Fachbeiträge & Kommentare zu Stundung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Stundung des KapErtr (§ 44 Abs 4 EStG)

Rn. 25 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Eine vor dem Zufluss mit Rücksicht auf Zahlungsschwierigkeiten des Schuldners vereinbarte Stundung entbindet für die Dauer der Stundungsfrist vom KapSt-Abzug, unabhängig von der Art des KapErtr. Dabei ist aber darauf zu achten, dass dieser Aufschub sich nur in den Fällen erreichen lässt, in denen der Schuldner der KapErtr nur vorübergehend n...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Stundung und Vollstreckungsmaßnahmen

Tz. 22 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Steuerpflichtige, welche nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind, können bis zum 31.3.2022 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwa...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5 An wen kann ich mich mit Fragen zu Anträgen auf Stundung, Herabsetzung von Vorauszahlungen, Fristverlängerungen oder zu Maßnahmen der Vollstreckung wenden?

Ansprechpartner für Anträge zur Einkommensteuer, zur Körperschaftsteuer, zum Solidaritätszuschlag, zur Kirchensteuer oder zur Umsatzsteuer sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den jeweils zuständigen Finanzämtern, für die Kirchensteuer in Bayern die Kirchensteuerämter. Für Fragen zur Gewerbesteuer sind grundsätzlich die Kommunen – in den Stadtstaaten die Finanzämter –...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Welche Rahmenbedingungen gelten für Stundungen?

Stundungen von Steuern sind im üblichen Antragsverfahren unter Erbringung der erforderlichen Nachweise, insbesondere zu den wirtschaftlichen Verhältnissen, möglich. Es gelten die allgemeinen gesetzlichen Grundsätze und Nachweispflichten.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Verbraucherdarlehensverträge

Tz. 80 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Für Verbraucherdarlehensverträge, die vor dem 15.03.2020 geschlossen wurden, wurden die Ansprüche des Darlehensgebers auf Rückzahlungs-, Zins oder Tilgungsleistungen, die zwischen dem 01.04.2020 und dem 30.06.2020 fällig werden, gestundet. Voraussetzung für die Stundung war, dass der Verbraucher aufgrund der COVID-19-Pandemie Einnahmeausfäll...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Überbrückungshilfe IV: Antr... / 4.2 Zeitliche Zuordnung der betrieblichen Fixkosten

Ergibt sich die Fälligkeit aus einer Verpflichtung (Bestellung, Vertrag, etc.), die bereits vor dem 1.1.2022 bestand und sind diese im Förderzeitraum zur Zahlung fällig sind, dürfen die Fixkosten vollständig angesetzt werden. Dies gilt auch bei erfolgter Stundung. Bei einer Rechnungsstellung ohne Zahlungsziel gelten die Fixkosten mit dem Erhalt der Rechnung als fällig. Betri...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.1 Änderung der Bemessungsgrundlage

Rz. 61 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 17 Abs. 1 UStG hebt auf die Änderung der Bemessungsgrundlage ab, ohne den Begriff der Bemessungsgrundlage inhaltlich zu definieren. Ob eine Änderung der Bemessungsgrundlage vorliegt, ergibt sich aus den Regelungen des § 10 UStG (vgl. Abschn. 17.1. Abs. 1 S. 2 UStAE unter Verweisung auf Abschn. 10.1.–10.7. UStAE). Wegen weiterer Einzelheiten...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Überbrückungshilfe I und II... / 4.1.1 Detailregelungen

Die Fixkosten der Ziffern 1 bis 9 müssen für die Beantragung im Rahmen der Überbrückungshilfe in Phase 1 vor dem 1.3.2020 begründet worden sein. Zahlungen für Fixkosten, die an verbundene Unternehmen, oder an Unternehmen gehen, die im Eigentum oder unmittelbar oder mittelbar unter dem beherrschenden Einfluss derselben Person oder desselben Unternehmens stehen, sind nicht för...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Überbrückungshilfe I und II... / 4.1.2 Phase 2

Zeitliche Zuordnung betrieblicher Fixkosten in Phase 2: Betriebliche Fixkosten, bei denen sich die Fälligkeit aus einer Verpflichtung ergibt, die bereits vor dem 1.9.2020 bestand und im Förderzeitraum zur Zahlung fällig sind, dürfen vollständig angesetzt werden (auch bei Stundung). Bei einer Rechnungsstellung ohne Zahlungsziel gelten die Fixkosten mit dem Erhalt der Rechnung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 146 – ET: Die Vorschrift regelt die Entrichtung der KapSt und bestimmt dafür den Steuerschuldner, die Entstehung der KapSt, den KapSt-Abzug und die Haftung des Entrichtungspflichtigen. Neu aufgenommen wurden ergänzende Bestimmungen durch das StÄndG 2015 vom 02.11.2015 (BGBl I 2015, 1834), durch das InvestmentsteuerreformG (InvStRefG) vom 19.07.2016 (BGBl I 2016, ...mehr

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§ 31 Arbeitslosengeld I / E. Erstattungspflicht des Arbeitgebers

Rz. 78 Gewährt die BA dem Arbeitnehmer Arbeitslosengeld für Zeiten, in denen er noch einen Anspruch auf Arbeitsentgelt gegen den Arbeitgeber hat (insbesondere bei der sog Gleichwohlgewährung gemäß §§ 157 Abs. 3, 158 Abs. 4 SGB III, vor allem als Annahmeverzugslohn nach Streit um die Wirksamkeit einer sich später als unwirksam herausstellenden Kündigung, vgl. § 32 Rdn 61, 65)...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2024, Unzulässige Ver... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten waren im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft miteinander verheiratet. Sie streiten um die Wirksamkeit und die verfahrensbeendende Wirkung eines in einem güterrechtlichen Verfahren geschlossenen gerichtlichen Vergleichs. [2] Die Beteiligten schlossen im Jahr 2002 die Ehe. Die Antragstellerin besitzt die peruanische Staatsangehörigkei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Abgrenzung zum Schadensersatz

Rz. 41 Echte Schadensersatzleistungen sind kein Entgelt für eine Lieferung oder sonstige Leistung. Soweit Schadensersatz geleistet wird, fehlt ein Leistungsaustausch; denn Schadensersatz wird nicht geleistet im Hinblick auf eine Lieferung oder sonstige Leistung, sondern weil der Schädiger nach Vertrag oder Gesetz für einen Schaden einzustehen hat. Es ist daher im Einzelfall ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. § 152 Abs. 2 AO – Verspätungszuschlag bei Überschreitung der aufgrund der Corona-Pandemie gesetzlich verlängerten Abgabefristen für das Jahr 2019

Mit dem Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und des Anfechtungsschutzes für pandemiebedingte Stundungen sowie zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und der zinsfreien Karenzzeit vom 15.2.2021, BGBl. I 2021, 237 hatte der Gesetzgeber die Abgabefrist für Steuererklärungen nach § 149 Abs. 3 AO auf den 31.8.2021 bzw. den 31...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.6.4 Öltankreinigung

Die Kosten der Öltankreinigung, die in einem Turnus von 5 bis 7 Jahren empfohlen wird[1], sind ansetzbar.[2] Diese Arbeit ist bei ölbetriebenen Heizanlagen generell alle paar Jahre erforderlich, um zu verhindern, dass es insbesondere durch Ölschlamm zur Unterbrechung der Ölzufuhr kommt, wodurch die Heizanlage ausfallen kann. Durch die Tankreinigung werden Verschmutzungen bes...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Tantiemen

Rz. 52 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Eine erfolgsabhängige Tantieme neben dem festen Gehalt eines GesGf ist üblich. Einem GesGf darf aber zur Vermeidung einer vGA (> Rz 14 ff) als Tantieme nur zugesagt werden, was ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter auch bei einem Gf, der nicht Gesellschafter ist, der Höhe nach für angemessen und üblich hält; eine vGA ist anzune...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erbprozessrecht / 10.9.2 Einrede des (Mit-)Erben

Nach der Teilung kann ein pflichtteilsberechtigter Erbe den übrigen Miterben gemäß § 2319 BGB die Leistung in der Höhe verweigern, dass ihm sein eigener Pflichtteil verbleibt. Der Alleinerbe ist durch den funktionsgleichen § 2328 BGB gegenüber etwaigen Ergänzungsansprüchen geschützt. Zudem kann jeder Erbe nach § 2331a Abs. 1 BGB Stundung verlangen, wenn die sofortige Erfüllun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2024, Einzusetzendes... / IV. Zweckbestimmung des Vermögens: Ablösung von bereits bestehenden Verbindlichkeiten

Die Antragstellerin hat vorliegend das aus der Lebensversicherung ausgezahlte Guthaben zur Ablösung eines bestehenden Baudarlehens verwendet. Im Rahmen der VKH erfolgt keine Gegenüberstellung der Vermögenswerte durch Saldierung von Aktiva und Passiva, sondern es ist immer auf den konkreten, einzelnen Vermögensgegenstand abzustellen (Lissner/Dietrich/Schmidt, a.a.O., Rn 78; Zö...mehr

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ZErb 03/2024, Anwendung des... / 2 Anmerkung

Spätestens[1] nachdem das FG Münster im November 2021 entschieden hatte, dass der Anwendungsbereich des sog. 90 % Einstiegstests des § 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG im Wege der teleologischen Reduktion einzuschränken sei, wurde mit Spannung erwartet, wie der BFH die Rechtslage bewerten würde. Erfreulicherweise bestätigt der BFH in weiten Teilen die Erwägungen des FG Münster. Die En...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verjährung (Miete) / 5.5 Stundungsvereinbarung (§ 205 BGB)

Die Verjährung tritt nicht ein, solange ein Anspruch gestundet ist. Unter einer Stundung in diesem Sinne ist nur die nachträgliche Stundung zu verstehen. Die ursprüngliche Stundung verschiebt den Zeitpunkt der Fälligkeit.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit (§ 10 Abs. 3 ErbStG)

Rz. 79 § 10 Abs. 3 ErbStG gewährleistet "den Abzug von Schulden und Lasten, die durch Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit erloschen sind".[1] Die Tragweite des § 10 Abs. 3 ErbStG ist damit jedoch aus den nachfolgenden Gründen nur unvollständig umrissen. Rz. 80 Nach Bürgerlichem Recht erlischt ein Schuldverhältnis, wenn sich Forderung und Schuld in einer Person vereinige...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.5 Schulden und Lasten bei nach § 13 a ErbStG befreitem Vermögen (§ 10 Abs. 6 S. 4 ErbStG)

Rz. 263 Schulden und Lasten, die mit dem nach § 13a ErbStG befreiten Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, sind gem. § 10 Abs. 6 S. 4 ErbStG nur mit dem Betrag abzugsfähig, der dem Verhältnis des nach Anwendung des § 13a ErbStG anzusetzenden Werts ihres Vermögens zu dem Wert vor Anwendung des § 13a ErbStG entspricht.[1] Ein wirtschaftlicher Zusammenhang ist gegeb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.3.4 Rechtsfolgen bei Überschreiten der 90-%-Grenze

Rz. 295 Bei einer Quote von 90 % oder mehr ist der Wert des begünstigungsfähigen Vermögens "vollständig nicht begünstigt".[1] Damit entfallen sämtliche Verschonungsregelungen, da diese alle vom Vorliegen "begünstigten Vermögens"[2] abhängig sind. Rz. 296 Keine Anwendung findet somit der Verschonungsabschlag von 85 % bzw. 100 %[3], der Vorab-Abschlag von bis zu 30 % bei Famili...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.3.3.9 Weitere Einzelfälle

Rz. 104 Abschlagszahlungen (§ 11 EStG Rz. 70) Abtretung (§ 11 EStG Rz. 70) Aktienüberlassung (§ 19 EStG Rz. 124a) Angehörige (§ 11 EStG Rz. 70) Arbeitslohn (§ 11 EStG Rz. 70) Arzthonorare (§ 11 EStG Rz. 45 und Rz. 70) Aufrechnung (§ 11 EStG Rz. 14 und Rz. 70) Belegschaftsaktien (§ 11 EStG Rz. 70) Beherrschender Gesellschafter (§ 11 EStG Rz. 70) Damnum (§ 11 EStG Rz. 70) Einschaltung D...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebswirtschaftliche Ber... / 2.3.3 Maßnahmen bei Liquiditätsengpässen

Hat das beratene Unternehmen Liquiditätsprobleme sollte über den Einsatz folgender Maßnahmen nachgedacht werden: Maßnahmen im Einzahlungsbereich Eigenkapitalzuführung (Einlagen) Fremdkapitalzuführung (Kontokorrentkredit, Darlehensaufnahme) Gesellschafterdarlehen Umschuldung von Krediten (= Reduzierung von Zins- und Tilgungszahlungen) Zeitnahe Rechnungsstellung Verkürzung von Zahlun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3.4 Stundung der Leistung (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 16 Die letzte der in § 257 Abs. 1 AO genannten Alternativen, bei deren Vorliegen die Vollstreckung einzustellen oder zu beschränken ist, betrifft den Fall der Stundung der Leistung nach § 222 AO. Der Stundung gleich steht der Zahlungsaufschub nach § 223 AO, der allerdings nur bei Zöllen und Verbrauchsteuern in Betracht kommt.[1] Dabei ist nicht bereits ein Antrag auf St...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Eine dem § 257 AO entsprechende Regelung gab es in der RAO nicht. Vielmehr war die Rechtslage nach der RAO so, dass auch bei der Geltendmachung des Erlöschens oder der Stundung des zu vollstreckenden Anspruchs zu leisten war und später lediglich ggf. eine Erstattung zu erfolgen hatte.[1] § 257 AO führt demgegenüber dazu, dass die Vollstreckungsbehörden verpflichtet sin...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3 Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung

Rz. 5 § 257 Abs. 1 führt insgesamt vier Alternativen auf, bei deren Vorliegen die Vollstreckung einzustellen oder zu beschränken ist. Dies sind im Einzelnen: Wegfall der Vollstreckungsvoraussetzungen[1]; Aufhebung des zu vollstreckenden Verwaltungsakts[2]; Erlöschen des mit dem Verwaltungsakt geltend gemachten Leistungsanspruchs[3]; Stundung der Leistung, die mit dem Verwaltungs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 5 Entscheidung der Finanzbehörde

Rz. 21 Liegen die Voraussetzungen des § 257 Abs. 1 AO vor, hat die Finanzbehörde die Vollstreckung einzustellen oder zu beschränken. Ein Ermessen besteht in dieser Hinsicht nach dem ausdrücklichen Wortlaut der Bestimmung nicht.[1] Die Verwaltung hat dabei auch von Amts wegen tätig zu werden, sodass es nicht etwa eines Antrags des Vollstreckungsschuldners bedarf, damit die Ve...mehr

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AGS 02/2024, Verwertung von... / Leitsatz

Im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe ist nicht selbst genutztes Grundvermögen (Teileigentum) grundsätzlich auch durch eine vorzunehmende Teilungsversteigerung als einzusetzendes Vermögen zu berücksichtigen. Dafür ist bei der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe eine ausreichend lange Stundung der Zahlung aus dem Vermögen anzuordnen. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 20.11.2023 – 5 WF...mehr

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AGS 02/2024, Verwertung von... / III. Bedeutung für die Praxis

Das OLG Karlsruhe hat in seiner vorliegenden Entscheidung zurecht betont, dass ein ideeller 1/2-Miteigentumsanteil betreffend eines vorhandenen, nicht selbst bewohnten Grundstücks mit Einfamilienhaus grds. nicht unter das Schonvermögen gem. § 76 Abs. 1 FamFG, § 115 Abs. 3 S. 2 ZPO, § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII fällt (Zöller/Schultzky, ZPO, a.a.O., § 115 ZPO Rn 93). Nach der gru...mehr

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ZErb 02/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Althoff Die außerordentlichen Testamente in der deutschen Rechtsordnung 2023 Nomos, ISBN 978-3-7560-1230-5, 169 EUR Eine Dissertation, die von Musche...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einzelfälle

Rn. 208 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Verlorene Mietzuschüsse und öffentliche Zuschüsse werden als AK oder HK ausscheiden, soweit sie vom StPfl nicht einkunftserhöhend vereinnahmt worden sind. Rn. 209 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Beim Erwerb eines Dauerwohnrechts und einer Eigentumswohnung handelt es sich um verschiedene WG. AK des Dauerwohnrechts können jedoch ausnahmsweise den A...mehr

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Erbschaftsteuer: Übernahme ... / 6.1 Stundung nach § 28 Abs. 1 ErbStG

Nach § 28 Abs. 1 ErbStG wird für begünstigtes Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG [1] eine Stundung gewährt. Diese kommt aber nur bei Erwerb von Todes wegen infrage[2] . Damit scheidet die Anwendung des § 10 Abs. 2 ErbStG in dem obigen Beispielsfall aus.[3]mehr

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Erbschaftsteuer: Übernahme ... / 6.2 Stundung nach § 28 Abs. 3 ErbStG

Nach § 28 Abs. 3 ErbStG wird eine Stundung gewährt, wenn zum Erwerb nach § 13d ErbStG begünstigtes Vermögen (zu fremden Wohnzwecken vermietete Grundstücke) gehört und der Erwerber die Steuer nur durch Veräußerung aufbringen kann.[1] Hat der Schenker aber die Steuer übernommen, kommt die Stundungsvorschrift des § 28 Abs. 3 ErbStG nicht zur Anwendung.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 5.2.1 Steuerfestsetzungen und Anrechnungsverfügungen (Satz 1)

Rz. 75 Sachlich erfasst von § 155 Abs. 4 S. 1 AO sind Steuerfestsetzungen i. S. d. § 155 Abs. 1 AO und, da die Verfahrensvorschriften über Steuerbescheide nach § 181 Abs. 1 S. 1, § 184 Abs. 1. S. 3 und § 185 AO entsprechend anzuwenden sind, Feststellungs-, Steuermessbetrags- und Zerlegungsbescheide. Damit ein ausschließlich automationsgestütztes Veranlagungsverfahren funktio...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 1 Grundlagen

Rz. 1 § 258 AO entspricht der Regelung in § 333 RAO.[1] Für das zivilprozessuale Vollstreckungsrecht sieht § 765a ZPO eine ähnliche Bestimmung vor, die jedoch im Gegensatz zur einstweiligen Einstellung nach § 258 AO in jedem Fall einen Antrag des Vollstreckungsschuldners voraussetzt und zudem sprachlich abweichend gefasst ist.[2] Diese Unterschiede zwischen beiden Normen erk...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 2.2.1 Unangemessener Nachteil

Rz. 8 Beim Begriff des unangemessenen Nachteils stellt wie der Begriff der Unbilligkeit einen unbestimmten Rechtsbegriff dar. Von einem unangemessenen Nachteil wird dabei nach wohl allgemeiner Ansicht auszugehen sein, wenn die Nachteile des Vollstreckungsschuldners im konkreten Einzelfall als unangemessen anzusehen sind.[1] Es ist deshalb in jedem Einzelfall zu prüfen, ob vo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 2.1 Fälligkeit der Leistung

Rz. 3 Erste Voraussetzung für den Beginn der Vollstreckung ist die Fälligkeit der Leistung, die von der Vollstreckungsbehörde geltend gemacht wird. Die Fälligkeit der Leistung bestimmt sich dabei regelmäßig nach den jeweiligen Einzelsteuergesetzen, auf die in § 220 Abs. 1 AO verwiesen wird.[1] Findet sich in dem jeweiligen Einzelsteuergesetz keine Regelung zur Fälligkeit der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 2.2.1 Grundsatz

Rz. 8 Grundsätzlich bedarf es eines Leistungsgebots, da der Vollstreckungsschuldner von den Maßnahmen der Vollstreckung nicht überrascht werden soll.[1] Nach der Entscheidung des BFH v. 29.9.1976[2] müssen dabei die folgenden Angaben in einem Leistungsgebot vorhanden sein, damit das Leistungsgebot dem Schutzcharakter gerecht werden kann: Der Vollstreckungsschuldner muss unter...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 2 Aufzuteilender Betrag bei Antragstellung vor Einleitung der Vollstreckung (Abs. 1)

Rz. 4 Wird der Aufteilungsantrag vor Einleitung der Vollstreckung, d. h. vor Ausfertigung der Rückstandsanzeige[1], gestellt, ist die im Zeitpunkt des Eingangs des Antrags geschuldete Steuer aufzuteilen. Die Aufteilungsentscheidung wirkt damit auf den Zeitpunkt der Antragstellung zurück.[2] Ein Erlöschen der Steuerschuld nach dem für die Aufteilung maßgebenden Zeitpunkt hat k...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 3 Aufzuteilender Betrag bei Antragstellung nach Einleitung der Vollstreckung (Abs. 2)

Rz. 6 Wird der Antrag nach Einleitung der Vollstreckung, d. h. nach Ausfertigung der Rückstandsanzeige[1], gestellt, ist die im Zeitpunkt der Einleitung geschuldete Steuer aufzuteilen, derentwegen vollstreckt wird. Der Aufteilungsbescheid wirkt in diesen Fällen also auf den Zeitpunkt der Ausfertigung der Rückstandsanzeige zurück. Die Aufteilung ist allerdings auf die geschuld...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.2 Tatsächliche Aufwendungen bei Eigentum

Rz. 142 Auch bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen ist zunächst zu prüfen, ob diese von angemessener Größe sind (vgl. BSG, Urteil v. 18.9.2014, B 14 AS 58/13 R). Zudem ist die Verwertbarkeit und deren Zumutbarkeit zu prüfen (vgl. dazu die Komm. zu § 12). Bezogen auf selbst genutzte Hausgrundstücke, Eigenheime und Eigentumswohnungen hat das BSG grundlegend entschieden, dass ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 5. Stundung und Stillhalteabreden

Rz. 199 In der Praxis sind die Stundungsvereinbarung und sonstige Stillhalteabreden häufig das effektivste, mitunter auch das einzige Mittel, kurzfristig eine eingetretene Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen und so die Zeit zu erhalten, ein weiterführendes Sanierungskonzept zu erstellen und die für die Sanierung erforderlichen Vereinbarungen zu schließen. a) Stundungsvereinbaru...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Stundungsvereinbarungen

Rz. 200 Stundungen können in der Form von Moratorien, Ratenzahlungs- und/oder reinen Stundungsvereinbarungen erwirkt werden. Diese sind, soweit verbindlich vereinbart, sämtlich geeignet, die aktuelle Fälligkeit der Verbindlichkeiten zu beseitigen und den Zeitpunkt der (erneuten) Fälligkeit zeitlich nach hinten zu verschieben. Auf diese Weise wird sofort die aktuelle Liquidit...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Stehen gelassene Forderungen aus entgeltlichen Austauschgeschäften

Rz. 365 Entgeltforderungen eines Gesellschafters aus Verkehrsgeschäften mit seiner Gesellschaft[696] können als Gesellschafterdarlehen zu qualifizieren sein, wenn die Forderung aufgrund einer vom Üblichen abweichenden Fälligkeits- oder Stundungsabrede Darlehenscharakter hat.[697] Für diese Abgrenzung werden die Grundsätze zum Bargeschäft nach § 142 InsO herangezogen: bei ein...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / gg) Wegzug von Unternehmern/Gesellschaftern ins Ausland

Rz. 272 In Zeiten zunehmender Internationalisierung und grenzüberschreitender Mobilität natürlicher Personen sind auch die Besteuerungsfolgen von Bedeutung, die das Steuerrecht an die Verlagerung des Wohnsitzes/der steuerlichen Ansässigkeit eines Unternehmers/Gesellschafters ins Ausland knüpft. Auch insoweit bestehen Unterschiede zwischen einer Beteiligung an einer Kapitalge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Stillhalteabsprachen

Rz. 207 Nach meinem Dafürhalten reichen nach den Entscheidungen des BGH zum Kriterium der ernstlichen Einforderung bei der Zahlungsunfähigkeitsprüfung[397] auch sog. Stillhaltevereinbarungen aus, die betreffende Verbindlichkeit bei der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit nicht mehr zu berücksichtigen.[398] Solche Vereinbarungen mit dem Gläubiger, dass er einstweilen von ernsthaf...mehr

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§ 7 Handelsgeschäft / 5. Muster: Kommissionsvertrag – Verkaufskommission

Rz. 160 Ein Kommissionsvertrag für eine Verkaufskommission könnte wie folgt formuliert werden:[346] Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.2: Kommissionsvertrag – Verkaufskommission Kommissionsvertrag Firma/Herr/Frau _________________________ (Firma/Name und Sitz/Anschrift) – nachfolgend "Kommittent" genannt – und Firma/Herr/Frau _________________________ (Fir...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Erlasszeitraum

Rz. 26 [Autor/Stand] Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt nach § 27 Abs. 1 Satz 1 GrStG als Jahressteuer für das Kalenderjahr. Darüber hinaus kann die Grundsteuer nach § 27 Abs. 1 Satz 2 GrStG aber auch für mehr als ein Kalenderjahr festgesetzt werden, wenn die Gemeinde den Grundsteuerhebesatz für mehr als ein Kalenderjahr festgesetzt hat. Die Steuerfestsetzung ist dabei ...mehr