Fachbeiträge & Kommentare zu Stundung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.1 Bedeutung; Überblick über die Regelung

Tz. 642 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 36 Abs 5 EStG setzt Art 5 Abs 2 bis 4 ATAD-RL als Grundregelung für WG des BV für die zeitliche Streckung der Besteuerung betreffend die Voraussetzungen, Widerrufsgründe und Sicherheitsleistung um (s BT-Drs 19/28652, 42). Sie steht zum einen in engem Zusammenhang mit § 16 Abs 3a EStG (s Tz 639ff). In den Fällen des § 16 Abs 3a EStG kann ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2.5 Besteuerung

Tz. 525 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Der nach § 12 Abs 3 iVm § 11 KStG ermittelte Schlussgewinn unterliegt – bei vorheriger KSt-Pflicht im Inl – der Besteuerung mit KSt und GewSt . Festgesetzte und entstandene KSt-Erhöhungsbeträge werden nach § 38 Abs 9 KStG an dem 30.09. des Kj fällig, der auf den Zeitpunkt des Wegzugs folgt (s § 38 KStG Tz 76). In den Fällen, in denen vor der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.6.2 § 4g EStG (Art 24 OECD-MA)

Tz. 58 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Anders als die entstrickungsbedingte St-Stundung in § 36 Abs 5 EStG ist die Möglichkeit der Bildung eines AP iSd § 4g EStG auf unbeschr Stpfl beschr. Neben einem möglichen Verstoß des § 4g EStG gegen primäres und sekundäres Gemeinschaftsrecht allein aufgrund dieses Umstands (s Tz 44 u 46b) stellt sich zudem die Frage eines Verstoßes gegen das...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Rechtsfolgen

Rz. 291 [Autor/Stand] Kern des § 13a Abs. 9 ErbStG ist, dass für begünstigtes Vermögen i.S.v. § 13b Abs. 2 ErbStG vor Anwendung des Verschonungsabschlags von 85 % bzw. 100 % – und damit also zusätzlich – ein Abschlag gewährt wird. Die Höhe des Abschlags bemisst sich danach, um wieviel Prozent die laut Gesellschaftsvertrag oder Satzung vorgesehene Höhe der Abfindung unter dem...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Rechtsentwicklung; zeitlicher Anwendungsbereich

Tz. 15 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Seitdem durch das KStG 1920 erstmalig eine Vorschrift zur Sicherstellung der Besteuerung von stillen Reserven für KStpfl eingeführt worden ist, wurde das mit § 12 KStG verfolgte "Entstrickungskonzept" fortlfd ergänzt und systematisch fortentwickelt: Tz. 16 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 KStG 1920 v 30.03.1920 (RGBl I 1920, 393):Mit § 18 KStG 1920...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht

Tz. 35 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Gelegentlich werden gegen die Entstrickungsbesteuerung verfassungsrechtliche Bedenken hervorgebracht (s ausführlich, die Verfassungskonformität begründend Müller, Die Besteuerung stiller Reserven bei Ausl-Bezug im Spannungsfeld zwischen Verfassung, Abkommens- und Europarecht, (Diss), Baden-Baden 2012; hierzu s auch Oppel, ISR 2016, 298, 302;...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.4 Befriedigung oder Stundung (Nr. 4)

Rz. 11 Behandelt sind die Fälle, in denen der Schuldner den Gläubiger nach Verkündung des Urteils (LG Koblenz, DGVZ 1982, 46) wegen der Hauptsache, der Nebenforderungen sowie der Kosten befriedigt oder der Gläubiger dem Schuldner die Stundung bewilligt hat. In den Fällen von § 307 Abs. 2, § 331 Abs. 3 ZPO tritt an die Stelle der Verkündung die Zustellung des Urteils (§ 310 A...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Verfahren

Rz. 16 Die Einstellung ist kein Antragsverfahren mit formal begrenzter Antragsberechtigung. Durch die Vorlage der entsprechenden Urkunden hat es der Schuldner in der Hand, mit Hinderungsgründen den Fortgang der nach dem Gläubigerantrag von Amts wegen zu betreibenden Zwangsvollstreckung "aufzuhalten". Zuständig ist das Vollstreckungsorgan, also auch z. B. der Gerichtsvollzieh...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Umfang der Ermächtigung des Gerichtsvollziehers durch den erteilten Auftrag

Rz. 3 Der Auftrag ermächtigt und verpflichtet den Gerichtsvollzieher nach § 31 Abs. 5 Satz 3 GVGA – ohne dass es einer weiteren Erklärung des Gläubigers bedarf (BGH, MDR 2009, 466). Ein ordnungsgemäßer Auftrag ermächtigt den Gerichtsvollzieher dem Gläubiger gegenüber im Einzelnen zu folgenden Handlungen: die Zahlungen oder sonstigen Leistungen in Empfang zu nehmen, die der Sc...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.2 "Mit den guten Sitten nicht vereinbar"

Rz. 9 Wegen der ganz besonderen Umstände muss die Maßnahme der Zwangsvollstreckung für den Schuldner eine Härte bedeuten, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist. Eine sittenwidrige Härte ist vor allem dann anzunehmen, wenn die Zwangsvollstreckung Leben oder Gesundheit des Schuldners ernstlich gefährdet. Ist eine derartige Beeinträchtigung zu befürchten, so ist eine bes...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.4 Freie Mitarbeit/Scheinselbstständigkeit – Statusfeststellung

Wesentliche Inhalte Die meisten Versuche, Kosten zu minimieren, indem man Verträge gestaltet, bei denen gar keine Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber bezahlt werden müssen, sind zum Scheitern verurteilt. In den Zeiten leerer öffentlicher Kassen und angesichts neuer Prüfungsmethoden liegt ein Schwerpunkt der Prüfungen der Sozialversicherungsträger im Bereich "Freier Mi...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 1.5 Stundung

Kann ein Erwerber die Steuer für seinen Erwerb von nach § 13d ErbStG begünstigtem Vermögen nur durch Veräußerung dieses Vermögens aufbringen, sieht § 28 Abs. 3 ErbStG eine Stundungsmöglichkeit vor. Diese Vorschrift greift auch bei einer Schenkung unter Lebenden. Hinweis Zinsen Für die Stundung sind Stundungszinsen zu zahlen. Diese richten sich nach § 234 AO und § 238 AO. Nicht ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 95... / 2.1 Stundung bis zur Auszahlungsphase (§ 95 Abs. 2 S. 1 EStG)

Rz. 14 Der nach § 95 Abs. 1 EStG entstandene Rückzahlungsbetrag ist nach § 95 Abs. 2 S. 1 EStG auf Antrag des Zulageberechtigten bis zur Auszahlung des AV-Kapitals zu stunden. Diese Vorschrift korrespondiert damit, dass der Rückforderungsanspruch bereits in der Ansparphase entstehen kann (Rz. 7). In diesem Fall soll der Rückzahlungsverpflichtete die Möglichkeit haben, die Za...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 95... / 2.3 Wegfall der Stundung bei schädlicher Verwendung (§ 95 Abs. 2 S. 3 EStG)

Rz. 21 Die Stundung verliert ihre Zweckbestimmung, wenn ein Tatbestand verwirklicht wird, der auch bei Weiterbestehen der unbeschränkten Steuerpflicht eine Rückzahlungsverpflichtung entstehen ließe. Deshalb ist in § 95 Abs. 2 S. 3 EStG angeordnet, dass die – erstmalige oder verlängerte – Stundung endet, wenn das Altersvorsorgevermögen unter Verstoß gegen die in § 1 Abs. 1 Nr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 95... / 2.2 Verlängerung der Stundung (§ 95 Abs. 2 S. 2 EStG)

Rz. 20 Bei Eintritt in die Auszahlungsphase ist die Stundung auf Antrag des Zulageberechtigten zu verlängern bzw. erstmalig zu gewähren, wenn der Rückzahlungsbetrag mit mindestens 15 % der Leistungen aus dem Altersvorsorgevertrag getilgt wird.[1] Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass das angesparte AV-Vermögen in der Auszahlungsphase in Form einer Rente ausgezahlt w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 95... / 2 Stundung

2.1 Stundung bis zur Auszahlungsphase (§ 95 Abs. 2 S. 1 EStG) Rz. 14 Der nach § 95 Abs. 1 EStG entstandene Rückzahlungsbetrag ist nach § 95 Abs. 2 S. 1 EStG auf Antrag des Zulageberechtigten bis zur Auszahlung des AV-Kapitals zu stunden. Diese Vorschrift korrespondiert damit, dass der Rückforderungsanspruch bereits in der Ansparphase entstehen kann (Rz. 7). In diesem Fall sol...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 95... / 2.4 Stundungsverfahren (§ 95 Abs. 2 S. 4–6 EStG)

Rz. 24 Der Stundungsantrag ist über den Anbieter an die zentrale Stelle des § 81 EStG zu richten, die dem Antragsteller einen Bescheid erteilt. Der Anbieter muss dem Antragsteller das Antragsformular hierfür zur Verfügung stellen. Er kann dieser Pflicht mit Einverständnis des Antragstellers auch auf elektronischem Wege nachkommen. Rz. 25 Das Gesetz sieht weder eine Frist für ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 3.2 Ersatztatbestände

Rz. 37 Ein (noch) bestehender Ausgleichsposten ist insgesamt aufzulösen, sofern einer der in § 4g Abs. 2 S. 2 EStG normierten Ersatztatbestände erfüllt ist. Der Gesetzgeber wollte hiermit wohl eine Begünstigung des Stpfl. "über Gebühr" vermeiden. Mit anderen Worten soll die Begünstigung des § 4g EStG in pauschalierender Weise die Europarechtstauglichkeit des gesetzgeberische...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 3.1 Regelmäßige Auflösung

Rz. 35 Die Auflösung des Ausgleichspostens ist grundlegend in § 4g Abs. 2 EStG geregelt. Zu unterscheiden ist zwischen der regelmäßigen, ratierlichen Auflösung, sowie den Ersatztatbeständen, die eine Zwangsauflösung in voller Höhe zur Folge haben. Generell ist der Ausgleichsposten im Wirtschaftsjahr seiner Bildung sowie in den folgenden 4 Wirtschaftsjahren zu je 20 % ratierli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.1 Rechtsgeschäfte mit dem Arbeitgeber

Rz. 8 Erfasst werden zunächst alle Rechtsgeschäfte mit dem Arbeitgeber, die unmittelbar mit der Durchführung und Abwicklung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses in Zusammenhang stehen. Neben dem selbstständigen Abschluss eines Dienst- oder Arbeitsvertrags ist der Minderjährige berechtigt, Vereinbarungen über Lohn und sonstige Arbeitsbedingungen zu treffen. Gleichzeitig kann...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 1.2 Vereinbarkeit mit Europarecht

Rz. 3 Europarechtliche Bedenken bestehen zunächst gegen den Tatbestand der Entstrickung[1], der der Bildung eines Ausgleichsposten sachlogisch vorausgeht. Wird ein einzelnes Wirtschaftsgut oder eine Sachgesamtheit durch einen Stpfl. innerhalb Deutschlands (auch zwischen Betriebsstätten oder ggf. Betrieben des Stpfl.) verlagert, ergibt sich typischerweise keine Aufdeckung von...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 Die Regelung stellt das "Gegenstück" zur Zwangsentstrickung gem. § 4 Abs. 1 S. 3 EStG bzw. § 12 Abs. 1 KStG bei Ausschluss oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts hinsichtlich eines Wirtschaftsguts dar.[1] Sofern das deutsche Besteuerungsrecht Deutschlands hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung oder Nutzung eines Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder bes...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 2.1 Persönlicher, sachlicher und räumlicher Geltungsbereich

Rz. 13 Der persönliche Geltungsbereich der Vorschrift erstreckt sich sowohl auf unbeschränkt als auch beschränkt Steuerpflichtige. Umfasst sind mithin natürliche Personen, Personengesellschaften und Körperschaften. Obwohl die Anwendung für Körperschaften bereits bei Einführung der Regelung dem Willen des Gesetzgebers[1] und der h. M.entsprach[2], fühlte sich der Gesetzgeber ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3 Die Einwendungen gegen den Anspruch selbst

Rz. 13 Zwar hat das deutsche Gericht im Rahmen der Vollstreckbarerklärung und bezüglich des Erlasses des Vollstreckungsurteils nicht zu prüfen, ob der im Inland zu vollstreckende Anspruch ursprünglich bestand und von dem ausländischen Gericht auch zutreffend tituliert wurde (Abs. 1). Gleichwohl ist es dem Schuldner (Beklagten) jedoch nicht verwehrt, nachträgliche materiell-r...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / 2. Voraussetzungen der Stundung

Die Kostenstundung soll nur natürlichen Personen gewährt werden und zwar unabhängig davon, ob es sich um ein Regelinsolvenzverfahren oder um ein Verbraucherinsolvenzverfahren handelt.[21] Dies folgt der Begründung, wonach nur natürliche Personen Anspruch auf eine Restschuldbefreiung am Verfahrensende haben sollen. Voraussetzung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist, ...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / 2. Stundung

a) Überprüfung Grds. endet die gewährte Stundung mit der rechtskräftigen Entscheidung über die Restschuldbefreiung.[49] Durch die Regelung in § 302 Nr. 3 InsO bleiben die Gerichtskosten auch nach einer evtl. Erteilung der Restschuldbefreiung bestehen. Dadurch soll die Wertigkeit des Verfahrens hervorgehoben werden und sicherlich auch die Akzeptanz des Verfahrens in seiner Ges...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / b) Änderung und Widerruf

Sowohl bei einer Stundung vor Erteilung der Restschuldbefreiung[53] wie auch bei einer weiteren Stundung nach Erteilung[54] kann die Entscheidung über die Gewährung der Stundung oder über die Ratenhöhe (im Falle des § 4b InsO) geändert werden.[55] Voraussetzung ist, dass sich die persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben. Dem Schuldner obliegt insoweit a...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / a) Überprüfung

Grds. endet die gewährte Stundung mit der rechtskräftigen Entscheidung über die Restschuldbefreiung.[49] Durch die Regelung in § 302 Nr. 3 InsO bleiben die Gerichtskosten auch nach einer evtl. Erteilung der Restschuldbefreiung bestehen. Dadurch soll die Wertigkeit des Verfahrens hervorgehoben werden und sicherlich auch die Akzeptanz des Verfahrens in seiner Gesamtbetrachtung...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / IV. Zusammenfassung

Mit vorliegender Abhandlung sollte ein Kurzüberblick – stark vereinfacht – über die PKH und die Stundung, deren Gemeinsamkeiten und Unterschiede gewährt werden. Während die PKH nur auf die Sachlage abstellt und neben einer Bedürftigkeit – die sich anders errechnet als im Rahmen der Stundung – nur eine Erfolgsaussicht fordert, muss im Rahmen der Stundung nicht nur eine Bedürf...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / 3. Warum keine PKH für den Schuldner?

Eine anwaltliche Beiordnung im Wege der PKH findet nicht statt. Der Gesetzgeber ist der Ansicht, dass der Schuldner im Insolvenzverfahren – einschließlich des Eröffnungsverfahrens – seine Rechte selbst wahrnehmen kann. Hierbei wird auf die besondere Fürsorgepflicht des Gerichts abgestellt.[5] Das Insolvenzgericht belehrt den Schuldner zu jedem erforderlichen Zeitpunkt über s...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / 2. Grundsätze der Kostenstundung

Die Kostenstundung dient der Sicherstellung des Zugangs zum Insolvenzverfahren. Das Insolvenzgericht weist nach § 26 InsO nämlich den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab, wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Ergibt sich diese Masselosigkeit erst nach Eröffnung, sieht § 207 InsO eine Einste...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / b) Aufhebung

Auch im Rahmen der PKH kann eine Aufhebung erfolgen. Das Gericht soll (nicht muss!) die Bewilligung der PKH aufheben, wenn:mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / [Ohne Titel]

Der vorliegende Beitrag möchte sich sowohl mit der Prozesskostenhilfe (PKH) als auch mit der Kostenstundung in InsO beschäftigen und dabei Gemeinsamkeiten und Widersprüche zeigen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Stundung – einem in der Anwaltschaft eher unbekannten Instrumentarium. Dabei erhebt der Aufsatz keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern will einige Aspekte ...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / a) Änderung

Im Rahmen des § 120a ZPO kann auch die Entscheidung der PKH abgeändert werden. Das Gericht soll danach die Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen ändern, wenn sich die für die PKH maßgebenden persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich verändert haben. Auf Verlangen des Gerichts muss die Partei dazu jederzeit erklären, ob eine Veränderung der Verhältnis...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Steuern und Nebenleistungen... / 5.2.14 Hinausschieben der Fälligkeit durch Stundung oder Aussetzung der Vollziehung

Die Fälligkeit einer Steuerschuld wird durch deren Stundung oder deren Aussetzung der Vollziehung hinausgeschoben. Folge ist, dass bis zum neuen Fälligkeitstermin keine Säumniszuschläge anfallen, dafür werden aber Stundungs- bzw. Aussetzungszinsen festgesetzt. Beim ursprünglichen Fälligkeitstermin bleibt es nur dann, wenn das Finanzamt den Stundungs- oder Aussetzungsantrag a...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Steuern und Nebenleistungen... / 5.2.5 Keine Entstehung von Säumniszuschlägen zwischen anfechtbarer Zahlung und Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Das Finanzamt kann keine Säumniszuschläge auf infolge erfolgreicher Insolvenzanfechtung wieder aufgelebte Steuerforderungen festsetzen. Das hat der BFH mit Urteil vom 22.11.2017 entschieden.[1] Nach Auffassung des BFH ist Voraussetzung für die Entstehung der Säumniszuschläge allein die Säumnis. Diese entfalle jedoch mit Entrichtung der Hauptforderung. Die Rückgewähr infolge ...mehr

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Zahlungsverjährung (AO-StB ... / 3. Beginn der Verjährung

Erstmalige Fälligkeit: Die Frist der Zahlungsverjährung beginnt grundsätzlich mit dem Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der Anspruch erstmals fällig geworden ist (§ 229 Abs. 1 AO). Die erstmalige Fälligkeit der Ansprüche richtet sich nach den Vorschriften der jeweiligen Einzelsteuergesetze. Ist ein Anspruch einmal fällig geworden, so berühren spätere Entscheidungen über die F...mehr

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Zahlungsverjährung (AO-StB ... / b) Unterbrechungshandlungen

Die Zahlungsverjährung wird durch eine schriftliche Geltendmachung des Anspruchs unterbrochen. Hierunter fällt die schriftliche Zahlungsaufforderung, die schriftliche Mahnung (§ 259 AO), wobei auch ein Postnachnahmeauftrag als Mahnung gilt (§ 259 S. 2 AO) sowie jedes andere wirksam bekannt gegebene Schreiben mit einer Zahlungsaufforderung an den Steuerpflichtigen (BFH v. 27.4.19...mehr

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Zahlungsverjährung (AO-StB ... / d) Dauer der Unterbrechung

Man unterscheidet zwischen Unterbrechungshandlungen mit und ohne Dauerwirkung. Bei den Unterbrechungstatbeständen dauert die Unterbrechung der Verjährung solange fort, bis die Wirkung der Unterbrechungshandlung abgelaufen ist. Das ist z.B. bei einem Zahlungsaufschub (bei Zöllen und Verbrauchsteuern, § 223 AO), der Stundung bzw. der Aussetzung der Vollziehung der Fall. Gleich...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.5 Insolvenzplan

Rz. 46 Nach § 217 InsO können die Befriedigung der absonderungsberechtigten Gläubiger und der Insolvenzgläubiger, die Verwertung der Insolvenzmasse und deren Verteilung an die Beteiligten sowie die Haftung des Schuldners nach der Beendigung des Insolvenzverfahrens in einem Insolvenzplan abweichend von den Vorschriften des Gesetzes geregelt werden. Rz. 47 Der Insolvenzplan wir...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / e) Die Bewertung von Güterrechtssachen

Rz. 50 Güterrechtssachen sind Verfahren, die Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht betreffen (§ 261 FamFG). Bei den Güterrechtssachen geht es im Wesentlichen um den Zugewinnausgleich. Wenn die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB) leben, muss bei Scheidung der von den Eheleuten während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn an Vermögen gemäß § ...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / XI. Stundung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 145 In diesem Verfahren entsteht eine pauschale 2,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 12520 KV, die sämtliche Handlungen des Nachlassgerichts abdeckt. Ebenfalls ist die Protokollierung eines Vergleichs abgegolten. Eine gesonderte Vergleichsgebühr nach Nr. 17005 KV entsteht nur, wenn auch andere Ansprüche mit verglichen werden. Die Gebühr entsteht bereits mit Eingang des Antrags u...mehr

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AGS 01/2022, Vergütung bei ... / VI. Bedeutung für die Praxis

Beim Nachlassinsolvenzverfahren handelt es sich um ein sog. "Sonderinsolvenzverfahren" gem. § 11 Abs. 2 Nr. 2 InsO. Gleichwohl folgt es "verfahrenstechnisch" den Bestimmungen des Regelinsolvenzverfahrens, allerdings mit den Besonderheiten, wie sie die Bestimmungen §§ 315 ff. InsO (bis § 331 InsO) regelt. Ein Nachlassinsolvenzverfahren kann nur über das (ehem.) Vermögen einer...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / IX. Sonstige den Nachlassgerichten durch Gesetz zugewiesene Aufgaben (§ 342 Abs. 1 Nr. 9 FamFG)

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AGS 01/2022, Vergütung bei ... / V. Grundsätzlich erhöht sich der Anspruch

Mit der Überleitung des Verfahrens in das Nachlassinsolvenzverfahren bewegt sich das Verfahren nicht mehr im neunten Teil der Insolvenzordnung. Die Voraussetzungen des § 13 InsVV liegen daher ab diesem Zeitpunkt nicht mehr vor, sodass die Mindestvergütung gem. § 2 Abs. 2 InsVV einschlägig ist. Grds. besteht daher die Möglichkeit, nicht wie ein Verbraucherinsolvenzverwalter, ...mehr

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AGS 01/2022, Vergütung bei ... / III. Kostenstundung erstreckt sich nicht auf das Verfahren nach dem Tod

Bei nachträglicher Aufhebung der Kostenstundung ist in der Rspr. anerkannt, dass sich Insolvenzverwalter für bis zur Aufhebung der Stundung erbrachte Tätigkeiten auf die vergütungssichernde Stundungswirkung verlassen (BGH, Beschl. v. 15.11.2007 – IX ZB 74/07) und entsprechende Ansprüche gegen die Staatskasse geltend machen können. Umgekehrt bedeutet dies aber, dass für nach ...mehr

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§ 14 Internationale Bezüge / 2. Muster

Rz. 7 Muster 14.5: Verkaufsvollmacht (spanisch) Muster 14.5: Verkaufsvollmacht (spanisch)mehr

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V / Verteidiger, Niederlegung des Mandats [Rdn 4952]

Rdn 4953 Literaturhinweise: Burhoff, Vorschuss vom Auftraggeber (§ 9 RVG), RVGreport 2011, 365 Dahns, Annahme, Ablehnung und Kündigung von Anwaltsverträgen, NJW-Spezial 2007, 333 Onderka, Gebührenabrechnung beim Anwaltswechsel, RVGprofessionell 2006, 137 Ritter, Stolpersteine bei der Mandatsniederlegung, NJW 2015, 2008 s.a. die Hinw. bei → Verteidiger, Allgemeines, Teil V Rdn 48...mehr

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Anhang 2: Beispiele für Verfahrensgebühren

Hinweis: § 34 Abs. 2 GNotKG wurde neu gefasst mit Wirkung vom 1.1.2021 durch Gesetz vom 21.12.2020 (BGBl I 2020, 3229).mehr

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Anhang 5: Anlage 1 (zu § 3 Absatz 2 GNotKG) Kostenverzeichnis

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