, da andern...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.3 Vereinbarkeit mit Unionsrecht

Tz. 643 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Gegen die Entstrickungsbesteuerung allg werden unionsrechtliche Bedenken geäußert (s Tz 37ff). In diesem Zusammenhang soll neben dem § 4g EStG gerade auch die Stundungsvorschrift des § 36 Abs 5 EStG die Konsequenzen einer Sofortbesteuerung im Fall der Entstrickung abmildern und hierdurch diesen unionsrechtlichen Bedenken Rechnung tragen. Di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.4 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 645 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 In pers Hinsicht kann ein Antrag auf Stundung von ESt kann sowohl von unbeschr als auch beschr stpfl natürlichen Pers gestellt werden. Nach § 31 Abs 1 KStG iVm § 36 Abs 5 KStG gilt dies auch bei Kö, da § 16 Abs 3a EStG lex specialis zu § 12 Abs 1 KStG ist (s hierzu Tz 87). Für unbeschr und beschr Stpfl gilt dies gleichermaßen, wenn sie MU e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.2 Rechtsentwicklung; zeitlicher Anwendungsbereich

Tz. 642a Stand: EL 105 – ET: 03/2022 JStG 2010 v 08.12.2009 (BGBl I 2009, 1768; BStBl I 2009, 218): !!! Bitte Fundstellen prüfen § 36 Abs 5 wurde durch das durch das JStG 2010 v 08.12.2009 (BGBl I 2009, 1768) zusammen mit § 16 Abs 3a EStG (s Tz 639ff) eingeführt. Tz. 642b Stand: EL 105 – ET: 03/2022 ATADUmsG v 25.06.2021 (BGBl I 2021, 2035; BStBl I 2021, 874): Durch das ATADUmsG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.1 Besteuerungsrecht an einem Wirtschaftsgut

Tz. 317 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Das dt Besteuerungsrecht muss hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung oder Nutzung eines WG bestehen. Eine St-Entstrickung kann nur bezogen auf WG eintreten. Dabei ist der Tatbestand objektbezogen (Besteuerungsrecht an einem WG) und subjektbezogen (Besteuerungsrecht bei der Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse) ausgestaltet. Tz. 31...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.5 Umfang der Stundung und Entrichtung der Jahresraten, Verzinsung und Sicherheitsleistung; Anpassung der Jahresraten

Tz. 646 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die festgesetzte St auf den Aufgabegewinn und den durch den Wechsel der Gewinnermittlungsart erzielten Gewinn wird zinslos gestundet und ist in fünf gleichen Jahresraten zu entrichten. Zur Berechnung der zu stundenden St ist von der festgesetzten St diejenige St abzuziehen, die sich ergeben würde, wenn bei der Veranlagung der Aufgabegewinn ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Rechtsentwicklung; zeitlicher Anwendungsbereich

Tz. 15 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Seitdem durch das KStG 1920 erstmalig eine Vorschrift zur Sicherstellung der Besteuerung von stillen Reserven für KStpfl eingeführt worden ist, wurde das mit § 12 KStG verfolgte "Entstrickungskonzept" fortlfd ergänzt und systematisch fortentwickelt: Tz. 16 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 KStG 1920 v 30.03.1920 (RGBl I 1920, 393):Mit § 18 KStG 1920...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1.2.8 Tausch (§ 6 Abs 6 EStG)

Tz. 83 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Der Rechtsfolge des § 12 Abs 1 KStG (Veräußerungsfiktion) kann bereits entnommen werden, dass "echte" Veräußerungsvorgänge nach dem Sinn und Zweck der Norm grds nicht vom Anwendungsbereich des § 12 Abs 1 KStG erfasst sind (s Wassermeyer, IStR 2008, 176, 177; s Tz 31). Hierzu zählen auch die Fälle des sog schuldrechtlichen Tauschs, dh zwei Rec...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.1.1 Rechtsträgerwechsel

Tz. 334 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Als Ausschluss des dt Besteuerungsrechts dürfte uE die Entstrickung aufgrund eines Rechtsträgerwechsels zu beurteilen sein. Str ist, ob entgegen der eindeutigen Aussage in der Ges-Begr (s BT-Drs 16/2710, 31) aufgrund der Rechtsfolge (Fiktion einer Veräußerung) der Rechtsträgerwechsel (zB Veräußerung oder Umwandlung) von § 12 Abs 1 KStG erfas...mehr