Fachbeiträge & Kommentare zu Streik

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 1.2.1 Berechnung der 183-Tage-Frist

Die 183-Tage-Frist bezieht sich auf das im jeweiligen ausländischen Staat maßgebende Steuerjahr. Im Regelfall ist dies das Kalenderjahr. Einzelne DBA sehen jedoch andere Zeiträume als das Kalenderjahr als Steuerjahr vor, z. B. Indien vom 1.4. bis 31.3. oder Südafrika vom 1.3. bis 28./29.2. Eine abschließende Aufstellung der Staaten mit abweichendem Steuerjahr zum 1.1.2023 ha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einzelfälle.

Rn 20 Ist lediglich die Vermittlung der Leistungen Dritter geschuldet – etwa bei der Kommission, der Spedition oder bei der Tätigkeit als Handelsvertreter – sind diese Dritten keine Erfüllungsgehilfen des Schuldners (Huber Leistungsstörungen I 681f). Das kann anders sein, wenn ein Fall institutionalisierten Zusammenwirkens von Vermittler und Leistungserbringer vorliegt (s BG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Arbeitskampfmaßnahmen.

Rn 101 Str ist, ob ein rechtswidriger Streik einen unzulässigen Eingriff in das Recht am Unternehmen des Arbeitgebers (so die hM, s insb BAGE 1, 291, 300 [BAG 28.01.1955 - GS 1/54]; NJW 89, 57, 60 f mwN; 10, 631 Rz 19 ff; NZA 12, 1372 [BAG 19.06.2012 - 1 AZR 775/10]; 16, 1543 Rz 21; Soergel/Beater § 823 Anh V Rz 49; Staud/J Hager § 823 Rz D 47 f mwN; Lambrich/Sander NZA 14, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Kündigung durch den Dienstberechtigten.

Rn 7 Arbeitsleistung: beharrliche Verweigerung der Arbeitsleistung, selbst in der Annahme, rechtmäßig zu handeln (BAG NZA 18, 646), nicht bloße Schlechtleistung (LAG Schleswig-Holstein RzK I 6a Nr 208; LAG Düsseldorf LAGE Nr 2 zu § 626 BGB 2002), die aber zur ordentlichen Kündigung berechtigen kann (BAG NZA 04, 784 [BAG 11.12.2003 - 2 AZR 667/02]), Nichtbefolgen von (billige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / J. Internationales Recht.

Rn 37 Der innergemeinschaftliche vertragliche Luftfrachtführer haftet vorrangig gem dem Montrealer Abkommen (MÜ; s dort Art 29) und nach dem EU-Luftfahrtrecht der (an das MÜ angepassten) VO (EG) Nr 2027/97. Das MÜ löste am 28.6.04 für Flüge mit Personen-, Gepäck- oder Verspätungsschäden (Art 19 [dazu BGH 13.10.15 – X ZR 126/14 Rz 8], 22) aufgrund luftfahrttypischer Unfälle (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB E

eBay Vertragsschluss Vor §§ 145 ff BGB 49 eBay, Widerruf § 356 BGB 12 EBV IPR Art 43 EGBGB 13 Echtes Factoring Eigentumsvorbehalt § 449 BGB 23 EC-Karte § 675f BGB 14; § 807 BGB 1 E-commerce Vertragsschluss im ~ § 145 BGB 6 Effet utile Art 1 ROM I 9; Vor ROM I 14 EG-Recht Art 6 EGBGB 3, 11; Art 12 EGBGB 2; Art 11 ROM I 2, 4; Vor ROM I 11 Ehe Auslandsbezug Art 17b EGBGB 1 gleichgeschlechtli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Kündigungsfristen, Abs 1 u 2.

Rn 2 Soweit keine anderweitige Regelung (vgl III–VI) besteht, gilt die Grundkündigungsfrist des I von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats, bei Kündigung durch den ArbG ist II zu beachten. II sieht für die Arbeitgeberkündigung eine Verlängerung der Kündigungsfrist, gestaffelt nach der Bestandsdauer des Arbeitsverhältnisses, vor (keine Altersdiskriminierung [BAG ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ausschluss.

Rn 8 Der Reisende muss keine Entschädigung zahlen, wenn am oder in der Nähe des Bestimmungsorts Umstände iSv Rn 9 auftreten, die die Durchführung erheblich beeinträchtigen (III 1; Einzelheiten: Ullenboom RRa 21, 155; Binger RRa 21, 207). Der Veranstalter wird durch das Auftreten unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände von seiner Verpflichtung zur Gewährung einer Preism...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einleitung.

Rn 1 Seit 11.1.09 gilt für deliktische Arbeitskampffolgen Art 9. Die Regelung soll die Anwendung ausländischen Rechts auf inländische Streiks verhindern (Wagner IPRax 08, 10).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bestimmtheitsgebot.

Rn 22 Die (vertraglichen oder gesetzlichen) Lösungsgründe sind in der Klausel so genau anzugeben, dass ein Durchschnittskunde ohne Schwierigkeiten feststellen kann, wann der Verwender vom Vertrag Abstand nehmen darf (BGH NJW 83, 1320 [BGH 26.01.1983 - VIII ZR 342/81]). Rn 23 Einzelfälle (bestimmt +, nicht –): Beschränkung der Rücktrittsmöglichkeit auf ›höhere Gewalt, Streiks ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Bestimmtheitsgebot.

Rn 11 Die für Annahmefristen dargestellten Grundsätze (s Rn 6) gelten entspr: Nicht hinreichend bestimmt ist eine Frist, wenn der Leistungszeitpunkt vom Vertragspartner des Verwenders nicht ohne besondere Mühe und Aufwand berechnet werden kann (BGH WM 89, 1603) oder auch, wenn die Fälligkeit von einem Umstand abhängt, der ausschließlich oder tw von einer freien Entscheidung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sozialstaaatliche Leistungen. Sozialleistungen

Rn 19 (vgl auch Ziff 2 der Leitlinien) zählen zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen, soweit sie nicht nur subsidiär gewährt werden (BGH NJW 97, 1919 [BGH 16.04.1997 - XII ZR 233/95]). Für die Beurteilung der unterhaltsrechtlichen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit nach gelten teilw andere Maßstäbe als im Sozialhilferecht (BGH FamRZ 95, 537). ALG I ist eine Entgelters...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB S

Sach- und Rechtsmängel § 2042 BGB 42 Sachbezüge § 611 BGB 57, 74 Sache § 985 BGB 7 Begriff § 90 BGB 1 Daten § 90 BGB 5 elektronische Wertpapiere § 90 BGB 3b Körper des Menschen § 90 BGB 6 Kryptowerte. § 90 BGB 3b NFT § 90 BGB 3 nicht vertretbare § 91 BGB 4 selbstständige § 93 BGB 5 Software § 90 BGB 5 verbrauchbare § 92 BGB 1 vertretbare § 91 BGB 3 virtuelle § 90 BGB 3 zum persönlichen Geb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Betriebsrisikolehre, S 3.

Rn 23 Soweit sich das Betriebsrisiko, also das Risiko des Arbeitsausfalls, verwirklicht, muss der ArbG die Arbeitsvergütung fortzahlen, auch wenn er den ArbN nicht beschäftigen kann. Betriebsrisiko ist das Risiko, den ArbN aus betriebstechnischen Gründen nicht einsetzen zu können (BAG NZA 16, 1608; 09, 913), Wirtschaftsrisiko ist das Verwendungsrisiko, also das Risiko, dass ...mehr

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Arbeitsverweigerung / 1 Ablehnung einer Haupt- oder Nebenpflicht

Der Arbeitnehmer hat die Arbeitsleistung nach § 613 BGB persönlich zu erbringen. Seine Haupt- und Nebenpflichten ergeben sich aus Gesetz, einem anwendbaren Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung und dem Arbeitsvertrag. Nach seinem Weisungs- oder Direktionsrecht gem. § 106 GewO kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestim...mehr

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Sauer, SGB III § 142 Anwart... / 2.2 Regelanwartschaftszeit nach Abs. 1

Rz. 7 Die Zeitkomponente erfordert 12 Monate Versicherungspflicht innerhalb der Rahmenfrist von grundsätzlich 2 Jahren, die im Einzelfall nach § 143 zu bestimmen ist. Dabei entspricht ein Monat 30 Kalendertagen (§ 339 Satz 2). § 339 Satz 1 und die §§ 187 ff. BGB sind nicht einschlägig. Zur Erfüllung der Anwartschaftszeit sind daher nicht zurückgelegte Versicherungspflichtzei...mehr

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Versicherungsschutz: Diese ... / 1.5 Absicherung gegen weitere Gefahren

Wichtig ist, bei den Geschäfts- und Betriebsunterbrechungsversicherungen darauf zu achten, welche Gefahren versichert sind. Üblicherweise werden Versicherungen angeboten, in denen folgende Gefahren versichert sind: Feuer, Leitungswasser/Rohrbruch, Sturm und/oder Hagel, Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Raub Auch weitere Gefahren lassen sich versichern, wie z. B. die sog. Elementar...mehr

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Betriebsrat: Allgemeines, A... / 3.2 Freistellung

In Betrieben mit in der Regel mehr als 199 Arbeitnehmern sind ein und mehr Betriebsratsmitglied/er von ihrer beruflichen Tätigkeit zur Erfüllung der Aufgaben des Betriebsrats nach Maßgabe des § 38 BetrVG freizustellen. Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass bei den in § 38 BetrVG aufgeführten Betriebsgrößen jedenfalls Betriebsratstätigkeit anfällt, die die gesamte Arbei...mehr

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Urlaub / 4.15 Urlaub bei Streik oder Aussperrung

Während einer Streikteilnahme ist eine Urlaubsgewährung nicht möglich; die Arbeitspflicht ist bereits suspendiert. Eine Freistellung gerade durch die Gewährung von Urlaub ist deshalb nicht mehr möglich. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Beschäftigte zuvor erklärt, dass er sich nicht mehr an dem Streik beteiligt.[1] Ein bereits bewilligter oder angetretener Urlaub eines Be...mehr

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Zeugnis / 5 Inhalt des Zeugnisses

Art der Beschäftigung Die Beschreibung zur Art der Tätigkeit soll ein Spiegelbild aller vom Zeugnisempfänger ausgeführten Tätigkeiten darstellen. Die Ausführlichkeit der Beschreibung hängt von der Qualifikation ab. Je verantwortungsvoller die Tätigkeit des Beschäftigten war, desto genauer muss sie beschrieben werden. Anzugeben ist des Weiteren, wenn die Tätigkeit selbstständig...mehr

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Arbeitsausfall / 5 Leistungsfähigkeit

Der Beschäftigte muss jedoch willens und in der Lage sein, die Arbeit aufzunehmen.[1] Arbeitsunfähige Beschäftigte erhalten über § 615 BGB daher keinen zusätzlichen Entgeltanspruch.[2] Allerdings hat das BAG[3] in seinem Urteil vom 24.9.2014 angedeutet, dass der Arbeitgeber hinsichtlich der Arbeitsunfähigkeit selbst dann beweisbelastet sein könnte, wenn eine Verpflichtung zu...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.3.1 Gegenstand des Zustimmungsrechts

Rz. 59 Nur die außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber bedarf der Zustimmung des Betriebsrats. Eine außerordentliche Kündigung ist nur anzunehmen, wenn sie aus wichtigem Grund i. S. d. § 626 BGB erfolgt. Rz. 60 Soweit die Kündigung nach § 15 Abs. 4 und 5 KSchG zulässig ist, handelt es sich um eine ordentliche Kündigung, die nicht unter § 103 BetrVG fällt, sondern bei...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Grobe Pflichtverletzung

Rz. 10 Um eine grobe Pflichtverletzung annehmen zu können, muss der Pflichtenverstoß objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend sein.[1] Rz. 11 Es muss sich um einen Verstoß gegen gesetzliche Pflichten aus dem Betriebsverfassungsgesetz handeln, auch soweit die Pflichten durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung näher definiert sind.[2] Es muss sich um Pflichtverst...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Grobe Pflichtverletzung

Rz. 18 Die Pflichtverletzung muss vom Betriebsrat als solchem begangen worden sein. Die Auflösung des Betriebsrats setzt die Untragbarkeit der weiteren Amtsausübung voraus.[1] § 23 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BetrVG ist aufgrund einer einschränkenden Auslegung der Norm auf den nach § 21b BetrVG restmandatierten Betriebsrat nicht anzuwenden. Maßgeblich für den Ausschluss der Auflösu...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2 Rechtmäßige Arbeitskämpfe

Rz. 3 Da § 25 KSchG ferner rechtmäßige Arbeitskämpfe voraussetzt[1], sind auch solche Kündigungen nicht von der Norm erfasst, durch die sich der Arbeitgeber gegen rechtswidrige Arbeitskampfmaßnahmen der Arbeitnehmer zur Wehr setzt. Dabei handelt es sich lediglich um die Reaktion auf ein vertragswidriges Verhalten, das nach allgemeinen Maßstäben des Kündigungsschutzrechts zu ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 25 beschränkt lediglich den sachlichen Geltungsbereich des KSchG. Liegt der Grund einer Arbeitgeberkündigung ausschließlich in einer Maßnahme in wirtschaftlichen Arbeitskämpfen, ist das KSchG nicht anwendbar. Die Vorschrift ist vor dem Hintergrund der langjährigen Rechtsprechung des BAG zu den zulässigen Arbeitskampfmitteln des Arbeitgebers zu sehen und hat seit der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Postlauf.

Rn 40 Auf die Einhaltung der von der Bundespost (BGH NJW-RR 04, 1217 [BGH 13.05.2004 - V ZB 62/03]) oder sonstigen Briefbeförderern (BGH NJW-RR 08, 930 [BGH 23.01.2008 - XII ZB 155/07]) angegebenen Brieflaufzeiten darf vertraut werden, auch vor den Feiertagen (BGH NJW 08, 587 [BGH 19.07.2007 - I ZB 100/06]). Das gilt grds auch während einer Pandemie (BGH AnwBl 21, 172 [BGH 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Kompetenzen des Präsidiums.

Rn 3 § 21e regelt die Kompetenzen des Präsidiums nicht erschöpfend (MüKoZPO/Pabst § 21e GVG Rz 1), beschreibt aber die Erstellung des Geschäftsverteilungsplans als Hauptaufgabe des Präsidiums für die Ebene des gerichtlichen Internums, soweit nicht örtliche und sachliche Zuständigkeiten, Funktionen und Besetzungen bereits durch formelles Gesetz oder Rechtsverordnung den Entsc...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3 Betriebsbedingte Kündigung

Rz. 4 § 25 KSchG greift auch nicht ein, wenn der Arbeitgeber aufgrund eines Streiks zu betriebsbedingten Kündigungen gezwungen wird, Massenänderungskündigungen ausspricht oder einzelnen Arbeitnehmern unabhängig vom Arbeitskampf kündigen will.[1] Solche Kündigungen sind als ebenfalls reguläre Kündigungen anzusehen, auf die das KSchG Anwendung findet.[2]mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XXV. Konkurrenzschutz

Rz. 79 Verlangt ein Mieter aus dem Mietvertrag die Durchsetzung der Konkurrenzschutzklausel, so findet § 41 Abs. 5 GKG keine Anwendung. Der Gegenstandswert ist vielmehr nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG und §§ 3 und 9 ZPO zu ermitteln. Der Gegenstandwert ist damit der durch den Wegfall der Konkurrenzsituation entfallenden Reingewinn bis zum nächsten möglichen Kündigungste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO P

Pandemie § 216 ZPO 5; § 227 ZPO 2; § 233 ZPO 19a, 19b, 39 Parlamentarier Zeuge § 382 ZPO 1 Partei § 50 ZPO 1 Abgrenzung zum Zeugen § 373 ZPO 10 Nichtexistente Partei § 50 ZPO 9 Partei kraft Amtes § 50 ZPO 2 Parteiänderung § 50 ZPO 5 Parteibegriff § 50 ZPO 2 Parteiberichtigung § 50 ZPO 5 politische § 50 ZPO 29 Partei kraft Amtes § 116 ZPO 2; § 727 ZPO 14 Unterbrechung § 244 ZPO 3 Partei k...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.1 Leistungswille des Arbeitnehmers

Rz. 7 Der Arbeitgeber kommt nur dann in Annahmeverzug, wenn der Arbeitnehmer auch nach Zugang der fristlosen Kündigung bzw. nach Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist leistungswillig, d. h. arbeitswillig ist. Der subjektive Leistungswille des Arbeitnehmers ist nach ständiger Rechtsprechung eine von dem Leistungsangebot und dessen Entbehrlichkeit unabhängige Voraussetzung, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgeltfortzahlung / 1.2 Dauer des Anspruchs: 6-Wochenfrist

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit besteht für 6 Wochen (= 42 fortlaufende Kalendertage[1] ohne Rücksicht auf die Arbeitstage des erkrankten Arbeitnehmers, einschließlich der Sonn- oder Feiertage).[2] Die Berechnung erfolgt nach den §§ 187 f. BGB. Sie beginnt bei einem Arbeitnehmer, der während des Arbeitstags wegen Arbeitsunfähigkeit die Arbeit niede...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 4 Außerordentliche Kündigung eines schwerbehinderten Menschen

Auch für eine außerordentliche Kündigung muss der Arbeitgeber die Zustimmung des Integrationsamts einholen. Nach § 174 Abs. 1 SGB IX läuft das Verfahren dabei im Wesentlichen wie bei der ordentlichen Kündigung ab. Ausnahmen: Der Arbeitgeber kann die Zustimmung nur innerhalb von 2 Wochen, nachdem er vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat, beantragen. Maßgebend ist der Eingang...mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 2.2.4 Kausalität

Die Krankheit, die nicht rechtswidrige Sterilisation oder der nicht rechtswidrige bzw. nicht strafbare Schwangerschaftsabbruch bzw. die Arbeitsunfähigkeit infolge der Spende von Organen, Geweben oder Blut müssen die alleinige Ursache für die Arbeitsunfähigkeit sein (Monokausalität).[1] D.h. der Anspruch auf Arbeitsentgelt darf nicht bereits aufgrund anderer Ursachen entfalle...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 6.3.5 Krankheit/Fehlzeiten

Für die Frage, wie sich eine länger dauernde Krankheit oder sonstige Fehlzeiten von Beschäftigten auf die Aufteilung des Leistungsentgelts auswirkt, kann es keine allgemein geltende Antwort geben. Grundsätzlich sollten Beschäftigte entsprechend der Dauer ihrer Anwesenheit am auszuzahlenden Leistungsentgelt teilhaben. Geringfügige Fehlzeiten (längstens für die Dauer des Entge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Reisekosten / 20 Auslagen für Reisevorbereitungen (§ 10 Abs. 2 BRKG)

Kommt eine Dienstreise aus nicht vom Beschäftigten zu vertretenden Gründen nicht zustande, werden im Rahmen des BRKG die durch die Vorbereitung entstandenen Auslagen ersetzt. Der Beschäftigte hat das Nichtzustandekommen zu vertreten, wenn ihn ein Schuldvorwurf trifft. Er hat es besonders nicht zu vertreten, dass die Dienstreise wegen Krankheit oder Unfalls des Beschäftigten ...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.4.2 Abmahnung

Rz. 313 Da eine Kündigung das äußerste und letzte Mittel ist, bedeutet Verhältnismäßigkeit eine vorausgegangene Gelegenheit zur Verhaltensänderung (vgl. die §§ 314, 541, 543, 643 und 651e BGB). Außerhalb des gesetzlich geregelten Kündigungsschutzes nimmt die Abmahnung ihren Raum nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ein. Hier wird die Abmahnung den Ausnahmefall bilden, wei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.3 Pflichten des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis

Rz. 251 Ein Arbeitnehmer muss die Arbeitsleistung im Zweifel in Person erbringen, er kann sich keines Ersatzmannes bedienen. Durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers werden der Ort, die Art und die Zeit der Arbeitsleistung konkretisiert. Der Arbeitgeber hat sein Weisungsrecht nach billigem Ermessen auszuüben. Eine Verletzung der Arbeitspflicht durch den Arbeitnehmer wird dur...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
LkSG: Präventionsmaßnahmen ... / 3.4 Missachtung der Koalitionsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen (§ 2 Abs. 2 Nr. 6 LkSG)

Definition: Die Achtung der Koalitions- und Vereinigungsfreiheit erfordert, dass sich Beschäftigte frei in Gewerkschaften organisieren können und hierdurch keine Nachteile (s. auch Abschn. 3.5) erleiden. Das Recht auf Kollektivverhandlungen umfasst auch das Recht auf Streik. Dieses kann jedoch im Sinne eines fairen Interessenausgleichs der Tarifparteien durch lokales Recht b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Familienangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen (Art 67 VO (EG) Nr 883/2004)

Rn. 111 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Art 67 VO (EG) Nr 883/2004 , der an die Stelle der Art 73, 74, 77 und 78 der VO (EWG) Nr 1408/71 getreten ist, trifft eine Regelung für sämtliche Personen, die unter den persönlichen Geltungsbereich der VO (EG) Nr 883/2004 fallen. Es handelt dabei um die Personen, auf die der Regelungsbereich der Art 11–16 der VO (EG) Nr 883/2004 Anwendung f...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.2 Fristenberechnung

Die Betriebsstätte entsteht mit der Aufnahme der gewerblichen Tätigkeiten am Ort der Bauausführung bzw. der Montageleistung. Hierfür genügen vorbereitende Arbeiten. Sie endet mit der Fertigstellung des Bauwerks. Für den Regelfall wird dies der Zeitpunkt der Abnahme sein. Der Begriff der Bau- und Montageleistungen bezieht sich auf die Erstellung von Bauwerken und Anlagen. Im E...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 160 Ruhen ... / 2.2 Beteiligung an einem Arbeitskampf

Rz. 4 Ein Arbeitnehmer ist an einem Arbeitskampf beteiligt, wenn er selbst streikt oder ausgesperrt ist. Streiks und Aussperrungen suspendieren das Arbeits- und Beschäftigungsverhältnis unter Wegfall der Lohnansprüche des Arbeitnehmers. Ein Arbeitnehmer streikt auch dann i. S. der Vorschrift, wenn er keiner Gewerkschaft angehört, der Streik aber von einer Gewerkschaft geführ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 160 Ruhen ... / 2.1 Eingriff in Arbeitskämpfe

Rz. 3 Ein Arbeitskampf i. S. d. § 160 ist gegeben, wenn entweder die Arbeitnehmer oder die Arbeitgeber solche kollektive Maßnahmen ergreifen, die die jeweilige Gegenseite zielgerichtet in Bezug auf Arbeitsbedingungen unter Druck setzen sollen, und die zugleich geeignet sind, Arbeitslosigkeit herbeizuführen (also Streik oder Aussperrung). Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift stellt g...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hausrecht / 4 Hausrecht im Arbeitskampf

Während eines laufenden Arbeitskampfes kann der Arbeitgeber sein Hausrecht dahingehend ausüben, dass er Arbeitnehmer aussperrt. Auf Arbeitskampfmaßnahmen der Gewerkschaften, die im Wege sog. "Flash-Mob-Aktionen" auf kurzfristige Störung betrieblicher Abläufe ausgerichtet sind, kann der Arbeitgeber ebenfalls durch Ausübung seines Hausrechts reagieren und einzelne Personen des...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Treuepflicht / 2 Intensität der Treuepflicht

Je enger die persönlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind, umso stärker ist die Treuepflicht, sie ist also z. B. bei leitenden Angestellten stärker als bei Hilfsarbeitern, bei langjährigen Arbeitnehmern größer als bei soeben Eingestellten. Bei den in die häusliche Gemeinschaft aufgenommenen Arbeitnehmern geht die Treuepflicht weiter als bei gewerbliche...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.5.1.1.1 Zweck der Sonderzahlung

Rz. 44 Eine grundlegende Weichenstellung im Prüfungsraster bildet stets die Frage, ob die Sonderzahlung allein in der Vergangenheit geleistete Dienste entlohnen will (Entgelt im engeren Sinn), oder aber zusätzliche Zwecke verfolgt, wie die Entgeltung von Betriebstreue. Die Rspr. gibt hier keine sicheren Vorgaben. Nicht entscheidend für die Abgrenzung ist die Bezeichnung. Es ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.2 Einheitlicher Arbeitnehmerbegriff im Arbeitsrecht

Rz. 12 Innerhalb des Arbeitsrechts ging bereits bislang die h. M. von einem einheitlichen Arbeitnehmerbegriff aus.[1] Bei seiner Bestimmung im Einzelfall wird also nicht in Abhängigkeit vom jeweiligen anwendbaren Gesetz differenziert, es sei denn, der persönliche Anwendungsbereich der jeweiligen Kodifikation ist vom Gesetzgeber durch eine gesonderte Regelung speziell zugesch...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.5.1.1.3 Sonderzahlung als Entgelt auch für Betriebstreue

Rz. 48 Bezweckt die Sonderzahlung auch die Vergütung von Betriebstreue oder einen anderen Nebenzweck, so ist sie mehr als eine angesparte Vergütung pro rata temporis und kann daher nicht der ausgefallenen Zeit anteilig zugeordnet werden. Ohne ausdrückliche Kürzungsvereinbarung ist daher eine Minderung wegen ausgefallener Arbeitszeit nicht möglich. Mit Kürzungsklausel ist abe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Einzelfälle (ABC der sonstigen Leistungen)

Rn. 510 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Abgeordneter Neben den nach den AbgeordnetenG gezahlten, nach § 22 Nr 4 EStG steuerbaren Abgeordnetenbezügen (s Rn 550 ff) können Einkünfte vorliegen, die nach § 22 Nr 3 EStG steuerbar sind. Hierzu gehören zB gelegentlich an Abgeordnete gezahlte Vergütungen für die Vertretung von Verbandsinteressen oder für Tätigkeiten im Auftrag der Fraktio...mehr