Fachbeiträge & Kommentare zu Stundung

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 1. Rechtliche Grundlagen für Erbfälle vor dem 1.1.2010

Rz. 274 Nach der Stundungsvorschrift des § 2331a BGB a.F. bestand die Möglichkeit, den Pflichtteil zu stunden, wenn die Erfüllung des Pflichtteilsanspruchs den Erben "ungewöhnlich hart treffen" würde. Die Voraussetzungen der Stundung waren im Weiteren, dass die Pflichtteilslast den Verpflichteten zur Aufgabe seiner Familienwohnung oder zur Veräußerung eines Wirtschaftsguts, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Rechtfertigungsgründe (§§ 15 und 16 OWiG)

Rz. 78 [Autor/Stand] Die Rechtswidrigkeit der Handlung wird durch die Tatbestandsmäßigkeit indiziert. Sie kann durch Rechtfertigungsgründe ausgeschlossen werden. Diese erlangen im Steuerordnungswidrigkeitenrecht aber kaum Bedeutung. Ausdrücklich regeln das § 15 OWiG die Notwehr und § 16 OWiG den rechtfertigenden Notstand. Während Notwehr im Steuerordnungswidrigkeitenrecht ni...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / b) Weitere Beschränkungsmöglichkeiten

Rz. 86 Als weitere Beschränkungen kommen in Frage:mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 1. Vertrag über Verjährungsfristen

Rz. 265 Gemäß § 202 BGB können Verträge über die Verjährung geschlossen werden. Gegenstand eines Vermächtnisses kann auch der Anspruch auf Abschluss eines verjährungsverlängernden Vertrages sein. Die Vereinbarung ist grundsätzlich nicht an eine Form gebunden.[207] Rz. 266 Vermächtnisweise kann bspw. bei angeordneter Alleinerbeinsetzung des überlebenden Ehegatten/Lebenspartner...mehr

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zfs 07/2023, Zur Wirksamkei... / 2 Aus den Gründen:

[7] A. Nach Auffassung des Berufungsgerichts war die Berufung zulässig und hat die Klägerin aus abgetretenem Recht einen Anspruch auf Zahlung der restlichen Sachverständigenkosten. Die Klägerin sei aktivlegitimiert, da der Geschädigte seine Forderung wirksam mit Erklärung vom 1.8.2018 an die Klägerin abgetreten habe. Die Klausel sei wirksam in den Vertrag einbezogen worden u...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / IV. Checkliste: Pflichtteilsverzicht

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 1. Allgemeines

Rz. 225 Der Nachlasspfleger ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Verbindlichkeiten zu bezahlen, außer wenn durch die Nichtzahlung dem Nachlass ein Schaden entstehen würde. Dies wäre der Fall, wenn der Gläubiger droht, eine berechtigte Forderung einzuklagen oder eine Behörde die Vollstreckung von Gebührenbescheiden androht. Um dies zu vermeiden, sollte der Nachlasspfleger um...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 1. Anfall und Fälligkeit des Vermächtnisanspruchs

Rz. 293 Der Vermächtnisanspruch entsteht grundsätzlich mit dem Erbfall (§ 2176 BGB), allerdings auflösend bedingt durch die Ausschlagung des Vermächtnisses (§ 2180 BGB).[238] Anfall des Vermächtnisses ist nicht gleich Fälligkeit des Vermächtnisanspruchs. Beides kann zusammenfallen (§ 271 BGB), dies ist in der Praxis der Regelfall. Aber häufig hat der Erblasser eine Stundung ...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 7. Anfall des Vermächtnisses

Rz. 16 Der Vermächtnisanspruch entsteht grundsätzlich mit dem Erbfall (§ 2176 BGB), allerdings auflösend bedingt durch die Ausschlagung des Vermächtnisses (§ 2180 BGB).[29] Anfall des Vermächtnisses ist nicht gleich Fälligkeit des Vermächtnisanspruchs. Beides kann zusammenfallen (§ 271 BGB), dies ist in der Praxis der Regelfall. Aber häufig hat der Erblasser eine Stundung od...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / a) Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Rz. 127 Im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht kommt, ebenso wie beim Grunderwerbsteuerrecht,[290] dem Verwandtschaftsgrad besondere Bedeutung zu. Von dem Verwandtschaftsverhältnis hängt es ab, wie hoch letztlich die Steuerbelastung ist. Die Freibeträge und Steuersätze richten sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis. Demgemäß stellt die Einbeziehung der verwandtschaftli...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 206 & Ehegattenzustimmung (siehe auch Rdn 250) Gemäß § 1365 BGB empfiehlt sich generell, die Zustimmung des Ehegatten im Übergabevertrag vorzusehen. Die Zustimmung kann auch gem. § 1375 Abs. 2 S. 3 BGB von Bedeutung sein. Rz. 207 & Auflassungsvormerkung Bei Übergabeverträgen ist zwar auf die Möglichkeit einer Auflassungsvormerkung für den Übernehmer hinzuweisen. In aller Re...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Veräußerungsgewinn / 3.1.2 Stundung des Kaufpreises

Ein Veräußerungsgewinn entsteht grundsätzlich im Zeitpunkt der Veräußerung; daran ändert eine ggf. hinausgeschobene Fälligkeit des Kaufpreises, z. B. Ratenzahlung, Stundung, nichts.[1] Wird der Kaufpreis langfristig gestundet bzw. eine Ratenzahlung vereinbart, ohne dass hierfür Zinsen zu zahlen sind, ist als Veräußerungspreis jedoch der gemeine Wert der Kaufpreisforderung im ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Finanzierungskosten / 5.3 Damnum

Ein Damnum ist i. d. R. eine neben der laufenden Verzinsung geleistete zusätzliche Vergütung für die Kapitalnutzung. Wird das Damnum vereinbarungsgemäß bei Auszahlung eines Tilgungsdarlehens einbehalten,[1] ist es im Zeitpunkt der Kapitalauszahlung abgeflossen.[2] Vereinbaren Darlehensgeber und Darlehensnehmer eine ratenweise Auszahlung des Darlehens mit teilweiser Einbehalt...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitallebensversicherungen... / 4.1.2 Mehrere Erlebensfälle

In der Regel tritt der Erlebensfall bei Ablauf der vereinbarten Versicherungslaufzeit ein. Es können im Versicherungsvertrag allerdings mehrere konkrete Teilauszahlungstermine oder zeitlich und der Höhe nach flexible Abrufmöglichkeiten bereits in der Ansparphase bzw. Aufschubphase vereinbart sein, sodass es mehrere Erlebensfälle gibt.[1] Praxis-Beispiel Teilauszahlung Bei eine...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organe der Genossenschaft / 3.1.4.1 Befugnisse der Generalversammlung

Rz. 791 Wie den Organen Vorstand und Aufsichtsrat auch kommen der Generalversammlung – und damit ggf. auch der Vertreterversammlung – bestimmte Aufgaben und Befugnisse zu. Unter "Befugnis" versteht man die Fähigkeit, im Wege der Beschlussfassung Recht zu setzen. Hier gibt es gesetzliche Befugnisse, die der Generalversammlung nicht entzogen werden können, auch durch Satzungsre...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Irrelevanz der Absicht ... / 2. Rechtsfolge

Fiktion der Veräußerung zum gemeinen Wert: Als Rechtsfolge fingiert § 6 Abs. 1 S. 1 AStG die Veräußerung der Beteiligung zum gemeinen Wert, um als ultima ratio das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland zu sichern.[5] Vermeidungsstrategien im Wegzugszeitpunkt: In einigen Fällen lassen sich Vermeidungsstrategien im Wegzugszeitpunkt definieren, die das Besteuerungsrec...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Irrelevanz der Absicht ... / 3. Kongruenz zur Stundungsregelung

Im Ergebnis ergibt sich faktisch eine zeitliche Kongruenz der vorübergehenden Abwesenheit zur Stundung nach § 6 Abs. 4 AStG. Dieses Verständnis folgt auch der gesetzlichen Anordnung in § 6 Abs. 4 S. 7 AStG, wonach die Grundsätze der One-Fits-All-Regelung auch im Kontext der vorübergehenden Abwesenheit relevant sein sollen. Keine Sicherheitsleistung: Eine Sicherheitsleistung wird...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Billigkeitsmaßnahmen

Rn. 14 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Verpflichtung des ArbG zum LSt-Einbehalt kann weder gestundet (§ 222 AO) noch erlassen (§ 227 AO) werden (H 38.1 LStH 2023 "LSt-Abzug"; Eisgruber in Kirchhof/Seer, § 38 EStG, Rz 4 (21. Aufl); Wackerbeck in Brandis/Heuermann, § 38 EStG Rz 44 (Oktober 2021); Trzaskalik in K/S/M, § 38 EStG Rz D 10 (April 2003)). Rn. 15 Stand: EL 165 – ET: 06...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Gemeiner Wert des nicht veräußerten BV

Rn. 539 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Werden bei einer Betriebsveräußerung funktional nicht wesentliche WG des BV nicht mitveräußert, sondern stattdessen in das PV des Veräußerers entnommen, hindert dies nicht die Annahme einer Veräußerung iSd § 16 Abs 1 EStG und die Tarifbegünstigung des dabei entstehenden Veräußerungsgewinns (BFH v 26.01.1989, IV R 86/87, BStBl II 1989, 456)....mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 3 Stundung

Interessenabwägung Die sofortige Fälligkeit der Zugewinnausgleichsforderung kann zu erheblichen Liquiditätsproblemen bei dem Pflichtigen führen. Daher sieht § 1382 BGB unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Stundung vor. Das Familiengericht stundet auf Antrag eine unstreitige Ausgleichsforderung, wenn die sofortige Zahlung auch unter Berücksichtigung der Interes...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / Zusammenfassung

Überblick Ergibt sich "rein rechnerisch" eine Zugewinnausgleichsforderung, bestehen immer noch Möglichkeiten, durch Aufrechnung oder aus Billigkeitsgründen Zahlungen ganz oder teilweise zu vermeiden oder jedenfalls eine Stundung zu erreichen. Auch sind die Einwände der Verjährung oder der Verwirkung zu erwägen. Wurden in Benachteiligungsabsicht Zuwendungen an einen Dritten g...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundstück und Grundbuch / 11.8 Verjährung

4 Jahre Ansprüche auf Zahlung der Gebühren und Auslagen verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch fällig geworden ist (§ 4 GNotKG). Die Verjährung der Ansprüche auf Zahlung von Kosten beginnt auch durch die Aufforderung zur Zahlung und durch eine dem Schuldner mitgeteilte Stundung erneut.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zwangshypothek: Voraussetzu... / 7.2 Vollstreckungsgegenklage

Bei Einwendungen gegen die Forderung Will der Schuldner Einwendungen gegen die dem Titel zugrunde liegende Forderung des Gläubigers erheben, so muss er seine Rechte im Wege der Vollstreckungsgegenklage (§ 767 ZPO) geltend machen. Beispiele Hier kann er z. B. einwenden, dass die Forderung nicht mehr besteht (infolge Erfüllung, Anfechtung, Aufrechnung, Erlass, Verzicht) oder nich...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundstückskauf: Sachmängel... / 2 Einschränkungen des vollständigen Haftungsausschlusses

Offenbarungspflicht Einschränkungen erfährt der vollständige Haftungsausschluss jedoch in den Fällen, in denen nach der Rechtsprechung eine Offenbarungspflicht des Verkäufers besteht. Zwar ist es grundsätzlich Sache des Käufers, durch eigene Besichtigung den genauen Zustand des Grundbesitzes zu überprüfen. Eine Verpflichtung des Verkäufers, auf Mängel des Grundbesitzes ungefr...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundstückskauf: Sachmängel... / 6 Freizeichnungsmöglichkeiten bei Verbraucherverträgen nach § 310 Abs. 3 BGB (bisher: § 24a AGBG)

Nach dieser Vorschrift gelten bei Verträgen zwischen einem Unternehmer und einer natürlichen Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder einer gewerblichen noch einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher i. S. d. § 13 BGB), Allgemeine Geschäftsbedingungen als vom Unternehmer gestellt. Ausnahme: Die Allgemeinen Geschäftsb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.2 Steuerfreiheit von Sanierungserträgen

Rz. 22 Nach § 3a Abs. 1 S. 1 EStG sind Betriebsvermögensmehrungen oder Betriebseinnahmen aus einem Schuldenerlass zum Zwecke einer unternehmensbezogenen Sanierung steuerfrei. Die Steuerbefreiung gilt für alle Unternehmen und damit auch für gewerbliche Unternehmen jeglicher Rechtsform.[1] Unerheblich ist, ob die Gewinnermittlung nach §§ 4 Abs. 1, 5 oder nach § 4 Abs. 3 EStG e...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 34 Ersatzan... / 2.3 Erlöschen des Ersatzanspruchs

Rz. 19 Abs. 3 bestimmt eine Frist von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, für das die zu ersetzende Leistung erbracht wurde, wie das Gesetz seit dem 1.8.2016 ausdrücklich bestimmt, als Erlöschensfrist. Es kommt also nicht auf den Zeitpunkt der Auszahlung an, sondern auf den Monat, für den die Zahlung bestimmt ist. Dadurch beträgt die Erlöschensfrist mindestens 3 Kalende...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vollstreckung / 1 Vollstreckungsvoraussetzungen

Voraussetzungen für den Beginn der Vollstreckung sind die Fälligkeit der Leistung und die Bekanntgabe des Leistungsgebots. Erst wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, darf die Vollstreckung beginnen. Ferner muss seit der Aufforderung zur Leistung oder Duldung oder Unterlassung mindestens 1 Woche verstrichen sein.[1] Das Leistungsgebot ergeht regelmäßig zusammen mit dem Ste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.5.5 Stundung und Erlass

Rz. 56 Stundung und Erlass der GewSt erfolgen durch die Gemeinde, wenn dieser die Verwaltung der GewSt übertragen worden ist. Der Steuerpflichtige hat dann nach den allgemeinen Vorschriften der VwVfG oder der VwGO Widerspruch einzulegen und Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.3.1 Sachliche Zuständigkeit

Rz. 31 Zur Entgegennahme von Erklärungen außerhalb des Verwaltungsverfahrens wie z. B. der An- oder Abmeldung eines Gewerbebetriebs ist die Gemeinde zuständig. Die Gemeinde unterrichtet dann gem. § 22 AO das zuständige Finanzamt. Erfolgt die Anmeldung fälschlicherweise beim Finanzamt, das insoweit unzuständig ist, leitet dieses die Meldung an die Gemeinde weiter.[1] In den St...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 22 Unbed... / 2 Unbedenklichkeitsbescheinigung und Steuerbefreiung

Rz. 4 Hat das FA vor Erlass eines Steuerbescheids eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gem. § 22 GrEStG 1983 erteilt, so berechtigt das nicht zu der Annahme, das FA habe einem Steuerbefreiungsantrag entsprochen. Der mögliche Steuerschuldner kann verlangen, dass das FA ihm einen schriftlichen Bescheid darüber bekannt gibt, ob der Erwerbsvorgang steuerfrei ist (BFH v. 15.2.1984...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3.2 Stundungszinsen (Abs. 1 S. 2 Nr. 2)

Rz. 19 Bei den Stundungszinsen [1] beginnt die Festsetzungsfrist mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Stundung geendet hat. Entscheidend ist das Ende der gewährten Stundung, nicht dagegen der tatsächlich in Anspruch genommenen Stundung.[2] Bei vorzeitiger Zahlung ist also nicht der Zeitpunkt der endgültigen Zahlung, sondern das Ende der gewährten Stundung maßgebend.[...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1.2 Monatsfrist (§ 238 Abs. 1 S. 2 AO)

Rz. 3 Zinsen werden für jeden einzelnen zu verzinsenden Anspruch (jede Steuerart, jeder Zeitraum, Vorauszahlungen und Jahressteuern für sich) nach vollen Zinsmonaten, nicht nach Kalendermonaten berechnet. Abweichend von der Ermittlung der Säumniszuschläge[1] bleiben angefangene Monate außer Ansatz. Rz. 4 Gerechnet wird vom ersten Tag des Zinslaufes an. Das ist bei den Zinsen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.1 Verzinsung nach der AO

Rz. 4 Die AO enthält keine Legaldefinition für den Begriff Zinsen. Ebenso wie im Zivilrecht[1] handelt es sich um die laufzeitabhängige Gegenleistung für die mögliche Nutzung eines auf Zeit überlassenen oder vorenthaltenen Geldkapitals.[2] Auch nach dem Zinsbegriff des Unionsrechts gleichen Zinsen wirtschaftlich den Nachteil einer vorenthaltenen Nutzung des Kapitals aus und ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.5 Verzinsung nach anderen steuerlichen Gesetzen

Rz. 18 Neben der AO enthalten auch Einzelsteuergesetze und andere Gesetze besondere Verzinsungsregelungen. So ist nach § 28 ErbStG beim Erwerb von Betriebsvermögen oder land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, bei der Ersatzerbschaftsteuer sowie bei zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken auf Antrag eine Stundung der ErbSt bis zu 7 Jahren auszusprechen, die zinspflichtig ist....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 5 Ertragsteuerliche Behandlung der Steuerzinsen

Rz. 26 Vom Stpfl. zu zahlende Zinsen sind seit dem 1.1.1990 nur noch dann als Werbungskosten oder Betriebsausgaben anzuerkennen, wenn deren Voraussetzungen gegeben sind. Durch das StEntlG v. 24.3.1999[1] ist der bis dahin gegebene Sonderausgabenabzug in § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG für Nachzahlungszinsen[2] rückwirkend zum 1.1.1999 aufgehoben worden. Der Abzug von Nachzahlungs-, S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 8 Bindungswirkung (Abs. 5)

Rz. 41 Nach dem durch das zweite Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung v. 12.7.2022[1] eingefügten Abs. 5 hat die Festsetzung von Zinsen nach § 233a AO Bindungswirkung für die Zinsfestsetzungen nach §§ 234 bis 237 AO (d. h. Anrechnung von Stundungs-, Hinterziehungs- Prozess- und Aussetzungszinsen) . Der Abs. 5 stellt klar, dass...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Krisenmanagement im Verein:... / 4.2 Externe Sanierungsmaßnahmen

Unter externen Sanierungsmaßnahmen versteht man diejenigen, die von außerhalb unmittelbar Einfluss auf die Finanzlage des Vereins haben und vor allem die Insolvenzreife vermeiden sollen. Herauszustellen sind an dieser Stelle vier praxisrelevante Instrumente der Gläubiger zur kurzfristigen Verbesserung der Liquidität des Vereins: Stundung, also das Hinausschieben der Fälligkei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Höhe des Zinssatzes bei Aussetzungszinsen nach wie vor nicht verfassungswidrig

Die Festsetzung von Aussetzungszinsen (§ 237 Abs. 1 S. 1 AO) in einer Höhe von 0,5 % pro vollem Monat ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Es besteht keine verfassungsrechtlich problematische Ungleichbehandlung darin, dass der Gesetzgeber aufgrund BVerfG v. 8.7.2021 – 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17, GmbHR 2021, 995 = GmbH-StB 2021, 272 (Brinkmeier) nur für Nachzahlung...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stundung

Zusammenfassung Begriff Die Finanzbehörden können Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder teilweise stunden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Die Stundung von fälligen Steueransprüchen ist an relativ eng gefasste Voraussetzungen geknüpft. Die Einz...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stundung / 1 Stundung der Lohnsteuer

Eine Stundung der Lohnsteuer (deren Schuldner der Arbeitnehmer ist) in der Weise, dass der Arbeitnehmer beim Finanzamt einen Verwaltungsakt erwirkt, der den Arbeitgeber berechtigt, die Einbehaltung der Lohnsteuer für einen befristeten Zeitraum auszusetzen oder die Einbehaltung in Raten vorzunehmen, ist im Lohnsteuerverfahren gesetzlich ausgeschlossen.[1] Es ist auch grundsät...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stundung / 2 Stundung der Einkommensteuer in besonderen Fällen

Wird ein Arbeitnehmer zur Einkommensteuer veranlagt und ergibt sich dabei eine Einkommensteuer-Nachforderung, kann diese gleichfalls gestundet werden, sofern die Voraussetzungen des § 222 Sätze 1, 2 AO erfüllt sind. Nach dieser Vorschrift kann eine Stundung dann in Betracht kommen, wenn die Einziehung einer Steuer mit erheblichen Härten für den Steuerpflichtigen verbunden is...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stundung / 1.1 Gegenstand der Stundung

Gestundet werden können Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, d. h. neben den Steueransprüchen auch Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen sowie Haftungsansprüche. Dagegen ist nach § 222 Satz 3 AO eine Stundung zwingend ausgeschlossen bei einzubehaltenden Abzugssteuern (insbesondere Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Einkommensteuer-Abzüge nach §§ 48, 50a EStG). Entsprec...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stundung / 2 Voraussetzungen für eine Stundung

Die Stundung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge ist vom Arbeitgeber oder einer von ihm beauftragten Stelle (z. B. Steuerberater) bei der Einzugsstelle (Krankenkasse) zu beantragen. Sind in einem Betrieb mehrere Krankenkassen vertreten, ist der Stundungsantrag bei jeder Krankenkasse zu stellen. Ansprüche auf den Gesamtsozialversicherungsbeitrag darf die Einzugsstelle allerd...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stundung / 2 Stundung bei Lohnansprüchen

Die Stundung ist bei Lohnansprüchen der Arbeitnehmer nur innerhalb der Schranken der Lohn- und Gehaltspfändung zulässig. 2.1 Ende des Arbeitsverhältnisses Grundsätzlich ist die Stundung auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses beschränkt. Wollen die Parteien, dass die Stundung über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus Geltung hat, so muss es hierfür ausdrückliche Anhaltspunk...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stundung / 2.3 Stundung als Ermessensentscheidung

Die Entscheidung über einen Stundungsantrag ist eine Ermessensentscheidung (§ 5 AO), die allerdings eingeschränkt ist. Das bedeutet, dass eine Stundung vom Finanzamt praktisch nicht verwehrt werden kann, wenn die Einziehung des Anspruchs zum Zeitpunkt seiner Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Steuerpflichtigen bedeutet und seine Gefährdung durch die Stundung ausgeschlo...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stundung / 2.4 Rechtsfolgen der Stundung

Die Stundung eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis bewirkt, dass sich die Fälligkeit hinausschiebt, d. h. es entstehen zwar keine Säumniszuschläge, aber Stundungszinsen. Das Hinausschieben der Fälligkeit bewirkt ferner, dass die Finanzbehörde nicht vollstrecken kann (§ 254 Abs. 1 Satz 1 AO). Außerdem führt die Stundung zur Unterbrechung der Zahlungsverjährung (§ 231...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stundung / 1 Voraussetzungen der Stundung

1.1 Gegenstand der Stundung Gestundet werden können Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, d. h. neben den Steueransprüchen auch Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen sowie Haftungsansprüche. Dagegen ist nach § 222 Satz 3 AO eine Stundung zwingend ausgeschlossen bei einzubehaltenden Abzugssteuern (insbesondere Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Einkommensteuer-Abzüge nach...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stundung / Zusammenfassung

Begriff Die Finanzbehörden können Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder teilweise stunden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Die Stundung von fälligen Steueransprüchen ist an relativ eng gefasste Voraussetzungen geknüpft. Die Einziehung des fäll...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stundung / 1 Vereinbarung und Wirkung

Eine Stundung kann bereits bei Vertragsschluss vereinbart werden oder im Wege der Vertragsänderung nachträglich erfolgen.[1] Für die Stundung ist im Allgemeinen keine bestimmte Form vorgeschrieben. Es genügt grundsätzlich eine mündliche Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, aus Nachweisgründen ist jedoch die Schriftform sinnvoll und ratsam. Durch Tarifvertrag oder Be...mehr