Fachbeiträge & Kommentare zu Strafverfahren

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ZAP 2/2016, Neuregelungen i... / I. Vorbemerkung

Der Bundestag hat am 3.12.2015 u.a. das Gesetz zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (sog. 3. Opferrechtsreformgesetz [OpferRRG]) verabschiedet, welches teilweise bereits am 31.12.2015 in Kraft getreten ist, teilweise aber erst am 1.1.2017 in Kraft treten wird (BGBl I, S. 2525; s.u. VI.). Die nachfolgenden Ausführungen geben einen Überblick über die dadurch am 31.12...mehr

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ZAP 21/2015, Rechtsprechung... / c) Verfahrensfragen

Fordert die Fahrerlaubnisbehörde gem. § 11 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 FeV die Vorlage eines fachärztlichen Fahreignungsgutachtens, hat sie dem Betroffenen in der Beibringungsanordnung außer den Tatsachen, die die Eignungsbedenken begründen, und der Fachrichtung des Arztes, der die Begutachtung durchführen soll, auch die zu untersuchende Fragestellung so mitzuteilen, dass der Betroffe...mehr

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ZAP 13/2015, Notwendige Ver... / I. Einführung

§ 140 StPO sichert in Ausgestaltung des Rechtsstaatsprinzips und des Rechts auf ein faires Verfahren die Belange des Angeklagten sowie das Interesse, das der Rechtsstaat an einem prozessordnungsgemäßen Strafverfahren hat (Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 6. Aufl. 2013, Rn. 2085 [im Folgenden Burhoff, Handbuch EV]). Die Vorschrift ist deshalb für...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 7. Aufl. 2015, 2.160 S., ZAP Verlag, 119 EUR

Bereits in der siebten Auflage legt Burhoff sein Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren vor, das mit über 2.000 Seiten äußerst umfangreich ist. Nicht nur für den "Besucher" im Strafverfahren, sondern auch für den Profi ermöglicht der im praktischen alphabetischen Stichwortsystem geführte Klassiker immer wieder neue Entdeckungen schon im Ermittlungsverfahren. W...mehr

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Gesetzgebungsreport / 6. Effektivere Ausgestaltung des Strafprozesses

Im Koalitionsvertrag war vereinbart worden, das "allgemeine Strafverfahren und das Jugendstrafverfahren unter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze effektiver und praxistauglicher" auszugestalten. Zur Vorbereitung eines Gesetzgebungsverfahrens hat Bundesjustizminister Maas eine Expertenkommission eingesetzt, die im Oktober 2015 ihren Abschlussbericht mit Reformvorschlägen vor...mehr

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ZAP 21/2015, Anwaltsmagazin / Abschlussbericht zur Reform des Strafprozessrechts

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD war vereinbart worden, das "allgemeine Strafverfahren und das Jugendstrafverfahren unter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze effektiver und praxistauglicher auszugestalten." Dazu war eine Expertenkommission einberufen worden, die bis zur Mitte dieser Wahlperiode Vorschläge erarbeiten sollte. Mitte Oktober war es nun soweit: Die Komm...mehr

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ZAP 21/2015, Rechtsprechung... / b) Strafprozess

Erstmalig ist im Berichtzeitraum eine Entscheidung zur strafprozessualen Verwertbarkeit von Dashcam-Aufzeichnungen durch Private (hier: Geschädigter einer Nötigung und Straßenverkehrsgefährdung) veröffentlicht worden. Das AG Nienburg (DAR 2015, 280 = StRR 2015, 185/VRR 5/2015, 11 [jew. Deutscher]) hält solche Aufzeichnungen für datenschutzrechtlich zulässig. Im Strafverfahre...mehr

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ZAP 3/2017, Anwaltsmagazin / § 103 StGB soll gestrichen werden

Die Bundesregierung plant, den Straftatbestand der Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder aus dem StGB zu streichen. Er sei, so die Begründung, in der Strafrechtspraxis bedeutungslos und auch nicht mehr zeitgemäß. Hintergrund der geplanten Änderung ist die öffentliche Debatte in der sog. Böhmermann-Affäre. Der türkische Staatspräsident hatte sic...mehr

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ZAP 6/2017, Gesetzgebungsre... / 13. Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten

Mit dem geplanten Zweiten Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts (BT-Drucks 18/9534) sollen die Vorgaben der Richtlinie 2013/48/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.10.2013 über das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand in Strafverfahren und in Verfahren zur Vollstreckung des Europäis...mehr

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ZAP 24/2016, Verfahrenstipp... / 1. Stärkung der Verfahrensrechte des Beschuldigten

Im Gesetzgebungsverfahren befindet sich inzwischen der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts (BT-Drucks 18/9534). Dabei geht es vornehmlich um die Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie 2013/48/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.10.2013 über das Recht auf Zugang...mehr

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ZAP 6/2017, Psychosoziale P... / 1. Grundsätze

Die Grundsätze der psychosozialen Prozessbegleitung sind in § 2 PsychPbG geregelt. Hiernach handelt es sich um eine besondere Form der nicht rechtlichen Begleitung im Strafverfahren für besonders schutzbedürftige Verletzte vor, während und nach der Hauptverhandlung. Die erforderlichen fachlichen Qualifikationen der psychosozialen Prozessbegleiter regelt § 3 PsychPbG, der eine...mehr

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ZAP 6/2017, Gesetzgebungsre... / 12. Effektivere Ausgestaltung des Strafprozesses

Die Bundesregierung hat im Dezember 2016 den Entwurf eines Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens (BT-Drucks. 18/11277) beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht verschiedene Regelungen vor, die der Verfahrensvereinfachung und Verfahrensbeschleunigung dienen, zugleich aber die Rechte aller Verfahrensbeteiligten wahren sollen. Vorgesehen...mehr

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ZAP 2/2017, Anwaltsmagazin / Positive Resonanz zur Beschuldigtenrechtereform

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die Rechte von Beschuldigten in Strafverfahren regelt (s. dazu BT-Drucks 18/9534), ist bei den Sachverständigen im Grundsatz auf Zustimmung gestoßen. Bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses im Bundestag beschränkte sich ihre Kritik auf Einzelheiten. Das vorgeschlagene "Zweite Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von...mehr

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ZAP 5/2016, Verfahrenstipps... / 3. Gegenüberstellung/Stimmvergleich

Schon etwas älter ist der Beschluss des LG Lüneburg vom 6.11.2014 (26 Qs 274/149), der mir erst vor kurzem übersandt worden ist. Er behandelt eine Frage, mit der sich die LG hoffentlich nicht zu häufig befassen müssen. In dem (Ermittlungs-)Verfahren ging es um die Anordnung einer Gegenüberstellung und eines Stimmvergleichs durch das AG Lüneburg (Beschl. v. 5.9.2014 – 15 Gs 5...mehr

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ZAP 16/2016, Verfahrenstipp... / 2. Haftfragen/Rechtsprechungsübersicht

Zuletzt wurde in ZAP F. 22 R, S. 862 ff. über aktuelle Rechtsprechung zu Haftfragen berichtet. An die Zusammenstellung schließt die nachfolgende Rechtsprechungsübersicht an (vgl. i.Ü. eingehend zu den mit den Untersuchungshaftfragen zusammenhängenden Problemen Burhoff, EV, Rn 2170 ff., 3695 ff.). Akteneinsicht, Aufhebung des Haftbefehls: Der Grundsatz eines fairen rechtsstaat...mehr

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ZAP 8/2017, Das Bußgeldverf... / c) Umfang der Akteneinsicht

Das Akteneinsichtsrecht bezieht sich auf den gesamten Akteninhalt, so dass hiervon alle in den Akten befindlichen Unterlagen, Schriftstücke, sowie ggf. Bedienungsanleitungen zu Messgeräten, Ton- und Bildaufnahmen oder Registerauszüge, umfasst sind (vgl. wegen der Einzelheiten zum Umfang des Akteneinsichtsrechts [im Strafverfahren] auch das "ABC" bei Burhoff, EV, Rn 378 ff.)....mehr

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ZAP 19/2015, Rechtsprechung... / 1. Geldwäsche (§ 261 StGB)

In der Praxis des Strafverfahrens spielen auch immer wieder die mit dem Geldwäschevorwurf zusammenhängenden Fragen eine Rolle, die letztlich erst vom BVerfG abschließend beantwortet werden. Für den Strafverteidiger besteht kraft Natur der Sache ständig das Risiko, dass Mandantenhonorare aus bemakelten Quellen stammen, er sich also objektiv im Grenzbereich von Organ der Recht...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 3. Kein Haftzuschlag

Die Zusätzliche Gebühr entsteht ohne Haftzuschlag nach Vorbem. 4 Abs. 4 VV RVG. Hieraus folgt, dass die einfache Verfahrensgebühr die Berechnungsgrundlage ist und nicht die Verfahrensgebühr mit Zuschlag nach Vorbem. 4 Abs. 4 VV RVG (Burhoff, RVG, Nr. 4141 VV RVG Rn 2). Beispiel 6: Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. Aufgrund der Mitwirkung des Verteidigers stel...mehr

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ZAP 1/2015, Rechtsbeschwerd... / a) Allgemeines

Die Rechtsbeschwerde kann – ebenso wie im Strafverfahren die Berufung bzw. die Revision – auf abtrennbare Teile beschränkt werden (vgl. dazu eingehend Burhoff/Kotz/Junker, RM, Teil A und 1221 ff. und Rn. 2562 ff.; Burhoff/Junker, OWi, 3172 ff.; zur Berufung Burhoff, HV, Rn. 493 ff.; Burhoff/Kotz/Kotz, Teil A, Rn. 248 ff.). Das ist z.B. der Fall bei der Zumessung der Geldbuße...mehr

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ZAP 3/2016, Anwaltliches Berufsrecht: Unzulässiges Verteidigerverhalten

(EGMR, Entsch. v. 27.1.2015 – Beschwerde-Nr. 29222/11 u. 64345/11) • Es ist nicht zu beanstanden, wenn ein Staat absichtlich irreführende Informationen an die Strafverfolgungsbehörden sanktioniert, um die Aufgabe dieser Behörden, Straftaten zu verhindern, zu schützen. Äußerungen eines Rechtsanwalts in einem Strafverfahren, die einem Sachverständigen Beweismittelfälschung unt...mehr

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ZAP 8/2017, Das Bußgeldverf... / 1. Verfahrensprinzipien

Während im Strafverfahren nach den §§ 152 Abs. 2, 160 Abs. 1, 163 Abs. StPO das sog. Legalitätsprinzip gilt, also grundsätzlich ein Verfolgungszwang besteht, von dem nur die §§ 153 ff. StPO und die Privatklagedelikte eine Ausnahme machen, gilt im Bußgeldverfahren nach den §§ 47 Abs. 1, 53 Abs. 1 S. 1 OWiG das sog. Opportunitätsprinzip, das eine Verfolgung in das pflichtgemäß...mehr

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ZAP 8/2017, Strafbefehl: EU-Konformität des Zustellungsverfahrens

(EuGH, Urt. v. 22.3.2017 – C-124/16) • Die deutschen Regelungen zur Zustellung eines Strafbefehls an Beschuldigte, die im Inland keinen festen Wohnsitz haben und gegen die ein Haftbefehl nicht möglich ist, sind mit EU-Recht vereinbar. Die EU-Richtlinie 2012/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates v. 22.5.2012 über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafver...mehr

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ZAP 10/2016, Rechtsprechung... / 6. Beweisführung durch Aufzeichnungen sog. DashCams (§ 6b BDSG)

In den vorigen Berichten wurde aufgezeigt, dass die Verwertbarkeit solcher Videoaufzeichnungen im Strafverfahren, aber insbesondere im Zivilprozess umstritten ist. Das hat zu einer Befassung des 54. Verkehrsgerichtstags im Januar 2016 (AK VI) mit dieser Thematik geführt. Dort wurde eine gesetzliche Regelung empfohlen, die eine solche Verwertung zulässt, wenn die Aufzeichnung...mehr

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ZAP 8/2017, Das Bußgeldverf... / II. Gegenstand des Bußgeldverfahrens

Gegenstand des Ordnungswidrigkeitenverfahrens, das im OWiG geregelt ist, sind rechtswidrige und vorwerfbare Verstöße gegen die durch Verwaltungsvorschriften geschaffene öffentliche Ordnung. Verwirklicht werden muss der Tatbestand eines Gesetzes, dass die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt (§ 1 Abs. 1 OWiG). Anders als im Strafverfahren geht es nicht um moralisches Unrecht, s...mehr

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ZAP 9/2015, Rechtsprechungs... / 5. Zulassungsbescheinigung als öffentliche Urkunde (§ 348 StGB)

Die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) ist hinsichtlich der darin enthaltenen Angaben zur Person keine öffentliche Urkunde i.S.d. § 348 StGB. Sie beweist weder zu öffentlichem Glauben, dass die Eintragungen zur Person richtig sind, noch dass die eingetragene Person Verfügungsberechtigter oder Halter des Fahrzeugs ist, auf das sich die Zulassungsbescheini...mehr

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ZAP 19/2015, Bankenhaftung ... / b) Beratung nach gescheiterter Anlage

Der Regelfall ist der Rechtsschutz nach einer gescheiterten Anlage. Folgende Punkte muss der Anwalt vor Eintritt in einen Rechtsstreit klären: Prüfung der Vermögenssituation des Mandanten im Verhältnis zu den eingegangenen Verpflichtungen, Nachvollziehen des Beratungsgesprächs und Vertragsabschlusses anhand des Protokolls, ggf. Anforderung des Beratungsprotokolls, Prüfung der E...mehr

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zfs 8/2016, Zur Verwertbark... / c) Anlassbezogene Aufnahme

Handelt es sich um eine Aufnahme, die außerhalb eines Dauerbetriebs erfolgt, weil ein konkretes Verhalten oder eine von der Fahrzeugelektronik erfasste kritische Fahrsituation hierzu Anlass gibt, wird im Regelfall eine Verwertung zulässig sein, wenn bei diesem Video ein anschließender Unfall gefilmt wird.[38] Denn wer durch sein Verhalten Anlass für eine Aufnahme gibt, hat e...mehr

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ZAP 24/2015, Verfahrenstipp... / aa) Auswahlkriterien – Allgemeines

Die Ortsferne des Kanzleisitzes des Verteidigers steht der Bestellung des gewünschten Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger nicht entgegen, wenn nicht ersichtlich ist, dass hierdurch eine sachdienliche Verteidigung des Angeklagten und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gefährdet würden (OLG Brandenburg, Beschl. v. 20.10.2014 – 1 Ws 162/14, StRR 2015, 181; OLG Jena, Beschl. v...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Gerst (Hrsg.), Zeugen in der Hauptverhandlung, Vernehmungsrecht – Vernehmungslehre – Vernehmungstaktik, 1. Aufl. 2016, 549 S., ZAP Verlag, 89 EUR

Die Neuerscheinung zu dem Thema Zeugen zeigt, dass in der Praxis Unbehagen über die Behandlung von Zeugen und ihren Aussagen im Rahmen der Würdigung von Beweisen besteht. Die Autoren verfolgen das Ziel, mit einer Teilung in einen Praxis- und einen Kommentarteil dem Leser das "Drei-Säulen-Prinzip der Zeugenvernehmung" zu verdeutlichen und ihm Instrumente an die Hand zu gegebe...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 13. Mitwirkung durch Schweigen

Geklärt ist auch, dass das Berufen auf ein Aussageverweigerungsrecht hinreichende Mitwirkung ist und die Zusätzliche Gebühr auslöst, wenn daraufhin eingestellt wird. BGH, Urt. v. 20.1.2011 – IX ZR 123/10: Für die Mitwirkung an der Erledigung des Verfahrens kann es genügen, wenn der Verteidiger seinem Mandanten rät, zu dem erhobenen Vorwurf zu schweigen, und dies der Verwaltun...mehr

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ZAP 2/2016, Anwaltsmagazin / 4. Inneres und Justiz

Neuordnung des Ausweisungsrechts Der Aufenthalt von Personen, denen kein Aufenthaltsrecht in Deutschland zusteht, soll künftig konsequenter beendet werden. Eine Ausreisepflicht soll auch zwangsweise durchgesetzt werden. Die neuen Regelungen berücksichtigen stärker als bisher, dass gewaltbereite Extremisten auch mit den Mitteln des Ausländerrechts bekämpft werden können. Auch ...mehr

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ZAP 22/2015, Auskunftsrecht der Presse: Herausgabe noch nicht rechtskräftiger Entscheidungen

(BVerfG, Beschl. v. 14.9.2015 – 1 BvR 857/15) • Aus dem Rechtsstaatsgebot einschließlich der Justizgewährungspflicht, dem Demokratiegebot und dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt grds. eine Rechtspflicht zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen. Diese Veröffentlichungspflicht erstreckt sich nicht nur auf rechtskräftige Entscheidungen, sondern kann ...mehr

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ZAP 10/2016, Rechtsprechung... / c) Verfahrensfragen

Nach § 3 Abs. 4 StVG besteht bei der verwaltungsrechtlichen Entziehung der Fahrerlaubnis eine Bindungswirkung an eine strafrechtliche Entscheidung. Auch bei der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung in einem Strafverfahren können Fahrerlaubnisbehörde und Verwaltungsgericht grundsätzlich von den für die Fahreignung relevanten strafrichterlichen Fest...mehr

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ZAP 10/2017, Anwaltsmagazin / 8 Auskunft zu Terrorismus-Verfahren

Über die Ermittlungs- und Strafverfahren nach den §§ 129, 129a und 129b StGB im Jahr 2016 hat kürzlich die Bundesregierung Auskunft gegeben (vgl. BT-Drucks 18/11853). Demnach gab es im zurückliegenden Jahr beim Generalbundesanwalt 235 neue Ermittlungsverfahren gegen 257 Beschuldigte nach § 129b StGB (terroristische Vereinigung im Ausland). Diese hatten in 200 Fällen eine mitg...mehr

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ZAP 10/2017, Rechtsprechung... / aa) Bindung an strafgerichtliche Entscheidungen

Der Grundsatz, dass ein Kraftfahrer im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren den in rechtskräftigen Strafurteilen festgestellten Sachverhalt gegen sich gelten lassen muss, wenn sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Feststellungen ergeben, bedeutet nicht die Anerkennung einer zuungunsten des Verurteilten bestehenden Feststellungswirkung ...mehr

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ZAP 11/2016, Anwaltsmagazin / Designerdrogen sollen effektiver eingedämmt werden

Während auf der einen Seite das Betäubungsmittelrecht zu therapeutischen Zwecken gelockert wird (s. die vorstehende Meldung), plant die Bundesregierung an anderer Stelle eine Verschärfung: Sogenannte Designerdrogen oder "Legal Highs" sollen künftig effektiver eingedämmt werden können. Solche künstlich hergestellte Rauschmittel verbreiten sich zunehmend. Beworben werden sie of...mehr

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ZAP 1/2015, Einstellungsbeschluss: Keine Anfechtbarkeit

(OLG Celle, Beschl. v. 30.3.2015 – 1 Ws 90/15) • Der Beschluss, mit dem das Gericht nach Erfüllung der Auflagen das Strafverfahren gem. § 153a StPO endgültig einstellt, ist von der Staatsanwaltschaft nicht mit der Beschwerde angreifbar. Die Zulässigkeit der Anfechtung eines feststellenden, endgültigen Einstellungsbeschlusses folgt nicht aus § 206a Abs. 2 StPO. Während der Ei...mehr

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ZAP 8/2017, Das Bußgeldverf... / (1) Anwesenheitsverhandlung

Entscheidet der Amtsrichter nicht durch Beschluss, muss aufgrund einer Hauptverhandlung durch Urteil entschieden werden. Für die Hauptverhandlung im Bußgeldverfahren gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie für die Hauptverhandlung im Strafverfahren. An einigen Stellen ergeben sich jedoch Abweichungen, so z.B. hinsichtlich des Umfangs der Beweisaufnahme (vgl. dazu § 77a OWi...mehr

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ZAP 8/2017, Das Bußgeldverf... / 2. Zuständigkeiten

Die Zuständigkeiten sind im OWiG wie folgt geregelt: Die Verfolgungszuständigkeit liegt gem. § 35 Abs. 1 OWiG grundsätzlich bei der Verwaltungsbehörde, teilweise aber auch bei der Staatsanwaltschaft bzw. dem Richter. Die sog. Ahndungszuständigkeit liegt gem. § 35 Abs. 2 OWiG ebenfalls bei der Verwaltungsbehörde, soweit nicht gem. § 45 OWiG das Gericht berufen ist. Die sachliche...mehr

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ZAP 14/2016, Ist ein auf Ve... / IV. Anmerkung

Nach den Gesetzesmaterialien zum UWG 2004 stellen die zivilrechtlichen UWG-Vorschriften keine Schutzgesetze i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB dar (BT-Drucks 15/1487, S. 22, 34 und 43). In einem Strafverfahren hatte der BGH dies mit Urt. v. 30.5.2008 (1 StR 166/07) bereits zum UWG 2004 festgestellt. Dieser zutreffenden Ansicht sind in den vergangenen Jahren auch zahlreiche Zivilgericht...mehr

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ZAP 8/2017, Das Bußgeldverf... / 1. Anwendbarkeit der Grundsätze/Vorschriften der StPO (§ 46 OWiG)

Nach § 46 Abs. 1 OWiG gelten im Bußgeldverfahren grundsätzlich die Vorschriften über das Strafverfahren, also die der StPO, des GVG und des JGG entsprechend (vgl. dazu Burhoff [Hrsg.], Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 4. Aufl. 2015, Rn 3078 ff. [im Folgenden kurz: Burhoff/Bearbeiter, OWi]). Die Verfolgungsbehörde hat, soweit das OWiG nichts anderes b...mehr

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ZAP 7/2015, Anwaltsmagazin / Bundesregierung beschließt Anti-Doping-Gesetz

Das Bundeskabinett hat am 25. März den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Doping im Sport beschlossen. Mit ihm soll ein neues Stammgesetz zur Dopingbekämpfung geschaffen werden, worin die Rechtsvorschriften zur Dopingbekämpfung gebündelt und auch die bisherigen Vorschriften des Arzneimittelgesetzes überführt werden. Die bisher im Arzneimittelgesetz geregelten Verbote ...mehr

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ZAP 8/2015, Asyl und Flücht... / 5. Duldung nach § 60a AufenthG

Duldung bedeutet eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung von an sich ausreisepflichtigen Ausländern. Derzeit leben in der Bundesrepublik mehr als 100.000 geduldete Personen. Aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland kann angeordnet werden, dass die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staa...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 8. Aufl. 2016, 1.680 S., ZAP Verlag, 109 EUR

Mit der achten Auflage des erfolgreichen Handbuchs für die strafrechtliche Hauptverhandlung stellt sich eigentlich nur noch die Frage, ob sich das Werk bereits im Regal des erfahrenen Strafverteidigers befindet und wenn ja, ob die Neuauflage angeschafft werden muss. Hier lautet die Antwort: Ja! Die in der Praxis wichtigen Auswirkungen auf die Berufung nach der Gesetzesänderu...mehr

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ZAP 8/2017, Das Bußgeldverf... / a) Allgemeines

Ebenso wie der Beschuldigte im Strafverfahren kann sich der Betroffene im OWi-Verfahren nur wirksam verteidigen, wenn er die ihm zur Last gelegten Umstände kennt (vgl. Burhoff/Stephan, OWi, Rn 185 ff.; Burhoff, in: Ludovisy/Eggert/Burhoff, Praxis des Straßenverkehrsrechts, 6. Aufl. 2015, § 5 Rn 233 ff. [im Folgenden kurz: Ludovisy/Eggert/Burhoff/Bearbeiter]; Cierniak zfs 201...mehr

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ZAP 12/2016, Notwendige Ver... / a) Zeitlicher Anwendungsbereich

§ 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO i.V.m. § 141 Abs. 3 S. 4 StPO sieht vor, dass dem Beschuldigten nach Beginn der Vollstreckung von U-Haft gem. §§ 112, 112a StPO oder einstweiliger Unterbringung gem. §§ 126a, 275 Abs. 5 StPO ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist. Die Regelung über den Zeitpunkt für die Bestellung ist in § 141 Abs. 3 S. 4 StPO enthalten. Obwohl § 141 Abs. 3 StPO regel...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 12. Einstellung nach Aussetzung

Da nach einer Aussetzung mit der Hauptverhandlung erneut begonnen werden muss, kann auch nach Durchführung eines ersten Hauptverhandlungstermins eine Zusätzliche Gebühr entstehen, wenn das Verfahren ausgesetzt wird und sich danach erledigt. BGH, Beschl. v. 14.4.2011 – IX ZR 153/10: Die Zusätzliche Gebühr kann der Nr. 4141 VV RVG kann auch nach Aussetzung der Hauptverhandlung ...mehr

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ZAP 8/2017, Das Bußgeldverf... / bb) Belehrung des Betroffenen

Im Hinblick auf die Aussagepflicht des Betroffenen ist zu unterscheiden, ob es sich um Angaben zur Person oder zur Sache handelt. Da auch im Ordnungswidrigkeitenrecht kein Zwang zur Selbstbezichtigung besteht, steht es dem Betroffenen stets frei, sich inhaltlich mit dem Vorwurf auseinander zu setzen. Auf dieses Aussageverweigerungsrecht ist der Betroffene ausdrücklich hinzuw...mehr

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ZAP 24/2015, Anwaltsmagazin / Neue Regeln zum Opferschutz in Kraft

Wegen des Ablaufs der Umsetzungsfrist der EU-Opferschutzrichtlinie (2012/29/EU) haben Opfer von Straftaten seit dem 16. November verbindliche, harmonisierte Rechte. Deutschland beabsichtigt derzeit zwar, die Richtlinie noch durch das 3. Opferrechtsreformgesetz umzusetzen, solange es jedoch keine Umsetzungsmaßnahmen gemeldet hat, findet die EU-Richtlinie ab sofort direkt Anwe...mehr

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ZAP 8/2017, Das Bußgeldverf... / dd) Äußerung des Betroffenen zur Sache

Ebenso wie im Strafverfahren steht es dem Betroffenen auch im Bußgeldverfahren frei, sich zur Sache zu äußern. Der sog. Nemo-tenetur-Satz gilt auch hier: Aus einem vollständigen Schweigen dürfen keine für den Betroffenen nachteiligen Schlüsse gezogen werden. Gibt der Betroffene allerdings zu einem einheitlichen Vorgang Teilauskünfte, so kann dem Schweigen im Übrigen eine Ind...mehr