Fachbeiträge & Kommentare zu Stundung

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / b) Überlegungen zur Ausübung des Ausschlagungsrechts gem. § 1371 Abs. 3 BGB

Rz. 32 Ob der überlebende Ehegatte die Ausschlagung erklären soll, ist auf den Einzelfall bezogen zu ermitteln. Dabei spielen Überlegungen eine Rolle, die wie folgt vom erbrechtlichen Berater berücksichtigt werden sollten:[32] Zu beachten ist, ob sich der Ehegatte auf seine Zugewinnausgleichsforderung möglicherweise Vorempfänge nach § 1380 BGB anrechnen lassen muss. Auch soll...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.6 Veräußerungsgewinne iSd § 17 EStG (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst e EStG)

Tz. 48 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Der Buchst e des § 49 Abs 1 Nr 2 EStG betrifft Eink aus der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges (zum Begriff s § 1 KStG Tz 27 ff; auch s Tz 48a), die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inl (s § 1 KStG Tz 20 ff) haben (Unterbuchst aa) und ab VZ 2006 uU auch Anteile an ausl Kap-Ges (Unterbuchst bb; s Tz 48a). Die praktische Bedeutung des...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / VII. Testamentsvollstreckung und Kollisionsrecht

Rz. 33 Die Testamentsvollstreckung unterliegt dem Erbstatut.[52] Somit hat das Erbstatut Bedeutung für die rechtliche Einordnung und die Beurteilung der Zulässigkeit der Testamentsvollstreckerernennung, die Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung selbst, die Einzelbefugnisse des Testamentsvollstreckers, seine Rechtsstellung nebst seiner Entlassung.[53] Bis zur Einführung der...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 4 Arbeitsschritte zur Abstimmung von Darlehen

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 6. Grundstück im Nachlass – Grundbucheintrag

Rz. 217 Im Grundbuch ist auf Antrag des Nachlassverwalters die Nachlassverwaltung als Verfügungsbeschränkung in Abteilung II einzutragen. Es empfiehlt sich, diese Eintragung so schnell wie möglich herbeizuführen, damit keine Grundstücksverfügungen am Nachlassverwalter vorbei getroffen werden. Für die Eintragung reicht ein schriftlicher Antrag an das Grundbuchamt (§ 13 GBO). ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Besteuerung bei schädlicher Verwendung

Rz. 67 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Eine schädliche Verwendung (> Private Altersvorsorge Rz 124 ff) liegt vor, soweit gefördertes Altersvorsorgevolumen nicht entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (> Rz 56) ausgezahlt wird. Keine schädliche Verwendung ist hingegen die Auszahlung nicht geförderten Altersvorsorgevermögens entgegen den gesetzlichen Regelungen. Im Fall der steuers...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / b. Stundung und ratierliche Zahlung der Wegzugssteuer

Hinsichtlich der Wegzugssteuer ist im Unterschied zur Vorgängerregelung nicht mehr zu unterscheiden, ob es sich bei dem wegziehenden Steuerpflichtigen um einen EU-/EWR-Staatsangehörigen oder um einen Staatsangehörigen eines Drittstaats handelt und ob der Steuerpflichtige in einen EU-Staat verzieht oder in einen Drittstaat. So wird auch in den Fällen, in denen ein EU-/EWR-Staa...mehr

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ZErb 11/2023, Gestaltungsin... / b. Verschonungsbedarfsprüfung und Stundung

Alternativ zum Abschmelzungsmodell kann ein Erwerber von begünstigtem Vermögen von mehr als 26 Mio. EUR. einen Antrag auf Erlass der anfallenden Steuer nach § 28a ErbStG stellen. Hierbei muss der Antragsteller nachweisen, dass er außerstande ist, die Steuer aus seinem verfügbaren Vermögen zu tragen. Verfügbares Vermögen i.S.v. § 28 Abs. 2 ErbStG ist die Hälfte vom Wert des n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Unrentabilität

Rz. 28 [Autor/Stand] Der Erlass nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG stellt auf die Unrentabilität als Dauerzustand ab.[2] Die Prüfung dieses Kriterium führt zu erheblichen praktischen Schwierigkeiten auf Seiten der Verwaltung.[3] Unrentabilität bedeutet, dass die erzielten Einnahmen und sonstigen Vorteile, also der Rohertrag, in der Regel unter den jährlichen Kosten liegen müssen. ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Corona-Wirtschaftshilfen, F... / 3.13 Bis wann müssen Rückzahlungen erfolgen?

Wenn die Höhe der bisher erhaltenen Zahlungen den im Schlussbescheid abschließend festgesetzten Anspruch auf Überbrückungshilfen bzw. November- und Dezemberhilfe übersteigt, erfolgt mit dem Schlussbescheid eine Anpassung der Förderhöhe. Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller ist zur Rückzahlung des Differenzbetrags verpflichtet. Die Zahlungsfrist beginnt erst nach der Zu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.2 Verfahren

Rz. 4 Das Kostenfestsetzungsverfahren ist ein Annexverfahren zum Hauptsacheverfahren. Der Urkundsbeamte des Gerichts des ersten Rechtszugs ist für die Festsetzung der Höhe der nach §§ 102 Abs. 3 Satz 1, 192, 193, 195 oder 197a erstattungsfähigen Kosten eines Verfahrensbeteiligten zuständig, unabhängig davon, welche Instanz die Kostengrundentscheidung getroffen hat (vgl. hierz...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Aussetzungsverfahren: Verfassungs- und Unionsrechtsmäßigkeit von Säumniszuschlägen

Leitsatz 1. Bei summarischer Prüfung bestehen nach den Urteilen des Bundesfinanzhofs vom 23.08.2022 ‐ VII R 21/21 (BFHE 278, 1, BStBl II 2023, 304) und vom 15.11.2022 ‐ VII R 55/20 (BFHE 278, 403, BStBl II 2023, 621) keine ernstlichen Zweifel mehr an der Verfassungsmäßigkeit verwirkter Säumniszuschläge, auch soweit diese nach dem 31.12.2018 entstanden sind. 2. Ernstliche Zwei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Änderungen notariell beurkundeter Verträge: wieder beurkundungspflichtig?

Zusammenfassung Bestimmte wirtschaftlich wichtige Verträge bedürfen nach deutschem Recht der notariellen Beurkundung, insbesondere Verträge über die Übertragung von GmbH-Anteilen und Immobilien. Wenn solche Verträge nachträglich geändert werden, stellt sich die Frage, ob die Änderungen erneut notariell zu beurkunden sind oder nicht. Typische Juristenantwort: Es kommt darauf ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vermögensverwaltende Gesell... / 2. Steuerbelastung

Die Besteuerung der vermögensverwaltenden Stiftung richtet sich nach § 23 Abs. 1 KStG und beträgt 15 % zzgl. Solidaritätszuschlag. Daraus folgt eine Steuerbelastung i.H.v. 15,83 %. Eine Gewerbesteuerbelastung tritt nur hinzu, soweit die Stiftung einen Gewerbebetrieb unterhält.[82] Soweit die Stiftung ausschließlich vermögensverwaltend tätig ist, verbleibt es daher bei einer ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Wirtschaftliche Notlage im ... / 3.3 Rettungskonzept für den Verein

Die Sicherstellung der Vereinsliquidität zu einem Stichtag oder der Ersatz für eine eigentlich als sicher gedachte, aber kurzfristig ausfallende Einnahme zeigen den Handlungsdruck für die Vereinsführung. Es müssen Lösungen gefunden werden, die für den Verein machbar sind und zugleich dem zeitlichen Druck für die Problemlösung entsprechen. Achtung Bei der Lösungssuche muss dar...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Wirtschaftliche Notlage im ... / 3.2 Analyse des Vereins als Ansatzpunkt

Grundsätzlich sind alle Ressourcenbereiche des Vereins potenzielle Auslöser von Notsituationen, in denen die Existenz des Vereins zumindest in Gefahr geraten kann. In der folgenden Übersicht sind die Vereinsressourcen und mögliche Problemsituationen angesprochen. Die erkennbaren Probleme sind dabei nur die Anzeichen für weiter gehende Ursachen.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Stundungen sowie niedrig- und unverzinsliche Forderungen

Rz. 480 [Autor/Zitation] Gestundete Forderungen wie auch niedrig- und unverzinsliche Forderungen sind abzuzinsen (s. Rz. 466 f.; vgl. Mayr in D/K/M/Z, § 6 Tz. 203 [9/2009]; nach der Finanzverwaltung ab einer Laufzeit von drei Monaten, jedenfalls ab einem Jahr: öEStR 2000 Rz. 2362). Hinsichtlich des Zinssatzes enthält das öEStG keine gesetzliche Regelung, weshalb auf den markt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. "Nichtabführen" der Steuerabzugsbeträge

Rz. 35 [Autor/Stand] Die einbehaltenen Steuerabzugsbeträge sind nur abgeführt, wenn sie vorschriftsmäßig bei dem zuständigen FA eingehen (vgl. § 41a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG für die Lohnsteuer, § 44 Abs. 1 Satz 5 EStG für die Kapitalertragsteuer, § 48a Abs. 1 Satz 2 EStG [2] für die Bauabzugsteuer, § 50a Abs. 5 Satz 3 EStG für die Aufsichtsrats- und Vergütungssteuern). Der Ab...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Steuervermeidungsstrategien

Rz. 725 Wenn nach der Rechtsprechung des BGH[496] von allen Vermögensgegenständen die individuelle latente Steuerlast zu den seinerzeit geltenden steuerrechtlichen Regeln von allen Vermögenswerten in Abzug zu bringen ist, führt dieses zu einer immensen Erhöhung des Haftungsrisikos des beratenden Rechtsanwalts. Bei jedem Vermögenswert ist im Einzelnen zu prüfen, ob bei einer f...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 380 Gefährdung der Abzugsteuern

Schrifttum: Bilsdorfer, Die Bedeutung des Umsatzsteuerabzugsverfahrens für das Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht, DStZ/A 1981, 163; Bornemann, Selbstanzeige bei Gefährdung von Abzugsteuern (§ 406 AO), DStR 1973, 691; v. Bornhaupt, Arbeitnehmern von dritter Seite gewährte Preisvorteile als Arbeitslohn, BB 1993, 2493; Brenner, Schließt die wirksame Selbstanzeige ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Wegzugbesteuerung/Erweiterte Steuerpflicht im Falle des Wegzuges

Rz. 120 Bei einem Wohnsitzwechsel regelt § 6 AStG die sog. erweiterte Steuerpflicht im Falle des Wegzugs. Die meisten Doppelbesteuerungsabkommen weisen das Besteuerungsrecht für Veräußerungsgewinne dem Wohnsitzstaat zu. Damit besteht ohne besondere Regelungen die Gefahr, dass ein Steuerpflichtiger vor Realisierung seiner stillen Reserven seinen Wohnsitz in ein anderes Land v...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Unterhaltsverzicht

Rz. 354 Ein unzulässiger Verzicht bzw. Teilverzicht ist allerdings zu vermeiden. § 1614 BGB ist beim Trennungsunterhalt über §§ 1361 Abs. 4 S. 4, Abs. 3, 1360 a Abs. 3 BGB anwendbar, so dass auf Trennungsunterhalt für die Zukunft nicht verzichtet werden kann.[370] Es ist daher darauf zu achten, dass es im Rahmen von Unterhaltsvergleichen nicht zum unzulässigen Teilverzicht ko...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Rechtswidrigkeit

Rz. 49 [Autor/Stand] Zur Rechtswidrigkeit im Allgemeinen s. § 370 Rz. 630 ff. und § 377 Rz. 78 f. Rechtfertigungsgründe werden im Rahmen des § 380 AO in aller Regel nicht eingreifen. Eine rechtfertigende Einwilligung des Steuerschuldners (z.B. des Arbeitnehmers, der mit dem Arbeitgeber die Auszahlung des vollen Bruttolohns vereinbart hat) kommt im Hinblick darauf, dass § 380 ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Verzicht auf Trennungsunterhalt

Rz. 811 Ein unzulässiger Verzicht bzw. Teilverzicht ist allerdings zu vermeiden. § 1614 BGB ist beim Trennungsunterhalt über §§ 1361 Abs. 4 S. 4, Abs. 3, 1360a Abs. 3 BGB anwendbar, so dass auf Trennungsunterhalt für die Zukunft nicht verzichtet werden kann. Es ist daher darauf zu achten, dass es im Rahmen von Unterhaltsvergleichen nicht zum unzulässigen Teilverzicht kommt.[8...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Einnahme vor dem Abschlussstichtag

Rz. 155 [Autor/Zitation] Einnahmen iSd. Vorschrift sind alle Geschäftsvorfälle, die bei zutreffender Buchung zu einer Vermehrung des Betriebsvermögens führen (BFH v. 15.2.2017 – VI R 96/13, BStBl. II 2017, 884 Rz. 22; Döllerer, BB 1974, 1541; Bauer in KSM, § 5 EStG Rz. F 48 f. [11/2015]; Krumm in Brandis/Heuermann, § 5 EStG Rz. 902 [12/2021]; aA. (nur Zahlungsvorgänge) Weber-...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 11. Erbschaftsteuerreform 2016

Rz. 56 Nachdem das BVerfG[48] die bisherigen Regelungen zur Erbschaftssteuer in Hinblick auf die unterschiedliche Behandlung von Betriebsvermögen und anderen Vermögensgegenständen beanstandet hatte, hat der Bundestag ein Erbschaftssteuerreformgesetz beschlossen. Der Bundesrat hat den Vermittlungsausschuss angerufen, der am 8.9.2016 hierzu tagt. Die Eckpunkte der Regelungen se...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Mit Rechtsmängeln behaftete Verbindlichkeiten

Rz. 95 [Autor/Zitation] Steht der Verbindlichkeit eine temporäre Einrede entgegen, die durch ein Verhalten des Gläubigers oder schlicht durch Zeitablauf ausgeräumt werden kann (sog. dilatorische Einrede, zB die Einrede des Zurückbehaltungsrechts, des nicht erfüllten gegenseitigen Vertrags, der Vorausklage beim Bürgen oder der Stundung, §§ 273, 320, 771 BGB), so berührt dies d...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 1. Einwendungen

Rz. 371 Dabei muss es sich um Einwendungen handeln, welche den Anspruch mit unmittelbarer Wirkung und unabhängig von seiner Abänderbarkeit gemindert bzw. vernichtet haben. Nach der gängigen Rechtsprechung zählen hierzu insbesonderemehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / b) Abänderungsantrag oder Vollstreckungsabwehrantrag

Rz. 236 Das Verhältnis des Abänderungsantrags nach § 238 FamFG zum Vollstreckungsabwehrantrag nach § 767 ZPO ist problematisch. Die Abgrenzung ist nicht immer eindeutig zu vollziehen,[295] jedoch aus praktischen Gründen geboten. Da beide Verfahren mit unterschiedlichen Mitteln unterschiedliche Ziele verfolgen, schließen sich der Abänderungsantrag und der Vollstreckungsabwehr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Zinssatz nach alter Gesetzesfassung

Rz. 189 [Autor/Zitation] Verbindlichkeiten, die unverzinslich sind oder eine Laufzeit von zwölf Monaten oder mehr aufweisen, sind gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG in der bis zum 31.12.2022 geltenden Fassung mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen. In der Fassung des § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz v. 19.12.2022 ist das Abzinsungserfordernis ni...mehr

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ABC der Finanzierungsarten / 3 Avalkredit

Wesen des Avalkredits Der Avalkredit ist eine Form der Kreditleihe, bei der die Kreditwürdigkeit einer Bank "geliehen" wird. Im Rahmen eines Avalkredits haftet eine Bank für und im Auftrag ihres Kunden (Avalkreditnehmer) gegenüber Dritten (Avalbegünstigte). Der Avalkreditnehmer bleibt Hauptschuldner seines Gläubigers. Die Bank wird nur dann in Anspruch genommen, wenn der Aval...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 4.1 Güterstandsschaukel

Als "Güterstandsschaukel" wird der vollzogene Wechsel, z. B. vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung und wieder zurück, bezeichnet. Die rückwirkende Vereinbarung der Zugewinngemeinschaft wird erbschaft- bzw. schenkungssteuerlich vom Fiskus anerkannt.[1] So können Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer und Pflichtteilsansprüche reduziert werden, wenn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.1.3 Pflichtteilsanspruch

Nur der Erwerb eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs unterliegt mit dem Zeitpunkt der Geltendmachung der Erbschaftsteuer.[1] Hinsichtlich des Abzugs des Pflichtteils als Nachlassverbindlichkeit wirkt dessen Geltendmachung auf den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer gegenüber dem Erben, also auf den Zeitpunkt des Todes des Erblassers (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) zurück.[...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2.1 Geschuldete Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 264 Der Unternehmer kann gem. § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG i. d. F. ab dem 30.6.2013 (Rz. 20) die geschuldete EUSt für eingeführte Gegenstände als Vorsteuer abziehen. Bis zum Urteil des EUGH v. 29.3.2012[1] herrschte in Deutschland die Praxis, gestützt auf den Wortlaut des § 15 Abs. Nr. 4 UStG vor dem 30.6.2013, dass nur die entrichtete EUSt abziehbar sei – obschon Art. 17 Abs...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Gewinnzuschlag nach § 6b Abs. 7 EStG ist verfassungskonform

Leitsatz Der Gewinnzuschlag, der bei Auflösung einer § 6b-Rücklage wegen Nichtdurchführung der Reinvestition entsteht, ist nicht mit den durch das Bundesverfassungsgericht für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2019 als verfassungswidrig eingestuften Nachzahlungszinsen zu vergleichen. Die Entstehung des Gewinnzuschlags ist im Gegensatz zu den Nachzahlungszinsen auf eine bewusst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 4.4.3 Nachträglicher Wegfall

Rz. 52 Nach dem Wortlaut des § 153 Abs. 2 AO besteht die Anzeigepflicht, wenn die Steuervergünstigungsvoraussetzungen nachträglich, d. h. nach Gewährung der Steuervergünstigung, weggefallen sind. Maßgeblicher Zeitpunkt ist insoweit die Bekanntgabe des die Vergünstigung gewährenden Verwaltungsakts.[1] Zu diesem Zeitpunkt müssen die Voraussetzungen vorgelegen und die Sachverha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.3.1 Abgabe einer Steuererklärung

Rz. 18 Zentraler Anknüpfungspunkt der Anzeigepflicht nach § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO ist die eigene abgegebene Steuererklärung. Die Abgabe einer Erklärung ist demnach begrifflich Voraussetzung für die Korrekturpflicht (Rz. 4). Ist die Erklärung noch nicht abgegeben, besteht die Steuererklärungspflicht unverändert fort[1], nicht aber die Pflicht nach § 153 AO.[2] Eine Erklärung gi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 4.2.2 Besondere Beispiele

Rz. 47 Steuervergünstigungen i. S. v. § 153 Abs. 2 sind z. B.[1] insbesondere[2]: Herabsetzung von ESt-Vorauszahlungen nach § 37 EStG; § 19 GewStG; zinslose Stundung der ErbSt nach § 25 ErbStG; Steuerbefreiungen nach § 13a ErbStG; Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke nach §§ 51ff. [3]; Verkürzung der Anlagefrist nach § 6b Abs. 4 Nr. 2 EStG a. F.[4]; steuer...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Mitgliederbeiträge: Rechtsg... / 3.9 Sonderfälle bei der Beitragsgestaltung

Besonders wichtig sind in der Satzung Regelungen zu folgenden Fragen: Beitragsbefreiungen Beitragsstaffelungen Stundung, Erlass von Beitragspflichten Ratenzahlung Ruhen der Beitragspflichten. Die Grundsätze zu diesen Fallgruppen sollten wieder in die Satzung aufgenommen werden, da es hier vor allem auf die Gleichbehandlung der Mitglieder ankommt und das zuständige Organ (z. B. Vor...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Wegzugsbesteuerung bei einem Wegzug in die Schweiz und Freizügigkeit

Leitsatz Auch wenn nach unionsrechtlichen Vorgaben in Verbindung mit dem sogenannten Freizügigkeitsabkommen der Europäischen Union und der Schweiz bei einem im Jahr 2011 erfolgten Wegzug in die Schweiz die im Wegzugszeitpunkt entstehende nationale Steuer auf den Vermögenszuwachs (Wegzugsteuer) dauerhaft und zinslos zu stunden ist (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Uni...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Stundung/Ratenzahlung

Rn. 179 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Da das Zuflussprinzip des § 11 EStG keine Anwendung findet, ist der Kaufpreis auch bei zinsloser Stundung oder Ratenzahlung grundsätzlich mit dem Nennbetrag anzusetzen, sofern der Stundungszeitraum ein Jahr nicht überschreitet. Beträgt der Zeitraum mehr als ein Jahr, muss eine Abzinsung im iSd § 12 Abs 3 BewG vorgenommen werden (Strahl in K...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.1 Historische Entwicklung

Tz. 35 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Früher war die Abziehbarkeit der Nebenleistungen umstritten. In der Lit wurde die Meinung vertreten, für eine Ausdehnung des Abzugsverbots auf die bis dahin in § 10 Nr 2 KStG nicht erwähnten Nebenleistungen sei kein Grund ersichtlich. Friedrich (BB 1975, 1242); Pinggera (BB 1978, 445); Flume (DB 1985, 9 und DB 1988, 1083); Loos (DB 1988, 20)...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Anzeigepflicht nach § 54 Abs 4 EStDV

Rn. 58 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Durch das SEStEG wurde die Vorschrift des § 54 Abs 4 EStDV neu eingeführt. Danach besteht eine zusätzliche Anzeigepflicht an das Wohnsitz-FA gemäß § 19 AO, das vor Beendigung der unbeschränkten StPfl für den Anteilseigner zuständig war. Mit der erweiterten Anzeigepflicht soll die Anwendung des § 6 AStG im Fall des Wegzugs des StPfl (Aufhebun...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / I. Muster: Anliegerbeiträge II Prozesskosten, gemeinsames Vorgehen, Vollstreckbarkeit

Rz. 42 Muster 9.9: Anliegerbeiträge II Prozesskosten, gemeinsames Vorgehen, Vollstreckbarkeit Muster 9.9: Anliegerbeiträge II Prozesskosten, gemeinsames Vorgehen, Vollstreckbarkeit _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Kosten des gerichtlichen Vorgehens Hierzu erstellen wir Ihnen gerne eine Kostenschätzung. Zur groben Orientie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. AK nach Zuzug gemäß § 17 Abs 2 S 3 und 4 EStG

Rn. 240 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 In § 17 Abs 2 S 3 und 4 EStG ist eine besondere Regelung normiert, um StPfl, die aus dem Ausland ins Inland zugezogen sind, nicht einer Doppelbesteuerung zu unterwerfen. Erfolgt bereits eine Wegzugsbesteuerung der Anteile an der KapGes aufgrund ausländischen Rechts, so wird als AK bei einer Veräußerung in Deutschland die Bemessungsgrundlage...mehr

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§ 7 Erbrecht / I. Muster: Auskunft bei Pflichtteilsforderung

Rz. 13 Muster 7.6: Auskunft bei Pflichtteilsforderung Muster 7.6: Auskunft bei Pflichtteilsforderung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie sind aufgefordert worden, als testamentarisch eingesetzter Erbe über den Nachlass Ihrer _________________________/Ihres _________________________ Auskunft zu erteilen, weil Pflichtteilsan...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 43 & 1. Wegen des besonderen Aufwands (siehe Anliegerbeiträge I – Erläuterungen Nr. 3, Rdn 39>) wird es zumindest bei Streitwerten von nicht mehr als 9.000 EUR und bei Vertretung von nur einem einzelnen Anlieger für eine anwaltliche Vertretung erforderlich sein, eine Gebührenvereinbarung zu treffen. Dies sollte gleich zu Beginn mit den Mandanten geklärt werden. Ferner soll...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Steuerstundung bei Sitzverlegung einer SE oder einer Sitzverlegung einer anderen KapGes innerhalb der EU

Rn. 406 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 § 17 Abs 5 EStG greift gemäß S 2 nicht, wenn eine Sitzverlegung einer SE oder einer anderen KapGes innerhalb der EU vorliegt. Art 10d Abs 1 Fusionsrichtlinie untersagt eine Besteuerung der Gesellschafter bei Sitzverlegung einer SE. Auch eine Sitzverlegung von anderen KapGes innerhalb der EU würde der Niederlassungsfreiheit (Art 49 AEUV) ent...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zeitpunkt der Besteuerung

Rn. 162 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Durch die Nähe der Einkünfte aus § 17 EStG zu den Gewinneinkünften (s Rn 1) erfolgt die Ermittlung der Einkünfte in Anlehnung an die §§ 4ff EStG. Entscheidend für die Entstehung des Gewinns iSd § 17 Abs 2 EStG ist der Zeitpunkt der Gewinnrealisierung nach § 4 Abs 1, § 5 EStG (BFH vom 07.03.1995, VIII R 29/93, BStBl II 1995, 693). Im Gegensa...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 26. BMF, Schr. v. 23.1.2014 – IV B 6 - S 1320/07/10011 : 011 – DOK 2014/0021808, BStBl. I 2014, 188 (Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe bei der Steuererhebung [Beitreibung]; Stand: 1. Juli 2013)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die in- und ausländische Finanzbehörden bei der Steuererhebung leisten, die im nachfolgenden Text dargestellten Grundsätze. Dieses Schreiben richtet sich nicht an die Zollverwaltung. Inhaltsverzeichnismehr