Fachbeiträge & Kommentare zu Streik

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Arbeitskampfrecht / 14 Rechtsfolgen rechtswidriger Streiks

Ist der Streik rechtswidrig, sind die am Streik beteiligten Arbeitnehmer nicht privilegiert. Die kollektive Bewertung des Geschehens führt nicht zu einer vom individuellen Arbeitsvertragsrecht abweichenden rechtlichen Einschätzung. Die vertraglich übernommene Arbeitspflicht derer, die sich am Streik beteiligten, bestand fort. Sie wurde durch die Streikteilnahme verletzt. Die...mehr

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Arbeitskampfrecht / 12.5 Auswirkungen eines rechtmäßigen Streiks auf Arbeitswillige

Soweit Arbeitnehmer während des Streiks tatsächlich im Betrieb beschäftigt werden konnten und auch beschäftigt wurden, hat der Streik keine Auswirkungen auf ihre Rechtsstellung. Werden arbeitswillige Arbeitnehmer während eines Streiks nicht beschäftigt, dann haben sie ausnahmsweise keinen Arbeitsentgeltanspruch, wenn ihre Beschäftigung aufgrund des Streiks wirtschaftlich unzu...mehr

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Arbeitskampfrecht / 12.6 Auswirkungen rechtmäßiger Streiks auf nicht unmittelbar Streikbeteiligte

Werden Unternehmen durch Streiks ganz oder teilweise lahmgelegt, kann sich dies in mehrfacher Hinsicht auf andere Unternehmen oder Personen auswirken, die selbst nichts mit dem Arbeitskampf und seinen Zielen zu tun haben: Das bestreikte Unternehmen kann versuchen, dringende Produktionen in andere Unternehmen zu verlagern. Diese können wirtschaftlich verbundene aber auch solch...mehr

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Arbeitskampfrecht / 14.3 Krankenversicherungsschutz während rechtswidriger Streiks?

Nach § 192 Abs. 1 Nr. 1 SGB V bleibt trotz fehlender Beitragsleistungen bei rechtmäßigen Streiks die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger in der Krankenversicherung erhalten. Die sich im Umkehrschluss daraus ergebenden negativen Rechtsfolgen aus einem rechtswidrigen Streik, bei dem ebenfalls keine Beiträge mehr gezahlt werden, werden durch die allgemeine Bestimmung des § ...mehr

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Arbeitskampfrecht / 12 Rechtsfolgen rechtmäßiger Streiks

Das deutsche Arbeitskampfrecht geht davon aus, dass bei kollektiver Rechtmäßigkeit des Streiks eine dem angemessene arbeitsvertragsrechtliche Bewertung erfolgen muss: Was aus kollektivrechtlicher Sicht rechtmäßig ist, kann nicht individualrechtlich rechts- oder vertragswidrig sein. Hiervon ausgehend gilt der Grundsatz, dass während eines rechtmäßigen Streiks die dem Arbeitne...mehr

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Arbeitskampfrecht / 8 Streiks um Firmentarifsozialpläne

Die deutschen Kampfregeln und ihre internationalrechtliche Vertretbarkeit kann man bei der rechtlichen Bewältigung des Phänomens "Streik um Firmentarifsozialpläne" insgesamt infrage stellen. Die Rechtslage ist hier aber für die nationale Praxis im Wesentlichen geklärt. Tatsächlicher Hintergrund sind die immer wieder aufbrechenden kollektiven Auseinandersetzungen im Zusammenh...mehr

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Arbeitskampfrecht / 2.2 Streiks und ähnliche, vertragsrechtliche Erscheinungsformen

Die Regeln des Arbeitskampfrechts entscheiden darüber, welche der eben erläuterten Streikformen unabhängig von individualrechtlichen Rechtsverstößen kollektivrechtlich zulässig und welche möglicherweise unzulässig sind. Bevor diese Regeln erläutert werden, soll zur weiteren Klärung des Streikbegriffs klargestellt werden, welche äußerlich ähnlichen Formen kollektiver, von Arb...mehr

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Arbeitskampfrecht / 11.2 Anreize zur Arbeit trotz Streikaufrufs

Will ein bestreiktes Unternehmen seine Aktivitäten weiterführen, kann es naheliegen, über Anreize und Belohnungen nachzudenken, um zum Streik aufgerufene Arbeitnehmer zur Weiterarbeit zu veranlassen. Verschiedene Verhaltensweisen kommen hier in Betracht: Man kann eine angemessene Erhöhung des Entgelts für solche Arbeit versprechen, die trotz bestehenden Streikaufrufs geleist...mehr

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Arbeitskampfrecht / 6.1 Tariflich regelbares Ziel

Koalitionen haben das Recht, autonom das Arbeits- und Wirtschaftsleben zu fördern.[1] Das Arbeitsleben wird im Autonomiebereich durch Tarifverträge geregelt. Sie anzustreben, ist Teil des gewährleisteten koalitionsgemäßen Verhaltens. In diesem Kontext versteht die deutsche Rechtsprechung den Arbeitskampf juristisch nicht wie andere Rechtsordnungen als emanzipatorischen oder ...mehr

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Arbeitskampfrecht / 2.1 Streikformen und -begriffe

Das Streikgeschehen kennt eine Vielzahl von Erscheinungsformen, durch die Vorenthaltung von arbeitsvertraglich geschuldeter Arbeitsleistung auf den oder die Arbeitgeber Druck auszuüben. Einige von ihnen sind überkommen. Andere reagieren auf Veränderungen in den Produktionsverhältnissen oder auf rechtliche Neuausrichtungen, etwa in der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Im F...mehr

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Arbeitskampfrecht / 11.1 Weiterarbeit mit alten und neu eingestellten Arbeitnehmern

Nur Arbeitnehmer, die Mitglieder der streikleitenden Gewerkschaft sind, haben Anspruch auf Streikunterstützung, die je nach Inhalt der Gewerkschaftssatzung unterschiedlich große Teile des Lohnausfalls ausgleicht. Deshalb folgen insbesondere unter den Nichtorganisierten in der Regel nicht alle zum Streik aufgerufenen Arbeitnehmer dem Streikaufruf. Der Arbeitgeber kann auf die...mehr

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Arbeitskampfrecht / 18 Verfahrensrechtliche Hinweise

Die Arbeitsgerichte sind zuständig für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen tariffähigen Parteien oder zwischen diesen und Dritten aus unerlaubten Handlungen, soweit es sich bei diesen Handlungen um Maßnahmen zum Zwecke des Arbeitskampfes handelt.[1] Dabei sind die hier verwendeten Gesetzesbegriffe weit zu verstehen. Auch Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit wilden Streiks...mehr

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Arbeitskampfrecht / 6.4.3.2 Die Pflicht zu Notdienst- und Erhaltungsarbeiten

Das zuletzt angesprochene Beispiel spielt auch eine Rolle, wenn es um eine weitere Ausprägung des Gebots fairer Kampfführung und des Verbots, mit Streiks die Unternehmenssubstanz existentiell zu gefährden, geht: Es muss sichergestellt sein, dass auch während eines Streiks Notdienst- und Erhaltungsarbeiten durchgeführt werden.[1] Notdienstarbeiten sind betriebliche Tätigkeiten...mehr

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Arbeitskampfrecht / 12.1 Suspendierung der arbeitsvertraglichen Hauptpflichten

Die arbeitsvertraglichen Hauptpflichten werden nicht bereits mit dem Streikbeschluss oder Streikaufruf der Gewerkschaft suspendiert, sondern erst dann, wenn der Arbeitnehmer den rechtmäßigen gewerkschaftlichen Streikaufruf befolgt. Dies kann ausdrücklich oder auch schlüssig durch Arbeitsniederlegung geschehen. Das Recht der abhängig Beschäftigten, ihre Arbeitspflicht durch St...mehr

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Arbeitskampfrecht / 14.2 Schadensersatzanspruch gegen Streikteilnehmer

Wird ein Unternehmen mit einem rechtswidrigen Streik überzogen, haften die Arbeitnehmer, die sich an diesem Streik beteiligen, grundsätzlich auf Schadensersatz. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem Recht der unerlaubten Handlung[1] sowie als Rechtsfolge einer Verletzung ihres Arbeitsvertrags.[2] Voraussetzung eines solchen Anspruchs ist ebenso wie für die Kündigungsbefugnis d...mehr

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Arbeitskampfrecht / 9 Personelle Grenzen für eine zulässige Streikteilnahme

Alle auf vertraglicher Grundlage abhängig Beschäftigten, also auch Auszubildende [1], die zum Streik aufgerufen worden sind, haben das Recht, sich an gewerkschaftlich organisierten und hinsichtlich des betrieblichen und zeitlichen Kampfgebiets definierten Arbeitskämpfen zu beteiligen. Im öffentlichen Dienst gilt nichts anderes. Nur für die bereits unter Abschn. 5 behandelten B...mehr

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Arbeitskampfrecht / 12.6.3 Störung von Kundenbeziehungen

Kann ein bestreikter Arbeitgeber wegen des Streiks Kundenverträge nicht erfüllen, ist wegen der Rechtsfolge nach der Art des von ihm Geschuldeten zu unterscheiden: Schuldet er einen Gegenstand der Gattung nach, bleibt er verpflichtet, ihn zu liefern. Er muss ihn notfalls anderweitig beschaffen. Er haftet nach den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs wegen Verzuges...mehr

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Arbeitskampfrecht / 15 Die Haftung der streikleitenden Gewerkschaft

Ruft eine Gewerkschaft zu einem rechtswidrigen Streik auf, verleitet sie die mit dem Arbeitgeber arbeitsvertraglich verbundenen Arbeitnehmer zum Vertragsbruch. Sie haftet deshalb den vom Streik unmittelbar betroffenen Arbeitgebern/Unternehmen auf Schadensersatz wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb.[1] Voraussetzung ist, dass sie ihr rechtswidri...mehr

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Arbeitskampfrecht / 10.3 Tariflich regelbares Ziel

Auch Aussperrungen dürfen nach richtiger Auffassung nur um eines tariflich regelbaren Zieles willen erfolgen. Nur dann erfüllen sie ihre Hilfsfunktion im Rahmen der Tarifautonomie, die Voraussetzung für eine arbeitskampfrechtliche Privilegierung von Handlungen ist, durch die an sich die Arbeitsverträge verletzt werden. Die Auffassung, der Arbeitgeber sei sogar zu der besonder...mehr

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Arbeitskampfrecht / 6.4.3.1 Das Gebot der fairen Kampfführung

Unterfälle des Übermaßverbots sind aber das Gebot fairer Kampfführung und das Verbot unlauterer Kampfmittel.[1] Dabei sollte das Gebot der fairen Kampfführung in seiner Reichweite nicht überschätzt werden. Die Tarifvertragsparteien entscheiden im Rahmen des Art. 9 Abs. 3 GG grundsätzlich über das Ob und das Wie eines Arbeitskampfes. Dabei mag manche taktische Maßnahme den Ka...mehr

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Arbeitskampfrecht / 11.4 Die suspendierende Stilllegung

Der bestreikte Arbeitgeber hat nach der Rechtsprechung des BAG aber auch eine Reaktionsmöglichkeit, die diese Schwierigkeiten teilweise vermeidet. Er ist nicht verpflichtet, einen bestreikten Betrieb oder Betriebsteil soweit wie möglich aufrechtzuerhalten. Er kann, statt dagegen zu halten, sich dem Streik auch beugen und den bestreikten Betrieb oder Betriebsteil für die Daue...mehr

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Arbeitskampfrecht / 6.4.2.1 Besonderheiten beim Warnstreik?

Eine besondere Bedeutung hat diese Arbeitskampfregel im Zusammenhang mit der Diskussion um die sogenannten Warnstreiks. Bei diesen auf kurze Zeit befristeten Streiks geht es im Grundsatz vorrangig darum, der Gegenseite die Kampfbereitschaft einer möglichst großen Arbeitnehmergruppe für einen etwa erforderlich werdenden, länger andauernden Vollstreik zu signalisieren. Hierzu ...mehr

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Arbeitskampfrecht / 6.4 Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Seit seiner zweiten grundlegenden Arbeitskampfrechtsentscheidung vom 21.4.1971[1] stellt das BAG jeden Arbeitskampf mit der vierten und für die in der Praxis auftretenden Konflikte wichtigsten Kampfregel unter das ungeschriebene verfassungsrechtliche Gebot der Verhältnismäßigkeit. Arbeitskämpfe dürfen nur eingeleitet und durchgeführt werden, wenn sie zur Erreichung rechtmäßi...mehr

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Arbeitskampfrecht / 17.1 Mitbestimmung bei arbeitskampfbezogenen personellen Einzelmaßnahmen

Als arbeitskampfbezogene personelle Einzelmaßnahmen, bei denen das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats[1] nach § 99 BetrVG modifiziert sein kann, kommen insbesondere in Betracht Versetzungen für die Dauer des Arbeitskampfes, um die Arbeitsplätze von streikenden Arbeitnehmern anderweit durch Arbeitswillige oder nicht zum Streik aufgerufene Beschäftigte zu besetzen, Neueinstell...mehr

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Arbeitskampfrecht / 6.4.3 Das Übermaßverbot

Das Übermaßverbot oder das Gebot der Proportionalität von Kampfmittel und Kampfziel ist die wohl wichtigste, aber auch die am schwersten umzusetzende Arbeitskampfregel. Dabei kann es nicht um eine Zensur von Tarifforderungen gehen. Gerichte sind nicht befugt und auch außer Stande zu prüfen, ob z. B. eine angestrebte Lohn- und Gehaltserhöhung es nach ihrer wirtschaftlichen Be...mehr

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Arbeitskampfrecht / 10.2 Verantwortung für die Aussperrungsentscheidung

Das Recht zum Streik steht grundsätzlich nur einer Gewerkschaft zu. Die einzelnen Arbeitnehmer haben nur ein Recht, sich am Streik zu beteiligen. Bei der Aussperrung ist dies deshalb nicht spiegelbildlich, weil sowohl ein Arbeitgeberverband als auch ein einzelner Arbeitgeber tarif- und damit auch arbeitskampffähig ist.[1] Es können deshalb grundsätzlich auch beide einen bere...mehr

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Arbeitskampfrecht / 3.1 Formen der Aussperrung

Dass Aussperrungen tatsächlich praktiziert wurden, liegt schon längere Zeit zurück. Wenn es dazu kam, weigerten sich Arbeitgeber vorübergehend bei an sich fortbestehender arbeitsvertraglicher Verbindung zu ihren Mitarbeitern, diese zu beschäftigen und Arbeitsentgelt zu zahlen. Die für die Arbeitgeber ansonsten fortgeltenden Pflichten sollten nur teilweise und auf Zeit aufgeh...mehr

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Arbeitskampfrecht / 6.4.1 Geeignetheit der Kampfmaßnahme

Das Gebot, wonach die ergriffenen Kampfmaßnahmen zur Zielerreichung geeignet sein müssen, hat bisher keine Rolle gespielt. So ist es etwa für die Geeignetheit eines ausgerufenen Arbeitskampfes bedeutungslos, ob die streikführende Gewerkschaft aufgrund ihres Organisationsgrads erwarten kann, so viele Arbeitnehmer aktivieren zu können, dass der ausgerufene Streik geeignet ist,...mehr

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Arbeitskampfrecht / 10.6 Personelle Grenzen für die Befugnis zur Aussperrung

Die Aussperrungsbefugnis der Arbeitgeberseite kann Arbeitnehmer unabhängig davon betreffen, ob sie gewerkschaftlich organisiert sind oder nicht. Alle Arbeitnehmergruppen können im beschriebenen Rahmen der Verhältnismäßigkeit[1] rechtmäßig ausgesperrt werden. Eine selektive Aussperrung, die sich nur gegen Mitglieder der streikleitenden Gewerkschaft richtete, während nichtorga...mehr

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Arbeitskampfrecht / 10.5 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Auch das Recht auszusperren ist, wenn es denn einmal ausgeübt wird, durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt. Aussperrungen müssen dazu beitragen, dass es im Zuge der Tarifverhandlungen zu "richtigen" und interessengerechten Regelungen kommt. Aussperrungen sind deshalb auch nur dann rechtmäßig, wenn sie an diesem Ziel praktizierter Tarifautonomie gemessen, erford...mehr

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Arbeitskampfrecht / 17.2 Mitbestimmungsrechte in sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten

Auch im Bereich der sozialen[1] und wirtschaftlichen[2] Angelegenheiten bleiben die Rechte aus § 87 BetrVG im Grundsatz ungeschmälert bestehen. Nur dann, wenn in Reaktion auf das Arbeitskampfgeschehen im eigenen Betrieb Kurzarbeit eingeführt werden soll, kann der Arbeitgeber dies ohne Zustimmung des Betriebsrats – aber auch ohne Unterstützung durch die Agentur für Arbeit – t...mehr

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Arbeitskampfrecht / 12.6.4 Leistungs- oder Neutralitätspflicht der Bundesagentur für Arbeit?

Führen Fernwirkungen von Arbeitskämpfen zur vorübergehenden, gegebenenfalls auch nur teilweisen Unmöglichkeit, die in einem Drittunternehmen angestellten Arbeitnehmer zeitweise weiter zu beschäftigen, kann es zu Entlassungen oder als milderes Mittel zu der Notwendigkeit kommen, die regelmäßige Arbeitszeit vorübergehend zu verkürzen. Fraglich ist, ob die von Arbeitgeber- wie ...mehr

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Arbeitskampfrecht / 7 Deutsche Arbeitskampfregeln und Art. 6 Nr. 4 ESC

Die vom BAG rechtsfortbildend entwickelten Arbeitskampfregeln kommen immer wieder unter den Druck vonseiten internationalrechtlicher von der Bundesrepublik ratifizierter Rechtsregeln. Es ist bisher allerdings noch nicht zu einer Korrektur der höchstrichterlichen Rechtsprechung gekommen. Normative Grundlage dieses Drucks ist besonders Art. 6 Abs. 4 der Europäischen Sozialchart...mehr

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Arbeitskampfrecht / 4 Normative Grundlagen des Arbeitskampfrechts

Der deutsche Gesetzgeber hat das Arbeitskampfrecht nicht geregelt. Deutsches Arbeitskampfrecht ist im ganz Wesentlichen Richterrecht. Die Begriffe Arbeitskampf und Streik werden zwar in einigen Gesetzen erwähnt. Dort geht es aber nicht um das Recht der kollektiven Arbeitsniederlegungen in seinen zentralen Problembereichen, sondern nur um Berührungspunkte des geregelten Arbei...mehr

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Arbeitskampfrecht / 6.4.2.2 Kampfhemmung durch Schlichtung

Zum Erfordernis und den Möglichkeiten einer kampfhemmenden Schlichtung ist klarzustellen: Es gibt derzeit keine gesetzliche Zwangsschlichtung. Die Tarifvertragsparteien müssen nicht von Rechts wegen vor einem Arbeitskampf einen selbst ausgewählten oder vom Staat zur Verfügung gestellten Schlichter oder einen Schlichtungsausschuss anrufen, um zunächst mit dessen Hilfe eine fr...mehr

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Arbeitskampfrecht / 6.4.3.4 Sonderstreikrecht im Bereich der Daseinsvorsorge?

Die tatsächlichen und vorstellbaren Beeinträchtigungen der Allgemeinheit durch Streiks in der Daseinsvorsorge, insbesondere im Luft- und Eisenbahnverkehr sowie in den Krankenhäusern bleiben mithin vom Tarifeinheitsgesetz unberührt. Ein speziell auf diese Problemfelder zielender Gesetzgebungsvorschlag aus der Wissenschaft[1] hatte ebenfalls keinen Erfolg. Ausgehend von teilwe...mehr

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Arbeitskampfrecht / 11 Mögliche Reaktionen eines bestreikten Arbeitgebers

Wird ein Unternehmen rechtmäßig bestreikt, könnte der auf Arbeitgeberseite stehende soziale Gegenspieler an sich die Aussperrung beschließen und durchführen. Er könnte dabei auch in den beschriebenen Grenzen darüber entscheiden, in welchem Umfang und für welche Dauer er aussperrt. Eine solche Entscheidung ist indes nur selten sinnvoll und wird deshalb auch schon seit Jahren ...mehr

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Arbeitskampfrecht / 5.2 Kein Recht auf Arbeitskampfrecht in kirchlichen Einrichtungen?

Im Ergebnis noch weitgehend ungeklärt ist die konkrete Rechtslage in den Kirchen, was deren Recht angeht, gegen ihre Einrichtungen gerichtete Streikmaßnahmen mithilfe der staatlichen Gerichte abzuwehren. Die großen Kirchen beschäftigen in ihren Einrichtungen eine Vielzahl von Arbeitnehmern auf der Grundlage von Arbeitsverträgen. Zu diesen Einrichtungen gehören nicht nur die K...mehr

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Arbeitskampfrecht / 1 Einführung

Streik und Aussperrung als die im Wesentlichen praktizierten Mittel des Arbeitskampfes sind keine rechtlichen, sondern historisch gewachsene soziale Phänomene des Arbeitslebens. Es sind Mittel, um auf den sozialen Gegenspieler Druck auszuüben. Man will diesen veranlassen, eigenen Forderungen nachzugeben oder von Forderungen Abstand zu nehmen. Dafür hält die Arbeitnehmerseite...mehr

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Arbeitskampfrecht / 10 Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen von Aussperrungen

Bei den bereits[1] erläuterten Begriffen "lösende und suspendierende Aussperrung" sowie "Abwehr-" und "Angriffsaussperrung" handelt es sich nicht um Rechtsbegriffe im engeren Sinne. Sie beschreiben vielmehr schlagwortartig ein bestimmtes tatsächliches Verhalten einschließlich der dabei abgegebenen Erklärungen und des dabei verfolgten rechtlichen Zieles. Gemeinsam ist allen E...mehr

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Arbeitskampfrecht / 10.1 Rechtmäßigkeit von Aussperrungen dem Grunde nach

Es ist bis heute nicht unumstritten, ob das Mittel der Aussperrung als besonderes Arbeitskampfmittel überhaupt von Rechts wegen zur Verfügung steht: Arbeitgeber müssten für streikbedingte Arbeitsausfälle ohnehin keinen Lohn zahlen, sodass sich Beschäftigte mit der Streikteilnahme schon selbst schädigten; da bedürfe es keines Aussperrungsrechts; ein ausgewogenes Verhandlungse...mehr

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Arbeitskampfrecht / 12.4 Die sozialversicherungsrechtliche Situation der Streikteilnehmer

Während eines Arbeitskampfes – ob der Arbeitnehmer streikt oder ob er ausgesperrt wird, ist unerheblich – bleibt das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis bestehen. Daraus folgt nicht nur der bereits angesprochene Anspruch auf Krankengeld im Falle einer Erkrankung während eines Arbeitskampfes, an dem sich der Erkrankte beteiligt hätte.[1] Auch das Versicheru...mehr

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Arbeitskampfrecht / 12.6.1 Streikarbeit in Drittunternehmen

Anders als bei direkter Streikarbeit, bei der es um Tätigkeiten innerhalb des bestreikten Unternehmens geht, die bisher von einem der Streikenden erledigt worden sind, gibt es nach überkommener Rechtsauffassung kein individuelles Leistungsverweigerungsrecht für die mit indirekter Streikarbeit in Drittunternehmen Beauftragten. Wer für bestreikte Unternehmen ausgelagerte Produ...mehr

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Arbeitskampfrecht / 14.1 Das Recht zur Kündigung

Bei rechtswidrigen Streiks kommt sowohl eine fristgerechte als auch eine entfristete außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund[1] in Betracht. Dabei ist der Arbeitgeber nicht gezwungen, entweder allen rechtswidrig Streikenden zu kündigen oder auf jede Kündigung zu verzichten. Er kann auch nur einem Teil der Streikenden oder einem einzelnen von ihnen kündigen, um auf die...mehr

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Arbeitskampfrecht / 11.3 Beschäftigungs- und Entgeltverweigerung nach der Lehre vom Arbeitskampfrisiko

Ein bestreikter Arbeitgeber kann auch ohne auszusperren unter bestimmten Bedingungen die Beschäftigung einzelner arbeitswilliger Arbeitnehmer oder von zur Arbeit bereiten Arbeitnehmern ganzer Abteilungen seines Betriebs und deren Bezahlung verweigern. Voraussetzung dafür ist, dass die betreffenden Arbeiten aufgrund des Streiks tatsächlich unmöglich oder wirtschaftlich unzumu...mehr

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Arbeitskampfrecht / 13 Rechtsfolgen rechtmäßiger Aussperrungen

Die Rechtsfolgen einer rechtmäßigen suspendierenden Aussperrung entsprechen im Wesentlichen denen eines rechtmäßigen Streiks: Die wechselseitigen Hauptpflichten aus den Arbeitsverhältnissen mit den Ausgesperrten sind für die Dauer der rechtmäßigen Aussperrung aufgehoben. Arbeits- und Vergütungspflichten entfallen. Der Arbeitgeber, der aufgrund eigener Tarifverhandlungen oder...mehr

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Arbeitskampfrecht / 10.4 Die tarifliche Friedenspflicht

Auch Arbeitgeber und Arbeitgeberverbände sind an die sich aus laufenden Tarifverträgen ergebende Friedenspflicht gebunden. Selbst, wenn eine Gewerkschaft während noch laufender Friedenspflicht Kampfmaßnahmen beginnt, sind der einzelne Arbeitgeber oder der betroffene Arbeitgeberverband nicht durch das Grundrecht der Koalitionsfreiheit legitimiert, hierauf mit einer Aussperrun...mehr

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Arbeitskampfrecht / 6.4.3.3 Übermaßverbot und Tarifeinheitsgesetz

§ 4a TVG ist durch das am 10.7.2015 in Kraft getretene Tarifeinheitsgesetz Gesetz geworden. Anlass für die Konzeption dieses Gesetzes waren die Öffentlichkeit vielfach beeinträchtigenden intensiven Streikmaßnahmen in Betrieben, die man zumindest in weiterem Sinne der Daseinsvorsorge zuordnen kann und die im Wesentlichen von kleineren Gewerkschaften außerhalb des DGB ausgegan...mehr

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Arbeitskampfrecht / 5 Arbeitskampfverbote

Bis heute haben sich im nationalen Recht zwei Kampfverbote für abhängig Beschäftigte gehalten, das Verbot des Beamtenstreiks sowie das staatlich zu gewährleistende Recht der Kirchen, in ihren Einrichtungen das Recht zu kampfweisen Arbeitsniederlegungen auszuschließen, wenn sie stattdessen ein hinreichend ausgestaltetes Arbeitsrechtsregelungsverfahren installieren. Beide Eins...mehr

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Arbeitskampfrecht / 6.3 Die tarifvertragliche Friedenspflicht

Aus den bisher erörterten Kampfregeln folgt an sich ohne Weiteres, dass die sog. relative Friedenspflicht eingehalten werden muss: Tarifverträge werden mit einer bestimmten Laufzeit oder auf unbestimmte Zeit mit Kündigungsmöglichkeit abgeschlossen. Damit wird zugleich vereinbart, dass das tarifvertraglich Geregelte während der Zeit seiner unangefochtenen Wirksamkeit für beid...mehr