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Festsetzung von Kreditbeschränkungen – Was ist zu beachten? / 4 Praktische Umsetzung

Thomas Schlüter
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Die Tagesordnung einer Generalversammlung zur Festsetzung von Kreditbeschränkungen könnte so lauten:

 

Tagesordnung

TOP ___: Festsetzung von Kreditbeschränkungen gemäß § 49 GenG.

Der entsprechende Beschlussvorschlag könnte z. B. formuliert werden:[1]

 

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag zu TOP ___: Bei der Gewährung von Kredit an denselben Schuldner sind gemäß § 49 Genossenschaftsgesetz (GenG), § _____ (Bezeichnung des Paragrafen der Satzung) der Satzung folgende Beschränkungen einzuhalten:

  1. Stundungen und Ratenzahlungsvereinbarungen über die Kaufpreise bei Eigentumsmaßnahmen bzw. Kaufpreisverhandlungen dürfen bis zu ___ (Angabe des Prozentsatzes) % des Kaufpreises (max. 50 %) gewährt bzw. vereinbart werden.
  2. Darlehen an Tochtergesellschaften, Beteiligungen an Gesellschaften, andere Beteiligungen und Gemeinschaftseinrichtungen oder an anderen Wohnungsunternehmen sind im Einzelfall auf höchstens ____ EUR (Angabe des Betrags) zu begrenzen. Insgesamt sind derartige Darlehen bis höchstens ____ EUR (Angabe des Betrags) zulässig.
  3. Darlehen an Beschäftigte der Genossenschaft sind in Höhe von höchstens ____ EUR / ___ % eines Monatsgehalts (Angabe des Betrags bzw. Prozentsatzes eines Monatsgehalts) zulässig; gleiches gilt für Gehaltsvorschüsse.
  4. Im Rahmen von Nutzungsverträgen über Wohnungen sind Stundungen und Ratenzahlungsvereinbarungen von Nutzungsgebühren und Betriebskosten zulässig bis zur Höhe von höchstens ____(Angabe der Anzahl) monatlichen Entgelten.
  5. Für sonstige Zahlungsverpflichtungen im Rahmen von Nutzungsverträgen sind Stundungen und Ratenzahlungsvereinbarungen zulässig bis zur Höhe von höchstens ____ EUR / ___ % (Angabe des Betrags bzw. Prozentsatzes einer Berechnungsgrundlage, z. B. Monatsmiete).
  6. Vorauszahlungen sind begrenzt:

    1. Bei dem Erwerb von Grundstücken oder Erbbaurechten...

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