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§ 16 Vertragstypen / dd) Tatsächliche Durchführung der Vereinbarung

Peter Houben, Dr. iur. Martin Schimke
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Rz. 460

Der Vertrag muss, so wie er vereinbart wurde, durchgeführt werden (BFH v. 11.12.1985, BStBl II 1986, 469; BFH v. 23.4.1986, BStBl II 1986, 880; BFH v. 10.6.1987, BStBl II 1988, 25; BFH v. 28.10.1987, BStBl II 1988, 301).

 

Rz. 461

Wichtig ist, dass die Vergütungen zu den vereinbarten Fälligkeitszeitpunkten ausbezahlt werden. Wird mit dem beherrschenden GGF bspw. ein monatliches Gehalt vereinbart, so ist das Gehalt monatlich zu zahlen (BFH v. 29.7.1992, BStBl II 1993, 247; BFH v. 20.7.1988, BFH/NV 1990, 64). Geringfügige Überschreitungen des Fälligkeitszeitpunkts sind jedoch i.d.R. unbeachtlich (BFH v. 28.7.1993, BFH/NV 1994, 345). Werden die vereinbarten Vergütungen nicht zu den vereinbarten Zeitpunkten ausgezahlt, nimmt der BFH in voller Höhe eine vGA an (BFH v. 20.7.1988, BFH/NV 1990, 64; BFH v. 13.11.1996, BFH/NV 1997, 622; FG München v. 10.2.2009 – 7 V 4032/08). Kann bei finanziell schwierigen Verhältnissen das Gehalt nicht pünktlich gezahlt werden, ist eine verzinsliche Stundungs- oder Darlehensvereinbarung zu treffen oder auf ein Verrechnungskonto zu buchen (FG München v. 5.5.2011 – 7 K 1349/09, GmbHR 2011, 839). Die Rspr. geht außerdem davon aus, dass ein fremder Geschäftsführer darauf bestehen würde, dass ihm seine Vergütung laufend, d.h. monatlich ausgezahlt wird und nimmt daher auch dann eine vGA an, wenn ein jährlich zu zahlendes Gehalt vereinbart wird (BFH v. 13.12.1989, BStBl II 1990, 454). Die tatsächliche Durchführung der Vereinbarung mit dem GGF ist auch bei anderen Vergütungskomponenten zu beachten. So ist grds. eine nachhaltige "vertragswidrige" private Nutzung eines betrieblichen Pkw durch den anstellungsvertraglich gebundenen GGF als vGA zu beurteilen (BFH v. 11.2.2010 – VI R 43/09, DStR 2010, 643).

 

Rz. 462

Die tatsächliche Durchführung der Verei...

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