Fachbeiträge & Kommentare zu Teilbetrieb

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Betriebsverlegung

Rn. 1061 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Auch eine Betriebsverlegung, also die örtliche Verlagerung der Betriebsstätte stellt, jedenfalls sofern beide Standorte im Inland liegen, keine Betriebsaufgabe dar (Stahl, KÖSDI 2006, 15 125). Die Betriebsverlegung wird vielmehr als Unterfall der Betriebsunterbrechung iwS angesehen, so dass im Wesentlichen die gleichen Kriterien heranzuzie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Weitere gewinnbeeinflussende Umstände

Rn. 781 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Neben den drei im Gesetz genannten Berechnungsgrößen Veräußerungspreis/Gemeiner Wert des ins PV entnommenen BV, Veräußerungskosten und (anteiliger) Buchwert des veräußerten BV ist anerkannt, dass es weitere Vorgänge gibt, die nicht unter die vorgenannten Größen subsumiert werden und dennoch auf die Ermittlung des Veräußerungsgewinns Einflus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Erbfall und § 16 EStG

Rn. 2501 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 16 EStG regelt Veräußerung und Aufgabe von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen, somit Sachverhalte, die idR auf willensgesteuerten Handlungen beruhen (zu Ausnahmen s Rn 991f) und bei denen § 16 EStG zum einen der Abgrenzung der laufenden von den tarifbegünstigten Einkünften dient, s Rn 1, zum anderen die Voraussetzungen f...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Voraussetzungen des Verpächterwahlrechts

Rn. 1076 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Das Verpächterwahlrecht setzt voraus, dass Rn. 1077 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Der Bet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Inhalt u Zweck der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Zweck und Regelungsgehalt des § 16 EStG haben sich über die Jahre hinweg stets gewandelt. Noch in der Form der §§ 30–32 EStG 1925 regelte die Norm konstitutiv die Besteuerung der Gewinne aus der Veräußerung von BV. Nach der Entscheidung des RFH v 29.10.1924, RFHE 15, 47, nach der sich diese Besteuerung bereits als Folge der allgemeinen Besteu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abgrenzung des Aufgabegewinns vom laufenden Gewinn

Rn. 1207 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Ebenso wie bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns sind auch beim begünstigten Aufgabegewinn diejenigen Realisierungsvorgänge auszuschließen, die zum nicht begünstigten laufenden Gewinn zählen. Daher sind nicht alle Gewinne aus der Veräußerung von WG im Zusammenhang mit einer Betriebsaufgabe Teil des Aufgabegewinns. Ausgenommen sind Gew...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Nachträgliche Einkünfte (§ 24 Nr 2 EStG)

Rn. 1222 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Der Übergang eines steuerlich relevanten Betriebs zu einem Liebhabereibetrieb stellt grundsätzlich keine Betriebsaufgabe dar, s Rn 1069. Werden WG des Liebhabereibetriebs veräußert, ist dies unbeachtlich, solange nicht wieder eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt. Eine Besonderheit gilt für solche Fälle, bei denen die Einkünfte vor dem ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aca) Zeitlicher Zusammenhang

Rn. 964 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 In zeitlicher Hinsicht verlangt die Rspr für die Begünstigung des Aufgabegewinns, dass – alle – wesentliche Betriebsgrundlagen innerhalb einer kurzen Zeit (s Rn 966) an einen oder mehrere Abnehmer veräußert oder ganz oder teilweise in das PV entnommen werden (BFH v 26.05.1993, X R 101/90, BStBl II 1993, 710). In inhaltlicher Hinsicht müssen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Allgemeines

Rn. 1581 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Bei bestimmten Einzel-WG steht die Buchwertfortführung unter dem Vorbehalt, dass diese WG während einer dreijährigen Behaltefrist (auch "Sperrfrist") nicht entnommen oder veräußert werden. Auch wenn die Gesetzesbegründung zu den Motiven dieser Regelung schweigt (Paus, FR 2002, 867), ist jedenfalls deutlich, dass mit ihr sichergestellt werd...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ee) Zeitpunkt und Fristberechnung

Rn. 1597 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Maßgeblicher Zeitpunkt der Veräußerung, die die Rechtsfolgen des § 16 Abs 3 S 3 EStG auslöst, ist der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums (BMF v 19.12.2018, BStBl I 2019, 6 Tz 24; Demuth, KÖSDI 2019, 21 402; nicht ganz eindeutig Schallmoser in Blümich, § 16 EStG Rz 411 (Juli 2019)). Dieser Übergang des wirtschaftlichen Eigentums muss i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums

Rn. 53 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Veräußerung iSd § 16 Abs 1 EStG ist nur die entgeltliche Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an einer der in § 16 Abs 1 EStG genannten Sachgesamtheiten o WG (BFH v 22.09.1992, BStBl II 1993, 228). Unter Sachgesamtheit idS ist sowohl die Sachgesamtheit der WG eines Betriebs und eines Teilbetriebs zu verstehen. Sachgesamtheit sind aber ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Aufgabeerklärung

Rn. 986 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Entgegen früherer Rspr ist im Regelfall der Betriebsaufgabe eine ausdrückliche Aufgabeerklärung des StPfl gegenüber dem FA nicht erforderlich. Nach älterer Rspr (BFH v 25.07.1972, VIII R 3/66, BStBl II 1972, 936; BFH v 28.10.1964, IV 102/64 U, BStBl III 1965, 88; BFH v 12.03.1964, IV 107/63 U, BStBl III 1964, 406) sollte es nur dann zur Auf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 12. Zeitpunkt

Rn. 1230 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Bei einer sich über einen längeren Zeitraum hinziehenden Betriebsaufgabe stellt sich die Frage, wann der Aufgabegewinn erzielt wird. Das ist von Bedeutung einerseits für die Erfassung im zutreffenden VZ, andererseits, soweit der Aufgabegewinn aus dem Ansatz des gemeinen Werts bei nicht veräußerten WG resultiert, für die Frage des Zeitpunkt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Buchwertfortführung

Rn. 1651 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Als Rechtsfolge bei Vorliegen der Voraussetzungen der Realteilung (dazu s Rn 1501f) ordnet § 16 Abs 3 EStG an, dass die in das jeweilige BV der einzelnen Mitunternehmer (dazu s Rn 1516) übernommenen WG mit dem Wert anzusetzen sind, der sich nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung ergibt, somit mit dem Buchwert (FG Ha v 18.04.2012, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Betriebsunterbrechung iwS und ieS

Rn. 1056 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die Betriebsaufgabe verlangt eine endgültige Einstellung der betrieblichen Betätigung. Erfolgt diese nicht und ist sie auch nicht beabsichtigt, kann eine Betriebsunterbrechung vorliegen. Sie setzt voraus, dass die originär betriebliche (gewerbliche) Tätigkeit vorübergehend eingestellt wird und die Möglichkeit der Fortführung des wirtschaft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Strukturwandel

Rn. 1066 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Ein Strukturwandel, keine Betriebsaufgabe, liegt vor, wenn der Betrieb als selbstständiger Organismus weitergeführt wird und die Einkünfte des StPfl aus dem Betrieb lediglich infolge Strukturwandels rechtlich anders eingeordnet werden, weil zB ein bisher als gewerblich behandelter Betrieb infolge Einschränkung des Zukaufs oder Erweiterung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Struktur und Rechtsentwicklung des § 16 Abs 3 EStG

Rn. 901 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Der zum Teil etwas unübersichtliche § 16 Abs 3 EStG regelt zwei inhaltlich nahestehende, aber in der Sache unterschiedliche Sachverhalte, zum einen die Betriebsaufgabe (Satz 1), zum anderen die Realteilung einer Mitunternehmerschaft (Sätze 2–4). Die Realteilung wird in ihrer neueren Interpretation entweder als Betriebsaufgabe (echte Realtei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Betriebsverpachtung

Rn. 1074 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die Verpachtung des bisher eigenbetrieblich geführten Unternehmens stellt einen Unterfall der Betriebsunterbrechung iwS dar (s Rn 1056 und s § 15 Rn 141ff (Bitz) und s § 15 Rn 421 (Bitz); BFH v 28.09.1995, IV R 39/94, BStBl II 1996, 276; Olfen, Stbg 2007, 106; Stahl, KÖSDI 2006, 15 125; Wacker in Schmidt, § 16 EStG Rz 181 (39. Aufl)) und h...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Übergang von der Betriebsunterbrechung oder -verpachtung zur Betriebsaufgabe (§ 16 Abs 3b EStG)

Rn. 1151 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 v 01.11.2011 (BGBl I 2011, 2131) wurde § 16 EStG um Abs 3b ergänzt, der eine über die bisherige Rspr zum Verpächterwahlrecht (dazu s Rn 1074) hinausgehende Betriebsfortführungsfiktion enthält. Danach gilt in Fällen der Betriebsunterbrechung oder -verpachtung ein Gewerbebetrieb oder ein Mitunterneh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Merkmale der Betriebsaufgabe

Rn. 951 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Mangels einer gesetzlichen Definition hat die Praxis eine mittlerweile akzeptierte Formel entwickelt, anhand derer das Vorliegen eine Betriebsaufgabe zu prüfen ist. Eine Betriebsaufgabe liegt vor, wenn der StPfl den Entschluss gefasst hat, seine betriebliche Tätigkeit einzustellen und seinen Betrieb als selbstständigen Organismus des Wirtsc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Mitunternehmeranteile/Teil-Mitunternehmeranteile

Rn. 1509 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Auch Mitunternehmeranteile sind tauglicher Gegenstand der Realteilung. Wird auf den ausscheidenden Mitunternehmer ein Mitunternehmeranteil des Gesamthandsvermögens übertragen, ist es allerdings nicht erforderlich, dass der Mitunternehmeranteil in ein weiteres BV übertragen wird (BMF v 19.12.2018, BStBl I 2019, 6 Tz 13), da der Mitunternehm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Zulässiges Zielvermögen

Rn. 1516 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 § 16 Abs 3 S 2 EStG verlangt eine Übertragung in das jeweilige BV der einzelnen Mitunternehmer. Das entspricht der personenbezogenen Betrachtungsweise. Erforderlich ist somit die Übertragung in ein BV, das bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise dem übernehmenden Mitunternehmer zuzuordnen ist (BFH v 17.05.2018, VI R 73/15, BFH/NV 2018, 1249...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 2101 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 § 16 Abs 5 EStG wurde (erst aufgrund der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, BT-Drucks 16/3315) durch das SEStEG eingeführt (BGBl I 2006, 2782) und ist auf Geschäftsanteile anwendbar, die im Rahmen einer Realteilung nach dem 12.12.2006 übertragen werden (§ 52 Abs 34 S 7 EStG aF). Nach dem bis dahin geltenden Recht wurde die Inanspru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Veräußerung/Entnahme ins PV

Rn. 954 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Nach § 16 Abs 3 S 6 EStG kommt als eine mögliche Handlung iRd Betriebsaufgabe die Veräußerung des BV in Frage. Auch wenn S 7 implizit andere Möglichkeiten vorsieht und für die Bewertung der nicht veräußerten WG lediglich den Ansatz des gemeinen Werts bestimmt, so ist dennoch anerkannt, dass als weitere Tätigkeit, die zu einer Betriebsaufgab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 7 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Die Besteuerung des Veräußerungs- bzw Aufgabegewinns war ursprünglich in §§ 30–32 EStG 1925 geregelt (vgl dazu BFH v 19.07.1993, GrS 2/92, BStBl II 1993, 897) und wurde sodann in § 16 EStG 1934 (RStBl 1934, 1261) übernommen. Durch Gesetze der Besatzungsmächte wurden § 16 Abs 4 und 5 EStG 1934 erst aufgehoben und sodann wieder eingeführt. Rn. 8...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Gewinnermittlung und Aufgabebilanz

Rn. 1212 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Nach Ausgrenzung der Geschäftsvorfälle, die den laufenden Gewinn beeinflussen, ist der Aufgabegewinn zu ermitteln. Hierzu bieten sich drei Methoden an (vgl Schoor, StBP 2006, 179): Erstellung einer Aufgabebilanz und Vergleich des Aufgabe-Endvermögens mit dem Aufgabe-Anfangsvermögen; Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen, die mit de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ed) Veräußerung, Entnahme, gleichgestellte Vorgänge

Rn. 1592 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Schädlich iS eines rückwirkenden Ansatzes des gemeinen Werts sind nach dem Gesetzeswortlaut die Veräußerung und die Entnahme der vorstehend genannten Einzel-WG (s Rn 1588). Daneben gibt es nach Auffassung der FinVerw diesen gleichgestellte Vorgänge, die ebenfalls die Rechtsfolgen des § 16 Abs 3 S 3 EStG auslösen. Veräußerung bedeutet grunds...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / acb) Beginn

Rn. 971 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die Betriebsaufgabe beginnt nicht bereits mit dem inneren Entschluss des StPfl, seinen Betrieb demnächst aufzugeben und einzustellen, selbst wenn dieser Entschluss nach außen kundgetan wird (BFH v 05.07.1984, IV R 36/81, BStBl II 1984, 711). Schon aus Gründen der Klarheit, ist der Beginn der Betriebsaufgabe in der ersten, objektiv auf die A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Aufgabeentschluss

Rn. 982 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Nach der gängigen Definition der Betriebsaufgabe müssen die Aufgabe- bzw Verwertungshandlungen von einem Aufgabeentschluss getragen werden, dessen Ziel die Beendigung des bisherigen Betriebs ist (s Rn 980; BFH v 07.10.1974, GrS 1/73, BStBl II 1975, 168; BFH v 09.02.1972, I R 205/66, BStBl II 1972, 455). Diesem Aufgabeentschluss kommt allerd...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Land- und Forstwirtschaft

Rn. 52 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Tätigkeit muss luf Art sein und in einem Betrieb der LuF iSd § 13 Abs 1 Nr 1–4 EStG ausgeübt werden. Ein solcher liegt vor, wenn er sich mit der LuF, mit Weinbau, Gartenbau, Obst- und Gemüsebau, mit Baumschulen sowie mit der Gewinnung von Pflanzen und Pflanzenteilen mit Hilfe der Naturkräfte befasst. Unter bestimmten Voraussetzungen gehö...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Jakob/Gies, Die bilanzielle Durchsetzbarkeit der (gewinneutralen) Realteilung von Mitunternehmerschaften, BB 1987, 2400; Hörger, Ertragsteuerliche Behandlung der Erbengemeinschaft und ihrer Auseinandersetzung, DStR 1993, 37; Crezelius, Besteuerung aus Drittverhalten?, FR 2002, 805; Engl, Realteilung auch mit Einzel-WG rückwirkend ab 01.01.2001 nach UntStFG ohne Behaltefrist ste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Verwirklichung mehrerer Veräußerungstatbestände

Rn. 2014 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Sachverhalte, bei denen im Rahmen eines äußerlich einheitlichen Veräußerungsvorgangs mehrere betriebliche Sachgesamtheiten veräußert werden, müssen für die Berücksichtigung des Freibetrags näher betrachtet werden. Sofern Sachgesamtheiten zusammen veräußert werden, die, bei isolierter Betrachtung, jeweils zur Inanspruchnahme des Freibetrags...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 701 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Nach § 16 Abs 2 S 2 EStG ist für den Zeitpunkt der Veräußerung der Wert des (anteiligen) BV nach § 4 Abs 1 EStG oder nach § 5 EStG zu ermitteln (zum Zeitpunkt s Rn 706ff). Das bedeutet in erster Linie, dass die Ansatz- und Bewertungsregeln des BV-Vergleichs anzuwenden sind (BFH v 11.12.1980, I R 119/78, BStBl II 1981, 460; FG Nds v 26.10.20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Begriff/Normzweck

Rn. 1331 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Unter Realteilung wird die Verteilung des Vermögens einer Mitunternehmerschaft "in natura" verstanden, bei der dieses BV an einen oder mehrere Mitunternehmer anlässlich einer (Teil-)Auseinandersetzung ganz oder teilweise in der Weise verteilt wird, dass die WG in die BV der bisherigen Mitunternehmer überführt werden (vgl schon BT-Drucks 14...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Beendigung Betriebsaufspaltung

Rn. 995 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Einen Sonderfall der Betriebsaufgabe stellt die Beendigung der Betriebsaufspaltung dar. Eine Betriebsaufspaltung liegt nach der Rspr vor, wenn einem Betriebsunternehmen wesentliche Grundlagen für seinen Betrieb von einem Besitzunternehmen überlassen werden (sachliche Verflechtung) und die hinter dem Betriebs- und dem Besitzunternehmen stehen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Schrifttum: Groh, Nachträgliche Änderungen des Veräußerungsgewinns, DB 1995, 2235; Paus, Ermittlung der Einkünfte bei Veräußerung des Betriebs gegen wiederkehrende Bezüge, DStZ 2003, 523; Ley, Die steuerliche Behandlung der entgeltlichen Übertragung einer nur handels-, aber nicht steuerbilanziell passivierten Verpflichtung, DStR 2007, 589; Demuth, Negatives Kapitalkonto bei A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.1.4 Einbringung eines Teilbetriebs

Rz. 250 Als zumindest mit dem Erfordernis der sachlichen Verflechtung beim Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung regelmäßig unvereinbar erscheint auf den ersten Blick die Einbringung eines Teilbetriebs[1] nach § 20 UmwStG.[2] Dies folgt aus dem Umstand, dass die Einbringung eines Teilbetriebs die Einbringung sämtlicher wesentlicher Betriebsgrundlagen voraussetzt[3], während ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.2 Beendigung der Betriebsaufspaltung

Rz. 253 Die Betriebsaufspaltung endet mit Wegfall der personellen oder der sachlichen Verflechtung.[1] Auf den Grund des Wegfalls kommt es dabei nicht an; mithin es ist ohne Bedeutung, ob der Wegfall der Tatbestandsvoraussetzung bewusst durch Handlungen herbeigeführt wird oder ob dies durch sonstige Ereignisse (häufig) ungewollt geschieht (Rz. 254).[2] Bereits eine kurze Zeit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.1.3.3 Übergang des Geschäftswerts auf die Betriebsgesellschaft

Rz. 245 Ob und unter welchen konkreten Voraussetzungen bei Begründung einer (echten) Betriebsaufspaltung der im bisherigen Unternehmen entstandene Geschäftswert auf die Betriebsgesellschaft (einheitlich) übergeht, kann nicht schematisch beantwortet werden, sondern ist vielmehr anhand des jeweiligen Einzelfalls zu entscheiden.[1] Der BFH[2] geht von der Einheit des Firmenwerts...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.1.3.1 Echte Betriebsaufspaltung

Rz. 233 Wird im Rahmen der Begründung einer echten Betriebsaufspaltung (Rz. 16) ein bisher einheitliches Personenunternehmen dergestalt aufgeteilt, dass ein Teil der Wirtschaftsgüter auf eine Betriebskapitalgesellschaft übertragen wird, sodass mindestens eine wesentliche Betriebsgrundlage beim jetzigen Besitzunternehmen verbleibt[1], ist zwischen der Behandlung der beim Besi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.1 Grundtatbestand

Rz. 27 Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn die von einer Einzelperson, einer Gemeinschaft oder einer Personengesellschaft betriebene Vermietung und Verpachtung (Besitzunternehmen) die Nutzungsüberlassung zumindest einer wesentlichen Betriebsgrundlage an eine gewerblich tätige Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft (Betriebsgesellschaft) zum Gegenstand hat und ein...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 7.4.1 Veräußerung oder Aufgabe eines Teilbetriebs

Rz. 100 Wird ein übernommener Teilbetrieb innerhalb von 5 Jahren nach der Umwandlung von der Übernehmerin veräußert oder aufgegeben, unterliegt der erzielte Gewinn nach § 18 Abs. 3 S. 2 UmwStG der GewSt. § 18 Abs. 3 S. 2 UmwStG verhindert, dass die Missbrauchsvorschrift des § 18 Abs. 3 S. 1 UmwStG dadurch umgangen werden kann, dass nicht der ganze Betrieb, sondern nur ein Te...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 7.4 Veräußerung oder Aufgabe eines Teilbetriebs oder eines Anteils an der Personengesellschaft (Abs. 3 S. 2)

7.4.1 Veräußerung oder Aufgabe eines Teilbetriebs Rz. 100 Wird ein übernommener Teilbetrieb innerhalb von 5 Jahren nach der Umwandlung von der Übernehmerin veräußert oder aufgegeben, unterliegt der erzielte Gewinn nach § 18 Abs. 3 S. 2 UmwStG der GewSt. § 18 Abs. 3 S. 2 UmwStG verhindert, dass die Missbrauchsvorschrift des § 18 Abs. 3 S. 1 UmwStG dadurch umgangen werden kann,...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 7.6 Umfang des gewerbesteuerpflichtigen Aufgabe- oder Veräußerungsgewinns

Rz. 117 Wird der Betrieb der Personengesellschaft oder der natürlichen Person binnen 5 Jahren veräußert oder aufgegeben, unterliegt ein sich daraus ergebender Veräußerungs- oder Aufgabegewinn der GewSt. Entsprechendes gilt für die Veräußerung oder Aufgabe eines Teilbetriebs bzw. eines Mitunternehmeranteils. In diesen Fällen wird nicht der Übernahmegewinn rückwirkend besteuer...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 7.4.2 Veräußerung oder Aufgabe eines Anteils an der Personengesellschaft

Rz. 105 Nach § 18 Abs. 3 S. 2 UmwStG unterliegt auch die Veräußerung bzw. Aufgabe eines Mitunternehmeranteils an der übernehmenden Personengesellschaft innerhalb von 5 Jahren nach der Umwandlung der GewSt. Hierdurch wird verhindert, dass die GewSt-Pflicht umgangen werden kann, indem nicht die Personengesellschaft den Betrieb bzw. den Teilbetrieb veräußert, sondern die Mitunt...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 7.5 Zeitraum von 5 Jahren nach der Umwandlung

Rz. 111 Die Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils muss innerhalb von 5 Jahren nach der Umwandlung erfolgen. Nur dann führt sie zu einem Veräußerungs- oder Aufgabegewinn, der der GewSt unterliegt. Dabei liegt eine Veräußerung innerhalb von 5 Jahren nach der Umwandlung auch dann vor, wenn der Verschmelzungsvertrag und der Vertrag über d...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 7.3.2 Betriebsaufgabe

Rz. 94 Die Voraussetzungen einer Betriebsaufgabe bestimmen sich nach den allgemeinen Grundsätzen zu § 16 EStG. [1] Die Betriebsaufgabe erfordert eine Willensentscheidung oder Handlung des Stpfl., die darauf gerichtet ist, den Betrieb als selbstständigen Organismus nicht mehr in seiner bisherigen Form bestehen zu lassen. Eine Betriebsaufgabe im Ganzen setzt voraus, dass alle w...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 7.1 Allgemeines

Rz. 68 Nach § 18 Abs. 3 S. 1 UmwStG unterliegt der Gewinn aus der Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs der Personengesellschaft oder der natürlichen Person innerhalb von 5 Jahren nach der Umwandlung der GewSt, wobei dies auch insoweit gilt, als er auf das Betriebsvermögen entfällt, das bereits vor der Umwandlung im Betrieb der übernehmenden Personengesellschaft oder der n...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 § 18 UmwStG regelt die gewerbesteuerlichen Folgen sowohl bei der Überträgerin als auch bei der Übernehmerin im Fall der Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft bzw. auf eine natürliche Person nach den §§ 3 bis 8 UmwStG, des Formwechsels einer Kapital- in eine Personengesellschaft nach § 9 UmwStG und der Auf- und Abspaltung einer Körperschaft auf ei...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 7.3.1 Betriebsveräußerung

Rz. 80 Die Veräußerung des Betriebs der Personengesellschaft oder natürlichen Person liegt vor, wenn dieser mit seinen wesentlichen Grundlagen entgeltlich in der Weise auf einen Erwerber übertragen wird, dass er als geschäftlicher Organismus weitergeführt werden kann.[1] Maßgebend sind die zu § 16 EStG entwickelten Grundsätze.[2] Ob die Veräußerung freiwillig oder aufgrund e...mehr