Über die Ermittlungs- und Strafverfahren nach den §§ 129, 129a und 129b StGB im Jahr 2016 hat kürzlich die Bundesregierung Auskunft gegeben (vgl. BT-Drucks 18/11853).

Demnach gab es im zurückliegenden Jahr beim Generalbundesanwalt 235 neue Ermittlungsverfahren gegen 257 Beschuldigte nach § 129b StGB (terroristische Vereinigung im Ausland). Diese hatten in 200 Fällen eine mitgliedschaftliche Betätigung, in 27 Fällen eine Unterstützung und in neun Fällen ein Werben zum Gegenstand. Es kam zur Überwachung von 206 Telekommunikationsanschlüssen mit 55 Betroffenen und fünf elektronischen Postadressen mit zwei Betroffenen sowie 37 Hausdurchsuchungen. Gegen 39 Beschuldigte wurde Untersuchungshaft angeordnet, 55 Ermittlungsverfahren wurden eingestellt. Gegen 27 Angeschuldigte wurde Anklage erhoben. Diese hatte in 24 Fällen eine mitgliedschaftliche Betätigung und in drei Fällen eine Unterstützung zum Gegenstand. Alle Anklagen wurden zur Hauptverhandlung zugelassen. Gleichzeitig sind 2016 nach Regierungsangaben 16 Urteile gegen 29 Angeklagte ergangen. Freigesprochen wurde kein Angeklagter. In 28 Fällen wurde eine Freiheitsstrafe und in einem Fall eine Jugendfreiheitsstrafe verhängt.

Im Zusammenhang mit Linksterrorismus gab es 2016 nach Regierungsangaben kein neues Ermittlungsverfahren, keine Anklagen und keine Urteile. Wegen Verdachts auf rechtsterroristische Straftaten leitete der Generalbundesanwalt vier Ermittlungsverfahren gegen 25 Beschuldigte neu ein. Diese hatten in 23 Fällen eine mitgliedschaftliche Betätigung und in zwei Fällen eine Unterstützung zum Gegenstand. Dabei wurden nach Angaben der Regierung 22 Telekommunikationsanschlüsse von 13 Beschuldigten und drei elektronische Postadressen von zwei Beschuldigten überwacht. Zudem gab es 20 Hausdurchsuchungen. Gegen acht Beschuldigte wurde Untersuchungshaft angeordnet, Anklage erhoben und das Hauptverfahren eröffnet. Urteile im Zusammenhang mit Rechtsterrorismus sind 2016 nicht ergangen.

Wegen des Tatbestands der kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) hat der Generalbundesanwalt ein Ermittlungsverfahren gegen drei Beschuldigte eingeleitet, wie aus der Auskunft der Bundesregierung weiter hervorgeht. Das Verfahren hatte in zwei Fällen eine mitgliedschaftliche Betätigung und in einem Fall eine Unterstützung zum Gegenstand. In einem Fall kam es zu einer Hausdurchsuchung. Gegen zwei Beschuldigte wurde Untersuchungshaft angeordnet. Gleichzeitig wurden vergangenes Jahr 14 Ermittlungsverfahren in diesem Zusammenhang eingestellt. In einem Verfahren wurde Anklage gegen fünf Angeklagte erhoben und das Hauptverfahren eröffnet. Urteile ergingen im Jahr 2016 keine.

[Quelle: Bundesregierung]

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