Fachbeiträge & Kommentare zu Streik

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Tarifvertrag / 1 Rechtswirkungen

Die Rechtsnormen des Tarifvertrags erfassen grundsätzlich nur die Mitglieder der Tarifvertragsparteien.[1] Doch gelten Normen über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen bereits dann, wenn der Arbeitgeber tarifgebunden ist. Tarifverträge können – je nach Geltungsbereich – vom Bundesminister für Arbeit und Soziales oder von den Arbeitsministerien der Länder für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsrat / 8 Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat, Arbeitgeber

Sie hat vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl des Betriebs und seiner Arbeitnehmer zu erfolgen.[1] Allerdings ist der Betriebsrat nicht der verlängerte Arm der Gewerkschaft und darf insbesondere nicht zu einem Streik aufrufen. Beauftragten der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften ist zur Wah...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Vergütungsformen: Möglichke... / 5 Familienunterstützung durch Vereinbarkeit

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf spielt für Mitarbeiter eine immer größere Rolle und ist für Unternehmen von hoher Bedeutung. Familienfreundliche Maßnahmen sind vielseitig möglich. Neben den eher bekannten Angeboten von steuerfreien Zuschüssen zu Kinderbetreuungskosten, zählen in eher größeren Unternehmen auch eigene Kitas oder betriebsnahe Belegplätze dazu. Noch weni...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Umsätze, die unter das VersStG fallen

Rz. 28 Gegenstand der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 10 UStG sind alle steuerbaren Leistungen, denen ein Versicherungsverhältnis i. S. d. VersStG zugrunde liegt. Das Steuersubjekt der VersSt ist in § 1 VersStG geregelt. Seit dem 1.7.2010 ist das Bundeszentralamt für Steuer (BZSt) die bundesweit zuständige Finanzbehörde für die Verwaltung der VersSt (und der Feuerschutzst...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Prakt... / 10 Forderungsausfälle drohen – Russland-Krieg gegen Ukraine

Der Krieg Russlands gegen die Ukraine hat und wird weitreichende Folgen auch für deutsche Unternehmer und Unternehmen haben, die Geschäfte mit Russland bzw. russischen Kunden getätigt haben oder noch in Russland tätigen wollen oder investieren. So hat die Bundesregierung die Bewilligung der sog. Hermes-Bürgschaften ausgesetzt und erschwert damit deutschen Unternehmen Geschäfte ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Personenversicherung / b) Ausschluss Ziff. 5.2 AT-Reise – Streik und Terror

Rz. 89 Kein Versicherungsschutz besteht bei Streik und anderen Arbeitskampfmaßnahmen, z.B. für einen verspäteten Reiseantritt aufgrund eines Streiks des Bodenpersonals am Flughafen.[45] Rz. 90 Ebenfalls besteht bei Terrorangriffen kein Versicherungsschutz. Dies schränken die VR zum Teil ein und bieten nur dann keinen Versicherungsschutz, wenn das Auswärtige Amt für das betrof...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Streikunterstützungen

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Für die Dauer eines Streiks verlieren die > Arbeitnehmer ihren Anspruch auf > Arbeitslohn (BAG, NJW 1980, 1642 mwN). Die ihnen in diesen Fällen von der > Gewerkschaft gezahlten Streikunterstützungen gehören nicht zu den besteuerbaren > Einnahmen (vgl BFH 162, 329 = BStBl 1991 II, 337; Dziadkowski, BB 1991, 2195; Schmidt, DB 1991, 1699). Strei...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Generelle Vorbemerkungen

Rz. 714 Ein geschriebenes Arbeitskampfrecht existiert nicht. Alleinige nationale normative Grundlage ist Art. 9 Abs. 3 GG. Große Bedeutung kommt daher den Entscheidungen des BAG sowie jedenfalls in einstweiligen Verfügungsverfahren den LAGs zu. Denn bei EV-Verfahren findet eine Revision zum BAG gemäß § 72 Abs. 4 ArbGG nicht statt. Daneben gewährleisten die EGMR sowie das Uni...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit (sog. "Monokausalität")

Rz. 440 Weiterhin muss die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache für die Arbeitsverhinderung sein (sog. "Monokausalität").[1057] Der Arbeitnehmer hat nur dann Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn er ohne Erkrankung gearbeitet hätte und arbeiten hätte können.[1058] Wäre die Arbeit im maßgeblichen Zeitraum (auch) aus einem anderen Grund nicht geleistet w...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (10) Kurzarbeit und Arbeitskampf

Rz. 288 Bei einem Arbeitskampf kollidiert das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats mit dessen Neutralitätspflicht. Daher ist die Frage der Mitbestimmung bei der Einführung von Kurzarbeit differenziert zu betrachten. Hinsichtlich der Frage der Mitbestimmung ist zu unterscheiden, ob der Betrieb unmittelbar oder mittelbar vom Streik betroffen ist. Rz. 289 Ist der Betrieb unmitte...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / 2. Arbeitsrechtsschutz (§ 2b ARB 2010)

Rz. 19 Arbeitsrechtsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen und öffentlich rechtlichen Dienstverhältnissen, also auch für Wehrpflichtige und Zivildienstleistende. Rz. 20 Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen aus Vertragsverletzung ist gedeckt, nicht jedoch bei Streik (§ 3 Abs. 1 a ARB 2010). Versichert sind auch Streitigkeiten über ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Zurückbehaltung der Arbeitsleistung

Rz. 1753 Das Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers nach § 273 Abs. 1 BGB besteht im Hinblick auf seine Arbeitsleistung und ist die wohl unmittelbarste Reaktion bei vertragswidrigem Verhalten des Arbeitgebers, etwa Lohnrückstand, vertragswidrige Beschäftigung etc. Der Arbeitnehmer muss das Zurückbehaltungsrecht tatsächlich und aktiv geltend machen, durch ausdrückliche Erklär...mehr

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§ 3 Prozessrecht / (1) Zulässigkeit

Rz. 718 Erste Schwierigkeiten treten häufig bereits bei Bestimmung des Antragsgegners auf. Dies können grundsätzlich die streikführende Gewerkschaft selbst, deren Untergliederungen oder Individuen (lokale Streikleiter) sein. Die streikführende Gewerkschaft ist parteifähig gemäß § 10 ArbGG, sodass nur die Einzelheiten (ladungsfähige Anschriften der vertretungsberechtigten Per...mehr

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§ 3 Prozessrecht / Literaturtipps

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§ 3 Prozessrecht / c) Checkliste

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / j) Verhandlungssituation beim Interessenausgleich

Rz. 984 Noch eine Bemerkung zur Interessenlage bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen: Meist hat der Unternehmer ein großes Interesse daran, die geplante Betriebsänderung so schnell wie möglich umzusetzen. Deshalb soll aus seiner Sicht das Verfahren hinsichtlich des Interessenausgleichs zügig zum Abschluss gebracht werden. Der Betriebsrat weiß, dass er die Ums...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Mitbestimmung bei vorübergehender Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit

Rz. 206 Der Mitbestimmungstatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG erfasst – obwohl er die Verkürzung und Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit betrifft – nur vorübergehende Fälle und eröffnet insbesondere kein Mitbestimmungsrecht bei der generellen bzw. dauerhaften Festlegung der Dauer der Arbeitszeit (siehe hierzu auch Rdn 202).[655] Eine dauerhafte erhebliche Verlä...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Erfüllung der Wartezeit

Rz. 1635 Auf die Wartezeit werden nur Zeiten angerechnet, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zurückgelegt werden, wobei nicht erforderlich ist, dass das Arbeitsverhältnis durchgehend deutschem Recht unterfallen ist.[3833] Zeiten, in denen der Arbeitnehmer außerhalb eines Arbeitsverhältnisses als Organvertreter,[3834] als freier Mitarbeiter, als Praktikant,[3835] als Le...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Fehlzeiten aus anderen Gründen

Rz. 307 Von den Krankheitsfällen abzugrenzen sind Fehlzeiten, die auf anderen Ursachen beruhen und für die § 4a EFZG daher nicht gilt. Die Grenzen bestimmen sich daher nicht nach dem EFZG, sondern nach der zu diesem Themenkomplex entwickelten Rechtsprechung. Es kommen unberechtigte und berechtigte Fehlzeiten in Betracht. Kürzungsabreden sind hier weitgehend zulässig, je nach ...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / III. Wartezeit, § 8 Abs. 1 TzBfG

Rz. 16 Die Verringerung der Arbeitszeit kann nach § 8 Abs. 1 TzBfG erst verlangt werden, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat. Maßgebend ist der Arbeitgeber, nicht der Betrieb.[28] Die Frist beginnt mit dem vereinbarten Tag der Arbeitsaufnahme ungeachtet der Frage, ob an diesem Tag tatsächlich gearbeitet worden ist. Beginnt also das Arbeitsverhält...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Typischer Sachverhalt (Beispielsfall)

Rz. 267 Die im Bereich der Kunststoffproduktion insbesondere als Automobilzulieferer tätige A-GmbH hat einen erheblichen Auftragsrückgang zu verzeichnen. Dieser hängt zum einen mit den erhöhten Ölpreisen und der damit verbundenen Schwächung der Automobilindustrie, zum anderen mit aktuellen Streiks in der Automobilindustrie zusammen. Es besteht jedoch die berechtigte Hoffnung...mehr

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§ 6 Personenversicherung / bb) Teilnahme an inneren Unruhen auf Seiten der Unruhestifter, § 5 b

Rz. 614 § 5 b Muster-BU schließt Berufsunfähigkeiten vom Versicherungsschutz aus, die aus einer Teilnahme des Versicherten an inneren Unruhen auf Seiten der Unruhestifter resultieren. Solche Handlungen sind regelmäßig bereits über den Ausschluss von Straftaten nach § 5 a Muster-BU erfasst. Streiks und Demonstrationen sind grundsätzlich keine inneren Unruhen, selbst dann, wen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Begründung eines Erbbau... / H. Muster Erbbaurechtsvertrag und Gesamterbbaurechtsvertrag

Rz. 148 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.1: Formulierungsvorschlag Erbbaurechtsvertrag „UVZ-Nr. / BESTELLUNG EINES ERBBAURECHTS Heute, den _________________________ – _________________________ 20_________________________ – sind vor mir, _________________________, Notar/Notarin in _________________________, in den Geschäftsräumen des Notariats in der _____...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ee) Ansehen des Arbeitgebers in der öffentlichen Wahrnehmung

Rz. 1283 Das Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit macht nicht vor dem Arbeitsverhältnis halt. Äußerungen von Arbeitnehmern in der Öffentlichkeit – etwa vor der Kamera aus Anlass eines Streiks oder bei Meinungsumfragen auf offener Straße – sind daher grundsätzlich zulässig, auch wenn damit sachliche Kritik verbunden ist. Grenzenlos ist diese Freiheit natürlich nicht, der ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Postbeförderungsdauer bei normaler Briefpost; anteiliger Betriebsausgabenabzug nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG für Verwaltungs- und Konzernabschlusskosten einer Holding

Leitsatz 1. Ein Rechtsmittelführer durfte unter der Geltung der Post-Universaldienstleistungsverordnung bei normaler inländischer Briefpost darauf vertrauen, dass ein eingelieferter Brief am nächsten Werktag ausgeliefert wird, wenn nicht im Zeitpunkt der Absendung konkrete Anhaltspunkte dafür bestanden, dass die Laufzeit überschritten wird (Bestätigung der Rechtsprechung). 2....mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeugnis / 2.2.2 Der Inhalt des einfachen Arbeitszeugnisses

Das Arbeitszeugnis muss stets Angaben über die Person des beurteilten Arbeitnehmers und die Art und Dauer der Beschäftigung enthalten.[1] Die Art der Beschäftigung muss so umfassend beschrieben sein, dass sich Außenstehende eindeutig ein Gesamtbild über die bisherige Tätigkeit des Arbeitnehmers machen und beurteilen können, ob er für die neue Stelle geeignet ist. Bei der Dau...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Feiertage, Entgelt bei Feie... / 3.2.3 Weitere Sonderfälle

Feiertagsentgelt nach § 2 EFZG ist nicht zu zahlen, wenn die Arbeit witterungsbedingt ohnehin ausgefallen wäre. Ein witterungsbedingter Ausfall liegt aber nur vor, wenn nach dem Urteil "eines verständigen Arbeitgebers" die Arbeit wegen der Wetterlage hätte tatsächlich eingestellt werden müssen.[1] Allerdings besteht in einigen Bereichen, z. B. im Baugewerbe, aufgrund tarifve...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Darstellung von Geschäftsverlauf, Geschäftsergebnis und Lage

Rn. 68 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Darstellung des Geschäftsverlaufs ist eine vergangenheitsorientierte und zeitraumbezogene Berichterstattung. Sie muss erkennen lassen, ob die Geschäftsentwicklung aus Sicht der UN-Leitung insgesamt günstig oder ungünstig verlaufen ist (vgl. DRS 20.58). Als Beurteilungsmaßstab können dabei die Geschäftsentwicklung des VJ, die Entwicklung d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Zugang von Gewerkschaftsbeauftragten zum Betrieb

Rz. 18 § 2 Abs. 2 BetrVG gewährt den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften ein Zugangsrecht zum Betrieb. Aus § 2 Abs. 2 BetrVG ergibt sich jedoch kein schrankenloses Zugangsrecht der Gewerkschaft, denn aus dem Wortlaut der Vorschrift folgt bereits, dass dieses Zugangsrecht nur zur Wahrnehmung der im BetrVG selbst den Gewerkschaften zugewiesenen Aufgaben besteht. Dieses sind ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Feuerversicherung / b) Innere Unruhen, böswillige Beschädigungen, Streik, Aussperrung

Rz. 101 Um die Risiken der inneren Unruhen, böswilligen Beschädigungen, Streik und Aussperrung für den Versicherer kalkulierbar zu machen, enthalten die §§ 4 bis 9 EGB 87/§ 2 ECB 2010 Vorschriften zur näheren Bestimmung der Risiken. Eine Ausnahme von der Deckung besteht, wenn öffentlich-rechtliche Entschädigungsansprüche bestehen. Dem Versicherer steht ein gesondertes Kündig...mehr

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§ 18 Transportversicherung / c) Politische Gefahren (Streik) (Ziff. 6.3 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 192 Zu den einzelnen ausgeschlossenen Streikgefahren vgl. die Definitionen oben (siehe Rdn 61 ff.).mehr

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§ 18 Transportversicherung / b) Sonstige politische Gefahren (Ziff. 2.4.1.2 DTV-Güter 2000/2011; Ziff. 1.1.2.2 ADS Güterversicherung 73/84/94)

Rz. 61 Nach Ziff. 2.4.1.2 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 1.1.2.2 ADS Güterversicherung 73/84/94 sind die Gefahren von Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristischen oder politischen Gewalthandlungen, Aufruhr und sonstigen bürgerlichen Unruhen ausgeschlossen. In der Praxis werden die danach ausgeschlossenen Gefahren aber über die DTV-Streik- und Aufruhrklausel regelmäßig wi...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 1. Tumultrisiken, Abs. 1 a bis c bzw. Nr. 3.2.1 ARB 2012

Rz. 179 Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit Krieg, feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben (§ 3 Abs. 1 a ARB), bestimmten Nuklear- und genetischen Schäden (§ 3 Abs. 1 b ARB) sowie Bergbauschäden an Grundstücken und Gebäuden (§ 3 Abs. 1 c ARB). Innere Unruhen liegen ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / II. Arbeits-Rechtsschutz, § 2 b ARB bzw. Nr. 2.2.2 ARB 2012

Rz. 120 Arbeits-Rechtsschutz wird gem. § 2 b ARB für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche (also auch von Wehrpflichtigen und Zivildienstleistenden) gewährt. Rz. 121 Ist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unklar, ob ein Arbeitsverhältnis ...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / 1. Fälle des § 2 Nr. 5 AVB

Rz. 49 Forderungen gegen staatliche Institutionen oder öffentlich-rechtliche Unternehmen (z.B. Verkehrsbetriebe, Rundfunkanstalten, Energieversorgungsbetriebe) sind nicht versichert, es sei denn, diese sind privatrechtlich als juristische Personen organisiert. Rz. 50 Hinweis Es besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz für Forderungen gegenüber natürlichen Personen, sowe...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / b) Überholende Kausalität

Rz. 64 Im Rahmen des gedehnten Versicherungsfalls der FBUB müssen auch hypothetische Ursachen mit in die Bewertung einbezogen werden. Gemäß § 6 Nr. 1 a S. 2 FBUB 2010 A sind alle zusätzlichen Ereignisse[56] zu berücksichtigen, die bei Eintritt des Versicherungsfalls bestehen und während des Schadenfalls eingetreten wären und die auch ohne Versicherungsfall Einfluss auf die B...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / b) Innere Unruhen

Rz. 93 Innere Unruhen liegen vor, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile des Volkes in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen verüben.[100] Nach dem Sprachgebrauch gehören hierzu Aufruhr, Landfriedensbruch, Tumult, Plünderung und Aufstand.[101] Anders als Sabotageakte erfordern sie ein bis...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / a) Allgemeines

Rz. 99 In den siebziger Jahren stieß der Ausschlusstatbestand der inneren Unruhen auf zunehmende Kritik. Insbesondere industrielle Versicherungsnehmer zeigten Interesse daran, sich gegen zunehmende Risiken durch innere Unruhen zu schützen. In Anlehnung an das im angelsächsischen Versicherungsrecht vorherrschende Baukastenprinzip entwickelten auch die deutschen Versicherer ei...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / II. Ausschlüsse, Punkt 2

Rz. 31 Nach Punkt 2.1.1 und 2.1.2 ABRV sind die politischen Gefahren, z.B. Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse sowie die von Streik, terroristische Gewalthandlungen und sonstigen bürgerlichen Unruhen, usw. ausgehenden Gefahren ausgeschlossen. Diese Bestimmung entspricht Punkt 3.1 a und b AVB Reisegepäck 1992/2021, so dass auf die Ausführungen hierzu (siehe § 7 Rdn ...mehr

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§ 18 Transportversicherung / d) Dirty Bombs

Rz. 69 Nach Ziff. 2.4.1.4 DTV-Güter 2000/2011 sind Gefahren aus der Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung – und zwar ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen – von der Versicherung ausgeschlossen. Bei diesem Ausschluss geht es um ein als unversicherbar geltendes[73] Risiko, d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Transportversicherung / a) Verzögerung der Reise

Rz. 73 Der Versicherer leistet keinen Ersatz für Schäden, die durch eine Verzögerung der Reise entstanden sind. Verzögerungsschäden sind als reine Vermögensschäden grundsätzlich nicht Gegenstand einer Güterversicherung. Sie können (nicht mit einem Güterschaden zusammenhängend) über die Klausel für die Versicherung von reinen Vermögensschäden mitversichert werden. Unter Verzö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Reisegepäckversicherung / IV. Ausschlüsse, Punkt 3

Rz. 28 Punkt 3 AVB Reisegepäck 1992/2021 differenziert zwischen ausgeschlossenen Gefahren und nicht ersatzpflichtigen Schäden. Hinweis Hierbei handelt es sich jedoch insgesamt um Risikoausschlüsse, die vom Versicherer zu beweisen sind. Die AVBR 80 sahen noch als nicht ersatzpflichtigen Schaden an, wenn dieser auf mangelnder Verpackung oder mangelhaftem Verschluss von Gepäckstü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Bauträgervertrag / G. Muster: Bauträgerkaufvertrag einer Eigentumswohnung

Rz. 20 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.1: Bauträgervertrag einer Eigentumswohnung UVZ-Nr. _________________________/_________________________ Verhandelt in _________________________ Am _________________________ erschienen vor mir, Notar _________________________, Amtssitz _________________________, in den notariellen Amtsräumen:mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 6.1.2.3.4 Mögliche Fallgruppen

Rz. 184 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Anerkannte Anwendungsfälle des Abs. 1 Nr. 2 sind Fälle externer höherer Gewalt, wie gravierende technische Probleme (z. B. Zusammenbruch der Datenverarbeitung; Vernichtung von Datenbeständen), Streiks, Naturkatastrophen, Terroranschläge, politische Behinderungen. Mängel bei der internen Organisation des Rechnungswesens sind nicht relevant.[1] Rz. ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1.1 Rechtsnatur und Dauer des Vergütungsanspruchs

Rz. 26 § 44 Abs. 1 Satz 2 und 3 BetrVG sind keine bloßen Lohnerhaltungsnormen; denn sie bewirken nicht lediglich, dass der Arbeitnehmer, der an einer Betriebsversammlung teilnimmt, vergütet wird, als hätte er seine normale Arbeitsleistung erbracht. Vielmehr stellen diese Bestimmungen eine eigene materielle Anspruchsgrundlage dar.[1] § 44 Abs. 1 Satz 2 BetrVG regelt allein ver...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 1.2.1 Spontane Versammlungen

Rz. 7 Eine Betriebsversammlung liegt nur vor, wenn diese ordnungsgemäß einberufen wird.[1] Die spontane Versammlung auf der Arbeitsstelle ist im Gesetz nicht vorgesehen. Bei ihr handelt es sich daher nicht um eine Betriebsversammlung. Meist wird es zu solchen Spontanversammlungen wegen eines konkreten Anlasses und um Protest zu äußern, kommen; in diesen Fällen stellt die Ver...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing, v. Steinau-Steinrü... / 5.3 Objektive Leistungshindernisse

Rz. 1 Allgemeine oder objektive Leistungshindernisse rechtfertigen keinen Anspruch auf Vergütungsfortzahlung gemäß § 616 BGB. Solche Verhinderungen liegen vor, wenn sie sich auf einen größeren Personenkreis erstrecken oder objektiv gegeben sind, wie z. B. bei allgemeinen Straßenverkehrsstörungen (BAG, Urteil v. 24.3.1982, 5 AZR 1209/79), bei Eisglätte oder Schneeverwehungen (B...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Tarifvertrag, Geltungsbereich / 8.2.2 Gesetz zur Tarifeinheit

Um diese Entwicklung einzugrenzen, wurde 2015 das Gesetz zur Tarifeinheit verabschiedet. Seitdem regelt § 4a TVG die Folgen einer Tarifpluralität. In § 4a Abs. 2 TVG ist der Ausgangspunkt eine Tarifkollision, die gesetzlich als eine Überschneidung der Geltungsbereiche nicht inhaltsgleicher Tarifverträge verschiedener Gewerkschaften definiert ist. Eine solche Tarifkollision s...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing, v. Steinau-Steinrü... / 6 Kausalität

Rz. 17 Der in der Person des Arbeitnehmers / Dienstpflichtigen liegende Anlass muss alleinige Ursache der Dienstverhinderung sein; es gilt der Grundsatz der Monokausalität (vgl. z. B. BAG, Urteil v. 6.12.1995, 5 AZR 237/94 [1]). Liegt neben dem in der Person liegenden Grund noch ein weiterer Grund vor, der die Dienstleistung ebenfalls unmöglich macht, so richtet sich der Fort...mehr