Fachbeiträge & Kommentare zu Teilbetrieb

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Bestimmung der Bemessungsgrundlage

Rz. 322 Im Rahmen der Nachversteuerung ist für die einer begünstigungsschädlichen Verfügung unterliegenden Wirtschaftsgüter jeweils deren erbschaftsteuerrechtlicher Wert nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Steuerentstehung zugrunde zu legen.[781] Dies gilt auch dann, wenn bei der Veräußerung einer wesentlichen Betriebsgrundlage der Veräußerungserlös entnommen wird.[782] ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen

Rz. 25 Begünstigungsfähig ist gem. § 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG das inländische bzw. das EU-/EWR-ausländische land- und forstwirtschaftliche Vermögen. Allerdings ist durch das ErbStG 2009 die früher[60] für die Abgrenzung maßgebliche Anknüpfung an die ertragsteuerrechtliche Zuordnung entfallen.[61] Maßgeblich ist daher ausschließlich die Definition nach dem Bewertungsgesetz.[62...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Die Grundlage für die Bewertung bildet der zukünftig nachhaltig zu erzielende Jahresertrag. Für die Ermittlung dieses Jahresertrags bietet der in der Vergangenheit tatsächlich erzielte Durchschnittsertrag eine Beurteilungsgrundlage. (2) Der Durchschnittsertrag ist regelmäßig aus den Betriebsergebnissen (§ 202) der letzten drei vor dem Bewertungsstichtag abgelaufenen Wirt...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Struktur der gesetzlichen Fortführungsbedingungen

Rz. 185 § 13a Abs. 6 ErbStG knüpft den dauerhaften Erhalt der Verschonungen nach § 13a Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 ErbStG an Fortführungsbedingungen, die – im Fall der Regelverschonung – für eine Dauer von fünf Jahren ab dem Übergang des begünstigten Vermögens (im Falle der Vollverschonung sogar sieben Jahre lang) eingehalten werden müssen. Rz. 186 Für den Fall des Verstoßes gegen...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Relevante Beschäftigte

Rz. 99 Das Lohnsummenkriterium (oder auch die Lohnsummenvergleichsberechnung) kommt nur dann zur Anwendung, wenn das übertragene Unternehmen ("der Betrieb") im Besteuerungszeitpunkt (§§ 9 Abs. 1, 11 ErbStG) mehr als fünf Beschäftigte hat (§ 13a Abs. 1 S. 4 ErbStG) und die entsprechenden Beschäftigungsverhältnisse in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem begünstigungsfähige V...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Zum begünstigungsfähigen Vermögen gehörenmehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VII. Reinvestitionsklausel, Abs. 6 S. 3 und 4

Rz. 309 Gemäß § 13a Abs. 6 S. 3 ErbStG findet eine Nachversteuerung dann nicht statt, wenn der beim Verstoß gegen die Behaltensfrist erzielte Veräußerungserlös jeweils innerhalb derselben Vermögensart reinvestiert wird. Reinvestitionen in diesem Sinne sollen jedoch nur dann begünstigt sein, wenn der in Rede stehende Veräußerungserlös nicht zuvor (willentlich) privatisiert, a...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / c) Begriff der Veräußerung und gleichgestellte Vorgänge

Rz. 190 Der Begriff der Veräußerung kann sowohl zivilrechtlich als auch steuerrechtlich definiert werden. Regelmäßig meint Veräußerung die entgeltliche oder teilentgeltliche Übertragung des Eigentums an einem Gegenstand von einer Person auf eine andere.[424] Die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums kann – steuerrechtlich – genügen. Konstitutiv ist aber jedenfalls die Ü...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Veräußerung/Aufgabe eines Gewerbebetriebes bzw. einer freiberuflichen Praxis

Rz. 207 Als Verstoß gegen die Behaltensbedingung kommt gem. § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 ErbStG insb. die Veräußerung sowie die Aufgabe eines Gewerbebetriebes oder eines Teilbetriebes in Betracht. Wegen der bewertungsrechtlichen und erbschaftsteuerrechtlichen Gleichbehandlung des der Ausübung eines freien Berufs dienenden Vermögens mit einem Gewerbebetrieb (vgl. § 96 BewG) gilt d...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Abs. 6 S. 1 Nr. 2

Rz. 243 Gemäß § 13 Abs. 6 S. 1 Nr. 2 ErbStG entfallen die Verschonungen für land- und forstwirtschaftliches Vermögen (§ 168 Abs. 1 Nr. 1 BewG) und selbst bewirtschaftete Grundstücke (§ 159 BewG), soweit diese während der Behaltensfrist veräußert werden. Zum selben Ergebnis führt die Änderung der Zweckbestimmung des Vermögens zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bzw. die...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Neuberechnung der Steuer

Rz. 318 Wie sich bereits aus § 13a Abs. 6 S. 1 ErbStG ergibt, fallen die gewährten Vergünstigungen (also sowohl der Verschonungsabschlag nach Abs. 1 als auch der Abzugsbetrag nach Abs. 2) mit Wirkung für die Vergangenheit weg, soweit innerhalb der Behaltensfrist gegen die Fortführungsbedingungen (Nr. 1–5) verstoßen wird.[771] Somit führen beispielsweise schädliche Verfügunge...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Nachversteuerung bei Unterschreiten der Mindestlohnsumme und Verstoß gegen die Behaltensregelungen (Doppelverstoß)

Rz. 333 Natürlich können auch Fälle auftreten, in denen neben einer begünstigungsschädlichen Verfügung auch eine Unterschreitung der Mindestlohnsumme eintritt. Dann ist der Umfang des Wegfalls des Verschonungsabschlags infolge des Verstoßes gegen die Behaltensregelungen bzw. infolge des Unterschreitens der Mindestlohnsumme jeweils getrennt voneinander zu berechnen.[801] Bei ...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.2.2 Umsätze im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

Zeilen 16 und 17 Die Zeilen 16 und 17 gelten nur für Umsätze im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, die der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 Abs. 1 UStG unterliegen.[1] Zeile 16 erfasst innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit USt-IdNr. in das übrige Gemeinschaftsgebiet.[2] Zeile 17 ist für Unternehmer bestimmt, die im land- und forstwirtschaftliche...mehr

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Unternehmensverkauf: Umsatz... / 2.1.1 Grundsatz: Geschäftsveräußerung im Ganzen

Wird ein ganzes Unternehmen mit all seinen wesentlichen Betriebsgrundlagen (im Rahmen eines Asset Deals) auf einen Erwerber übertragen, liegt im Regelfall eine nicht steuerbare „Geschäftsveräußerung im Ganzen“ vor.[1] Dem Institut der Konstruktion der Geschäftsveräußerung im Ganzen wohnt der Grundgedanke inne, dass ein funktionsfähiges Steuerobjekt, ein lebendes Unternehmen,...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2022 / 2.12.4 Im Inland nicht steuerbare Leistungen

Führt der Unternehmer Leistungen aus, deren Ort nicht im Inland ist, ist der Umsatz nicht steuerbar und eigentlich gegenüber der deutschen Finanzverwaltung aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen nicht meldepflichtig. Dies gilt entsprechend auch für aus anderen Gründen nicht steuerbare Umsätze. Aus Gründen der Verprobung (z. B. stehen die Vorsteuerabzugsbeträge in einem sinnvoll...mehr

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Nachweis der dauernden Berufsunfähigkeit i.S. des § 16 Abs. 4 EStG

Leitsatz 1. Für die Feststellung der dauernden Berufsunfähigkeit i.S. des § 16 Abs. 4 Satz 1 EStG gelten die allgemeinen Beweisregeln. Daher darf das Gericht im Rahmen seiner freien Beweiswürdigung auch nichtamtliche Unterlagen, z.B. Gutachten und andere Äußerungen von Fachärzten und sonstigen Medizinern, heranziehen. 2. Eine dauernde Berufsunfähigkeit im sozialversicherungsr...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 21 Die steuerliche Förderung der Unternehmensnachfolge hat in Deutschland eine lange Tradition. Die Verschonung erfolgte viele Jahrzehnte vor allem (mittelbar) durch eine niedrige Bewertung. Das BVerfG hat die niedrige Bewertung im Jahr 2006 allerdings für verfassungswidrig erklärt.[1] Die Bewertung muss sich für alle Vermögenswerte einheitlich am gemeinen Wert orientier...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9.2.2 Veräußerung eines Gewerbebetriebs oder eines Anteils an einer Personengesellschaft (§ 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 434 Der Nachsteuertatbestand in Nr. 1 bezieht sich auf begünstigt erworbenes Betriebsvermögen (§ 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Rz. 435 Zu einer Nachversteuerung kommt es danach in folgenden Fällen (§ 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 ErbStG, s. dazu R E 13a.13 ErbStR 2019 [1]): vollständige oder teilweise Veräußerung eines Gewerbebetriebs oder eines Teilbetriebs (einschl. einer freiberufli...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9.1 Überblick

Rz. 407 Der Verschonungsabschlag (§ 13a Abs. 1 ErbStG) und der Abzugsbetrag (§ 13a Abs. 2 ErbStG) fallen mit Wirkung für die Vergangenheit weg, soweit der Erwerber innerhalb der Behaltefrist gegen die gesetzlichen Behaltensregelungen verstößt (§ 13a Abs. 6 S. 1 ErbStG).[1] Die Behaltefrist beträgt im Fall der Regelverschonung 5 Jahre und im Fall der Optionsverschonung 7 Jahr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 7.2 Holznutzungen

Rz. 19 Die für die Anwendung von § 34b EStG maßgebenden Einkünfte müssen zum einen auf Holznutzungen beruhen. Zum anderen muss es sich bei den Holznutzungen um außerordentliche Holznutzungen handeln. Zu verstehen ist unter dem Begriff "Holznutzung" der Abtrieb bzw. Einschlag des Holzbestands und seine anschließende Veräußerung.[1] Entsprechendes gilt, wenn Holz auf dem Stamm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Systematische Überlegungen

Rz. 5 Mit § 3 Abs. 1b UStG, der die Steuerbarkeit unentgeltlicher Wertabgaben aus einem Unternehmen bezüglich körperlicher Gegenstände regelt – die unentgeltliche Wertabgabe in Form von Dienstleistungen normiert der gleichfalls ab dem 1.4.1999 geltende § 3 Abs. 9a UStG [1] –, hat der deutsche Gesetzgeber die (spätestens) seit dem Urteil des EuGH v. 27.6.1989[2] fällige Anpass...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9 Neugründung und Betriebsübernahme (§ 13a Abs. 1 S. 3 EStG)

Rz. 74 Bei der Neugründung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs bestimmt sich die Zulässigkeit der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen ausschließlich nach § 13a Abs. 1 S. 1 und 2 EStG. Entsprechendes gilt bei der Übernahme eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs z. B. aufgrund vorweggenommener Erbfolge oder aufgrund eines Nutzungsrechts (z. B. Pacht od...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 16.2.1 Allgemeines

Rz. 144 Nach 13a Abs. 7 S. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG gehören zu den Sondergewinnen Gewinne aus der Veräußerung oder Entnahme von Grund und Boden und dem dazugehörigen Aufwuchs, den Gebäuden, den immateriellen Wirtschaftsgütern und den Beteiligungen. Bei der Ermittlung des Sondergewinns für den Grund und Boden gilt § 55 EStG. Zu beachten insoweit ist insbesondere die Verlustauss...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.3.2 Land- und forstwirtschaftlicher Teilbetrieb

Rz. 71 Unter einem land- und forstwirtschaftlichen Teilbetrieb ist ein mit einer gewissen Selbstständigkeit ausgestatteter, organisch geschlossener Teil eines land- und forstwirtschaftlichen Gesamtbetriebs zu verstehen, der für sich allein lebensfähig ist (R 14 Abs. 4 EStR 2012).[1] Von ihm muss seiner Struktur nach eine eigenständige land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6.3 Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Teilbetriebs

Rz. 118 Die Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Teilbetriebs ist in § 14 Abs. 1 S. 2 EStG i. V. m. § 16 Abs. 3 S. 1 EStG nicht ausdrücklich geregelt. Aus dem Zusammenwirken von § 14 Abs. 1 S. 2 EStG i. V. m. § 16 Abs. 3 S. 1 und Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG ist jedoch zu erkennen, dass auch die Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Teilbetriebs von § 14 Abs....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 8 Unentgeltliche Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils (§ 6 Abs. 3 EStG)

Rz. 130 Die unentgeltliche Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils i. S. d. § 6 Abs. 3 EStG [1] kommt – neben der Schenkung – insbesondere in Betracht bei der Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Ebenfalls ein Anw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.3 Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Teilbetriebs

5.3.1 Allgemeines Rz. 69 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehört nach § 14 Abs. 1 S. 1 EStG auch der Gewinn, der bei der Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Teilbetriebs erzielt wird. Zum Betriebsvermögen des land- und forstwirtschaftlichen Teilbetriebs gehören diejenigen Wirtschaftsgüter, die zur Erzielung der land- und forstwirtschaftlichen Eink...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5 Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils (§ 14 Abs. 1 S. 1 EStG)

5.1 Allgemeines Rz. 27 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören nach § 14 Abs. 1 S. 1 EStG Gewinne aus der Veräußerung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (§ 16 EStG Rz. 54ff.). Entsprechendes gilt auch für Gewinne aus der Veräußerung von land- und forstwirtschaftlichen Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen. Rz. 28 Durch die Veräußerung des land- un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6 Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils (§ 14 Abs. 1 S. 2 EStG i. V. m. § 16 Abs. 3 S. 1 EStG)

6.1 Allgemeines Rz. 86 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören nach § 14 Abs. 1 S. 2 EStG i. V. m. § 16 Abs. 3 S. 1 EStG (§ 16 EStG Rz. 66ff.) auch Gewinne aus der Aufgabe land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Entsprechendes gilt für Gewinne aus der Aufgabe von land- und forstwirtschaftlichen Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen. Rz. 87 und 88 einstweil...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.3.1 Allgemeines

Rz. 69 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehört nach § 14 Abs. 1 S. 1 EStG auch der Gewinn, der bei der Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Teilbetriebs erzielt wird. Zum Betriebsvermögen des land- und forstwirtschaftlichen Teilbetriebs gehören diejenigen Wirtschaftsgüter, die zur Erzielung der land- und forstwirtschaftlichen Einkünfte des Teilbet...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 9 Vorweggenommene Erbfolge

Rz. 142 Unter einer vorweggenommenen Erbfolge [1] (§ 6 EStG Rz. 184ff.) sind Vermögensübertragungen unter Lebenden im Hinblick auf die zukünftige Erbfolge zu verstehen. Nach dem Willen der Beteiligten soll der Übernehmer im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge zumindest teilweise eine unentgeltliche Zuwendung erhalten. Im Gegensatz zum Vermögensübergang durch vorweggenommene ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 4 Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich

Rz. 22 § 14 EStG findet Anwendung, wenn ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil veräußert oder aufgegeben wird. Aus dem Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil müssen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft i. S. d. § 13 EStG erzielt werden. Rz. 23 Auf die Gewinnermittlungsart kommt es für die Anwendung von § 14 EStG nicht an....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.1 Allgemeines

Rz. 27 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören nach § 14 Abs. 1 S. 1 EStG Gewinne aus der Veräußerung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (§ 16 EStG Rz. 54ff.). Entsprechendes gilt auch für Gewinne aus der Veräußerung von land- und forstwirtschaftlichen Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen. Rz. 28 Durch die Veräußerung des land- und forstwirtscha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 2 Gewinne aus der Veräußerung bzw. Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils gehören nach § 14 Abs. S. 1 EStG zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (Rz. 27ff., Rz. 86ff.). Die Grundsätze des § 16 EStG gelten nach § 14 Abs. 1 S. 2 EStG hinsichtlich der land- und forstwirtschaftlichen Veräußerungs- und Aufgabe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6.2.1 Allgemeines

Rz. 89 Die Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs im Ganzen liegt vor, wenn alle funktional und quantitativ wesentlichen Betriebsgrundlagen (Rz. 39ff.) innerhalb kurzer Zeit und damit in einem einheitlichen Vorgang entweder in das Privatvermögen überführt oder an verschiedene Erwerber veräußert oder teilweise veräußert und teilweise in das Privatvermögen über...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 7 Realteilung (§ 14 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 16 Abs. 3 S. 2 bis 4, Abs. 5 EStG)

Rz. 126 Die Realteilung (§ 16 EStG Rz. 177a ff.) einer land- und forstwirtschaftlichen Mitunternehmerschaft ist grundsätzlich eine Betriebsaufgabe. Entsprechendes gilt auch hinsichtlich der Realteilung einer Erbengemeinschaft.[1] Rz. 127 Zu einer Gewinnrealisierung kommt es nach § 14 Abs. 1 S. 2 EStG i. V. m. § 16 Abs. 3 S. 2 bis 4 EStG [2] allerdings nicht, wenn im Zuge der R...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.4.1 Betriebsverpachtung

Rz. 230 Voraussetzung für das Vorliegen einer Betriebsverpachtung ist, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs vom Verpächter an den Pächter verpachtet werden. Dabei muss der land- und forstwirtschaftliche Betrieb nach Ablauf der Pachtzeit durch den Verpächter oder dessen Rechtsnachfolger fortgeführt werden können. Des Weiteren ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6.1 Allgemeines

Rz. 86 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören nach § 14 Abs. 1 S. 2 EStG i. V. m. § 16 Abs. 3 S. 1 EStG (§ 16 EStG Rz. 66ff.) auch Gewinne aus der Aufgabe land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Entsprechendes gilt für Gewinne aus der Aufgabe von land- und forstwirtschaftlichen Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen. Rz. 87 und 88 einstweilen freimehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6.2 Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

6.2.1 Allgemeines Rz. 89 Die Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs im Ganzen liegt vor, wenn alle funktional und quantitativ wesentlichen Betriebsgrundlagen (Rz. 39ff.) innerhalb kurzer Zeit und damit in einem einheitlichen Vorgang entweder in das Privatvermögen überführt oder an verschiedene Erwerber veräußert oder teilweise veräußert und teilweise in das Pr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.2.1 Allgemeines

Rz. 159 Wird ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb veräußert, ist ein Veräußerungsgewinn zu ermitteln. Entsprechendes gilt in den Fällen der Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils. Veräußerungsgewinn ist nach § 14 Abs. 1 S. 2 EStG i. V. m. § 16 Abs. 2 S. 1 und 2 EStG (§ 16 EStG Rz. 215ff.) jeweils der Betrag, um den de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.2 Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

5.2.1 Allgemeines Rz. 30 Die Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs setzt voraus, dass der Betrieb im Ganzen, d. h. mit allen seinen wesentlichen Betriebsgrundlagen, gegen Entgelt in einem einheitlichen Vorgang auf einen Erwerber so übertragen wird, dass dieser dadurch in die Lage versetzt wird, den Betrieb fortzuführen. Die tatsächliche Fortführung des la...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.2.1 Allgemeines

Rz. 30 Die Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs setzt voraus, dass der Betrieb im Ganzen, d. h. mit allen seinen wesentlichen Betriebsgrundlagen, gegen Entgelt in einem einheitlichen Vorgang auf einen Erwerber so übertragen wird, dass dieser dadurch in die Lage versetzt wird, den Betrieb fortzuführen. Die tatsächliche Fortführung des land- und forstwirt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.2.7 Einstellung durch Veräußerer

Rz. 68 Voraussetzung für das Vorliegen einer Betriebsveräußerung ist nicht, dass der Veräußerer seine land- und forstwirtschaftlichen Betätigung einstellt (H 14 "Rückpacht" EStH 2021).[1] Insoweit gelten im Bereich der Land- und Forstwirtschaft andere Grundsätze als im Rahmen von §§ 15 und 18 EStG.[2] Werden bei der Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6.2.3 Allmähliche Betriebsabwicklung

Rz. 100 Von einer zeitlich gestreckten Betriebsaufgabe abzugrenzen ist die allmähliche Betriebsabwicklung. Eine allmähliche Betriebsabwicklung liegt vor, wenn der Land- und Forstwirt seine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit im Laufe mehrerer Wirtschaftsjahre – also nicht innerhalb eines kurzen Zeitraums – sukzessive reduziert und endgültig einstellt und parallel dazu d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6.2.5 Betriebsverkleinerung

Rz. 105 Die Verkleinerung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs – erfolgen kann sie durch Veräußerungen oder Entnahmen – hat grundsätzlich keine Betriebsaufgabe zur Folge, auch wenn nach der Betriebsverkleinerung eine Ertrag bringende Bewirtschaftung des verbleibenden land- und forstwirtschaftlichen Betriebs nicht mehr möglich ist.[1] Voraussetzung ist m. E. allerdi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6.2.7 Betriebseinstellung

Rz. 111 Bei der Einstellung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs kann es sich um eine endgültige oder um eine vorübergehende Betriebseinstellung handeln. Rz. 112 Eine endgültige Betriebseinstellung liegt vor, wenn das Verhalten des Land- und Forstwirts die Voraussetzungen einer Betriebsaufgabe erfüllt. Der Fall ist dies z. B., wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6.4 Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Mitunternehmeranteils

Rz. 120 Erfasst von § 14 Abs. 1 S. 2 EStG i. V. m. § 16 Abs. 3 S. 1 EStG wird auch die Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Mitunternehmeranteils (Rz. 81ff.). Alle funktional und quantitativ wesentlichen Betriebsgrundlagen (Rz. 39ff.) des Mitunternehmeranteils müssen innerhalb kurzer Zeit und damit in einem einheitlichen Vorgang entweder in das Privatvermögen überfü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6.2.9 Liebhaberei

Rz. 116 Entfällt die Gewinnerzielungsabsicht in einem bestehenden land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, führt dies nicht zu einer Betriebsaufgabe.[1] Der Übergang des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs zum Liebhabereibetrieb (§ 13 EStG Rz. 37) ändert nichts an dem Fortbestehen des Betriebs als selbstständiger Organismus des Wirtschaftslebens ohne jede Änderung in ta...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.1 Allgemeines

Rz. 157 Nach § 14 Abs. 1 S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft Gewinne, die bei der Veräußerung oder Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs erzielt werden. Entsprechendes gilt in den Fällen der Veräußerung oder Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils. § 14 Abs. 1 S. 1 EStG dient der Abg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.2.4 Einheitlicher Vorgang

Rz. 55 Alle wesentlichen Betriebsgrundlagen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs müssen in einem einheitlichen Vorgang an einen Erwerber veräußert werden. Ein einheitlicher Vorgang kann auch bei mehreren Übertragungsakten angenommen werden, sofern sie auf einem schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft beruhen. Bestehen mehrere schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäfte...mehr