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FG München Urteil vom 05.05.2011 - 7 K 1349/09

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rechtskräftig

Entscheidungsstichwort (Thema)

vGA bei Nichtauszahlung der vereinbarten monatlichen Vergütung eines beherrschenden GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers

Leitsatz (redaktionell)

1. Wird der mit einem beherrschendem GmbH-Gesellschaftergeschäftsführer abgeschlossene Geschäftsführer-Anstellungsvertrag nicht wie vereinbart durchgeführt, da die vereinbarte monatliche Vergütungen nicht bei Fälligkeit geleistet, sondern nach Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres auf einem Verrechnungskonto als Verbindlichkeit der GmbH ausgewiesen werden, liegt in Höhe der als Betriebsausgaben geltend gemachten Geschäftsführervergütungen eine vGA vor.

2. Von diesem Grundsatz besteht nur dann eine Ausnahme, wenn sich die volle oder teilweise Nichtdurchführbarkeit der Vereinbarung zwangsläufig aus der Situation der Gesellschaft ergibt, diese sich insbesondere in finanziellen Schwierigkeiten befindet. Auch in diesem Fall müssen aber die nicht zur Auszahlung gekommenen Gehälter zeitnah nach ihrer Fälligkeit auf dem Verrechnungskonto verbucht werden.

Normenkette

KStG § 8 Abs. 2; BGB § 614; FGO § 65 Abs. 1; FGO § 65 Abs. 2

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Tatbestand

Die Klägerin ist eine GmbH, an der Frau A zu 99% und Frau B zu 1 % beteiligt sind. Am 19. August 2008 wurde die Auflösung der Gesellschaft ins Handelsregister eingetragen. Das Amtsgericht … hat mit Beschluss vom 3. Dezember 2009 den Antrag der Klägerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Seit Gründung der GmbH im Jahr 1997 bis zu deren Auflösung war Frau A zur Geschäftsführerin bestellt.

Am 1. August 1997 schloss die Klägerin mit Frau A einen Geschäftsführer-Anstellungsvertrag ab. Danach erhielt Frau A bei eine Wochenarbeitszeit von 19 Stunden ein fe...

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