Rz. 66

Muster 39.6: Antrag auf Stundung

 

Muster 39.6: Antrag auf Stundung

An das Finanzamt Bonn-Innenstadt

Identifikationsnr.: 12/345/678/912; W. Schulz, Franzstraße 87, 53111 Bonn

Namens und mit Vollmacht unseres Mandanten beantragen wir die

Stundung

der Umsatzsteuerabschlusszahlung gem. der Umsatzsteuerjahresanmeldung für 2019 i.H.v. 10.000 EUR.

Begründung:

Der Steuerpflichtige ist im Im- und Export von Lederwaren tätig. Ausweislich der Umsatzsteuerjahresanmeldung ergibt sich eine Nachzahlung i.H.v. 10.000 EUR. Zeitgleich mit der Umsatzsteuerjahresanmeldung hat unser Mandant seine Einkommensteuererklärung für 2019 eingereicht. Danach ergibt sich ein Einkommensteuerguthaben i.H.v. 4.000 EUR.

Im Hinblick auf die Zeit bis zur Durchführung der Einkommensteuerveranlagung bitten wir um zinslose Verrechnungsstundung der Umsatzsteuernachzahlung i.H.v. 4.000 EUR und um anschließende Aufrechnung.

Im Hinblick auf die verbleibende Umsatzsteuernachzahlung für 2019 i.H.v. 6.000 EUR beantragen wir die Stundung gegen die Gewährung der folgenden Ratenzahlungen:

 
1.10.2020 1.000 EUR
1.11.2020 1.000 EUR
1.12.2020 1.000 EUR
1.1.2021 1.000 EUR
1.2.2021 1.000 EUR
1.3.2021 1.000 EUR

Der Steuerpflichtige ist in unverschuldete Liquiditätsschwierigkeiten geraten, da einer seiner Hauptkunden, der Lederwarenhändler Geyer aus Wuppertal, insolvent wurde. Dieser hatte auf Ziel gekauft, wobei eine Forderung i.H.v. 50.000 EUR fällig ist und ausfällt. Es ist unserem Mandanten nicht möglich, die Steuernachforderung durch Kredit zu finanzieren, da er seine Kreditlinie zur Anschaffung neuer Ware in vollem Umfang ausgeschöpft hat. Jedoch wird unser Mandant Anfang 2021 aufgrund des Neugeschäfts umfangreiche Zahlungseingänge vorweisen, so dass es sich derzeit um einen lediglich kurzfristigen Liquiditätsengpass und nicht um eine die wirtschaftliche Existenz unseres Mandanten gefährdende Krise handelt.

Hilfsweise beantragen wir Vollstreckungsaufschub gem. § 258 AO. Bis zur Entscheidung über unsere Anträge bitten wir durch geeignete Verwaltungsmaßnahmen sicherzustellen, dass Vollstreckungsmaßnahmen unterbleiben.

(Unterschrift)

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